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  Vollstreckung in der Schweiz? Sonstige Folgen?
Geschrieben von: solidario - 12-01-2011, 15:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo zusammen,

Hab mich hier lange nicht mehr gemeldet und wollte mal ein kurzes Update zu meinem Fall posten.

Die Gerichtsverfahren zu Umgang und gemeinsamen Sorgerecht sind in einer einzigen Verhandlung gelaufen. Das Urteil ist für mich mehr als zufriedenstellend. Die Umgangsregelung ist nun regelmäßig festgelegt und ich habe sogar das gemeinsame Sorgerecht bekommen Smile (und das als unehelicher Vater!)

Nun geht es allerdings um den Betreuungsunterhalt für die Mutter (KU ist kein Problem, da in der Schweiz vollständig von der Steuer absetzbar).
Die Gegenseite fordert nun natürlich eine Horrorsumme ca. 1000 € pro Monat inkl. ca. 4400 € Nachzahlungen. Vorweg gesagt, bin ich mit diesem jungen Gesetz absolut nicht einverstanden und ich meiner Meinung nach nur für meine Tochter die finanzielle Verantwortung habe und nicht für meine blutsaugende Ex-Freundin, welche längst wieder arbeiten gehen könnte (Tochter ist jetzt 1 Jahr 9 Monate alt).

Nun zu meiner Frage:

Sowohl meine Wohnung als auch mein Arbeitgeber ist in der Schweiz. Sollte ich nun einfach keinen Betreuungsunterhalt bzw. nur teilweise für meine Ex-Freundin zahlen, welche Konsequenzen könnte dies haben?
Da es in der Schweiz kein derartiges Gesetz gibt (sprich für uneheliche Mütter Geld bezahlen), sollte schlussendlich auch nichts passieren können.

Hat jemand konkrete Erfahrungen damit?

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  Wie helfe ich meinem Sohn?
Geschrieben von: Terbeck - 11-01-2011, 17:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (81)

Mein Sohn, gerade 7 J. alt geworden, geht in die 1. Klasse der Grundschule.
Von meiner Frau lebe ich seit Okt. 2009 getrennt, habe ein inzwischen per Gericht festgelegtes, relativ akzeptables Umgangsrecht mit meinem Sohn, indem ich ihn alle 14 Tage von Fr. 17 Uhr bis So. 18 Uhr zu mir hole und zudem in ungeraden Wochen Mittwochs gleich von der Schule 11,50 Uhr abhole und ebenfalls zu mir hole bis Abends.
Wir machen dann gemeinsam Schulaufgaben.
Nachdem meine Noch bereits kurz nach unserer Trennung sich den ersten Beschläfer (geschieden, 2 Kinder, 2 Hunde) ins gemietete Haus geholt hatte und mein Sohn nach 4 Monaten ein lautstarkes Trennungsszenario zwischen seiner Mutter und dem ersten Längerzeit-Beschläfer miterleben musste, tauchte direkt danach der Trennungsgrund auf und zog ein.
Ein nächster Schock für den Sohnemann.
Dieser jetzige Beschläfer ist allerdings wegen seines Berufes fast nur an Wochenenden in der Residenz meiner Ex und bemüht sich nach Kräften um das "Wohlergehen" meiner Ex (so mein Sohn).
Nun bemüht sich die Ex seit Wochen, den Neuen meinem Sohn näher zu bringen (bitte gib ihm ein Gutenachtküsschen etc.), forderte ihn auf, das für seinen Papa in der Schule gebastelte Weihnachtsgeschenk doch lieber dem Neuen zu schenken, weil der ja noch nichts bekommen habe.
Das berichtete mein Sohn, als ich ihn am 1. Weihnachtstag für die hälftigen Weihnachtsferien zu mir holte. Er nahm zunächst seine Geschenke entgegen, entschwand dann aber in sein Zimmer (wir haben viel Platz und Bewegungsfreiheit im Haus meiner Eltern, die sich ebenfalls liebevoll um den Sohn bemühen). Dort fand ich ihn mit Weinkrämpfen vor und auf Befragen erklärte er mir, dass er leider für seinen Papa kein Geschenk habe, weil seine Mama in aufgefordert hätte, das dem Neuen zu geben.
Anlässlich eines Elternsprechtages in seiner Schule erfuhr ich bereits im Oktober, dass mein Sohn vielfach abwesend wirke, es ihm an Aufmerksamkeit mangele und es dringend angeraten sei, dass er einer Ergotherapie unterzogen würde.
Die Ex nahm das zur Kenntnis, ohne weitere Maßnahmen.
Seine Hausaufgaben macht er bei der Ex am Küchentisch, während sie mit ihrem Laptop beschäftigt ist und dort sehr aktiv ist. Das beobachtet mein Sohn ständig und so ist dann auch das Ergebnis seiner Hausaufgaben.
die Ex ist wohl intellektuell überfordert, mit dem Kind eine vernünftige Hausaufgabenbetreuung zu realisieren.
Nun, im anstehenden Unterhaltsprozess vor dem OLG legt ihr neuer Anwalt zum Nachweis, dass die Ex keiner vernünftigen Tätigkeit nachgehen kann (trotz erlernten Berufes Servicekraft und Putze in einem Sportstudio mit nicht nachvollziehbaren Stunden und Entgelten), dass sie sich ab Mittags voll konzentriert der Betreuung des Kindes widmen müsse.

