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let's get ready to rumble! brief von der ex zwecks restforderung
#1
so, leute nun ists so weit, hab heute brief von der exe bekommen. es geht um restforderung unterhalt, war klar dass sie sich nicht so einfach damit abfindet kein geld mehr zu bekommen:

sie behauptet ich habe seit august nix mehr gezahlt. stimmt so nicht war auch grad bei der bank und hab mir die bestätigung geholt, dass sie im august noch kohle bekommen hat. nun möchte ich ihr natürlich antworten. kurz die fakten in ihrem brief:

zu wenig überwiesener unterhalt für xxx
(nach tabelle bla bla)

januar - einschl. august 469 €
(nettoverdienst - 1901 - 2300)

_____________________________________
abzgl. 1/2 kindergeld 92 €
ergibt mntl. unterhalt 377€


mtl. bezahlt 350€
fehlbetrag mtl. 27€

27 x 8 = 216 €
kindestunterhalt von 1.09. bis 13.09.11 (ab 14.9 wird er 18 GOTT ICH DANKE DIR!!!!)
163€

restzahlungsanspruch: 379,37€


sie möchte mich zudem drauf hinweisen, dass sie den kinderfreibetrag ab 01.10.2011 auf 1 kind änder lässt und ich möchte doch bitte den 0,5 freibetrag streichen lassen bei mir (erkundige mich morgen einfach mal beim finanzamt - schadet nix...)

wenn xxx nächtses jahr seine ausbildung beginnt behält sie sich vor meinen nebenverdienst in den unterhalt einrechnen zu lassen (kann sie machen hab seit 3 jahren nix mehr verdient, freiberufliche tätigkeit - finanzseitig versteuerung etc. alles sauber) also nebenverdienst interessiert mich net.... ich werde mir vorbehalten ihr mietfreies wohnen in ihrer eigentumswohung in bester lage als wohnvorteil einrechnen zu lassen... des is eh klar... :-)

so, also es scheint als hätte sie es zumindest schonmal gcheckt dass sie ab jetzt keinen unterhalt mehr bekommt... da sie nicht von laufenden forderungen spricht - drohen liebt sie ja, nebenverdienst bla bla bla...!!! da er das soziale jahr macht brauche ich noch unterlagen ob er noch kindergeld bekommt - diese info muss ich noch einfordern deshalb muss ich zwangsläufig zurückschreiben.

deshalb würde mich interesieren was eure tips für einen brief sind den ich absetzen kann.... also ich bin grundsätzlich für alles offen für krieg oder frieden mir egal :-) rumbeln macht auch spass - denn sie kann mir ja nix mehr.... ich kann sie ärgern und einfach mal nur 100 euro zahlen.. oder so?! oder nur die hälfte .... oder jeden tag ein bissal was...

muss hinzufügen dass sie vor zwei jahren eine gehaltsabrechnung von mir bekommen hatte und sich nichts geändert hatte am unterhalt... (mailverkehr noch vorhanden) vermutlich weil der unterhalt dieses jahr gestiegen ist??? keine ahnung worauf sich diese nachforderung stützt...

vermute dass sie sich erkundigt hat und sich daraus die restforderung ergibt... auf ärgern hätte ich schon bock... soll ich auch schreiben dass sie besser ihre wohnung verkaufen soll und das geld verprassen wenn sie sich den wohnvorteil nicht anrechnen lassen will und dadurch dann mehr verdient als ich?

was nächstes jahr ist interessiert mich heute sowieso net - ich spar mir jetzt erstmal 350 euronen min. ein jahr lang... und ganz ohne ausbildungsvergütung wird er keine ausbildung machen schätz ich mal ganz schwer...

DANKE EUCH
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#2
(07-09-2011, 16:11)camparso schrieb: .... also ich bin grundsätzlich für alles offen für krieg oder frieden mir egal :-)
Zahl den Rest in Raten, die Dir nich weh tun, laß Dir Dein Leben gut gehen und fertig. Ich persönlich halte nix von diesen Spielchen. Die Gedanken, die Du an die Ex verschwendest, kannst Du besser für Dich investieren.
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#3
(07-09-2011, 16:11)camparso schrieb: kindestunterhalt von 1.09. bis 13.09.11 (ab 14.9 wird er 18 GOTT ICH DANKE DIR!!!!)
163€
Denkfehler. Erstens werden beim KU keine halben Monate berechnet und zweitens endete die Zahlungspflicht für den Minderjährigen am 31.8.

