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| 235 StGB |
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Geschrieben von: Derentsorgtevater - 07-08-2011, 11:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo an Alle hier! Hat jemand schon mal nach Paragraph 235 StGB geklagt also kindesentzug??? Hat jemand nützliche Tipps? Bitte ratet mir nicht zu einem Anwalt zu gehen . War bei 3 und die haben nichtmal die Adresse meiner Kinder rausfinden können . Km ist einfach 250 km weit weg gezogen. Jetzt endlich vom Gericht Urteil da wegen betreuten umgang ! Km mauert trotz Urteil!!!@gleichgesinnter: du schreibst ein bekannter von dir konnte Unterhalt reduzierten oder gar einstellen weil er Mutter nicht noch belohnen wollte für ihr verhalten. Kann man das gesamte urteil samt Aktenzeichen irgendwie bekommen
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| Berufung verbummelt - was tun? |
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Geschrieben von: Clint Eastwood - 03-08-2011, 03:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Gemeinde,
habe gerade von meiner AnwaeltIN erfahren, dass meine Berufung abgelehnt ist. Weil sie den Termin um einen oder zwei Tage verbummelt hat. Altes Recht, neues Recht, bla bla bla.
Sie hätte ihre Haftpflichtversicherung schon informiert.
Damit schulde ich meiner Ex nicht nur Kindesunterhalt, sondern auch noch so 1000 Euro pro Monat aus meinen Millionen fiktivem Einkommen. Und zwar unbefristet.. (ja, das gibt es noch..)
Ich versuche derzeit, mich im Ausland selbständig zu machen - bisher ausser Spesen nix gewesen. Habe noch geringe Reserven, auch schuldet mir meine Ex noch was vom Zugewinnausgleich, den ich verrechnen könnte, aber Unterhalt zahlen kann ich einfach nicht.
Was ist Euer Rat? Zahlen kann und werde ich meiner Ex auf keinen Fall, eintreiben kann sie es auch nicht, weil
1. nicht mehr viel da und
2. zu weit weg
Aber ich will mir auch die Rückkehr nach D'land nicht verbauen, falls das hier schief geht..
Wie sieht es aus mit aufgelaufenem nachehelichem Unterhalt? Wie lange kann mir der am Bein kleben?
Wie gehe ich mit der Versicherung meiner Anwaeltin um? Versicherungen sind die groessten Aasgeier und von dort werde ich wohl kaum etwas zu erwarten haben.. Neuen Anwalt nehmen und meine Anwaeltin auf Schadenersatz verklagen?
Vielen Dank vorab fuer Eure Ratschläge.
Der Gef%@&e
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| Morgen 3.8.2011 gehts um alles |
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Geschrieben von: Bayernpower - 02-08-2011, 11:09 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (56)
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Guten Tag erstmal !
Mein Name ist Michael ! Bin erst seit 2 minuten bei euch angemeldet.
Habe morgen um 12.30 Uhr Temin beim Familien Gericht weil ich dort das alleinige Aufenthalts Recht einfordere.
Zur Sache
Meine Lebensgefährtin mit der ich seit knapp 4 Jahren zusammen lebe hat Borderline. Wir haben eine gemeinsame Tochter Angelina von jetzt 22 Monaten und einen Sohn den sie mit in die Beziehung rein gebracht hat Chris 6 Jahre alt. Mit der erkrankung meine Freundin konnte ich mehr oder weniger gut umgehen. Es ging aber und sie machte vortschritte. Bis neuer Stress dazu kamm das ihre Mutter erkranke (Leberzerose Endstadium Alkoholikerin 51) da ging nix mehr !
Mehrfach hat meine Freundin stark getrunken wärend ich auf der Arbeit war und die Kinder waren mehr oder weniger alleine. Am 16.6 kam es jedoch zum Supergau ! Als sie mich morgens um 6.30 zur Arbeit brachte roch sie extrem nach alko. Ich sprch sie an und sie wolle sich vorm Baum fahren usw. Als ich dann auf der Arbeit war kamm um 8.20 ne sms das sie in Düsseldorf (80km enfernt vom Wohnort ) am flughafen sei und abhauen wolle. Ich fragte wo die Kinderseinen sie sagte zu Hause alleine !!!! Ich habe Oma angerufen die nach dem rechten schauen sollte und bin schnellst mörglich nach Hause und tatsächlich waren die Kinder alleine zu Hause mindestens 1,5 stunden.
