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  so kann's in Sachen "Umgang" laufen .....
Geschrieben von: Ibykus - 29-08-2011, 18:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

KM hat meinem Kind einen Hund zu kaufen versprochen!
Show-Show Rüde, sechs-jährig, Tierheim.

Nun kommt's:
1. Das Tier kann/ darf während des Umgangs nicht zu mir.
Begründung: dann weiß es nicht, wohin es gehört (wo sein Zuhause ist).

2. KM kann sich nicht während des Umgangs um das Tier kümmern.

Die dringende Bitte meiner Tochter:
Ich hole sie am Wochenendumgang samstags Mittag ab und bringe sie abend gg sechs Uhr wieder zu ihrer Mutter.
Dann schläft sie bei ihrer Mutter und ich hole sie sonntags Mittag wieder ab um sie abends gg sechs wieder nach Hause zu fahren.

Viel Fahrerei - keine Übernachtung mehr!

Papi, bitte, bitte, ich möchte das so. Machst Du das? Sonst kriege ich den Hund nicht und ich wünsche mir doch so gerne einen.

Was @profiler vorschlägt, kann ich mir denken.
Was sagen andere Väter dazu?

Achso - ganz vergessen zu erwähnen:
Mitte September ist Termin vor dem OLG Hamm in Sachen gemSR Big Grin
.

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  Internationale Pfändungen
Geschrieben von: Bücker der Nation - 28-08-2011, 14:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

Hallo zusammen,

falls das Thema schon erschöpfend in ein einem anderen Thread geklärt wurde bitte verschieben oder kurzen Hinweis.

Wie sieht denn eigentlich der aktuelle Stand der Dinge bzgl. der Pfändungen aus, die international vollstreckt werden.

Soweit ich weiß gibt es ja bi-und multilaterale Abkommen um Forderungen durchzusetzen.

Wie ist es eigentlich in den USA und Kanada ?

Ein persönlicher Albtraum wäre es als Arbeiter in den USA die Forderungen eines deutschen StA um die Ohren gehauen zu bekommen und diese letztlich von amerikanischen Behörden durchgesetzt werden.

Gerade bei den Amis gibt es ja im Strafmaß und den geforderten Geldsummen wenig Luft nach oben.
Sprich wenn einen die Amis verknacken kann sich das Thema arbeiten auch ganz schnell erledigt haben weil man die Forderungen mit legaler Arbeit im Leben nicht erfüllen kann.

Habt Ihr Erfahrungen damit gemacht und wisst vielleicht wie es damit aktuell aussieht ?

Lieben Gruß

Der Bücker

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  Trennung, jetzt geht´s los
Geschrieben von: mijo - 27-08-2011, 15:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

hallo,

kurze fakten:

- 15 jahre beziehung, ledig
- 1 kind, zehn jahre
- gemeinsames sorgerecht
- km zieht mit kind aus*
- verdienst ich 70% / km 30%

*ich arbeite schicht „querbeet" (wochenden, tageszeiten unregelmäßig), daher konnte ich spontan kein kindgerechtes betreuungsangebot (8-15 uhr, freie wochenden) machen, womit ein sauberes wochenwechselmodell ausscheidet.

beide wollen eine schadensbegrenzende trennung praktizieren, kommunizieren miteinander (km zieht mit kind in eine wohnung in der nähe).in meiner annahme, hilfe beim jugendamt in anspruch nehmen zu dürfen,wollte ich dort eine kindesunterhaltssumme ermitteln lassen, um mit der km ihre/meine künftigen finanzen planen zu können.
der ja-sachbearbeiter sagte mir, nicht ich sondern die km solle sich bei ihm melden, er werde ggf. parteiisch hilfe leisten, schließlich wolle ja die km etwas !!?
worauf habe ich mich einzustellen? wer ermittelt eine realistische unterhaltssumme? in welcher form ist diese festzulegen?(freiwilliger dreizeiler über xy oder titel per ja?)

vielen dank

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  Verfahrensgebühr FamGKG
Geschrieben von: marecello - 24-08-2011, 05:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Heute erhielt ich eine Rechnung der Landesoberkasse wonach ich eine Verfahrensgebühr §§ 28-31, 33-37, 39-52 FamGKG zu zaheln habe.
Ich habe für dieses Verfahren PKH bzw. VKH erhalten.
Muss ich die Summe bezahlen?
Die kommen nach zwei Jahren und verlangen diese Gebühr.

