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  Zwangsgeldbewehrte Umgangsregelung durchsetzen
Geschrieben von: blue - 01-04-2010, 18:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Mal angenommen, eine gerichtliche, mit Zwangsgeld bewehrte Umgangsregelung, existiert.
Die Durchsetzung müßte ja jetzt, nach neuen FamFG, mit Ordnungsmittel beantragt werden.

Das Vorgeplänkel mit dem JA, diesen Schritt nicht unternehmen zu müssen, ist fehlgeschlagen.

Wie könnte ein/e Formulierung/Antrag aussehen?


Sehr ähnlich diesem Fall:
http://www.ra-kotz.de/umgangsrecht7.htm

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Lightbulb Kindesunterhalt bei selbständigen
Geschrieben von: jimmy - 30-03-2010, 17:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo,

im großen und ganzen ist mir die Kindesunterhaltsberechnung bekannt. Ich habe nur aktuell noch ein paar konkrete Fragen - vielleicht kann Sie mir ja jemand von euch beantworten.

Kindesunterhalt bei selbständigen Vater (nicht sozialversicherungspflichtig, da GmbH Geschäftsführer)

1. Wieviel Altersvorsorge darf ich von meinem Brutto oder netto Einkommen abziehen - um auf mein tatsächliches Netto Einkommen lt. Düsseldorfer Tabelle zu kommen. Ich hörte mal was von 24% - weis aber nicht ob von brutto oder netto Einkommen.

2. Wird die 24 % Altersvorsoge nur von meinem Sozialversicherungsfreien Einkommen als Geschäftsführer abgezogen - oder von meinen gesammten Jahreseinkommen (Gehalt/Miete/Zinsen/Steuerrückerstattung)

3. Private Krankenkasse darf komplett von meinem netto abgezogen werden, oder ?

Vielen Dank!

Jimmy

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  Sie will wegziehen - hab ich eine Chance, die Kinder zu behalten??
Geschrieben von: Simon - 30-03-2010, 09:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (44)

Hallo zusammen,

gerade habe ich das Forum beim Googeln gefunden und möchte Euch mal mein Problem erzählen.

Wir sind seit 2 Jahren getrennt, noch nicht geschieden. 2 Söhne, 11 und 9.

Jungs sind i.d.R. alle 14 Tage übers WE bei mir, Hälfte der Ferien, das Übliche.

Wir haben keine offizielle Unterhaltsregel, wir haben das unter uns geregelt, ich zahle Miete und Nebenkosten für Haus plus einen geringen Festbetrag jeden Monat, sie verdient unregelmäßig auf Honorarbasis (Tourismus).

Klappt im Prinzip gut, Ex und ich haben auch ein recht entspanntes Verhältnis zueinander.

Nun hat sie leider in den Kopf gekriegt, dass sie mit den Kindern in ihre Heimatstadt zurückziehen will.

Dort lebt ihre 81jährige Mutter, die verwitwet ist und wohl nicht mehr allein leben kann/will. Nun will Ex in diese Stadt ziehen, weil ihre Mutter ihre Unterstützung braucht. Es gibt keine Geschwister, also entweder sie kümmert sich oder Heim.

Dass Mutter hierher zieht, ist definitiv keine Option.

Es lägen dann etwas mehr als 300 km zwischen uns.

Ich habe ein Superverhältnis zu meinen Kids und will alles tun, was in meiner Macht steht, dass die Kinder NICHT umziehen.

Was kann ich tun? Einstweilige Verfügung?

Die rechtlichen Grundlagen sind mir natürlich bekannt. Offiziell darf sie ohne meine Zustimmung mit den Kindern nicht umziehen.

Aber wie wird das in der Realität umgesetzt bzw. WIRD es umgesetzt?

Inwieweit werden die Kinder mit einbezogen, falls es hart auf hart kommt und vor Gericht geht? Der Jüngere will mit ihr gehen, der Ältere ist eher neutral, ich glaube, er würde lieber hierbleiben, allerdings habe ich das Gefühl, dass sie ihn lockt mit evtl. Versprechungen.

Ich muss dazusagen, ich bin voll berufstätig und ca 12 Std. aus dem Haus...

Habe ich IRGENDEINE Chance??

Wäre es machbar, dass wenigstens einer hierbleibt? Fände ich zwar blöd, die Geschwister zu trennen, aber...

