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doppelt Unterhalt bezahlt |
Geschrieben von: ausgebeuteter - 23-01-2011, 22:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Meine Ex bekommt immer am 1. jeden Monats KU. Ich habe auch noch angeblich einige Rückstände. Jetzt hat sie mitte des Monats den KU mit hilfe eines Gesichtsverziehers nochmal KU von meinem Arbeitgeber geholt.Also doppelt kassiert. Ist das Betrug? Kann ich sie anzeigen?
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Ratschläge nach plötzlicher Trennung |
Geschrieben von: Dresden - 22-01-2011, 01:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo Leidtragende,
ich möchte, nachdem ich von Euch geholfen wurden, auch etwas zurückgeben. Meine Geschichte kommt jedoch später. Zuerst ein paar Erfahrungen und zugleich eine Anregung noch eine Seite für Ratschläge auf Trennungsfaq zu erstellen!
rechtlich - finanzielle Regeln (meine persönliche Liste!)
1. Geld und Konto sichern: Vollmachten löschen, Eigenes Konto möglichst bei einem globalen Institut (kann auch erst einmal Kontoführungsgebühr anfallen).
Nicht den Kontoumzugsservice der neuen Bank nutzen! Mitarbeiter der alten Bank können jederzeit die Konten einsehen, die Ex weiß dann wo das neue Konto hinkommt!
2. Unterlagen, PIN und TAN verschließen: Tresor kaufen im Haus o. Wohnung verankern, weitere Unterlagen extern sichern.
3. Wohnungsschloss nach Auszug des Partners wechseln!
4. Bei Kindern Klage beim Familiengericht auf Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das geht ohne RA und mit nur einem Antrag. 
persönliche Regeln:
1. Nie ungepflegt Aussehen: Rasieren und Duschen, Parfüm benützen, gegen Mundgeruch etwas tun, Notfalls zum Zahnarzt und zum Friseur gehen. Nasenhaare und Fingernägel nicht vergessen!
2. Sachen ordentlich halten: Waschen bei Mutter oder Schwester; Bügeln. Alte Sachen weg! Neues Kaufen, ... alte Unterhosen weg!
3. Kein Alkohol oder Drogen ... Finger weg davon!
4. Ordne dein Leben im Kopf: Was kannst du und was wolltest du schon immer tun. Plane eine Reise, gehe ins Reisebüro und kaufe dir eine Reise.
5. Informiere gefasst aber bestimmt deinen Arbeitgeber, erwarte aber kein Mitleid! Nicht rumheulen auf Arbeit.
6. Gefasst auftreten: keine doofen Sprüche, dem Gegenüber immer in die Augen schauen (vor dem Spiegel trainieren). Ein paar gute Sprüche einprägen und auf Lager haben.
7. An sich denken: Bei deinen Kindern entsprechend lieb und geordnet Auftreten. Vorsicht bei Bemerkungen über die Mama! Sag lieber über sie nicht viel.
8. Sex: Ruhig mal in einen Sexshop gehen. Tipp: Tenga (ca. 18,-€)
Es ersetzt zwar nicht hilft aber erst einmal.
9. Bewegung: Sport treiben, Laufen, Inliner, Fahrrad, Volleyball, Fußball; Melde dich in einem Club an!
10. Mit der Trennung nicht brüsten, das isoliert. Nur das nötigste erzählen.
11. Adressen und Telefonnummern von Freunden und vorallem Freundinnen sichern.
12. Kontakt zu allein stehenden Frauen aufnehmen. Höre dich um.
13. Meide Kontaktbörsen im Internet! Das Geld ist ohne Ergebnis weg! Meist sind es Institute, welche e-mail nachrichten mittels Autoresponder beantworten.
Kontaktaufnahme: Es sicher mehr oder weniger lang her, daß du Man Kontakt zu einer Frau suchtest. Vorallem keine Angst, die Ex hat ja den Schritt schon lange gemacht, deshalb, das Leben ist zu kostbar, daß man lange wartet.
1. Deine ehelichen Schutzschilde runterfahren: Das ist sicerlich das Schwerste, du wirst merken was dazu gehört fremd zu gehen. Auf Arbeit freundlich sein, auch zu Kollegen. Das bedeutet nicht, daß man automatisch Schwul ist, sondern das spricht sich schnell rum, vorallem sehen und merken das die Frauen.
2. Kein Frauenhaß aufbauen! Es gibt auch vernüftige Frauen Menschen. Flirte lieber, mach nette Bemerkungen, mach vorallem Angebote: Kino, Essen, Fernsehabend, Spaziergang, Wandern auch ruhig mit deinen Kids, wenn du sie mal hast, Rede offen aber versteckt über deine Phantasien (eine Frau die etwas will wendet sich nicht ab, probiers auch erst einmal aus!)
3. Der wichtigste Hinweis: Rede nie schlecht über deine Ex, d.h. natürlich nicht loben, aber nicht sowas wie "Schlam...e o.ä."