Sie wurde dann erst Mittags in Ratingen auf der Autobahn mit 2,57Promille gestoppt und in eine Phychatrie eingeliefert. D
Als sie nach 10 TAgen wieder zu hause wqar ging es 3 Tage gut sie bekamm ein Tick und stieg wieder ins Auto obwohl sie kein Führerschein mehr besitzt (Zeuge vorhanden). Da ich keine ruhige minute mehr haben kann. Habe ich unseren freunden bescheid gegebene und ihr gesagt das sie sich helfen lassen muss,das es zu gefährlich wird. Sie hat darauf hin heimlich am Freitag dem 22.7 die wohnung verlassen mit den Kindern und wolle einkaufen. Sie kam nicht zurück ! Abends gegen 18. uhr rief ich an wo sie ist doch handy war aus. Ich rief die Polizei an doch die wollte erst warten ! Montag drauf hatte ich kontakt zum Jugendamt und sagte das ich angst um die Kinder habe und wüsse wo sie ist. Die schickten wohl jemand dahin aber es schien alles ok dort zu sein !Dienstag bin ich dann auf anraten des Judenamtes zum Gericht und habe auf alleiniges Aufenhaltsrecht geklagt ! Was meint ihr habe ich ne Chance ?? Meine Firma wo ich arbeite hat volle unterstüzung angeboten ! Das heist ich kann später kommen! Die Oma wo die kleine oft ist Wohnt in unmittelbarer nähen 5 min. zu Fuss und ist gerade rentner. Desweiteren ist die kleine schon seid märz im Kindergarten angemeldet für den 29.8 in dem auch eine ganztags betreung möglich ist. Auch die sichern mir komplette unterstüzung zu. Sorgerecht ist 50/50 !
Vielen dank
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| Einzug in einer WG Trennung |
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Geschrieben von: Zahlknecht - 31-07-2011, 14:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (89)
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Hallo,
nach langen hin und her haben meine Frau und ich beschlossen,das wir uns Trennen und ich Ausziehe aus der Immobilie meiner Frau.Seit über zwei Jahren geht es nun schon von mir den Mindestkindesunterhalt zu fordern weil ich nicht Voll leistungsfähig bin( Mangelfall) .Ich wurde von Gericht zu Gericht durchgepeitscht. Bis hin das meine Frau ihr Einkommen offenlegen musste was Sie für ihre Immobilie Gezahlt hat.Das OLG hat mich zu 90% durch meine Frau leistungsfähig gemacht Mietersparnis von jeden 300 € Haushaltsersparnis 95€. Habe dem Gericht auch mitgeteilt, das ich Miete an meiner Frau zahle weil das Haus Sanierungsbedürftig ist und daher Rücklagen gebildet werden müsse auch belegt durch Fotos.Interessiert keinen.Letzte Woche bekam ich eine Beschluss vom OLG wo heraus geht das mein SB von 950,-€ auf 560 Abgesenkt wird. Zu diesem Vergleich sollte ich Zustimmen.Wenn ich nicht bis zum 15 Aug.Zustimme werde ich Verurteilt.
Daher meine frage:
ich werde in einer WG 1 Zimmer Warm 250,-€ Umziehen und werde den Vergleich nicht Zustimmen.Wird dann das Urteil trotz meines Umzuges so geurteilt als würde ich bei meiner Frau Wohnen oder schaffe ich dem ganzen eine neue Situation das Sie dadurch kein Urteil ergibt? Und der SB Bleibt?
Gruß Zahlknecht
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| Erste Post wegen Unterhalt, Unterhaltspflichtverletzung |
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Geschrieben von: nohope - 29-07-2011, 12:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (38)
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Hallo jungs
wird mal wieder zeit,dass ich die neusten entwicklungen bei mir schildere.hab ja lange nichts von mir hören lassen.......
bin jetzt seit über einem jahr im eu ausland,aus gesundheitlichen gründen.
leider hat sich bis zum heutigen tag in sachen arbeit immer noch nichts getan, so dass ich immer noch unterhalt nach den mir zur verfügung stehenden mitteln zahlen kann.
beim hiesigen arbeitsamt habe ich mich als arbeitsloser und arbeitssuchender eintragen lassen,aber leider herscht hier im süden auch eine krise.
leben tue ich von einer minimalen rente aus bananistan,von der ich auch die u-Zahlungen vornehmen lasse.
ich beschäftige mich weiterhin ein wenig mit landwirtschaft für den eigenbedarf.das klappt auf grund des guten klimas hier im süden auch recht gut.den rest,den ich zum leben brauche,bekomme ich durch freunde und verwandte.
nun haben sich neue(!) RA meiner ex gemeldet,und mich aufgefordert, die u-zahlungen wieder aufzunehmen und die aufgelaufenen u-schulden zu begleichen.
falls dies nicht bis zu einer gesetzten frist geschieht, würde meiner ex seitens der RA auf einreichen einer klage wegen unterhaltspflichtverletzung geraten.des weiteren wurde angekündigt,bei nichtzahlung unverzüglich die zwangsvollstreckung durch zu setzten.
die alten RA haben als letztes beim rententräger um auskünfte bezüglich meiner kleinen rente gebeten.
