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  Der rechtlich relevante Wohnsitz
Geschrieben von: Petrus - 10-10-2010, 12:11 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

In Deutschland, ÖReich und der Schweiz muss man sich polizeilich melden, wenn man sich dort länger als für einen Urlaub aufhält. Bei Aufnahme einer Arbeitstätigkeit sowieso. Die polizeiliche Meldeadresse ist aber nicht die rechtlich relevante Adresse, im Falle eines Rechtsstreits. Relevant ist der Ort, an dem man seinen Lebensmittelpunkt begründet:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Schweiz)
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Deutschland)
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnsitz_(Österreich)
Wenn es also um die Zuständigkeit von Gerichten geht (auch international), kann die polizeiliche Meldeadresse allenfalls ein Hinweis sein. Relevanter sind jedoch Mietverträge und Aussagen von Nachbarn, Sportvereinen oder dem örtlichen Bäcker, bei dem man jeden Morgen seine Brötchen holt.

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  Einfach Mutter werden
Geschrieben von: JoeDalton - 06-10-2010, 22:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Scheisse, das wir Männer sind.
Warum sich Mutter werden lohnt
oder wieso man einem Mann ab 2K Einkommen ein Kind andrehen sollte...
Scheiss Job, der Chef nervt, die Ausbildung nervt oder einfach nur arbeitslos? Schon mal über ein Kind nachgedacht?
Dann werden sie doch Mutter
Im ersten Jahr:
300 Erziehungsgeld monatl., bei Erwerbstätigkeit mehr
184 Kindergld
260 Kindsunterhalt, mindestens
770 Betreuungsunterhalt, mindestens
macht 1514€ monatlich, mindestens, das muss man erst mal verdienen.

danach werden es immer noch
1214€ mindestens, immer noch gut, dafür, dass das Sozialamt nicht mehr nervt. Wer reichere Männner wählt, bekommt mehr.
Und die Kinder? Die kommen in die Ganztagsbetreuung und der Vater muss zahlen. Und jedes 2. Wochenende kriegt die der Papa. Da ist dann auch frei!
Daneben kann man arbeiten gehen und alle erzielten Einkünfte sind überobligatorisch...
Und nach den ersten drei Jahren? Entweder findet man einen neuen Mann, mit dem man die Nummer abzieht, oder man argumentiert gut. Man wird sicher immer kindsbezogene oder Elternbezogene Gründe finden...
Dann kommen die Kinder in die Ganztagsbetreuung, sie gehen halbtags arbeiten und der Mann zahlt den Rest. Ode sie gehen ganztags arbeiten, machen dies aber wegen Ihrer Belastung als überobligatorisch geltend. Dann gibts neben dem Kindergeld und dem Kindsunterhalt noch mal Betreuungsunterhalt oben drauf. Obwohl gar nicht viel betreut wird.... Ist das nicht irre? Und jedes zweite Wochenende ist sturmfrei.
Mehrere Kinder sind da der absolute Joker, da macht man Belastung geltend, bis die Kinder 16 sind. Und der Kindsunterhalt erhöht sich schön mit dem Alter und dem Einkommen des Mannes. Und wenn alles richtig gemacht wird, hört dieses Einkommen selbst mit 18 nicht auf. Arbeitslosigkeit und hörige Kinder sind da der Schlüssel. Aber sie haben es ja in der Hand. Endlich am Verdienst dritter partizipieren. Da träumt so mache Bank von. Und die zusätzlichen Betreuungskosten, weil sie die Blagen nicht den ganzen Tag zu Hause haben wollen? Die übernimmt der Mann! Schließlich ist Kindsunterhalt und Kindergeld kein Einkommen. Außerdem hat der Ihnen einfach so ein Kind angedreht! Wenn das nicht DER Weg zur Studienfinanzierung ist. Alles ganz fair nach dem deutschen Familienrecht. Übrigens: Bei Heirat oder Leuten, die vorher verdient haben, gibts noch weitere Schmankerl. Also: Vergessen sie die Pille noch heute.

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  "Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..."
Geschrieben von: Griminalpolidei - 06-10-2010, 18:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo Gemeinde,

lese nun schon einige Zeit mit und bin noch mitten im Rosenkrieg.

