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  Trends im Familienrecht anderer Länder
Geschrieben von: p__ - 09-01-2011, 12:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Familienrecht variiert über die Länder hinweg sehr viel stärker als beispielsweise Strafrecht und ist dort auch mehr Reformen und Änderungen unterworfen. Ein Blick zu den aktuellen Entwicklungen lohnt sich immer.

In den USA und GB steigen die Fälle, in denen Trennungkinder im Wechselmodell betreut werden, dort "shared parenting" und "shared residence" genannt. In Belgien wird die "hebergement egalitaire" sogar zuerst geprüft (Art. 374 Code Civil vom 14.9.2006). Der Druck auf Zusammenarbeit der Eltern ist ein genereller Trend, auch beim Sorgerecht. In den USA bezieht sich das Sorgerecht auch auf hierzulande als alltäglich bezeichnete Dinge, dazu wird bei der Trennung ein "parenting plan" ausgearbeitet, in dem detailliert zunehmend "50-50 parenting arrangement" festgelegt werden. Strittigkeit ist kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht aufzuheben, im Gegensatz zum deutschen Zerrüttungsprinzip, das die Richter unzulässigerweise von Scheidungen aufs Sorgerecht übernommen haben.

Ein "parenting plan" kann frei sein, es gibt aber auch Vordrucke mit Vorschlägen dafür. Die Genehmigung eines Richters macht sie verbindlich. Der Inhalt kann sehr detailliert sein. Dieses Modell wurde vor einem Jahr auch in den Niederlanden eingeführt. Die Eltern haben vor der Scheidung einen "ouderschapsplan" (Elternschaftsplan) vorzulegen. Der ist zwingende Voraussetzung für einen gemeinsamen Scheidungantrag.

Mediationen sind unterschiedlich verankert, von der Pflicht dazu (Kalifornien, Norwegen) über freiwillige, aber geförderte Angebote (Frankreich) bis zu der Möglichkeit eines Beratungsgesprächs über Mediation in Deutschland.

Konflikte wegen Wegzügen des betreuenden Elternteils mit dem Kind wachsen. Dafür gibt es überall Regeln, in den USA benötigt der Wegziehende eine gerichtliche Genehmigung, in Frankreich gibts eine gesetzliche Verpflichtung zur Vorabinformation vor einem Umzug.

Besondere Aufmerksamkeit richtet man in einigen Ländern immer stärker auf hochstrittige Trennungen, vor allem deswegen weil sie enorm viele Ressourcen in Justiz und Hilfesystemen binden. So wird in den USA mit einem "parallel parenting" Sorge und Umgang ohne jeden Elternkontakt untereinander organisiert, es werden Fallgruppen geschaffen um Hochstrittigkeit zu erkennen und sehr frühzeitig separat zu behandeln, Forschung darüber findet statt.

Fortsetzung folgt.

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  Lohnsteuerklasse II - zentrale Forderung
Geschrieben von: Shalom Aleichem - 05-01-2011, 23:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

..des kleinen Mannes!

Der kleine Mann hat zu mindestens 100% für das finanzielle Wohlergehen des Kindes zu sorgen, obgleich er zusätzlich seine eigene Existenz sichern muss. Dies stimmt nicht mit den Wahrheiten überein, die die Lohnsteuerklasse I rechtfertigen - diese ist für alleinstehende Gedacht. Ist der Unterhaltszahler alleinstehend? Alleingelassen ist er und Gottverlassen zugleich!

Welche Steuerklasse würdet Ihr für richtig empfinden und wie könnte man das begründen?

Loslos..schreiben jetzt^^

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  Kindesunterhalt und Titel, bitte um Rat
Geschrieben von: Weia - 04-01-2011, 13:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (77)

Hallo zusammen,

Hm, bin gespannt ob ich hier willkommen bin. Ich stelle mich zunächst kurz vor. Ich bin 42 und alleinerziehende Mama von 2 Jungs (10 und 16). Im November 2006 habe ich mich von meinem Ex-Mann getrennt und bin seitdem wirklich seelisch aufgeblüht. Ich habe mein Leben komplett umgekrempelt, arbeite wieder mehr als während der Ehe, in der ich nur einen Minijob hatte und bin wirklich etwas stolz auf mich, wie gut ich das alles hinbekommen habe. Für mich habe ich von meinem Ex nie einen Cent verlangt und habe auch nicht vor, das zu tun.