Mein Sohn beginnt, in sich gekehrt zu sein, ist fahrig, kann nicht mehr still beim Essen auf seinem Stuhl sitzen und ist inzwischen sehr sehr nahe am Wasser gebaut. Er äußert häufig, nicht mehr zu seiner Mama zu wollen wenn wir uns wieder auf den Rückweg zu ihr machen.

Vom Jugendamt und dessen Muttiversteherinnen erwarte ich aus Erfahrung nichts, höchstens noch Verständnis für die sexuellen Bedürfnisse der aufopferungsvollen Kindesmutter.
Aber was kann ich denn noch tun ??????

Die Kindesmutter beim OLG anlässlich des Termins in die Pfanne hauen wegen wissentlich falscher Angaben zu ihren Einkünften?
Bei ihrer Hausratversicherung wurde sie gefeuert wegen dubioser Schadensmeldungen.

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  10 Jahre Unterhalt nachzahlen
Geschrieben von: Mimiki - 11-01-2011, 12:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo alle zusammen,

ich, besser gesagt ein Freund, hat ein Problem.

Dieser Freund hat vor einigen Wochen ein Schreiben von einem Anwalt bekommen, in dem steht, dass er Vater eines 10 jährigen Kindes ist und nun aufgefordert wird Unterhalt nach zu zahlen.

Das war erst einmal ein Schock.

Das Kind wurde bei einem One Night Stand gezeugt, an den er sich nur vage erinnern kann. Er hat die Frau auf einer Veranstaltung kennengelernt, war stock betrunken und sie hat ihn nach Hause gefahren.

Er hatte vorher keine Beziehung zu dieser Frau, kannte sie vor diesem Abend nicht und danach hat er sie auch nie wieder gesehen.

Bei der Geburt des Kindes hat sie wohl angegeben, dass der Vater unbekannt ist und hat auch nie versucht den Freund zu kontaktieren oder ihm etwas darüber zu sagen, dass er Vater wird.

So wie der Stand der Dinge ist, hat sie sich nach 10 Jahren (aus welchen Gründen auch immer) dazu entschlossen, zu melden, dass sie doch weiss wer der Vater ist und somit kam der Anwaltsbrief.

Ist das rechtens?
Kann man das einfach so machen?
Im Grunde hat sie den Staat doch schon betrogen weil sie den Vater nicht gleich angegeben hat oder?

Für einige Meinungen wäre ich sehr dankbar.

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  herabsetzen zustimmen
Geschrieben von: Kakadu - 10-01-2011, 15:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Für mein Kind (11) gibt es einen vollstreckbaren Unterhaltstitel, 100% Regelbetrag.

Nun fordert der Anwalt vom Vater meine Zustimmung auf Herabsetzung des Unterhalts, weil er seit 07!!! ein weiteres KInd hat. JUgendamt hat lediglich mal eine Berechnung gemacht und meint, ich sollte zustimmen,da ich sonst alle Kosten der Klage tragen werde.
Ich habe mich auch bei einem Anwalt erkundigt, der meinte so einfach ist das nicht und meine Chancen stehen nicht schlecht für mich...ER müsste gegebenenfalls Zusatzjob annehmen usw.

