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  Schweiz: Kuckucksvater darf zahlen
Geschrieben von: lordsofmidnight - 27-02-2011, 13:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Und zwar nicht zu kräftig. 2450 Franken monatlich darf ein Vater für 2 Kinder zahlen, die gar nicht von ihm sind.
Grund: Es gibt eine 5-Jahresfrist in der die Vaterschaft angefochten werden kann. Diese ist verstrichen, also darf er weiter bezahlen.
Sehen darf er seine Kinder auch nicht...

http://m.blick.ch/news/schweiz/zuerich/v...len-167513

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  Entfremdung begegnen
Geschrieben von: Bluter - 26-02-2011, 17:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (44)

In den vergangenen drei Tagen habe ich mich eingehend mit einem familienpsychologischen Sachverständigengutachten auseinandergesetzt.

Vorweg:
Das Gutachten selbst, wurde nach meinem Empfinden, umfangreich und ausführlich erstellt.
Was mir zwar plausibel erschien und mich dennoch erschütterte, war die Empfehlung an das Familiengericht, den Umgang zwischen Kind und Vater bis auf Weiteres auszusetzen.
Dies mit der Einschränkung, dem Kind ein realistischeres Bild vom Vater dergestalt zu vermitteln, dass das Kind weiterhin therapeutisch behandelt wird und der Vater zeitweilig aktiver Bestandteil dieser Therapie sein möge, um eine Annäherung zu ermöglichen.
Ansonsten wurde der nachhaltig ausgrenzenden Mutter geraten sich selbst in Therapie zu begeben, um die symbiotische Beziehung zur wiederum eigenen ausgrenzenden Mutter (also, Großmutter des Kindes mütterlicherseits) zu überwinden.
Über die eigene Abnabelung sei dann denkbar, den Weg für eine gedeihliche Entwicklung des Kindes, unter Einbeziehung des dafür notwendigen Vaters zu ebnen.

Problem:
Die Symptomatik der Mutter gilt nicht als krankhaft, im Sinne einer gerechtfertigten Zwangsunterbringung, oder –Maßnahme.
Vielmehr geht die Sachverständige (wie ich finde: zu Recht) davon aus, dass eine Therapie ohne eigene Bereitschaft, auf Grundlage akzeptierter und verinnerlichter Erkenntnisse, nur schwer von Erfolg gekrönt sein kann.

Mir ist bewusst, dass zu diesem Punkt unterschiedliche Meinungen vertreten werden.

Ausgangssituation:
Eheschließung, Geburt.
Vater: vollschichtig berufstätig, Mutter: Hausfrau, Großmutter (Mutter der Mutter): “Familienhilfe“.
Quengelkind, ab Geburt und im elterlichen Schlafzimmer, Vater schlaflos und Auszug aus Schlafzimmer. Einzug von (ehemals alleinerziehender) Oma ins Schlafzimmer, dies im Haus des (geschiedenen) Vaters vom Vater.
Trennung und Fortzug: Mutter mit Kind „und Oma“ (hat/hatte eigene Wohnung).
Umgangsverweigerung (augenscheinlich) durch das Kind.
Im Anschluss: Einrichtung von Begleitmaßnahmen durch Mutter und Vater.
Aktivierung einer Heerschar von Kräften der Helferindustrie (DKSBx3, Psych.x2, Klassenlehrerin, Gericht, Sachverständige, VafK).
Ablehnung gegenüber Vater hat sich im Kind, im Laufe der Jahre, manifestiert.

Losgelöst, von dem konkreten Fall, ist mir etwas aufgefallen, was mir auch im eigenen Fall, in abgeschwächter Form begegnete: Etablierte Muster und Rollenverständnisse, einhergehend mit gesellschaftlich anerkannten und (weil?) medial verbreiteten Erziehungsvorstellungen.