Meine Situation: Die Forderungsorgie der Gegenseite läuft auf Hochtouren, KU-Titel sind erzwungen unterzeichnet und siehe da: Der erste Pfüb ist beim Arbeitgeber gelandet und Abänderungsantrag meinerseits (Klage) läuft.
2 gesunde Kinder im Alter von 11 + 12 Jahren verstehen die Welt nicht mehr, Papa hatte seinen Zusammenbruch und ist nach der Reha wieder im Job, um deutlich über Mindestunterhalt zu zahlen.

Die EX möchte nur das, was ihr zusteht. Das würde ich ihr zu gern geben, nur kann ich mir in meiner Position keine Verfehlungen leisten...!

Mein Anwalt sagt mir immer: " Ihre Frau will Ihnen nichts böses...! Nein, schon klar. Außer die Kinder, meine Gesundheit, das Haus, das Auto, das Boot und geringe Mengen an Barunterhalt.
Weiß gar nicht, wen ich im Moment lieber habe: Meinen Anwalt oder meine bescheidene EX.....




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  Kindesunterhaltzahlung ab 18 Jahre?
Geschrieben von: ottmar schmidt - 05-10-2010, 13:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo wer kennt sich aus? Folgende Situation!
Ich wohne im eigenen bezahlten Haus, das meine einzige spätere Rente darstellen sollte. Ich habe meiner Frau bei der Scheidung ein Haus schuldenfrei überlassen, sie hat noch mehrere ETW,gen, Zinseinkünfte aus Barvermögen, Mieteinnahmen, und Geldeinkünfte aus nichtselbstständiger, sowie aus selbstständiger Erwerbstätigkeiten in Höhe von ca. € 1500,- dazu kommt das Kindergeld und ein sogenannter Mietwohnwert in Höhe von ca. € 1500,- der als Einkommensquelle herangezogen wird.
Bei mir verhält es sich so, das ich aufgrund von sich nicht erholender Wirtschaftskriese, schon 3x mein Haus verkaufen mußte um meine Schulden zu bezahlen, welche sich immer wieder anhäuften und bei Nichthandeln zur Zwangsversteigerung geführt hätten. Ich hatte das Glück stets vorher die Notbremse zu ziehen und rechtzeitig zu inserien, bevor der Kuckuckmann kam. Also mit einem etwaigen Mehrerlös, kaufte ich mir eben wieder ne neue, alte gebrauchte billigere Immobilie um dort so hoffte ich jedesmal in Ruhe meine alten Tage verbringen zu können. Ich bekomme mal € 76,- an Rente, da immer selbstständig gewesen. Nun habe ich mir im Jahr 2009 gerade wiedernmal ein älteres Häuschen angeschafft und zum teil renoviert! Als ich arbeitslos wurde, habe ich mich im Sept. 2009 mit meiner 17 jährigen Tochter zusammengesetzt und ihr mitgeteilt, das Paps die Firmen wegen unrentapilität aufgegeben hätte und nun als Betriebsleiter in einem Friseursalon in Teilzeit zu € 940,- arbeiten werde ab Okt.2010! Deshalb könnte ich die € 334,- monatl. Kindergeld nicht mehr in voller Höhe zahlen, sondern einen geringeren Satz.
Die Mutter schickte direkt den Gerichtsvollzieher, so das ich gehalten war, eine Abänderungsklage ihres Titels zu veranlassen. Mein Anwalt meinte, ich müßte nichts mehr bezahlen, da meine Ausgaben bei aufgelisteten, belegten € 1250,- den Einnahmen von nur € 1140,- gegenüberstehen würden, ohne Essen, Kleidung gerechnet, wo bitte bliebe da was um Unterhalt zu zahlen, so seine Meinung!
Die Richterin sah es anders! die verdonnerte mich zur vollen Zahlung, da ich mich ja noch neben dem 32 Stundenshop um Zusatzarbeit bemühen könnte, mir für mein von mir bewohntes Haus ein sogenannter Mietwohnwert in Höhe von € 500,- angerechnet wurde, käme sie so auf die €1500,- somit wäre ich zur weiteren vollen Zahlung verpflichtet!

