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  unterhaltsschulden bei der mutter einfordern?
Geschrieben von: stafford - 08-02-2010, 13:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

war mal im internet unterwegs, u. a. auch in so einer art rechtsforum.
da ging es um folgendes:
laut gesetz darf nicht auf kindesunterhalt verzichtet werden, auch nicht freiwillig.
in diesem forum wurde geschrieben, dass, wenn die mutter immer akzeptiert weniger kindesunterhalt zu bekommen und diesen auch nicht einklagt, das kind beim forderungsübergang (also wenn es 18 wird) das geld dann bei der mutter einfordern müsste anstatt vom vater, denn sie wäre dann diejenige, die verzichtet hätte obwohl sie damit gegen das gesetz verstößt.
stimmt das so? oder sind das wieder nur thesen von irgendwelchen möchtegern-juristen?

bei uns trifft ja genau diese siuation zu...
mein mann ist unterhaltspflichtig und bezahlt aber nur ca. die hälfte von dem was er eigentlich bezahlen müsste.
seine erste exe hatte seit der scheidung nie wieder etwas gefordert. sie akzeptiert das was sie bekommt.
die andere exe lässt sich zwar vom jugendamt immer neu berechnen (alle 2 jahre), akzeptiert dann aber auch den betrag, der tatsächlich bezahlt wird (also nur die hälfte).

wer muss denn nun bezahlen, falls die kinder mit 18 meinen die restsumme einfordern zu müssen?
wie lange ist überhaupt nachweisbar was tatsächlich bezahlt wurde?? bei der bank muss eine privatperson die belege doch nur 5 jahre aufbewahren und die banken selbst (was dann die beweispflicht der exen betrifft) haben doch auch eine frist wann sie diese aufzeichnungen vernichten dürfen (oder müssen). wie lange geht diese frist denn?

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  Berechnung Betreuungsunterhalt
Geschrieben von: Neflecrush - 04-02-2010, 17:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zur Berechnung des Betreuungsunterhalts.

Nehmen wir mal an, ich würde netto 1600€ monatlich verdienen.
Wie berechnit sich daraus der Betreuungsunterhalt, wenn ich für ein Kind zahlen müsste?

Gibt es da etwas zu beachten, wie Selbstbehalt, Erwerbstätigenbonus, Pauschale für Arbeitsbedingte Aufwenungen?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, da ich langsam am verzweifeln bin.

Gruß

Neflecrush

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  Immer mehr Deutsche wandern aus
Geschrieben von: ausgewandert - 04-02-2010, 02:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Siehe dazu http://www.bild.de/Bild/politik/2010/02/...richt.html
Muss man sich ja nicht wundern! Wuerde mich mal gerne interessieren, wieviel von denen in D. geheiratet haben und nach Scheidung wieder abgehauen sind!! Waere doch auch mal eine Schlagzeile wert!

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  Das Paritätsmodell
Geschrieben von: Myronn - 04-02-2010, 00:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Moin zusammen!
Wie in meinem ersten Thread schon geschrieben, befinde ich mich in einer Trennungssituation von meiner Frau. Wir haben einen Jungen im Alter von nun fast 5 Jahren und streiten nun um die Umgangsregelungen...

Da meine Noch-Frau voll berufstätig ist inkl. Außendienst und auswärtiger Übernachtungen (5-10 Nächte im Monat) und ich aber als Hausmann und Student eh schon seit 1,5 Jahren den haushalt führe und damit auch weite Teile der Betreuung unseres Sohnes geleistet habe, habe ich das ABR beantragt und dränge meine Frau zum so genannten Wechselmodell bzw. besser ausgedrückt Paritätsmodell oder Doppelresidenzmodell.

Da ich selbst Psychologie studiere habe ich mich auf die Suche nach verwertbaren Fakten, Untersuchungen, Urteilen und Studien gemacht und dabei festgestellt, dass es im deutschen Sprachraum wenig Material gibt. Aber ich habe eine Seite gefunden, wo es sehr gute Links und Infos gibt:

http://www.carookee.com/forum/VAfK-Forum...86-0-01113

Sehr bemerkenswert ist die Arbeit von Jan Piet H. de Man, Dipl. Kinder- u. Familienpsychologe, anerkannter Scheidungs- und Familienmediator vom "EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR DAS WOHL DES KINDES", Sehr lesenswert!

