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Thumbs Down § 170, heutiges Urteil des Amtsgerichtes
Geschrieben von: Nappo - 15-06-2011, 13:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (172)

Soeben war ich auf dem Amtsgericht in Westerburg (Westerwaldkreis) - Regierungsbezirk Koblenz (ohne Anwalt)
Vorwurf : Unterhaltspflichtverletzung/Ich hätte durch meine selbständige Tätigkeit meinen Unterhalt (Mindestunterhalt für meine beiden Töchter) viel zu gering und teilweise gar nicht gezahlt.

Richter : Ich müsse massenhaft Bewerbungen vorlegen um meine Bemühungen nachweisen zu können einen Arbeitsplatz zu bekommen, der ausreichend gut bezahlt wird.
Ich wies darauf hin, dass ich Versicherungsvertreter sei und bei einer Gesellschaft aufgrund meiner eidesstattlichen Versicherung die beantragt wurde, keinen Vertrag mehr bekäme. Daher würde ich frei arbeiten. Als ungebundener Vermittler.
Ansonsten bin ich ungelernt und habe leider keine Ausbildung in einer anderen Branche beendet.

Das hat nicht interessiert. Ich könne an ein Fließband gehen und dort 1800 € verdienen. Ich würde ja gut leben (was Quatsch ist und nicht bewiesen werden konnte). Dummerweise hat die Mutter meiner Freundin ein Haus gekauft. Die Mutter ist vermögend und ich darf dort wohnen.

Man unterstellte mir, ich würde irgendwie in der Sache mit drin hängen und ich sei ja oft beim Bäcker in unserem Ort und würde dort Kaffee trinken. Das würde ja auch Geld kosten.

Außerdem hat man mir unterstellt, ich hätte weitere Einkünfte die ich nicht angeben würde. Was nicht bewiesen werden konnte - und weil es auch so nicht ist !!!

Der Staatsanwalt unterstellte mir bewusste strafbare Nicht-Einhaltung der Unterhaltspflicht und wollte 4 Jahre (!) auf Bewährung oder 6 Monate Knast!

Meine selbständige Tätigkeit hätte ich auf zu geben. Seit 1994 arbeite ich darin.

Den Unterhalt habe ich in voller Höhe zu zahlen, egal wie. Das würde auch nicht interessieren. Der Geetzgeber sähe das so vor.

Urteil : 3 Monate auf Bewährung. Bewährungszeit 3 Jahre. Unterhalt ist sofort zu zahlen und Bemühungen nach zu weisen, wie die Rückstände ausgeglichen werden sollen.
Ich hätte jeden Monat 10 Bewerbungen vor zu legen und außerdem sonst monatlich 40 Sozialstunden zu leisten wenn ich dem nicht nach komme.

(Sollte etwas fehlen oder Fragen sein, antworte ich gerne) Bin noch total aufgeregt und habe die Hälfte wohl vergessen.

Habe meine Anwältin angerufen. Die legt jetzt Berufung beim Landgericht Koblenz ein.

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  Bundesgerichtshof zur Anhörung des Kindes im Sorgerechtsstreit
Geschrieben von: marecello - 15-06-2011, 11:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ich setze mal diese Meldung in diesen Thread:

Der BGH hat in einem aktuellen Urteil über die Pflicht zur Anhörung entscheidungsfähiger Kinder im Sorgerechtstreit befunden (XII ZB 407/10 ). Die Familienrechtsexperten der Anwaltskanzlei Dobiasch & Richter in Bergen auf Rügen schildern den bedeutsamen Entschluss.

Der zu beurteilende Sachverhalt ging von folgender Situation aus: Die Eltern eines achtjährigen Mädchens, welche sich kurz nach deren Geburt getrennt hatten und bislang das Sorgerecht gemeinsam ausübten, gerieten über die Entscheidung, wo die Einschulung erfolgen solle, in Streit. Das Verhältnis zwischen deutscher Mutter und französischem Vater verschlechterte sich darüber so weit, dass schließlich um das alleinige Sorgerecht gestritten wurde.

