Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.746
» Neuestes Mitglied: D.S.1990
» Foren-Themen: 8.224
» Foren-Beiträge: 151.708
Komplettstatistiken
|
Aktive Themen |
Wie an das Schulzeugnis k...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: zwangszahler
Vor 2 Stunden
» Antworten: 18
» Ansichten: 1.241
|
Unterhalt Frau mit kind g...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
Vor 10 Stunden
» Antworten: 29
» Ansichten: 1.300
|
JA will Auskunft. Bräucht...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
18-09-2025, 15:29
» Antworten: 13
» Ansichten: 778
|
Unterhalt Verzug
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
17-09-2025, 22:57
» Antworten: 8
» Ansichten: 485
|
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
16-09-2025, 17:50
» Antworten: 58
» Ansichten: 6.279
|
Wie stehen die Chancen?
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
15-09-2025, 17:07
» Antworten: 16
» Ansichten: 2.410
|
Auf Teilzeit runter gehen
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
15-09-2025, 11:32
» Antworten: 1
» Ansichten: 221
|
Erziehungsbeistandschaft
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: tomtom
14-09-2025, 19:04
» Antworten: 46
» Ansichten: 15.054
|
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
11-09-2025, 15:33
» Antworten: 82
» Ansichten: 12.824
|
Hilfe bei Trauer, Beerdig...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nuffü
11-09-2025, 06:43
» Antworten: 38
» Ansichten: 9.543
|
|
|
Ummelden der Kinder bei Umzug |
Geschrieben von: Anti-JA - 13-05-2011, 09:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
|
 |
Hallo,
welche Unterlagen würde die KM benötigen, um die Kinder bei Umzug ummelden zu können ?
welche Unterlagen würde der KV benötigen, um die Kinder bei Umzug ummelden zu können ?
|
|
|
Umgang mit dem Anwalt der Gegenseite |
Geschrieben von: X67 - 12-05-2011, 15:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
|
 |
Hallo,
da ihr in Scheidungssachen mehr Erfahrung habt würde mich interessieren wie Ihr mit dem Anwalt der Gegenseite umgeht.
Hintergrund mir wurde durch den Anwalt der Gegenseite bereits mehrmals massiver finanzieller Schaden zugefügt.
So wurde behauptet ich müße meiner Frau ein Auto stellen. Sie behielt natürlich nach meinem Rauswurf beide Schlüssel
und verkaufte einfach das Auto obwohl hier noch Kreditverbindlichkeiten offen waren.
Weiterhin wird auf anraten der Anwältin der gesamte Hausrat einbehalten. Ich mußte für die Wiederbeschaffung und darauf
folgende Rechtsstreite bereits mehrmals Kredite aufnehmen.
Weiterhin wurde einfach obwohl keine Unterhaltsrückstände bestanden das Bankkonto gepfändet, obwohl bekannt war, dass
ich zu diesem Zeitpunkt nur Krankentagegeld von der Krankenkasse beziehe.
Da das Konto bis dahin gesperrt war, mußte ich dadurch den EV leisten, es wurden einfach keine Daueraufträge mehr abgebucht.
Also bei diesen Problemen drauf auf die Mutti oder lieber alles gelassen sehen da durch die neuen Verbindlichkeiten beim Scheidungs-
termin doch der Unterhalt wieder gesenkt wird.
Ich bin hier halt ziemlich ratlos obwohl alles bereits schriftlich niedergelegt wurde.
Bitte um ernstgemeinte Ratschläge.
Vielen Dank X67
|
|
|
Krank durch Scheidungsstress? |
Geschrieben von: Heinrich - 12-05-2011, 06:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
|
 |
Ich habe einen Bekannten, welcher momentan in Trennung lebt. Die Scheidung ist beantragt, ein reger Schriftwechsel zwischen den Anwälten findet statt.
Wahrscheinlich durch den ganzen Stress hat mein Bekannter gesundheitliche Probleme bekommen (Gleichgewichtsstörungen, Herzproblem).
Bei meiner Scheidung hatte ich wegen möglichen finanziellen Folgen sehr große Bedenken und ja auch Existenzängste. Gesundheitliche Probleme jedoch hatte ich zum Glück nicht gehabt, bis auf ein paar schlaflose Grübel Nächten. Jeder Anwaltsbrief ist wie ein Stachel.
