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| Kindesunterhalt Mangelfall, ALG2 |
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Geschrieben von: harzer - 05-10-2011, 14:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo zusammen,
Es geht um Kindesunterhalt, meine Tochter ist vier Jahre alt, sie lebt bei Ihrer Mutter. Diese blockiert jegliche Kommunikation und jeden Umgang zwischen mir und meiner Tochter. Mit der Mutter bin ich nicht verheiratet, wir haben jedoch gemeinsames Sorgerecht. ABR liegt nach Gerichtsbeschluss bei der Mutter.
Es wurde eine Beistandschaft beim JA eingerichtet. Von dort wurde ich bislang um Auskunft bzgl meines Einkommens gefragt. Wie hier empfohlen, habe ich den JA-Fragebogen nicht ausgefüllt sondern nur mitgeteilt, dass ich seit zwei Jahren von ALG2 lebe. Es folgte ein zweites Schreiben in dem lediglich mitgeteilt wurde, dass Unterhaltsvorschuss geleistet wird.
Ein Titel existiert nicht, er wurde auch nicht gefordert.
Seit Juni 2011 bin ich arbeitunfähig krank geschrieben. Dies wird wohl auch noch längere Zeit der Fall sein. Über meine Krankheit ist das JA jedoch nicht informiert.
Gezahlt habe ich bis jetzt nichts. Gefordert wird Unterhalt seit Mai 2011, ist also alles noch ziemlich frisch.
Ich frage mich nun, was da jetzt im weiteren Verlauf auf mich zu kommt.
Werde ich als krankgeschriebener Mangelfall, vom JA vor Gericht gezerrt und auf Unterhalt (fiktives Einkommen) verklagt werden?
Wartet das JA jetzt einige Zeit, bis ein lohnender Rückstand aufgelaufen ist, um dann zuzuschlagen?
Sollte ich jetzt versuchen mit dem JA zu verhandeln, ober besser gar nichts tun?
gruss
harzer
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| JA-Post ! Sorgerecht |
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Geschrieben von: Nappo - 05-10-2011, 14:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Habe heute einen Brief des JA bekommen und bitte um Kommentare!
Fakten : 2 Töchter / 11 und 8 Jahre alt.
Für die älteste besteht Sorgerecht, für die Jüngere wurde es mir verweigert.
Anwalt hat Vermittlungsverfahren mit Verfahrenspflegschaft beantragt. Antwort steht noch aus. Ex hat Kinder soweit manipuliert, dass sie seit den Sommerferien nicht mehr "bei mir sein wollen."
Text Brief Jugendamt :
Regelung der elterlichen Sorge :
Sehr geehrter Herr XXX,
das Jugendamt wurde durch das Familiengericht informiert, dass in Ihrem familiengerichtlichen Verfahren die elterliche Sorge für Ihre Kinder zu regeln ist. (Tatsächlich? Gegenstand ist der Umgang, nicht die Sorge..d.V.)
Das Jugendamt hat dabei mitzuwirken und nimmt diese Aufgabe in Absprache mit Ihnen wahr.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, um besprechen zu können, ob und wann ein gemeinsames Gespräch mit Ihrer Ehepartnerin (ich war nie verheiratet und bin seit 2006 getrennt...Ehepartnerin?....d.V.)
stattfinden kann, oder ob Sie das Gespräch allein wünschen.
"Ich habe keinen Bock mehr auf JA und will auch nicht mehr mit denen reden. Meine Ruhe will ich! Die haben mich genügend verarscht."
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| § 170 der nächste |
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Geschrieben von: maximilianspapa2011 - 05-10-2011, 13:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (89)
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Hallo zusammen,
nachdem Nappo (habe Deine PN bekommen, nur noch keine Zeit zu antworten gehabt) bereits reichlich leidvolle Erfahrungen mit dem §170 gemacht hat, scheine ich nun der nächste zu sein.