Hier lese ich oft vom Jugendamt, was auf der Seite der Mütter steht, ich komme mir gerade nicht unterstützt vor. Falls ich zustimme, muss ich mir ja den Zweitjob suchen um das fehlende Geld einzuspielen.

Was würdet ihr raten, Anwalt einschalten oder der Herabsetzung freiwillig zustimmen?

viele Grüße

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  Rechtliche vs. biologische Vaterschaft im Ausland
Geschrieben von: p__ - 09-01-2011, 23:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Auch beim Abstammungsrecht gibt es extreme nationale Unterschiede mit praktisch allen Variationen.

Das deutsche Recht dürfte im Forum im Groben bekannt sein. Der Vater in der Ehe ist automatisch der Ehemann. Grundsätzlich kann Vaterschaft vom rechtlichen Vater mit einer Frist von zwei Jahren angefochten werden, wenn er von Umständen erfährt, die gegen die Vaterschaft sprechen. Der biologische Vater hat sehr viel weniger Rechte, die Vaterschaft eines rechtlichen Vaters anzufechten, selbst eine Behörde kann die Vaterschaft manchmal leichter anfechten.

Ein interessantes Detail ist das Kind, das ebenfalls anfechtungsberechtigt ist, ab Volljährigkeit sogar schrankenlos. Das Kind kann also langjährig Unterhalt kassieren und später nach Belieben trotzdem auf den biologischen Vater umsteigen, selbst wenn der schon tot ist. Dann wird auch mal exhumiert. §1600d Abs. 5 BGB schliesst die Anfechtung bei künstlicher Befruchtung durch Vater oder Mutter aus, nicht aber durch das Kind. Solche Kinder können ab Volljährigkeit den Samenspender als rechtlichen Vater feststellen lassen. Der darf nach deutschem Recht nicht anonym sein.

Ein unrühmliches Kapitel war auch die zwangsweise "Entvaterung" durch Wegadoption gegen den Willen des tatsächlichen Vaters. Erst 1995 erklärt das BVerfG dies für nicht verfassungsgemäss und erst vor wenigen Jahren beseitigte der europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Reste dieser unseligen Tradition anhand des Falls Görgülü. Ebenso unrühmlich war die Nichtverwandtschaft des Vaters ohne Trauschein mit seinem Kind, die erst 1969 erste Risse bekam.

Unter Druck geraten sind die Länder, die dem biologischen Vater nach wie vor jedes Anfechtungsrecht verweigern. Dazu gehörten letztes Jahr noch Österreich, Niederlande und Schweden. Nicht viel besser sind die Länder, die bei einem ehelichen Kind keine Anfechtung erlauben, aber bei der Vaterschaftsanerkennung eines Anderen: Portugal, Schweiz, Italien. Auch diese Rechtsposition gerät unter Druck.

Ähnlich der deutschen Situation geht es in Belgien zu, das dem biologischen Vater ein Jahr lang ein Anfechtungrecht einräumt, aber nicht gilt, wenn eine soziale Beziehung zwischen Putativvater und Kind herrscht, ähnlich Spanien, das aufgrund einer erfolgreichen Verfassungsklage eben alles reformiert. Der Mann, der mit dem Kind zusammenlebt hat also den Statusbesitz der Vaterschaft. Erst wenn er sich trennt, kann der biologische Vater anfechten. Und nach fünf Jahren Statusbesitz ist die Anfechtung sogar grundsätzlich und endgültig ausgeschlossen. Wusste er nichts vom Kuckuckskind, hat er nach fünf Jahren ebenso Pech gehabt.

Immer mehr Länder erlauben ein unbeschränktes Anfechtungsrecht. Die Fristen dafür liegen aber unterschiedlich. In Slowenien ein Jahr, Griechenland zwei Jahre, in Frankreich nach einer Reform 2005 sind es fünf Jahre (Art. 333 Abs. 2 Code Civil), manchmal zehn Jahre. Russland und Norwegen kennen überhaupt keine Frist. England hat ein komplett anderes System, Verschaftsanerkennungen gibt es nicht, der Vater ist der Mann, der das Kind gezeugt hat. Im Zweifel gibts ein Abstammungsgutachten. Zweifelt keiner, führt das anhaltende Behandeln des Kindes als eigenes Kind zu einer Sorge- und Unterhaltspflicht.

