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  KM zum Teufel jagen
Geschrieben von: Anti-JA - 14-03-2011, 10:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Forum,

ich hatte es mal erwähnt, dass die KM eine Therapie verweigert.

Sie pokert sehr hoch.

Seis drum.

Ich kann auf verschiedenen Wegen die Kinderbetreuung ganztags bieten.

Derzeit wohnen wir noch zusammen.

Wie erreiche ich gewaltfrei dass die KM freiwillig geht ?

(ohne Schlösseraustuasch)

Welche psychologischen Taktiken und Gepsrächsthemen sind hilfreich ?


Wenn die KM Depressionen und Tränen bekommt, so ist mir das jetzt egeal.

Ich werde dann nach ihrem Abgang 2 Putzhilfen beschäftigen. Dasist allemal billiger und stressfreier als die KM.

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  erst zahlen - dann sorgen!
Geschrieben von: Ibykus - 12-03-2011, 13:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Auf Manches kommt man erst, wenn man aktuell betroffen ist.

Mein Antrag auf Übertragung der gem. elterl. Sorge vom 02.02.2010(!) befand sich ja lange im Stadium des VKH-Verfahrens und erst anläßlich einer Dienstaufsichtsbeschwerde hatte sich das Familiengericht Tecklenburg bequemt, gegen mich zu entscheiden.
Das OLG gab meiner sofortigen Beschwerde Recht.

Nun ist mittlerweile terminiert. Die Gegenseite beantragt nun ebenfalls VKH mit eben der Begründung (Zerstrittenheit der Eltern), die zur Abweisung meines VKH-Antrages rechtlich nicht gereicht hatte Smile.
Ein Antrag, die beantragte SR-Übertragung abzuweisen wurde bisher nicht gestellt.

Aber mir schickt die Gerichtskasse des AG Tecklenburg eine Rechnung, mit der ich zur Zahlung von voraussichtlich entstehenden Verfahrenskosten 100/100 aufgefordert werde.

Wer also in Deutschland sich um sein Kind kümmern und seiner Verantwortung aus den elterlichen Pflichten als Vater nachkommen will, muss erst einmal einen kostenpflichtigen Antrag stellen.

Dann wird er von der KM, die dem gemeinsamen Kind den Vater nicht gönnt, kriminalisiert und mit übler Nachrede bedacht und von Gerichten und von einer profitgierigen Helferindustrie in seinen Menschenrechten verletzt und terrorisiert.

Bin ich in einem Narrenhaus?
Auf einer Kirmes?

Wo lebe ich?

Ibykus

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  Auf dem Weg zu konstruktiver Konfliktkultur
Geschrieben von: sorglos - 11-03-2011, 18:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hier ist der neue Thread. Die Diskussion ist eröffnet. Allerdings kann ich mich erst nach dem Wochenende wieder wirklich beteiligen. Es gibt da was, was ein paar Köpfe kleiner ist als ich und jetzt erstmal wichtiger.

(11-03-2011, 17:29)fadder schrieb: .... und Zeichen für genau das, was ich bereits sagte, nämlich das Männer unfähig zu konstruktivem Streit sind.
Ein großes Problem - mir scheint die Konfliktfähigkeit nach einer Trennungsodyssee ist bei bei vielen Vätern/Männern massiv beschädigt. Die Vergewaltigung der Menschenwürde durch Wegnahme der Kinder, durch Konfrontation mit einem Rechtstaat, der allen Beschreibungen spottet und sich scheinbar bloß am Mutterwohl orientiert, hinterläßt Spuren.

Leider richten sich dann die erlebten Konfliktmuster oft gegen andere Väter und engagierte Männer und verhindern eine konstruktive Streitkultur und ein Vorankommen in der Sache.

Wie könnte es anders gehen?

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  Kindesunterhalt berechnen, aber wo?
Geschrieben von: Dresden - 11-03-2011, 00:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Guten Abend,
melde mich mal zurück, noch in Trennung. Ich würde gern wissen, ob es dienlich ist, den Kindesunterhalt bei einem RA, Jugendamt, FamG berechnen zu lassen oder einfach in Anlehung an die DüsseldorferTabelle den KU zu zahlen? JU hat schon Unterlagen von mir anfordern wollen, hab sie abblitzen lassen.
Es liegen hier noch Darlehensschulden vom Hauskredit an (würde kurzer Hand den KU um die Zinstilgung kürzen).
Kindergarten und Hortbeiträge sind doch mit der KU abgegolten, oder muß ich diese dazu rechnen?
Bei dem ganzen KU müsstes doch auch ein negatives fiktives Einkommen geben? Gebt mir mal Rat, bevor ich unter der Brücke schlafen muss, bin noch z.Z. ein Warmduscher.