Sichtbarer als hier können die Thesen der Ursprungsfamilienbefürworter kaum zum Ausdruck gebracht werden.
Oma hatte offenbar einen prügelnden Säufer an ihrer Seite und mit ihm drei Kinder (zwei Töchter, einen Sohn).
Reaktion: Weg damit!
Folge:
Kinder wachsen mit einem miesen Bild des Vaters auf und halten fest zusammen.
Die Kinderschar entlastet die dreifache Mutter und die Bindung zur Mutter wird so gefestigt.
Alle drei Kinder scheitern in der Folge in ihren eigenen Beziehungen, die Ursprungsfamilie bleibt von Streitigkeiten verschont. Man hält auch zusammen, als der Sohn seinerseits von seinen eigenen Kindern entfernt wird.
Es wird dieser Sohn, als Onkel des Kindes aus dem Eingangsfall, als Ersatzvaterfigur installiert.
Die Kinder der einen Tochter, als Cousins, übernehmen den Part der besten Freunde, besagten Kindes.
In diesem kleinen und in sich geschlossenen Biotop, von Eineltern mit deren Kindern, ist für andere Menschen kein Platz.
Sie stolpern nicht einmal über den einzigen Mann in den eigenen Reihen, der ausgegrenzt wurde und fortan einen fragwürdigen Part übernimmt, vermutlich um sich gegenüber den Damen als durchaus brauchbares männliches Vorbild zu profilieren.
Die Entfremdung zwischen Kind und Vater kam nicht von ungefähr, sondern wurde aktiv von allen Beteiligten unbewusst aber nachhaltig voran getrieben.
Es ist nicht einmal so, dass die Mutter sich gegenüber den Professionen grundsätzlich ablehnend zu Umgangskontakten zwischen Kind und Vater geäußert hätte, nur tat sie praktisch alles dazu, dass diese Entwicklung zwangsläufig eintreten musste.
Das „arme Kind“ wurde in allen Lebenslagen besonders gepudert und mit besonderen Freiheiten versehen.
Von Anbeginn gingen die Meinungen des Elternpaares in diesem Bezug dann auch auseinander.
Der Vater sprach sich für klare Strukturen aus, während die Mutter dem Kleinkind bereits umfängliche Mitspracherechte einräumte.
Es verwundert nicht, dass dem Kind im Alter von drei Jahren bereits gesagt wurde, es müsse nicht zum Vater, wenn es nicht wolle.
Aktive Zuführung sieht anders aus.

Wenn ich heute den Medien Aussagen zugunsten Alleinerziehender entnehme, dann sind diese immer recht pauschal gehalten.
Mal wird dieses Familienmodell als „Erfolgsmodell“ verkauft, mal wird für mehr Verständnis und mehr finanzielle Unterstützung geworben.
Erfolgreich und lautstark sekundiert werden die postulierten Bittstellungen durch die Betätigungen von Frauenhausbetreiberinnen und Frauenbeauftragten.

Die Botschaften kommen an.
Sie lauten: Männer sind Schweine, sind frei von Empathie, haben im „Familienbetrieb“ nichts verloren und sollten sich darauf beschränken, die außerhäusliche Rolle des Ernährers - dort jedoch vollumfänglich – zu erfüllen.
Schlägt der Alte quer: Weg damit, notfalls per Wegweisung oder Kindesentführung, auch in ein Frauenhaus!
Zu den Parolen, die neue Ein-Elter-Familien, via ausgesandte Bilder über Männer begründen , gesellen sich die bereits etablierten vaterlosen Restfamilien, die zumindest mit einiger Wahrscheinlichkeit Ausgrenzungsmuster über Generationen „vererben“.

Ich möchte an dieser Stelle mit euch gemeinsam einen Abgleich vornehmen, um im Anschluss hieraus zukünftige Maßnahmen und Konzepte erarbeiten zu können, die es uns allen ermöglichen, dass unsere Kinder zu dem werden können, was ihnen gebührt:
Eigenständige, in ihren unveräußerlichen Rechten, freie und dennoch familiär und gesellschaftlich verantwortungsbewusst handelnde Erwachsene Menschen.

Dieser Thread sollte langfristig angelegt sein.
Herzlichen Dank, für eure Geduld und Aufmerksamkeit! Smile

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  Aufteilung Hausrat
Geschrieben von: Terbeck - 26-02-2011, 17:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (42)

