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  Kann ich die Schulzeugnisse meines Kindes anfordern?
Geschrieben von: Zausel - 15-07-2011, 20:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo zusammen,

auch ich bin unterhaltspflichtiger Vater eines 14 jährigen unehelichen Kindes.
Meine mittlerweile verheiratete Expartnerin boykottiert seit über einem Jahr jeglichen Kontakt zwischen meinem Kind und mir.
Außerdem wird das Kind gegen mich programmiert.

Unterhalt habe ich bisher gezahlt und lebe seitdem nur nach am Existenzminimum.

Das Jugendamt war mir bisher überhaupt keine Hilfe.

Beim letzten Gespräch mit dem Klassenlehrer sagte er mir daß mein Kind auf Grund mangelhafter Noten sowie mangelndem Interesse am Schulunterricht nicht versetzt werden wird. Auf blaue Briefe reagiere die Mutter nicht usw.

Das habe ich dem Jugendamt ebenfalls mitgeteilt mit dem Ergebnis dass
die Schule mir jetzt keine Auskunft mehr gibt.

Habe ich ein Anrecht darauf aktuelle Zeugniskopien,möglichst auch der letzten Jahre zu erhalten?

Danke für Infos

Zausel

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  Der Brüller des Tages
Geschrieben von: Ibykus - 14-07-2011, 17:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

mal was zum schmunzeln?

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  Rechtsanwalt aus gleichem OLG Bezirk?
Geschrieben von: 'c' - 14-07-2011, 10:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Es gibt Leute, die sagen, dass es besser sein könnte einen Rechtsanwalt aus einem anderen OLG-Bezirk zu nehmen, als dort wo das Kind wohnt bzw. die gerichtliche Verhandlung statt findet. Nach dem Motto, im selben OLG-Bezirk nehmen die Richter und Anwälte gelegentlich Rücksicht aufeinander, da sie sich ja immer wieder begegnen werden.

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  Anwaltskosten der Gegenseite bezahlen
Geschrieben von: dudel12 - 13-07-2011, 02:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,

ich habe folgenden Sachverhalt bei dem ich mich gerne beraten lassen würde.

Bin geschieden und habe zwei Kinder.
Habe nach Erziehungsurlaub keine Stelle mehr bekommen und war ein Jahr arbeitslos.
Seit einem Monat bin ich nun ohne jegliche Unterstützung.
Ich habe jedoch einiges an Geld erspart.

Ich hatte bereits 2009 mit meiner Ex ein Agreement, dass ich einen geringeren Unterhalt als gemäß Düsseldorfer Tabelle üblich zahle (wir leben seit 1,5 Jahren getrennt).

Als sich meine Frau einen Anwalt genommen hatte, hat diese ihr geraten aber zumindest den Mindestbetrag zu fordern. Diese Forderung (plus Forderung nach genauen Einkünften) ging von der Anwältin bei mir ein.
Das war ca. Mai 2010.

Ich hatte es irgendwie geschafft, meine Frau zu bewegen die Sache nicht weiter zu betreiben, sondern es dabei zu belassen. Sie hat dem zwar nicht explizit zugestimmt, hat aber (so scheint es mir) ihrer Anwältin damals gesagt, nicht weiter Druck auszuüben, da nichts kam.

Vor drei Wochen hatten wir nun unseren Scheidungstermin. Dabei habe ich auch die Anwältin kennengelernt. Diese hat mich nun unter Druck gesetzt nun endlich meine Einkünfte zu nennen oder freiwillig nach Stufe zwei der Tabelle zu zahlen.
Ausserdem soll ich die Differenz von dem von mir gezahlten Betrag und dem Mindestbetrag nach Düsseldorfer Tabelle nachzahlen. Auch meine Ex fordert das nun ultimativ.
Dies hat Sie mir zwei Tage später auch nochmals schriftlich zugeschickt.

Was mich jetzt interessiert ist folgendes:
In diesem Brief hat sie mir, da ich im Verzug bin (bezogen auf Ihr Schreiben aus dem Jahr 2010), die Kosten ihrer Inanspruchnahme in Rechnung gestellt (186 euro).

Ich bitte euch um eure kompetente Einschätzung: Gibt es wirklich eine rechtliche Grundlage, die mich zwingt das zu bezahlen (sie droht bei Nichtzahlung mit Mahnbescheid).


