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  Unterhaltsmediation Sachebene
Geschrieben von: 'c' - 11-07-2011, 07:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

So, übermorgen ist Mediationstermin bei der zweiten Einrichtung / Rechtsanwältin.

Unten die Stichpunkte über die ich sprechen, verhandeln möchte.

Ich bedanke mich für sachdienliche Hinweise und konstruktive Kritik

Verhandlungspunkte

Zuerst KU, da am wenigstens strittig:

- Interpolieren zwischen zwei Tabellenzeilen, da ich nur knapp in der
nächsthöheren lande
- Düsseldorfer Tabelle vs. BGB § 1610 
(1) Das Mass des zu gewährenden
Unterhalts bestimmt sich nach der
Lebensstellung des Bedürftigen
(angemessener Unterhalt).
- unwirksamer Verzicht auf KU erst bei mehr als 20%
(§ 1614 und § 1361 BGH FamRZ 1984, 997: )


BU

- Welche Lösung, dass kein Zusammenhang zwischen meinem Gehalt
und BU?
- Hälftigkeitsgrundsatz
- Zusammenhang zw. BU und Umgangsvereinbarung (100% Wertung von
Gehalt des BU-Empfängers)
- Aufschub gewisser (Nach-)zahlungen, bis meine EkST-Rückzahlung da
ist
- Nachweis der Bedürftigkeit des BU-Empfängers
- Zwei Stunden mehr Arbeit durch BU-Empfänger ab 2. Geburtstag?
- Lagerungskosten und Umzugskosten
- „Elternzeit“:Ich stelle mir vor, für zwei Monate, nicht Vollzeit unseren
Sohn zu betreuen, sondern im Rahmen einer geschützten Elternzeit,
meine Arbeitszeit in diesen zwei Monaten auf irgendetwas zwischen 20
und 30 Stunden zu reduzieren, um in der zusätzlich gewonnen freien
Zeit für Sohnemann da sein zu können. Das fände er bestimmt super.
- Besprechung wie es ab 3. Geburtstag (09/12) weitergeht im Mai/Juni
2012
- Notarielle / gerichtliche Elternvereinbarung?

Mein Vorschlag:

a) Ich zahle weiterhin den KU-Tabellenbetrag ohne Interpolation.
b) Ich zahle 50% von der Differenz zwischen dem was Du jetzt verdienst
und was Du bei Vollzeit verdienen würdest. Ggf. auch mehr bzw.
zusätzlich einen Ausgleich wegen Altersvorsorge oder so.

c) Ich zahle Tagesbetreuung voll, genieße dafür aber auch den hiermit
verbundenen, geringen Steuervorteil.

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  Wie heraus finden, wann die neue Ehe der Ex beim Standesamt angemeldet wurde?
Geschrieben von: ep2007 - 10-07-2011, 23:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hi,

bei mir überschlagen sich gerade die Ereignisse. Daher ist mir auch bewußt, dass ich diesem Forum hier den Ausgang des Threads "erst JA oder Gericht" noch schuldig bin. Sorry, wird nachgereicht, wenn ich erst einmal durchblicke, wie die allgemeine Großwetterlage für mich im Moment überhaupt ist. Habe da im Moment so diverse "Kriegsschauplätze"...

Einer davon ist, dass ich seit Ende letzter Woche davon Kenntnis habe, dass Ex bis Ende letzten Jahres von mir vollen EU kassiert hat, obwohl sie bereits mit einem neuen verheiratet war. Ich zahle allerdings seit Jan. 2011 erst keinen EU mehr an sie da ich bisher aufgrund ihrer Aussagen davon ausgehen musste, dass die beiden erst seit Jan. 2011 miteinander verheiratet sind.

Gleichzeitg verlangt sie aber im Moment von mir, dass ich ihr die steuerlichen Nachteile des in 2010 noch praktizierten Realsplittings für sie und ihrem (gemeinsam mit ihr veranlagten, wie ich ja jetzt erst weiß) Ehepartner ersetze. Ok, dass letzterer dabei einfach Pech hat (mein Beileid), weiß ich mittlerweile.

Das als Einstieg. Lange Rede kurzer Sinn, habe im Moment nur folgende Frage zu diesem Thema: Hat hier jemand eine Ahnung ob man irgendwie heraus bekommen kann, wann eine Ehe beim Standesamt "angemeldet" wurde, wie es sich ja meiner Kenntnis nach mittlerweile schimpft. So etwas wie "Aufgebot" mit öffentlichem Aushang gibt es ja seit > 10 Jahren schon nicht mehr.

