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Verfahrenskostenabzocke ? |
Geschrieben von: Ibykus - 19-05-2011, 16:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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sowas gibt's nicht?
Ich warne davor!
Insbesondere jene Väter unter uns, bei denen noch "Kasse" zu machen ist.
Im Gerichtstermin die beantragte gemeinsame Sorge zu übertragen betreffend (gg den Zurückweisungsbeschluss habe ich zwztl. Beschwerde eingelegt), überreichte ich dem Familiengericht (Tecklenburg) und den Beteiligten einen Klageentwurf in dem ich beantragte, dass die KM eine von mir für meine Tochter gekaufte Reitausrüstung heraus gibt (§ 985 BGB). Die KM hatte die Herausgabe dieser Teile mit der Begründung verweigert, es handele sich um das Eigentum der gemeinsamen Tochter.
Ich hatte den Klageentwurf vorgelegt und darauf hingewiesen, dass die Klage mglw vermieden werden kann, wenn man sich hier (es waren ja immerhin die Richterin und der RA der KM als Berufs-Juristen anwesend!) einigen könnte.
Das war tatsächlich der Fall. Denn die KM erklärte, dass es ihr nicht darum ginge, die Sachen für sich zu behalten - das gemeinsame Kind könne die Gegenstände wieder mit zum Vater nehmen. Im Weiteen wurde der Fall nicht erörtert. Es wurde insbesondere nicht die Rechtslage hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse geklärt.
Zur Übergabe der Reitutensilien hatte ich dem Rechtsanwalt eine 12 Tagesfrist gesetzt - spätestens aber auf den nächsten Wochenendumgang hingewiesen.
Daraufhin protokollierte die Richterin wörtlich:
Richterin am Amtsgericht Tecklenburg schrieb:Da eine Einigung nicht getroffen werden konnte, regte das Gericht dann an, dieses Thema heute auszuklammern und den Klageentwurf als gesondertes Verfahren DANN eintragen zu lassen.
Nachdem ich die Klamotten von der KM erhalten habe, bittet mich das Gericht schriftlich, wegen des im SR-Termin übergebenen Herausgabeantrages um Angaben zum Wert der Gegenstände, weil danach der vorläufige Streitwert festgesetzt würde, nachdem ich Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen hätte.
Ich antworte, dass ich die Angelegenheit als erledigt betrachte, nachdem die KM im Termin erklärt hatte, die Sachen herauszugeben.
Das Gericht schreibt daraufhin, mit Einreichung des Antrags sei gem. § 9 FamGKG die Verfahrensgebühr fällig geworden ....
Sollte ich keine Angaben machen, würde der Streitwert vorläufig auf 500 € festgesetzt.
Ich antworte, das prozessualrechtlich kein Antrag gestellt wurde.
Die Angelegenheit habe sich -ohne das Klage eingereicht oder Anträge gestellt werden mussten- erledigt, weil insbesondere mit der Vorlage des Klageentwurfs weder ein verfahrenseinleitender Schriftsatz , noch eine Antragsschrift als Voraussetzung für die Erhebung von Gerichtsgebühren i.S.d. § 9 FamGKG vorliegen würde.
Daraufhin setzt die Richterin den Verfahrenswert vorläufig auf 500 € fest.
Es bezieht sich auf mein Schreiben und verweist auf das Protokoll, indem von den Beteiligten unwidersprochen- diktiert worden sei, dass "eine Einigung nicht getroffen werden konnte und der Klageentwurf NUN als gesondertes Verfahren eingetragen werden soll."
Ich antworte:
Zitat:.... wird im Schreiben des Gerichts vom 04.05.2011 der Wortlaut des Protokolls, die Verfahrenssache xxxxxx betreffend, falsch wiedergegeben.
Nach dem Wortlaut des betreffenden Protokolls wurde festgestellt, dass eine Einigung nicht getroffen werden konnte und der Klageentwurf „dann“ (!) als gesondertes Verfahren eingetragen werden soll.
Dieses „dann“ bezog sich auf die Frist, die ich Herrn RA B. zur Herausgabe der streitgegenständlichen Reitausrüstung gesetzt hatte, bevor der Klageentwurf rechthängig zu machen ist.