Danke für eure Hilfe

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  Notarieller Unterhaltstitel
Geschrieben von: 'c' - 12-07-2011, 23:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Ist es für einen notariellen Unterhaltstitel wichtig, dass der Notar im selben Bundesland seinen Sitz hat, wo Kind und beide Eltern wohnen?
Wir wohnen in NRW, der Notar meiner Wahl hätte seinen Sitz in Sachsen.

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  Familieneinkommen
Geschrieben von: Skipper - 11-07-2011, 11:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hat hier jemand Zahlen zur Hand, wie sich das Familieneinkommen auf Mutter und Vater verteilt?

Mir geht das ewige Gebrabbel auf die Nerven, wir Väter würden uns zu wenig um die Familie, Erziehung der Kinder und Haushalt kümmern. Der andere, der materielle Beitrag scheint ohne Bedeutung.

Gern wird uns ja Elternzeit und Elterngeld vorgehalten, die/das ganz überwiegend von den Müttern beantragt wird.

Ich würde da gern mal die materielle Gegenrechnung aufmachen.
Wer hat Zahlen?

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  Sohn hat geringe Ausbildungsvergütung
Geschrieben von: Ewigzahler - 11-07-2011, 11:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Leute !
Ich bin geschieden und habe 17 Jahre Unterhalt für die Kinder gezahlt.
Nun ist es so weit, daß der Jüngste eine Berufsausbildung beginnt.
Ich dachte, nun wäre es endlich vorbei mit dem Zahlen nach so vielen Jahren.

Vor kurzem hat mein Jüngster sich das erste mal nach vielen Jahren von sich aus gemeldet und will weiter Unterhalt haben, weil er nur 200 Euro Ausbildungsvergütung im Monat bekommt.
Er hat mir den Vertrag gezeigt.

Ex müsste normal mit zahlen, da er volljährig ist, aber die hat gleich abgewunken.
Sie hat kein eigenes Einkommen, sondern lebt mit einem Freund zusammen.
Auch mein jüngster Sohn wohnt bei ihnen.

Muß ich wirklich weiter zahlen und so seine Ausbildung mit finanzieren ?
Dem Unternehmer eine billige Arbeitskraft subventionieren ?
Kann ich verlangen, dass er sich eine besser bezahlte Ausbildung sucht ?
Sonst sind das für mich nämlich noch einmal mindestens 3,5 Jahre zahlen, wenn er durch hält.

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  vorbereitung zum 18. worauf achten?
Geschrieben von: camparso - 11-07-2011, 08:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

so liebe forumsteilnehmner, nun ists bald soweit nachwuchs wird in paar wochen 18.
ist situation:
ich arbeite ganz normal - vollzeit verdiene durchschnittlich.
psychex arbeitet auch vollzeit - verdient vermutlich bissal weniger.
psychotante hat bezahlte eigentumswohnung (wohnt sozusagen mietfrei)
ich wohne muss fürs wohnen zahlen wie der großteil der leute.
sohnemann hat dieses jahr schule abgeschlossen.
hat sich letztes jahr für ausbildungsplatz beworben (hatte aber nicht das von ihm gewünschte bekommen - ne alternative bzw. andere ausbildung wollte er nicht machen)
nun sitzt er das kommende jahr rum und hat keinen ausbildungsplatz. ob er sich einen anderen beruf aussucht und sich bewirbt steht in den sternen - mein gerede war zwecklos - er hat keinen plan und kein interesse.

nach meinem empfinden rechnet psychoex damit dass sie wenn er nun 18 wird von mir noch mehr geld bekommt.

titel besteht keiner gegen mich.

so, nun würde ich mich über verhaltenstipps freuen. unterhalt zahl ich seit 13 jahren montatlich und pünktlich - kein monat versäumnis.

soll ich mich auf einen eventuell kommenden "krieg" vorbereiten - wenn ja wie??


DANKE FÜR JEDEN VERHALTENSHINWEIS!!!![/i]

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  Unterhaltsmediation Sachebene
Geschrieben von: 'c' - 11-07-2011, 07:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

So, übermorgen ist Mediationstermin bei der zweiten Einrichtung / Rechtsanwältin.

Unten die Stichpunkte über die ich sprechen, verhandeln möchte.