Hintergrund der Frage reiche ich nach, bin im Moment etwas "durch", sorry.

Grüße,
Ep2007

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  Private Krankenversicherung für mein Kind + Auswanderung
Geschrieben von: FreiHerr - 08-07-2011, 19:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo,

ich habe bisher eine PKV für mein Kind bezahlt, ca. ein Hunni monatlich, die Hälfte davon kam von meinem AG. Dieser betrag wurde _zusätzlich_ zum KU bezahlt.

Ist es richtig so gewesen oder soll die PKV irgendwie berücksichtigt werden?

Jetzt bin ich ausgewandert und meine PKV wurde auf Anwartschaft gesetzt.
Wie soll ich mit der Krankenversicherung meines Kindes vorgehen? Bin ich verpflichtet sie weiter zu bezahlen? Kann ich diesen PKV-Betrag als KU anrechnen zu lassen?
Ist die KM verpflichtet das Kind in ihrer GKV mitversichern lassen?
Gibt es da irgendwelche Regelungen oder Erfahrungen?

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  Vaterschaftsklage ?
Geschrieben von: tiefengrund - 08-07-2011, 15:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Guten Tag die edelen Herren,

Ich wurde vor kurzem als Erbgutlieferant verwendet und in absehbarer Zeit werd ich wohl Post vom Amt bekommen.

Ich bin noch einige Zeit hier im Lande gefangen, da ich als Soldat auf Zeit nicht ohne weiteres kündigen kann, zumal mir dadurch einige wichtige Berufsfördernde Maßnahmen wegbrechen. Diese wollte ich erstmal wahrnehmen und dann schauen wir mal wohin es mich verschlägt :-)

Meine frage an die Runde : Sollte ich es erstmal auf eine Vaterschaftsklage ankommen lassen ? Oder wäre es taktisch erstmal geschickter zu bezahlen um erstmal "Ruhe" zu haben ?

Die weibliche Gegenstelle hat ein recht wohlhabendes Umfeld, sodass es als unwahrscheinlich gilt, dass meine finanziellen Mittel die wohl fließen werden eher in Handtaschen und Klamotten investiert werden, als dass dieselben zum Wohl des Kindes verwendet werden, zumal die Ex schon gesagt hat, dass sie sich davon tolle Sachen kaufen wird.

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  Gemeinsames Hausgrundstück bei Trennung
Geschrieben von: juliaangelina - 07-07-2011, 21:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo, ich habe mich vor vier Jahren von meinem Mann getrennt. Wir haben zwei gemeinsame Kinder, die seit der Trennung bei mir leben und für die er, wie auch für mich selbst, Unterhalt zahlt (dieser wurde gerichtlich festgelegt). Uns gehört ein gemeinsames Hausgrundstück, jeweils zur Hälfte. Das Scheidungsverfahren ist seit 2008 anhängig, es gibt aber diverse Streitpunkte bezüglich der Auseinandersetzung. Mein Mann bewohnt das gemeinsame Haus seit der Trennung allein, trägt auch die hier noch bestehenden Verbindlichkeiten. Ihm sind allerdings 800,00 € Mietvorteil als Einkommen durch das Gericht angerechnet worden. Nun will im nächsten Monat seine Lebensgefährtin zusammen mit ihrem Kind dort einziehen. Er hat im Verfahren vor dem OLG im April auf Nachfragen des Richters angegeben, das er und seine Freundin nicht zusammen leben. Wie soll ich mich hier weiter verhalten? Steht mir ein weiterer Mietvorteil durch den Einzug der Freundin zu? Wirkt sich der Einzug unter Umständen auf das anzurechnende Einkommen meines Mannes aus? Kann ich dem Einzug widersprechen, da auch der Hausrat nach wie vor nicht geteilt ist? Ich habe bis zur Geburt unseres zweiten Kindes gearbeitet, dann aber aufgehört, da es zu 50 % schwerbehindert ist. In dieser Zeit haben wir gemeinsam die Firma meines Mannes aufgebaut, in der ich bis zur Trennung unentgeltlich mit gearbeitet habe.