Ebenso sehr lesenswert die Website von Peter Thiel Familienberater in Berlin: http://www.system-familie.de/index.htm weit runterscrollen, da findet man interessante interne Links zu den Themen Bindungstoleranz, Kindeswohl und auch Paritätsmodell.

Jeder Vater, der sich mit dem Gedanken trägt, dieses Modell durchsetzen zu wollen, tut gut daran, diese Quellen zu studieren und die Argumente zu verinnerlichen! Wink

Übrigens in meinem Fall lief das Gespräch beim Jugendamt so ab, dass meine Noch-Frau eine skurrile Vorstellung abgab, um die Symbiose aus Inge Meisel und Ursula von der Leien zu dokumentieren... wobei ich sehr sachlich blieb. Die Jugendamtstante, 63 Jahre alt und vom ganz alten Schlag, hörte anfangs viel mehr meiner Frau zu, kam dann aber immer mehr in meine Richtung... am Ende meinte sie zu meiner Frau: Wissen Sie, Sie haben einen anstrengenden Führungsjob. Sie brauchen die Unterstützung Ihres Mannes doch. Wollen Sie ihn so verärgern?" Und als meine Frau den Knall immer noch nicht vernommen hatte, meinte die JA-Frau: "Wenn Sie sich nicht auf Ihren Mann einlassen, haben Sie einen Feind mehr, gegen den sie kämpfen müssen. Und so wie ich ihn einschätze, wird er nicht aufgeben, bevor er den Jungen hat." Und weiter: "Kein Gericht der Welt wird Ihrem Mann Teile des Sorgerechts wegnehmen und Ihnen zusprechen. Damit kommen Sie nicht durch! Und wo Sie die Hilfe von Freunden, Bekannten und Verwandten in Anspruch nehmen wollen, um das Kind betreuen zu können, kann Ihr Mann eine vollumfängliche Betreuung allein sicherstellen..."

Ich muss sagen, ich war baff erstaunt! Damit hätte ich nicht gerechnet. Da das Gespräch ja von Amts wegen protokolliert und dem Gericht zugeleitet werden muss, habe ich meine Position doch deutlich stärken können und bin weiterhin guter Hoffnung.

Viele Grüße
Myronn

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  Unterhalt Erhöhung 2010 /Einspruch beim JA
Geschrieben von: Nero - 03-02-2010, 08:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Werte Gemeinde!

Folgenden Fall möchte ich berichten:

Ein Freund bekam im Januar 2010 ein Schreiben vom Jugendamt: Inhalt Erhöhung des Kindesunterhalts wegen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes;
(Im September 2009 war er arbeitslos geworden).

Wir diskutierten kurz seinen Fall. Ich vertrat die Ansicht, dass bei einer Änderung der Zahllast durch ein Gesetz, somit eine Neufestsetzung der Zahllast, auch ein verringertes Einkommen entsprechend berücksichtigt werden muss (ohne Abänderungsklage!).

Auf mein Drängen legte er Widerspruch ein. Die Neufestsetzung müsse auch das gesunkene Einkommen (nun ALG II) berücksichtigen. Nach drei Wochen bekam er die Antwort vom JA und das gesunkene Einkommen wurde voll berücksichtigt!

Ergebnis: Haben sich die tatsächlichen Umstände geändert (gesunkenes Einkommen) ist dies bei einer Neufestsetzung/Erhöhung zu berücksichtigen.

Könnte dem ein oder anderen Zahler hier auch von Nutzen sein.


Grüsse


Nero

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  Neuer Wohnsitz im Ausland
Geschrieben von: blattlaus - 02-02-2010, 19:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo
Ich habe mit interesse in eurem Forum gelesen, weil ich (natürlich) gleiche Probleme mit dem Unterhalt habe wir die meisten hier.
Könnt ihr mir zu folgendem Auskunft geben?