Nun möchte ich etwas zu der Zeit vor der Trennung erzählen. Mein Ex hat komplett neben uns hergelebt und sich weder um mich noch um die Kinder gekümmert. Er ging morgens zur Arbeit, kam nachmittags wieder, ging ins Bett schlafen, zum Essen musste man ihn dann mehrfach wecken, er kam meist erst dann an, wenn wir schon aufgegessen hatten und sein Essen kalt war. Dann ging er fort um an seinen oder den Motorrädern von Freunden rumzuschrauben oder sich im Keller dem Modellbau zu widmen. Irgendwann spät abends oder morgens früh kam er heim, setzte sich noch eine Weile vor die Glotze und ging dann schlafen. Ich musste morgens um 4:30 aufstehen um zur Arbeit zu gehen. Ich habe dem Großen noch sein Schulbrot fertig gemacht, dann bis 7:30 gearbeitet und kam gegen 7:50 heim. Mein Großer ist dann selbständig aufgestanden, hat sich fertig gemacht und ist zur Schule gegangen. Der Kleine saß strubbelig und im Schlafanzug vor der Glotze wenn ich heimkam. "Papa" lag im Bett und pennte, weil er ja so spät im Bett war. Also musste ich den Kleinen kindergartenfertig machen und nebenbei noch meinen Ex aus dem Bett treten. Es war völlig nervig. Wenn er mal da war hat er unglaublich viel genörgelt, er hat mich in keinster Weise unterstützt, nicht im Haushalt geholfen, gar nichts. Er war ungepflegt, hat meist nur einmal die Woche geduscht und war somit auch in sexueller Hinsicht völlig unattraktiv für mich. Finanziell war es auch sehr eng, da er ein Einkommen von etwa 1900 € hatte, 4 Motorräder und ein Auto angemeldet, Garage für 120 € im Monat, dazu noch die Fixkosten wie Miete, Strom, Telefon und Versicherungen. Es blieb nicht viel zum Leben. Gemeinsame Unternehmungen waren eine absolute Seltenheit. Soagr an Heiligabend hat er sich lieber mit einem Kumpel getroffen, um sich die Turmbläser anzusehen und hinterher in die Altstadt zu gehen um Frauen anzumachen. Er hat mich mehrfach betrogen, mich sehr häufig angelogen. Und ich war über Jahre kreuzunglücklich, habe aber die Zähne zusammengebissen, weil ich dachte das wäre gut für die Kinder. Dann wurde der Große verhaltensauffällig in der Schule. Auf Anraten der Schule bin ich mit ihm zu einem Psychologen der Eltern-und Jugendberatung des Jugendamts gegangen. Dort sollte ich erzählen, wie Junior sich in der Schule verhält. Ich habe nicht ein Wort über unsere unglückliche und lieblose Ehe gesagt und der Psychologe sagte mir auf den Kopf zu "Sie haben Eheprobleme". Es folgten einige Gespräche, dann habe ich mich für ein paar Wochen zurückgezogen um mir klar zu werden, was ich will, wie es weitergehen soll. Dann gab es einen Vorfall, der das Fass zum Überlaufen brachte, es hatte mit meinem Großen zu tun und ich habe im Mai für mich beschlossen, dass ich aus der Beziehung raus will und muss. Um der Kinder und um meinetwillen. Ich musste nur noch überlegen, wann der beste Zeitpunkt ist. In der Zeit kam mein Ex an und meinte er würde gerne einen Kredit für ein neues Auto aufnehmen, weil an dem alten was kaputt war. Ich habe ihm meine Tabelle mit den Einnahmen und Ausgaben gezeigt und ihm klargemacht, dass das einfach finanziell nicht drin ist. Also hat er das alte zähneknirschend repariert.