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  Spaete Steuerklassenaenderung - was nun?
Geschrieben von: Panto - 07-07-2011, 15:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Zusammen,

lt. Finanzamt sollte mein Gehalt schon seit 1. Januar 2011 ueber Steuerklasse 1 statt ueber St.Kl. 3 abgerechnet werden. (lebe getrennt seit Mai 2010)

Die Mitarbeiterin meinte dass ich dies baldmoeglichst ueber meine Lohnbuchhaltung veranlassen sollte, damit es keine weitere Nachteile fuer mich gaebe. Unser Lohnbuchhalter kommt erst am 18. Juli aus dem Urlaub zurueck.

Ich wuerde mich freuen ueber jeden Info von euch in wie ferne dies Konzequenzen fuer mich haben koennte, und was sich noch vorbeugen laesst?

Schoene Gruesse

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  Unterhaltsmediation
Geschrieben von: 'c' - 06-07-2011, 23:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Unglaublich viel Text, sorry. Ich bin für jede hilfreiche Stellungnahme dankbar.

Liebe ...,

alles wird gut! Dies soll kein Angriff oder sonst was sein.

Ich bin froh, dass wir uns gut und verantwortungsvoll und gemeinsam ... verständigen können und gemeinsame Elternschaft leben können.
Mein derzeitiger Eindruck ist, dass unser Elternverhältnis seit unserer Trennung noch nie so entspannt war, wie in den letzten Wochen. Ich hoffe von ganzem Herzen, dass das so bleibt.

Nach meinem Empfinden entwickelt sich ... jedenfalls prächtig!

In einigen Punkten habe ich noch Gesprächs- und Regelungsbedarf:
.
.
.

- Auf Wunsch des TE, gefühlte 15.000 Zeichen mit Bitten, Wünschen, Hoffnungen und Überzeugungsversuchen gelöscht. 08.07.2011, LG Bluter
.
.
.
Eine friedliche, konstruktive Lösung wird sicher dazu bei tragen, auch zukünftigen Regelungsbedarf einvernehmlich lösen zu können.

Mit herzlichen Grüßen von einem stolzen Papa,

Ich habe mir erlaubt an fünf Stellen Namen durch "..." zu ersetzten. LG Bluter

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  Einseitige notarielle Verpflichtungserklärung
Geschrieben von: Eifelaner - 05-07-2011, 13:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo Forianer,

ich habe eine Frage zu der in den faq genannten einseitigen notariellen Verpflichtungserklärung.

Ich unterliege noch einem aus den 90er Jahren stammenden Titel über den Kindesunterhalt, der in einem Vergleich im Rahmen der Scheidungsvereinbarung getroffen wurde.

Das Kind ist zwar inzwischen volljährig befindet sich aber noch im Studium.
Nun wird ein höherer Unterhaltsbetrag gefordert, der mir auch gerechtfertigt erscheint und den ich in einem gewissen Rahmen zu zahlen bereit bin.

Kann man nun mit einer solchen Erklärung beim Notar die Vereinbarung aus dem Vergleich abändern/ersetzen oder müsste man eine Formulierung, wie etwa: "zusätzlich zu dem in der Scheidungsvereinbarung genannten Betrag verpflichtige ich mich monatlich im Vorraus Betrag xxxx an mein Kind xxxx zu zahlen".

Ich möchte einfach vermeiden, das plötzlich 2 gültige Titel gegen mich existieren, die in der Summe einen zu hohen Betrag ausweisen.

Für Eure Hilfe schon mal vielen Dank!
Eifelaner

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  Exe will KU Titulierung / JA hat Beistandschft eingerichtet / Was tun ??
Geschrieben von: Bluepaps - 04-07-2011, 16:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (57)

Hallo miteinander,

3 Jahre habe ich meiner Ex jeden Monat brav den Unterhalt für unseren mittlerweile 12jährigen Sohn bezahlt, es waren zuletzt mtl. 285 Euro...

Nun ist mir vor ein paar Tagen, vom hiesigen JA mitgeteilt worden, das Beistandschaft für unseren Sohn eigerichtet wurde, mit dem Ziel Unterhaltsansprüche geltend zu machen. Abgabe der Einkommensbelege und ausgefüllten Fragebögen vom JA bis 11.7. ...
"Diese Auskunft wird zum Zwecke der Geltendmachung des Unterhaltsanspruches begehrt ( § 1613Abs. 1 BGB)" --> schreibt JA

Was dieser sogenannte Titel bedeutet, habe ich hier auf diesen Seiten erstmal richtig begriffen. Meine Ex lehnt sich die nächsten Jahre fies grinsend und entspannt zurück während über mir das finanzielle Damoklesschwert schwebt.

