| Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
| Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.803
» Neuestes Mitglied: Timo
» Foren-Themen: 8.316
» Foren-Beiträge: 153.450
Komplettstatistiken
|
| Aktive Themen |
Die besten Selbstmordmeth...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Vor 4 Stunden
» Antworten: 15
» Ansichten: 1.853
|
wie vorgehen?
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
Vor 4 Stunden
» Antworten: 28
» Ansichten: 1.368
|
Mal gerechnet
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
Gestern, 16:39
» Antworten: 8
» Ansichten: 670
|
Kann mein 3 jaehriger Soh...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: NurErzeuger
Gestern, 09:42
» Antworten: 302
» Ansichten: 25.288
|
Sorgerecht mit Sorgen
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: FlipFlop
13-03-2026, 22:31
» Antworten: 3
» Ansichten: 191
|
Unterhalt im Visier: Hamb...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: p__
13-03-2026, 17:59
» Antworten: 1
» Ansichten: 137
|
Schwxxxxeien vom Jugendam...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: FlipFlop
11-03-2026, 18:36
» Antworten: 0
» Ansichten: 185
|
Kindesunterhalt ab/mit 18
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
10-03-2026, 15:54
» Antworten: 6
» Ansichten: 350
|
Studie: Wie bringt man Fr...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
09-03-2026, 12:34
» Antworten: 11
» Ansichten: 825
|
Unterhaltspfaendung
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
05-03-2026, 23:09
» Antworten: 12
» Ansichten: 987
|
|
|
| Trennung, jetzt geht´s los |
|
Geschrieben von: mijo - 27-08-2011, 15:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
|
 |
hallo,
kurze fakten:
- 15 jahre beziehung, ledig
- 1 kind, zehn jahre
- gemeinsames sorgerecht
- km zieht mit kind aus*
- verdienst ich 70% / km 30%
*ich arbeite schicht „querbeet" (wochenden, tageszeiten unregelmäßig), daher konnte ich spontan kein kindgerechtes betreuungsangebot (8-15 uhr, freie wochenden) machen, womit ein sauberes wochenwechselmodell ausscheidet.
beide wollen eine schadensbegrenzende trennung praktizieren, kommunizieren miteinander (km zieht mit kind in eine wohnung in der nähe).in meiner annahme, hilfe beim jugendamt in anspruch nehmen zu dürfen,wollte ich dort eine kindesunterhaltssumme ermitteln lassen, um mit der km ihre/meine künftigen finanzen planen zu können.
der ja-sachbearbeiter sagte mir, nicht ich sondern die km solle sich bei ihm melden, er werde ggf. parteiisch hilfe leisten, schließlich wolle ja die km etwas !!?
worauf habe ich mich einzustellen? wer ermittelt eine realistische unterhaltssumme? in welcher form ist diese festzulegen?(freiwilliger dreizeiler über xy oder titel per ja?)
vielen dank
|
|
|
| Verfahrensgebühr FamGKG |
|
Geschrieben von: marecello - 24-08-2011, 05:32 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
 |
Heute erhielt ich eine Rechnung der Landesoberkasse wonach ich eine Verfahrensgebühr §§ 28-31, 33-37, 39-52 FamGKG zu zaheln habe.
Ich habe für dieses Verfahren PKH bzw. VKH erhalten.
Muss ich die Summe bezahlen?
Die kommen nach zwei Jahren und verlangen diese Gebühr.
|
|
|
| Zahldatum Titulierung KU |
|
Geschrieben von: bubi - 22-08-2011, 22:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
|
 |
Mal ne kurze Frage.
Kann ich in meinen KU-Titel auch als monatliches Zahldatum den 15. statt des 3. einsetzen? Hintergrund ist der, das ich immer erst zum 15. des Monats mein Lohn erhalte.
Gruß
|
|
|
| Titeländerung; gerichtsfest ? |
|
Geschrieben von: Hasserfuellter - 21-08-2011, 15:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
|
 |
Servus
Durch Erhöhung der Düsseldorfer Tabelle wurde mein Unterhalt ein wenig
abgesenkt; der Vergleich lief über die Anwälte.
