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Gemeinsames Hausgrundstück bei Trennung |
Geschrieben von: juliaangelina - 07-07-2011, 21:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo, ich habe mich vor vier Jahren von meinem Mann getrennt. Wir haben zwei gemeinsame Kinder, die seit der Trennung bei mir leben und für die er, wie auch für mich selbst, Unterhalt zahlt (dieser wurde gerichtlich festgelegt). Uns gehört ein gemeinsames Hausgrundstück, jeweils zur Hälfte. Das Scheidungsverfahren ist seit 2008 anhängig, es gibt aber diverse Streitpunkte bezüglich der Auseinandersetzung. Mein Mann bewohnt das gemeinsame Haus seit der Trennung allein, trägt auch die hier noch bestehenden Verbindlichkeiten. Ihm sind allerdings 800,00 € Mietvorteil als Einkommen durch das Gericht angerechnet worden. Nun will im nächsten Monat seine Lebensgefährtin zusammen mit ihrem Kind dort einziehen. Er hat im Verfahren vor dem OLG im April auf Nachfragen des Richters angegeben, das er und seine Freundin nicht zusammen leben. Wie soll ich mich hier weiter verhalten? Steht mir ein weiterer Mietvorteil durch den Einzug der Freundin zu? Wirkt sich der Einzug unter Umständen auf das anzurechnende Einkommen meines Mannes aus? Kann ich dem Einzug widersprechen, da auch der Hausrat nach wie vor nicht geteilt ist? Ich habe bis zur Geburt unseres zweiten Kindes gearbeitet, dann aber aufgehört, da es zu 50 % schwerbehindert ist. In dieser Zeit haben wir gemeinsam die Firma meines Mannes aufgebaut, in der ich bis zur Trennung unentgeltlich mit gearbeitet habe.
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Spaete Steuerklassenaenderung - was nun? |
Geschrieben von: Panto - 07-07-2011, 15:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Zusammen,
lt. Finanzamt sollte mein Gehalt schon seit 1. Januar 2011 ueber Steuerklasse 1 statt ueber St.Kl. 3 abgerechnet werden. (lebe getrennt seit Mai 2010)
Die Mitarbeiterin meinte dass ich dies baldmoeglichst ueber meine Lohnbuchhaltung veranlassen sollte, damit es keine weitere Nachteile fuer mich gaebe. Unser Lohnbuchhalter kommt erst am 18. Juli aus dem Urlaub zurueck.
Ich wuerde mich freuen ueber jeden Info von euch in wie ferne dies Konzequenzen fuer mich haben koennte, und was sich noch vorbeugen laesst?
Schoene Gruesse
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Unterhaltsmediation |
Geschrieben von: 'c' - 06-07-2011, 23:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Unglaublich viel Text, sorry. Ich bin für jede hilfreiche Stellungnahme dankbar.
Liebe ...,
alles wird gut! Dies soll kein Angriff oder sonst was sein.
Ich bin froh, dass wir uns gut und verantwortungsvoll und gemeinsam ... verständigen können und gemeinsame Elternschaft leben können.
Mein derzeitiger Eindruck ist, dass unser Elternverhältnis seit unserer Trennung noch nie so entspannt war, wie in den letzten Wochen. Ich hoffe von ganzem Herzen, dass das so bleibt.
Nach meinem Empfinden entwickelt sich ... jedenfalls prächtig!
In einigen Punkten habe ich noch Gesprächs- und Regelungsbedarf:
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- Auf Wunsch des TE, gefühlte 15.000 Zeichen mit Bitten, Wünschen, Hoffnungen und Überzeugungsversuchen gelöscht. 08.07.2011, LG Bluter
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Eine friedliche, konstruktive Lösung wird sicher dazu bei tragen, auch zukünftigen Regelungsbedarf einvernehmlich lösen zu können.
