Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.822
» Neuestes Mitglied: brudervorluder
» Foren-Themen: 8.345
» Foren-Beiträge: 154.149

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Vollstreckungsziel
Vor 8 Stunden
» Antworten: 140
» Ansichten: 42.970
Kinder 3+5 von Mutter und...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: expat
Vor 11 Stunden
» Antworten: 3
» Ansichten: 195
Jahrelanges Tauziehen vor...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
22-05-2026, 20:39
» Antworten: 2
» Ansichten: 135
Ehevertrag - Frage zum na...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
21-05-2026, 18:14
» Antworten: 3
» Ansichten: 283
Informationen über das de...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
21-05-2026, 10:46
» Antworten: 31
» Ansichten: 7.652
Geschiedenes Scheidungski...
Forum: Meine Geschichte
Letzter Beitrag: neuleben
20-05-2026, 14:16
» Antworten: 5
» Ansichten: 13.617
Argentinien: Unterhaltssc...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
18-05-2026, 15:13
» Antworten: 8
» Ansichten: 500
Volljährigenunterhalt
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
18-05-2026, 12:33
» Antworten: 18
» Ansichten: 1.145
Schweden: Mütter bei der ...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
17-05-2026, 23:32
» Antworten: 3
» Ansichten: 1.213
Studie: Wie bringt man Fr...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
17-05-2026, 22:45
» Antworten: 13
» Ansichten: 2.090

 
  Nachzahlung PKH - Amtsgericht beabsichtigt von mir Ratenzahlung zu verlangen
Geschrieben von: marecello - 18-05-2011, 20:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Heute erhielt ich ein Schreiben vom Amtsgericht ....... mit dem Inhalt,
dass beabsichtigt wird, die Nachzahlung der ihnen im Wege der Prozesskostenhilfe einstweilen gestundenten Gerichts- und Wahlanwaltskosten anzuordnen in monatlichen Raten in Höhe von 50,00 Euro.

Die Nachzahlungsverpflichtung ergibt sich aus §§ 120 Abs. 4 ZPO in Verbindung mit § 124 Ziffer 2 ZPO

Über die Verpflichtung zur Nachzahlung entscheidet das Gericht von Amts wegen oder auf Antrag der Staatskasse oder der/des beigeordneten Rechtsanwalts/in;
die Partei, die Staatskasse und der/die beigeordnete Anwalt/Anwältin sind vorher zu hören.
Sie erhalten Gelegenheit zur Stellungnahme binnen zwei Wochen.

Ich habe ein durchschnittliches Nettoeinkommen von 1433.- Euro.
Kosten für Unterkunft und Heizung 580.- Euro
Unterhalt für Tochtert 266.- Euro
Umgangskosten mtl. 146.- Euro

Abzüglich Selbstbehalt, wie hoch ist der für Baden Württemberg?
Abzüglich Erwerbstätigenbonus, 180.- Euro

Ich habe noch verschiedene Versicherungen Haftpflicht, Rechtschutzversicherun,, Rentenfond (Altersvorsorge) für meine unterhaltsfähige Tochter in Höhe von 52,50.- Euro; mtl. Ratenzahlung für Zahnersatz, Fahrtkosten Jobticket.

Was kann ich noch in Ansatz bringen?

Ich bin einfach nicht in der Lage eine Ratenzahlung in Höhe von
50.- Euro zu leisten.

Was kann ich nun tun?
Wie soll ich Stellung nehmen?