Im Oktober haben wir (eher ich) den Kindern dann gesagt, dass wir uns trennen werden. Mein Ex hat Rotz und Wasser geheult und ich habe wirklich gedacht er hätte begriffen, was er da verliert. Die Jungs haben auch geweint, der Kleine laut, der Große leise. Bis mein Ex ihnen sagte, dass wir dann mehr Platz hätten und jeder sein eigenes Zimmer bekommt. Die Jungs fragten mich ob das stimmt, ich erklärte, dass ich für mich alleine kein Schlafzimmer brauche und der Kleine es bekommt. Das war der Moment, als die Jungs jubelnd aufsprangen und wild planend im Kinderzimmer verschwanden. Am 1.11.2006 zog er dann aus, am 2.11. wurde ich wach und er lag neben mir im Bett. Ich hab vielleicht einen Schreck gekriegt... Er war am Auszugstag auf einmal weg, hat sich nicht einmal von den Kindern verabschiedet. Also konnte ich ihm den Schlüssel nicht abnehmen. Er schaute in den Schrank und motzte rum, weil da nichts für in zum Anziehen drin war. Im Bad waren natürlich auch keine Sachen mehr für ihn. Es war wirklich unglaublich. Vor allem hatte er ja schon seit Juli eine feste Freundin. Er hätte doch bei ihr schlafen können. Ich fand das echt dreist und auch hirnlos.

Dann standen bis zum 8.12. noch kistenweise Klamotten von ihm hier, die natürlich gestört haben. Ich wollte doch die Wohnung renovieren und den Jungs die Zimmer nach ihren Wünschen streichen. Ich habe ihn immer wieder gebeten seine Sachen abzuholen. War ihm egal. Er hat keinen Platz, Auto zu klein, immer andere Ausreden. An dem besagten Tag ist mir dann der Kragen geplatzt und ich hab sein ganzes Zeug im Mansardenzimmer seiner Mutter, die auch hier im Haus wohnt geparkt und konnte endlich in der Wohnung Gas geben.

Es ist nach wie vor so, dass er sich nicht um die Kinder kümmert. In den Ferien mal ein Wochenende, anrufen tut er auch selten. Ich trage im Kalender ein, wann es welchen Kontakt gibt. 70 Tage Sendepause sind keine Seltenheit, es war auch schon mehr.

Nun aber zum eigentlichen Thema, dem Unterhalt. Ich hatte damals kurz vor seinem Auszug den zuständigen Jugendamtsmann gebeten, mir nur den absoluten Mindestunterhalt zu bescheinigen, damit ich irgendwas in der Hand habe, was ich ihm zeigen kann. Damals gab es noch die Rubrik 1300-1500 € oder so. Da lag er auch nach der Trennung mit 1600 drüber, aber das war mir egal. Ich hab trotz Teilzeitjob einigermaßen gut verdient und es passte. Genug Zeit für die Kinder, wir hatten es warm, waren sauber angezogen, satt und zufrieden. Mein Großer fragte einmal wieviel Geld wir denn jetzt mehr hätten und er war sehr entsetzt, als ich sagte, dass wir 700 € weniger haben. Er konnte gar nicht verstehen, warum es uns dann so viel besser geht. Ich schon... Seit der Trennung hat er den Unterhalt nicht einmal angepasst. In gut 4 Jahren nicht. Auch zu den Klassenahrten hat er nichts dazu getan, obwohl die für den Großen jedes Jahr stattfinden und immer über 300 € kosten. Das ist ne Menge Holz für mich. Nun hat sich bei mir leider vieles verändert. Meine Mutter hatte einen schweren Schlaganfall und lebt seit Juni 09 im Pflegeheim, ihr Vermögen ist aufgebraucht und sie bekommt das fehlende Geld momentan vom Amt für soziale Sicherung und Integration. Die wollen sich natürlich das Geld von uns wiederholen und ich musste meine ganzen Unterlagen auf den aktuellen Stand bringen. Außerdem habe ich mich leider in meinem Job kaputtgerackert und musste mich stark zurücknehmen, weshalb mir etwa 300 € im Monat fehlen. Wenn es schlecht für mich läuft muss ich eine Umschulung beantragen, wenn es ganz schlecht läuft sogar Rente. Jedenfalls habe ich beim Jugendamt angerufen, damit der Unterhalt mal richtig berechnet wird. Ich sollte da vorbeikommen, wir haben alle Fragen geklärt. Dann sagte die Dame dort dass sie mir unter den gegebenen Umständen dazu rät den Unterhalt titulieren zu lassen. Mein Anwalt hatte mir bei der Scheidung auch dazu geraten und ich wusste gar nicht was das überhaupt ist. Auf meine Nachfrage hieß es das es eine Sicherheit für die Kinder und mich bedeutet und ich habe zugestimmt. Nun muss mein Ex 69 € mehr bezahlen und flippt völlig aus. Zum einen weil er mehr zahlen muss und zum anderen wegen des Titels. Dazu möchte ich sagen, dass er laut Berechung des JAs 1735 € verdient, er behauptet aber das wäre ein fiktives Einkommen und er hätte nur 1600 netto. Aber 1600 minus 606 sind immer noch 994. Also hat er noch etwas mehr als den Selbstbehalt. Jetzt will er eine Veruchtserklärung auf den Titel von mir. Ich würde ihm den Hals brechen und ihm die Luft abdrehen, ihm bliebe nur noch ins Ausland auszuwandern oder sich einen Strick zu nehmen. Er gibt mir sein Wort, dass er zahlt. Und was bitte soll mir sein Wort nach der Vorgeschichte bitte bedeuten? Ich stehe vor einer völlig ungewissen Zukunft und will das Beste für meine Kinder. Wie gesagt, ich habe nie versucht Unterhalt für mich zu fordern und habe 4 Jahre lang nichts unternommen, obwohl er den Kindesunterhalt nicht angepasst hat. Ich finde er muss seinen Lebensstandard seinen finanziellen Möglichkeiten anpassen. Wenn man vor der Trennung keinen Kredit für ein neues Auto aufnehmen konnte, dann geht das doch nicht hinterher auf einmal. Das ist doch absolut realitätsfremd... Da sind so viele Dinge. Das Schlimmste war aber, dass er unserem Kleinen vorgejammert hat, dass er nicht mal mehr 100 € hat um sich zu ernähren, weil er so viel Unterhalt für die beiden zahlen muss. Der Kleine ist nämlich leider in psychologischer Behandlung, weil er nicht damit klarkommt, dass sein Papa sich nicht um ihn kümmert. Ich habe hier einen 10-Jährigen mit Depressionen. Ich bin wirklich multiplen Belastungen ausgesetzt und möchte trotzdem einen sauberen Weg für alle gehen. Selbst für meinen Ex, der es tatsächlich immer noch schafft noch tiefer in meinem Ansehen zu sinken.

