| Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
| Aktive Themen |
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Vollstreckungsziel
Gestern, 23:38
» Antworten: 140
» Ansichten: 43.054
|
Kinder 3+5 von Mutter und...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: expat
Gestern, 21:01
» Antworten: 3
» Ansichten: 207
|
Jahrelanges Tauziehen vor...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
22-05-2026, 20:39
» Antworten: 2
» Ansichten: 139
|
Ehevertrag - Frage zum na...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
21-05-2026, 18:14
» Antworten: 3
» Ansichten: 298
|
Informationen über das de...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
21-05-2026, 10:46
» Antworten: 31
» Ansichten: 7.656
|
Geschiedenes Scheidungski...
Forum: Meine Geschichte
Letzter Beitrag: neuleben
20-05-2026, 14:16
» Antworten: 5
» Ansichten: 13.619
|
Argentinien: Unterhaltssc...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
18-05-2026, 15:13
» Antworten: 8
» Ansichten: 506
|
Volljährigenunterhalt
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
18-05-2026, 12:33
» Antworten: 18
» Ansichten: 1.147
|
Schweden: Mütter bei der ...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
17-05-2026, 23:32
» Antworten: 3
» Ansichten: 1.214
|
Studie: Wie bringt man Fr...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
17-05-2026, 22:45
» Antworten: 13
» Ansichten: 2.091
|
|
|
| WICHTIG Passkontrolle oder Personalausweis |
|
Geschrieben von: ludwig1978 - 04-10-2011, 16:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (37)
|
 |
Ich habe eine Frage:
Ich fliege von Berlin nach Thailand
Allerdings gibt es mit der Airline einen Zwischenstopp in amsterdam (europa)
Man muss von da dann das Flugzeug wechseln von der Airline.
Meine Frage: Muss denn jetzt von Berlin nach Amsterdam bereits der reisepass gezeigt werden oder reicht der personalausweis und erst von amsterdam nach thailand der Reisepass?
Wer kennt sich da aus?
|
|
|
| Erschreckend was hier abgeht !!! |
|
Geschrieben von: lutzi78 - 04-10-2011, 13:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (56)
|
 |
Hallo,
bin am Samstag zufällig auf dieser Seite gelandet, und kam nicht mehr weg von ihr, habe gelesen und gelesen. Was manche Frauen die sich Mama nennen sich leisten ist schon der Hammer, und verschlägt mir die Sprache, aber die Männer und Väter sind keinen deut besser, manchmal stellte ich mir die Frage ob es euch überhaupt noch um die Kinder geht ? Ich finde es absolut Sch.... wenn Männer die Konten räumen, oder sich gedanken darüber machen was Sie am besten tun könnten um keinen Unterhalt zu zahlen. Das ist doch schlimm, auch IHR habt euren Beitrag zu dem Kind geleistet, und die meisten davon freiwillig. Leider ist es heute in unserer Gesellschaft so das alles über das Geld läuft, und Ihr glaubt doch wohl nicht im ernst das der Bedarf des Kindes mit dem Unterhalt gedeckt wird, selbst wenn ich ihn mal 2 nehme. Kinder kosten Geld, und das müßte euch vor der Zeugung schon klar gewesen sein. Wenn ich nur Rechne was mein Junior diesen Monat bereits aufgebraucht hat, alleine an Klamotten und Schuhen etc. kann sein Super Papi, der nur 100 Euro pro Monat zahlt mal locker noch einen drauf legen, wohlgemerkt wir haben erst den 04. !
Ich bin niemand der meint den EX ausnehmen zu müssen, und finde Frauen die sowas machen echt blöde, aber trotz allem, es geht doch zur lasten der Kids. Ich verzichtete auf Unterhalt für mich, in der Hoffnung er würde wenigstens für seinen Sohn zahlen - Pustekuchen !!! Der Obergau an der Sache ist, er möchte ihn alle 2 Wochen haben, bekommt er auch, kann Schwimmbadbesuche im Fun Bad machen, Mc Donalds bis zum umfallen etc. aber nicht fähig dem Bub paar Socken zu kaufen, von Jeans etc. reden wir gar nicht ! Junior kam gestern zurück mit Socken an den Füßen die ich Ihm am Freitag abend angezogen habe... das Socken stinken wie die Sau und die neuen Turnschuhe auch versteht sich von selbst !