Das Trennungjahr ist vorbei, ja sogar um mehr als vier Monate.
Der Ex habe ich bereits vor 14 Monaten die Frage nach der Aufteilung unseres Hausrates (kompl. einger. Haus mit 140 qm) gestellt. Sie wohnt dort mit unserem gemeinsamen Sohn. Nachdem ich ihr eine Liste des kompl. Inventars geschickt habe und um einen Temrin zwecks Teilung des Hausrates gebeten hatte, erhielt ich durch ihren Anwalt ein Haus- und Zutrittsverbot, d. h. keine Chance auf den Hausrat, den ich zu 99 % vor und in den letzten sechs Jahren angeschafft und tlws. bereits 1 x ausgetauscht habe. Mehrere nachfolgende Erinnerungen blieben unbeantwortet bzw. mit dem Hinweis beantwortet, dass man darauf zurückkommen würde. Nach meinem Gefühl will der gegn. Anwalt die Sache unbedingt entweder auf den Scheidungstermin oder danach verschieben; mein Anwalt spielt offenbar mit, denn er folgt meiner Anweisung nicht, dem gegn. Anwalt eine Antwortfrist zu setzen mit einem danach fixierten Termin, an dem ich die anteiligen Haushaltsgegenstände (Liste liegt seit langem vor) abholen kann. Ich meine, dass bei erneuter Fristmissachtung ich doch die Gelegenheit hätte, mit einer einstw. Anordnung Druck ausüben zu können.
Ich sehe nicht ein, dass sich auf meinem anteiligen Hausrat irgendwelche Beschäler herumlümmeln und ich "irgendwann" Restmüll abholen kann.
Wert des Hausrates ca. 60.000 Euro.
Tipps bitte !

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  Diskussion zu: Mein Alptraum. Vorwurf des sexuellen Mißbrauchs der eigenen Kinder
Geschrieben von: beppo - 20-02-2011, 09:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

[Diskussion von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=47884 ]

Hallo Daniel,
eins vorab:
Lasse dich nicht mehr auf begleiteten Umgang ein.
Bestehe beim nächsten Mal auf unbegleiteten Umgang. BU ist kein Therapeutikum für kranke Mütter.

[Diskussion von http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=47884 ]

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  Die Trennung steht bevor
Geschrieben von: desperatemen - 19-02-2011, 19:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo,
ich stehe kurz vor einer Trennung und möchte logischer Weise so wenig wie möglich falsch machen. Habe mich deshalb schon etwas belesen und wollte auf diesem Wege nochmal jemanden um Rat fragen der mehr Erfahrung hat.
Also erstmal kurz zu mir. Ich habe vor ca. 6 Jahren eine Kenianerin geheiratet. Sie war zu der Zeit als AuPair in Deutschland und wir lernten uns hier kennen und lieben. Nach einigen gegenseitigen Besuchen und etwa 1/2 Jahr des Kennenlernens haben wir geheiratet. (natürlich auch damit sie in Deutschland bleiben konnte). Schon damals habe ich mich über binationale Ehen und über eventuelle Probleme erkundigt. Da wie aber keinen großen Altersunterschied haben und uns nicht in einem Urlaubsparadies kennengelernt haben hatte ich keine weiteren bedenken. Um mich aber nicht blind zu verkaufen haben wir einen Ehevertrag gemacht,
der mir mein Haus bzw. die zur Finanzierung benötigte Lebensversicherung sowie ein Darlehn absichert.
Die ersten Jahre waren gut. Wir hatten vollstes Vertrauen und hatten auch finanziell keine Geheimnisse. Da ich eine Ausbildung für Sie nicht von Erfolg gekrönt sah half ich Ihr immer wieder zu Hilfs-. bzw. und Nebenjobs. Nach ca. drei Jahren wurde Sie dummerweise trotz Verhütung Schwanger. Ein Kind stand zu diesem Zeitpunkt für uns (mich) nicht zur Diskussion. Nun, wir haben es trotzdem bekommen. Vorher habe ich Ihr noch einen Führerschein bezahlt.
Die Zeit nach der Geburt war durch viele Streitereien geprägt die ehrlicher Weise viel von mir kamen. Die Neue Situation als Alleinverdiener für eine Familie war schwer für mich. Trotz vieler Versuche meinerseits war meine Frau auch nach der Elternzeit nicht bereit über einen Nebenjob etwas dazuzuverdienen. Der Vorwand unseres Kindes rettete Sie davor. Leider war Sie aber auch keine begnadete Hausfrau. Seit Mitte letzten Jahres hat Sie den deutschen Pass. Unser ganzes Geld ist in gemeinsame Projekte
(meist Urlaub bei Ihrer Familie) geflossen. Rücklagen gibt es fast keine.
Nachdem letzten Urlaub in diesem Winter geht unser Kind (3 Jahre) in den Kindergarten. Ich erhöhte den Druck auf Sie, sich einen Nebenjob zu suchen. Unser Verhältnis hatte ich bis dato als gut beschrieben.
Der Kindergarten war eine große Erleichterung, finanzielle hat es auch ohne Ihre Hilfe gereicht und auch sonst war es weitgehend OK. Da Sie aber keine große Hausfrau war und trotzdem Ihre Ansprüche hatte war Ihre Beitrag zu
unsrer Ehe (Nebenjob) immer ein Streitthema. Nach unserem letzten Streit ist es aus. Wir leben noch zusammen reden aber nicht. Über meine Eltern ließ Sie mir verkünden das sie Hilfe in einer Art Frauenhaus gesucht hat
und sobald Sie eine freie Wohnung finden ist Sie weg. Gesprächsversuche waren zwecklos. Eine Eheberatung will Sie nicht.