Drucke diesen Beitrag

Thumbs Down Unterhaltspflichtiges Kind bekommt Kind
Geschrieben von: HelfendeSTochter - 18-05-2011, 19:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo zusammen,

ich helfe (oder versuche es) meinem Schwiegerpapa, der hat es nicht so mit dem Internet. Wink

Und zwar geht es um seine 20 Jährige Tochter. Die ist vor ca. 1,5 Jahren von heute auf morgen bei ihm und seiner Frau ausgezogen. (Sie hat dort 10 Jahre gelebt und hatte einen Ausbildungsplatz in Aussicht).
Leider ist dem so, dass die Kindesmutter den Vater so gar nicht mehr leiden kann und sie die Tochter aufgehetzt hat. Es kommen fast wöchentlich neue Schreiben von ihren Anwalt, wie die Tochter dort angeblich gelebt hätte (Aschenputtel mäßig, sie hätte nie Geld bekommen, nichts zu essen etc....) Sie versuchen die Lügen widerzubelegen, aber das ist eben nicht so einfach (außer das mit dem Taschengeld, ein Hoch auf Girokonten und Kontoauszüge Big Grin)

Naja, ich komm mal auf den Punkt. Die Tochter ist nun mittlerweile im 3. Monat schwanger, im ersten Jahr in der Pflegeassistentschule. Der Vater des kommenden Babys ist gleich wieder von seiner eigenen Wohnung in die Wohnung seiner Mutter gezogen. Die Tochter wird auch weiterhin bei ihrer Mutter wohnen bleiben. In wie weit ist nun mein Schwiegerpapa seiner Tochter gegenüber noch unterhaltspflichtig? Gibt es dazu Aufstellungen, leider kann ich nichts finden Sad und wie lange müsste er dann noch für sie zahlen? Ich würde mich freuen, wenn sich hier jemand findet, der uns weiterhelfen könnte. Heart

Drucke diesen Beitrag

Question Unterhalt Kanaren
Geschrieben von: chris - 18-05-2011, 10:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo alle zusammen,

ich bin gerade von meiner Freundin vor vollendete Tatsachen gestellt worden. Schwanger. Ich komme mir komplett hintergangen vor. Lange Rede kurzer Sinn. Ich möchte mich jetzt in Spanien eine Firma gründen, und mich selbständig machen und mich in Deutschland komplett abmelden. Ich möchte ganz normal meine Steuern in Spanien bezahlen.

Meine jetzige Arbeit kann ich glücklicherweise im Prinzip von überall aus machen. Mich würde interessieren welche Handhabe das deutsche Jugendamt/Gericht hätte die Unterhaltszahlungen in Spanien durchzusetzen. Ist dies überhaupt möglich?

Wie hoch ist der Selbstbehalt auf den Kanaren bzw. Spanien? Ich kann im Prinzip selber mein Gehalt bestimmen. Ich möchte nur vermeiden, dass irgendwann die Guardia Civil vor meiner Tür steht.

Wenn ich nach Deutschland einreise, möchte ich das natürlich ohne blaues/grünes Empfangkomitee machen können und auch sonst keine Probleme haben.

Aber ich möchte alle legalen Mittel einsetzen, um möglichst nichts oder weniger zu zahlen.

Verständnis der Forenmitglieder hin oder her. Ich würde mich über konstruktive Hinweise und Ratschläge freuen.

Danke
Chris

Anmerkung: Editiert auf Wunsch des Users

Drucke diesen Beitrag

  Berechnung Unterhalt KM
Geschrieben von: i-wahn - 17-05-2011, 20:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (56)

Hallo zusammen,

wie berechnet sich eigentlich der Unterhalt einer KM wenn nicht verheiratet gewesen.

Ich lese immer "nach der Lebensstellung" vor der Geburt. Die Fledermaus der Gegenseite schickt mir ihre letzten drei Lohnabrechnungen und nimmt davon den Durchschnitt. Summe: 1.100 € Netto.

Das Amt, dass das Elterngeld gezahlt hat nimmt den Durchschnitt der letzten 12 Monate, bereinigt das noch um eine Werbekostenpauschale und kommt auf ein durchschnittliches Erwerbseinkommen vor der Geburt von gerade einmal 593 €. Das waere mir natuerlich angenehmer.