Klar ich habe keine mitgegeben ... labber labber ! Muß dem Bub jedesmal ein Koffer packen, weil Super Papa nicht fähig ist sich mal ne Wochenend Garnitur zu besorgen, 10 Euro ist der eingekleidet, alles zuviel ! Und wenn ich sage fahr halt in Kik hol Jogginghose für 4,99 weil ich vergessen habe sie einzupacken, sagt er " Ich darf das gesetzlich nicht, ich zahle Unterhalt" Hallo ? Blem Blem im Kopp oder was ? Er würde dafür sorgen das er solange der Junior nicht 18 jahre alt ist keinen cent mehr verdienen werde, damit er nicht noch mehr bezahlen muß.
Bin echt darauf aus das Junior guten Kontakt zu seinem Vater hält, aber jeden Sonntag Abend und Montag nach Papa Wochenende bin ich die Super Ar....... Mama ! Papa würde nie sagen - Wochenende ist rum gehst heute wieder zur Mama, nee da wird noch bissi gestichelt, magst bis morgen noch bleiben, ich habe frei, aber das muß die mama entscheiden, komm wir rufen sie an ! Mama ist dann die blöde, die sagen muß, nee geht nicht, haben morgen Arzt termin etc. oder Kurse im Kindergarten die noch extra Geld kosten - die Mama bezahlt ! Und dann will er mir das Kind wegnehmen, weil er meine Erzieherischen Fähigkeiten in Frage stellt. Er selber hat den neuen Kiga (seit 11 Monaten besucht junior ihn) noch nicht von innen geschweige von aussen gesehen. aber meine Erzieherischen Fähigkeiten in Frage stellen, weil ich von Super Papa verlange an einem Papa Wochenende seinen Sohn auf Fußballtunier zu fahren, wo der junior spielt. Nee Mama fährt Samstags 120 km damit der Bub Fußball und papa haben kann. Treffen auf halben wege wurde ausgeschlagen.
"Die faule SAU soll arbeiten" so tituliert er mich ! Würde ich gerne tun, wenn ich Arbeitszeit und Betreuung meines Sohnes unter einen Hut bekommen würde, liebend gerne möchte ich auf eigenen Beinen stehen können. Such ich mir ne fremde Person die den Junior beaufsichtigt - bin ich wieder die schlechte Mutter - kosten für die Betreuung möchte er auch nicht übernehmen. Junior könnte dann zu Ihm, was heißt, das Junior seinen Kindergarten gar nicht mehr sieht und Mama ihr ganzes Geld in Ihr Auto Tankt um den Junior wieder abzuholen und fortzufahren ! Teufelskreis !!!
Ausserdem wohnen wir sehr ländlich, da ist es schwer jemand für die Betreuung des Kindes zu finden. Würde ich in meinen Beruf zurückgehen - den ich nach der Trennung aufgab wg. Kindesbetreuung bräuchte ich Betreuung bis ca 21.30 abends - wo gibt es das ? Nächstes Jahr kommt Junior in die Schule - Ende Spätestens 13.00 Uhr ! Was dann ? Schlüsselkind ? Warte bis Mama kommt, bin um 21.30 da, machen dann Hausaufgaben zusammen ? So Mama hat heute Frühdienst, bin ab 5.00Uhr morgens weg, mach dich selber fertig und verlasse das Haus um 7.10 Uhr oder steh um 4.30 auf, Mama fährt dich zur betreuung ! Das ist doch alles nix !
Aber eine Lösung ist nicht in sicht, vielleicht kann ich hoffen das mein Vater so schwer krank wird das er berentet werden kann und somit die betreuung für den Junior sichern kann. Das sind die Sorgen einer Mama, die ihren Ex nicht ausnehmen möchte .... und trotzdem nur Steine in den Weg bekommt !!!
