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Selbstbehalt Spanien bei Pfändungen |
Geschrieben von: gleichgesinnter - 30-03-2011, 15:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Servus,
da heute wieder ein kleiner Teil des Buchs fertig geworden ist und dieses Thema nach meiner Ansicht doch recht dringlich erscheint, will ich den wichtigen Teil hier schon einmal reintippen.
Es geht bei Pfändungen in Spanien um den Selbstbehalt, der hier doch etwas differenzierter ist als in Deutschland.
Der Selbstbehalt oder auch pfändungsfreie Grenze genannt, ist in Spanien in verschiedenen nacheinander höherstufigen Grenzen festgesetzt. Jede Stufe enthält 650,- Euro, die zur Berechnung hergenommen werden. In der ersten Stufe dürfen die 650,- Euro nicht angerührt werden, sind also komplett pfändungsfrei.
In der zweiten Stufe werden von den 650,- Euro 30% zur Pfändung hergezogen, in der dritten Stufe werden von 650,- Euro 50% zur Pfändung herangezogen und in der vierten und letzten Stufe 90%.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld dürfen nur zu 30% gepfändet werden, egal wie hoch dieser ist.
Wie das berechnet wird, hier ein Beipiel:
Ein normaler Arbeitnehmer verdient im Monat zum Beispiel 1000,- Euro NETTO.
Das heisst also: 1000,- Euro minus 650,- Euro (1. Stufe,pfändungsfrei) = 350,- Euro Rest.
Von den restlichen 350,- Euro dürfen jetzt also 30% zur Pfändung hergenommen werden, das sind also 105,- Euro.
Dem Schuldner verbleiben also 650,- Euro aus der ersten Stufe plus 245,- Euro aus der zweiten Stufe. Das sind dann 895,- Euro.
Zweites Beispiel:
Verdienst: 1800,- Euro netto
Das heisst also: 1800,- minus 650,-Euro (1.Stufe, pfändungsfrei) = 1150,- Euro. 1150,- Euro minus 650,- Euro(2. Stufe, 30%) = 500,- Euro, die in die 3. Stufe (50%) fallen.
Aus der 2. Stufe 30% dürfen also 195,- Euro gepfändet werden.
Aus der 3. Stufe 50% dürfen somit 250,- Euro gepfändet werden.
195,- Euro plus 250,- Euro werden also gepfändet, sind 445,- Euro.
Von seinen 1800,- Euro netto verbleiben dem Schuldner also 1355,- Euro.
Jeder Schuldner kann sich also in Spanien seinen pfändungsfreien Betrag immer selber ausrechnen und bei höheren Einkommen muss ihm auch mehr bleiben, was ich auch persönlich gerechter empfinde als in Deutschland.
Es gibt in Spanien übrigens keinen Unterschied zu normalen Pfändungen oder wegen KU oder sonst was. Der ist immer gleich.
Der Stufenbetrag wurde zuletzt Anfang dieses Jahres von 630,- Euro auf 650,- Euro erhöht.
Wenn man mit einer Frau verheiratet ist (ohne Arbeit) oder Kinder in seinem Haushalt hat (eigene), dann wird die erste Stufe (pfändungsfreie) dementsprechend verdoppelt (bei Kindern halber Stufenbetrag).
Auch hier ein Beispiel:
Mann verheiratet , Frau kein Erwerb, ein kind, Verdienst 1500,- Euro.
1500,- Euro minus 2x650,- Euro, minus 325,- Euro = Keine Pfändung möglich! Ende!
Gleiche Voraussetzungen, jedoch 2500,- Euro Verdienst (in Spanien schon sehr selten)
2500,- Euro minus 2x650,- Euro, minus 325,- (Kind)= 875,- Euro Rest.
875,- Euro minus 650,- Euro (2. Stufe 30%)= 225,- Euro Rest.
aus der 2. Stufe wieder 195,- pfändbar
aus der 3. Stufe 112,50 Euro pfändbar
Insgesamt pfändbar 307,50 Euro.
Verbleiben also bei der Familie 2500,- Euro minus 307,50 Euro = 2192,50 Euro.
Wenn der Schuldner durch seine Frau die erste Stufe verdoppeln will, muss diese einfach durch einen Bescheid des Arbeitsamtes (INEM) nachweisen, das sie nicht erwerbtätig ist ansonsten wird die erste Stufe nicht verdoppelt, Kinder braucht er nur nachzuweisen, das es seine sind und in seinem Haushalt wohnen, das reicht schon.