Deshalb jetzt endlich meine Fragen und ich bitte Euch die Sache ganz sachlich zu sehen und die eigenen Wunden außer Acht zu lassen. Ich weiß, es gibt echt schlimme Frauen und manchmal neige ich tatsächlich zum fremdschämen.

1. Welche rechtlichen Folgen hat dieser Titel ganz sachlich gesehen für meinen Ex? Ich würde ihn sobald meine Kinder nicht mehr unterhaltsbedürftig sind meinem Ex zurückgeben, großes Indianerehrenwort.

2. Was würdet Ihr ganz neutral betrachtet machen? Mein Ex ist mir ehrlich gesagt so egal wie wir es ihm schon lange sind. Ich will aber nicht unfair sein, das ist nicht meine Art. Deshalb bitte ich um neutrale Beiträge, Ratschläge, Aussagen.

Puh, das ist ein langer Text geworden. Sorry dafür und danke allen, die bis hierher durchgehalten haben. Ich hoffe, dass ich als Ex-Frau nicht automatisch ein Feind bin und hoffe auf viele Beiträge.

LG Freaky

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  Checkliste Auslandsauszeit
Geschrieben von: Up_and_Away - 04-01-2011, 01:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hallo Forumsmitglieder,

ich lese hier schon längere Zeit mit und möchte mich bei allen für die guten Infos bedanken.
Vieles, was ich gelesen habe, hat mir die Augen geöffnet und meine Entscheidung beeinflusst. Dafür danke!

Kurz zu meiner Situation:
Mir ist vor mehr als einem Jahr ein Malour (bitte keine Wertung, die Geschichte ist länger und ich möchte sie hier nicht öffentlich erzählen) passiert, das nun mittlerweile ein knappes halbes Jahr alt ist. Die Mutter kommt aus dem außereurpäischen Ausland und befindet sich zur Zeit dort. Sie wünscht allerdings die Rückkehr nach Dtld.
Die Vaterschaft ist weder nachgewiesen, noch annerkannt, noch existiert ein Titel. Ich wurde allerdings schon zur Annerkennung aufgefordert.