Habe im Nov nun "endlich" einen termin zur Verhandlung vor dem AG in Koblenz.
Konnte nämlich von Juli 10 bis Juli 11 meinem 16 jährigen keinen KU zukommen lassen, weil ich in Elternzeit war, und somit nur Elterngeld erhalten habe.
Mein RA hatte dies damals rechtzeitig der Gegenseite mitgeteilt, und auch darauf hingewiesen, daß dies unvermeidbar sei.
Meine Frau war nämlich in dieser Zeit im Ausland um ihre behinderte Mutter zu pflegen.
Das Gericht wollte die Klage meiner Ex bereits abweisen, die Staatsanwaltschaft bestand aber darauf, so daß ich in vier Wochen nach Koblenz fahren kann.
hat hier außer Nappo bereits Erfahrungen zu diesem Thema sammeln können, oder gibts Tipps, was man partout nicht sagen sollte
Danke
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| Gehaltsverhandlung |
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Geschrieben von: 'c' - 05-10-2011, 06:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Bei mir steht demnächst ein Stellenwechsel und damit auch eine neue
Gehaltsverhandlung an.
Meine Fragen zielen darauf ab, wie ich dies in Bezug auf Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt optimieren kann:
Sachlage:
1. Mein Sohn wird am 15.09.2012 drei Jahre alt sein. Da ich umfangreichen Umgang in einer Elternvereinbarung mit der KM schriftlich vereinbart habe, habe ich die begründete Hoffnung, ab dann keinen BU mehr zahlen zu müssen. Kann mich aber natürlich täuschen.
2. Momentan verdiene ich 70.000 € brutto/a. Dann werden es mindestens 75.000 € brutto / a sein, eher mehr. Ein Tarifvertrag spielt hier keine Rolle.
3. Es wird auch darum gehen, nach zwei Jahren an meiner neuen Stelle ggf. als Partner einzusteigen.
Fragen:
1. Macht es Sinn, anstatt jetzt um ein höheres Gehalt als 75.000 €, quasi um konsekutive Übertragung von "Unternehmensanteilen" zu bitten?
Oder wird mir dies einfach als Einkommen angerechnet? Wie könnte man hier vorgehen?
2. Macht es alternativ Sinn, um Kostenübernahme von
a Fahrtkosten
b Fortbildungskosten
c sonstige Kosten (Vorschläge?!)
zu bitten?
Grüße,
'c'
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| Ex klaut 100000 EUR |
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Geschrieben von: armageddon - 04-10-2011, 20:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen, ich bin neu hier!
Als ich diverse Artikel von euch gelesen habe, verstand ich, dass ich nicht mehr alleine war. Aber jezt mal zu meiner Situation und hoffe, vernünftige Antworten zu bekommen:
Ich habe im Jahr 2004 meine zukünftige Ex-Frau kennengelernt. Sie hat 2 Kinder aus erster Ehe. Diese habe ich sofort als meine eigenen akzeptiert. Für mich war es so als hätte ich von null auf hundert eine Familie bekommen. Nun gut. Ein halbes Jahr später war sie schwanger. Sie brachte einen gesunden Jungen zur Welt. Im Oktober 2006 haben wir geheiratet. Vor der Hochzeit warnte mich mein Vater noch davor, sie nicht zu heiraten. Aber ich habe nicht darauf gehört. Ich bin selbständig und habe sehr gut verdient. Sie wollte in einem Haus wohnen, ich habe es ermöglicht, sie wollte ein neues Auto, ich habe es ermöglicht, usw. Im Jahr 2006 wurde sie wieder schwanger. Sie wollte abtreiben, ich aber habe damals zu ihr gesagt, dass das Kindesmord ist und ich zu einer Frau die ein Kind abtreiben würde, keinen Respekt mehr haben könnte. Sie bekam unsere Tochter. Mein Glück schien perfekt. Aber nach der Geburt begann der Albtraum. Es war keine Liebe mehr zu spüren, von Zuneigung keine Rede. 2009 kam dann der Supergau. Sie hob immer mehr Geld von meinem Firmenkonto ab und da schreibe ich nicht nur von 1000 Euro die Woche, sondern im Monat von jeweils ca. 15000 Euro. Ich habe ihr vertraut, denn sie hat