Arbeitet die Frau Teilzeit, wird der Betrag, den sie verdient, zur Hälfte von der 1. Stufe des Mannes/Schuldner abgezogen.
Beispiel: Sie verdient 600,- Euro im Monat, dann werden bei der 1 Stufe des Mannes 300,- Euro abgezogen, also einmal 650,- pfändungsfrei plus 350,- Euro pfändungsfrei plus evtl. Kind (325,- Euro) pfändungsfrei.
Hat das so jeder verstanden?
Meinungen?
gleichgesinnter
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KM war bei Berater |
Geschrieben von: Anti-JA - 29-03-2011, 21:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (37)
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Hi,
die KM (wir leben zusammen, verheratet) war jetzt beim Berater.
Es handelt sich angeblich um einen Familienberater im öffentlichen Dienst.
Der Berater möchte die KM wieder sehen.
(Therapie soll folgen)
Was bedeutet das für mich ?
Wie soll ich mich verhalten ?
Freund oder Feind ?
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Vater ohne Verantwortung |
Geschrieben von: Gast - 29-03-2011, 21:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (47)
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Ich bin durch Zufall auf Ihre Seite gestossen. Ich bin geschockt, welche Tipps Vätern gegeben werden, um sich vor den Unterhaltszahlungen zu drücken ! Eine Frechheit !
Drehen wir den Spieß doch mal um: Ich bin alleinerziehend, arbeite seit meine Zwillinge 8 Monate alt sind wieder 50%, hatte weder Unterstützung bei der Kinderbetreuung von meinem Mann bekommen noch bekomme ich jetzt finanzielle Unterstützung. Er ist wieder nach Lörrach gezogen, um durch seine frühere Kontakte wie er sagte, in der Schweiz schwarz zu arbeiten. Das Sozialamt Lörrach verlangt Trennungsunterhalt. Eine bodenlose Frechheit ! Den Kindsvater interessiert nicht, wie ich mit meinem Gehalt über die Runden komme, wie ich die Kinder die ganze Woche ohne Hilfe versorge, welche Gehaltseinbußen und Karriereeinbußen ich in Kauf nehmen muss, während er sich die Händchen reibt und mit Schwarzgeld lebt.
Vielelicht sollten Sie mal die Realität von der anderen Seite her betrachten, als solchen Männern auch noch Tipps zu geben, wie sie um den Unterhalt herumkommen. Kinder in die Welt setzen ohne sie zu ernähren - das kann wohl nicht wahr sein !
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Titulierung von Unterhalt |
Geschrieben von: Raban - 28-03-2011, 11:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Auch wenn es in den FAQs eindeutig steht - und ich habe die Kostenordnung im Gesetz nochmmals nachgelesen - will der Notar, den ich heute aufgesucht habe, Gebühren für die Titulierung von Kinds- und Betreuungsunterhalt erheben. Es handelt sich nicht um Schreibgebühren, sondern um den fünffachen Jahresunterhaltsbetrag als Berechnungsgrundlage - so dessen Aussage. Er beruft sich auf die kommentierte Kostenverodnung (7. Auflage) der Notarkasse. Somit entstünden Kosten in Höhe von ca. 70 Euro bzw. 50 Euro zzgl. Schreibgebühren. Ihn interessiere nicht, was Amtsgerichte beträfe, so seine Aussage. Soll ich diesen Mann jetzt wie angeraten in den FAQs bei seiner Kammer anzeigen. Vorgelegt habe ich ihm den auf meine Person abgeänderten Mustertext. Er habe noch nie etwas von Kostenfreiheit in Belangen des Kindsunterhaltes oder Unterhaltes nach § 1615 l BGB gehört.
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Was tue ich wenn |
Geschrieben von: wurst - 27-03-2011, 01:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (40)
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Hallo alle
Ich bin neu hier aber ich kämpfe an genau der gleichen Front und lese schon einige Zeit bei euch mit. Ich hab da mal ne Frage.