Besteht ein unbefristeter Titel?

Neue Regeln gelten ab dem Monat in dem der 18. Geburtstag liegt und zwar von Beginn des Monats an. D.h. beide Eltern werden barunterhaltspflichtig nach Verhältnis der Einkommen. (Sog.) gleichwertiger Betreuungsanteil für Kind entfält, da ein Volljähriger nicht mehr betreut werden muss.
Das volle Kindergeld steht ab dann auch dem zu, bzw. wird verechnet, der den überwiegenden Bar-Unterhalt leistet.

(07-09-2011, 16:11)camparso schrieb: sie möchte mich zudem drauf hinweisen, dass sie den kinderfreibetrag ab 01.10.2011 auf 1 kind änder lässt und ich möchte doch bitte den 0,5 freibetrag streichen lassen bei mir (erkundige mich morgen einfach mal beim finanzamt - schadet nix...)
Das ist reines Wunschdenekn von ihr.

(07-09-2011, 16:11)camparso schrieb: wenn xxx nächtses jahr seine ausbildung beginnt behält sie sich vor meinen nebenverdienst in den unterhalt einrechnen zu lassen
Da ab 18. (wenn er nicht mehr zur Schule geht) die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit entfällt + der Selbstbehalt steigt, ist "anrechnung Nebenverdienst" wohl ebenso reines Wunschdenken.

Ansonsten kann ich mich dem Hinweis von @blue nur anschließen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#4
cool -danke euch... na dann passts ja im grunde... da er das soziale jahr zunächst macht, besteht während diesem eh kein unterhaltsanspruch .... und nächstes jahr sollte er ne ausbildung machen hat sichs auch erledigt... die gute dame hat zinseinkünfte, kein wohngeld zu zahlen .... etc...

ach ja titel besteht keiner weder befristet noch unbefristet... im sinne der unterhaltsgschichten hab ich vor grob zwei jahren meinen nebenverdienst gegen 0 laufen lassen.... also da gibts eh nix zu holen sie denkt halt ich mach da die dicke kohle - täuschung hat geklappt :-)

also ich sehe das thema unterhalt als erledigt an... ihr schreiben kam eh einem kapitulationsschreiben nahe... da kein versuch weiterer forderungen, nur ne kleine drohgebärde mit dem nebenverdienst...

und dem kinderfreibetrag... der mir sowieso egal ist... dazu fahr ich heut mal schnell ins finanzamt und erkundige mich ob es rechtens ist, dass man nach seinem namen und unterschrift einen brief mit "finanzamt XXX" beendet. hat sie nämlich gemacht die irre, deshalb bin ich erst etwas erschrocken gewesen und dachte das finanzamt will kindesunterhalt von mir... wenn man das so machen darf dann verschicke ich auch künftig briefe im namen unseres bundespräsidenten... :-)

ich denke ich habs geschafft! noch kann ichs nicht glauben dass dies alles nun endlich nach 13 jahren erledigt ist... krass!
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#5
(07-09-2011, 22:49)sorglos schrieb:
(07-09-2011, 16:11)camparso schrieb: kindestunterhalt von 1.09. bis 13.09.11 (ab 14.9 wird er 18 GOTT ICH DANKE DIR!!!!)
163€
Denkfehler. Erstens werden beim KU keine halben Monate berechnet und zweitens endete die Zahlungspflicht für den Minderjährigen am 31.8.

Hier sollte man aber auf eine taggenaue Berechnung achten.

Der anteilige Unterhalt bis 13.09. geht an die Mutter, der Rest an das Kind.

Wegen der paar € für die Volljährigenzeit und der grundsätzlich anderen Berechnung, würde ich jetzt mal kein Fass aufmachen. Das lohnt doch nicht.

