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Luxemburg: Scheidungsreform |
Geschrieben von: p__ - 09-02-2011, 15:58 - Forum: Konkrete Fälle
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Seit 2003 bastelt man im benachbarten Luxemburg an einer Reform des Scheidungsrechts. Diesen Sommer gibts wieder einen Anlauf, die Sache zu Ende zu bringen. Dazu ein Artikel: http://www.tageblatt.lu/nachrichten/story/31053783
Die sozialistische Partei hat es natürlich mit dem armen Generalopfer "Frau". Ansonsten die Punkte:
- Abschaffung "Scheidung wegen Fehlverhalten"
- Abschaffung Scheidung vor Gericht, wenn stattdessen eine Mediation erfolgreich ist
- der Staatsrat lehnt es ab, einen Versorgungsausgleich einzuführen, das sei zu kompliziert und nicht durchführbar
- ob ein finanzieller Ausgleich für "Karriere aufgeben und Kinder erziehen" eingeführt wird, ist umstritten.
Ein interessantes Detail ist die Aussage zur Mediation, die angeblich wegen einer EU-Direktive eingeführt wird, in der es um Vermittlung in zivilen oder handelsrechtlichen Angelegenheiten geht. Hat dazu jemand etwas genaueres gelesen? Das gilt doch auch für Deutschland?
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Vorschlag für die nächste Klage beim EuGH |
Geschrieben von: Anti-JA - 09-02-2011, 11:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Ganz einfache Diskrimierung deutscher Väter:
- Obwohl die meisten KV tagsüber ordentlich ihre Pflicht erfüllen und arbeiten gehen (sich sogar den Rücken auf dem Bau ruinieren) , wird Familienberatung nur tagsüber angeboten. Zu Zeiten, bei den nicht arbeitende KM ganz viel Zeit haben.
Das ist Diskriminierung !
Familienberatung sollte per Urteil für beide Parteien neutral nur noch abends angeboten werden. Also 20.00 Uhr. Und 21.00 Uhr.
Das ist doch keine Beratung oder gar Mediation, wenn der KV nicht ohne Urlaubsantrag teil nehmen kann. Die KM lacht den doch aus.
Die Familienberaterin lacht vermutlich auch, aber diskreter ...
Schon wieder ein KV auf dem Weg zum Henker.
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Umgangsrecht einklagen |
Geschrieben von: marecello - 08-02-2011, 22:40 - Forum: Konkrete Fälle
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Ich meine, es ist an der Zeit, dass das Umgangsrecht fün den Umgangsberechtigten (in den meisten Fällen betrifft es Väter) paritätisch geregelt werden muss.
Dazu sind die deutschen Gericht nicht in der Lage.
Durch alle Instanzen klagen, ist das möglich mit Verfahrenskostenhilfe?
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Wenn der Postmann zweimal... |
Geschrieben von: bio - 08-02-2011, 22:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo Gemeinde
Habe meiner getrennten Ehefrau übers Wochenende mehrere Email-Ausdrucke in den Briefkasten geworfen. Der Briefkasten ist leer, das weiß ich, aber sie behauptet, keine solche Papiere bekommen zu habe. Ich weiß nun also, dass sie lügt, aber kann ich davon andere überzeugen?
Bringen Einschreiben mehr?
Grüße
Bio
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Schweiz: Die Schweiz ist kein Rechtsstaat sondern eine Bananenrepublik |
Geschrieben von: Petrus - 07-02-2011, 01:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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In dem Urteil:
BGE 5C.247/2004
des höchsten Schweizer Gerichts, dem Schweizer Bundesgericht, wird festgestellt:
Zitat:5.2.1 ... Wo das Sachgericht - wie hier - in Würdigung von Beweisen zur Überzeugung gelangt, eine Tatsachenbehauptung sei bewiesen oder widerlegt, ist die Verteilung Beweislast gegenstandslos. Diesfalls liegt freie Beweiswürdigung vor, die bundesrechtlich nicht geregelt ist, auch nicht durch Art. 8 ZGB. Eine beschränkte Beweisabnahme verletzt Art. 8 ZGB nicht, wenn das Gericht - wie hier - schon nach deren Ergebnis von der Sachdarstellung einer Partei überzeugt ist, gegenteilige Behauptungen also für unbewiesen hält (vgl. BGE 130 III 591 E. 5.4 S. 602).