Vielleicht gibt es einigen zu DENKEN - das auch wenn Mama auf den KU besteht sie ganz viele andere Sorgen hat !!! Die nicht mit Geld weg zumachen sind !!!!
Liebe Grüße
Lutzi78 mit Junior 6 Jahre !!!
|
|
|
| Großeltern sollen KU zahlen... |
|
Geschrieben von: Jens77 - 04-10-2011, 10:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (50)
|
 |
Moin!
Frage: Ist es eigentlich rechtens, dass, wenn der Kindesvater (ich, 34, Tocher 8, titulierter Mindestunterhalt, bis Dez 2010 regelmäßig gezahlt) nicht mehr zahlt, sofort seine Eltern (also die Großeltern) ran müssen???
Kurz zur Vorgeschichte: ich zahle seit 8 Jahren Unterhalt an die KM, die mit Tochter u neuem Freund im großen Haus mit Swimming Pool residiert, dummerweise vor drei Jahren freiwillig tituliert (*patsch*) und habe Anfang des Jahres wg langfristiger Umgangsverweigerung die Zahlungen eingestellt... Dann Pfändung, aber Konto leer plus P-Konto. Bin arbeitslos und im Sommer vier Monate auf Welttournee gewesen (keine Fluchtgedanken, musste nur mal raus). In der Zwischenzeit wurden meine Eltern zur Zahlung des KU aufgefordert, mit der Drohung, dass deren UH-Leistungen aufgrund höheren Einkommens auch noch höher als der Mindestunterhalt ausfallen würde. Sie haben sich dann mit dem gegnerischem Anwalt auf Mindestunterhalt "geeinigt" und zahlen nun! Das mir eine solche Erpressung ("Enweder Du arbeitest Vollzeit und zahlst trotz Umgangsverweigerung, oder Deine Eltern zahlen!") schwer auf den Magen schlägt, ist klar...
Was soll ich machen?
Wie kann ich meine Eltern da raushalten?
Was ist denn mit UHV? Sind die nicht erstmal dran?
Titel anfechten? Langzeitarbeitslos werden? Flüchten? (Eltern danach trotzdem im Boot?, fiktives Einkommen? Arbeitslosigkeit "vorübergehend"?)
Bin ziemlich am Ende angelangt...
|
|
|
Scheidungsantrag erhalten -Was zu beachten ? |
|
Geschrieben von: StayinAlive12 - 30-09-2011, 23:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
|
 |
Hallo zusammen ,
habe heute vom FG des Amtgerichts den (bedingten)Scheidungsantrag meiner Frau bekommen (mir vorher nicht mitgeteilt)
Frage mich nun, wie ich konkret reagieren soll/muss?
Vorgeschichte (in Kürze):
- verheiratet seit 2005 (Zugewinngemeinschaft)
-- 2 gemeinsame eheliche Kinder (also minderjährig)
-- Auszug der Ehefrau (samt Kindern) zum 01.03. 2011
-- seither regelmäßiger,zumeist problemlos gewährter Umgang mit den Kindern (2x pro Woche stundenweise, aber ohne Übernachtung)
Heute kam das Schreiben des FG zu meiner
Kenntnis, daß meine Frau PKH beantragt hat nebst Anträgen Ihres Anwalts bzgl.:
-- Gewährung der PKH, anschliessend
-- Antrag auf "einvernehmliche Scheidung" (allerdings bereits zum 01.01., also vor Ablauf des Trennungsjahres)
-- Zitat "Die Rechtsverhältnisse i.S. Ehewohnung und Hausrat seien geklärt"
--> bzgl. Hausrat haben wir eine schriftl. private Vereinbarung bereits im April geschlossen
--> bzgl. "Ehewohnung" (mein Alleineigentum) gibt es keine expl. Vereinbarung --> darf ich aus der Formulierung "..Rechtsverhältnisse geklärt.." schließen, daß sie daran keine Ansprüche geltend macht ?
Zu den übrigen "üblichen" Themen einer "einvernehmlichen Scheidung" steht im Antrag:
--> Versorgungsausgleich: wird beantragt: ist o.K.