Liege ich richtig, wenn ich mich vor Gericht darauf berufe oder hat ihr Anwalt recht?

Drucke diesen Beitrag

  Wie benehme ich mich am Besten gegenüber den Kindern?
Geschrieben von: Nappo - 17-05-2011, 14:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Obwohl schon vor Jahren leider gerichtlich (Vergleich) der Umgang festgelegt wurde, versucht die Mutter jedes Jahr auf's Neue mich zu erpressen, Änderungen herbei zu führen.
Ich habe ihr mit geteilt, dass wenn sie aufhöre die Kinder vor zu schicken und mich vernünftig nach evtl. Änderungen frage, dann könnten wir jederzeit auch über Änderungen reden.
Daraufhin bekam ich die Antwort, sie würde meine Antwort an das JA weiter leiten.
Es läuft immer nach dem gleichen Schema und auch der Anwalt ist da mittlerweile ratlos und verzweifelt.
- Erst werden die Kinder vorgeschickt : "Mama hat gesagt, wir können diese Sommerferien nur 1 Woche am Anfang kommen. Sonst können wir nicht mit ihr in den Urlaub. Den Rest holen wir dann Ende der Sommerferien nach".
(Die Mutter hat nichts Anderes als Urlaub im Sinn und war schon die kompletten Osterferien mit den Kindern weg)
- Dann bin ich erst mal völlig überrascht und nehme Kontakt mit der Mutter auf.
- Die wartet erst mal 14 Tage und sagt mir dann wie es zu laufen hat. Wenn es nicht so läuft wie sie will, dann rennt sie zum JA und macht auf Opfer
Sie ist nur nicht hoch manipulativ, sondern will immer bestimmen wo es lang geht.
Am Ende bin ich jedes Mal der Böse. Die Kinder sind mittlerweile völlig fertig (7 und 11 Jahre alt).
Sie werden ständig aufgehetzt. Leider wohne ich noch im gleichen Ort, was die Sache für die Mutter immer etwas einfacher macht.
Z.B. an den Umgangswochenenden. Sie verlangt dann, dass die Kinder sie besuchen kommen.
Sei es, weil Muttertag ist oder weil jemand dort Geburtstag hat oder was auch immer.
Wenn ich meine Zeit aber für die Kinder nutzen möchte, sagt sie den Kindern, "sie dürften nicht zur Mutter kommen" und geht mit dieser Argumentation auch zum JA.
Wir haben bei mir zuhause dann immer das größte Theater, weil wir in der Vergangenheit entweder nur Streß hatten oder dann doch klein beigeben mussten.
Die Beeinflussung der Kinder scheint niemanden zu stören. Eine psych. Beratung/Behandlung der Kinder wurde seitens der KM abgelehnt.
Nun geht das Theater wegen der Sommerferien schon wieder los. Unter diesen Umständen will ich nicht mehr klein beigeben.
Das JA wird mit Sicherheit wieder bei mir anrufen. Die Kinder werden wieder hier sitzen und sind völlig zerrissen.
Treibt man das so lange, bis die Väter die Schanuze voll haben ?