Zunächst wird mit ZGB Art.8 Bezug auf Schweizer Zivilgesetzbuch genommen:
Zitat:Art. 8
E. Beweisregeln
I. Beweislast
Wo das Gesetz es nicht anders bestimmt, hat derjenige das Vorhandensein einer behaupteten Tatsache zu beweisen, der aus ihr Rechte ableitet.
Das ist so einfach, dass es jeder versteht und es keiner weiteren Erklärung bedarf. Wie Beweise zu erbringen sind, steht genauer geregelt. Nun ist es aber mit Beweisen so, dass man sie interpretieren muss und jede der gegnerischen Prozessparteien ihre eigene Meinung dazu hat. Deshalb funktionieren Gerichte in Rechtsstaaten derart, dass unabhängig von der Verfahrensart, der Kläger seinen Sachvortrag hält, den der Beklagte dann schlucken oder bestreiten kann. Der Richter nimmt dabei die Rolle eines Schiedsrichters ein, der unabhängig, nur seinem Gewissen und dem Gesetz verpflichtet ist.
Essentiell bei der Angelegenheit ist eben der Streit in einem fairen Verfahren, bei dem beide Seiten vom Gericht, dem Richter und seinen eventuellen Nebenrichtern, gehört werd und auf sachliche Art und Weise zu den Darstellungen der Gegenseite Stellung nehmen können. Hier liegt der kleine Unterschied zwischen einem Rechtsstaat und einer Bananenrepublik, die eben solche Strukturen nicht aufweist. Am Ende des durch den Richter moderierten Streits, zieht sich das Gericht, also der Richter und seine Vasallen, dann zurück, um durch Abwägung ein Urteil zu finden, dass dem Gesetz entspricht und mit seinem Gewissen vereinbar ist.
Das Schweizer Bundesgericht behauptet nun, dass ein Schweizer Gericht durch einseitige Sachdarstellung, ohne Anhörung der Gegenseite im Ergebnis derart überzeugt sein kann, dass es mögliche gegenteilige Behauptungen für unbewiesen hält. Es wird also eingeräumt, dass es gegenteilige Behauptungen geben kann, diese dann aber automatisch und bereits im vorweg für unbewiesen gehalten werden können. Das fällt dann in der Schweiz unter freie Beweiswürdigung, durch die die Verteilung der Beweislast, also des Prozesstreits, gegenstandslos wird - und das, obwohl das Bundesgericht selbst im gleichen Absatz festhält, dass es sich dabei um eine beschränkte Beweisabnahme handelt.
Das ist eine dermassen unglaubliche Verunglimpfung von rechtstaatlichen Grundsätzen, dass das Vorgehen eigentlich nur noch mit Standgerichten in totalitären Regimen oder dummdreisten Bananenrepubliken vergleichbar ist. Die Schweiz ist sicher kein totalitäres Regime. Damit bleibt aber nur noch der Schluss, dass es sich um eine echte Bananenrepublik im übertragenden Sinne des Wortes handelt.
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Mal wieder Sorgerecht |
Geschrieben von: Weia - 06-02-2011, 15:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo Ihr Lieben,
Nachdem mich gerade eine Bekannte Rotz und Wasser heulend angerufen hat, frage ich tatsächlich etwas für jemand anders.
Kann jemand, der nicht der leibliche Vater ist, aber gute 6 Jahre sowas wie ein Erstzpapi war, das Sorgerecht beantragen? Ich kann mir das nicht wirklich vorstellen...