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  Trends im Familienrecht anderer Länder
Geschrieben von: p__ - 09-01-2011, 12:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Familienrecht variiert über die Länder hinweg sehr viel stärker als beispielsweise Strafrecht und ist dort auch mehr Reformen und Änderungen unterworfen. Ein Blick zu den aktuellen Entwicklungen lohnt sich immer.

In den USA und GB steigen die Fälle, in denen Trennungkinder im Wechselmodell betreut werden, dort "shared parenting" und "shared residence" genannt. In Belgien wird die "hebergement egalitaire" sogar zuerst geprüft (Art. 374 Code Civil vom 14.9.2006). Der Druck auf Zusammenarbeit der Eltern ist ein genereller Trend, auch beim Sorgerecht. In den USA bezieht sich das Sorgerecht auch auf hierzulande als alltäglich bezeichnete Dinge, dazu wird bei der Trennung ein "parenting plan" ausgearbeitet, in dem detailliert zunehmend "50-50 parenting arrangement" festgelegt werden. Strittigkeit ist kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben, im Gegensatz zum deutschen Zerrüttungsprinzip, das die Richter unzulässigerweise von Scheidungen aufs Sorgerecht übernommen haben.

Ein "parenting plan" kann frei sein, es gibt aber auch Vordrucke mit Vorschlägen dafür. Die Genehmigung eines Richters macht sie verbindlich. Der Inhalt kann sehr detailliert sein. Dieses Modell wurde vor einem Jahr auch in den Niederlanden eingeführt. Die Eltern haben vor der Scheidung einen "ouderschapsplan" (Elternschaftsplan) vorzulegen. Der ist zwingende Voraussetzung für einen gemeinsamen Scheidungantrag.

Mediationen sind unterschiedlich verankert, von der Pflicht dazu (Kalifornien, Norwegen) über freiwillige, aber geförderte Angebote (Frankreich) bis zu der Möglichkeit eines Beratungsgesprächs über Mediation in Deutschland.

Konflikte wegen Wegzügen des betreuenden Elternteils mit dem Kind wachsen. Dafür gibt es überall Regeln, in den USA benötigt der Wegziehende eine gerichtliche Genehmigung, in Frankreich gibts eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorabinformation vor einem Umzug.

Besondere Aufmerksamkeit richtet man in einigen Ländern immer stärker auf hochstrittige Trennungen, vor allem deswegen weil sie enorm viele Ressourcen in Justiz und Hilfesystemen binden. So wird in den USA mit einem "parallel parenting" Sorge und Umgang ohne jeden Elternkontakt untereinander organisiert, es werden Fallgruppen geschaffen um Hochstrittigkeit zu erkennen und sehr frühzeitig separat zu behandeln, Forschung darüber findet statt.

Fortsetzung folgt.

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  Lohnsteuerklasse II - zentrale Forderung
Geschrieben von: Shalom Aleichem - 05-01-2011, 23:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

..des kleinen Mannes!

Der kleine Mann hat zu mindestens 100% für das finanzielle Wohlergehen des Kindes zu sorgen, obgleich er zusätzlich seine eigene Existenz sichern muss. Dies stimmt nicht mit den Wahrheiten überein, die die Lohnsteuerklasse I rechtfertigen - diese ist für alleinstehende Gedacht. Ist der Unterhaltszahler alleinstehend? Alleingelassen ist er und Gottverlassen zugleich!

Welche Steuerklasse würdet Ihr für richtig empfinden und wie könnte man das begründen?

Loslos..schreiben jetzt^^

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  Kindesunterhalt und Titel, bitte um Rat
Geschrieben von: Weia - 04-01-2011, 13:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (77)

Hallo zusammen,

Hm, bin gespannt ob ich hier willkommen bin. Ich stelle mich zunächst kurz vor. Ich bin 42 und alleinerziehende Mama von 2 Jungs (10 und 16). Im November 2006 habe ich mich von meinem Ex-Mann getrennt und bin seitdem wirklich seelisch aufgeblüht. Ich habe mein Leben komplett umgekrempelt, arbeite wieder mehr als während der Ehe, in der ich nur einen Minijob hatte und bin wirklich etwas stolz auf mich, wie gut ich das alles hinbekommen habe. Für mich habe ich von meinem Ex nie einen Cent verlangt und habe auch nicht vor, das zu tun.