So was soll ich bloß tun!?

Sollte Sie ausziehen ist es eine dauerhafte Trennung. Ich bin zu allen Kompromissen bereit aber nicht wenn Sie und aufgibt und die Wohnung verlässt. Ein Zurück wird es dann von meiner Seite definitiv nicht geben.
Ich will also jetzt Vorbereitet sein. Irgendwann komme ich heim und Sie und mein Kind sind weg. Wer weiß was noch alles.
Wenn ich mich richtig Informiert haben wäre dieses Vorgehen zu empfehlen.
1. Alle wichtigen Dinge in Sicherheit schaffen bzw. Ihr Kontozugriffe entziehen.
2. Warten bis es passiert.
3. Dann so schnell wie möglich über den Anwalt ein Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts
fordern. (Mein Kind ist das aller wichtigste und ich möchte es bei mir behalten. In der Umgebung die
es kennt, bei der Familie etc.)
4. Ihr eine Hausverbot aussprechen.
5. Im Jugendamt beraten lassen
6. Kindergarten infomieren, das ich keiner Ummeldung zustimme und sie nicht mit dem Kind abhauen kann

Ist das richtig so?
Weiterhin möchte ich für mein Kind da sein. Der Unterhalt an Sie gibt nicht. Sorry Sie ist mit nichts außer einem Koffer gekommen, hat nicht verdient und wird auch jetzt nicht bekommen, da bin ich zu allem bereit.
Eigentlich will sie auch nichts von mir aber das ist rechtlich ja gar nicht möglich.

Die Situation:
In Lohnsteuerklasse 3 zur zeit 2350€ netto+ Kindergeld+ 2x Miete - 2x Darlehn.Wenn ich so richtig überschlagen habe bleibe ich mit der anderen LS- Klasse und Kindes bzw. Ehegattenunterhalt auf einem Pflichtteil von ca. 1000€ sitzen (Miete und Darlehn wegen Ehevertrag nicht berücksichtigt.) Dann kommt mein Darlehn mit 1150€. also indiskutabel.

Mein Plan:
Ich arbeite nur noch Halbtags. (da bleibt mir auch nicht weniger!) und betreue zur Hälfte mein Kind. Damit fällt der Kindesunterhalt weg.
Ich lasse ich ein Jobangebot mit 1000€ netto zukommen. Arbeiten kann sie ja jetzt. Also unterm Strich mit Halbtagsjob habe ich weniger Stress, kann mein Kind betreuen und habe auch nicht weniger übrig. Sie Arbeitet und kann leben oder halt nicht. Unterhalt ist aufgrund des Einkommens nicht mehr möglich.

Wäre das so oder so ähnlich möglich, wer hat Erfahrungen?

Gibt es Möglichkeiten mein Haus zu sichern?
Laut Ehevertrag ist alles klar, das nützt aber nichts
wenn ich es nachher nicht unterhalten kann! (Eventuell könnt e ich es ja an die Familie verkaufen?!