Möglicherweise gibt es zu diesem Thema hier schon 3 Millionen Beiträge, falls ja, sorry. Ich hab keine Zeit mich hier lange durchzulesen...bin im Büro und kann nicht unbegrenzt privat surfen...

Freue mich auf Antworten!

LG; Simon


Nachtrag:
Habe mir überlegt, für den Fall, dass sie ernstmacht, das ABR zu beantragen. Hätte das irgendeine Chance?

Und nochwas: Sollte die Geschichte vor Gericht gehen, wer zahlt Gerichts- und Anwaltskosten? Ex verdient wie gesagt nur geringfügig...sollten die ganzen Kosten an mir hängenbleiben, kann ich mich gleich aufhängen.

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  Beleg: Aus 250 Mark (2001)-> 272 Euro (2010) pro Kind
Geschrieben von: Vater - 29-03-2010, 16:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Ich habe dank toller Hilfe von p mal hochgeladen, was genau aufzeigt, daß es wirklich so ist. mit der Steigerung von 2001 bis 2009. Gab sich das Amt für soziale Angelegenheiten im Oktober 2001 noch mit 250 Mark pro Kind zufrieden, sollen es heute 272 Euro fürs selbe Kind sein (siehe Anhang).

Also aus 127.82 Euro (laut Euro-DM Rechner) wurden 272 Euro.

127.82 = 100 %
272.00 (TB neu 2 Altersklasse) = x

x= 272 x 100 / 127.82 = 212, 72 %

Die Steigerung des KU durch höheres Alter des Kindes und Tabellenbetrag beträgt 112,72 %. Dies entspricht also 212,72% Unterhalt. Wer also sich 2001 vorgestellt hat, ok für ein Kind muss ich im Trennungsfall rund 125 Euro zahlen, als folglich für 4 Kinder rund 500 Euro, der liegt heute bei ebenfalls 4 Kindern über 1000 Euro Mindestbetrag allein an KU. Andere Faktoren gar nicht mit eingerechnet. Damit ist Kinderkriegen endgültig passe.

Selbst bei genommenen gleichen Alter ergibt sich:

127.82 Euro = 100%
225,00 Euro (TB neu) = x

x= 225 x 100 / 127.82 = 176,02%.

Die Steigerung des KU ohne höheres Alter, nur durch Tabellenbetrag beträgt 76,02%. Dies entspricht 176,02% Unterhalt.

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  KM will mit Sohn 400 km wegziehen.
Geschrieben von: BillyJoeArmstrong - 29-03-2010, 15:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

hier mal meine Sorgen, vielleicht könnt ihr mir da etwas Unterstützung geben.

KM und ich sind seit 8 Jahren getrennt, seit 7 Jahren geschieden. Sohn ist jetzt 14. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht ohne irgendwelche Klauseln. Nach der Trennung zogen die beiden in einen etwa 10km entfernten Nachbarort, es gibt keine gerichtliche Besuchszeitenregelung und so machten wir das immer untereinander aus und das klappte zu aller zufriedenheit. der kurze war schätzungsweise von den 52 wochenenden mindestens 40 wochenenden komplett bei mir und in den ferien jeweils immer eine woche.

Nun hat sie vor etwa 3 Jahren übers Netz 400km entfernt jemand kennengelernt, und sie will mit dem Sohn dahinziehen. Gefragt wurde ich überhaupt nicht, ich wurde vor vollendenten Tatsachen gestellt.

Kann die KM so einfach mit dem Sohn so weit wegziehen ohne dass ich da ein Mitspracherecht habe?

Wie ist das mit den 14-tägigen Besuchen die mir zustehen - muss ich ihn dann holen?


dankeschonmal
BJA

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  Post vom Landrat oder wie erkläre ich es meinem Kind
Geschrieben von: Ostvater - 29-03-2010, 08:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Post vom Landrat

Hallo erstmal ein guten Morgen an alle, möchte ich euch kurz meinen Fall schildern und welche Antwort ich erhalten habe

Betreffs: Qualitätssicherung in Jugendämter.