Mit herzlichen Grüßen von einem stolzen Papa,
Ich habe mir erlaubt an fünf Stellen Namen durch "..." zu ersetzten. LG Bluter
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Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung |
Geschrieben von: Eifelaner - 05-07-2011, 13:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo Forianer,
ich habe eine Frage zu der in den faq genannten einseitigen notariellen Verpflichtungserklärung.
Ich unterliege noch einem aus den 90er Jahren stammenden Titel über den Kindesunterhalt, der in einem Vergleich im Rahmen der Scheidungsvereinbarung getroffen wurde.
Das Kind ist zwar inzwischen volljährig befindet sich aber noch im Studium.
Nun wird ein höherer Unterhaltsbetrag gefordert, der mir auch gerechtfertigt erscheint und den ich in einem gewissen Rahmen zu zahlen bereit bin.
Kann man nun mit einer solchen Erklärung beim Notar die Vereinbarung aus dem Vergleich abändern/ersetzen oder müsste man eine Formulierung, wie etwa: "zusätzlich zu dem in der Scheidungsvereinbarung genannten Betrag verpflichtige ich mich monatlich im Vorraus Betrag xxxx an mein Kind xxxx zu zahlen".
Ich möchte einfach vermeiden, das plötzlich 2 gültige Titel gegen mich existieren, die in der Summe einen zu hohen Betrag ausweisen.
Für Eure Hilfe schon mal vielen Dank!
Eifelaner
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Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ?? |
Geschrieben von: Bluepaps - 04-07-2011, 16:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (57)
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Hallo miteinander,
3 Jahre habe ich meiner Ex jeden Monat brav den Unterhalt für unseren mittlerweile 12jährigen Sohn bezahlt, es waren zuletzt mtl. 285 Euro...
Nun ist mir vor ein paar Tagen, vom hiesigen JA mitgeteilt worden, das Beistandschaft für unseren Sohn eigerichtet wurde, mit dem Ziel Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Abgabe der Einkommensbelege und ausgefüllten Fragebögen vom JA bis 11.7. ...
"Diese Auskunft wird zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruches begehrt ( § 1613Abs. 1 BGB)" --> schreibt JA
Was dieser sogenannte Titel bedeutet, habe ich hier auf diesen Seiten erstmal richtig begriffen. Meine Ex lehnt sich die nächsten Jahre fies grinsend und entspannt zurück während über mir das finanzielle Damoklesschwert schwebt.
Ein Kumpel sagte mir heute das JA ist Vollstrecker staatlichen Unrechts gegenüber Vätern. Wie wahr ...
Was nun tun ? Die Ausgangslage:
1.)
Ich bin 49 Jahre alt, arbeite in der Schweiz im Angestelltenverhältniss, werde auch in CHF bezahlt.
2.)
Bin aber als sogenannter Grenzgänger in Deutschalnd sowie in der Schweiz steuerpflichtig, dh. das hiesige deutsche Finanzamt weiss was ich verdiene ....
3.)
Und wenn evtl. das deutsche JA Amtshilfe beim Schweizer Amt beantragt, dann muss mein Schweizer Arbeitgeber sogar die Lohnbelege rausrücken, wenn ich das nicht freiwillig mache ...
4.)
Meine EX kennt die Adresse meines CH-Arbeitgebers ....und damit auch das deutsche JA...
5.)
Und wenn gar nichts geht im Ämteraustausch schätzen die mich einfach ganz frech und zwar ganz sicher so, dass es zu meinen Ungunsten ist...
Meine persönliche Situation könnte weiter nicht schlimmer sein, vor 4 Wochen habe ich mir in Deutschland eine Immobilie gekauft, bin nun 6 stellig verschuldet...und richtig angreifbar ... was eine Zwangshypothek darauf wegen geschuldetem KU ist und bedeutet, kann ich mir lebhaft ausmalen...
Hab mal irgendwo gelesen, dass ich die Tilgungsraten für die Immobilie dafür als Ausgaben für die Altersvorsorge angeben kann, obs annerkannt wird, wer weiss ?