Ein Kumpel sagte mir heute das JA ist Vollstrecker staatlichen Unrechts gegenüber Vätern. Wie wahr ...

Was nun tun ? Die Ausgangslage:
1.)
Ich bin 49 Jahre alt, arbeite in der Schweiz im Angestelltenverhältniss, werde auch in CHF bezahlt.
2.)
Bin aber als sogenannter Grenzgänger in Deutschalnd sowie in der Schweiz steuerpflichtig, dh. das hiesige deutsche Finanzamt weiss was ich verdiene ....
3.)
Und wenn evtl. das deutsche JA Amtshilfe beim Schweizer Amt beantragt, dann muss mein Schweizer Arbeitgeber sogar die Lohnbelege rausrücken, wenn ich das nicht freiwillig mache ...
4.)
Meine EX kennt die Adresse meines CH-Arbeitgebers ....und damit auch das deutsche JA...
5.)
Und wenn gar nichts geht im Ämteraustausch schätzen die mich einfach ganz frech und zwar ganz sicher so, dass es zu meinen Ungunsten ist...

Meine persönliche Situation könnte weiter nicht schlimmer sein, vor 4 Wochen habe ich mir in Deutschland eine Immobilie gekauft, bin nun 6 stellig verschuldet...und richtig angreifbar ... was eine Zwangshypothek darauf wegen geschuldetem KU ist und bedeutet, kann ich mir lebhaft ausmalen...
Hab mal irgendwo gelesen, dass ich die Tilgungsraten für die Immobilie dafür als Ausgaben für die Altersvorsorge angeben kann, obs annerkannt wird, wer weiss ?
Ich habe meine Schweizer Pensionskasse zur Altersvorsorge für die Finanzierung komplett geplündert, so konnte ich die Eigenkapitalqoute bei der Bank erhöhen. Wenn ich die Immobilie vor dem 65.Lebnsjahr wieder verticke, muss ich den gesamten Betrag an die Pensionskasse zurückzahlen. Das deutsche Grundbuchamt muss denen mitteilen ob verkauft wurde.

Nun habe ich hier gelesen, dass es besser ist, beim Notar eine einseitige finanzielle Verpflichtungserklärung zu unterschreiben. Steht im Menüpunkt" Kindesunterhalt". Verstehe ich das richtig, das man bei Notarieller Urkunde nicht die langwierige und zudem teuere Abänderungsklage braucht, falls man arbeitslos oder krank oder sonstwie nur weniger zahlen kann ? Die zudem Anwaltspflichtig ist und rückwirkend nicht greift ?
Doch muss meine Ex die notarielle Urkunde zum titulierten Unterhalt akzeptieren ? Kann sie darauf pochen, dass ich vor dem scheiss JA finanziell die Hosen runter lasse, oder wenn ich das nicht mache, mich vor Gericht verklagen, wobei ich dann natürlich die Gerichtskosten und ihre Fledermaus bezahlen darf.
Wer hat das schon mal durch ?

Ach ja wen es interessiert: Sohn in der Altersgruppe 12-17 Jahre, lt. Dü.dorfer Tabelle bin ich EK Gruppe 5. Mit Weihnachtsgeld komme ich in die 6 und weil ich nur einen Unterhaltsberechtigten habe, lande ich schon in der 7. EKgruppe.
Das macht 488 Öken monatlich x 120 Monate ganz bestimmt, da kommen in nur 10 Jahren 58.560 Teuros an die Ex zusammen, grgrgrgrgrrrrrr...
Verfluchte Scheisse ... und das mit Zwangsunterwerfung und Zwangsvollstreckung.Dazu kommt, dass beim Sohn kaum was ankommt ! Der muss sogar das Dusch und Badewasser mit dem Eimer rausholen und muss es für die Kloospülung verwenden, ständig lallt ihn seine Mutter an: Mach das Licht aus, Klamotten alle gebraucht aus dem Second Hand Laden, das Handy hab ich ihm bezahlt, die Einheiten dafür zahle ich auch...die sonstigen Wochenendkosten mit ihm, davon will ich hier gar nicht reden ...