--> Zugewinnausgleich: wird nicht erwähnt und ist damit meiner Kenntnis nach auch nicht Gegenstand des Verfahrens (?)
--> elterliche Sorge und Umgangsrecht: Das gemnsame Sorgerecht ist sicher ein Selbstgänger.Allerdings hätte ich gerne eine schriftl. Vereinbarung zum Umgangsrecht (wie auch immer)
--> Kindesunterhalt/Ehegattenunterhalt: Kindesunterhalt ist klar. Ehegattenunterhalt: ich weiss, dass d. Arbeitsagentur sie auffordert , bei 2 Kindern im KG (4 und 6 Jahre), zumindets eine TZ-Beschäftigung zu suchen. Weiß allerdings nicht, ob das auch einen Ehegattenuntehalt ausschliesst oder ob dies ggf. in einer "Einigungsvereinbarung" geregelt werden müsste
FAZIT und Fragen:
- Das FG hat mir 10 Tage Frist eingeräumt, um auf den Antrag meiner Frau auf PKH (Was habe ich damit zu tun?) und die "beabsichtigre Rechtsverfolgung" (ist das der Scheidungsantrag ?) Stellung zu nehmen.
Muß ich also innerhalb der gen. Frist mein komplettes Einverständnis zu den o.g. "Bedingungen" erklären?
Damit habe ich ein Problem, denn für mich wichtige Punkte (insbes. Umgangsrecht, Ehegattenunetrhalt) sind nicht ausreichend besprochen/gelöst.
Was soll/muß ich schnellstmöglich tun ???
Danke für Eure Geduld bis hierhin und Eure kfr. Tipps !
Jan
|
|
|
| Steuer, 6% absetzbar, BFH Urteil ? |
|
Geschrieben von: Hasserfuellter - 28-09-2011, 19:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
|
 |
Laut BFH sind Zivilprozeßkosten nun als außergewöhnliche Belastung
absetzbar, WENN diese höher als 6% sind UND keine Mutwilligkeit
vorliegt. Schön es wurde mir anerkannt.
BFH, Urteil vom 12.5.2011 - VI R 42/10 - Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen
Das nur als Info; ich habe es kapiert; einmaliger Vorgang
DAZU dürfen noch Kosten für Angehörige im Pflegeheim geltend gemacht
werden (ist bei mir auch über 6%; somit Folgejahr)
Frage: Die Steuererstattung wird mir in der nächsten Vermögensfeststellung
durch das Regime als Einkommen berechnet, was meine Unterhaltspflicht
wieder erhöhen würde; somit hätte ich wieder mehr zum Absetzen. Das
dreht sich doch hier im Kreis.
Wie versteht Ihr das ? Oder mache ich irgendwo einen Denkfehler ?
Ausdrücklich erwähnt; die Steuerrückerstattung zählt zum Einkommen
Gruß
|
|
|
| Zugewinn- Berücksichtigung von Zahlungen |
|
Geschrieben von: Austriake - 28-09-2011, 15:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
|
 |
Hallo miteinander,
ich hätte da mal eine Frage an die Spezialisten hier.
Die Situation ist folgende: Trennungsdatum Mai 2010, Zugang des Scheidungsantrags (von mir gestellt) bei der Exe am 04.02.2011. Das Verfahren um den Ternnungsunterhalt läuft noch; derzeit zahle ich einen geringen Betrag aufgrund einer Einstweiligen Anordnung des FamGerichts.
Für die Vermögensauseinandersetzung hatte ich zu beziffern das Anfangsvermögen zu Anfang der Ehe (war Null, beiderseitig), zum Stichtag der Trennung im Mai 2010 und zum Stichtag des Zugangs des Scheidungsantrags am 04.02.2011. Derzeit bezahle ich immer noch die Hypotheken für das gemeinsame Haus, ich selber bin im September 2010 ausgezogen. Im Grundbuch stehen wir beide; für die Hypo-Darlehen sind wir beide gleichermassen verpflichtet. Ich zahle derzeit lieber Schulden ab als höheren Trennungsunterhalt. Seit Februar habe ich ca. 10.000.- Euro an Zins und Tilgung an die Bank gelöhnt.