Bin über jeden Tip dankbar.
mfg
desperate Men

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  Anspruch auf Briefgeheimnis verwirkt?
Geschrieben von: Boomer65 - 19-02-2011, 01:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo zusammen
Ich hab ne Frage:Eine Freundin von mir hat ziemlich Probleme mit ihrem zukünftigen Ex-Mann.
Die beiden haben ende der 90er ein haus erstanden, er als gut verdienender angestellter hatte die alleinige kontrolle überdie finanzen, und eben weil er so gut verdient, hat ihm meine freundin immer vertraut.
dank seines verdienstes waren mehrere urlaube im jahr drin... alles mögliche und unmögliche wurde angeschafft, wie das halt so ist wenn man genug kohle hat...
so
un nu hat meine freundin letztes jahr rausgekriegt dass von dem haus noch so gut wie nix getilgt worden ist, dazu kommt noch ne 5stellige summe von kreditkarten, die er auch noch dazuprozudiert hat...
da sie vorher schon nich mehr wirklich glücklich war, hat sie nach dieser entdeckung beschlossen, sich zu trennen.
sie möchte allerdings noch bei ihrer familie bleiben bis er wenigstens die schulden von den k-karten abbezahlt hat.
und nu meine frage:
sie hat, eben weil er die schulden mit den karten ohne ihr wissen gemacht hat, diese woche nen brief von einer bank geöffnet, bei der er eine karte laufen hat.
und genau das wirft er ihr nun vor, von wegen briefgeheimnis in der ehe usw.
kann er das überhaupt noch?
nachdem er die ganzen schulden ohne ihr wissen gemacht hat?
würd mich interessieren...
aber meiner meinung hat er den anspruch auf briefgeheimnis verwirkt.

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  RA Kindesmutter droht mit Zwangsvollstreckung für Unterhalt
Geschrieben von: Anonym - 19-02-2011, 00:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (39)

Hallo zusammen,

bei mir brennt gerade die Luft und ich bin ziemlich fertig. Vielleicht hat hier je jemand noch einen Ratschlag oder Tipp für mich.
Folgende Situation :

Familiengericht erlässt auf Antrag von RA Kindesmutter am 18.01.11 eine einstweilige Anordnung OHNE mündliche Verhandlung das ich ab Januar Summe X an Ehegattenunterhalt zu zahlen habe.
Laut meiner Anwältin bin ich zur Zeit NICHT zahlungsfähig ! Sie beantragt am 14.02.11 die einstweilige Anordnung aufzuheben und eine mündliche Verhandlung einzuberaumen. Sie sagt ich soll NICHT zahlen !
Nun kommt schreiben vom RA Kindesmutter er will Zwangsvollstreckung zum einbringen des Ehegattenunterhaltes. Meine Anwältin ist nun 2 Wochen im Urlaub Sad

Ich weiß gerade nicht was ich tun soll.
Kann es sein das wirklich ein Gerichtsvollzieher bei mir vor der Tür steht und den Ehegattenunterhalt einkassieren will ?

Hat wer von euch schon mal Erfahrungen gesammelt in Sachen Zwangsvollstreckung in Unterhaltsthemen ?

Bin über jede Meinung sehr dankbar !

Grüße

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  Untertauchen in der EU - Verschleierung der Anschrift
Geschrieben von: Robert4910 - 18-02-2011, 22:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo an Alle,

wie kann man zum Beispiel seine Postanschrift verheimlichen für die zukunft?

kann man sich in deutschland normal abmelden und dort im deutschen amt sagen man übersiedelt nach frankreich...
in frankreich angekommen melde ich mich an und nach ein paar tagen wieder ab und sage dort, dass ich nach österreich übersiedle.

danach gehe ich wieder zurück nach deutschland...
heißt das dann, das die deutsche behörde wieder nachforschen muss wo ich wohne? wenn ich keinen anderen wohnsitz hier in deutschland dann mehr angebe, müsste ich ja von dem jugendamt unauffindbar sein...

kann mir da irgendwer helfen wie man da vorgeht?

mfg
robert

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  Prozesskostenvorschuss
Geschrieben von: Wusi - 18-02-2011, 13:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo ans Forum.

Mein Grossvater hat seinerzeit für seinen Urenkel monatlich Geld auf ein Konto eingezahlt.
Im Scheidungsverfahren stellte sich das Kind nun als Kuckuck heraus und das Geld wird zurückgefordert da nicht leiblicher Urenkel.
Ich stimme der Rückforderung zu, die KM reagiert nicht, es geht zum Gericht.
Nun bekomme ich ein Schreiben von der Anwältin der KM, doch bitte den Prozesskostenvorschuss, also ihre Rechnung, zu zahlen.

Ist das rechtens ?

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  Unterhalt / Anwalt !Eilt etwas!
Geschrieben von: PapaMarc - 17-02-2011, 20:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

Hallo Gemeinde,
ich bin neu.