Leute, nach 3 Jahren Trennung dachte ich, meine EX kann mich mal, doch jetzt schlägt das Ungeheur zu ...

Zu meinem Sohn habe ich ein sehr gutes Verhältnis, wir sehen uns an 3 WE im Monat und sind ein Herz und eine Seele. Mit seiner Mutter hat er auch Probleme ... Kein Französisch gemacht, da gibts halt kein Abendessen...
Ab 14 könnte ich ihn zu mir holen, nur leider fährt von dem Ort wo ich meine Immobilie habe, kein öffentliches Verkehrsmittel in den Ort zu seiner Schule. Ihn selber fahren geht auch nicht, ich muss in aller Herrgottsfrühe zum Job ....

Lieber Gott, soll ich mich erschiessen oder lieber aufhängen ????
Wer was besseres weiss, kanns ja hier posten. Danke an alle im vorraus !

Grüsse vom Bluepaps.

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  Kein Bock auf 2. Verfahren!
Geschrieben von: Panto - 04-07-2011, 14:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo zusammen,

Vor 6 Wochen ist die Scheidung angefragt worden und die Anwälte laufen sich jetzt warm.

Meine noch-Frau bezieht derzeit Elterngeld in Höhe von €811,00 (obwohl ich meine Zustimmung/Unterschrift in 2010 verweigert habe wegen fiktieves Einkommen/Umsatzerlöszusammenstellung – meinen damaligen Anwalt meinte dass ich mich sonst strafbar machen würde).
Laut Anwalt meiner noch-Frau läuft momentan einen neuen Antrag bei der Elterngeldstelle - Ist dies möglich und weshalb?

Weiterhin wird mir vorgeworfen dass ich die Hälfte eines Anlagendepots in meinem Nahmen nicht herausrücke. Dieses Depot ist in August 2010 aufgelöst worden zur Finanzierung der restlicher Laufzeit der Miete der Ehewohnung, meinen Umzug und Ähnliches.

Da die o.g. Info zum Depot bestimmt nicht zufriedenstellend sein wird, droht jetzt die gegnerische Seite mit einem gesonderten Verfahren um sonstige Famliensache geltend zu machen.

Ich spüre dass meine noch-Frau anfängt ähnliche Taktiken anzuwenden wie ihr Vater dies üblicherweise in seiner kleinen Firma macht. Meine noch-Frau ist als Kommanditistin an dieser Firma beteiligt und kennt sich dementsprechend bestens aus. Bei meiner Frau geht es lediglich um Betrug der Elterngeldstelle aber bei ihrem Vater geht es z.B. um Schwarzgeldpraktiken und Wertpapierhandel mit Vorkenntnis. Bzgl. Vorkenntnisfall ist ein bundesweit bekannten Inhaber einer Technologiefirma mit besten Vernetztung beteiligt, nicht zuletzt wegen Parteipolitischen Spenden in Milionenhöhe (in Internet nachzulesen).
In diesem Kreis ist ebenso der Anwalt meiner noch-Frau ein oft-gesehener Gast. War auch mal dabei – schöne Feier! Allerdings für mich keine rechtswidrigen Praktiken!

Um jetzt ein möglich zweites Verfahren zu verhindern könnte ich diesen Awalt in einem privatschreiben gerne auf meinen Kenntnisse hinweisen.

Neben ein 2. Verfahren wird darauf hingewiesen dass meine noch-Frau bisher mit allen Forderungen sehr zurückhaltend war und mir in allen Trennungsregelungen sehr entgegengekommen ist. Lt. Schreiben ist meine würde meine noch-Frau eigentlich auf ihr zustehenden Versorgungsausgleich verzichten – dies stünde jetzt allerdings in Frage wenn ich mich weiterhin abrede- und treuwidrig verhallte.

Hat jemand unter euch Erfahrung in sollchen Sachen? Ich würde gerne mehr von euch erfahren.
Und auch wie steht ihr zu so einem möglichen Privatschreiben? Wäre es hierfür noch zu früh? Soll ich es lassen, könnt so mein eigenes Leben auch etwas schwerer machen?

Vielen Dank erstmal


Ps. Bitte habe Verständnis dass ich weiterhin keine Angabe bzgl. o.g. machen kann – nicht zum Spassen; kein Witz!

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