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  Spanien: Wechselbetreuung als Pflicht
Geschrieben von: lordsofmidnight - 03-05-2011, 19:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Ein sevillanischer Familienrichter hat entschieden, wie die Wohnsituation eines geschiedenen, spanischen Paares in den nächsten Jahren aussehen wird. Denn Richter Francisco Serrano hat sie per Gerichtsurteil klar definiert: Zum Wohl der Kinder hat er dem geschiedenen Ehepaar nicht nur das gemeinsame Sorgerecht zugesprochen (gegen das sich die Mutter gewehrt hatte), sondern die Eltern auch dazu verpflichtet, nach dem Modell «casa nido» – bei uns als «Familienhaus» bekannt – zu leben.

Konkret bedeutet dies, dass die Kinder weiterhin am bisherigen Ort leben werden und sich die Eltern im Dreimonatsturnus abwechseln. Der mit den Kindern lebende Elternteil ist während seines Aufenthaltes im «Familienhaus» für die Obhut der Kinder zuständig, während der andere Elternteil ebenfalls seinen Pflichten nachkommen muss.


Woanders nimmt man Gleichverpflichtung offenbar ernst.

http://www.tagesanzeiger.ch/ausland/euro...y/14846082

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  Kann ein Kind mit entscheiden bei welchem Elternteil es leben möchte?
Geschrieben von: marecello - 30-04-2011, 20:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Gibt es (k)eine Altersgrenze ab der das Kind mit entscheiden kann, ob es bei Vater oder Mutter leben möchte?

Unsere Tochter möchte gern bei Ihrem Papa leben. KM hat das ABR.
Unsere Tochter spricht ueber ihre KM nicht gerade positiv.
Sie wird von KM geschlagen.

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  Was tun: KM bringt Kind nach Umgangs-WE nicht pünktlich heim
Geschrieben von: Myronn - 30-04-2011, 19:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hallo Gemeinde,

was ist in so einem Fall zu tun? Unsere Umgangsvereinbarung und Gerichtsbeschluss sagt aus, dass ihre Betreuungszeit samstags um 19 Uhr endet und unser Sohn nach Hause gebracht sein soll.

Nun ist es erneut 20 Uhr, vom Kind keine Spur, die Ex reagiert weder auf SMS noch auf Anrufe.

Hat man(n) da irgendeine Handhabe?

LG Myronn

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  Lohnpfändung und danach Kontopfändung: doppelte Pfändung?
Geschrieben von: FreiHerr - 29-04-2011, 14:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Kann so etwas vermeiden? Im Pfändungsbeschluss ist beides genehmigt.

Was kann man dagegen tun? Bei mir wird die Gehaltsüberweisung, auch nach der Lohnpfändung, immer noch über der Pfändungsfreigrenze für das P-Konto liegen.

Darf der AG mein Gehalt auf das Konto Dritter überweisen?

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  Nachehelicher Unterhalt
Geschrieben von: Terbeck - 27-04-2011, 21:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Meine "Noch immer nicht EX" hat sich dazu "herabgelassen", sich einen weiteren Anschluss-Lebensabschnittsgefährten zugelegt. Dieser beglückt sie -auch mit seiner Anwesenheit- seit Sept. letzten Jahre in unserem früher gemeinsam gemieteten Haus, hat sich dort etabliert, Hausrat eingebracht und ist in die Familie der Ex eingeführt. Man feiert gemeinsam, hält gemeinsam Hof, gibt sich als Paar in der Öffentichkeit, verreist gemeinsam und hat sich (von wessen Geld auch immer) nun einen "standesgemäßen DB zugelegt. Dieses und das Auto meiner Ex sind im Carport platziert.
Dagegen ist ja nichts einzuwenden, wenn meine Noch nicht auf nachehelichen Unterhalt pokern würde.
Die nichteheliche Gemeinschaft scheint nach § 1579 / 2 gefestigt zu sein.
Ihr Holder ist LKW-Fahrer, wohnt ständig bei ihr und sie chauffiert ihn im DB zu seinem im Ort geparkten LKW, den dort abzustellen ihm sein Chef gestattet hat.
Da sie das Sozialamt bereits nachweislich besch..... hat, wird sie alle Energie daran setzen, auch beim Fam.Ger. zu tricksen.
Da mein Pfeifen-Anwalt glaubt, mit einem Antrag auf Verweigerung nachehel. Unterhalts baden zu gehen, möchte ich selbst diesen Antrag bei Gericht formuliert und strukturiert einreichen.
Was spricht dafür, was dagegen ?