Ich habe meine Schweizer Pensionskasse zur Altersvorsorge für die Finanzierung komplett geplündert, so konnte ich die Eigenkapitalqoute bei der Bank erhöhen. Wenn ich die Immobilie vor dem 65.Lebnsjahr wieder verticke, muss ich den gesamten Betrag an die Pensionskasse zurückzahlen. Das deutsche Grundbuchamt muss denen mitteilen ob verkauft wurde.
Nun habe ich hier gelesen, dass es besser ist, beim Notar eine einseitige finanzielle Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Steht im Menüpunkt" Kindesunterhalt". Verstehe ich das richtig, das man bei Notarieller Urkunde nicht die langwierige und zudem teuere Abänderungsklage braucht, falls man arbeitslos oder krank oder sonstwie nur weniger zahlen kann ? Die zudem Anwaltspflichtig ist und rückwirkend nicht greift ?
Doch muss meine Ex die notarielle Urkunde zum titulierten Unterhalt akzeptieren ? Kann sie darauf pochen, dass ich vor dem scheiss JA finanziell die Hosen runter lasse, oder wenn ich das nicht mache, mich vor Gericht verklagen, wobei ich dann natürlich die Gerichtskosten und ihre Fledermaus bezahlen darf.
Wer hat das schon mal durch ?
Ach ja wen es interessiert: Sohn in der Altersgruppe 12-17 Jahre, lt. Dü.dorfer Tabelle bin ich EK Gruppe 5. Mit Weihnachtsgeld komme ich in die 6 und weil ich nur einen Unterhaltsberechtigten habe, lande ich schon in der 7. EKgruppe.
Das macht 488 Öken monatlich x 120 Monate ganz bestimmt, da kommen in nur 10 Jahren 58.560 Teuros an die Ex zusammen, grgrgrgrgrrrrrr...
Verfluchte Scheisse ... und das mit Zwangsunterwerfung und Zwangsvollstreckung.Dazu kommt, dass beim Sohn kaum was ankommt ! Der muss sogar das Dusch und Badewasser mit dem Eimer rausholen und muss es für die Kloospülung verwenden, ständig lallt ihn seine Mutter an: Mach das Licht aus, Klamotten alle gebraucht aus dem Second Hand Laden, das Handy hab ich ihm bezahlt, die Einheiten dafür zahle ich auch...die sonstigen Wochenendkosten mit ihm, davon will ich hier gar nicht reden ...
Leute, nach 3 Jahren Trennung dachte ich, meine EX kann mich mal, doch jetzt schlägt das Ungeheur zu ...
Zu meinem Sohn habe ich ein sehr gutes Verhältnis, wir sehen uns an 3 WE im Monat und sind ein Herz und eine Seele. Mit seiner Mutter hat er auch Probleme ... Kein Französisch gemacht, da gibts halt kein Abendessen...
Ab 14 könnte ich ihn zu mir holen, nur leider fährt von dem Ort wo ich meine Immobilie habe, kein öffentliches Verkehrsmittel in den Ort zu seiner Schule. Ihn selber fahren geht auch nicht, ich muss in aller Herrgottsfrühe zum Job ....
Lieber Gott, soll ich mich erschiessen oder lieber aufhängen ????
Wer was besseres weiss, kanns ja hier posten. Danke an alle im vorraus !
Grüsse vom Bluepaps.
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Kein Bock auf 2. Verfahren! |
Geschrieben von: Panto - 04-07-2011, 14:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
Vor 6 Wochen ist die Scheidung angefragt worden und die Anwälte laufen sich jetzt warm.
Meine noch-Frau bezieht derzeit Elterngeld in Höhe von €811,00 (obwohl ich meine Zustimmung/Unterschrift in 2010 verweigert habe wegen fiktieves Einkommen/Umsatzerlöszusammenstellung – meinen damaligen Anwalt meinte dass ich mich sonst strafbar machen würde).
Laut Anwalt meiner noch-Frau läuft momentan einen neuen Antrag bei der Elterngeldstelle - Ist dies möglich und weshalb?