meine Buchhaltung gemacht. Im November 2009 habe ich mich von ihr getrennt. Da ist mir nicht aufgefallen dass mir ca. 100000 Euro von meinem Firmenkonto fehlten. Dies habe ich erst erfahren, als das Finanzamt 2 Wochen später vor meiner Tür stand und Geld einforderte. Kurz und knapp, ich war zahlungsunfähig und musste im Juli 2010 Insolvenz anmelden. Meine Firma besteht aber weiterhin. Mir wurde ein Insolvenzverwalter zur Seite gestellt. Ich bekam damals für die Monate Juli und August 2010 jeweils einen Vorschuss in Höhe von je 2000 Euro um meine Miete und die Betriebskosten zu finanzieren. Seitdem habe ich keinerlei Gelder von meinem Insolvenzverwalter erhalten, obwohl ich gute Umsätze erreichte. D.h. ich konnte nicht einmal den Unterhalt bezahlen. Inzwischen habe ich auch, dank der Hilfe meiner Familie, einen Rechtsanwalt eingeschaltet.
Jetzt habe ich auch das Strafverfahren wegen Unterhaltspflichtverletzung durchlebt. Ich wurde zu 3 Monaten Haft, ausgesetzt auf 3 Jahre zur Bewährung verurteilt, obwohl ich zahlungswillig bin, aber seitens meines Insolvenzverwalters nicht zahlen kann. Dies hat das Gericht nicht interessiert. Laut Gericht hätte ich damals erst den Unterhalt und dann die Miete zahlen müssen, was ich aber nicht konnte. Wir haben Berufung eingelegt. Wer kann mir bei der Argumentation helfen. Abschließend möcht ich noch schreiben, dass ich meine über alles geliebten Kinder zur Hälfte bei mir habe, aber das interessiert das Gericht auch nicht. Das Kindeswohl wahr zu keiner Zeit gefährdet.
Bitte helft mir!!
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| WICHTIG Passkontrolle oder Personalausweis |
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Geschrieben von: ludwig1978 - 04-10-2011, 16:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (37)
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Ich habe eine Frage:
Ich fliege von Berlin nach Thailand
Allerdings gibt es mit der Airline einen Zwischenstopp in amsterdam (europa)
Man muss von da dann das Flugzeug wechseln von der Airline.
Meine Frage: Muss denn jetzt von Berlin nach Amsterdam bereits der reisepass gezeigt werden oder reicht der personalausweis und erst von amsterdam nach thailand der Reisepass?
Wer kennt sich da aus?
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| Erschreckend was hier abgeht !!! |
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Geschrieben von: lutzi78 - 04-10-2011, 13:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (56)
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Hallo,
bin am Samstag zufällig auf dieser Seite gelandet, und kam nicht mehr weg von ihr, habe gelesen und gelesen. Was manche Frauen die sich Mama nennen sich leisten ist schon der Hammer, und verschlägt mir die Sprache, aber die Männer und Väter sind keinen deut besser, manchmal stellte ich mir die Frage ob es euch überhaupt noch um die Kinder geht ? Ich finde es absolut Sch.... wenn Männer die Konten räumen, oder sich gedanken darüber machen was Sie am besten tun könnten um keinen Unterhalt zu zahlen. Das ist doch schlimm, auch IHR habt euren Beitrag zu dem Kind geleistet, und die meisten davon freiwillig. Leider ist es heute in unserer Gesellschaft so das alles über das Geld läuft, und Ihr glaubt doch wohl nicht im ernst das der Bedarf des Kindes mit dem Unterhalt gedeckt wird, selbst wenn ich ihn mal 2 nehme. Kinder kosten Geld, und das müßte euch vor der Zeugung schon klar gewesen sein. Wenn ich nur Rechne was mein Junior diesen Monat bereits aufgebraucht hat, alleine an Klamotten und Schuhen etc. kann sein Super Papi, der nur 100 Euro pro Monat zahlt mal locker noch einen drauf legen, wohlgemerkt wir haben erst den 04. !