Nun möchte ich etwas zu der Zeit vor der Trennung erzählen. Mein Ex hat komplett neben uns hergelebt und sich weder um mich noch um die Kinder gekümmert. Er ging morgens zur Arbeit, kam nachmittags wieder, ging ins Bett schlafen, zum Essen musste man ihn dann mehrfach wecken, er kam meist erst dann an, wenn wir schon aufgegessen hatten und sein Essen kalt war. Dann ging er fort um an seinen oder den Motorrädern von Freunden rumzuschrauben oder sich im Keller dem Modellbau zu widmen. Irgendwann spät abends oder morgens früh kam er heim, setzte sich noch eine Weile vor die Glotze und ging dann schlafen. Ich musste morgens um 4:30 aufstehen um zur Arbeit zu gehen. Ich habe dem Großen noch sein Schulbrot fertig gemacht, dann bis 7:30 gearbeitet und kam gegen 7:50 heim. Mein Großer ist dann selbständig aufgestanden, hat sich fertig gemacht und ist zur Schule gegangen. Der Kleine saß strubbelig und im Schlafanzug vor der Glotze wenn ich heimkam. "Papa" lag im Bett und pennte, weil er ja so spät im Bett war. Also musste ich den Kleinen kindergartenfertig machen und nebenbei noch meinen Ex aus dem Bett treten. Es war völlig nervig. Wenn er mal da war hat er unglaublich viel genörgelt, er hat mich in keinster Weise unterstützt, nicht im Haushalt geholfen, gar nichts. Er war ungepflegt, hat meist nur einmal die Woche geduscht und war somit auch in sexueller Hinsicht völlig unattraktiv für mich. Finanziell war es auch sehr eng, da er ein Einkommen von etwa 1900 € hatte, 4 Motorräder und ein Auto angemeldet, Garage für 120 € im Monat, dazu noch die Fixkosten wie Miete, Strom, Telefon und Versicherungen. Es blieb nicht viel zum Leben. Gemeinsame Unternehmungen waren eine absolute Seltenheit. Soagr an Heiligabend hat er sich lieber mit einem Kumpel getroffen, um sich die Turmbläser anzusehen und hinterher in die Altstadt zu gehen um Frauen anzumachen. Er hat mich mehrfach betrogen, mich sehr häufig angelogen. Und ich war über Jahre kreuzunglücklich, habe aber die Zähne zusammengebissen, weil ich dachte das wäre gut für die Kinder. Dann wurde der Große verhaltensauffällig in der Schule. Auf Anraten der Schule bin ich mit ihm zu einem Psychologen der Eltern-und Jugendberatung des Jugendamts gegangen. Dort sollte ich erzählen, wie Junior sich in der Schule verhält. Ich habe nicht ein Wort über unsere unglückliche und lieblose Ehe gesagt und der Psychologe sagte mir auf den Kopf zu "Sie haben Eheprobleme". Es folgten einige Gespräche, dann habe ich mich für ein paar Wochen zurückgezogen um mir klar zu werden, was ich will, wie es weitergehen soll. Dann gab es einen Vorfall, der das Fass zum Überlaufen brachte, es hatte mit meinem Großen zu tun und ich habe im Mai für mich beschlossen, dass ich aus der Beziehung raus will und muss. Um der Kinder und um meinetwillen. Ich musste nur noch überlegen, wann der beste Zeitpunkt ist. In der Zeit kam mein Ex an und meinte er würde gerne einen Kredit für ein neues Auto aufnehmen, weil an dem alten was kaputt war. Ich habe ihm meine Tabelle mit den Einnahmen und Ausgaben gezeigt und ihm klargemacht, dass das einfach finanziell nicht drin ist. Also hat er das alte zähneknirschend repariert.

Im Oktober haben wir (eher ich) den Kindern dann gesagt, dass wir uns trennen werden. Mein Ex hat Rotz und Wasser geheult und ich habe wirklich gedacht er hätte begriffen, was er da verliert. Die Jungs haben auch geweint, der Kleine laut, der Große leise. Bis mein Ex ihnen sagte, dass wir dann mehr Platz hätten und jeder sein eigenes Zimmer bekommt. Die Jungs fragten mich ob das stimmt, ich erklärte, dass ich für mich alleine kein Schlafzimmer brauche und der Kleine es bekommt. Das war der Moment, als die Jungs jubelnd aufsprangen und wild planend im Kinderzimmer verschwanden. Am 1.11.2006 zog er dann aus, am 2.11. wurde ich wach und er lag neben mir im Bett. Ich hab vielleicht einen Schreck gekriegt... Er war am Auszugstag auf einmal weg, hat sich nicht einmal von den Kindern verabschiedet. Also konnte ich ihm den Schlüssel nicht abnehmen. Er schaute in den Schrank und motzte rum, weil da nichts für in zum Anziehen drin war. Im Bad waren natürlich auch keine Sachen mehr für ihn. Es war wirklich unglaublich. Vor allem hatte er ja schon seit Juli eine feste Freundin. Er hätte doch bei ihr schlafen können. Ich fand das echt dreist und auch hirnlos.