Wie erging es Euch? Macht eine TRennung/Scheidung tatsächlich krank?
VOn der Trennung bis zur Scheidung vergeht viel Zeit, diese ist nicht gerade angenehm.
Gruss
Heinrich
|
|
|
Umgang: Erst JA oder direkt Gericht? |
Geschrieben von: ep2007 - 11-05-2011, 10:26 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (70)
|
 |
Hallo,
kurze Frage: Muss ich bei einer Streitigkeit wegen Umgang das JA einschalten oder kann ich direkt vor Gericht ziehen?
Würde das Gericht es einem negativ auslegen, wenn man das JA außen vor lässt?
Hintergrund: KM kippt gerade einseitig bestehende (nicht schriftlich fixierte, aber bisher gelebte) Umgangsregelung für das gemeinsame Kind. Das möchte ich nicht einfach so hinnehmen.
Allerdings halte ich das JA für reine Zeitverschwendung da ich eine ähnliche Situation vor ein paar Jahren auch schon einmal hatte und weiß, dass sie pro KM argumentieren werden.
|
|
|
Ferienregelung/Vergleich |
Geschrieben von: Nappo - 10-05-2011, 08:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
|
 |
Nun geht das Theater wieder los. Zum Anfang :
a) seit 2006 getrennt / 2 Töchter
b) 2007 erstmaliger Vergleich vor dem Amtsgericht in Bezug auf den Umgang
c) 2009 neuer Termin vor dem Amtsgericht / Vergleich. Ergebnis :
Osterferien bei der Mutter, weil sie dann Urlaub mit Ihrem Mann auf Korsika macht.
Sommerferien : Erste Hälfte bei mir, Zweite Hälfte bei der Mutter
Herbstferien : Sind mir, als Ersatz für die Osterferien
Weihnachtsferien: Naja.... Nach Absprache. Da hatte der Amtsrichter was zu regeln vergesssen (ist bekannt als Jemand, der das Arbeiten nicht gerade erfunden hat und mag keine strittigen Situationen! und das im Familienrecht....)
So weit so gut. Nun mag der Ein oder Andere denken, was will Der jetzt überhaupt. Sind doch prima Zeiten!
Zur Erklärung : Die KM boykottiert seit 2006 grundsätzlich Alles. Ordnerfüllende Unterlagen sind hier enthalten. Die Amtsgerichtstermine fanden statt, weil vorher versucht wurde mit allen Mitteln die Kinder nicht zu mir zu lassen. Weder geregelt, noch für einen längeren Zeitraum. Die KM läßt sich psychologisch ob ihrer "Ängste" beraten und handelt dann, wohl wissend diese Leute im Rücken (erfolgreich manipuliert) wieder gegensätzlich.
Die Kinder werden grundsätzlich mit Nachrichten geschickt und als Postboten mißbraucht.
Nun ist es wieder soweit : Mama will auch in den Sommerferien in den Urlaub (Lehrerin). Und weil das so ist, kommt am letzten WE meine 7-jährige Tochter (weinend) zu mir und sagt :"Mama hat gesagt, dass wir in den Sommerferien am Anfang nur eine Woche kommen können und die anderen beiden Wochen am Ende der Ferien."
Es ist also mal wieder beschlossene Sache. Sie scherrt sich auch nicht um gerichtliche Vereinbarungen. Das ist ihr Naturell.
Da die Kinder Angst vor ihr haben ( Zitat : "Sie sagt mir dann 2 Tage lang nicht mehr gute Nacht......"), macht es die Sache nicht leichter.
Nun könnte man sagen, "Mensch, dann gib ihr doch diese Zeiten. Du hast doch die andere Aufteilung dann in den Sommerferien. Das geht doch auch."
Meine Anwältin schrieb gestern :"Um bewusste zukünftige Schikanen der KM, was hier im Hause ja leider bekannt ist, vielleicht zu vermeiden, solle ich mir überlegen, auf den Wunsch der KM ein zu gehen, wobei sie (die Anwältin) unmißverständlich klar machen würde, dass die Kinder nicht als Boten zu mißbrauchen sind."