An den Landrat

Im Sommer 2008 wandte sich die KM …. an das JA … mit der Bitte um Unterhaltsauskunft.
Nach mehrmaliger Rücksprache sicherte mir das JA im Schreiben vom …2008 und …2008 konkrete Hilfe beim Umgang zu. Ich legte unter anderem die schwierige Problematik mit der KM, die weiten Entfernung und der finanziellen Mittel ausreichend dar. Auch erfolgte die dringliche Bitte eines Vergleiches auf Basis eines vernünftigen Umgangsrechts und deriger Kosten Berücksichtigung. Dies verweigerte jedoch die KM. Spätestens jetzt hätte d as JA erkennen müssen, das bei einer derartigen Unterhaltserhöhung ( von 154 auf 295€ ) es dem Vater finanziell nicht mehr möglich sei kann, den Umgang wahr zu nehmen.
Das JA hätte das Wohl des Kindes und das Recht auf einem Umgang mit dem leiblichen Vater höher bewerten müssen, als die Forderung der KM nach einem höheren Zahlbetrag.

Es erfolgte dann eine Unterhaltsneuberechnung mit einer Verdopplung des Zahlbetrages von 154 € auf 295 € durch Frau Z. Meine mehrmalige Nachfragen, woher sie die verschiedenen Auslegungen nehme, mit der Bitte, mir doch die Rechtsgrundlage, woher sie diese Berechnungen beziehe, zu geben, wurde abgelehnt mit Schreiben vom ….2008.
In diesem Schreiben wurde nochmals beteuert, das ein Gespräch mit der KM stattfinden sollte, zwecks Umgangsregelung. Auch das ist bis heute nicht passiert. Auch wurde mir, obwohl dringendster Gesprächsbedarf bestand, dieses explizit verneint.
Das Frau Z es offenbar nicht nötig hat, ihre E Mails zu Signieren wie es bei den hiesigen JA,s üblich ist, empfinde ich nur noch als abartig. Ebenso die Stellungsname der Frau A vom zu diesem Thema. In jeder Firma gibt es einen Code of Kontakt, nur auf dem JA in .. ist das nicht üblich. Ich kann wohl erwarten, zu wissen, mit wem ich es tun habe. Offensichtlich ist dies auch bei dem Herrn an der Anmeldung …. so, der mir trotz mehrmaliger Nachfrage nicht seinen Namen nennen will und offensichtlich „Anmeldung“ heißt.

Die weiteren Unterhaltsberechnungen übernahm auf meine Bitten nochmals dann die Frau Y. Nach einem weitern halben Jahr war sie zu dem Ergebnis gelangt, das eine UH - Höhe von 210 € gerechtfertigt währe (Mail vom Januar.2009) und die Modalitäten dazu wurden nochmals telefonisch besprochen. Tatsächlich erreichte ein Bescheid in Höhe von 220€ ein paar tage später mich.
Warum nun nochmals 10 € aufgestockt wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Nun wurde damit argumentiert, ich möchte mich alleine mit der KM über den Umgang einigen. Dass das nicht funktioniert, hätte das JA bereits im Vorfeld erkennen müssen. In allen anderen Fällen möge ich mich kostenpflichtig an einen Anwalt wenden. Ich wurde dann an den sozialen Dienst Herrn B verwiesen. Dieser betreut die Familie seit Jahren und steht weiterhin in erfolglosen Umgangs-Bemühungen seit Jahren mit mir und der KM. Nachdem dieser offensichtlich auch nichts erreicht hat und viel Zeit ins Land gegangen ist, wurde ich an Frau C.. verweisen. Diese führte wiederum Gespräche mit der Kindesmutter zwecks Umgangsfindung.
Nun wurde damit argumentiert, nach 1 ½ Jahren Umgangsverweigerung durch die KM, ich möchte doch dem 16 jährigen Kind erstmal wieder handschriftliche Briefe schreiben, bevor erneut ein Umgang befürwortet werden kann, wie dieser evtl. finanzeiert werden sollte, ist natürlich weiterhin offen. Was das für ein Schlag für den Vater ins Gesicht ist, brauch ich ihnen sicherlich nicht begreiflich zu machen.
Frau K..vom JA argumentierte auf ähnlicher Schiene und zwar das mehrfach Vorschläge gemacht wurde…die nichts gebracht haben.