Nachdem ich von vielen von euch über den Umgang mit Vätern in Dtld. gelesen habe, überlege ich mir, den Rechtsraum zu ändern und selbst ins Ausland zu gehen.

Es wäre klasse, wenn ihr mir aus eurer Erfahrung ein Feedback zu dieser Idee geben und mich mit ein paar Infos unterstützen könntet:

1) Ist es intelligenter sich in Dtld. abzumelden oder nicht? Wie sieht es mit einer zustellfähigen Adresse hier aus?
Die Vaterschaftsannerkennung ist noch nicht erfolgt
2) Ich werde in absehbarer Zeit nach Dtld. zurückkehren müssen. Muss ich deswegen etwas besonderes bedenken? (Arbeitslosengeld, Krankenkassenpflicht, etc.)
3) Herzlichen Dank, Exilierter, für deine Checkliste. Muss ich sonst noch etwas bedenken?

Ich weiß, die Infos sind vage. Details gerne per PN.

Schon vorab viele Dank für eure Anworten,
Up_and_away

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Question Unterhalt in öffentlicher Urkunde anerkennen
Geschrieben von: Jo-hn - 02-01-2011, 22:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (74)

Hallo

Vorweg bin ich erfreut endlich eine plattform gefunden zu haben, die nicht gegen uns väter ist.

ich will gleich zur sache kommenSmile

kurz zu mir:
bin seit 6 monaten vater, nicht verheiratet gewesen, aber nun getrennt.:o
mutter ist arbeitslos, bekommt harz4 und hat unterhaltsvorschuss beantragt, beim Jugendamt hat/musste sie beistandschaft beantragen

nun schreibt mich das jugendamt fleißig an, habe meine einkommen der letzten 12 monate geschickt... diese liegen zwischen 850€-1100€ netto... da ich nach stunden bezahlt werde schwankt das je nach monat...also im durchnitt vll 1000€

nach dem ich meine einkommensnachweise geschickt habe kam folgender brief: (ich zitiere den wichtigen part)

...habe ich festgestellt, das für (name des kindes) ledigtlich die forderung nach 100% des mindestunterhalts der ersten altersstufe für die zeit seit ... (datum der antragstellung für beistand)

im interesse der rechtssicherheit muss ich darauf bestehen, dass die zahlungsverpflichtung in der gesetzlichen vorgeschriebenen form festgelegt wird. dies kann durch anerkennung vor dem urkundsbeamten, der beim jugendamt bestellt ist, kostenlos geschehen.


sollten sie zur anerkennung nicht bereit sein, unterrichten sie mich bitte
---

auf diesen brief habe ich nicht geantwortet...ja ich weiß, is mist aber hatte viel um die ohren...ich hatte jedoch zuvor schoneinmal mit dem bearbeiter via telefon gesprochen... da ging es noch um fragen beim einkommen

da ich nun nicht reagiert habe kam folgender brief: (ich zitiere nur den wichtigen part)

...sie werden gebeten den ermittelten unterhaltsbetrag (ich weiß nicht wie hoch dieser ist) für ihr kind in öffentlicher urkunde anzuerkennen

Ich weise sie darauf hin, dass ich ohne weitere mahnung die einleitung von gerichtlichen maßnahmen (erstfestsetzungsbeschluss) beim zuständigen gericht beantragen kann, wenn sie die beurkundung nicht vornehmen lassen

---

für mich ist das doch ein widersprechen. im ersten schreiben wird gesagt das wenn ich das nicht möchte ich bescheid geben soll und im zweiten schreiben klingt es so als hätte ich keine wahl

ich habe mich hier im forum bereits etwas belesen und für mich klingt das alles nach unterhaltstitel. dieses kapitel habe ich hier im forum gelesen.
nur wird einerseits hier im forum von usern gesagt, auf keinen fall einen titel unterschreiben, jedoch wird im faq geschrieben das ich es muss.

was ich nun schon allein rausgefunden hab, sollte es kein dynamischer titel sein sondern dann eher ein statischer titel... nun ich denke das ich den mindestunterhalt jedoch nicht zahlen kann... meine frage ist nun ob dann beim statischen titel diese erwähnten schulden auflaufen oder passiert das nur beim dynamischen titel...

oder ist hier gar nicht die rede von einem titel...?

ich habe noch ca 2 wochen bis ich mich melden muss... dies werde ich natürlich auch tun, jedoch bin ich mir noch nich genau sicher was ich nun tun soll/werde... denn wie ich hier gelesen habe kann man ja sehr sehr viel falsch machen

kann ich nicht einfach den ermittelten betrag bezahlen und den alle 6 monate neu berechnen lassen ohne irgendwas zu unterschreiben??