Dann standen bis zum 8.12. noch kistenweise Klamotten von ihm hier, die natürlich gestört haben. Ich wollte doch die Wohnung renovieren und den Jungs die Zimmer nach ihren Wünschen streichen. Ich habe ihn immer wieder gebeten seine Sachen abzuholen. War ihm egal. Er hat keinen Platz, Auto zu klein, immer andere Ausreden. An dem besagten Tag ist mir dann der Kragen geplatzt und ich hab sein ganzes Zeug im Mansardenzimmer seiner Mutter, die auch hier im Haus wohnt geparkt und konnte endlich in der Wohnung Gas geben.

Es ist nach wie vor so, dass er sich nicht um die Kinder kümmert. In den Ferien mal ein Wochenende, anrufen tut er auch selten. Ich trage im Kalender ein, wann es welchen Kontakt gibt. 70 Tage Sendepause sind keine Seltenheit, es war auch schon mehr.

Nun aber zum eigentlichen Thema, dem Unterhalt. Ich hatte damals kurz vor seinem Auszug den zuständigen Jugendamtsmann gebeten, mir nur den absoluten Mindestunterhalt zu bescheinigen, damit ich irgendwas in der Hand habe, was ich ihm zeigen kann. Damals gab es noch die Rubrik 1300-1500 € oder so. Da lag er auch nach der Trennung mit 1600 drüber, aber das war mir egal. Ich hab trotz Teilzeitjob einigermaßen gut verdient und es passte. Genug Zeit für die Kinder, wir hatten es warm, waren sauber angezogen, satt und zufrieden. Mein Großer fragte einmal wieviel Geld wir denn jetzt mehr hätten und er war sehr entsetzt, als ich sagte, dass wir 700 € weniger haben. Er konnte gar nicht verstehen, warum es uns dann so viel besser geht. Ich schon... Seit der Trennung hat er den Unterhalt nicht einmal angepasst. In gut 4 Jahren nicht. Auch zu den Klassenahrten hat er nichts dazu getan, obwohl die für den Großen jedes Jahr stattfinden und immer über 300 € kosten. Das ist ne Menge Holz für mich. Nun hat sich bei mir leider vieles verändert. Meine Mutter hatte einen schweren Schlaganfall und lebt seit Juni 09 im Pflegeheim, ihr Vermögen ist aufgebraucht und sie bekommt das fehlende Geld momentan vom Amt für soziale Sicherung und Integration. Die wollen sich natürlich das Geld von uns wiederholen und ich musste meine ganzen Unterlagen auf den aktuellen Stand bringen. Außerdem habe ich mich leider in meinem Job kaputtgerackert und musste mich stark zurücknehmen, weshalb mir etwa 300 € im Monat fehlen. Wenn es schlecht für mich läuft muss ich eine Umschulung beantragen, wenn es ganz schlecht läuft sogar Rente. Jedenfalls habe ich beim Jugendamt angerufen, damit der Unterhalt mal richtig berechnet wird. Ich sollte da vorbeikommen, wir haben alle Fragen geklärt. Dann sagte die Dame dort dass sie mir unter den gegebenen Umständen dazu rät den Unterhalt titulieren zu lassen. Mein Anwalt hatte mir bei der Scheidung auch dazu geraten und ich wusste gar nicht was das überhaupt ist. Auf meine Nachfrage hieß es das es eine Sicherheit für die Kinder und mich bedeutet und ich habe zugestimmt. Nun muss mein Ex 69 € mehr bezahlen und flippt völlig aus. Zum einen weil er mehr zahlen muss und zum anderen wegen des Titels. Dazu möchte ich sagen, dass er laut Berechung des JAs 1735 € verdient, er behauptet aber das wäre ein fiktives Einkommen und er hätte nur 1600 netto. Aber 1600 minus 606 sind immer noch 994. Also hat er noch etwas mehr als den Selbstbehalt. Jetzt will er eine Veruchtserklärung auf den Titel von mir. Ich würde ihm den Hals brechen und ihm die Luft abdrehen, ihm bliebe nur noch ins Ausland auszuwandern oder sich einen Strick zu nehmen. Er gibt mir sein Wort, dass er zahlt. Und was bitte soll mir sein Wort nach der Vorgeschichte bitte bedeuten? Ich stehe vor einer völlig ungewissen Zukunft und will das Beste für meine Kinder. Wie gesagt, ich habe nie versucht Unterhalt für mich zu fordern und habe 4 Jahre lang nichts unternommen, obwohl er den Kindesunterhalt nicht angepasst hat. Ich finde er muss seinen Lebensstandard seinen finanziellen Möglichkeiten anpassen. Wenn man vor der Trennung keinen Kredit für ein neues Auto aufnehmen konnte, dann geht das doch nicht hinterher auf einmal. Das ist doch absolut realitätsfremd... Da sind so viele Dinge. Das Schlimmste war aber, dass er unserem Kleinen vorgejammert hat, dass er nicht mal mehr 100 € hat um sich zu ernähren, weil er so viel Unterhalt für die beiden zahlen muss. Der Kleine ist nämlich leider in psychologischer Behandlung, weil er nicht damit klarkommt, dass sein Papa sich nicht um ihn kümmert. Ich habe hier einen 10-Jährigen mit Depressionen. Ich bin wirklich multiplen Belastungen ausgesetzt und möchte trotzdem einen sauberen Weg für alle gehen. Selbst für meinen Ex, der es tatsächlich immer noch schafft noch tiefer in meinem Ansehen zu sinken.