Also Auto verkauft, nachgezahlt und dann arbeitslos geworden und nun war ich Hartzer mit € 400,- Einnahmen, nochmals Unterhaltsabänderungsklage eingereicht mit 70 Bewerbungen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten! Vom Klomann bis zum Friseurmeister, Auto, Hausverkäufer, Besteckreiniger, hatte ich mich beworben, um eben alles zu versuchen dem Unterhaltsbekehrenden gerecht zu werden. Nur Absagen, anscheinend mit 51 Jahren zu alt? Wiederum verlor ich die Abänderungsklage, nicht genügend beworben!Dann rechnete sie mir einen Wohnwert € 500,- und ich hätte bei genügend Bemühungen meinerseits ein Einkommen von mind. €940,- wie gehabt erzielen können, hätte ich mich denn genügend beworben. Alle Friseure im Umkreis von 30 km habe ich angeschrieben ohne Erfolg! Sie nahm widerrum ein fiktives Einkommen in Höhe von €940,-, sowie Mietwohnwert € 500 und den hartzersatz in Höhe von €400,- als Berechnuungsgrundlage zur Hand, so das ich immer noch € 334,.- zahlen soll! Rückwirkend €3200,- Also Auto verkauft und den Löwenanteil bezahlt, während meine Tochter 3 Wochen Amerika Rundreise veranstaltete! Meine Tochter hat gerade den Führerschein gemacht, fast neues Auto gekauft, wieder Rundreise Italien, will sagen denen gehts suppi auf meine Kosten und ich kann nichts dagegen tun? Jetzt 18 Jahre und ich habe Anwalt gewechselt, klage zum 3.mal auf Unterhaltsabänderung, da jetzt 18 und die geht noch 2 jahre zur Schule, dann will sie studieren bis 27 Jahre, da frage ich mich, soll das so bleiben, das ich widerrum mein gerade erst bezogenes Haus verkaufen, versteigert bekomme nur um verwöhntes Gör ihren Lifestyle zu finanzieren, während ich zum Dauerhartzer werde und um mein ganzes Lebenswerk gebracht werde, zum mittellosen Sozialfall durch Richters Hände gemacht werde? Ist das die Deutsche Gerechtigkeit?

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  Internationale Zuständigkeit
Geschrieben von: Petrus - 03-10-2010, 10:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Diskussion zu:

(03-10-2010, 10:29)Petrus schrieb: Wer als Deutscher im Ausland ein Kind zeugt, ...

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  Termin beim Anwalt. Einschätzung vorab?
Geschrieben von: Angel - 02-10-2010, 08:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo,

Mein Mann und ich haben demnächst einen Termin beim Anwalt. Wir möchten gerne den Titel von einem dynamischen befristeten auf einen statisch befristeten (mit einem festen Unterhaltsbetrag) ändern lassen. Im Moment müsste er lt. Düdo Tabelle mehr als 400 Euro zahlen. Eine utopische Summe bei einem Bruttoeinkommen von nicht mal 1.300 Euro.

Im Moment zahlt er ja keinen Kindesunterhalt, weil er seit 2006 (seit er nach 8 Jahren bei seiner alten Firma wegen Krankheit entlassen wurde) immer nur gering bezahlte Arbeitsstellen (teilweise nur 6,00 Euro die Stunde) bei Zeitarbeiten fand, dazwischen immer wieder arbeitslos wurde usw. Aufgrund seiner chronischen Krankheit (durch mehrere fachärztliche Atteste belegbar) kann er leider keinen körperlich anstrengenden Beruf mehr ausüben und wenn dann nur für max. 3 Stunden täglich.

Er hat leider einen Bauberuf erlernt und da eine gut bezahlte Bürostelle als ungelernter zu finden. Naja, die Chancen stehen eher besch…. Umschulung war schon 2 x beantragt, wurde aber abgelehnt. Ist aber ein anderes Thema.

In ca. drei Monaten kommt unser gemeinsames Kind auf die Welt. Da ich leider schon 1 Jahr krankgeschrieben bin (Op an der Schulter mit schweren Komplikationen) werde ich nur den Mindestsatz Elterngeld von 300 Euro bekommen, da Krankengeld nicht als Lohn angesehen wird, sollte ich zu Hause bleiben.

