Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.746
» Neuestes Mitglied: D.S.1990
» Foren-Themen: 8.224
» Foren-Beiträge: 151.710

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Wie an das Schulzeugnis k...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: PeterPP
Vor 1 Stunde
» Antworten: 19
» Ansichten: 1.289
Unterhalt Frau mit kind g...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
Gestern, 22:07
» Antworten: 29
» Ansichten: 1.334
JA will Auskunft. Bräucht...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
18-09-2025, 15:29
» Antworten: 13
» Ansichten: 782
Unterhalt Verzug
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
17-09-2025, 22:57
» Antworten: 8
» Ansichten: 487
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
16-09-2025, 17:50
» Antworten: 58
» Ansichten: 6.289
Wie stehen die Chancen?
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
15-09-2025, 17:07
» Antworten: 16
» Ansichten: 2.412
Auf Teilzeit runter gehen
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
15-09-2025, 11:32
» Antworten: 1
» Ansichten: 224
Erziehungsbeistandschaft
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: tomtom
14-09-2025, 19:04
» Antworten: 46
» Ansichten: 15.054
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
11-09-2025, 15:33
» Antworten: 82
» Ansichten: 12.829
Hilfe bei Trauer, Beerdig...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nuffü
11-09-2025, 06:43
» Antworten: 38
» Ansichten: 9.543

 
  Gerichtliche Billigung einer Elternvereinbarung
Geschrieben von: 'c' - 25-06-2011, 01:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Hat jemand Erfahrungen mit einer familiengerichtlichen Billigung einer Mediationsvereinbarung zum Thema Umgang?

Drucke diesen Beitrag

  Frankreich
Geschrieben von: 'c' - 18-06-2011, 22:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Wenn ich die Trennungsfaq lese, kommt es bei mir so an, als sei Frankreich das gelobte Land in Sachen Familienrecht, weil dort das Wechselmodell gesetzlich empfohlen (?) wird.
Wenn man aber z.B. bei fmcp.org liest, dann steht dort, dass "nur" 10% der Trennungen anschließende dieses Modell praktizieren. (Gut, gefühlt mehr als in Deutschland). Außerdem wirken die Kommentare von PapaParis auch eher so, als sei es in F nicht wirklich anders, oder?

Drucke diesen Beitrag

  Bundesfreiwilligendienst
Geschrieben von: neuleben - 17-06-2011, 15:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo,

wurde gerade gefragt, wie das mit dem Bundesfreiwilligendienst und Unterhalt für den Filius funktioniert.
Gibt es dazu schon eine Meinung ?
Da gibt es anscheinend gar kein Geld für die Arbeit oder ?
Wird das wie bei unbezahlten Praktikas gehandhabt ?
Oder muß Papa den kostenlosen Altenpfleger für Vater Staat zukünftig finanzieren ?
Praktikas ohne Einkünfte sind ja laut Trennungsfaq nicht statthaft und somit muß Papa dafür auch nicht zahlen ?

Drucke diesen Beitrag

  Dienstaufsichtsbeschwerden
Geschrieben von: i-wahn - 16-06-2011, 20:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Hallo Leidensgenossen,

ich habe beim JA genau das erlebt was in der FAQ so treffend beschrieben wird. Dank FAQ war ich gut vorbereitet und bin den "Bauernfaengern" nicht allzu leicht auf den Leim gegangen. Luegen und Betruegen habe ich ordnungsgemaess mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beantwortet. Erwartungsgemaess wurde diese nun zurueckgewiesen. Natuerlich hackt eine Kraehe der anderen kein Auge aus. Hat jemand Erfahrung damit das Thema noch weiter zu stressen und eine hoehere Stelle damit zu quaelen?