Das Beschwerdegericht der Vorinstanz sprach das alleinige Sorgerecht letzten Endes dem Vater zu und forderte die Mutter auf, ihm das Kind zu übergeben, was dessen dauerhaften Umzug von Deutschland nach Frankreich erfordert hätte. Gegen diese Entscheidung zog die Mutter vor den Bundesgerichtshof.

Der zwölfte Senat des BGH erklärte das Urteil der Vorinstanz in seiner Entscheidung per einstweiliger Verfügung für ungültig. Zwar befand auch er, wie das Beschwerdegericht, das Verhältnis zwischen den Eltern als zu zerrüttet für die gemeinsame Ausübung des Sorgerechtes. Eine mangelhafte Berücksichtigung des Kindes in der Entscheidung über dessen zukünftigen Lebensmittelpunkt sah er allerdings als maßgeblichen Rechtsfehler der Vorinstanz, welcher zur Unwirksamkeit ihrer Entscheidung führe.

Wie der BGH betonte, sei die Übertragung des alleinigen Sorgerechtes auf einen Elternteil gemäß § 1671 Abs. 2, S. 2 daran auszurichten, was dem Wohl des Kindes am besten entspräche. Das zum Zeitpunkt der Entscheidung achtjährige Kind sei selbst entscheidungsfähig und in der Lage, seine Interessen, Bedürfnisse und Empfindungen zur Sorgerechtsübertragung und deren Konsequenzen zu äußern. Da der Sorgerechtübergang auf den Vater einen drastischen Wandel des gesamten Lebensumfeldes bedeuten würde, denn das Kind müsse in diesem Fall nach Frankreich umziehen, sei es hierzu vom Gericht umfassend anzuhören.

Das Beschwerdegericht müsse sich hier Versäumnisse zurechnen lassen, aufgrund derer sein Urteil rechtsfehlerhaft und somit aufzuheben sei.

Der zwölfte Senat des BGH betonte hier einmal mehr die Priorität des Kindswohls. Gerade wenn Kinder ein Alter haben, in dem sie ihre individuellen Bedürfnisse und Ansichten artikulieren können, ist die Rechtsprechung verpflichtet, sie anzuhören und ihre Aussagen in der Entscheidungsfindung zu berücksichtigen.

Das deutsche Familienrecht ist durch seine Orientierung am Kindswohl äußerst einzelfallbezogen. Kommt es hier zu Streitigkeiten der Einbezug eines Familienrechtsexperten anzuraten. Die Familienrechtsexperten der Kanzlei Dobiasch & Richter in Bergen auf Rügen setzten sich in diesem Zusammenhang seit vielen Jahren dafür ein, die Interessen ihrer Klienten gerichtlich wie auch außergerichtlich zu verwirklichen.

Weiss der BGH die Bedeutung des Kindeswohl?