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  18 Jahre, kein Schulabschluss, keine Ausbildung und nie endende Ansprüche
Geschrieben von: Zahlomat - 26-04-2011, 13:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (36)

Die Fakten:

- seit 14 Jahren geschieden
- meine Kontaktbemühungen zur Tochter wurden stets abgewiesen, mein Interesse an einem Kontakt ist erloschen
- mein Wohnsitz im Ausland ist für deutsche Behörden und Exehefrau seit einigen Jahren unbekannt
- Unterhaltszahlung per Bareinzahlung an Jugendamt über Bekannte immer geleistet
- Tochter lebt bei ihrer Mutter
- Exfrau (Harz Vier) hat nie gearbeitet, und sie wird sich auch nicht dazu zwingen lassen
- Sie hat die Erziehung und Bildung der Tochter schleifen lassen

Selbstverständlich rechne ich nun mit einer Geldklage meiner Tochter, sobald sie 18 Jahre alt geworden ist.
Ich will aber nicht bis 27 oder 28 an jemanden zahlen, für den ich nur Zahlautomat war.
Bin seit einigen Jahren glücklich verheiratet. Aber da meine Frau an Krebs erkrankt ist, überlegen wir, ob wir wegen der medizinischen Versorgung nach Deutschland gehen können.

Frage: Wie komme ich aus der ewigen Zahlerei heraus?

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  Mindestunterhalt
Geschrieben von: Nappo - 22-04-2011, 15:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (61)

Ich glaube, ich bin ganz schön im Eimer.
In kurzen Worten :
- dyn. Urkunde beim Jugendamt auf 100% Mindestunterhalt im Jahre 2006 unterschrieben. ( 2 Kinder )
- In Zahlungsschwierigkeiten gekommen seit Okt. 2009.
Seitdem nur einen Teil des Unterhaltes bezahlt unter Einschaltung einer Rechtsanwältin.
PKH wegen Abänderung der Urkunden wurde abgelehnt.
Ex macht Anzeige nach § 170 wegen Unterhaltspflichtverletzung.
Erst wurden die Ermittlungen nach meiner Einlassung eingestellt.
Dann legte die Ex bzw. ihr Anwalt Beschwerde ein.
Dann wurde die Geschichte gegen Auflage den Unterhalt zu zahlen eingestellt.
Daraufhin schrieb ich zurück, dass ich es gerne tun würde (in voller Höhe) aber derzeit nicht könne... Bla bla. (Ausführliche Einlassung - selbstverständlich-Zahlung von Teilsummen-Hinweis auf meinen hier bei mir lebenden Sohn etc. etc.)
Danach gab die Staatsanwältin das Ding an das zuständige Amtsgericht weiter.
Termin ist derzeit für Ende Mai angesetzt.
Zu den Fakten :
Status derzeit : Selbstständig (was Anderes bekomme ich nicht. Habe nichts Anderes gelernt.)
Habe mir nun noch einen 400 € Job in einer Spielothek gesucht (Ganz Toll!^^). Fängt auch erst am nächsten 1. an.....
Um mich weiter zu bilden machte ich in den letzten Jahren nebenbei noch eine weitere Ausbildung. Das dürfe ich nicht, wurde mir gesagt. Ich müsse schließlich Geld verdienen. (Ich wollte mich nur weiter bilden um zu mehr Geld kommen zu können.)
Der Anwalt bei dem ich jetzt bin, fragt mich immer, was ich denn jetzt tun wolle. Könne ja sein, dass man an verschiedenen Landgerichten Deutschlands mittlerweile die Unterhaltsangelegenheiten etwas differenzierter betrachten würde, aber hier im nördlichen Rheinland-Pfalz (Dunstkreis des verstrahlten Koblenz) sei man da knallhart.
Mindestunterhalt muß bezhalt werden. Wie Du das machst ist völlig egal. Und sieh zu das Du Geld verdienst.
Selbstbehalt? Quatsch! Alles falsch, was ich bislang angebracht hätte. Er müsse mal sehen und mit dem Richter reden.
Ob ich denn nichts an zu bieten hätte. Meine verbliebene hälftige Haushälfte, die vermietet ist und die meine EX gerne (geschenkt) hätte zum Beispiel?
Ich habe mit geteilt, dass ich das alles ganz schön schlimm fände und gerne sofort den vollen Betrag zahlen würde, damit ich endlich Ruhe hätte. Das scheint auch nun wieder bald zu klappen.
Ja, aber ich hätte ja jetzt ca. 6.000 € Unterhaltsschulden. Da könne man mich schon mal für "verknacken".
Toll. Das ist dann auch zum Wohle der Kinder...Aber das interessiert ja keinen.
Nun kann ich wohl nur noch der Dinge harren, die da kommen werden, oder?