Mein Mann wird ab Dezember zwar in eine höhere Lohnstufe fallen (bekäme dann ca. 1.500 brutto), aber trotzdem hätten wir dann nach Abzug aller Kosten (Miete, Nebenkosten, Rentenvers., weiterbild. Schule) nur ca. 500,00 netto zu dritt zur Verfügung. Wenn wir davon dann noch über 400 Euro Unterhalt leisten sollten, na dann gute Nacht!

Was meint ihr. Wie hoch stehen die Chancen, eine Abänderung zu bekommen?

Wie viel Unterhalt müsste mein Mann bei seinem Einkommen denn überhaupt noch leisten, wenn Kind Nr. 2 auf der Welt ist und ich daheim bleib.

Ich weiß zwar, dass mir hier keiner eine rechtsfundierte Auskunft geben kann (das kann nur der Anwalt), aber wenn ich vorher schon in etwa eine Ahnung habe, wird der Schock vielleicht nicht so groß.

Danke schon mal für die Antworten
Angel

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  Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht
Geschrieben von: pinselpaul - 02-10-2010, 07:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo zusammen.

Nachdem ich im Zeitraum zwischen 2002 und 2004 zweimal wegen Verletzung der Unterhaltspflicht angeklagt wurde, zwei Wohnungsdurchsuchungen miterleben musste und das Verfahren jeweils eingestellt wurde habe ich jetzt erneut eine Vorladung zur Befragung als Beschuldigter zum gleichen Vergehen erhalten !!

Die letzten Jahre hatte ich von meiner Ex und derem RA nichts mehr gehört. Nur das Jugendamt hätte gern den geleisteten Unterhaltsvorschuss von mir zurück. Stecken die dahinter ??

Ich habe schon 2002 die EV abgegeben und verdiene nicht mehr als 900 Euro brutto.

Bin gespannt, was jetzt auf mich zukommt. Werde mir wohl kurzfristig einen Anwalt suchen müssen...

Es grüsst Euch der Pinselpaul



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  Spanien: Väter haben Anspruch auf "Stillurlaub"
Geschrieben von: borni - 01-10-2010, 13:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 30.09.2010
EuGH C-104/09

Die spanische Regelung, wonach ein abhängig beschäftigter Vater den sog. "Stillurlaub" nur dann anstelle der Mutter seines Kindes in Anspruch nehmen kann, wenn diese abhängig beschäftigt ist, stellt eine Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts dar.

Der Gerichtshof stellt fest, dass diese Diskriminierung weder mit den Zielen des Schutzes der Frau noch mit der Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen gerechtfertigt werden kann.
http://euzine.eu/2010/09/urteil-in-der-r...na-ett-sa/


Die Väterdiskriminierung scheint ein EU-weites Problem zu sein.

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  Kann Antrag aufs Sorgerecht erfolg haben??
Geschrieben von: Brina86 - 30-09-2010, 11:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (92)

Hallo,

mein Name ist Sabine, ich bin ganz neu in dem Forum und benötige euere Hilfe, bzw. eueren Rat!

Ich hoffe ihr könnt entschuldigen wenn ich mir jetzt die Finger wund tippe und euere Augen damit quäle... aber ich denke je besser ich unsere Situation erkläre, desto besser können eurer Ratschläge sein.

Wer Tippfehler findet darf diese übrigens gerne behalten ;-)

Ich bin nun seit neun Jahren mit meinem Freund zusammen, wir wollen nächstes Jahr heiraten.

Er hat aus vorheriger Beziehung (war nicht verheiratet) eine jetzt zwölf Jährige Tochter. Mein Freund war vier Jahre mit seiner Ex zusammen und die beiden haben zusammen gelebt bis die Kleine zwei war. Dann hatte die Mutter eine Krankheit. Als sie wieder gesund war meinte sie "leben" zu müssen und war von heut auf morgen mit dem Kind weg! Die Mutter hat alleiniges Sorgerecht. Sie ist jetzt verheiratet und hat noch zwei weitere Kinder mit dem neuen Mann.