Indem das Gericht das Protokoll verfälscht zitiert, suggeriert es eine einvernehmliche Prozesshandlung, die real nicht stattgefunden hatte.
Ich bitte deswegen, die nach allem zu Unrecht erfolgte vorläufige Festsetzung des Verfahrenswertes aufzuheben, andernfalls den Streitwert des Verfahrens rechtsmittelfähig endgültig festzusetzen.
und erhalte heute den Beschluss:
Zitat:Der Verfahrenswert wird auf 500 € festgesetzt.
Gründe:
Das Gericht wertet das Vorbringen aus den Schriftsätzen vom .....
nunmehr als Rücknahme des anhängigen, aber nicht rechtshängigen Herausgabeantrags vom ...
Daher war wegen Beendigung des Verfahrens der Gegenstandswert nicht mehr nur vorläufig festzusetzen.
Die Wertfestsetzung folgt der Schätzung des Gerichts über den Wert der Gegenstände, da der Antragsteller die Frage nach dem Wert der Gegenstände nicht beantwortet.
Nepper - Schlepper - Bauernfänger ?
Man ist -zunächst- sprachlos, oder?
Ibykus
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Nachzahlung PKH - Amtsgericht beabsichtigt von mir Ratenzahlung zu verlangen |
Geschrieben von: marecello - 18-05-2011, 20:25 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Heute erhielt ich ein Schreiben vom Amtsgericht ....... mit dem Inhalt,
dass beabsichtigt wird, die Nachzahlung der ihnen im Wege der Prozesskostenhilfe einstweilen gestundenten Gerichts- und Wahlanwaltskosten anzuordnen in monatlichen Raten in Höhe von 50,00 Euro.
Die Nachzahlungsverpflichtung ergibt sich aus §§ 120 Abs. 4 ZPO in Verbindung mit § 124 Ziffer 2 ZPO
Über die Verpflichtung zur Nachzahlung entscheidet das Gericht von Amts wegen oder auf Antrag der Staatskasse oder der/des beigeordneten Rechtsanwalts/in;
die Partei, die Staatskasse und der/die beigeordnete Anwalt/Anwältin sind vorher zu hören.
Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.
Ich habe ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1433.- Euro.
Kosten für Unterkunft und Heizung 580.- Euro
Unterhalt für Tochtert 266.- Euro
Umgangskosten mtl. 146.- Euro
Abzüglich Selbstbehalt, wie hoch ist der für Baden Württemberg?
Abzüglich Erwerbstätigenbonus, 180.- Euro
Ich habe noch verschiedene Versicherungen Haftpflicht, Rechtschutzversicherun,, Rentenfond (Altersvorsorge) für meine unterhaltsfähige Tochter in Höhe von 52,50.- Euro; mtl. Ratenzahlung für Zahnersatz, Fahrtkosten Jobticket.
Was kann ich noch in Ansatz bringen?
Ich bin einfach nicht in der Lage eine Ratenzahlung in Höhe von
50.- Euro zu leisten.
Was kann ich nun tun?
Wie soll ich Stellung nehmen?
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Unterhaltspflichtiges Kind bekommt Kind |
Geschrieben von: HelfendeSTochter - 18-05-2011, 19:45 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (18)
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Hallo zusammen,
ich helfe (oder versuche es) meinem Schwiegerpapa, der hat es nicht so mit dem Internet. 
Und zwar geht es um seine 20 Jährige Tochter. Die ist vor ca. 1,5 Jahren von heute auf morgen bei ihm und seiner Frau ausgezogen. (Sie hat dort 10 Jahre gelebt und hatte einen Ausbildungsplatz in Aussicht).