Meine Frage nun an das sie:
- ist es ortüblich, das (Ost) deutschen Männer nicht geholfen wird?
- Ist es üblich, das im Zuge eines möglichst hohen Barunterhaltes der berechtigte Umgang des KV mit seinem Kind auf der Strecke bleibt?
- Warum hat das JA die schwierige Lage völlig verkannt und die schwierige Problematik des Umgangs nicht berücksichtigt?
- Hat das JA nicht erkennen können, das bei einer Verdopplung des Zahlbetrages und der bisherigen Weigerung der KM dem KV es nicht mehr möglich ist, sein Kind zu sehen?
- Waren dazu meine Hinweise und Anmerkungen im Vorfeld nicht eindeutig genug?
- Ist es ortsüblich, dass einem Vater die Frage nach der Rechtsgrundlage der offensichtlich mutwilligen Berechnungen nicht beantwortet wird?
- Hat das JA in….. nicht erkannt, das beide Elternteile zum Wohle eines Kindes beitragen und nicht nur die Mutter in Form von Betreuung und der Vater in Form eines möglichst hohen Barunterhaltes? Ist der Begriff Kindeswohl in … nur in Form einer Geldleistung zu ermessen?
- Warum werde ich an einen (kostenpflichtigen) Anwalt mit der Durchsetzung eines bestandenen Umgangs verwiesen, den offensichtlich nun das JA im Einverständnis mit der KM verhindert? Hat hier das JA versagt? Werden auf dem JA ... nur Mütter kostenlos betreut und beraten?
- Warum verweigert mir Frau A eine Dienstaussichtsbeschwerde vom 03.02.gegen Frau Z, obwohl diese offensichtlich nach Auskunft von Herrn „Vermittlung“ noch am 23.02.2010 anwesend war?

Ich würde mich freuen, von Ihnen nun eine detaillierte Rückantwort zu erhalten.


Nun die Antwort:
Sehr geehrter Herr F, mit Email vom … beschwerten sie sich gegen die Vorgehensweise des KJA im Zusammenhang mit Umgangs und Unterhaltsrechlichen Fragen. Hierzu darf ich ihnen folg. Mitteilen:
Der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seinen Vater und das Umgangsrecht des Vaters mit dem Kind sind 2 verschiedene Rechtsverhältnisse, die nicht gegeneinander aufgehoben oder verrechnet werden können. Das JA hat die Aufgabe, sowohl in Unterhaltssachen wie auch beim Umgangsrecht unterstützend tätig zu sein. Wer vom JA in welcher Weise zu unterstützen ist, ist in § 18 SGB VIII geregelt. Demnach ist zu unterscheiden:
1. gesetzlicher Auftrag des JA in Unterhaltssachen
Nach 318 ABS 1 Nr.2 SGB VIII kann sich der Elternteil, bei dem das Kind lebt, an das JA wenden und um Unterstützung in Unterhaltssachen ersuchen. Das JA übernimmt dann eine anwaltsähnliche Funktion für das Kind, ist also parteiisch. Nicht zuständig ist dagegen das JA, den unterhaltspflichtigen Elternteil zu beraten, dieser hat bei Bedarf einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, so will es der Gesetzgeber.
2. gesetzlicher Auftrag des JA beim Umgangsrecht
Bei der Ausübung des Umgangsrechts haben Vater, Mutter und Kind gemeinsam einen Anspruch auf Unterstützung. Daraus ergibt sich, dass das JA nur vermittelnd tätig werden kann und eine Umgangsregelung nur zustande kommen kann, wenn alle Beteiligten an einer gemeinsamen Lösung arbeiten. Das JA kann deshalb keinem der Beteiligten eine Anweisung erteilen, sondern nur beraten. Kommt keine Einigung zustande, muss das Fam.-Gericht eine Entscheidung treffen, wann und in welchem Umgang ein Umgang stattfinden soll.
Nach ihren Unterlagen haben wiederholt Kontakte zu Ihnen stattgefunden Dokumentiert sind Vorgänge in den Jahren 2007, 08, 09 usw.
Ihnen wurde auch mitgeteilt, dass das Kind gerne die Besuchsangebote ihres Vaters annehmen würde (2007) Eine Vermittlung scheiterte vorrangig daran, da sie nie konkrete Zusagen bezüglich Zeit und Regelung der Fahrtkosten machen konnten.
Frau KM verwies in Fragen der Umgangsregelung immer auf die Bindungswünsche des Kindes und hat auch zugesagt, das Kind ggf. zum Bahnhof nach P zu bringen (wurde vom KV angeregt!!) oder zum M. Flughafen zu begleiten. Eine Umsetzung scheiterte an den konkreten Vorgaben und Zusagen ihrerseits, so das es keinen Sinn macht, diese Thematik wieder zu erörtern.
Leider führte das erneute Vermittlungsangebot von Frau D. im Nov. 09 zu keinem konkreten Ergebnis. Das Kind äußerte, das es nun einen brieflichen Kontakt wünsche (klar kost kein Geld und muss man ja nicht antworten) Das Kind äußerte welche Themen ihr Vater nicht ansprechen darf. (Thema Scheidung Unterhaltschwierigkeiten usw.). Dies wurde Ihnen von der Sachbearbeiterin schriftlich mitgeteilt.
Eine Umsetzung des brieflichen Kontaktes liegt in der Verantwortung der beteiligten Parteien. Laut der KM nahmen sie diese Möglichkeit nicht ernsthaft war. Das Kind hatte von Ihnen einen aussagekräftigeren Brief von Ihnen erwartet.
Bisher haben sie auch nicht versucht, die Besuchsregelung gerichtlich zu klären lassen. Sie wurden darauf hingewiesen, dass für dieses Verfahren kein Anwaltzwang besteht und deshalb die Kosten gering sind. Auch in diesem Fall müssten sie dem gericht konkrete Vorschläge für einen Umgangsreglung machen. Um auf ihren Fragekatalog abschliesend einzugehen, ist festzuhalten, dass Emails im Schriftverkehr mit Behörden üblicherweise nicht mit Signaturen versehen werden. Auch hat Ihnen Frau…A richtig mitgeteilt, das Frau Z am.. ihren letzten Arbeitstag am Landrat hatte und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihre Person ins Leere läuft.