Ich bin Vater eines unehelichen Kindes, für das ich bis zum 18. LebensJahr nach Düsseldorfer Tabelle brav bezahlt habe.
Das war bis November 2009.
Im Januar 2009 habe ich mit 62 J. einen Arbeitgeber mit einer Abfindung verlassen und bin ins Ausland - in die Heimat meiner Frau -gezogen, (noch nicht EU).
Nun kommt mein Sohn mit einem Schreiben und fordert weiteren Unterhalt von mir da er sich auf sein Abitur vorbereitet und studieren will, was ich sehr löblich finde.
Dabei handelt es sich - erstmal - um eine Anforderung.
Er will meine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate für die Berechnung des Unterhalts. Gibt es aber keine.
Ich lebe hier im Ausland lediglich von meiner Abfindung, die ich mir so ein/aufgeteilt habe, das ich bis zum Renteneintritt gut auskomme, da ich nicht viel brauche. Ich habe hier auch keine Arbeitserlaubnis, wollte ich auch nicht.
Ich denke, aus der Konstellation kann man erkennen, das ich nicht ins Ausland gezogen bin, um den Unterhalt zu verweigern. Das war auch nie meine Absicht.
Wird mir aber wohl nicht helfen.
Weiß jemand, mit welchen Ansprüchen ich rechnen muß?
Bin ich irgendwie 'gefährdet'?Huh
Spiele ich toten Mann?
Ich bin einfach überrascht und im Moment auch überfordert darauf zu reagieren, da ich bisher noch NIE etwas von meinem Sohn gehört habe.

Danke für eure Unterstützung
Ich werde fleißig mit diskutieren - wenn ich kann.
Aber meine Erfahrungen die ich jetzt sammeln werde, die kann ich dann weitergeben.

Gruß
Blattlaus

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  wegen Gewaltschutzparagraph / Hausverbot
Geschrieben von: kämpfenderVater - 02-02-2010, 01:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hi,

in unserer Tageszeitung war mal wieder Reklame für diesen Gewaltschutzparagrapfen.

Ein böser Mann hat 10 Tage Hausverbot bekommen, weil er angeblich seine Frau geschlagen hat.

Als die Polizei eintraf, war der Mann gar nicht anwesend.
Er hat also in Abwesenheit 10 Tage Hausverbot bekommen.

Zeugenaussagen haben hierfür ausgereicht ...

FRAGE:

Welche Tipps gibt es, um sich vor einem derartigen Missbrauch abzusichern ? ? ?

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  Eine Mutter will diskutieren - wer stellt sich?
Geschrieben von: FirstMama - 29-01-2010, 03:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (35)

OK Jungs.

Ihr habt mich in der Gästeecke aufgefordert Stellung zu beziehen. Hier bin ich als Vertreterin der weiblichen Fraktion.

Wer sich eine KULTIVIERTE Debatte mit mir liefern möchte, ist gerne gesehen.

Hier mal der o-Beitrag aus der Gästeecke
Hallo

hier meldet sich mal eine andere Mutter zu Wort.

Klar, ich kann einerseits nachvollziehen, dass viele der Väter in diesem Forum enttäuscht und frustriert sind und ihrem Unmut so freien Lauf lassen.
Aber seid euch bitte auch einer anderen Tatsache bewusst:

Es gibt eben auch die andere Gruppe Männer.
Die Männer, die ihre Frauen im Kreißsaal alleine lassen und das Handy ausschalten.
Die Männer, die ihr Kind nicht einmal anschauen, wenn sie doch Tage später austauchen.
Die Männer, die Kinder als Spielball sehen.
Die ihre Kinder nur abholen, weil sie der Mutter damit " alle 2 Wochen auf der Nase rumtanzen können".
Die ihr Kind nicht sehen wollen, nicht treffen wollen, weil "WE-Daddy nicht ihrs ist"
Die über 3 Monate brauchen um überhaupt die Vaterschaft anzuerkennen, obwohl sie keinen Zweifel daran haben und das auch so dem JuAmt mitteilen.

Und wenn ihr das im Hinterkopf behaltet, überlegt bitte, ob es nicht evtl doch einen kleinen Prozentsatz Frauen geben kann, die echt nur das Beste für ihre Kinder im Kopf haben.

Ich habe so ein Exemplar Mann getroffen und bin in dieser Situation.
Ich bin wirklich DANKBAR für jede Hilfe, die ich jetzt bekommen kann.
Ich plane sicherlich keinen Racheakt gg meinen Ex, wenn das der Fall wäre, würde ich das nicht über Unterhalt, sondern über diverse Anzeigen machen, mit denen ich ihn laaaaange hinter Gittern bringen könnte.
Tue ich aber nicht.
Aber dennoch bin ich der Meinung, den Titel "Vater" muss man sich verdienen.


