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  Einkommen bereinigen?
Geschrieben von: DerSchmidt - 18-08-2010, 22:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo Leute,

welche Ausgaben kann ich bei der Bereinigung veranschlagen?! Ich studiere und zahle Studiengebühren,Materialkosten, Versicherungen etc

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  Gemeinsames Sorgerecht - wer hat bereits nach neuem Urteil geklagt oder Erfahrungen?
Geschrieben von: jimmy - 12-08-2010, 14:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (151)

Hallo Leute,

ich weis die Frage kommt sehr früh, denn das neue Urteil für ledige Väter ist erst ne Woche alt - aber startet jetzt der großteil von euch betroffenen mit dem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht per Familiengericht - oder hofft Ihr auf ne gesetzliche Regelung? Ich vermute Mal, das die gesetzliche Regelung in erster Linie für "neue Kinder/neue Fälle" sein wird + das den "Altfällen" vermutlich nur der gerichtliche Weg bleibt. Die Mutter meines Kindes hat mir gestern zu verstehen gegeben, das Sie auf gar keinen Fall dem gemeinsamen Sorgerecht freiwillig zustimmen wird + bei allen Pressemeldungen im TV schaltet Sie sofort auf den nächsten Spielfilm um....

Die Frage die sich mir stellt ist, handeln wirklich alle Richter an jedem kleinen Amtsgericht bereits nach dem neuem BGH Urteil? den das Europa Urteil von Ende letzten Jahres hat ja viele Richter auch nicht interessiert...

Wenn ich dann jetzt aktuell Klage + der Richter entscheidet sich weiterhin für das alleinige Sorgerecht der Mutter, kann ich dann ich einem Jahr oder so ein weiteres Mal Klagen - in der Hoffnung das bis dahin auch der gesetzliche Rahmen steht + die Richter anders entscheiden, oder habe ich dann bereits keine Chance mehr, weil ich ja jetzt bereits evtl klage + damit verliere?


Und ich bitte auch um Komentare, von denen die bereits jetzt geklagt haben + Ihre Verhandlung die nächsten Wochen haben + dann gleich schreiben können, wie der Richter geurteilt hat - denn der Begriff "zum Wohle des Kindes" wird mit Sicherheit von vielen Amtsgerichten unterschiedlich ausgelegt...


Danke für eure Infos - Jimmy!

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  Hilfe im Kampf gegen die Arge!
Geschrieben von: Angel - 12-08-2010, 11:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo,

mein Mann hat ein uneheliches Kind und da er schon seit geraumer Zeit keinen Unterhalt mehr zahlen kann, hat das erst das Jugendamt übernommen und seit ca. 2 Jahren ist die Arge zuständig. Und genau um die geht es hier.

Im Dezember 2008 (nach Übergang des Unterhaltes) hat die Arge Auskunft über Einkommen verlangt. Haben wir alles gemacht und bis Ende 2009 hörten wir nichts mehr. Dann wieder ein Schreiben, dass er Auskunft geben soll. Wir schrieben zurück, dass das ja schon Ende 2008 geschehen ist und 2 Jahre noch nicht vorbei sind. Das hat die Arge überhaupt nicht interessiert, angeblich haben die nie was bekommen. Nee, ist klar. Also wieder eine Kopie des Arbeitslosengelbescheides und wieder Auskunft gegeben über Miete, zusätzl. Kranken- und Rentenversicherung. Das war im Febr. 2010. Kurz danach fand mein Mann eine Arbeitsstelle und prompt kam wieder ein Schreiben, er möge doch die Kopien der Lohnbescheinigungen der letzen drei Monate hinschicken.

Er hat lediglich schriftlich sein Einkommen preisgegeben, weil wir echt nicht einsehen, noch einen Haufen Kohle für Kopien auszugeben. Aber damit gibt sich die Arge nicht zufrieden, drohen jetzt sogar mit einem Bußgeld.

Ok, dann sollen sie die Kopien halt bekommen. Meine Frage: was kann ich schwärzen. Finde nicht, dass der AG die Konto-Nr., der Firmen-Name oder die Sozialvers.-Nr. meines Mannes etwas angeht. Und es geht die einen Sch...Dreck an was ich verdiene. Ist ja nicht mein Kind. Dieses Kind wird 14 Jahre alt und ich bin der Meinung, dass die Mutter ihren Hintern zum Arbeiten hochkriegen sollte.

Lohnt es sich Widerspruch gegen dieses Schreiben einzulegen. Brauche echt Rat von erfahrenen Kämpfern.

Grüßle
Angel

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  Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht
Geschrieben von: marecello - 10-08-2010, 20:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Klage vor dem Gericht wegen Kindesunterhalt.