Ändert sich nun mein Einkommen; muß der Kläger erneut vor Gericht
oder kann er bei Neuberechnung sich auf den Ursprungstitel berufen
und einfach wieder vollstrecken ?
Die korrekte Antwort wäre mir sehr wichtig (Paßentzug), allerdings ahne
ich schon die Antwort; der Anwalt stottert da etwas rum, denn ich habe
einen Titelverzicht gefordert
Danke und Gruß
|
|
|
| Zwangs- und Ordnungsgeldanträge wegen Umgang, Gerichtstermin |
|
Geschrieben von: Ibykus - 19-08-2011, 16:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
|
 |
Die KM hatte gg mich Anfang 2009 zwei Zwangsgeldanträge gestellt, die wegen offensichtlicher Unschlüssigkeit vvh unbegründet sind.
Es sind stattdessen aus einem Rachegedanken (gg sie selbst wurde schon ein Zwangsgeld vollstreckt) heraus motivierte Versuche, mich als redlichen Vater zu diskreditieren. Dabei hatte die KM sich vermutlich von ihrer damaligen Rechtsvertretung anleiten lassen, die -als Fachanwältin f. FamR!- seinerzeit beantragt hatte, den Umgang ganz auszuschließen, weil ich meiner Tochter eine Bepanthen-Salbe auf das Augenlid aufgetragen und die aber nichts geholfen hatte ...
Aber auch die für diese Anträge besonderen Sachurteilsvoraussetzungen (zwztl gilt ja das FamFG) liegen nicht vor.
Der nun mit der Vertretung der KM beauftragte RA (gg den ich in anderer Sache einen Strafantrag wegen § 186 StGB gestellt hatte) hatte die Erledigung dieser Verfahren mehrmals angemahnt.
Ich selbst hatte mittlerweile auch schon mit Dienstaufsichtsbeschwerde gedroht, sollte mir nicht umgehend der Sachstand mitgeteilt werden.
Nun endlich bequemt man sich bei Gericht und schreibt mir:
FamG Tecklenburg schrieb:In der Sache konnte bislang hinsichtlich der noch unerledigten Zwangsgeldanträge der KM noch nicht festgestellt werden, dass dem KV bereits die Verhängung von Zwangs-/ Ordnungsmitteln angedroht wurde.
Und nun der Brüller:
FamG Tecklenburg schrieb:Dies beabsichtigt das Gericht nachzuholen.
Es wird Gelegenheit zur Stellungnahme (Frist) gegeben.
Das Familiengericht Tecklenburg hat vermutlich für sich entschieden, dass es auf einen Beschluss mehr oder weniger nicht ankommt, der vom OLG zurückgewiesen wird.
Wo leben wir?
Müssen wir das Allereinfachste, nämlich das Wohl unserer Kinder, neu definieren und mit VäterVernichtung gleichsetzen?
Oder genügt es -wie an den Fachhochschulen- ein Curriculum an Universitäten für Juristen einzurichten, um einen bloß zufälligen Examenserfolg auszuschliessen?
Es mag überheblich klingen, aber wenn die Gegner (zu denen ich mittlerweile längst auch die Familiengerichte zähle) nicht gleichwertig sind, fängt's an "dröge" zu werden.
Wenn Parteien sich streiten, ruft man ein Gericht deswegen an, weil es kompetent und gerecht vermitteln oder entscheiden soll.
Stattdessen mutieren Familiengerichte zu Kasperletheater, die ernst zu nehmen und in Anspruch zu nehmen immer weniger Grund besteht.