Mein Freund hat damals schon einen Antrag auf gemeinsames SR gestellt, aber wie jeder hier weiß hatte er keine Chance.

So weit, so gut.

Es war auch eigentlich immer alles relativ einfach geregelt. Mein Freund hat alle zwei Wochen am Wochenende seine Tochter, zahlt regelmäßig Unterhalt und wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu der Kleinen!

Es gab zwar immer Punkte, die uns missfallen haben, denn das Kind war mehr bei Freunden, Bekannten, Oma, Opa etc. als zu hause (die Mutter fährt auch regelmäßig ihne die Tochter in Urlaub) und vorallem hatte die Kleine kaum Kleider die ihr passten! Schuhe waren fast ausschließich die abgelegten der Mutter, auch wenn diese zu groß waren, aber gegen solche Dinge hat man leider keine Handhabe. Also sind wir regelmäßig, zusätzlich zum Unterhalt, noch mit ihr einkaufen gefahren!

Aber ansonsten ging es ihr relativ gut.

Dann kam die Wende!
Die Mutter hat den Nachnamen der Tochter einfach ändern lassen. Dies kann sie ohne Zustimmung des Vaters. Mein Freund wurde auch nicht darüber informiert! Scheinbar muss man in Deutschland nicht wissen wie sein Kind heißt :-(

Aber es kommt noch dicker: Die Mutter hat dem Kind befohlen uns anzulügen und unter keinen Umständen von dem neuen Namen zu erzählen, da mein Freund natürlich nicht begeistert war.
Aber das war dann schon ein Hammer und nachdem es rauskam waren erstmal elle verletzt. Das gab so einen Kleinen knick. Wir hatten sie vier Wochen nicht bei uns!

Danach hat mein Freund sich mit seiner Tochter ausgesprochen, aber die Wochenenden waren jedesmal Katasrophal! Die Kleine hat überhaupt nicht mehr gehört, ist weggelaufen und meinte einfach tun zu können was sie will.
Nachdem wir ihr gesagt haben dass es so nicht weitergehen kann meinte sie zum Vater: "Die Mama hat gesagt dass du nix zu sagen hast, ich brauch nicht auf dich zu hören. Du musst nur mein Essen bezahlen!"

Das war ein Schlag ins Gesicht. Aber was soll man machen wenn die Mutter die Autorität des Vaters untergräbt????

Nunja jedenfalls hatten wir sie jetzt etwa drei Monate nicht mehr abgeholt. Die Kindesmutter hat auch keinen Wert darauf gelegt.

Plötzlich rief die Oma der kleinen bei uns an (Die Mutter der Mutter).
Und wollte mt meinem Freund reden.
Da kam raus dass die Mutter schon lägere Zeit vom Jugendamt betreut wird. Es liegen mehrere Anzeigen wegen sexueller Delikte gegen den "neuen Vater" vor. Und die Eigene Mutter wil ihrer Tochter die Kleine wegnehen und ist um deren Sicherheit besorgt.

Darufhin haben wir beschlossen dass wir für das Wohl der Kleinen einfach kämpfen müssen!
Ein Termin zu einem Gespräch auf dem Jugendamt steht bereits, aber die Mutter wird das gemeinsame SR mit Sicherheit ablehnen, wenn sie überhaupt erscheint.

Parallel haben wir jetzt auch einen Termin beim Anwalt gemacht. Wir wollen dass mein Freund ein gemeinsames Sorgerecht mit seiner Ex bekommt. Diese trifft nämlich auch keine besonders gute Entscheidungen für die Zukunft des Kindes. Bsp.: Die kleine hat bereits die erste Klasse doppelt machen müssen, bekommt nur dreien, vieren und mal ne fünf, aber geht jetzt auf Gymnasium. Die Mutter selber hat gar keinen Abschluss und hilft der Kleinen nicht bei Hausaufgabe..... Ist das nicht schon im Vorhinen zum Scheitern verurteilt??

Am Wochenende hatten wir sie wieder... so erzählfreudig war sie noch nie. Sie hat von den Leuten erzählt die sie immer beobachen und dass ihre Mama sich vor ihr ekelt und sie nicht anfasst oder ihr sagt dass sie sie lieb hat.
Dann hat sie noch ein paar Sachen erzählt, die euch die Socken ausziehen würden. Ich saß echt da uns hatte Tränen in den Augen. Die Mutter hat ihr auch jeglichen Kontakt nach außen verboten, vorallem zur Oma!