Ich bin niemand der meint den EX ausnehmen zu müssen, und finde Frauen die sowas machen echt blöde, aber trotz allem, es geht doch zur lasten der Kids. Ich verzichtete auf Unterhalt für mich, in der Hoffnung er würde wenigstens für seinen Sohn zahlen - Pustekuchen !!! Der Obergau an der Sache ist, er möchte ihn alle 2 Wochen haben, bekommt er auch, kann Schwimmbadbesuche im Fun Bad machen, Mc Donalds bis zum umfallen etc. aber nicht fähig dem Bub paar Socken zu kaufen, von Jeans etc. reden wir gar nicht ! Junior kam gestern zurück mit Socken an den Füßen die ich Ihm am Freitag abend angezogen habe... das Socken stinken wie die Sau und die neuen Turnschuhe auch versteht sich von selbst !
Klar ich habe keine mitgegeben ... labber labber ! Muß dem Bub jedesmal ein Koffer packen, weil Super Papa nicht fähig ist sich mal ne Wochenend Garnitur zu besorgen, 10 Euro ist der eingekleidet, alles zuviel ! Und wenn ich sage fahr halt in Kik hol Jogginghose für 4,99 weil ich vergessen habe sie einzupacken, sagt er " Ich darf das gesetzlich nicht, ich zahle Unterhalt" Hallo ? Blem Blem im Kopp oder was ? Er würde dafür sorgen das er solange der Junior nicht 18 jahre alt ist keinen cent mehr verdienen werde, damit er nicht noch mehr bezahlen muß.
Bin echt darauf aus das Junior guten Kontakt zu seinem Vater hält, aber jeden Sonntag Abend und Montag nach Papa Wochenende bin ich die Super Ar....... Mama ! Papa würde nie sagen - Wochenende ist rum gehst heute wieder zur Mama, nee da wird noch bissi gestichelt, magst bis morgen noch bleiben, ich habe frei, aber das muß die mama entscheiden, komm wir rufen sie an ! Mama ist dann die blöde, die sagen muß, nee geht nicht, haben morgen Arzt termin etc. oder Kurse im Kindergarten die noch extra Geld kosten - die Mama bezahlt ! Und dann will er mir das Kind wegnehmen, weil er meine Erzieherischen Fähigkeiten in Frage stellt. Er selber hat den neuen Kiga (seit 11 Monaten besucht junior ihn) noch nicht von innen geschweige von aussen gesehen. aber meine Erzieherischen Fähigkeiten in Frage stellen, weil ich von Super Papa verlange an einem Papa Wochenende seinen Sohn auf Fußballtunier zu fahren, wo der junior spielt. Nee Mama fährt Samstags 120 km damit der Bub Fußball und papa haben kann. Treffen auf halben wege wurde ausgeschlagen.
"Die faule SAU soll arbeiten" so tituliert er mich ! Würde ich gerne tun, wenn ich Arbeitszeit und Betreuung meines Sohnes unter einen Hut bekommen würde, liebend gerne möchte ich auf eigenen Beinen stehen können. Such ich mir ne fremde Person die den Junior beaufsichtigt - bin ich wieder die schlechte Mutter - kosten für die Betreuung möchte er auch nicht übernehmen. Junior könnte dann zu Ihm, was heißt, das Junior seinen Kindergarten gar nicht mehr sieht und Mama ihr ganzes Geld in Ihr Auto Tankt um den Junior wieder abzuholen und fortzufahren ! Teufelskreis !!!