Meine Frau will sich nach ca. 20 Jahren scheiden lassen, sie hat einen Neuen. Wir haben zusammen 4 Kinder von denen 3 von 25-21 Jahre alt sind .Unser Nachzügler (eine Tochter) ist 7.Ein Sohn lebt mit seiner Freundin bei uns, meine große Tochter lebt mit ihrem Freund und ihrer Tochter 2Häuser weiter im Dorf und mein großer Sohn lebt ein Dorf weiter. Der
Mittelpunkt ist unser Hof .Ich will damit sagen wir bilden eigentlich eine Gemeinschaft die zueinander hält und sich im Großen und Ganzen unterstützt. Ich habe das GSM .So, nun will
Meine Frau mit der Kleinen aus unserer Familie ausziehen. Sie will zwar nur 20 km weiter
Aber in einen anderen Kreis. DH für unsere Kleine Schulwechsel, von ihrem Hof, Tieren und Geschwister weg und den Papa darf sie dann jedes zweites Wochenende und vielleicht
noch einmal in der Woche sehen. Sie will das ASR beantragen .So denkt sie sich das.
Ich mein das aber anders und zwar unsere Tochter bleibt bei mir gemeldet, wechselt nicht die
Schule, das GSR wird nicht geändert, meine Tochter bleibt in ihrer Umgebung meine Frau zieht dahin wo sie will und kann das Kind nach dem Wechselmodell (wenn sie will) zu 50%
betreuen. Ich fahr die Kleine sowieso jeden Morgen zur Schule und ich hab mich jetzt erkundigt ich kann für die kleine einen Hortplatz bekommen und kann ohne Probleme
sie dann vom Hort nach meiner Arbeit abholen.
Wir versuchen das zu klären aber bisher haben wir noch nicht über das was ich oben geschrieben hab gesprochen aber ich weiß sie wird nie auf meinen Vorschlag eingehen
und ich werde nie das GSR kampflos aufgeben und Meine Tochter aus allem was sie kennt
und was sie liebt rausreißen lassen. Ich habe eine feste Bindung zu meiner Tochter und sie zu mir ich könnte es nicht mit ansehen ihr so was anzutun.
Ich sehe es kommen wir werden uns nicht einigen sie rennt zum Anwalt und klagt auf
ASR ich komme eines Tages von der Arbeit und die Kleine ist weg. Was tue ich dann
Gibt es in diesem Fall die rechtliche Möglichkeit die Kleine zurückzuholen? Oder kann sie das so einfach machen. Die Schule und das Einwohnermeldeamt habe ich informiert, das ich mit einer einseitigen Abmeldung nicht einverstanden bin.(Sie weiß es aber nicht)
Habe ich vielleicht Chance das ASR zu bekommen? Und wenn ich verliere bleibt es dann beim GSR oder kann ich das bei diesem Versuch aufs Spiel setzen? Sollte ich vielleicht vorher mich beim JA beraten lassen. Wäre nicht verkehrt bevor wir sprechen darüber genauer Bescheid zu wissen. Ich weis nicht was ich tun soll wenn die Kleine ohne meinem willen
Verschleppt wird.
wurst
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Vaterschaft - Feststellung - Unterhalt - Ausland |
Geschrieben von: heiter_bis_wolkig - 26-03-2011, 19:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo,
also wie man am Titel erkennen kann ist die Sache kompliziert, daher eine Schilderung, die ich versuche so kurz wie möglich zu halten.
- Ich wohne und arbeite seit ein paar Jahren in Madrid in Spanien
- Die Mutter ist nicht EU Ausländerin mit Niederlassung in D
- Zum Zeitpunkt der Geburt war die Mutter noch nicht rechtskräftig geschieden. Nach Deutschem Recht ist demnach der Ex-Ehemann der Vater
- Dies war zum Zeitpunkt meiner Vaterschaftsanerkennung, die direkt nach der Geburt erfolgte, weder mir noch der Mutter noch der Standesbeamtin bewußt, die mich deshalb auch als Vater eintrug.
- Inzwischen gibt wohl immer noch irgendwelche Probleme, die nur Juristen verstehen, so dass es wohl zu einer Vaterschaftsfeststellung kommen muss.
- Nach der Trennung hatte ich immer regelmässigen Umgang mit meinem Sohn (3J), den ich auch teuer (Umgangskosten von ca. 4-500 Euro pro Monat) bezahle. Leider versucht die Mutter mir nun den Umgang finanziell unmöglich zu machen, da sie den vollen Unterhalt verlangen will. Das ist einfach nicht drin, da ich nicht jeden Monat 4-500 Euro für Umgang und nochmal 400 Euro für Unterhalt aufbringen kann. Ich wäre damit zwar wohl gerade noch über dem lächerlichen 950Euro Selbstbehalt, aber soviel geht in Madrid allein schon für Miete und Nebenkosten drauf, und Essen und sich anziehen können sollte man ja auch noch. D.h. ich werde gezwungen zu wählen: (i) entweder zahle ich den Unterhalt, kann mir dann aber den Umgang nicht oder nur noch alle Festtage leisten (sprich: komplette Entfremdung zum Kind), oder (ii) ich zahle den Unterhalt nicht und versuche weiterhin den Umgang aufrechtzuerhalten (von mir bevorzugte Lösung ).