Weiterhin wird mir vorgeworfen dass ich die Hälfte eines Anlagendepots in meinem Nahmen nicht herausrücke. Dieses Depot ist in August 2010 aufgelöst worden zur Finanzierung der restlicher Laufzeit der Miete der Ehewohnung, meinen Umzug und Ähnliches.
Da die o.g. Info zum Depot bestimmt nicht zufriedenstellend sein wird, droht jetzt die gegnerische Seite mit einem gesonderten Verfahren um sonstige Famliensache geltend zu machen.
Ich spüre dass meine noch-Frau anfängt ähnliche Taktiken anzuwenden wie ihr Vater dies üblicherweise in seiner kleinen Firma macht. Meine noch-Frau ist als Kommanditistin an dieser Firma beteiligt und kennt sich dementsprechend bestens aus. Bei meiner Frau geht es lediglich um Betrug der Elterngeldstelle aber bei ihrem Vater geht es z.B. um Schwarzgeldpraktiken und Wertpapierhandel mit Vorkenntnis. Bzgl. Vorkenntnisfall ist ein bundesweit bekannten Inhaber einer Technologiefirma mit besten Vernetztung beteiligt, nicht zuletzt wegen Parteipolitischen Spenden in Milionenhöhe (in Internet nachzulesen).
In diesem Kreis ist ebenso der Anwalt meiner noch-Frau ein oft-gesehener Gast. War auch mal dabei – schöne Feier! Allerdings für mich keine rechtswidrigen Praktiken!
Um jetzt ein möglich zweites Verfahren zu verhindern könnte ich diesen Awalt in einem privatschreiben gerne auf meinen Kenntnisse hinweisen.
Neben ein 2. Verfahren wird darauf hingewiesen dass meine noch-Frau bisher mit allen Forderungen sehr zurückhaltend war und mir in allen Trennungsregelungen sehr entgegengekommen ist. Lt. Schreiben ist meine würde meine noch-Frau eigentlich auf ihr zustehenden Versorgungsausgleich verzichten – dies stünde jetzt allerdings in Frage wenn ich mich weiterhin abrede- und treuwidrig verhallte.
Hat jemand unter euch Erfahrung in sollchen Sachen? Ich würde gerne mehr von euch erfahren.
Und auch wie steht ihr zu so einem möglichen Privatschreiben? Wäre es hierfür noch zu früh? Soll ich es lassen, könnt so mein eigenes Leben auch etwas schwerer machen?
Vielen Dank erstmal
Ps. Bitte habe Verständnis dass ich weiterhin keine Angabe bzgl. o.g. machen kann – nicht zum Spassen; kein Witz!
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Vasektomie |
Geschrieben von: 'c' - 04-07-2011, 01:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (109)
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Verschiedene Gefriermethoden
Vergleichsweise einfach ist heute die Konservierung der relativ anspruchslosen Spermien. Bereits 1953 gelang die erste Schwangerschaft nach einer Befruchtung mit kryokonserviertem menschlichen Sperma. Die Protokolle, nach denen Reproduktionszentren beim Konservieren von Sperma heute arbeiten, weichen nur noch in Details voneinander ab - etwa darin, welches Gefrierschutzmittel man zum Ejakulat gibt und wie schnell mit flüssigen Stickstoff auf minus 196 Grad Celsius abgekühlt und später wieder aufgetaut wird.
Schweizer Ärzte bieten die Kryokonservierung von Spermien Männern an, denen auf Grund einer medizinischen Behandlung die Unfruchtbarkeit droht - etwa Krebspatienten, die vor einer Chemo- oder Strahlentherapie stehen. Auch später können sich die Betroffenen so eventuell noch einen Kinderwunsch mit Hilfe einer "assistierten Reproduktion" erfüllen. Martin Birkhäuser: "Wir haben hier in Bern jeden Monat drei, vier Patienten, die auf dieses Angebot eingehen." Oft machten die Betroffenen später allerdings von ihren tiefgefrorenen Keimzellen gar keinen Gebrauch.