Sagt mir bitte, ihr als verantwortungsbewusste Musterväter (soll jetzt nicht ironisch sein, bitte nciht falsch verstehen):

*Soll ich unter diesen Umständen einen Kontakt zwischen meinem Kind und seinem Vater erzwingen? Wenn ich weiß, was das evtl zur Folge haben kann?

*Wenn ich weiß, dass dieser Mensch keinenHungertod sterben oder obachlos werden wird, wenn er Mindestunterhalt für sein Kind zahlt - warum soll ich darauf verzichten?

* Soll ich ihn trotz der Tatsache, wie er sein Kind behandelt, darüber informieren, was mit seinem Kind ist? (Ich gebe offen zu: Ich habe von allen Fotos des Kleinen 3 Abzüge gemacht: Einen für mich, einen für meinen Sohn und einen für seinen "Vater")

Wenn jemand das mit mir ausiskutieren möchte, gerne. Ich habe ICQ installiert, auf Anfrage gibts natürlich gerne die Nummer.
Aber ich hoffe INSTÄNDIG auf niveauvolle Diskussionen

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  Weiteres Kind .... Rechtliche Veränderung
Geschrieben von: malko - 24-01-2010, 23:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Moin,

mich hat soeben die Information erreicht, dass die Mutter meiner Tochter, wohl wieder nen "Dummen" gefunden hat und sie wohl wieder schwanger ist.

Soweit ich informiert bin bedeutet das doch ab 1 Monat vor Geburt folgendes:

- Betreuungsunterhaltspflicht der Mutter gegenüber, der Vater des neues Kindes
- Barunterhaltspflicht lediglich dem eigenen Kind gegenüber

lieg ich da richtig oder muss ich noch mal was nachlesen?? bitte auch die möglichen eventualitäten, zB was ist, wenn vater_neu nicht fähig ist ... finde dazu auf die schnelle grad nix ...

edit:
ich habe grad ein wenig mehr gesucht,bin aber nicht wirklich fündig geworden. im grunde müssten hier sämtliche ansprüche der mutter mir gegenüber verfallen - da für den betreuungsunterhalt der vater des neuen kindes herhalten darf. auf mich kann in diesem fall dann nicht mehr zurück gegriffen werden. was neue lebensgemeinschaft, oder eventuelle verwirking diesbezüglich hinzu kommen könnte, bzgl der verwirkung müsste man prüfen, aber im grunde sollte sich die unterhaltspflicht lediglich dem kind gegenüber weiterhin erstrecken, sollte das neue kind das licht der welt erblicken ...

somit könnte man ggfs darauf spekulieren, die jetzigen auferlegten schulden per "fingerheben" zu regulieren und danach um die rechte am eigenen kind zu kämpfen - rein hypothetisch sollte das doch so jetzt/dann so möglich sein oder?

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  2. Umgangstermin
Geschrieben von: Exilierter - 24-01-2010, 00:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Mein 1. Umgangstermin ist im Oktober 2005 klaeglich gescheitert und nun am heutigen Tag, war der 2. Umgangstermin und der klappte bestens. Ich also heute frueh um 09.00 Uhr bei der Ex in der Wohnung auf der Matte gestanden und 2 mir praktisch unbekannte Kinder bestuermten mich. Nach dem etwas mageren Fruehstueck, meine Ex hat miserable Kochkuenste, ging es ins Eingemachte - Spielen ohne Ende, aus Buecher vorlesen, Auto, Barbie und das alles, neben den Fragen nach Gott und die Welt. Das war also sehr schoen.

Meine Ex hat sich gut geschlagen und brisante Themen, wie Geld und Unterhalt, hat sie ausgeschaltet und wir konnten uns auch normal unterhalten. Jedenfalls beginnt sie ab Montag eine Zusatzausbildung, damit sie Englischunterricht geben kann. Das schreibe ich mir auf die Fahne, denn mit Unterhalt wuerde sie nicht so agil sein.

Ich habe noch gewartet bis die Kinder ins Bett gegangen sind, was sie nicht wollten, aber gegen 20 Uhr schliefen sie dann und ich habe dann noch ein bisschen mit der Ex geplaudert und bin dann auch wieder abgefahren.

Es scheint sich also ein normales Verhaeltnis anzubahnen, fuer die Kinder, die hellauf begeistert waren - ich natuerlich auch. Beide Kinder sind sehr robust und haben jede Menge Energie. Ehrlich gesagt bin ich heute ziemlich geschafft.

Das Jahr 2010 startet recht erfolgreich!

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