http://www.prmitteilung.de/kostenlosepre...chtsstreit

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  Beistandschaft Herabsetzung meiner Unterhaltspflicht
Geschrieben von: Golan - 12-06-2011, 02:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Vor ein paar Monaten hat die KM meiner beiden Kinder (14 und 17 Jahre alt) die Beistandschaft beantragt. Ich bin selbstständig und kann den geforderten Unterhalt nicht bezahlen. Mit meiner neuen Partnerin habe ich ein Kind 10 jahre alt. Von meiner Selbsständigkeit kann ich selbst nicht mehr über die Runden kommen.
Nach der Forderung des JA habe ich meine Einkommensverhältnisse dargelegt mit der Bitte einer Herabstufung der Unterhaltspflicht, und die Möglichkeit einer Zahlung von 200 Euro monatlich angeboten. Die Antwort vom JA ist nun, dass die KM vorläufig mit dieser Zahlung einverstanden ist, aber die Differenz weiter als Schulden aufläuft. Das will ich natürlich nicht.
Die KM ist leitende Angestellte und verdient sehr gut, es besteht also keine Not.
Ich besitze ein kleines Haus, das ich aber nicht vermieten kann, da mein Vater (89) darin das Wohnrecht hat, und ich die Verpflichtung der Pfege übernommen habe. Er ist nun auch pfegebedürftig und ich habe Pfegestufe 1 beantragt.
Eine Einigung mit der KM ist unmöglich, sie macht mir seit 14 Jahren das Leben schwer.
Die Tochter (17) lebt seit ein paar Monaten nicht mehr richtig bei der Mutter, sondern bei Ihrem Freund.
Eigendlich hatte ich geplant, das Haus meinen Kindern zu vererben, das war über die Jahre meine moralische Stütze wegen der zu niedrigen Unterhaltszahlung. Die KM sieht das leider anders.
Was ich nun so alles gelesen habe, auch in anderen Beiträgen, lässt mich meine Zuversicht, das mit dem JA gut zu regeln , vollkommen verlieren. Ich hatte leider keine Ahnung was da so abgeht.
Wer kann mir einen Rat geben wie ich mich nun verhalten soll bzw. wie sind die nächsten Schritte?

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  Ehevertrag, wer hat Muster
Geschrieben von: marecello - 11-06-2011, 10:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Ich moechte mit meiner zukuenftigen Frau einen Ehevertrag abschliessen.
Meine auslaendische Partnerin ist damit einverstanden.

Der Ehevertrag soll vor allen Dingen, finanzielle Angelegenheiten, Aufgaben in der Ehe, Beziehung zu den Kinder(n) (Wechselmodell) und andere wichtige Angelegenheiten im Vertrag geregelt sein.
Nichts utopisches, weil sonst rechtsunwirksam, wenn der Fall der Trennung eintreten sollte.
Wer kann uns dabei unterstuetzen?

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Exclamation DRINGEND BENÖTIGT: Anwalts Tipp für Köln! (Unterhalt bei Hartz-IV)
Geschrieben von: Saint Germain - 07-06-2011, 20:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (36)

Hallöchen - ich weiss, die Frage ist wahrscheinlich schon 100x gestellt worden und im Grunde genommen kann einem persönlich so richtig auch niemand weiterhelfen...

Ich versuche es trotzdem mal, weil ich bei TrennungsFAQ bislang in allen Fragen zu meiner persönlichen Situation als Zahlvater belastbare Antworten gefunden habe:

• Ich brauche dringend kompetente und pro-Väter orientierte juristische Unterstützung in Sachen Kindesunterhalt im Raum Köln! •

Die Story: Meine Tochter ist im Januar 18 geworden, und obwohl sie weiss, dass ich im Moment mit Hartz-IV klar kommen muss und wir (nachdem es mir in ihrem 16.ten Lebensjahr endlich gelungen ist, eine von der Mutter unbeeinflusste Kommunikation mit ihr aufzubauen - Internet sei Dank...) in den letzten zwei Jahren (eigentlich) ein gutes Verhältnis zueinander aufgebaut hatten, hat sie sich nun dazu bereit gefunden, ihrer Mutter die Blanko-Unterschrift zu geben, mich weiterhin auf Unterhalt zu verklagen.

Abgesehen davon, dass mich das persönlich sehr belastet (weil sie mir gegenüber darüber vorher kein Wort verloren hat - aber ich vermute einfach mal, dass die Mutter entspr. Druck auf sie ausgeübt hat...), mache ich mir natürlich größte Sorgen um mein eigenes finanzielles Auskommen, wenn mir nun noch die Gerichte im Nacken sitzen und ich einfach keine Ahnung habe, wovon ich da irgendwas zahlen soll... ?