Mit freundlichen Grüßen….

Tja.. ist man halt wieder der böse Vater, der vor lauter Arbeit (56hWoche im 4 Schichtsystem) keine Zeit hat, konkrete Zusagen über Jahre hinaus zumachen. Als kleine Notiz, wie eine Umgangsvermittlung im 08 ablief:

Kind Besuch

2008.
Über Ostern eingeladen - von der Kindesmutter abgeblockt ist zu kurzfristig
Im Mai vom ….- bis ...- mit dem Zug in AA gewesen
Anfang Juli wieder 4/5 Tage für ende August eingeladen, ist geplatzt, weil die Kindesmutter es nicht gebacken bekommt, die Jugendliche zum Zug zu fahren, bzw. mir behilflich zu sein, eine Möglichkeit von Z zum nächsten Bahnhof zu suchen.

Mitteilung der Kindesmutter Mitte Juli, Sie würde das Kind (15) am ..08 mitbingen. Rücksprache, Kind kommt am 17. Mit dem Zug, wird am 23. Abgeholt.
Am 28.07. Post vom Jugendamt Unterhaltserhöhung von 154 € auf 288 €. Am selbigen Tage Anruf und mündlicher Vergleich mit KM auf 200 € und 154 € in dem Monat wo Kind kommt. Dies dem Jugendamt mitgeteilt.
Am 11.08 erneute Post vom Jugendamt. Schreiben dazu am 11.08 raus, mit der dringlichen Bitte die Unterhaltserhöhung Auszusetzen und den Besuch zu ermöglichen
Am 12.08 Anruf von Kind, wenn Sie nun kommen kann und wo die Tickets bleiben. Kind die Situation erklärt, das es an der Mutti liegt das sie nicht kommen kann und das ich noch bis Donnerstag Bedenkzeit (siehe Schreiben Jugendamt) haben will.
Schreiben vom Jugendamt am 13.08 erhalten. Dort wird eine Stundung ect. Ermöglicht. Rücksprache mit Frau Y. Die Unterhaltserhöhung ist ab September, Juli/August ist zum alten Preis, per Mail Bestätigung, SMS an Kind, sie kann kommen, abends 22 Uhr noch mal ein Gespräch mit Kind, passt, Zugverbindung durch gegeben, ihr erklärt, das ich die Tickets nicht mehr online bestellen kann und selber nicht mehr holen und verschicken, weil die Ermäßigung mir fehlt. Bitte darum, Tickets selber zu kaufen
Am 14… SMS von Kind und Frau KM, soll wieder anrufen, SMS zurück, bin 22 Uhr zu hause, es erfolgte dann ein Anruf. Dort wurde mir erklärt, das Kind nicht kommt, da urplötzlich abc gebucht sei und dies jetzt angeblich bestätigt wurde. Es solle an mir liegen, das sie nicht kommt. Ihr erklärt das sie den Streit mit der Unterhaltserhöhung ja angefangen habe, den mündlichen Vergleich wiederrufe habe, jetzt sich gegen die Entscheidung des Jugendamtes setze, und den Umgang blockiere. Sie schieb es auf den Anruf vom Kind (12.08), wo ich Ihr die Entscheidungen Ihrer Mutter, die Konsequenzen dazu und die Entscheidungen des Jugendamtes erklärt habe. Das Gespräch verlief streitig, ich legte dann auf, weil ich auf so einem Niveau nicht diskutieren muss. Es kam dann eine SMS mit folgenden Wortlaut: UND WEIL DU DER MEINUNG BIST; JDER TRÄGT SEINEN TEIL DAZU BEI KANNST DU JA DIE HÄLFTE DER abs UND DES Ro... ZAHLEN UND WENN NICHT; DANN LASS DEINEN VORLAUTEN SPRÜCHE DAS GELD (die bereits überwiesenen Fahrtkosten) ÜBERWEISE ICH DIR ZURÜCK: BASTA 22:22Uhr 14.08.