auf grund des datenschutzes wurde diese auskunft aber verweigert.ebenfalls wurde mir vom rententräger mitgeteilt,dass bei einer eventuellen pfändung erst geprüft werde,ob diese mini rente überhaupt pfändbar sei.
finde ich mal lobenswert ,dass es in bananistan auch einrichtungen gibt, die nicht gleich zu allem ja sagen.
nach diesem gescheiterten auskunftsversuch scheint die ex wohl die RA gewechselt zu haben.
tja,was wird mich wohl nun erwarten……?
wahrscheinlich eine klage wegen unterhaltspflichtverletzung,obwohl ich von der mini rente auch mini u-zahlungen leiste.
dann soll es wohl zur zwangsvollstreckung kommen…….
ich frage mich nur,wie die auszusehen hat ?…..kommen die wohl in den süden,und pfänden mir von dem nichtvorhandenen konto nichtvorhandenes geld ??
oder räumen die mir die bude leer,und nehmen all die sachen mit, die mir nicht gehören ? 
Ich frage mich, ob ich mal ne kurze antwort schicke…..
vielleicht habt ihr ja noch ein paar vorschläge, was mir jetzt alles hier im süden passieren kann…..
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Unterhaltstitel: Wortlaut , Muster, Befristung, Reduzierung bei Einkommensreduzierung |
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Geschrieben von: PapaX - 25-07-2011, 14:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Hallo!
Ich hab zwar schon ordentlich hier im Forum gesucht, aber genaue Antworten zu meinen Fragen habe ich leider nicht gefunden.
1. Ist der Wortlaut eines Unterhaltstitels festgeschrieben? Mir liegt das Muster des JA vor und mir ist nicht klar, ob es dazu Alternativen gibt? Falls ja (was ich vermute), wie komme ich an die Texte als Muster ran? Wer legt fest, welcher Wortlaut zu verwenden ist?
2. Ich hätte gerne eine Befristung bis zum vollendeten 18. Lebensjahr enthalten. Kann ich mit einem eigenen Text / Schriftstück beim Jugendamt aufschlagen um es beurkunden zu lassen? Oder muss / sollte ich bei einer "Eigenkreation" lieber zum Notar gehen?
3. Kann man eine Klausel aufnehmen, die eine Reduzierung des zu zahlenden Betrages im falle eines gesunkenen Einkommens (grösser 10%) regelt?
Ich hoffe auf schnelle Tipps, da der Termin beim JA schon die Tage ist..
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| Unterhaltsende |
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Geschrieben von: Maddi - 25-07-2011, 11:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
meine Tochter wird im November 25 Jahre alt und wird voraussichtlich Mitte September ihr Studium abschließen.
Kann mir vielleicht jemand sagen,ab wann meine Unterhaltspflicht endet?
Muß ich weiter zahlen,bis sie einen Job gefunden hat,oder wie läuft das?
Danke im Voraus!
Maddi
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| Unterhalt und Hauskauf |
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Geschrieben von: Angel - 25-07-2011, 10:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo,
mein Mann hat aus einer früheren Beziehung ein uneheliches Kind (wird 14). Es besteht weder zur Ex noch zum Kind Kontakt und das schon seit der Geburt. Wir haben nun seit Januar ein gemeinsames Kind zusammen und ich bin jetzt ein Jahr in Elternzeit.
Vor der Geburt waren wir beim RA gewesen und der hat mit dem JA eine Einigung erreicht, dass mein Mann für 1 Jahr 0 Cent Unterhalt zahlen muss, weil er zu wenig verdient und auch wegen chron. Krankheit nicht mehr arbeiten kann. Unterhalt hat er aber seit 2006 nicht mehr bezahlt. Immer wieder arbeitslos, krank oder zu wenig verdient.
Jetzt haben wir vom Vermieter das Haus in dem wir wohnen zum Kauf angeboten bekommen. Wenn ich nächstes Jahr wieder arbeite wäre es durchaus möglich. Jetzt habe ich aber Bedenken bzgl. des Unterhaltes für Kind 1, weil Exe ziemlich rachgierig ist.
Wäre es evtl. eine Option nachträglich beim Notar Gütertrennung zu vereinbaren und das Haus auf mich laufen zu lassen? Natürlich mit einem Vertrag, dass ihm im Falle einer Trennung die Hälfte des Hauses zusteht.
Eine andere Alternative wäre, dass mein Vater das Haus kauft und wir ihm Miete in Höhe der Kreditrate zahlen. Allerdings wäre dann die Erbschaftssteuer im Falle des Todes zu berücksichtigen oder auch der Hausverkauf, wenn der Pflegefall eintritt und die Rente nicht ausreicht.
Oder interessiert es das JA gar nicht, wenn wir ein Haus kaufen (was ich nicht glaube).
Danke schon mal für die Antworten
LG
Angel
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