Der Spender behält das alleinige Verfügungsrecht. Der Vertrag zur Aufbewahrung muss jährlich von ihm erneuert werden. Stirbt er, wird sein Sperma vernichtet - strenge Regelungen, die laut Birkhäuser Missbrauch und Probleme verhindern, die in anderen Ländern heute an der Tagesordnung sind. Etwa in den USA, wo geschiedene Frauen mit ihren ehemaligen Gatten bereits Prozesse um das Verfügungsrecht auf deren tiefgefrorenen Samen führen.
Also doch Vasektomie?? Müsste dann doch gehen und ich behalte die Kontrolle über mein Erbgut, oder?
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Berechnung Unterhalt |
Geschrieben von: dudel12 - 03-07-2011, 21:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo,
ich habe folgenden Sachverhalt bei dem ich mich gerne beraten lassen würde.
Bin geschieden und habe zwei Kinder.
Habe nach Erziehungsurlaub keine Stelle mehr bekommen und war ein Jahr arbeitslos.
Seit einem Monat bin ich nun ohne jegliche Unterstützung.
Ich habe jedoch einiges an Geld erspart.
Ich hatte mit meiner Ex ein Agreement, dass ich einen geringeren Unterhalt als gemäß Düsseldorfer Tabelle üblich zahle (wir leben seit 1,5 Jahren getrennt).
Als sich meine Frau einen Anwalt genommen hatte, hat diese ihr geraten aber zumindest den Mindestbetrag zu fordern. Diese Forderung (plus Forderung nach genauen Einkünften) ging von der Anwältin bei mir ein. Ich hatte es irgendwie geschafft, meine Frau zu bewegen die Sache nicht weiter zu betreiben.
Vor drei Wochen hatten wir nun unseren Scheidungstermin. Dabei habe ich auch die Anwältin kennengelernt. Diese hat mich nun unter Druck gesetzt nun endlich meine Einkünfte zu nennen oder freiwillig nach Stufe drei der Tabelle zu zahlen.
Ausserdem soll ich die Differenz von dem von mir gezahlten Betrag und dem Mindestbetrag nach Düsseldorfer Tabelle nachzahlen. Auch meine Ex fordert das nun ultimativ.
Ansonsten würden sie mich verklagen.
Ich hatte im letzten Jahr Einkünfte, die mich in die dritte Stufe der Tabelle bringen würden. Und ich habe Barvermögen.
Soll ich mich auf diesen Deal einlassen?
Die Alternative wäre, ich zahle nur den Mindestbetrag der Düsseldorfer Tabele, da ich derzeit tatsächlich nicht genug Einkünfte habe um die zweite Stufe zu zahlen).
Glaubt ihr, dass die Anwältin es auf eine Klage ankommen lassen würde, wegen dem kleinen Unterschied zwischen Stufe eins und zwei bzw. Stufe eins und drei (je nach dem wie die Einkünfte der Vergangenheit bemessen werden)?
Habe von dem Geplänkel eigentlich genug.
Danke für die Hilfe.
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auf der Suche nach namhaften "pro"-Stimmen zum gemSR ... |
Geschrieben von: Ibykus - 02-07-2011, 20:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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.... die wir unter "Parteien zum 1626a BGB > andere Stimmen" veröffentlichen wollen, fällt auf das die Verbände (Diakonie, KiSchBund usw.) sich für die Antragslösung stark machen.
Dagegen argumentieren die Kinderrechtekommisson des deutschen Familiengerichtstags, Proksch und einige wenige Politiker in Richtung Vätervorstellung zum gemSR.
Auch die FDP macht mir insoweit Mut und gibt mir Zuversicht, dass noch eine Wende zum Guten hin möglich ist.
Wem weitere nennenswerte "pro-Stimmen" (nur diese wollen wir veröffentlichen) über den Weg laufen, sollte bitte auf diese der Einfachheit halber hier, sonst unter Väterwiderstand.de > Kontakt, hinweisen.
Danke!
Ibykus
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