Drucke diesen Beitrag

  Wechselmodell oder Umgang
Geschrieben von: Raban - 17-05-2011, 06:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Liebe Mitstreiter, ich begebe mich jetzt auf dünnes Eis, vor allem bei denen, die immer für Festlegung und Erweiterung der Umgangsmöglichkeiten plädieren. Ich frage mich, weswegen die wenigsten von uns das Wechselmodell anstreben. Die Zahlen belegen es: 5 - 10 % aller in Deutschland getrennt lebenden Kinder leben im echten Wechselmodell, also zu 50 % bei Mutter und Vater. Ich finde, dass nur dieses dem GG gerecht wird: Erziehung als natürliche Rechtsverpflichtung beider Eltern. So erleben die Kinder Alltag, Wochenenden, Ferien bei beiden. Keiner - weder Mutter noch Vater - kann zum "Superelternteil" mutieren, während der andere die Rolle der Besuchstante oder des Besuchsonkels zugewiesen bekommt. Dass er die Kosten dieser Rolle fast vollständig allein trägt, ist hier hinlänglich diskutiert.
Nun ist mir bewusst, dass für das echte Wechselmodell das gemeinsame Sorgerecht und eine zumindest funktionierende Elternkommunikation vorhanden sein müssen sowie eine entsprechende Bindungstoleranz. Aber Ursache und Wirkung liegen vielleicht anders, als viele denken; beides befördert einander auch.
Jede andere Lösung schmälert die Rechte des Kindes auf beide Eltern und inverso die Elternrechte und die Elternverpflichtung.
Ich gehe sogar so weit: wenn dieses kranke Familienrechtssustem die Elternentfremdung befördert und unterstützt, dann darf man es selbst nicht unterstützen. Ich weiß, dass dies Totalverzicht auf das eigene Kind bedeutet und dass viele von uns das nicht können, aber was ist besser, wenn die Mutter auf völlig stur schaltet und das Kind in größte Schwierigkeiten damit bringt und es bis ins PAS treibt - ist es dann nicht besser loszulassen, weil ich mein Kind liebe?

Drucke diesen Beitrag

Question Darf man als Frau auch Fragen bezüglich Sorgerecht/ABR stellen?
Geschrieben von: Jungsmama2010 - 16-05-2011, 12:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (70)

Sind hier nur Männer?
Ich will nicht gesteinigt werden für meine Frage, denn das ist ein sehr heikles Thema.
Ich will nämlich mit meinen Kindern evtl. 650km umziehen.Confused

Drucke diesen Beitrag

  Auswandern! Wohin?
Geschrieben von: n-arabian - 14-05-2011, 10:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo,

zunächst mal Grüße aus Südtirol, bei uns sieht die ganze Unterhaltssache auch nicht besser aus, wenn nicht schlimmer. Nur dass die meisten Väter aus Scham und falsch verstandener Verantwortung Überstunden schinden bis zum geht nicht mehr um so halbwegs über die Runden zu kommen. Die Ex-Ladys leben dafür in Saus und Braus.
Leider hat sich auch das mit der Wirtschaftskrise für uns Väter sehr geändert. Überstunden sind Vergangenheit. Und als öffentlicher Angestellter bis denen sowieso auf Gedeih und Verderb ausgeliefert.
Ich finde es volle Sch..... dass wir uns wie Schwerverbrecher fühlen müssen und entsprechend leben müssen nur weil wir Kinder gezeugt haben und das Recht auf Seiten der Damen steht!

Ok, nun aber zum Thema Auswandern:
Wo kann man überhaupt noch hin?
Welche Staaten haben die Konvention vom 23.11.2007 unterschrieben?
Und wie sieht das mit der Rente aus? Können die bei ausständigen Unterhaltszahlungen auf die angereicherte Rente zugreifen?

Vielen Dank und Grüße aus den Dolomiten

Drucke diesen Beitrag

  Nachzahlung Unterhalt
Geschrieben von: i-wahn - 13-05-2011, 16:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (50)

Noch ein Frage:

JA fordert Nachzahlungen für einen Zeitraum vor "Inverzugsetzung". Tag der Inverzugsetzung ist für mich der Tag an dem ich den ersten Breif bekommen habe. Haben die eine Chance das durchzusetzen oder kann ich mich entspannt zurücklehnen.

Danke!

Drucke diesen Beitrag

  Ummelden der Kinder bei Umzug
Geschrieben von: Anti-JA - 13-05-2011, 09:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

welche Unterlagen würde die KM benötigen, um die Kinder bei Umzug ummelden zu können ?

welche Unterlagen würde der KV benötigen, um die Kinder bei Umzug ummelden zu können ?

Drucke diesen Beitrag