Zitat:Das volle Kindergeld steht ab dann auch dem zu, bzw. wird verechnet, der den überwiegenden Bar-Unterhalt leistet.
Das ist doch egal, wer das Kindergeld erhält. Es ist an das Kind auszuzahlen und mindert dessen Unterhaltsbedarf vor der Quotelung.

Zitat:Da ab 18. (wenn er nicht mehr zur Schule geht) die "gesteigerte Erwerbsobliegenheit entfällt + der Selbstbehalt steigt, ist "anrechnung Nebenverdienst" wohl ebenso reines Wunschdenken.
Falls ein Einkommen aus einem Nebenverdienst erzielt wird, dann zählt dieses zum unterhaltsrelevanten Einkommen und wird in die Berechnung mit einbezogen. Das hat nichts mit einer Privilegierung zu tun.

Zitat:Zahl den Rest in Raten, die Dir nich weh tun, laß Dir Dein Leben gut gehen und fertig.
Aber dann an das Kind und nicht an die Mutter!
Mit Eintritt der Volljährigkeit gehen alle ausstehenden Ansprüche an das Kind über.

Edit: Hatte ich ganz vergessen.
Da kein Titel existiert, sind rückwirkende Unterhaltsforderungen nicht möglich. Also die Beträge erst ab der Zahlungsaufforderung (Inverzugsetzung) berechnen.
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#6
ok moment freunde... also es besteht kein titel weder befristet noch unbefristet..... soll ich ihre forderung nun begleichen?? oder nicht?? was kann sie denn machen wenn ich nicht zahle??? vollstrecken geht ja wohl schlecht ohne titel!

wenn nun doch ein halbes monat berechnet werden kann - könnte ich ihr ja quasi das halbe monat zahlen... und des wars dann....

was kann sie mir anhaben??? glaube kaum dass das jugendamt noch nen titel für 10 tage erwirken kann...

hätte jetzt gern irgendwie nen fahrplan... denn schenken will ich ihr nichts mehr...

der nebenverdienst kann getrost beiseite gelassen werden da ich seit zwei jahren KEIN EINKOMMEN bei meinem nebenverdienst mehr hab....
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#7
(08-09-2011, 08:47)Eifelaner schrieb: Der anteilige Unterhalt bis 13.09. geht an die Mutter, der Rest an das Kind.
Damit könnte ich der Pragmatik halber auch gut mitgehen. Auch die anderen Anmerkungen von @Eifelaner she ich eher als Ergänzungen denn als Widerspruch.

(08-09-2011, 08:56)camparso schrieb: was kann sie denn machen wenn ich nicht zahle???
Sich ärgern, vielleicht??

(08-09-2011, 08:56)camparso schrieb: vollstrecken geht ja wohl schlecht ohne titel!
Definitiv richtig.

Nebenverdienst ist irrelevant und Verpflichtung zur Fortführung/Wiederaufnahme entfällt wegen Wegfall der gesteigerten Erwerbsobliegenheit.

(08-09-2011, 08:56)camparso schrieb: - könnte ich ihr ja quasi das halbe monat zahlen... und des wars dann....
Das ist doch nicht der schlechtestes Weg. Verbunden mit einem Brief je an die Mutti:
"Das wars. Wegen Ansrpüche würde ich jetzt nur noch mit Kind reden."

.... und das Kind:
" Du wirst 18. Damit kannst du Ansprüche selbst wahrnehmen. Du müßtest sagen was du machst (Ausbildung, etc. ), welche Einkünfte du dort hast, und mir das Einkommen deiner Mutti offenlegen. Übrigens: Das Kindergeld wird dir jezt von Mutti direkt ausgezaht. Melde dich. !"
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#8
sehr gut! ja ihr seid cool mein brief ist fertig und wird am 13.9 persönlich an ihren briefkasten geliefert... :-)
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#9
(08-09-2011, 14:41)camparso schrieb: sehr gut! ja ihr seid cool mein brief ist fertig und wird am 13.9 persönlich an ihren briefkasten geliefert... :-)
Vergiss den Einwurf-Bestätigungs-Zeugen nicht!
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #
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#10
yep mach ich :-) per foto! und film :-) zeugen finden sich genügend...
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