Ich bedanke mich für sachdienliche Hinweise und konstruktive Kritik

Verhandlungspunkte

Zuerst KU, da am wenigstens strittig:

- Interpolieren zwischen zwei Tabellenzeilen, da ich nur knapp in der
nächsthöheren lande
- Düsseldorfer Tabelle vs. BGB § 1610 
(1) Das Mass des zu gewährenden
Unterhalts bestimmt sich nach der
Lebensstellung des Bedürftigen
(angemessener Unterhalt).
- unwirksamer Verzicht auf KU erst bei mehr als 20%
(§ 1614 und § 1361 BGH FamRZ 1984, 997: )


BU

- Welche Lösung, dass kein Zusammenhang zwischen meinem Gehalt
und BU?
- Hälftigkeitsgrundsatz
- Zusammenhang zw. BU und Umgangsvereinbarung (100% Wertung von
Gehalt des BU-Empfängers)
- Aufschub gewisser (Nach-)zahlungen, bis meine EkST-Rückzahlung da
ist
- Nachweis der Bedürftigkeit des BU-Empfängers
- Zwei Stunden mehr Arbeit durch BU-Empfänger ab 2. Geburtstag?
- Lagerungskosten und Umzugskosten
- „Elternzeit“:Ich stelle mir vor, für zwei Monate, nicht Vollzeit unseren
Sohn zu betreuen, sondern im Rahmen einer geschützten Elternzeit,
meine Arbeitszeit in diesen zwei Monaten auf irgendetwas zwischen 20
und 30 Stunden zu reduzieren, um in der zusätzlich gewonnen freien
Zeit für Sohnemann da sein zu können. Das fände er bestimmt super.
- Besprechung wie es ab 3. Geburtstag (09/12) weitergeht im Mai/Juni
2012
- Notarielle / gerichtliche Elternvereinbarung?

Mein Vorschlag:

a) Ich zahle weiterhin den KU-Tabellenbetrag ohne Interpolation.
b) Ich zahle 50% von der Differenz zwischen dem was Du jetzt verdienst
und was Du bei Vollzeit verdienen würdest. Ggf. auch mehr bzw.
zusätzlich einen Ausgleich wegen Altersvorsorge oder so.

c) Ich zahle Tagesbetreuung voll, genieße dafür aber auch den hiermit
verbundenen, geringen Steuervorteil.

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  Wie heraus finden, wann die neue Ehe der Ex beim Standesamt angemeldet wurde?
Geschrieben von: ep2007 - 10-07-2011, 23:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hi,

bei mir überschlagen sich gerade die Ereignisse. Daher ist mir auch bewußt, dass ich diesem Forum hier den Ausgang des Threads "erst JA oder Gericht" noch schuldig bin. Sorry, wird nachgereicht, wenn ich erst einmal durchblicke, wie die allgemeine Großwetterlage für mich im Moment überhaupt ist. Habe da im Moment so diverse "Kriegsschauplätze"...

Einer davon ist, dass ich seit Ende letzter Woche davon Kenntnis habe, dass Ex bis Ende letzten Jahres von mir vollen EU kassiert hat, obwohl sie bereits mit einem neuen verheiratet war. Ich zahle allerdings seit Jan. 2011 erst keinen EU mehr an sie da ich bisher aufgrund ihrer Aussagen davon ausgehen musste, dass die beiden erst seit Jan. 2011 miteinander verheiratet sind.

Gleichzeitg verlangt sie aber im Moment von mir, dass ich ihr die steuerlichen Nachteile des in 2010 noch praktizierten Realsplittings für sie und ihrem (gemeinsam mit ihr veranlagten, wie ich ja jetzt erst weiß) Ehepartner ersetze. Ok, dass letzterer dabei einfach Pech hat (mein Beileid), weiß ich mittlerweile.

Das als Einstieg. Lange Rede kurzer Sinn, habe im Moment nur folgende Frage zu diesem Thema: Hat hier jemand eine Ahnung ob man irgendwie heraus bekommen kann, wann eine Ehe beim Standesamt "angemeldet" wurde, wie es sich ja meiner Kenntnis nach mittlerweile schimpft. So etwas wie "Aufgebot" mit öffentlichem Aushang gibt es ja seit > 10 Jahren schon nicht mehr.

Hintergrund der Frage reiche ich nach, bin im Moment etwas "durch", sorry.

Grüße,
Ep2007

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