Bekam ein Antwortschreiben bezüglich Mietkosten.
"Eine Erhöhung wegen höherer Mietkosten ist nicht vorgesehen".

Ich will, da ich für meine Tochter ein Kinderzimmer bereit stelle, dass die erhöhten Wohnungskosten (Wohnungsmehrkosten) als Ausgaben für das Umgangsrecht mitgezählt werden.

Ebenso Verpflegung, Fahrtkosten (Holen + Bringen), Kleidung, Urlaub, Zoobesuch, Zirkus, Schwimmbad, Spielzeug, sowie sonstige Lasten.
Zusätzlich zahle ich (ungeminderter) Kindesbarunterhalt.

Praktizierter Umgang ist geleisteter Kindesunterhalt in Form des Naturalunterhalts.
Oder anders gesagt: Wenn ich Umgang mit meinem Kind habe, darf ich gem. §1612 II BGB die Art der Umgangsgewährung bestimmen.




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  Anonymisierung JA-Unterlagen
Geschrieben von: DerSchmidt - 09-08-2010, 13:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,

hat jemand Erfahrungen mit geschwärzten Unterlagen für das JA, sprich Arbeitgeber geschwärzt etc?! Wie reagieren die Behörden ?

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  Einvernehmliche Lösung mit Exe
Geschrieben von: DerSchmidt - 08-08-2010, 15:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo Leidensgenossen,

habe heute mal wieder versucht eine einvernehmliche Lösung mit der Exe zu finden. Aber sie ist nichtmal drauf eingegangen, sie läßt es lieber über die Behörden laufen und bekommt schlussendlich weniger als ich ihr angeboten habe. Wie doof und sturr kann man sein?

Ein weiterer Resignierter

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  Erstausbildung
Geschrieben von: DerSchmidt - 07-08-2010, 09:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Väter,

weiß jemand wie es sich verhält wenn die Erstausbildung ein Studium ist. Sind bei einem Bachelorstudium dann drei Jahre Erstausbildung und beim Examen 4,5 Jahre Erstausbildung?!

Hintergrund ist, dass ich Jura studieren will und mit dem Bachelorabschluss kann ich nichts anfangen, der Master baut darauf auf, aber entspricht ja quasi einer Zweitausbildung. Ich befürchte, dass sich das JA dann nach drei Jahre meldet und meint ich solle die Ausbildung abbrechen, um die volle Leistungsfähigkeit zu erbringen.

Danke für Eure Hilfe

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  Sorgerecht - klagen oder warten?
Geschrieben von: sorglos - 06-08-2010, 00:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (62)


Nach der Entscheidung werden sich viele fragen, ob sie nun klagen sollen - oder noch auf die neue gesetzliche Regelung warten sollen?

Evtl. wäre es auch sinnig, zuerst mal einen "letzten Einigungsversuch" zu machen und die Mutter schriftlich aufzufordern oder zum Termin zu einer Sorgeerklärung beim Jugendamt zu bitten?

Erste Pressemleungen gibt es jedenfalls:

Zitat:Väter zeigen Interesse an Sorgerecht
05.08.10 | 15:10 Uhr

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum gemeinsamen Sorgerecht für uneheliche Kinder sind die Anfragen von nichtverheirateten Männern bei den Gerichten in Sachsen-Anhalt angestiegen.
http://www.ad-hoc-news.de/vaeter-zeigen-...s/21529375

Wie seht ihr das?

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  Pathologisierung von Minderjaehrigen
Geschrieben von: Master Chief - 19-04-2010, 19:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Mahlzeit!

Melde mich zurück nach 3-4 turbulenten Wochen.
Kurz vor meinem Abschied von Singapur war ich noch kurz in Melbourne. Schöne Stadt, angenehmes Klima und freundliche Menschen, aber wie wir alle wissen ist Australien leider auch fest im Griff des internationalen Feminats.

Meine Expatriation endete leider vorzeitig, aber dafür kann ich meinen Sohn jetzt (hoffentlich) öfter sehen. In Deutschland werde ich vorübergehend OFW sein bzw. eine Wohnung anmieten, bevor meine wieder frei wird.

In eigener Sache nebenbei habe ich noch eine kleine Umfrage aus "sicherer" Entfernung lanciert. Hintergrund ist die Situation "Unterhaltsbedarf wegem schwierigem Kind" oder "Wie bekomme ich mein Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils in eine Psychotherapie?".
Vorausgesetzt das gemeinsame Sorgerecht besteht, dann bremst die Berufsordnung der Kammer in den meisten Ländern die vermeintlich fürsorgliche Mutter aus. Tenor: Gemäß BGB und geltender Rechtsprechung gibt es eine Therapie nur dann, wenn beide Eltern zustimmen bzw. ein Urteil vorliegt.