Danke.

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  "Internetaufstand" für den Thread Internetaufstand!
Geschrieben von: sorglos - 09-03-2011, 23:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Bin ich jetzt schusselig - oder wo ist der Thread geblieben??

Jedenfalls: Raban ist nicht M.K aus Wernigerode!

(Wenn die Frage geklärt ist, kann dieser Post wieder gelöscht werden.)

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  Umzug des Kindes bei gemeinsamen Sorgerecht verhinderbar?
Geschrieben von: jimmy - 09-03-2011, 23:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo Leute,

das Thema ist bestimmt schon öfters diskutiert + ich kenne die Antwort im prinzip: "Ich habe keine Chance" --> trotzdem ein paar Fragen dazu

Uneheliche Tochter mit 5 Jahren lebt bei Mami / Mami beugt sich mir + wird dieses Monat freiwillig das gemeinsame Sorgerecht bei Jugendamt eintragen YEAAAAHHH!!!! Darauf arbeite ich seit mehreren Monaten hin....


Aber: Sie teilte mir mit, das Sie Mitte des Jahres ca. 300km wegziehen wird ins Gebirge, da es Ihr dort besser gefällt + Sie beruflich mehr Chancen sieht....


Meine Frage: Kann ich Umzug bei gemeinsamen Sorgerecht verhindern? --> Ich denke nein

2. Frage: Muss Mami sich an Umgangskosten beteiligen? Derzeit besuche ich 1 x pro Woche für 4h meine Tochter - sie sagt wenn ich weg bin, kann ich sie ja dafür alle 2 Wochen das ganze Wochenende besuchen.... Bedeutet für mich Spritkosten + Hotelkosten..... Kann ich Mami dazu heranziehen? Oder muss ggf. Mami bei jedem 2. Umgang unsere Tochter auf eigene Kosten zu mir bringen?

Oder bleibt wieder mal alles an Papi hängen......

Danke für eure Infos!

Jimmy

Ps: ich freue mich zwar rießig, das Mami gemeinsamen Sorgerecht zustimmt - nur bringen tuts mir wenig, wenn Sie dafür mit Tochter 300km wegzieht.... Dann darf ich zumindest offiziell zum Elternsprechtag 300km fahren....

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  Wenn ein Anwalt versucht, Dich hereinzulegen
Geschrieben von: Terbeck - 08-03-2011, 21:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Der Advokat meiner Ex hat für sie wider besseres Wissen VKH beantragt und durchgesetzt, obwohl sie über nennenswertes Geldvermögen verfügt.
Die Ex hat, aus welchen Gründen auch immer, während des Trennungsjahres von der Sozialbehörde noch zusätzl. Beträge nach SGB II (Aufwand), obwohl sie über eigenes Einkommen, meinen TU sowie KU und volles Kindergeld verfügen konnte. Meine Ex hat allerdings "vergessen", dieser Behörde diverse Geldeingänge zu melden.
Da ich nun vom OLG bestraft worden bin, meiner Ex einen erhöhten Unterhalt nachzuzahlen (weil ich doch im Ausland Lebenshaltungskosten spare), fordert mich der Anwalt meiner Frau auf, diesen Nachschlag sofort an ihn zu überweisen, obwohl er weiß, dass ein Erstattungsanspruch der Sozialbehörde mir gegenüber angemeldet ist.
Wenn ich trotz oder wegen des Aktenstapels nun übertölpelt worden wäre und diesem Strolch das Geld überwiesen hätte, wäre auf mich dennoch der Anspruch des Sozialamtes zugekommen und ich hätte doppelt bezahlen müsen.
Das weiß und wusste der gegn. Anwalt. Ist sein Verhalten nicht strafbar oder würdig, ihm eine Anzeige wegen Betrugsversuches anzuhängen, bzw. auch noch seine Standesvertretung damit zu beschäftigen?

Meine Steuererklärung, die ich zur Unterzeichnung der Anlage U an meine Ex übermittelt habe, kommt auch nicht zurück, liegt wohl beim Anwalt zur Prüfung (ist zwar kein Steuerberater, aber wohl allwissend).
Mein Steuerberater befürchtet nun, dass dieser "Ehrenmann" im Hinblick auf den nachzuzahlenden Trennungsunterhalt beim Finanzamt eine Pfändung der Steuererstattung vornehmen wird, bevor ich die Erklärung dort einreichen kann. Er ist dann halt wieder zeitlich im Vorteil. (hat er bereits einmal bei einem gemeinsamen Sparkonto vor dessen Aufteilung praktiziert)

Wie kann ich diesem Advokat an das Knie pin .....ln ?