Wenn Ihr mehr Informationen möchtet, liefere ich sie gerne. Ich bin nur nicht sicher, ob das erwünscht ist.
Ich hoffe, dass jemand was weiß und sage schon mal im Voraus vielen lieben Dank.
LG und feinen Sonntag,
Freaky
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Kindergärten und Krippen |
Geschrieben von: Petrus - 05-02-2011, 12:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Ich bin auf der Suche nach den Buchaltungspflichten von Kindergärten und Krippen. Gibt es Vorschriften, nach denen Anwesenheitslisten geführt werden müssen ? Ich kann mir vorstellen, dass im Rahmen von Versicherungen etc. solche Listen geführt werden müssen.
Hintergrund der Sache ist, dass meine Tochter mit 4 Jahren trotz gegenteiliger Behauptung der Beiständin und Mutter immer noch nicht regelmässig in einem Kindergarten ist.
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Unterhaltsvorschuß und Hartz IV |
Geschrieben von: aalglatt - 03-02-2011, 20:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo,
folgende Frage, weil ich es nicht verstehe:
Mama bekommt keinen Unterhalt und damit kriegt das Kind (3 Jahre alt) Unterhaltsvorschuß - wohl 135,- €. Dann gibt es dazu noch Kindergeld. Bekommt die Mama für das Kind auch noch Hartz IV?
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Meine Geschichte |
Geschrieben von: Dresden - 01-02-2011, 21:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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-----Ursprüngliche Nachricht-----
Betreff: AW: Antwort: Beratungsstelle Umgangsvereinbarung
Sehr geehrter Herr ............,
es wäre doch sehr verwunderlich, daß ich keine Emotionen zeigen würde. Ich möchte draufhinweisen, daß nicht ich die Familie zerstört und kaputt gemacht habe sondern meine Frau. Sie war es, welche ohne Grund eine Beziehung zu jemanden anderen aufgebaut hat, während sie mit mir noch Verkehr hatte, sie die ersten Schritte eingeleitet hat, sie das Familiengericht angerufen hat, sie ohne Grund spontan ausgezogen und die Kinder einfach mitgenommen hatte. Stattdessen werde ich dafür bestraft, dem tatenlos zuzusehen.
Erzählen sie mir nicht von authentischen Auftreten der Eltern. Stattdessen ist es ihre Aufgabe als Jugendamt für das Wohl der Kinder zu sorgen und nicht dem Vorschub zu leisten. Die Kinder haben in der elterlichen Wohnung ein anständiges Zuhause, wovon andere nur Träumen können. Mit Schwimmingpool, mit eigenem Zimmer, Spielzeug, Skiausrüstung, Sandkasten, Rutsche usw. sind beste Bedingungen für ein gesundes Aufwachsen gegeben. Ich muß mir in keinsterweise vorwerfen lassen nicht mit meinen Kindern reden zu können. Ich war im Fußball hochgradig engagiert (Rücksprache mit xxxxx zu empfehlen), ich hatte viel gemeinsam die Freizeit mit mit den Kindern verbracht (Nachbarn und Freunde sind Zeugen). Selbst zu ihren Schwiegereltern und für ihre Verwandtschaft war ich immer da.
Ich weise sie darauf hin, das die 50/50 Reglung zur Thematik stand. Aus mir noch nicht bekannten Gründen, wurde die Sache während der Verhandlung gekippt. Ich werde zur Aufklärung eine Amtsaufsichtsbeschwerde erlassen. Das lasse ich mir nicht gefallen. Ich weise daraufhin, daß der europäische Gerichtshof in jüngster Zeit das Diskrimierungsverbot ausprechen wird um die ungerechtfertigte Bevorzugung der Mutter zu unterbinden.
Ich möchte sie auch darauf hinweisen, daß meine Frau bestimmt keine finanziellen Probleme hat, sie xxxxx mehr als ich. Andere Familien müssen mit dem Geld eine 4köpfige Familie ernähren oder stimmt das nicht, das müßten sie aber ganz genau wissen.