Ich versuche mal meine Geschichte kurz zu fassen, aber mit allen hoffentlich wichtiges Details.

Also, mein EX (nicht mit ihr verheiratet) hat nun Anfang 2010 eine Anwältin eingeschalten um den Unterhalt neu zu bestimmen und einen Titel zu erwirken, weil sich Prozesskostenbeihilfe habe will für eine andere Sache und daher mußte Sie wohl ihr Einkünfte angeben und das geht wohl nur mit einem Titel.

Ich sagte als erstes, warum können wir den Unterhalt nicht so ausrechnen wie wir es die anderen Jahre gemacht habe. Die Kinder (Twins) sind nun 11 Jahre alt.

Ich habe versucht mir ihr zu reden und alles so zu regeln. Aber nein, Sie sagte: Sie hat keine Lust sich mit den Sachen auseinander zusetzen und hat es einer Anwältin übergeben.

Nun gut, denke ich. Dann soll Sie eine Anwältin beauftragen, ist ja nicht mein Geld für die Anwältin.

Ich bekam ein Brief von der Anwältin, mit der Bitte die notwendigen Unterlagen einzureichen zwecks Berechnung. Ich ok, sammeln meine Gehaltsnachweise ein und mache ein Termin. Überreiche diese und denke, alles gut. Sie sagte, das Sie noch die Einkommensteuerrückzahlungbelege vom Finanzamt der letzten 3 Jahre braucht. Ich ok, schicke ich Ihnen zu.

Sie hat sich Zeit genohmen, alles gerechnet und ich denke, ok. Bekomme den Brief mit der Neufeststellung und der Bitte, beim Jugendamt ein Titel zu erstellen und ein Nachzahlung zu leisten, für die Monate Jan/Feb/März.

Ich hatte in der zwischenzeit bei der Arbeitsnehmenkammer ein Termin, ob das alles so rechtens ist etc. Ja vom Grundsatz her ja.

Habe alles auch gegen gerechnet und war auch den Meinung, ok das stimmt soweit.
Habe dann meine monatlichen Alimente erhöht. Dieses Hatte ich eh schon getan, als mein Ex sagte, das Sie ne Neufestellungen haben will.

Dann geht die Zeit ins Land und alle sind zufrieden.

Bis Anfang Feb 2011, als ich plötzlich und unerwartet ein Brief von der Anwältin bekommen habe, das ich die Rechnung in Höhe von ca.750,- begleichen soll. Ich. Häääää. Das ist doch nicht meine Anwälting. Also eine Email geschrieben, wieso ich den die Rechnung bezahlen soll, meine Ex ist doch Ihre Mandantin und das ich erstmal nix zahle und Sie mir doch bitte den Sachverhalt erklären soll. Antwort: SIe brauch mir nix zu erklären, weil Sie die Anwältin der gegnerischen Partei ist und ich bis Ende Feb Zeit habe, die Rechnung zu begleichen. Und außerdem habe ich mich ja geweigert die Berechnung zu erneuern.

Was natürlich nicht stimmt. Ich bin immer auf irgendwelche Forderungen, soweit ich diese für Gerechtfertig hielt, eingegangen.

Ich falle vom Glaube ab.

Streitwert sind 12 x KindesUnterhalt. Ich denke mir, das die Anwältin max. die Differenz zwischen den was ich schon vorher bezahlt habe und den neue als Streitwert berechnen dürfte.

So nun die Fragen:
1. Muß ich Ihre Anwältin zahlen ?
2. Ist der Streitwert überhaupt so richtig ?
3. Soll ich mir nun einen Anwalt nehmen und das Ganze eskalieren lassen, weil ich die Rechnung nicht bezahlen will ?

Ich hoffe, das mir jemand helfen kann. Ich weiß, das rechtsverbindliche Aussagen hier nicht machbar sind, aber wenigsten ein Schimmer, ob ich nun die Anwältin zahlen muß oder nicht.

Ich habe auch keien Lust mir einen Anwalt zunehmen und am Ende doch die Zeche zu zahlen oder sagt ihe, das kann nicht sein. Lass das von einem Anwalt klären.

Mein 2. großes Problem ist, das ich momentan in England bis Mitte April beruflich fest sitze und nicht einfach mal nach Feierabend zu einem Anwalt gehen kann.

Mit besten Dank für euere Hilfe und Unterstüzung.
Papa Marc

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