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  Klage auf Umgang
Geschrieben von: seeelig - 20-04-2011, 14:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (49)

So Jungs, eure Meinungen bitte!

Nachdem seit ein paar Monaten Ruhe eingekehrt ist mit geregeltem Umgang etc, hat der Vater sehr überraschend beschlossen Deutschland zu verlassen (nein, nicht wegen Unterhalt, er zahlt keinen).

Ich bin am überlegen den Umgang einzuklagen, da der Kleine ein Recht darauf hat.
Der Vater hat in den letzten 2 Jahren deutlich auf seine Recht bestanden und auch bekommen und ich sehe nicht, warum das nicht auf für die Rechte des Kleinen gelten sollte, der inzwischen eine Bindung aufgebaut hat.

Es gab ja schonmal eine Klage, bei der jedoch die Vorraussetzungen andere waren (kein bestehender Kontakt zum Vater, keine Bindung, etc).

Hier existiert nachweisbar der vergangene Wunsch des Vaters nach Umgang, eine Umgnagsvereinbarung, etc.

Wie hoch sind die Erfolgsaussichten?
Lohnt sich der Aufwand?
Wie sieht es mit den Kosten aus?

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  Unterhalt fuer Mutter / Betreuungsunterhalt
Geschrieben von: i-wahn - 19-04-2011, 20:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo, habe eine Frage zum Betreuungsunterhalt. Kind wird jetzt ein Jahr alt. Wir waren nicht verheiratet und ich habe bislang nur Unterhalt fuer das Kind gezahlt.

Bekomme jetzt ein Schreiben vom Anwalt der Kindesmutter. Und der moechtest jetzt Unterhalt fuer meine "Ex" (nicht mal mit ihr zusammen gewohnt).

Aber egal. Ich verdiene nicht schlecht und werde wohl bezahlen muessen.

1.Frage: Anwalt will das Geld natuerlich rueckwirkend auch fuer das bereits vergangene Jahr. Muss ich das bezahlen? Habe vorher nichts vom Anwalt bekommen.

2. Frage: Anwalt will von mir saemtliche Einkommensnachweise seit Geburt meines Kindes. Wozu will er die? Da wir nicht verheiratet waren, bin ich doch nur zur Zahlung dessen verpflichtet, was Sie vorher verdient hat. Folglich muesste er doch wohl eher mir das fruehere Einkommen der Mutter offenlegen!? Muss ich dem Kerl irgendwelche Unterlagen geben ( bin kein Mangelfall und werde eh voll zahlen muessen. Mutter hat gluecklicherweise auch nicht viel verdient)

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  Kindesunterhalt und Unterhalt für Pflegefall
Geschrieben von: DerFragensteller - 18-04-2011, 21:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo,

mal angenommen ich würde für 3 Kinder unterhaltsverpflichtet sein und nun wird meine Mutter zu einem Pflegefall.

Dann würde ich ja für 4 Personen unterhaltsverpflichtet sein oder?

Würde nun mein (Einkommen - Selbstbehalt) / 4 gleichermaßen in Unterhalt aufgeteilt oder würden Kinder bevorzugt werden?

Gruß

P.S.
Desweiteren wird mir ein Bußgeld angedrohnt, weil ich die Formulare zur Nachweißpflicht für Unterhalt nicht ausfülle. Hohle Drohung?

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