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  Zahldatum Titulierung KU
Geschrieben von: bubi - 22-08-2011, 22:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Mal ne kurze Frage.
Kann ich in meinen KU-Titel auch als monatliches Zahldatum den 15. statt des 3. einsetzen? Hintergrund ist der, das ich immer erst zum 15. des Monats mein Lohn erhalte.
Gruß

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Smile Namensänderung
Geschrieben von: Susanne - 21-08-2011, 20:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (45)

Ich habe ein eheliches Kind, bin seit 2007 geschieden. Mein neuer Partner und ich wollen irgendwann heiraten und die Familie vergrössern (zweites kind). Mein Sohn soll dann den Nachnamen meines jetzigen Freundes annehmen. Kann der Kindsvater das verhindern?

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  Titeländerung; gerichtsfest ?
Geschrieben von: Hasserfuellter - 21-08-2011, 15:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Servus

Durch Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle wurde mein Unterhalt ein wenig
abgesenkt; der Vergleich lief über die Anwälte.
Ändert sich nun mein Einkommen; muß der Kläger erneut vor Gericht
oder kann er bei Neuberechnung sich auf den Ursprungstitel berufen
und einfach wieder vollstrecken ?
Die korrekte Antwort wäre mir sehr wichtig (Paßentzug), allerdings ahne
ich schon die Antwort; der Anwalt stottert da etwas rum, denn ich habe
einen Titelverzicht gefordert

Danke und Gruß

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  Zwangs- und Ordnungsgeldanträge wegen Umgang, Gerichtstermin
Geschrieben von: Ibykus - 19-08-2011, 16:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Die KM hatte gg mich Anfang 2009 zwei Zwangsgeldanträge gestellt, die wegen offensichtlicher Unschlüssigkeit vvh unbegründet sind.
Es sind stattdessen aus einem Rachegedanken (gg sie selbst wurde schon ein Zwangsgeld vollstreckt) heraus motivierte Versuche, mich als redlichen Vater zu diskreditieren. Dabei hatte die KM sich vermutlich von ihrer damaligen Rechtsvertretung anleiten lassen, die -als Fachanwältin f. FamR!- seinerzeit beantragt hatte, den Umgang ganz auszuschließen, weil ich meiner Tochter eine Bepanthen-Salbe auf das Augenlid aufgetragen und die aber nichts geholfen hatte ...

Aber auch die für diese Anträge besonderen Sachurteilsvoraussetzungen (zwztl gilt ja das FamFG) liegen nicht vor.

Der nun mit der Vertretung der KM beauftragte RA (gg den ich in anderer Sache einen Strafantrag wegen § 186 StGB gestellt hatte) hatte die Erledigung dieser Verfahren mehrmals angemahnt.
Ich selbst hatte mittlerweile auch schon mit Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht, sollte mir nicht umgehend der Sachstand mitgeteilt werden.

Nun endlich bequemt man sich bei Gericht und schreibt mir:

FamG Tecklenburg schrieb:In der Sache konnte bislang hinsichtlich der noch unerledigten Zwangsgeldanträge der KM noch nicht festgestellt werden, dass dem KV bereits die Verhängung von Zwangs-/ Ordnungsmitteln angedroht wurde.

Und nun der Brüller:
FamG Tecklenburg schrieb:Dies beabsichtigt das Gericht nachzuholen.
Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme (Frist) gegeben.

Das Familiengericht Tecklenburg hat vermutlich für sich entschieden, dass es auf einen Beschluss mehr oder weniger nicht ankommt, der vom OLG zurückgewiesen wird.

Wo leben wir?
Müssen wir das Allereinfachste, nämlich das Wohl unserer Kinder, neu definieren und mit VäterVernichtung gleichsetzen?
Oder genügt es -wie an den Fachhochschulen- ein Curriculum an Universitäten für Juristen einzurichten, um einen bloß zufälligen Examenserfolg auszuschliessen?

Es mag überheblich klingen, aber wenn die Gegner (zu denen ich mittlerweile längst auch die Familiengerichte zähle) nicht gleichwertig sind, fängt's an "dröge" zu werden.