Solange das Verfahren noch nicht abgeschlossen ist, werde ich auch keine Beratung ihrer Seite in Anspruch nehmen. Wenn sie was für das Wohl der Kinder tun wollen, dann bleibt für mich nur die echte 50/50 Reglung. Es bedarf der Änderung des Vergleich: Der xxx wohnt bei mir und nur dann wird es eine vernüftige Umgangsreglung geben. Mir stehen die Kinder genauso zu, oder habe ich im Grundgesetz etwas falsch verstanden. Ich kämpfe bis in die letzte Instanz und wenn es der europäische Gerichtshof sein wird.
Die Bedingungen in der elterlichen Wohnung dazu sind vorhanden, davon können sie sich gern ein Bild machen.
Das Wohl meiner Kinder ist mir wichtig. Sie fühlen sich wohl bei mir. Den Grund, daß der xxxx bei der Mama bleiben will, kann ihnen meine Frau bestimmt erklären. Ich kann ihnen nur sagen, es gibt gar keinen Grund dazu. Die Kindesmutter wollte alles so, dann soll sie doch ihren eigenen Weg gehen, ich hindere sie nicht daran. Im Gegenteil ich bin sogar bereit, sie von den Kreditschulden zu entlasten, doch mittlerweile glaube ich, daß sie selbst die eheliche Wohnung zerstören will und bitte alles zum Wohle der Kinder!. Dazu zählt, daß sie den Kindern ihren Vater und die eheliche Umgebung lässt. Ich fühle mich eher Bedroht von ihr. Reden sie doch erst einmal mit ihr und fragen sie dannach was sie eigentlich will?
Ich befürchte schlimmes, weil ein derartiges emotionsloses Vorgehen der Kindesmutter gefährlich ist.
Ich ermahne sie zur Wachsamkeit, passen sie auf meine Kinder auf.
Bemerkung:
Diese e-mail wird zur Sicherheit an meinen Rechtsanwalt und dem xxxx versandt werden.
Viele Grüße xxxxxx
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Betreff: Antwort: Beratungsstelle Umgangsvereinbarung
Sehr geehrter Herr xxxxx,
wenn Sie die gesamte Woche Urlaub haben, lade ich Sie zum xxxx um xxxx Uhr zum Gespräch ein.
Ihre Beschwerde habe ich über das Gericht erhalten.
Es steht Ihnen das Recht zu, Ihre Bedenken kund zu tun. Aber ich würde mit Themen "Verschleierung"; "Bestechung" und "Befangenheit" vor dem Hintergrund Ihrer emotionalen Krise aufgrund der Trennungssituation mich an objektivierbaren Sachverhalten orientieren. Zum jetzigen Zeitpunkt werden Sie mittels Vorwürfen und Anschuldigungen Ihren Kindern nicht authentisch gegenüber treten, und das ist notwendig und erforderlich. Die Beziehung und ihre sichere Bindung zu den Kindern gilt es Aufrecht zu halten. xxxx und xxxx brauchen zwei zuverlässige und authentische Eltern.
Ihre Interessen zur Regelung der Feiertage und Urlaube haben ich zur Kenntnis genommen. Ich freue mich, wenn Sie Ihren Jahresurlaub terminlich planen. Erlauben Sie sich einen Jahresüberblick mit Ihren Umgangswünschen aufzustellen. Diesen sollten sie zeitnah der Mutter zu stellen und mit ihr gemeinsam die Beratungsstelle (Frau xxxxhat Kontakt zur xxxxx) nutzen, um eine Vereinbarung abzuschließen. Denken Sie bitte daran, dass beide Eltern ein Recht haben Wünsche und Vorstellungen zu äußen. Entschiedend ist Ihre Lösung und Übereinkommen beider Vorstellungen.
Viele Grüße xxxxx
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