Leider ist dem so, dass die Kindesmutter den Vater so gar nicht mehr leiden kann und sie die Tochter aufgehetzt hat. Es kommen fast wöchentlich neue Schreiben von ihren Anwalt, wie die Tochter dort angeblich gelebt hätte (Aschenputtel mäßig, sie hätte nie Geld bekommen, nichts zu essen etc....) Sie versuchen die Lügen widerzubelegen, aber das ist eben nicht so einfach (außer das mit dem Taschengeld, ein Hoch auf Girokonten und Kontoauszüge )
Naja, ich komm mal auf den Punkt. Die Tochter ist nun mittlerweile im 3. Monat schwanger, im ersten Jahr in der Pflegeassistentschule. Der Vater des kommenden Babys ist gleich wieder von seiner eigenen Wohnung in die Wohnung seiner Mutter gezogen. Die Tochter wird auch weiterhin bei ihrer Mutter wohnen bleiben. In wie weit ist nun mein Schwiegerpapa seiner Tochter gegenüber noch unterhaltspflichtig? Gibt es dazu Aufstellungen, leider kann ich nichts finden und wie lange müsste er dann noch für sie zahlen? Ich würde mich freuen, wenn sich hier jemand findet, der uns weiterhelfen könnte.
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Berechnung Unterhalt KM |
Geschrieben von: i-wahn - 17-05-2011, 20:12 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (56)
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Hallo zusammen,
wie berechnet sich eigentlich der Unterhalt einer KM wenn nicht verheiratet gewesen.
Ich lese immer "nach der Lebensstellung" vor der Geburt. Die Fledermaus der Gegenseite schickt mir ihre letzten drei Lohnabrechnungen und nimmt davon den Durchschnitt. Summe: 1.100 € Netto.
Das Amt, dass das Elterngeld gezahlt hat nimmt den Durchschnitt der letzten 12 Monate, bereinigt das noch um eine Werbekostenpauschale und kommt auf ein durchschnittliches Erwerbseinkommen vor der Geburt von gerade einmal 593 €. Das waere mir natuerlich angenehmer.
Liege ich richtig, wenn ich mich vor Gericht darauf berufe oder hat ihr Anwalt recht?
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Wie benehme ich mich am Besten gegenüber den Kindern? |
Geschrieben von: Nappo - 17-05-2011, 14:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Obwohl schon vor Jahren leider gerichtlich (Vergleich) der Umgang festgelegt wurde, versucht die Mutter jedes Jahr auf's Neue mich zu erpressen, Änderungen herbei zu führen.
Ich habe ihr mit geteilt, dass wenn sie aufhöre die Kinder vor zu schicken und mich vernünftig nach evtl. Änderungen frage, dann könnten wir jederzeit auch über Änderungen reden.
Daraufhin bekam ich die Antwort, sie würde meine Antwort an das JA weiter leiten.
Es läuft immer nach dem gleichen Schema und auch der Anwalt ist da mittlerweile ratlos und verzweifelt.
- Erst werden die Kinder vorgeschickt : "Mama hat gesagt, wir können diese Sommerferien nur 1 Woche am Anfang kommen. Sonst können wir nicht mit ihr in den Urlaub. Den Rest holen wir dann Ende der Sommerferien nach".
(Die Mutter hat nichts Anderes als Urlaub im Sinn und war schon die kompletten Osterferien mit den Kindern weg)
- Dann bin ich erst mal völlig überrascht und nehme Kontakt mit der Mutter auf.
- Die wartet erst mal 14 Tage und sagt mir dann wie es zu laufen hat. Wenn es nicht so läuft wie sie will, dann rennt sie zum JA und macht auf Opfer
Sie ist nur nicht hoch manipulativ, sondern will immer bestimmen wo es lang geht.
Am Ende bin ich jedes Mal der Böse. Die Kinder sind mittlerweile völlig fertig (7 und 11 Jahre alt).
Sie werden ständig aufgehetzt. Leider wohne ich noch im gleichen Ort, was die Sache für die Mutter immer etwas einfacher macht.
Z.B. an den Umgangswochenenden. Sie verlangt dann, dass die Kinder sie besuchen kommen.
Sei es, weil Muttertag ist oder weil jemand dort Geburtstag hat oder was auch immer.
Wenn ich meine Zeit aber für die Kinder nutzen möchte, sagt sie den Kindern, "sie dürften nicht zur Mutter kommen" und geht mit dieser Argumentation auch zum JA.
Wir haben bei mir zuhause dann immer das größte Theater, weil wir in der Vergangenheit entweder nur Streß hatten oder dann doch klein beigeben mussten.
Die Beeinflussung der Kinder scheint niemanden zu stören. Eine psych. Beratung/Behandlung der Kinder wurde seitens der KM abgelehnt.