- Obwohl die Mutter das KG kassiert + 2000 Euro netto verdient, hat sie nach unserer Trennung Unterhaltsvorschuss beantragt und wohl auch bekommen, aber da der ExMann bisher noch als Vater gilt, konnte sie keine Forderungen mir gegenüber geltend machen. Es gibt auch keine Verfahren oder Titel.
Nun bin ich in einer Zwickmühle, einerseits will ich Vater sein und den Kontakt zu meinem Kind nicht abreißen lassen, andereseits werde ich sobald die Vaterschaft festgestellt ist, unterhaltspflichtig, so dass ich ohnehin die Reisen nach D wohl nicht mehr bezahlen kann.
Meine konkreten Fragen:
1) Kann die Mutter sobald die Vaterschaft festgestellt ist auch rückwirkend Unterhalt verlangen, da ihr dies ja vorher (aufgrund der rechtlichen Probleme bzgl. Vaterschaft) nicht möglich war? Und falls ja, wie weit rückwirkend? Bis zur Geburt oder bis zu dem Zeitpunkt, als sie aus der gemeinsamen Wohnung auszog, oder bis zu dem Zeitpunkt als sie das erste Mal einen Einkommensnachweis verlangt hat.
2) Wenn ich nun in Spanien die Wohnung wechsle, oder in ein anderes Land umziehen würde (durch meinen Beruf wäre ich da flexibel) d.h. meine Anschrift der Mutter unbekannt wäre, liesse sich die Vaterschaft dann trotzdem, d.h. ohne DNS Beweis, feststellen? Und werde ich dann auch Unterhaltspflichtig obwohl mir weder Verfahrenseröffnung noch evtl. ergangene Vaterschaftsfeststellung mangels Adresse mitgeteilt werden konnten oder wird das Verfahren dann eingestellt bzw. vorübergehend "zur Ruhe" gelegt?
3) Wie beurteilt ihr die gegenwärtigen Chancen den Unterhalt (in Spanien lebend) einfach nicht zu bezahlen und trotzdem für die Wahrung des Umgangs nach D zu reisen. Ist dies machbar ohne gleich eingesperrt zu werden? (Übrigens schon krass wie man in die Kriminalität getrieben wird ... ) Ich könnte die Forderungen der Mutter verstehen, wenn sie bedürftig wäre, aber ihr geht es einfach darum 400 Euro mehr auf dem Konto zu haben und mir damit die finanzielle Möglichkeit für die Wahrung des Umgangs zu nehmen (sie hat eine Vorgeschite psychischer Episoden und ist wie man unschwer erkennt, nicht gerade Bindungstolerant).
4) Wie stehen die Chancen die Umgangskosten bei der Festsetzung des Unterhalts zumindest teilweise angerechnet zu bekommen? Sowie ich gelesen habe gleich Null, aber gilt das auch wenn ein Elternteil im Ausland wohnt?
5) Wie sieht es nun praktisch mit Gehaltspfändungen in Spanien aus nachdem es ja anscheinend zu einer europäischen Harmonisierung der Unterhaltseintreibung gekommen ist (die Mutter kennt den Namen meines Arbeitgebers).
6) Wenn ich nicht als offizieller Vater gelte, hätte mein Kind dann ja eigentlich auch nicht die Deutsche Staatsbürgerschaft. Hat das irgendeinen Einfluss?
Also um das klar zu machen, ich würde gene den Umgang mit dem Kind weiter regelmässig durchführen und würde mich nur als allerletze Möglichkeit für ein Abtauchen-durch-Umzug entscheiden. Denn wenn ich den Umgang nicht bezahlen kann, d.h. die Mutter mir den Umgang ohnehin verwehrt, dann sehe ich auch keinen Grund zu bezahlen (no taxation without representation), zumal die Mutter über ein ausreichendes Einkommen verfügt.