Da ich damit rechnen muß, nach der Scheidung auch zum nachehelichen Unterhalt verpflichtet zu werden (wegen psychischer Erkrankung der Exe = Unterhaltsneurose...), zahle ich derzeit weiter, um die Höhe des nachehelichen Unterhalts zu begrenzen.
Bis zur rechtskräftigen Scheidung können noch durchaus ein, zwei Jahre vergehen, da die Exe mit allen Mitteln bremst und verzögert. Das heißt, bis zur rechtskräftigen Scheidung wird ihr der Wohnvorteil angerechnet (reduziert die von mir zu erbringende Unterhaltsleistung). Danach aber würde ich mit weiteren Hypothekenleistungen den Zustand herbeiführen, dass wir weiter gemeinsame Eigentümer eines Hauses sind, aber geschieden (und heillos zerstritten...). Man könnte dann zwar einen Teil des Hauses vermieten, aber wenn die Exe drin wohnt, wird das kein guter Zustand. Das beginnt bei der Auswahl des Mieters und eskaliert spätestens bei der Heizkostenabrechnung.
Die Zins- und Tilgunsgleistungen an die Banken sind höher als der zu erwartende Anspruch auf nachehelichen Unterhalt (der maximal 4/7 des Nettoeinkommens betragen kann, meines Wissens).
Ich könnte auch nach der rechtskräftigen Scheidung die Zahlungen an die Banken einstellen und die Banken machen lassen. Ist nur so, dass man seinerzeit bei der Finanzierung die Unterwerfung unter die Gesamtvollstreckung in das Gesamtvermögen hat akzeptieren müssen. Was im Zweifel bedeutet, dass die Bank ersatzweise auf andere Vermögenswerte von mir zugreifen kann- was sie auch tun wird, dessen bin ich mir ziemlich sicher. Bei der Exe ist schließlich nichts zu holen, also halten sich die Banken an mich.
Gibt es irgendeinen Weg, das Geld, das ich seit Zustellung des Scheidungsantrags für die gemeinsamen Schulden alleine aufwende, zurück zu bekommen?
Zugewinnausgleich wird es mangels Zugewinn keinen geben, hat der FamRichter schon signalisiert.
Austriake
|
|
|
| Ausgewandert in die USA - Jugendamt will Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung |
|
Geschrieben von: high54life - 26-09-2011, 02:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (50)
|
 |
Hallo,
Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann. Ich habe mir einiges bereits durchgelesen hier im Forum und habe trotzdem noch einige Fragen.
Zum Beispiel habe ich das hier gelesen: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#auswandern
Hier ist meine Situation:
Ich bin in die USA ausgewandert und habe mich hier selbstaendige gemacht und es laeuft gut. In Deutschland ist eine Ex-Freundin die sagt das ich der Vater ihrer Tochter (5 Jahre alt) bin und das koennte wahr sein aber ich weis es nicht sicher da wir zu dem Zeitpunkt als sie Schwanger wurde nicht mehr zusammen waren und sie einen anderen Freund hatte.
Ich habe ein gutes Verhaeltnis zu ihr und jedes Jahr im Sommer komme ich nach Deutschland um Familie und Freunde zu besuchen. Diesen Sommer habe ich mich zum ersten mal mit der Mutter und ihrer Tochter getroffen und war hatten eine grossartige Zeit und jetzt sind wir in Kontakt via Skype.
Sie persoenlich hat mich nie auf Unterhalt angesprochen aber ich habe folgende email vom Jugendamt bekommen:
---------------------------------------------------------------
[i]
leider müssen wir feststellen, dass Sie die Vaterschaft zu Ihrem Kind (name) immer noch nicht anerkannt haben.
Wir geben Ihnen eine letzte Gelegenheit die Vaterschaft und die Unterhaltsverpflichtung bei dem Deutschen Konsulat oder Botschaft anzuerkennen.