Deshalb jetzt endlich meine Fragen und ich bitte Euch die Sache ganz sachlich zu sehen und die eigenen Wunden außer Acht zu lassen. Ich weiß, es gibt echt schlimme Frauen und manchmal neige ich tatsächlich zum fremdschämen.

1. Welche rechtlichen Folgen hat dieser Titel ganz sachlich gesehen für meinen Ex? Ich würde ihn sobald meine Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig sind meinem Ex zurückgeben, großes Indianerehrenwort.

2. Was würdet Ihr ganz neutral betrachtet machen? Mein Ex ist mir ehrlich gesagt so egal wie wir es ihm schon lange sind. Ich will aber nicht unfair sein, das ist nicht meine Art. Deshalb bitte ich um neutrale Beiträge, Ratschläge, Aussagen.

Puh, das ist ein langer Text geworden. Sorry dafür und danke allen, die bis hierher durchgehalten haben. Ich hoffe, dass ich als Ex-Frau nicht automatisch ein Feind bin und hoffe auf viele Beiträge.

LG Freaky

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  Checkliste Auslandsauszeit
Geschrieben von: Up_and_Away - 04-01-2011, 01:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo Forumsmitglieder,

ich lese hier schon längere Zeit mit und möchte mich bei allen für die guten Infos bedanken.
Vieles, was ich gelesen habe, hat mir die Augen geöffnet und meine Entscheidung beeinflusst. Dafür danke!

Kurz zu meiner Situation:
Mir ist vor mehr als einem Jahr ein Malour (bitte keine Wertung, die Geschichte ist länger und ich möchte sie hier nicht öffentlich erzählen) passiert, das nun mittlerweile ein knappes halbes Jahr alt ist. Die Mutter kommt aus dem außereurpäischen Ausland und befindet sich zur Zeit dort. Sie wünscht allerdings die Rückkehr nach Dtld.
Die Vaterschaft ist weder nachgewiesen, noch annerkannt, noch existiert ein Titel. Ich wurde allerdings schon zur Annerkennung aufgefordert.

Nachdem ich von vielen von euch über den Umgang mit Vätern in Dtld. gelesen habe, überlege ich mir, den Rechtsraum zu ändern und selbst ins Ausland zu gehen.