Ich hoffe ihr könnt mir hilfreiche tips geben


Danke im vorraus

Jo-hn

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  Brauche dringend Hilfe - Umzug der Ex droht!
Geschrieben von: AndreasH - 02-01-2011, 14:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Hallo, liebes Forum,

bin gerade beim Googeln auf Euch gestoßen.

Bin möglicherweise etwas kopflos, sorry.

Brauche ganz dringend Rat.

Gestern bei der Kinderübergabe hat meine Ex mir eröffnet, dass sie umziehen will/wird.

300 km entfernt, zu ihrer Mutter, die jetzt angeblich pflegebedürftig ist. Die alte Dame ist 81 Jahre alt.

Hintergrund: Wir leben getrennt, haben 2 Kinder, 12 und 8 Jahre alt. Bislang lief es gut.

Und nun das.

Bitte helft mir. Kann ich ihr den Umzug verbieten, bzw. die Mitnahme der Kinder??

Sie hat gesagt, entweder ich gebe Zustimmung, oder sie beantragt ABR.

Hat sie eine Chance, das ABR zu bekommen? Ist sowas ein triftiger Grund, die Mutter pflegen zu wollen?

Ich kann erst morgen einen Anwalt anrufen, und wer weiß, wann ich einen Termin bekomme...deshalb gebt mir bitte Tipps, was ich tun kann und was auf mich zukommt.

LG Andreas

PS: Ich bin hier ortsgebunden, also die Variante auch umziehen, entfällt. Außerdem sehe ich das auch gar nicht ein.

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  Australien ist zum Vorbild geworden?
Geschrieben von: Bluter - 02-01-2011, 12:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Unter der Überschrift Familienrecht weltweit wird in der aktuellen Ausgabe von PAPA-YA (Nr.9) das Familienrecht Australiens als aktueller Maßstab vorgestellt.
Den Artikel verfasste Christoph Brandes (Dipl. Sozialarbeiter, Dozent, systemischer Berater).

Um Probleme mit den Urheberrechten zu vermeiden, beschränke ich mich auf die aktuelle Papierlage und beschränke mich darauf einige Begriffe hier zur Diskussion zustellen und die Zahlen in den Raum zu werfen.

Einer der maßgeblichen Initiatoren, die zu Reformen im australischen Familienrecht führten: Patrick Parkinson

Probleme:
1. Konflikte zwischen Mutter und Vater ("mütterliche Türverriegelung", "Türsteherfunktion von Müttern")
2. Verantwortlichkeiten in einer neuen Familie
3. Geografische Distanz
4. Entwertung und Entmutigung durch juristisches System

Kommissionsergebnisse:
1.Das optimale Modell, "Gleich viel Zeit mit beiden Eltern" (Wechselresidenzmodell)
2. Absage an das 80:20-Modell als Regelannahme (alle 2 Wochen plus hälftige Ferien), mit der Begründung, dass dies dem Kindeswohl nicht ausreichend diene.
3. Anwaltsverbot in familienrechtlichen Angelegenheiten.

Drei Fallgruppen:
Vereinbarte Prüfkriterien, wie
1. Kindesmissbrauch
2. häusliche Gewalt
3. Entfernung der elterlichen Wohnungen
4.Möglichkeiten der Eltern, das Kind auch unter der Woche zu betreuen
5. Kommunikationsfähigkeit der Eltern
6. Flexibilität der Elternteile
7. Auswirkungen der Betreuungsaufteilung auf das Kind

Es erfolgt die Zuordnung, wenn
1. Die Fragen nach Kindesmissbrauch und häuslicher Gewalt verneint werden, dann gemeinsame elterliche Sorge
2. alle Punkte positiv abgehakt, dann 50:50 Betreuung
3. min. ein Punkt mit ungünstiger Prognose, dann 80:20 plus 1-2 Tage unter der Woche Betreuungszeit (gezählt werden Übernachtungen, nicht Tage, damit Kinder in Alltag integriert werden)

Begleitend hierzu wurden Familienberatungszentren eingerichtet (eines pro 300.000 EW).
Die ersten 40 Zentren verbuchten in den ersten zwei Jahren 15.300 (begrenzt) staatlich subventionierte Schlichtungssitzungen.
Zeitgleich sank die Zahl der gerichtlichen Auseinandersetzungen um mindestens 18% (Kausalzusammenhang noch nicht hergestellt).
Ohne Familienberatung kein Gang zum Gericht möglich.