Wenn Parteien sich streiten, ruft man ein Gericht deswegen an, weil es kompetent und gerecht vermitteln oder entscheiden soll.
Stattdessen mutieren Familiengerichte zu Kasperletheater, die ernst zu nehmen und in Anspruch zu nehmen immer weniger Grund besteht.

Geht's außerhalb der Rechtsordnung vielleicht doch schneller und gerechter und damit kindeswohlorientierter?







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  Viele fragen wegen Trennung
Geschrieben von: Sonnenschein - 17-08-2011, 21:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo,
mein Lebenspartner ist aus unserem Haus ausgezogen und lebt seid 7 Wochen schon nicht mehr bei uns. Er hat sich in dieser Zeit auch nur selten gemeldet.Ich war mit den Kindern und Arbeit ziemlich gestresst. Er hat in der Zeit die kinder 2 mal am Wochenende abgeholt und das Wochenende mit ihnen verbracht. Für mich ist eine Trennung unumstößlich, ich möchte nicht mehr mit ihm leben. Er war wohl bei einem Anwalt, der ihm erklärt hat, das er hier wieder einziehen müsste, um die Aufsichtspflicht einzuhalten damit er das Sorgerecht nicht verliert??? Ich verstehe nun gar nichts mehr!!! Er ist ausgezogen und will nun wieder einziehen, was ich nicht mehr möchte. Nun wir zahlen unser Haus gemeinsam ab was natürlich Probleme mit sich bringt. Ich will ihn in keiner Weise ausnehmen oder das Umgangsrecht entziehen..
Am Ende meinte er ich soll ausziehen und das ohne Kinder....Kann er mir nun meine Kinder wirklich wegnehmen???Er meinte ich sollte mich mal bei einem Anwalt beraten lassen, dann wüsste ich was er für Rechte hat. Muss ich nun auch zu einem Anwalt, um mich dort beraten und Unterstützung holen, was sicher nicht billig wird...Wir haben eine Vaterschaftsanerkennung gemacht schließt die nun das Sorgerecht mit ein. Dazu muss ich sagen, das er Rentner ist und ich der Meinung bin das er gesundheitlich oft Probleme hat und während unserer Beziehung hat er sich, obwohl er zu hause war nicht wirklich aufgeopfert.Viel habe ich machen müssen nach der Arbeit oder vor der Arbeit, was auch oft Streitthema war.
Ich weiß nun gar nicht mehr was ich machen soll....Vielleicht könnt ihr mir ja helfen...

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  Alte Wohnung zerstört neue Ehe
Geschrieben von: maximilianspapa2011 - 14-08-2011, 19:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Guten Abend zusammen

Ich war lange nur stiller Leser, habe mich aber eben doch zur Registrierung überwunden, weil es bei mir brennt, und ich keine vernünftige lösung finden kann.

Ich bin jetzt in zweiter Ehe verheiratet und habe einen kleinen Sohn.
Aus erster Ehe ,2000 geschieden, habe ich auch einen Sohn, welcher bei der Mutter wohnt. KU zahle ich natürlich.
Mit dieser Frau hatte ich damals bei meinen Eltern im Haus eine Wohnung ausgebaut und zusammen 40000 Euro aufgenommen. Nach der Scheidung habe ich diese dann übernommen. Zwischenzeitlich mussten wir aber aus beruflichen Gründen nach Norddeutschland umziehen, und die Wohnung steht leer. Vermieten wollen meine Eltern aber nicht.
Der Kredit ist über das Haus meiner Eltern abgesichert.
Vor einem Monat teilte mir mein Vater mit, das er die Raten, welche er damals dankenswerterweise übernommen hat, nicht mehr tragen kann, da er finanzielle Probleme hat. Restschuld sind noch 20000 Euro.
Rechtlich ist die Sache ja klar. Ich habe unterschrieben und müsste jetzt weiterzahlen.
Meine jetzige Frau hat aber ganz klar gesagt, das sie sich trennen wird, sollte ich dies tun. Wir kommen so finanziell gerade noch über die Runden, und sie sieht halt nicht ein, das wir uns noch mehr einschränken sollen, während die Ex damals in der Wohnung (neue Möbel hat sie alle zugesprochen bekommen) und jetzt durch den KU ein schönes leben hat.

Danke für eure Antworten

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