Ehrlich gesagt, habe ich keinen Bock mehr drauf, alles was ich angefangen habe, wurde widerufen, in Frage gestellt, geht nicht, Neue Vorschläge müssen hier, vorm JA (500km weit weg) ganz anders dargestellt usw.

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  unterhalt - wie lange zahlen?
Geschrieben von: stafford - 26-03-2010, 15:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

habe jetzt sehr lange gegoogelt...
allerdings nicht das herausbekommen was ich wissen möchte, und zwar:
angenommen das kind ist volljährig, wohnt weiterhin bei mutti, wie lange müsste unterhalt bezahlt werden falls das kind gar keine ausbildung anstrebt???
habe immer wieder gelesen, dass bezahlt werden muss bis das kind auf eigenen beinen steht, bzw. die ausbildung / studium beendet wurde.
beim sohn meines mannes ist es ja so:
er ist 14, geht auf die hauptschule, bereits 1 mal sitzengeblieben, was dieses jahr wohl erneut passieren wird.
was würde denn nun passieren wenn er mit 18 jahren keinen ausbildungsplatz finden würde, da er entweder keinen schulabschluss vorweisen kann, oder sich gar nicht erst um einen ausbildungsplatz bemüht? wie lange muss der vater dann bezahlen?
was wäre wenn er tatsächlich einen ausbildungsplatz hätte (wovon ich leider nicht ausgehe, ich bin realist) und diese ausbildung abbrechen würde weil er keine lust darauf hätte?? müsste danach der unterhalt weiterbezahlt werden??
schulpflicht besteht ja soweit ich weiss nur bis zum 16. lebensjahr. was wäre wenn er dann die schule verlässt (mit oder ohne abschluss) und nur bei mama herumhängt und sich mit der playstation die zeit vertreibt. trotzdem unterhalt????

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  Es gibt noch Gerechtigkeit...
Geschrieben von: Myronn - 26-03-2010, 08:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Wie bereits merhfach berichtet, wehrt sich meine Noch-Frau ja vehement dagegen, dass unser Sohn bei mir lebt und wechselseitig betreut wird. Die Realität ist, dass er 60% hier ist und 40% bei ihr. Daher habe ich ihn auch polizeilich bei mir gemeldet, zahle seinen Kindergarten und private Krankenversicherung etc.

Vorgestern nun war erneut ein Gerichtstermin, bei dem es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehen sollte. (Beide Seiten haben das ABR beantragt)

Die Mitarbeiterin vom Jugendamt, ein ganz altes Schlachtross wohlgemerkt) zeigte deutlich, dasss es keinerlei Grund gibt, an der jetzigen Regelung etwas zu ändern und gar dem Vater Rechte zu entziehen. Auch der Richter sah das so und fragte meine Frau wörtlich: Frau X. können Sie sich denn vorstellen, vorausgesetzt Ihrem Kind geht es mit dieser paritätischen Betreuung gut, dies als dauerhaftes Modell zu akzeptieren?