Vielen Dank im voraus für Eure Antworten
P.S.: Wisst ihr ob beim Europäischen GH f. Menschenrechte derzeit irgendwelche Verfahren bzgl. Versklavung Deutscher Väter, da facto Umgangsverweigerung durch unnötige Unterhaltsforderungen, etc. anhängig sind? Es kann nicht der Menschenwürde des Kindes (oder Vaters) entsprechen wenn 400 Euro zusätzlich auf dem Konto einer ausreichend verdienenden Mutter als wichtiger angesehen werden, als der regelmäßige Umgang mit dem Vater, oder sehe ich das falsch?
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Jugendamturkunden / Frage |
Geschrieben von: Nappo - 25-03-2011, 11:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Im Jahre 2006 ( Jahr der Trennung ) wurde ich zum Jugendamt geschickt - ich war ja Trennungstechnisch noch grün hinter den Ohren - und durfte dort die Urkunden in Bezug auf Kindesunterhalt unterschreiben. Vorher war ich mal im Forum des vafk und erkundigte mich nach den versch. Formen dieser Beurkundung.
Im Jugendamt, den zuständigen Bearbeiter dazu befragend, sagte dieser : "So was machen wir hier nicht. Wir machen nur die Dynamischen."
Weiter befragte ich meine Anwältin (!) - Bitte nicht schlagen ;-) - ob ich das nun tun müsse, woraufhin sie hysterisch in den Hörer rief : "Ja Ja ! Sie MÜSSEN dahin. Das geht nicht anders! Sie müssen !"
Nun gut......
Nun habe ich diese Dinger am Hals, die mir ein Jugendamtmitarbeiter ausstellte, mit dem ich mich dann noch unterhielt. Dessen Zitate im Übrigen, möchte ich Euch nicht vorenthalten ! Ich werde sie NIE vergessen !
1. "Ich habe die Brühe schon selber ausgelöffelt ! (Zwischendrin rief seine EX an und meinte, Er solle mal die Kinder von der Schule holen...Grins). Ich weiß worum es geht.
2. Ich habe zweimal auf die Verfassung des Landes (Bundesland) geschworen. Kommen Sie mir nicht mit Rechtsstaat!
3. Machen Sie mal ruhig. Wenn heutzutage eine Frau sie fertig machen will, dann schafft die das auch.
4. Man weiß doch mittlerweile, warum Männer ab 35 sich verweigern wieder Kinder zu bekommen. Aber da hat keiner Interesse daran , dies öffentlich zu machen.
Gut ne?
Nun weiter : Ab November 2009 konnte ich beim besten Willen den Gesamtbetrag des Unterhaltes nicht mehr aufbringen. Derzeit zahle ich also weniger.
Dadurch erhöhen sich die Schulden. Also ging ich zu meiner (neuen) Anwältin (!) und meinte, wir müssen diese bei Gericht abändern lassen.
Sie beantragte PKH - die Gegenseite schrieb sich die Finger Wund.
PKH vom Amtsgericht abgelehnt- Die Gegenseite schreibt....
Sie beantragt PKH / Beschwerde beim Landgericht
Ergebnis : PKH abgelehnt - Gegenseite schreibt wie ein Weltmeister und hält erfolgreich dagegen.
Daraufhin : Still ruht der See.
Ich bekomme zwei Rechnungen a 50 € von den Gerichten wegen der Kosten. Diese wurden nie angemahnt und also von mir auch nicht bezahlt ;-)
Anwältin macht nichts mehr. Punkt !
Also gehe ich letztens zu Ihr und meine, Sie solle nun endlich das Verfahren fortsetzen und ich würde dann die Gerichtskosten schon irgendwie aufbringen und einzahlen können. Dies ist Stand heute!
Zum Schluß :
In der Zwischenzeit kommt die Gegenseite auf mich zu, und jetzt wird es nochmal für den geneigten Leser (hoffentlich) spannend.
Der Ehemann der KM hat ein Verfahren (Er ist Lehrer) am laufen wegen
- Mißbrauch Schutzbefohlener und
- Körperverletzung im Amt
(Das Jugendamt weiß davon, scheint aber nicht sonderlich beeindruckt)
Das Verfahren wurde eingestellt.
Zwischenzeitlich läuft ein neues Verfahren, da Er die erwachsenen Kolleginnen nicht minder attraktiv fand, was nicht zwingend auf Gegenliebe stieß.
Nun gut: Er hat ja nun meine EX (auf gleichem wege aufgerissen). Jeder bekommt eben was er verdient....Grins.