Nun geht das Theater wegen der Sommerferien schon wieder los. Unter diesen Umständen will ich nicht mehr klein beigeben.
Das JA wird mit Sicherheit wieder bei mir anrufen. Die Kinder werden wieder hier sitzen und sind völlig zerrissen.
Treibt man das so lange, bis die Väter die Schanuze voll haben ?
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Wechselmodell oder Umgang |
Geschrieben von: Raban - 17-05-2011, 06:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Liebe Mitstreiter, ich begebe mich jetzt auf dünnes Eis, vor allem bei denen, die immer für Festlegung und Erweiterung der Umgangsmöglichkeiten plädieren. Ich frage mich, weswegen die wenigsten von uns das Wechselmodell anstreben. Die Zahlen belegen es: 5 - 10 % aller in Deutschland getrennt lebenden Kinder leben im echten Wechselmodell, also zu 50 % bei Mutter und Vater. Ich finde, dass nur dieses dem GG gerecht wird: Erziehung als natürliche Rechtsverpflichtung beider Eltern. So erleben die Kinder Alltag, Wochenenden, Ferien bei beiden. Keiner - weder Mutter noch Vater - kann zum "Superelternteil" mutieren, während der andere die Rolle der Besuchstante oder des Besuchsonkels zugewiesen bekommt. Dass er die Kosten dieser Rolle fast vollständig allein trägt, ist hier hinlänglich diskutiert.
Nun ist mir bewusst, dass für das echte Wechselmodell das gemeinsame Sorgerecht und eine zumindest funktionierende Elternkommunikation vorhanden sein müssen sowie eine entsprechende Bindungstoleranz. Aber Ursache und Wirkung liegen vielleicht anders, als viele denken; beides befördert einander auch.
Jede andere Lösung schmälert die Rechte des Kindes auf beide Eltern und inverso die Elternrechte und die Elternverpflichtung.
Ich gehe sogar so weit: wenn dieses kranke Familienrechtssustem die Elternentfremdung befördert und unterstützt, dann darf man es selbst nicht unterstützen. Ich weiß, dass dies Totalverzicht auf das eigene Kind bedeutet und dass viele von uns das nicht können, aber was ist besser, wenn die Mutter auf völlig stur schaltet und das Kind in größte Schwierigkeiten damit bringt und es bis ins PAS treibt - ist es dann nicht besser loszulassen, weil ich mein Kind liebe?
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Auswandern! Wohin? |
Geschrieben von: n-arabian - 14-05-2011, 10:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo,
zunächst mal Grüße aus Südtirol, bei uns sieht die ganze Unterhaltssache auch nicht besser aus, wenn nicht schlimmer. Nur dass die meisten Väter aus Scham und falsch verstandener Verantwortung Überstunden schinden bis zum geht nicht mehr um so halbwegs über die Runden zu kommen. Die Ex-Ladys leben dafür in Saus und Braus.
Leider hat sich auch das mit der Wirtschaftskrise für uns Väter sehr geändert. Überstunden sind Vergangenheit. Und als öffentlicher Angestellter bis denen sowieso auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.
Ich finde es volle Sch..... dass wir uns wie Schwerverbrecher fühlen müssen und entsprechend leben müssen nur weil wir Kinder gezeugt haben und das Recht auf Seiten der Damen steht!
Ok, nun aber zum Thema Auswandern:
Wo kann man überhaupt noch hin?
Welche Staaten haben die Konvention vom 23.11.2007 unterschrieben?
Und wie sieht das mit der Rente aus? Können die bei ausständigen Unterhaltszahlungen auf die angereicherte Rente zugreifen?
Vielen Dank und Grüße aus den Dolomiten
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Nachzahlung Unterhalt |
Geschrieben von: i-wahn - 13-05-2011, 16:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (50)
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Noch ein Frage:
JA fordert Nachzahlungen für einen Zeitraum vor "Inverzugsetzung". Tag der Inverzugsetzung ist für mich der Tag an dem ich den ersten Breif bekommen habe. Haben die eine Chance das durchzusetzen oder kann ich mich entspannt zurücklehnen.
Danke!
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