Ausserdem wohnen wir sehr ländlich, da ist es schwer jemand für die Betreuung des Kindes zu finden. Würde ich in meinen Beruf zurückgehen - den ich nach der Trennung aufgab wg. Kindesbetreuung bräuchte ich Betreuung bis ca 21.30 abends - wo gibt es das ? Nächstes Jahr kommt Junior in die Schule - Ende Spätestens 13.00 Uhr ! Was dann ? Schlüsselkind ? Warte bis Mama kommt, bin um 21.30 da, machen dann Hausaufgaben zusammen ? So Mama hat heute Frühdienst, bin ab 5.00Uhr morgens weg, mach dich selber fertig und verlasse das Haus um 7.10 Uhr oder steh um 4.30 auf, Mama fährt dich zur betreuung ! Das ist doch alles nix !
Aber eine Lösung ist nicht in sicht, vielleicht kann ich hoffen das mein Vater so schwer krank wird das er berentet werden kann und somit die betreuung für den Junior sichern kann. Das sind die Sorgen einer Mama, die ihren Ex nicht ausnehmen möchte .... und trotzdem nur Steine in den Weg bekommt !!!
Vielleicht gibt es einigen zu DENKEN - das auch wenn Mama auf den KU besteht sie ganz viele andere Sorgen hat !!! Die nicht mit Geld weg zumachen sind !!!!
Liebe Grüße
Lutzi78 mit Junior 6 Jahre !!!
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| Großeltern sollen KU zahlen... |
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Geschrieben von: Jens77 - 04-10-2011, 10:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (50)
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Moin!
Frage: Ist es eigentlich rechtens, dass, wenn der Kindesvater (ich, 34, Tocher 8, titulierter Mindestunterhalt, bis Dez 2010 regelmäßig gezahlt) nicht mehr zahlt, sofort seine Eltern (also die Großeltern) ran müssen???
Kurz zur Vorgeschichte: ich zahle seit 8 Jahren Unterhalt an die KM, die mit Tochter u neuem Freund im großen Haus mit Swimming Pool residiert, dummerweise vor drei Jahren freiwillig tituliert (*patsch*) und habe Anfang des Jahres wg langfristiger Umgangsverweigerung die Zahlungen eingestellt... Dann Pfändung, aber Konto leer plus P-Konto. Bin arbeitslos und im Sommer vier Monate auf Welttournee gewesen (keine Fluchtgedanken, musste nur mal raus). In der Zwischenzeit wurden meine Eltern zur Zahlung des KU aufgefordert, mit der Drohung, dass deren UH-Leistungen aufgrund höheren Einkommens auch noch höher als der Mindestunterhalt ausfallen würde. Sie haben sich dann mit dem gegnerischem Anwalt auf Mindestunterhalt "geeinigt" und zahlen nun! Das mir eine solche Erpressung ("Enweder Du arbeitest Vollzeit und zahlst trotz Umgangsverweigerung, oder Deine Eltern zahlen!") schwer auf den Magen schlägt, ist klar...
Was soll ich machen?
Wie kann ich meine Eltern da raushalten?
Was ist denn mit UHV? Sind die nicht erstmal dran?
Titel anfechten? Langzeitarbeitslos werden? Flüchten? (Eltern danach trotzdem im Boot?, fiktives Einkommen? Arbeitslosigkeit "vorübergehend"?)
Bin ziemlich am Ende angelangt...
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Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ? |
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Geschrieben von: StayinAlive12 - 30-09-2011, 23:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo zusammen ,
habe heute vom FG des Amtgerichts den (bedingten)Scheidungsantrag meiner Frau bekommen (mir vorher nicht mitgeteilt)
Frage mich nun, wie ich konkret reagieren soll/muss?