Geht's außerhalb der Rechtsordnung vielleicht doch schneller und gerechter und damit kindeswohlorientierter?
|
|
|
| Viele fragen wegen Trennung |
|
Geschrieben von: Sonnenschein - 17-08-2011, 21:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
|
 |
Hallo,
mein Lebenspartner ist aus unserem Haus ausgezogen und lebt seid 7 Wochen schon nicht mehr bei uns. Er hat sich in dieser Zeit auch nur selten gemeldet.Ich war mit den Kindern und Arbeit ziemlich gestresst. Er hat in der Zeit die kinder 2 mal am Wochenende abgeholt und das Wochenende mit ihnen verbracht. Für mich ist eine Trennung unumstößlich, ich möchte nicht mehr mit ihm leben. Er war wohl bei einem Anwalt, der ihm erklärt hat, das er hier wieder einziehen müsste, um die Aufsichtspflicht einzuhalten damit er das Sorgerecht nicht verliert??? Ich verstehe nun gar nichts mehr!!! Er ist ausgezogen und will nun wieder einziehen, was ich nicht mehr möchte. Nun wir zahlen unser Haus gemeinsam ab was natürlich Probleme mit sich bringt. Ich will ihn in keiner Weise ausnehmen oder das Umgangsrecht entziehen..
Am Ende meinte er ich soll ausziehen und das ohne Kinder....Kann er mir nun meine Kinder wirklich wegnehmen???Er meinte ich sollte mich mal bei einem Anwalt beraten lassen, dann wüsste ich was er für Rechte hat. Muss ich nun auch zu einem Anwalt, um mich dort beraten und Unterstützung holen, was sicher nicht billig wird...Wir haben eine Vaterschaftsanerkennung gemacht schließt die nun das Sorgerecht mit ein. Dazu muss ich sagen, das er Rentner ist und ich der Meinung bin das er gesundheitlich oft Probleme hat und während unserer Beziehung hat er sich, obwohl er zu hause war nicht wirklich aufgeopfert.Viel habe ich machen müssen nach der Arbeit oder vor der Arbeit, was auch oft Streitthema war.
Ich weiß nun gar nicht mehr was ich machen soll....Vielleicht könnt ihr mir ja helfen...
|
|
|
| Alte Wohnung zerstört neue Ehe |
|
Geschrieben von: maximilianspapa2011 - 14-08-2011, 19:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
|
 |
Guten Abend zusammen
Ich war lange nur stiller Leser, habe mich aber eben doch zur Registrierung überwunden, weil es bei mir brennt, und ich keine vernünftige lösung finden kann.
Ich bin jetzt in zweiter Ehe verheiratet und habe einen kleinen Sohn.
Aus erster Ehe ,2000 geschieden, habe ich auch einen Sohn, welcher bei der Mutter wohnt. KU zahle ich natürlich.
Mit dieser Frau hatte ich damals bei meinen Eltern im Haus eine Wohnung ausgebaut und zusammen 40000 Euro aufgenommen. Nach der Scheidung habe ich diese dann übernommen. Zwischenzeitlich mussten wir aber aus beruflichen Gründen nach Norddeutschland umziehen, und die Wohnung steht leer. Vermieten wollen meine Eltern aber nicht.
Der Kredit ist über das Haus meiner Eltern abgesichert.
Vor einem Monat teilte mir mein Vater mit, das er die Raten, welche er damals dankenswerterweise übernommen hat, nicht mehr tragen kann, da er finanzielle Probleme hat. Restschuld sind noch 20000 Euro.
Rechtlich ist die Sache ja klar. Ich habe unterschrieben und müsste jetzt weiterzahlen.
Meine jetzige Frau hat aber ganz klar gesagt, das sie sich trennen wird, sollte ich dies tun. Wir kommen so finanziell gerade noch über die Runden, und sie sieht halt nicht ein, das wir uns noch mehr einschränken sollen, während die Ex damals in der Wohnung (neue Möbel hat sie alle zugesprochen bekommen) und jetzt durch den KU ein schönes leben hat.
Danke für eure Antworten
|
|
|
| Hilfe, die Scheidung steht bevor ! |
|
Geschrieben von: Jens301 - 10-08-2011, 23:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
|
 |
Hallo an alle Scheidungserfahrenen,
ich bin zufällig auf diese Seite gestossen und vielleicht kann ich hier
nützliche informationen erhalten.