Ich entwickle langsam eine gewisse perverse Freude daran den Herren moeglichst viel Arbeit zu bereiten ;-)

Drucke diesen Beitrag

  Auskunftsklage
Geschrieben von: Nappo - 16-06-2011, 16:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Ich mal wieder. Sorry! Heute kommt mal wieder neue Post vom Amtsgericht, aufgrund einer am 02.07.2010 (!) eingereichten Auskunftsklage seitens der Gegenseite.
Nachdem alle Auskünfte erteilt wurden, und meine Anwältin dem Gericht letztens nochmals mitteilte, dass sie nicht zusätzlich belegen kann was nicht vorhanden ist und die Auskunft vollumfänglich vorläge, nun die Begründung mit erneuter Anforderung ALLER zusammen zu suchender Unterlagen :
"Der Antrag auf Verhängung des Zwangsmittels ist nach § 888 ZPO gerechtfertigt. Der Antragsgegner wendet ein, er habe Auskunft erteilt. Die Auskunftserteilung setzt aber eine geordnete Aufstellung voraus über sämtliche Positionen der Einkünfte, sodass diese einfach und leicht durch den Verfahrensbevollmächtigten der Antragsteller zu 1) und zu 2) überschaut werden kann. Zusätzlich hat dann der Antragsgegner die einzelnen Positionen durch Belege darzulegen.

Also einfach und leicht? Eine Gewinn- und Verlustrechnung scheint die Verfahrensbevollmächtigten und das Gricht also nachweislich zu überfordern.
Ich habe schon angefangen, den ganzen Müll zum x-Male Punkt für Punkt aufzugliedern und mit den Anlagen zu versehen, als ich dachte, ich höre mal nach, wie Ihr dem gericht antworten würdet.
Mir reicht es nämlich wirklich!

Drucke diesen Beitrag

  Elternzeit / -geld
Geschrieben von: 'c' - 16-06-2011, 12:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ihr denkt wahrscheinlich ich hätte Luxusprobleme, aber vielleicht könnt ihr mir auch hierbei weiterhelfen.

Die KM hat sich vor einem guten Jahr von mir getrennt. Sie hat mich von einem Tag auf den anderen auf die Strasse gesetzt. Damals war unser Sohn 8 Monate alt. Wir haben es dank Mediation geschafft uns einigermassen zusammen zu raufen und ich sehe unser Kind an 5 Tagen die Woche und er übernachtet regelmäßig mindestens einmal die Woche bei mir. Der Unterhalt ist leider noch strittig, bisher aber noch nicht vor Gericht.

Jetzt meine Frage. Ich hatte vor der Trennung Elternzeit /- geld beantragt für den 13. und 14. Lebensmonat unseres Kindes. Nun war ja leider die Trennung dazwischen gekommen, so dass ich mich nicht weiter drum kümmern konnte. Also kam nach einiger Zeit ein Ablehnungsbescheid wegen fehlender Angaben.
Leider ist es ja wohl so, dass ich nur Elternzeit / -geld beantragen kann, wenn ich mit dem Kind in einem Haushalt lebe.

Ich überlege nun, ob ich dagegen nicht klagen könnte? Wenn die KM mich dabei ggf. sogar unterstützt? Man kann Elternzeit / -geld ja beantragen, bis das Kind 3 Jahre alt ist.

Für irgendwelche Tipps / Meinungen / Hinweise hierzu wäre ich sehr dankbar.

Drucke diesen Beitrag

Thumbs Down § 170, heutiges Urteil des Amtsgerichtes
Geschrieben von: Nappo - 15-06-2011, 13:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (172)

Soeben war ich auf dem Amtsgericht in Westerburg (Westerwaldkreis) - Regierungsbezirk Koblenz (ohne Anwalt)
Vorwurf : Unterhaltspflichtverletzung/Ich hätte durch meine selbständige Tätigkeit meinen Unterhalt (Mindestunterhalt für meine beiden Töchter) viel zu gering und teilweise gar nicht gezahlt.

Richter : Ich müsse massenhaft Bewerbungen vorlegen um meine Bemühungen nachweisen zu können einen Arbeitsplatz zu bekommen, der ausreichend gut bezahlt wird.
Ich wies darauf hin, dass ich Versicherungsvertreter sei und bei einer Gesellschaft aufgrund meiner eidesstattlichen Versicherung die beantragt wurde, keinen Vertrag mehr bekäme. Daher würde ich frei arbeiten. Als ungebundener Vermittler.
Ansonsten bin ich ungelernt und habe leider keine Ausbildung in einer anderen Branche beendet.