Es wäre klasse, wenn ihr mir aus eurer Erfahrung ein Feedback zu dieser Idee geben und mich mit ein paar Infos unterstützen könntet:

1) Ist es intelligenter sich in Dtld. abzumelden oder nicht? Wie sieht es mit einer zustellfähigen Adresse hier aus?
Die Vaterschaftsannerkennung ist noch nicht erfolgt
2) Ich werde in absehbarer Zeit nach Dtld. zurückkehren müssen. Muss ich deswegen etwas besonderes bedenken? (Arbeitslosengeld, Krankenkassenpflicht, etc.)
3) Herzlichen Dank, Exilierter, für deine Checkliste. Muss ich sonst noch etwas bedenken?

Ich weiß, die Infos sind vage. Details gerne per PN.

Schon vorab viele Dank für eure Anworten,
Up_and_away

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Question Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen
Geschrieben von: Jo-hn - 02-01-2011, 22:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (74)

Hallo

Vorweg bin ich erfreut endlich eine plattform gefunden zu haben, die nicht gegen uns väter ist.

ich will gleich zur sache kommenSmile

kurz zu mir:
bin seit 6 monaten vater, nicht verheiratet gewesen, aber nun getrennt.:o
mutter ist arbeitslos, bekommt harz4 und hat unterhaltsvorschuss beantragt, beim Jugendamt hat/musste sie beistandschaft beantragen

nun schreibt mich das jugendamt fleißig an, habe meine einkommen der letzten 12 monate geschickt... diese liegen zwischen 850€-1100€ netto... da ich nach stunden bezahlt werde schwankt das je nach monat...also im durchnitt vll 1000€

nach dem ich meine einkommensnachweise geschickt habe kam folgender brief: (ich zitiere den wichtigen part)

...habe ich festgestellt, das für (name des kindes) ledigtlich die forderung nach 100% des mindestunterhalts der ersten altersstufe für die zeit seit ... (datum der antragstellung für beistand)

im interesse der rechtssicherheit muss ich darauf bestehen, dass die zahlungsverpflichtung in der gesetzlichen vorgeschriebenen form festgelegt wird. dies kann durch anerkennung vor dem urkundsbeamten, der beim jugendamt bestellt ist, kostenlos geschehen.


sollten sie zur anerkennung nicht bereit sein, unterrichten sie mich bitte
---

auf diesen brief habe ich nicht geantwortet...ja ich weiß, is mist aber hatte viel um die ohren...ich hatte jedoch zuvor schoneinmal mit dem bearbeiter via telefon gesprochen... da ging es noch um fragen beim einkommen

da ich nun nicht reagiert habe kam folgender brief: (ich zitiere nur den wichtigen part)

...sie werden gebeten den ermittelten unterhaltsbetrag (ich weiß nicht wie hoch dieser ist) für ihr kind in öffentlicher urkunde anzuerkennen

Ich weise sie darauf hin, dass ich ohne weitere mahnung die einleitung von gerichtlichen maßnahmen (erstfestsetzungsbeschluss) beim zuständigen gericht beantragen kann, wenn sie die beurkundung nicht vornehmen lassen

---

für mich ist das doch ein widersprechen. im ersten schreiben wird gesagt das wenn ich das nicht möchte ich bescheid geben soll und im zweiten schreiben klingt es so als hätte ich keine wahl

ich habe mich hier im forum bereits etwas belesen und für mich klingt das alles nach unterhaltstitel. dieses kapitel habe ich hier im forum gelesen.
nur wird einerseits hier im forum von usern gesagt, auf keinen fall einen titel unterschreiben, jedoch wird im faq geschrieben das ich es muss.

was ich nun schon allein rausgefunden hab, sollte es kein dynamischer titel sein sondern dann eher ein statischer titel... nun ich denke das ich den mindestunterhalt jedoch nicht zahlen kann... meine frage ist nun ob dann beim statischen titel diese erwähnten schulden auflaufen oder passiert das nur beim dynamischen titel...

oder ist hier gar nicht die rede von einem titel...?

ich habe noch ca 2 wochen bis ich mich melden muss... dies werde ich natürlich auch tun, jedoch bin ich mir noch nich genau sicher was ich nun tun soll/werde... denn wie ich hier gelesen habe kann man ja sehr sehr viel falsch machen

kann ich nicht einfach den ermittelten betrag bezahlen und den alle 6 monate neu berechnen lassen ohne irgendwas zu unterschreiben??


Ich hoffe ihr könnt mir hilfreiche tips geben


Danke im vorraus

Jo-hn

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