Und diese Sorgen sind berechtigt. Eine ähnliche Geschichte hatten wir Anfang 2008, als es darum ging, meine Unterhaltsrückstände für eine vorangegangene Periode mit Hartz-IV Bezug (2006 - 2007) aufzuarbeiten. Damals erging das Gerichtsurteil, dass von den (damals) 345,- EUR Hartz-IV 288,- EUR an meine Tochter abzuführen seien (ergo: ich mein Auskommen von den verbleibenden 57,- EUR zu bestreiten habe).

Zu dieser Zeit hatte ich gottseidank eine neue Stelle gefunden - und habe die kompletten 2 Jahre, die ich dort angestellt war (bis der Laden im Zuge der Wirtschaftskrise 2009 von den Besitzern dicht gemacht worden ist) gebraucht, um - zuzüglich zu den laufenden Unterhaltsbeträgen - meine Rückstände für 1 Jahr Hartz-IV abzustottern.

Der Anwalt, den ich bei diesem Prozess mit meiner Unterstützung beauftragt habe (Empfehlung von meiner Freundin - in ihrem Scheidungsprozess hat er sie sehr gut vertreten, aber sie ist ja auch eine Frau, da sind die Karten von Anfang an ja anders ausgezählt ;-6), hat sich als totaler Griff ins Klo herausgestellt. Vor dem Prozess viel gelabert, wenig geschrieben - und am Tag der Gerichtsverhandlung hat er mich dann einfach im Regen stehen lassen. Wortwörtlich. Er ist selber NICHT zum Prozess erschienen, sondern hat eine Vertretung organisiert, bei der man vom ersten Moment, wo sie den Mund aufgemacht hat, festgestellt hat, dass sie mit den Einzelheiten des Falles nicht im Mindesten vertraut war... $-6

Das darf mir auf keinen Fall ein zweites Mal passieren.

Aber: Wo zaubert man einen wirklich hilfreichen Juristen in so einer Situation her? Die wesentlichen Informationen dazu hält das TrennungsFAQ ja schon bereit: Dass die Pro-Feministischen, verkrusteten Strukturen des (Un)Rechtssystems in Sachen Kindesunterhalt nur durch enorme Anstrengungen aufzubrechen sind und wirklich kaum ein Anwalt sich dazu bereit findet, dies für den Hungerlohn einer Prozesskostenhilfe auf sich zu nehmen.

Ich versuche es trotzdem mal. Vielleicht habe ich ja Glück und finde hier andere Betroffene aus der Kölner Region, die bereits wg. Unterhalt prozessiert und eine wirklich engagierte juristische Unterstützung gefunden haben.

Auch andere hilfreiche Tips und Hinweise zum Umgang mit der Situation, gerne eigene (vergleichbare) Erfahrungsberichte: SEHR willkommen.


Danke & Grüße - Saint Germain

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  Steuerklassenänderung
Geschrieben von: Panto - 07-06-2011, 17:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen,

bei mir geht es jetzt in die nächste phase!

Am Jahrestag des Auszuges meiner noch-Frau fladderte schon den ersten Brief ihrer Anwältin auf die Matte. Laut RA-in geht es nur noch um zwei finanziellen Angelegenheiten:
Unterhalt und die Hälfte ein in meinem Nahmen geführten Depot mit gemeinsam angesparte Summe.

1. Neben von mir möglich zu wenig bezahlten Unterhalt (meint meinen RA) bezieht meine Frau noch Kindergeld – für dieses habe ich keine Unterschrift geleistet da ihre Umsatzerlösen auf teilweise fiktiven Einkünfte basiert ist.

2. Das Depot müsste ich verkaufen wgn. Finanzierung Umzug, Küche, Fahrzeug, usw. Die noch-Frau hat unser gemeinsam bezahltes Fahrzeug einbehalten da sie meint mit 2 kleinen Kinder recht drauf dies zu haben. Auch die gemeinsamen Hochzeitsgeschenke hat sie mitgenommen.