Ich würde ihr (der Anwältin) aber gerne folgendes mitteilen :
"Das Letztere ist der KM schon oft mitgeteilt worden. Davon ist sie aber zutiefst unbeeindruckt, da es sowieso keine Folgen für sie hat, wenn sie sich nicht daran hält und sie weiterhin sich großer Unterstützung des Jugendamtes erfreut, wenn sie als bedauerliche Grundschulpädagogin von ihrem bösen bösen Ex-Mann erzählt."
"Weiterhin werden die Schikanen wieder zunehmen, wenn ich mir das dieses Mal ohne einmal gefragt worden zu sein, wieder alles gefallen lasse."
(Bei Fragen oder dem Wunsch nach noch mehr Infos, einfach Bescheid geben)
Ich habe da mal wieder ein schlechtes Gefühl. Ich hatte ja schon mal vor Jahren einen Jugendamtsanruf nach dem Motto :"Warum lassen Sie denn die arme Mammi nicht mit den Kindern in den Urlaub fahren? Das ist doch nur zum Wohle der Kinder?"
Interessanterweise war hier die Initiative des JA sehr groß. Als eine Strafanzeige und eine ermittlung gegen des "sozialen Vater" (wenn ich diesen Ausdruck schön höre...) wegen Mißbrauch Schutzbefohlener und Körperverletzung im Amt, vorlag, wurde die Information unter den Stapel geschoben mit den Worten : "Ja, das hat ja mit den Kindern jetzt nichts zu tun." ( Grins....)
O.K. ich will nicht abschweifen. Also: Wie benehmen bezüglich der Sommerferien?
|
|
|
Antrag auf alleiniges Sorgerecht unter gelogenen Voraussetzungen |
Geschrieben von: -PAPA_ - 08-05-2011, 11:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
|
 |
In meiner Sache hat der Anwalt Klage erhoben auf alleiniges Sorgerecht der Mutter.
Er behauptet ich setze mich nicht für die Belange meines Kindes ein, und begründet dieses damit ich hätte einen Antrag und eine Schweigepflichtsentbindung nicht unterschrieben.
Ein solcher Antrag und Vordruck sind mir jedoch nie vorgelegt, bzw mit der Post zugestellt worden.
Es ist mittlerweile die dritte Fledermaus mit der ich mich herumärgern muß.
|
|
|
Versch. Formen der Klage (Auskunft / Abänderungskl. / und § 170) |
Geschrieben von: Nappo - 06-05-2011, 17:43 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
|
 |
Ich habe einmal eine Frage an die Versierten hier. In einem anderen Thread habe ich einmal nach der Vorgehensweise in Bezug des § 170 StGB gefragt und vielfältige Antwort bekommen. Zum Glück auch einen nützlichen Buchtipp : "Richtiges Verhalten im Strafrecht", das ich nun gerade lese. Aber nun zum Thema :
Seit geraumer Zeit strebt der sehr verbissene Anwalt meiner EX eine AUSKUNFTSKLAGE an, Das geht nun schon ca. ein dreiviertel Jahr. Meine Anwältin, die hiermit beschäftigt war/ist, hat mehrmals an das Gericht erwiedert, wir hätten ordnungsgemäß Auskunft erteilt. Dies ist auch der Fall. Trotzdem geht die Gegenseite immer wieder her und unterstellt mir Einkünfte die ich nicht angegeben hätte etc.
Das Gericht "sammelt" scheinbar diese Schriftstücke, denn vom Gericht habe ich bis dato nie etwas gehört.
Welche Interessen verfolgt hier der Anwalt? Warum versucht Er immer wieder mit Unterstellungen die von ihm angestrebte Auskunftsklage aufrecht zu erhalten?
Des Weiteren haben wir vor nun schon etwa seit einem Jahr eine Klage - also von mir angestrebt - auf Abänderung der Urkunden des Jugendamtes gestellt, da ich seit Nov. 2009 den vollen Unterhalt (100% Mindestunterhalt für 2 Kinder) nicht zahlen konnte. Die PKH hierfür wurde abgelehnt. Allerdings kann es gut sein, dass ich ab Juni wieder in der Lage bin zu zahlen. Das kann ich noch nicht genau sagen. Bis dahin konnte ich nur einen Betrag von 150€ aufbringen. Dieses Verfahren ist anhängig. Eine Aufforderung meiner Anwältin an das Gericht, man solle mir nunmehr die Gerichtskosten mitteilen ist vom 29.03.2011. Habe aber bis heute noch nichts vom Gericht gehört.