4. Gehe nie verschwitzt zu einer neuen Frau! Wenn keine Zeit war zu duschen, dann frage ruhig, ob du mal bei ihr in der Wohnung duschen darfst.
5. Wenn du mit einer Frau zusammen bist, fasse sie an! Berühre sie sanft aber bestimmt. Wenn sie nicht mag, dann wird sie es dir sagen!, Vorrausetzung ist natürlich, dein gepflegtes Äußere. Lasse sie ran an dich, lasse es einfach zu. Gib ihr einfach einen Kuß!
6. Vergleiche deine neue Feundin nie mit deiner Ex, sage es nie. Denke es dir meinetwegen, dann vergiss es einfach wieder
7. Trinkt sie gern Wein, kaufe nur guten Wein, in der Drogerie dm gibt es auch schon verdammt guten Wein für ca. 7,-€. Wie? Kaufe 2 Flaschen, eine verkostest du zu Hause.
Letzte Regel: Vertraue deinem Herz. Höre in dich rein und lasse es zu, was dein Herz dir sagt.
Gott beschütze.
Einen schönen Abend!
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Schulden wegen Unterhalt |
Geschrieben von: Shalom Aleichem - 21-01-2011, 19:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo (Überraschung) ich mal wieder,
ich hatte leider etwas Pech in Bezug auf die UZ für mein Kind - mir ist leider der Job entzogen worden, allerdings nicht von mir verursacht (nicht was ihr wieder denken mögt^^)
Meine Gläubiger (Vodafone, TV Hören und Sehen, etc.) haben mir damals die Hölle heiß gemacht und erhebliche Anwaltskosten verursacht, die mir auch leid tun.
Allerdings ist mein Schuldenberg in diesem Jahr, meinem Rosenblütenabfackeljahr, auf ca. 5000 Euro gewachsen (ausgefallener KU gleich mal mit eingerechnet, damit es eine schöne Summe gibt)
Ich höre viel über berücksichtigungsfähige Schulden, kann man etwas dagegen tun, daß ich bis ins Jahr 2020 die Schulden abtragen muß? Zeitweise wurde mir der Selbstbehalt vom JA viel zu niedrig angesetzt und ich bin doch auch nur ein Mensch (jedenfalls sagt das mein Hausarzt).
Das JA läßt mich wie immer mit dieser Frage allein, vielleicht hat einer dort draußen im Universum etwas anderes, brauchbares für mich.
Liebe Grüße
SA
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Unterhalt |
Geschrieben von: Multivitamin - 21-01-2011, 05:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (44)
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Hallo zusammen,
Bin seit letzten Jahr im April getrennt und möchte mich auch im April diesen Jahres scheiden lassen.
Leider wie es anscheinend doch so oft ist, werden wir uns nicht einig über die Unterhaltszahlung. Da ich ein überdurchschnittliches Einkommen habe verlangt meine Frau auch dementsprechend. Habe ihr jetzt eine Einmalzahlung unterbreitet womit sie nicht ganz zufrieden ist. Leider kann und werde ich aber die Summe nicht mehr erhöhen, bin an mein maximun angelangt. Habe ihr gedroht wenn sie dieses Angebot nicht akzeptiert könnte ich auch theroretisch einfach wieder auf den Bau gehen oder sogar Arbeitslos werden. Somit könnte sie sich aussuchen was ihr lieber ist.
Jetzt stellt sich bei mir die Frage wenn sie damit nicht einverstanden ist, könnte sie es gerichtlich anfechten und dann sogar bezwingen das ich mein Haus verkaufen muss, was vor der Ehe schon mein Eigentum war?
Was müsste ich unternehmen einfach das „Feld“ zu räumen und Auswandern? Habe keine probleme damit, da mein Arbeitgeber eh aus dem Ausland kommt und ich im 4 Wochen wechsel auch Weltweit tätig bin. Dann stellt sich bloss die Frage ob es nicht zuspät ist all meine Güter wie Haus und Auto, Motorrad zu verkaufen? Aber wenn ich kein Geld bzw. Konto mehr in Deutschland oder Europa habe kann sie auch nichts verlangen??!!
Würde mich freuen wenn jemand auch in solch einer ähnlichen Lage ist oder mir gute Ratschläge geben kann.
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KM zur Therapie zwingen |
Geschrieben von: Anti-JA - 20-01-2011, 23:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Huhu,
wie kann ich die KM zur Familientherapie zwingen ?
Derzeit noch alle zusammenlebend.
Ich war bereits dort - aber die KM hat Null Bock.
Das ganze wird mir zu blöd.
Als KV tue ich alles um die Kiste zu retten und die KM unternimmt nichts.
Ist das Kindeswohl der KM nichts wert ?