Das hat nicht interessiert. Ich könne an ein Fließband gehen und dort 1800 € verdienen. Ich würde ja gut leben (was Quatsch ist und nicht bewiesen werden konnte). Dummerweise hat die Mutter meiner Freundin ein Haus gekauft. Die Mutter ist vermögend und ich darf dort wohnen.

Man unterstellte mir, ich würde irgendwie in der Sache mit drin hängen und ich sei ja oft beim Bäcker in unserem Ort und würde dort Kaffee trinken. Das würde ja auch Geld kosten.

Außerdem hat man mir unterstellt, ich hätte weitere Einkünfte die ich nicht angeben würde. Was nicht bewiesen werden konnte - und weil es auch so nicht ist !!!

Der Staatsanwalt unterstellte mir bewusste strafbare Nicht-Einhaltung der Unterhaltspflicht und wollte 4 Jahre (!) auf Bewährung oder 6 Monate Knast!

Meine selbständige Tätigkeit hätte ich auf zu geben. Seit 1994 arbeite ich darin.

Den Unterhalt habe ich in voller Höhe zu zahlen, egal wie. Das würde auch nicht interessieren. Der Geetzgeber sähe das so vor.

Urteil : 3 Monate auf Bewährung. Bewährungszeit 3 Jahre. Unterhalt ist sofort zu zahlen und Bemühungen nach zu weisen, wie die Rückstände ausgeglichen werden sollen.
Ich hätte jeden Monat 10 Bewerbungen vor zu legen und außerdem sonst monatlich 40 Sozialstunden zu leisten wenn ich dem nicht nach komme.

(Sollte etwas fehlen oder Fragen sein, antworte ich gerne) Bin noch total aufgeregt und habe die Hälfte wohl vergessen.

Habe meine Anwältin angerufen. Die legt jetzt Berufung beim Landgericht Koblenz ein.

Drucke diesen Beitrag

  Bundesgerichtshof zur Anhörung des Kindes im Sorgerechtsstreit
Geschrieben von: marecello - 15-06-2011, 11:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich setze mal diese Meldung in diesen Thread:

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil über die Pflicht zur Anhörung entscheidungsfähiger Kinder im Sorgerechtstreit befunden (XII ZB 407/10 ). Die Familienrechtsexperten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter in Bergen auf Rügen schildern den bedeutsamen Entschluss.

Der zu beurteilende Sachverhalt ging von folgender Situation aus: Die Eltern eines achtjährigen Mädchens, welche sich kurz nach deren Geburt getrennt hatten und bislang das Sorgerecht gemeinsam ausübten, gerieten über die Entscheidung, wo die Einschulung erfolgen solle, in Streit. Das Verhältnis zwischen deutscher Mutter und französischem Vater verschlechterte sich darüber so weit, dass schließlich um das alleinige Sorgerecht gestritten wurde.

Das Beschwerdegericht der Vorinstanz sprach das alleinige Sorgerecht letzten Endes dem Vater zu und forderte die Mutter auf, ihm das Kind zu übergeben, was dessen dauerhaften Umzug von Deutschland nach Frankreich erfordert hätte. Gegen diese Entscheidung zog die Mutter vor den Bundesgerichtshof.

Der zwölfte Senat des BGH erklärte das Urteil der Vorinstanz in seiner Entscheidung per einstweiliger Verfügung für ungültig. Zwar befand auch er, wie das Beschwerdegericht, das Verhältnis zwischen den Eltern als zu zerrüttet für die gemeinsame Ausübung des Sorgerechtes. Eine mangelhafte Berücksichtigung des Kindes in der Entscheidung über dessen zukünftigen Lebensmittelpunkt sah er allerdings als maßgeblichen Rechtsfehler der Vorinstanz, welcher zur Unwirksamkeit ihrer Entscheidung führe.

Wie der BGH betonte, sei die Übertragung des alleinigen Sorgerechtes auf einen Elternteil gemäß § 1671 Abs. 2, S. 2 daran auszurichten, was dem Wohl des Kindes am besten entspräche. Das zum Zeitpunkt der Entscheidung achtjährige Kind sei selbst entscheidungsfähig und in der Lage, seine Interessen, Bedürfnisse und Empfindungen zur Sorgerechtsübertragung und deren Konsequenzen zu äußern. Da der Sorgerechtübergang auf den Vater einen drastischen Wandel des gesamten Lebensumfeldes bedeuten würde, denn das Kind müsse in diesem Fall nach Frankreich umziehen, sei es hierzu vom Gericht umfassend anzuhören.