Oh ja, es sollte alles fair zugehen meinte Frau RA-in! Ich weiss, alles pille palle, aber Fairness fängt meines Achtens nicht an und hört nicht mit Geld auf! “Kleinigkeiten” wie einmalige Vorenthaltung meines Sohnes an seinem Geburtstag, die nicht existierende Kommunikation bzgl. KiTa/KiGa oder Ärtzeuntersuchung schmerzen mich!

Wo geht es jetzt um – Die Anwältin hat meine Gehaltsabrechnungen schon bekommen. Allerdings werde ich natürlich bald in Steuerklasse 1 eingestuft und verliere damit die günstigere Steuerklasse 3. Meine Lohnbuchhaltung hat berechnet dass mein Gehalt hiermit um einiges weniger wird.

Könnt ihr mir sagen was die Grundlage meiner neuen Unterhaltsberechnung wird? Netto Gehalt der StKl 1 oder StKl 3?

Vielen Dank im Voraus

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  ZPO - Kommentar
Geschrieben von: Ibykus - 07-06-2011, 16:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Ich benötige -wegen drohender Verfristung gaaanz dringend- eine Kommentierung zu § 321a ZPO!

Verfügt jemand über einen Thomas/ Putzo (besser noch wäre der Zöller) ?

Ibykus

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  Abschluss meines Beitrages
Geschrieben von: Dresden - 06-06-2011, 22:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,
ich will meine Geschichte nun abschließen. Hab verloren, bin WE Papa zweier Kinder und Zahlesel. Zudem hat mich die Sache Krank gemacht (Job weg), geht wieder aufwärts. Keine Rechte für echte Väter, welche auch Väter sein wollen. Wenn die emanzipierten Frauen an die Macht kommen, droht Bürgerkrieg. Es gibt auch noch ehrliche Frauen, hab Eine davon abbekommen. Doch all die Emanzen und Frauen die mit "Merk..." o.ä. beginnen, taugen nichts. Aber wehe der Wasserhahn tropft ... doch die Baumarktwerbung sugeriert auch Frauen können auch das, wahrscheinlich macht das Marketing auch eine Frau.

Bleibt schön gesund. Wir kämpfen weiter !!! Forum hat echt geholfen.


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  Anmeldung und Abmeldung in Deutschland
Geschrieben von: Leutnant Dino - 05-06-2011, 21:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (38)

Ich bin zum Einwohnermeldeamt einer Kleinstadt in Bayern gegangen, ich habe mich angemeldet und bei der Anmeldung gleich den neuen (großen) Reisepass und das Führungszeugnis beantragt. Woher ich kam, hat niemanden interessiert.

Gut 2 Wochen Wartezeit.

Reisepass ist eingetroffen, den ich in Empfang genommen habe und ich habe mich sofort wieder ins Ausland abgemeldet - beides in einem Atemzug. Ein Auswanderungsland musste ich nicht angeben.

Die Staatsangestellte schaute zwar ein wenig skeptisch, aber sie hat sich jegliches Hinterfragen verkniffen. Ich war begeistert von der sauberen und zügigen Arbeit dieser deutschen Behörde!

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  Schliessung des OLG Koblenz, Berufungszahlen
Geschrieben von: p__ - 04-06-2011, 09:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Das OLG Koblenz soll geschlossen bzw. mit dem OLG Zweibrücken zusammengelegt werden. Man jammert nun natürlich wegen der längeren Wege. Ein Zeitungsartikel dazu liefert ein paar interessante Hintergründe, z.B. wie oft im Familienrecht das OLG angerufen wird, weil das Amtsgerichtsverfahren in Unzufriedenheit endet: "Am Amtsgericht Altenkirchen geht etwa jede vierte Familiensache in die nächste Instanz"

http://www.rhein-zeitung.de/regionales/a...57760.html

Erstaunlich, wie oft bis zum OLG hoch im Familienrecht gestritten wird. Da sieht mal, was für ein enormes Business im Familienrecht liegt, am OLG liegen Kosten und Gebühren nochmal höher.

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