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Weg vom Schuß = Sorgerecht? |
Geschrieben von: Shalom Aleichem - 20-01-2011, 21:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo liebe Gemeinde,
ich habe mich in gottesergebener Erfurcht auf die Suche nach Wegen gemacht, die mir ermöglichen das gesegnete Wesen meiner Frucht mit meinen Mitteln zu versorgen (zugegebenermaßen ist dieses Wesen inbegriff ein Punk, oder schlimmer noch ein Assi zu werden)
Ich zahle vollen Unterhalt, habe volles Verständnis für die Experimente des Kindes, aber..
"Darf ich da nicht ein Wörtchen mitreden"? Ich denke immer, besser ich hätte das Kind großgezogen, dann hätte es etwas von der Welt gelernt..mittlerweile bin ich leider ein Anonymer (und aktiver), wenn ihr wißt, was ich meine.
Die Züge fahren zu langsam und auf der Autobahn ist immer Stau, ich kann nur in die Hände klatschen und weiter so rufen.
Gibt es für einen Unterhaltszahler die Möglichkleit in die Belange des Kindes einbezogen zu werden? Würde mich freuen..(wohne ca. 500 km weit weg)
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Australien: Family Law Amendment Bill 2010 |
Geschrieben von: p__ - 19-01-2011, 19:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Man kann hinsehen, wo man will: Das Familienrecht entwickelt sich überall weiter. Im Beitrag über die neueren Trends stand ja schon einiges, diesmal soll am Beispiel Australiens konkret aufgezeigt werden, was sich im Moment ändert. Dort gibts wieder einen neuen Gesetzesvorschlag der Regierung, in dem es besonders um Gewalt in der Familie geht.
Darin werden im Gegensatz zum völlig unkonkreten deutschen Recht Definitionen für Schlüsselbegriffe gegeben: Missbrauch, Gewalt, Interessen des Kindes (Deutschland: Kindeswohl). Sehe wir sie uns mal an: - Abuse (Missbrauch): Definition bisher basiert rein auf Sexuellem und auf Angriff. Jetzt auch: Verursachen von psychischen Schäden, ernste Vernachlässigung.
- Family violence (familiäre Gewalt): Bisher etwas schwammig definiert, Verhalten das das Wohlbefinden und Sicherheit zerstört. Jetzt: Eine äusserst konkrete Auflistung von 15 Punkten, darunter finanzielle Erpressung, Zerstörung von Eigentum des anderen.
- Member of the familiy (Familienmitglied): War vorher schon enthalten. Definition, wer eigentlich als Familienmitglied gilt.
- Prinzipien der Kindesinteressen: Hier werden Kinderrechte und Kindesinteressen definiert. Gewaltfreiheit, beide Eltern, Verpflichtung der Eltern, Kenntnis beider Eltern unabhängig vom Familienstand der Eltern, Recht auf regelmässige gemeinsame Zeit mit den Eltern, mit ihnen zu kommunizieren, ebenso andere relevante Personen wie Grosseltern und Verwandte, Einigkeit der Eltern (Kindeswohl = Eltern haben sich zu einigen!), Zugang zu Herkunftskultur etc.
Manches geht vorwärts, manches rückwärts, aber die sehr genaue und explizite Definition von Begriffen beeindruckt. Das steht der deutschen absoluten Definitionsmacht jedes kleines Amtsrichters diametral entgegen.
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Scheidung, Verletzung des Briefgeheimnisses |
Geschrieben von: Clint Eastwood - 19-01-2011, 04:03 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo Maenner,
meine liebe Bald-Ex, die mir unseren Sohn seit 16 Monaten entzieht (durch Umzug ins Ausland) hat im Scheidungsverfahren "Beweise" vorgelegt, die zwar alle irrelevant sind, die aber durch Oeffnen der an mich adressierten Post (Ehewohnung, aus der ich ausgesperrt wurde) unter Verletzung des Briefgeheimnisses illegal erlangt wurden.
Diese Briefe wurden ganz offiziell an das Gericht als "Beweis" weitergeleitet.
Nun ist ja so in Deutschland:
Art 10 Grundgesetz
(1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
.. und wird bei Verletzung gemaess § 202 StGB bestraft.
Habe meine Ex jetzt angezeigt (unter Wahrung der 3-Monatsfrist).
Meine Vorhersage: (Ehe-)Maenner und Vaeter haben keine Grundrechte, daher wird NIX passieren.
Dennoch wollte ich es mal versuchen..
Hat jemand Erfahrung, wie so ein Verfahren ausgeht?
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Gesprächsprotokoll |
Geschrieben von: -PAPA_ - 18-01-2011, 19:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Kann mir mal einer sagen ob es einen Rechtsanspruch auf Führung eines Gesprächsprotokolls gibt. Habe die Erfahrung gemacht wenn keines gefertigt wird, das die sich alles so zurechtlegen wie es dehnen passt. Gerade die vom JA fallen mir diesbezüglich immer negativ auf.
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