Die Minderheit der psychotherapeutischen Länderkammern in der bundesrepublikanischen Peripherie läßt ihren niedergelassenen Psychologen freie Hand in dieser Hinsicht und entläßt die betroffenen Elternteile damit in die Niederungen der deutschen Jurisdiktion, vulgo: "...dann gehen sie doch vor Gericht, wenn es ihnen nicht paßt."

Der Bundesverband der Länderkammern hat dazu folgendes angemerkt: "Kammerrecht ist Länderrecht." - und ist dem damit - auch in Bezug auf Bundesgesetze - völlig Schnurz.

Anzumerken ist im speziellen noch folgender Aspekt: Da mir die Zusammenhänge bewußt wurden, mich im Zweifel im Gerichtssaal wiederzufinden (naemlich dann, wenn dem Willen der Mutter nicht entsprochen wird), habe ich die Kammer nicht wegen ihrer Mißachtung geltender Bundesgesetze in ihrer Satzung angerufen, sondern wegen der Begründung der behandelnden Psychotherapeutin, die mit nur einer Unterschrift lustig drauflostherapierte. Herhalten mußte in Frau Doktors Antwort dafür die Dringlichkeit der Behandlung (gerne genommen bei Not-OPs u.ä., aber völlig aus der Luft gegriffen bei ambulanter Psychotherapie).

Das war eine bewußt irreführende und medizinisch unzutreffende Aussage und deswegen hatte ich die Kammer dem Grunde nach angeschrieben.
Auch hier dieselbe Reaktion: "Ist uns latte, verklagen sie die Therapeutin doch.".
Interessanterweise geht es bei der PKSH offensichtlich eine eindeutige Richtung:
Keine Informationen oder Bestimmungen über das gemeinsame Sorgerecht, stattdessen fokussiert man intensiv auf die ausufernde männliche Massengewalt innerhalb der Familie und wie der Behandelnde die lästige ärztliche Schweigepflicht umgeht, so z.B. in der Broschüre "Datenschutz und familiäre Gewalt" - Hinweise und Tipps zum Datenschutz bei Kooperationen zwischen dem Jugendamt und anderen Stellen; Hrsg. Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2005.

Jetzt nun zu dem Aspekt für die tfaq: Ist man sich einigermaßen sicher, daß die Ex das eigene Kind nicht zu jedem Preis pathologisiert oder gerichtlichen Prozessen aussetzen will, dann sollte man sich nicht zu sicher sein in Deutschland.
Eine kurze Autofahrt über die Landesgrenze z.B. von Niedersachsen nach Hamburg und schwupps ist das eigene Kind in der Therapie, ohne selber zugestimmt zu haben.

Vor allem für die Unterhaltszahler in den betroffenen Ländern daher folgende Übersicht (Aufstellung nach Eingang der Antwort (S.-H. und Niedersachsen ausgenommen)):

PTK / Satzungsgebunden an das Sorgerecht / Satzungsartikel / Anmerkung
===================================================
S.-H. / nein
Hamburg / nein / §4 (3) / Kindeswohl!
Niedersachsen / ja / §12 (3 und 5)
NRW / ? / Verweis auf die Hotline für Mitglieder - eher §12 (3) und ja
Hessen / ja / §14 (3)
BW / ja / §9 (3a)
OPK / ja / lt. Antwort
Rheinland-Pfalz / nein / Einzelfallentscheidung d. Arztes
Bremen / ja / §12 (2 und 3)
Bayern / nein / Hinweis §1 (2): Psychotherapie nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
Saarland / ja / § 12 (2 und 3)

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  Kontaktabbruch
Geschrieben von: Jigsaw - 18-04-2010, 10:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Ich hatte jetzt mehrfach angerufen auf den Anrufbeantworter von der Ex.
Keine Reaktion. Auf E-Mail gibt es auch keine Antwort.
Möchte halt zu dem Geburtstag meiner Tochter anfang Mai und das will Ex wohl nicht.

Kein Sorgerecht, nur die Zahlpflicht. Zahle immer regelmässig, aber das reicht dem Jugendamt nicht.
Mich kotzt es dermassen an, diese Situation beenträchtigt mein Leben und das geht mir auf den Geist!!!!!!!!!
Ausserdem zahle ich 225 Euro und hab null Rechte!!!!!!!!!!!
Insgesamt inklusive Kindergeld über 400 Euro für einen Säugling. Ticken die noch richtig und das reicht immer noch nicht.

Scheiss Staat!

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