Das Beschwerdegericht müsse sich hier Versäumnisse zurechnen lassen, aufgrund derer sein Urteil rechtsfehlerhaft und somit aufzuheben sei.

Der zwölfte Senat des BGH betonte hier einmal mehr die Priorität des Kindswohls. Gerade wenn Kinder ein Alter haben, in dem sie ihre individuellen Bedürfnisse und Ansichten artikulieren können, ist die Rechtsprechung verpflichtet, sie anzuhören und ihre Aussagen in der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

Das deutsche Familienrecht ist durch seine Orientierung am Kindswohl äußerst einzelfallbezogen. Kommt es hier zu Streitigkeiten der Einbezug eines Familienrechtsexperten anzuraten. Die Familienrechtsexperten der Kanzlei Dobiasch & Richter in Bergen auf Rügen setzten sich in diesem Zusammenhang seit vielen Jahren dafür ein, die Interessen ihrer Klienten gerichtlich wie auch außergerichtlich zu verwirklichen.

Weiss der BGH die Bedeutung des Kindeswohl?

http://www.prmitteilung.de/kostenlosepre...chtsstreit

Drucke diesen Beitrag

  Beistandschaft Herabsetzung meiner Unterhaltspflicht
Geschrieben von: Golan - 12-06-2011, 02:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Vor ein paar Monaten hat die KM meiner beiden Kinder (14 und 17 Jahre alt) die Beistandschaft beantragt. Ich bin selbstständig und kann den geforderten Unterhalt nicht bezahlen. Mit meiner neuen Partnerin habe ich ein Kind 10 jahre alt. Von meiner Selbsständigkeit kann ich selbst nicht mehr über die Runden kommen.
Nach der Forderung des JA habe ich meine Einkommensverhältnisse dargelegt mit der Bitte einer Herabstufung der Unterhaltspflicht, und die Möglichkeit einer Zahlung von 200 Euro monatlich angeboten. Die Antwort vom JA ist nun, dass die KM vorläufig mit dieser Zahlung einverstanden ist, aber die Differenz weiter als Schulden aufläuft. Das will ich natürlich nicht.
Die KM ist leitende Angestellte und verdient sehr gut, es besteht also keine Not.
Ich besitze ein kleines Haus, das ich aber nicht vermieten kann, da mein Vater (89) darin das Wohnrecht hat, und ich die Verpflichtung der Pfege übernommen habe. Er ist nun auch pfegebedürftig und ich habe Pfegestufe 1 beantragt.
Eine Einigung mit der KM ist unmöglich, sie macht mir seit 14 Jahren das Leben schwer.
Die Tochter (17) lebt seit ein paar Monaten nicht mehr richtig bei der Mutter, sondern bei Ihrem Freund.
Eigendlich hatte ich geplant, das Haus meinen Kindern zu vererben, das war über die Jahre meine moralische Stütze wegen der zu niedrigen Unterhaltszahlung. Die KM sieht das leider anders.
Was ich nun so alles gelesen habe, auch in anderen Beiträgen, lässt mich meine Zuversicht, das mit dem JA gut zu regeln , vollkommen verlieren. Ich hatte leider keine Ahnung was da so abgeht.
Wer kann mir einen Rat geben wie ich mich nun verhalten soll bzw. wie sind die nächsten Schritte?

Drucke diesen Beitrag

  Ehevertrag, wer hat Muster
Geschrieben von: marecello - 11-06-2011, 10:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Ich moechte mit meiner zukuenftigen Frau einen Ehevertrag abschliessen.
Meine auslaendische Partnerin ist damit einverstanden.

Der Ehevertrag soll vor allen Dingen, finanzielle Angelegenheiten, Aufgaben in der Ehe, Beziehung zu den Kinder(n) (Wechselmodell) und andere wichtige Angelegenheiten im Vertrag geregelt sein.
Nichts utopisches, weil sonst rechtsunwirksam, wenn der Fall der Trennung eintreten sollte.
Wer kann uns dabei unterstuetzen?

Drucke diesen Beitrag