Hierzu geben wir Ihnen eine Frist von 4 Wochen. Am 30.09.2011 endet die Frist und wir werden dann den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft mit Unterhalts-
Verpflichtung bei dem Amtsgericht (vorheriger Wohnort) einreichen.
Sollten Sie bereit sein, die Vaterschaft anzuerkennen, mailen Sie uns kurz an und teilen uns mit, ob Sie einen Termin zur Anerkennung der Vaterschaft beim Deutschen Konsulat vereinbaren konnten.[/i]
------------------------------------------------------
Ich will nicht Unterhalt fuer die letzten 5 Jahre bezahlen, vor allem da ich nicht weis ob ich wirklich der Vater bin. Ich habe mit der Mutter gesprochen und sie ist damit einverstanden das ich ein Konto anlege und Geld einzahle bis das Kind 18 ist.
Meine Fragen:
In dem link oben heisst es das es einfacher ist in den USA Unterhaltsforderungen zu vollstrecken. Falls dies der Fall ist, was habe ich zu befuerchten?
Habe ich es richtig verstanden das ich okay bin solange meine Adresse nicht in Deutschland bekannt ist? Offensichtlich hat das Jugendamt meine Adresse und eventuall ist es einfach fuer das Jugendamt meine Adresse uber das Deutsche Konsulat anzufordern?
Falls ich die emails ignoriere, was wird passieren? Habe ich das richtig verstandend das ich okay bin solange die Mutter mich nicht anzeigt (wie gesagt ich habe ein gutes Verhaeltnis zu ihr) oder ist das egal weil das Jugendamt oder der Staat mich am Ende anzeigen wuerde da die ich ja nicht den Unterhalt Zahle.
Dann andererseits ist ja nicht klar ob ich der Vater bin da ja noch eine Vaterschaftserkennung vorhanden ist.
Wie ihr seht bin ich im unklaren hier aber die email oben macht dir doch ziemliche Sorgen und wie gesagt ich wuerde gerne jeden Sommer nach Detuschland kommen zu Besuch und ich will nicht das ich eines Tages mal in eine Polizeikontrolle gerate zufaellig und die mich dann in Untersuchungshaft stecken zum Beispiel.
Jede Hilfe um das ganze besser zu verstehen weis ich wirklich zu schaetzen.
Im Voraus vielen Dank.
high54life
|
|
|
| Länder mit westlichem Lohnniveau |
|
Geschrieben von: Bücker der Nation - 18-09-2011, 17:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (35)
|
 |
Hallo zusammen,
ich beschäftige mich gerade mit der Suche nach einem geeigneten Land um als Zahlvater meine restlichen Tage zu verbringen.
Mal ungeachtet von Qualifikationen und Bildungsstand, gibt es im nicht-Eu-Ausland Länder für einen Angestellten, die allgemein ein ähnliches Lohniveau wie Deutschland bzw. die skandinavischen Länder haben ?
Norwegen wäre ja eine feine Sache wenn dieses verdammte Haager-Abkommen nicht wäre...
Mein Favorit ist im Augenblick Kanada.
Mexiko ist der Hammer, als Akademiker verdient man ca. 600,-€ und gilt damit schon als gut bezahlt.
Mmh, der Ostblock ist etwas problematisch im Hinblick auf Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit.
Wie siehts im Großraum Asien aus ? Weiß jemand wie das Lohniveau z.B. in Malaysia ist ?
Hat jemand Erfahrungen mit dem arabischen Raum gemacht ?
Lieben Gruß
Der Bücker
|
|
|
| Sie will auswandern - wie sind meine Chancen??? |
|
Geschrieben von: Andreas66 - 18-09-2011, 10:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (122)
|
 |
Hallo,
ich habe gerade dieses Forum entdeckt und erhoffe mir Hilfe...bin nämlich gerade sehr am Verzweifeln!!!
Hintergrund: Wir leben seit 4 Jahren getrennt, Kinder bei ihr, Umgang alle 2 Wochen. Scheidung ist eingereicht...momentan geht es noch etwas hin und her wg. Unterhalt, aber das wird hoffentlich zeitnah geklärt werden.