Leider steuert unsere langjährige Beziehung und Ehe auf ihr Ende zu.
Wir sind seit 15 Jahren verheiratet und haben einen 14jährigen Sohn.
Derzeit ist das Zusammenleben ein großes Desaster, ständig Streit, häßliche Szenen u keine gemeinsame Basis mehr kurzum es geht nicht mehr und ich habe das Gefühl, dass meine Frau bereits anfängt in Ihrem Bekanntenkreis zu Intigrieren. Von wegen ich würde fremdgehen und so weiter. Dies stimmt nicht, aber Gespräche und Klärungsversuche werden von Ihr abgelehnt.
Jetzt frage ich mich was im Falle der Scheidung auf mich zukommt.
Wir besitzen eine noch nicht bezahlte Eigentumswohnung, aber nur ich habe den Darlehensvertrag unterschrieben, beide stehen im Grundbuch.
Ich fange gerade einen neuen Job an.
Ich habe noch ein Sparbuch.
Das neue Scheidungsrecht soll für die Väter gerechter sein, muss ich für meine Frau Unterhalt bezahlen oder nur für meinen Sohn.
Was passiert wenn ich einen Job mit Wohnsitz in der Schweiz aufnehme, Vorteilhaft?
Was kann ich vorbeugend unternehmen um keine bösen Überraschungen zu erleben.
Was passiert wenn ich vor der Scheidung ins Ausland (zB Schweiz) ziehe u in Deutschland weiterhin arbeite?
Danke für nützliche Tipps u Hinweise!
|
|
|
| Unterhalt ab 18 |
|
Geschrieben von: Ostvater - 09-08-2011, 09:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (53)
|
 |
Hallo, ich grüße euch.
Mein Sohn wird Anfang September 18, fängt zum 1.09. eine berufliche Lehre an und zieht aus der mütterlichen Wohnung Anfang August aus. Der Unterhalt beträgt nach DT dann 670 €, abzüglich Lehrlingsentgelt und KG, bleibt ein Restbetrag von ca 60 €, den sich die Eltern teilen.Die Mutter hat ein deutlich besseres Einkommen, so das eine ca. Teilung von 40/60 bis maximal 50/50 herrauskommen wird, also theoretisch noch 30 € für mich.
Der Anwalt des Sohnes fordert nun Einkommensnachweise unter anderem vom **vorrigen** Jahr. Reicht die "Jahresverdienstbescheinigung" des Arbeitgebers oder müssen 12 einzelne Lohnbescheinigungen geschickt werden ? Kann nicht eigentlich nur Auskunft allle 2 Jahre gefordert werden, da bereits Mitte 2010 ich beim JA Auskunft gegeben habe? Inwieweit muss der Sohn Auskunft über weitere Einkommen geben? Erhält er "Wohngeld" (ca 300€ Miete) bzw weitere staatliche Leistungen? Besteht die Möglichkeit der Abänderungsklage, da er bereits (August) aus der mütterlichen Wohnung ausgezogen ist und "Ferienjobs" macht, welche sich nahtlos an die spätere Lehre anreihen? Für August und Anfang September wird der volle Unterhalt bis 18 Jahre, also 334 € meinerseits gezahlt. Frage, wie sind die Erfolgsaussichten einer Abänderungsklage, Was kost sowas ? Oder sollte man es ein lassen, da der Aufwand und die Folgekosten z.B. die Anreisen auf das 600km enfernte Gericht teuer werden als der Nutzen?
Frage weiterhin, wenn der Anwalt des Sohnes klagen will und vorraussichtlich wird, wo ist der Gerichtsstand? Am Wohnort von Mutti, vom Vater oder wo er selbst wohnt, da er ja beide Elternteile dann verklagen müsste. Der Anwalt des Sohnens kooperiert aber sehr mit Mutti.
|
|
|
|