Daraufhin (Einstellung des 1. Verfahrens) sucht Er mich raus ( ich musste auch als Zeuge aussagen ) und zeigt mich an auf
- Unterlassung
- Schadenersatz
Nun gut, denke ich. Mach mal ! Als die Gegenseite merkt, dass ich nicht klein bei gebe, legt die Gegenseite (!) einen Vergleichsvorschlag vor - vor dem Landgerichttermin! - der folgendermaßen lautet :
- Wir (die Gegenseite ) ziehen die Anzeige zurück, wenn Ihr Mandant zukünftig eine Summe X an Unterhalt zahlt.
-Weiterhin Ihr Mandant (also ich) der KM die ihm verbliebene fremdvermietete Haushälfte schenkt.
- Weiterhin eine Urkunde unterschreibt, dass Er sich zu keinem Zeitpunkt in der Zukunft mehr zu dem Lehrer äußern darf. Auch nicht in strafrechtlichen Verfahren.
Jetzt mache ich gerade eine Pause - grinse - und trinke einen Schluck Kaffee.
Meine Anwältin ruft mich an und meint : "Machen Sie das doch. Dann sind Sie alles los!"
"Die wollen nämlich den aufgelaufenen Unterhalt (also die Schulden) dann verrechnen mit der Haushälfte die Sie der KM übertragen!"
ICH erkläre dann der Anwältin, was das denn für ein Vergleich sein soll und das man Kindesunterhalt nicht verrechnen dürfe und dieser nicht zur persönlichen Bereicherung der KM dient!
Die Anwältin meint, ich hätte dann doch eine schriftliche Bestätigung, dass die Verrechnung gelte und man auch nicht mehr vollstrecken könne.
Ich bin hart geblieben und habe gesagt, dass das nicht geht und jeder Familienrichter mir das Ding soweiso um die Ohren haut.
Dannn würde es heißen : Haushälfte weg! Unterhaltsschulden immer noch da! Lach....
Weiter gehts :
1. Termin beim Landgericht. Mit Beweismittel ohne Zeugen.....(Das ist der Termin wegen der Anzeige gegen mich, auch wenn es jetzt nichts mit den JA-Urkunden zu tun hat)
Meine Beweismitel reichen nicht aus (was meine Anwältin hätte wissen müssen) und die Gegenseite verweigert sich, jetzt noch Zeugen zu zu lassen. (Die wissen auch genau , warum....)
Das Verfahren führe quasi Ich ! Die Anwältin sagt im Grunde nichts....
Der Richter prüft den Sachverhalt und läßt die Hauptbelastungszeugin, nach Überprüfung, einige Tage später zur zweiten Verhandlung zu!
Diese Verhandlung ist am 31.03.2011. Bin gespannt. Die Zeugin hat eine Heidenangst vor dem Lehrer und hat sich schon einmal krank schreiben lassen. Deshalb wurde der Gerichtstermin verschoben....
So kann's gehen.
In der Zwischenzeit ( die Gegenseite muß ja viel Angst haben) bekam ich den Vergleichsvorschlag noch zweimal (!) vorgelegt.
Ich habe abgelehnt... So ein böser Mann - ich aber auch....
Nun habe ich soeben die Anwältin angemailt, ob sie denn jetzt wegen der Urkunden entsprechendes Verfahren "beantragt" hat.
Sollte sie nicht innerhalb 3 Tagen antworten, muß ich mir wohl wieder Jemand Anderes suchen.
Und wenn sie nicht gestorben sind......
Geht die Geschichte noch sehr lange weiter.......
In Memoriam an den JA-Mitarbeiter : "Kommen Sie mir nicht mit Rechtsstaat...."
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zustimmung zur Adoption notwendig? |
Geschrieben von: bubble - 25-03-2011, 01:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo Leute,
ich habe eine Wissensfrage.
Unverheiratetes Paar hat ein Kind. Alleiniges Sorgerecht liegt bei der KiMu. Trennung, Kind bei Mutti, Mutti lernt neuen LAP kennen, große Liebe, Überlegung zu heiraten, Kind "Einzubenennen", ... Ziel: "perfekte "Familie".
Nun die Frage: Muss der Vater des Kindes bei einer Adoption gefragt werden und zustimmen, wenn Mutti und LAP auf den Gedanken kommen, Kind zu adoptieren?
Danke schonmal!
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