Ich hab der Maus dann erkärt dass sie mit zwölf selber entscheiden kann wo sie wohnen mag. Sie sagte auch dass sie zu uns will, aber sie hat zu viel Angst vor der Mutter!
Sie ist einfach noch nicht bereit eine solche Entscheidung zu treffen, da brauchen wir wohl noch Geduld, aber wir möchten nicht tatenlos zusehen wie das Kind kaputt geht und falsche Entscheidungen für sie getroffen werden.


Wie schätzt ihr unsere Chancen ein?
Habt ihr einen Tipp für uns?

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  Vorstellung
Geschrieben von: Baum - 29-09-2010, 21:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo zusammen,

ich lese nun schon seit einiger Zeit in diesem Forum mit, ohne tatsächlich betroffen zu sein.

Nachdem ich über ein Dorfforum (ja, auch Dörfer are going Internet) auf Detlefs (ich hoffe, dass ich Detlef sagen darf Tongue) HP aufmerksam wurde welche ja nun leider offline zu sein scheint, bin ich hier gelandet und es lies mich nicht mehr los.

Zunächst dachte ich, dass dieses Forum lediglich von Querulanten, Idioten, alternativen Typen und Irren [Unterschreitung des Mindestniveaus] ist. Nachdem ich mich intensiver mit der Materie beschäftigt habe glaube ich, dass es leider nicht so ist.

Was p und alle anderen User dieses Forums hier auf die Beine stellen, ist sicherlich beispiellos. Man hört in seinem Umfeld nicht selten von Trennungen - ob nun verheiratet oder nicht, ob mit oder ohne Kinder; wobei die Trennungen mit Kindern sicherlich den größten Faktor darstellen.

Wenn man mit Betroffenen spricht zeigt sich oft, dass diese keinerlei Ahnung zu haben scheinen. Man selbst, in meiner Person, wird natürlich nicht ernst genommen, da man selbst als Kinderloser keine Ahnung von der Materie haben kann und nicht haben darf.

Dennoch will ich mich auf alle Eventualitäten vorbereiten. Des weiteren, so bin ich ganz ehrlich, bin ich auch vor der Kinderzeugung wahrscheinlich in absehbarer Zeit von Unterhalt betroffen; dem Elternunterhalt.

Ihr werdet jetzt sicherlich kotzen müssen, dass sich immer mehr von diesen Elternunterhalts-Betroffenen in dieses Forum verirren, welches sich primär mit dem Kindesunterhalt und dem Unterhalt an die Mutter des Kindes im Allgemeinen beschäftigt. Da habt ihr sicherlich Recht.

Dennoch sind die juristischen Grundlagen oftmals identisch und man besitzt ähnliche Intentionen. Gleichzeitig steckt die öffentliche Informationskultur bezüglich des Elternunterhalts noch in den Kinderschuhen obwohl es selbigen immer gegeben hat; das Volk muckt mittlerweile mehr auf - wie beim Kindesunterhalt oder auch dem Betreuungs- sowie dem Ehegattenunterhalt bei Exen und Kindern. Diese Entwicklung ist sicherlich erstrebenswert.

Nachdem der User "Hasserfüllter" bereits seinen Weg in dieses Forum gefunden hat, und hier sicherlich einen besseren Support findet als anderswo, bin ich nicht über ihn über dieses Forum gestolpert sondern wurde nur in meinem Vorhaben bestätigt, mich trotz Nichtbetroffenheit von Exen und Kindern selbst hier zu registrieren. Insbesondere seine Threads in Bezug auf Passentzug im Ausland bei Unterhaltsverpflichtungen könnten ein interessantes Kapitel aufschlagen. In anderen Foren wurden seine Threads zerrissen, hier wird er ernst genommen.

Ich hoffe trotz eines komplett anderen Hintergrundes an diesem Forum aktiv teilhaben zu dürfen, schlussendlich geht es vielleicht um die selbe Sache.

Beste Grüße
Scubainstructor

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