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  Selbstbehalt bei erhöhten Wohnungskosten
Geschrieben von: goere1966 - 08-03-2011, 19:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo alle miteinander

folgende Ausgangslage:

Tochter ab Mai 18, wohnhaft bei Mutter, noch in der Schulausbildung also priviliegiert

Mein Einkommen netto bereinigt um Bafög, Fahrkarte ca. 1400 Euro netto

Kindesmutter wahrscheinlich Hartz 4

Eigenheim selbstbewohnt belastet mit Wohnkosten ca. 1000 Euro warm, drei Personen davon Sohn wirtschaftlich selbstständig wohnt mietfrei

Frau beim Hauskauf Hauptverdiener, jetzt chronisch erkrankt und ab April kein Einkommen mehr ( Krankengeld ausgelaufen, ALG 1 ausgelaufen) Wohngeldantrag wahrscheinlich negativ

Habe jetzt Antrag auf Erhöhung des Eigenbedarfs gestellt, welche vom JugA abgelehnt wurde, wegen Kenntnis meiner Unterhaltspflicht beim Hauskauf.

Folgende Fragen:

Meine Frau ist ja in der Rangfolge nachrangig gegenüber Kind, muss trotzdem Unterhalt für Sie berechnet werden? Oder der Selbstbehalt erhöht werden!

Kann ich die Kindesmutter zur Aufnahme einer Tätigkeit,beziehungsweise zum Nachweis der Bewerbungsnachweise verpflichten?

Leider habe ich eine Urkunde zwar statisch, aber zeitlich nicht eingeschränkt. Bis jetzt habe ich dem JA mitgeteilt, das ich den Unterhalt zum nächsten Monat nach dem 18. meiner Tochter einstelle.
Wenn keine Unterhaltsberechnung erfolgt, muss ich mich dann bewegen?

Vollstreckung kann ohne Auskünfte über Arbeitgeber nur über Krankenkasse etc. erfolgen, da ich permanent geweigert habe, Adresse etc meines AG herauszurücken. Das wäre doch dann eine Verletzung des Datenschutzes?

JugA ist doch ab dem 18. Geburtstag meiner Tochter nicht mehr rechtlich relevant. Kann ich die Schreiben ignorieren?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

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  Hallo!
Geschrieben von: Stephan - 07-03-2011, 17:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Meine Name ist Stephan, ich komme aus Wien und bin 34 Jahre alt. Mit meiner Frau war ich nun 10 Jahre verheiratet und jetzt lassen wir uns scheiden. Die Scheidung kam zwar mehr von mir aus, aber sie weiß selber auch, dass es einfach nicht mehr so lief und sich alles eher zu ner Zwecksehe entwickelt hatte. Getrennt sind wir jetzt auch shcon seit 5 Monaten und sie hat natürlich auch shcon jmd Neues an ihrer Seite. Seitdem seh ich meine beiden Kinder (5 und 7 Jahe alt) immer seltener, da sie ja jetz eine 'neue Familie' haben, wie meine Frau es nennt.
Ich weiß nicht, was ich machen soll, wenn sie mir die immer mehr entziehen will... Ich habe auch Angst davor.

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  Ich, der Zahlesel
Geschrieben von: Terbeck - 07-03-2011, 09:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (57)

Nachdem ich (im Glauben an die Gerichtigkeit) wegen der Höhe des Trennungsunterhaltes vor´s OLG gezogen bin und dort eines Besseren belehrt wurde (Kittelträger in Rechenlaune) und nun auch noch zu dem m.E. zu hohen TU auch noch knapp 2.000 Euro nachzahlen soll, erhielt ich in diesen Tagen vom zuständigen Landkreis mit Betreff "Unterhaltszahlungen" ein Schreiben mit einer Erstattungsforderung (SGB II Aufwand) in Höhe von knapp 1.300 Euro, die ich gefälligst umgehend nach dort überweisen soll nach § 33 SGB II.
Was immer auch der Grund für diese Beträge ist, bleibt mir bislang verborgen.
Gewundert hat mich aber, dass meine Ex bzw. Kittelträger bei den Einkunftsangaben diese Summe "vergessen" hat anzugeben.
Anzumerken ist, dass ich in all den Monaten den vom Fam.Gericht festgelegten Unterhalt pünktlich gezahlt habe.
Hat meine Ex evtl. gemauschelt oder musste dieses Geld nicht angegeben werden?

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