Vorgeschichte (in Kürze):
- verheiratet seit 2005 (Zugewinngemeinschaft)
-- 2 gemeinsame eheliche Kinder (also minderjährig)
-- Auszug der Ehefrau (samt Kindern) zum 01.03. 2011
-- seither regelmäßiger,zumeist problemlos gewährter Umgang mit den Kindern (2x pro Woche stundenweise, aber ohne Übernachtung)
Heute kam das Schreiben des FG zu meiner
Kenntnis, daß meine Frau PKH beantragt hat nebst Anträgen Ihres Anwalts bzgl.:
-- Gewährung der PKH, anschliessend
-- Antrag auf "einvernehmliche Scheidung" (allerdings bereits zum 01.01., also vor Ablauf des Trennungsjahres)
-- Zitat "Die Rechtsverhältnisse i.S. Ehewohnung und Hausrat seien geklärt"
--> bzgl. Hausrat haben wir eine schriftl. private Vereinbarung bereits im April geschlossen
--> bzgl. "Ehewohnung" (mein Alleineigentum) gibt es keine expl. Vereinbarung --> darf ich aus der Formulierung "..Rechtsverhältnisse geklärt.." schließen, daß sie daran keine Ansprüche geltend macht ?
Zu den übrigen "üblichen" Themen einer "einvernehmlichen Scheidung" steht im Antrag:
--> Versorgungsausgleich: wird beantragt: ist o.K.
--> Zugewinnausgleich: wird nicht erwähnt und ist damit meiner Kenntnis nach auch nicht Gegenstand des Verfahrens (?)
--> elterliche Sorge und Umgangsrecht: Das gemnsame Sorgerecht ist sicher ein Selbstgänger.Allerdings hätte ich gerne eine schriftl. Vereinbarung zum Umgangsrecht (wie auch immer)
--> Kindesunterhalt/Ehegattenunterhalt: Kindesunterhalt ist klar. Ehegattenunterhalt: ich weiss, dass d. Arbeitsagentur sie auffordert , bei 2 Kindern im KG (4 und 6 Jahre), zumindets eine TZ-Beschäftigung zu suchen. Weiß allerdings nicht, ob das auch einen Ehegattenuntehalt ausschliesst oder ob dies ggf. in einer "Einigungsvereinbarung" geregelt werden müsste
FAZIT und Fragen:
- Das FG hat mir 10 Tage Frist eingeräumt, um auf den Antrag meiner Frau auf PKH (Was habe ich damit zu tun?) und die "beabsichtigre Rechtsverfolgung" (ist das der Scheidungsantrag ?) Stellung zu nehmen.
Muß ich also innerhalb der gen. Frist mein komplettes Einverständnis zu den o.g. "Bedingungen" erklären?
Damit habe ich ein Problem, denn für mich wichtige Punkte (insbes. Umgangsrecht, Ehegattenunetrhalt) sind nicht ausreichend besprochen/gelöst.
Was soll/muß ich schnellstmöglich tun ???
Danke für Eure Geduld bis hierhin und Eure kfr. Tipps !
Jan
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| Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? |
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Geschrieben von: Hasserfuellter - 28-09-2011, 19:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Laut BFH sind Zivilprozeßkosten nun als außergewöhnliche Belastung
absetzbar, WENN diese höher als 6% sind UND keine Mutwilligkeit
vorliegt. Schön es wurde mir anerkannt.
BFH, Urteil vom 12.5.2011 - VI R 42/10 - Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Das nur als Info; ich habe es kapiert; einmaliger Vorgang
DAZU dürfen noch Kosten für Angehörige im Pflegeheim geltend gemacht
werden (ist bei mir auch über 6%; somit Folgejahr)
Frage: Die Steuererstattung wird mir in der nächsten Vermögensfeststellung
durch das Regime als Einkommen berechnet, was meine Unterhaltspflicht
wieder erhöhen würde; somit hätte ich wieder mehr zum Absetzen. Das
dreht sich doch hier im Kreis.
Wie versteht Ihr das ? Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler ?
Ausdrücklich erwähnt; die Steuerrückerstattung zählt zum Einkommen
Gruß
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