Und sie eierte herum und meinte "Nicht wirklich, ich denke das Kind gehört zur Mutter und die ewigen Wechsel erzeugen nur Leid beim Kind", woraufhin sowohl ich als auch der Richter lakonisch antworteten: Das Kind ist ein Trennungskind, Leid ist vorprogrammiert. Das ist leider so... Der Richter wies meine Frau darauf hin, dass er handeln müsse, wenn sie uneinsichtig bliebe und dies dem momentanen Prozess und dem Wohl des Kindes nicht gut tun würde. Ob sie das wirklich wolle...

Ich führte dazu aus, dass es unserem Sohn bestens ergeht. Auch der Kindergarten bestätigt dies ohne wenn und aber. Richter und Jugendamt betonten unisono, dass sie beide den Eindruck haben, dass hier einer der wenigen Fälle vorliegt, in denen das "Paritätsmodell" wirklich klappen kann, da beide Eltern in der Trennung friedlich und harmonisch sind. Ich meinte dann noch, dass unsere Trennung inzwischen harmonischer ist als manche "intakte" Ehe. (skurril sowas...)

Der gegnerische Anwalt merkte dann auch sehr bald, dass ihm die Felle davonschwimmen und bat um eine Sitzungsunterbrechung, um mit meiner Frau zu reden. Nach 10 Minuten kamen sie zurück und verkündeten, dass sie einer Weiterführung des Modells zustimmen, jedoch im Herbst neu prüfen wollten, ob es dem Jungen weiterhin gut geht.

Das Gericht beschloss nun, dass das Modell zunächst bis September weitergeführt wird und wir uns dann erneut treffen. Sollte es unserem Sohn weiter gut gehen, wird das Modell so beschlossen. Sperrt sich meine Frau wird ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das aber kann bis zu 1 Jahr dauern und in der Zwischenzeit wird am Zustand nichts geändert! Das bedeutet auch, dass hier Fakten geschaffen werden und das Gericht am Ende diese Fakten auch akzeptiert zum Wohle des Kindes. Mit jedem Tag, den dieses Modell gelebt wird, ist es sicherer, dass es nicht mehr umgestossen werden kann und meine Frau sich die Zähne ausbeißt.

Zumal sie sich mit ihrem uneinsichtigen Verhalten auch die letzten Sympathien des Gerichts und Jugendamts verspielt hat. Ich kann mich nun meinem Kind widmen und versuchen, die Folgen der Trennung für ihn so gering wie möglich zu halten. Meine Frau kann auf ihren Selbstfindungstrip gehen, was auch immer dabei herauskommt. Und jeden Tag verstärkt sich die Bindung zwischen meinem Sohn und mir und in dieser wichtigen Prägephase bin ich an seiner Seite.

Ich werde niemals aufgeben, um das Wohl des Jugen zu kämpfen.

LG Myronn

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  Thailand - Belgien - Deutschland
Geschrieben von: wulf0301 - 25-03-2010, 06:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo in die Runde!

Ich bin der Wulf und lebe in Thailand. Habe z.Z einen Sorgerechtsprozess hier, da geht es um unsere 7 jaehrige Tochter. Die Mutter ist eine Thai.
Vaterschaftserklaerung auf der deutschen Botschaft hatte ich gemacht.
Die Mutter ist seit einem halben Jahr mit einem Belgier verheiratet und hat vor in Belgien mit ihm zu leben.

Meine Frage an euch:

Sollte die Mutter den Sorgerechtsprozess gewinnen und das Kind mit auf Belgien nehmen. Kann die Mutter Unterhalt in Belgien fuer das Kind einklagen?

Ich lebe hier in Thailand von Mieteinnahmen wo ich aus Deutschland beziehe.
Und das langt gerade so hier. Also viel Spielraum habe ich da nicht.

Wulf

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  VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug
Geschrieben von: borni - 24-03-2010, 13:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Bei erheblichen Steuerschulden kann deutschen Staatsbürgern, die im Ausland leben, der Reisepass entzogen werden, so das Verwaltungsgericht Berlin.

"Die Richter wiesen die Eilanträge zurück. Laut Urteil haben die Behörden keine andere Möglichkeit, die Steuerschuld einzufordern. Der in Costa Rica lebende Mann hatte den Angaben zufolge 1,6 Millionen Euro an Steuerschulden angehäuft. Er gab an, das Geld auch in Deutschland nicht zurückzahlen zu können, da ihm dort die Existenzgrundlage fehle."
http://www.pr-inside.com/de/beh-ouml-rde...792834.htm

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