Wie sollte ich mich wohl in dieser Sache weiter verhalten?
Aufgrund dieser von mir gezahlten 150 € Unterhalt hat mich meine EX und deren Anwalt wegen Unterhaltspflichtverletzung nach § 170 StGB angezeigt. Nachdem das Verfahren einmal eingestellt wurde, hat beim zweiten Anlauf meiner EX die Staatsanwältin das Verfahren eröffnet. Der Termin ist am 15.06.2011
Aufgrund sehr aufschlußreicher Kommentare in einem anderen Thread und der Tatsache, dass mich mein Anwalt ständig anschnauzte, ich müsse den Unterhalt bezahlen und da gäbe es nichts, was ich großartig anbringen könnte, war ich nach den Terminen nervlich so angespannt, dass ich jetzt die "Schnauze voll hatte" und das Mandat entzogen habe. Eine Kernaussage des Anwaltes war :"Es ist sehr ungünstig, dass die Abänderungsklage so lange brach gelegen hat, denn die Begründung des Landgerichtes mir die PKH zu verweigern, weil ich bezahlen könne (mit haarsträubenden Argumenten wurden meine Angaben zerflückt-der Verf.) würde vom Strafrichter dazu benutzt mich zu verurteilen."
Die Verfahren und die damit verbundenen Schriftsätze würden miteinander verknüpft, weshalb ich im Strafverfahren schlechte Karten hätte.
Nun habe ich hier schon gelernt, dass im Strafverfahren der Staatsanwalt MIR nachweisen muß, dass ich mich entsprechend falsch verhalten hätte und weiterhin eine solche Verknüpfung der Verfahren nicht zulässig und möglich wäre.
Trotzdem wollte ich unbedingt noch einmal den Thread nutzen, um derzeit diese 3 Verfahren hier zur Beurteilung zu benennen. Man muß bedenken, dass meine EX (auch nach Aussage div. Anwälte) sich hier auf einem außerordentlich ausgeprägtem Rachefeldzug befände und sie so etwas in diesem Ausmaß selten gesehen hätten. Schön zu hören. Nutzt mir aber nix.
|
|
|
Vaterschaftstest und unterhaltzahlung |
Geschrieben von: alder vadder - 04-05-2011, 00:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
|
 |
Hallihallo ich wollte mich mal erkundigen welche chancen ich als werdender vater hier in spanien habe um keine vaterschaftsanerkennung zu machen und wie ich um die unterhaltsszahlung komme wenn alles schief gehen sollte !!! kann ich die vaterschaft einfach nicht anerkennen und wenn wie ist es mit einem gerichtlichen vaterschaftstesteinklage ??? meine freundin ist spanierin und ich lebe als deutscher hier !!!
wuerde mich freuen einige gute tipps hier zu bekommen !!!
Salud
|
|
|
Spanien: Wechselbetreuung als Pflicht |
Geschrieben von: lordsofmidnight - 03-05-2011, 19:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
|
 |
Ein sevillanischer Familienrichter hat entschieden, wie die Wohnsituation eines geschiedenen, spanischen Paares in den nächsten Jahren aussehen wird. Denn Richter Francisco Serrano hat sie per Gerichtsurteil klar definiert: Zum Wohl der Kinder hat er dem geschiedenen Ehepaar nicht nur das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen (gegen das sich die Mutter gewehrt hatte), sondern die Eltern auch dazu verpflichtet, nach dem Modell «casa nido» – bei uns als «Familienhaus» bekannt – zu leben.
Konkret bedeutet dies, dass die Kinder weiterhin am bisherigen Ort leben werden und sich die Eltern im Dreimonatsturnus abwechseln. Der mit den Kindern lebende Elternteil ist während seines Aufenthaltes im «Familienhaus» für die Obhut der Kinder zuständig, während der andere Elternteil ebenfalls seinen Pflichten nachkommen muss.
Woanders nimmt man Gleichverpflichtung offenbar ernst.
http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/euro...y/14846082
|
|
|
|