Beiträge: 4
	Themen: 1
	Registriert seit: Aug 2011
	
	
 
	
	
		Hallo,
weiß jemand was das vereinfachtes Festsetzungsverfahren für Kindesunterhalt ist und wie das über die Bühne geht?
Hat das Sinn um die Unterhaltszahlung runter setzen zu lassen, da sich das Einkommen verringert hat bzw gleich 0 Euro ist?
Gruß Lutz
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 3.657
	Themen: 46
	Registriert seit: Sep 2008
	
	
 
	
	
		Nein.
Wie Alles im Familienunrecht, dient das nicht zu deiner Erleichterung sondern der Mutter und der Justiz.
Sie kann damit mit noch weniger Aufwand einen Titel erstellen.
Vätern werden grundsätzlich nur Knüppel zwischen Beine geworfen, z.B. durch die Anwaltspflicht in allen Unterhaltssachen.
Aber zum Glück scheinst du ja mittellos zu sein, sodass du das Verfahren auf Staatskosten und damit zulasten des Verursachers durchfechten kannst.
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 4
	Themen: 1
	Registriert seit: Aug 2011
	
	
 
	
	
		Danke für die Infos, hab mir schon gedacht das es wenig sinnvoll ist.
Nein, ich lebe im Ausland und habe eine Frau die Einkommen hat.
Das Problem ist ich möchte mich mit der Mutter des Kindes die in Deutschland lebt eigentlich ohne Ämter einigen bzw. den Titel (erste vollstreckbare Ausfertigung) oder wie das heißt auf meine tatsächlichen Einkünfte abändern lassen. Sie bekommt von mir auch jeden Monat Unterhalt fürs Kind bzw. zahlt das meine Frau, der Betrag liegt aber etwas unter dem Mindestunterhalt von 225 Euro den ich zahlen müsste. Da sie nicht genug verdient bekommt sie zusätzlich Geld vom Staat und deshalb versuchen die von mir immer noch mehr Geld zuerpressen. Was kann ich machen?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 2.779
	Themen: 40
	Registriert seit: Feb 2010
	
	
 
	
		
		
		07-08-2011, 17:08 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 08-08-2011, 01:58 von Skipper.)
		
	 
	
		...
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 4
	Themen: 1
	Registriert seit: Aug 2011
	
	
 
	
	
		Die Kindesmutter meint das das vereinfachtes Festsetzungsverfahren für Kindesunterhalt  ganz einfach abläuft ohne Richter und so und man müsste nur schriftlich den Antrag beim Familiengericht einreichen bzw. hinschicken. Stimmt das so oder muss man selbst erscheinen?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 22.105
	Themen: 920
	Registriert seit: Aug 2008
	
	
 
	
	
		Das vereinfachte Verfahren richtet sich nach §250 FamFG. Gucks dir mal an: 
http://dejure.org/gesetze/FamFG/250.html
	 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 4
	Themen: 1
	Registriert seit: Aug 2011
	
	
 
	
	
		Kann man denn gar nichts machen um die Höhe des KU zu senken?
Soll man besser nichts mehr zahlen, wenn an eh im Ausland lebt?
Wie verhält man sich nur richtig?
	
	
	
	
	
 
 
	
	
	
		
	Beiträge: 717
	Themen: 41
	Registriert seit: Mar 2009
	
	
 
	
		
		
		09-08-2011, 08:46 
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 09-08-2011, 08:55 von Jigsaw.)
		
	 
	
		ob du nun nix zahlst oder nicht genug, der Stress ist ziemlich der gleiche. Auch wenn du genug zahlst hast du auch Stress. 
	
	
	
Live or Die...Make Your Choice