Nun fällt ihr ein...sie will ins Ausland ziehen (ein EU-Land) und dort ein neues Leben anfangen. Angeblich hat sie in D nicht mehr so gute berufliche Perspektiven (mit Mitte 40), im Zielland sieht das angeblich besser aus.
Dass sie die Kinder (13 und 10) mitnehmen will, muss ich sicher nicht erwähnen...
So, ich frage Euch nicht nach der rechtlichen Situation. Die ist mir hinlänglich bekannt, mir ist klar, dass sie meine Zustimmung braucht, um die Kinder mitzunehmen.
Ich hab das auch alles mit meinem RA durchdiskutiert, der meinte, auf jeden Fall bei Gericht ABR beantragen und Umzug der Kinder klar widersprechen.
Nun ist mir klar, dass der RA in erster Linie an der Geschichte verdienen will, von daher will ich erstmal nachdenken und mich informieren, bevor ich schieße.
Was sagt Ihr aus Eurer Erfahrung...wie realistisch sind meine Chancen, die Kinder hierzubehalten?
Der Riesenhaken an der Sache ist, beide Kinder wollen mit - wie es aussieht, ernsthaft und nicht indoktriniert - und würden das wohl im Ernstfall auch dem Richter so sagen.
Was soll ich tun???
Danke schon mal und LG
Andreas
|
|
|
| Umgangsklau: Auf die Begründung kommt's an! |
|
Geschrieben von: Ibykus - 17-09-2011, 18:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
|
 |
Das Wochenende vor Pfingsten = UmgangsWE
Das PfingstWE (Samstag/ Sonntag) gehört der KM!
PfingstMontag = FeiertagsUmgang mit mir
Das Wochenende nach Pfingsten wäre wieder mein UmgWE ...
Denkste!
RA Borkenkäfer schrieb:.... Somit kann es zwangsläufig zu Überschneidungen bezüglich der Umgangsregelung kommen, wie dies am diesjährigen Umgangswochenende der Fall war.
Nach vorliegen der Entscheidung aus dem Jahre 2006 hatte die KM vorsorglich schon beim JA Rückfrage gehalten, wie denn in solchen Überschneidungsfällen zu verfahren sei.
Sie erhielt daraufhin die Auskunft, dass ein WE mit einer Feiertagsregelung aus dem üblichen 14-tägigen Umgangsturnus hinausfalle, somit also ein 14-tägiges Umgangsrecht, welches auf ein FeiertagsWE fällt, am darauffolgenden WE nachzuholen sei, umgekehrt aber auch eine Verschiebung des Umgangsrechtes eintrete, wenn das Kind aufgrund eines Feiertages an einem WE bei der Mutter ist, obwohl es wegen des 14-tägigen Umgangasrechtes ohnehin an diesem WE bei der Mutter wäre auch dann eine Verschiebung der Umgangsberechtigung des Kindesvaters um eine Woche eintreten würde.
Entsprechend ist die KM dann auch verfahren, vorsorglich zur Vermeidung von Missstimmungen hat sie den Kindesvater auch hierauf ausdrücklich im Voraus hingewiesen.
Gleichwohl nimmt es der Kindesvater zum Anlass, die Kindesmutter erneut mit einem Ordnungsgeldantrag zu überziehen.
Weil man wohl von dieser sinnwidrigen Argumentation selber nicht überzeugt ist, exculpiert man sich vorsorglich noch:
RA Borkenkäfer schrieb:Selbst wenn man die Auffassung vertreten würde, dass die auskunft, die die KM seinerzeit vom JA erhalten hatte, falsch wäre -diesseits wird sie aber als logisch und sachgerecht betrachtet-, so läge mit Sicherheit kein schuldhafter Verstoß der KM gg die Umgangsregelung vor, so dass der Antrag in jedem Fall zurückzuweisen ist.
Ich bin erst mal sprachlos!
Und das Lachen und die Gute Laune ist mir auch langsam verloren gegangen ....
Wenn Dummheit klein machen würde, könnte dieser RA unter dem Teppich Fallschirmspringen!
.
|
|
|
|