Unterhalt:
Es zählt nicht das Einkommen des Vaters, sondern das Ex-Familieneinkommen, zur Berechnung von Kindesunterhalt.
Zweistufiges Altersmodell (0-12, 13-17)
Berücksichtigung des jeweiligen Betreuungsaufwandes, was ganz nebenbei das Unwort "Umgang" aus dem Wortschatz verschwinden lässt.
Der Kindesunterhalt sinkt mit dem Maß an Betreuung um jeweils 25% (100%= alle 14 Tage Wochenende, 75%= plus hälfte der Ferien, 50%= plus 1 Tag/Woche ...), bis hin zur Parität der Betreuungsanteile und kein zahlbarer Kindesunterhalt.

Parkinson sieht nun "viel weniger Grund" sich durch das juristische System entwertet zu fühlen.

Christoph Brandes fallen zur möglichen Übertragung zwei Fragen ein (die ich weder in der Reihenfolge, noch so - unberechtigt provokativ - stellen würde):
1. Gibt es in der deutschen Bevölkerung ein Bedauern über die Abwesenheit von Vätern im Leben von Trennungskindern?
2. Treten Väterorganisationen in Deutschland überzeugend auf?

Und wer will, kann sich (diesbezüglich) an Christoph Brandes direkt wenden.

Ich werde es noch heute angehen Smile

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  Momentaufnahmen-Wahrnehmungen-Positionierungen
Geschrieben von: Bluter - 02-01-2011, 01:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Auch unter uns Vätern kommt es immer mal wieder zu Reibereien und dies oftmals scheinbar aus dem Nichts.
Schnell entwicklt die Wahrnehmung des vermeintlich feindlichen Gegenüber Nachhaltigkeit, die nicht selten wiederum zu Fraktionsbildungen führt.

Eines dieser Scharmützel ermunterte mich nun, mich mit dem Thema ein wenig näher auseinanderzusetzen.
Mir fiel eine Anekdote ein, besser: Sie kroch während des Lesens wieder in mir hoch, weil bis zum heutigen Tag nicht abgeschlossen.

Meine damalige Gattin kam eines lieben Tages mit der Idee an, einen gemeinsamen Urlaub mit ihrer besten Freundin und deren Gatten zu machen: Einfach mal für eine Woche raus, ohne Kinder.
Trotz Schulden bis zum Abwinken und mit einigen Bauchschmerzen, auch weil es eh längst nicht mehr rund lief, willigte ich ein.
Eine Chance war immerhin eine Chance?!
Vom ersten Tag an wurde ich behandelt wie ein Stück Dreck.
Egal was ich sagte, tat oder nicht tat, es war verkehrt.
Tatsächlich habe ich mich die ganze Woche wirklich zusammengerissen und war darum bemüht mich schadfrei zu halten, indem ich alles abnickte.
Am vorletzten Tag große Shoppingtour.
Frau kaufte Präsente, wenngleich der Dispo bereits nahezu ausgereizt.
Ein kurzer Hinweis hierauf wurde mit einer entsprechend forschen Ansage abgebügelt, sie hätte ja jetzt schon für A was gekauft und nun könnten B-Z schließlich nicht leer ausgehen.
Am letzten Tag dann das Finale.
Der Tag wurde von Gattin dermaßen in den Sand gesetzt, dass ich ausrastete und in die Runde fragte, ob die mich nun verarschen wollten?
Die Frage war dumm, weil nach der Woche erfahrener Herabsetzungen, Beleidigungen und Provokationen es mir längst hätte klar sein müssen.
Und nun das: An der Strandpromenade platzte alles aus mir heraus und beste Freundin, nebst Gatten, die vom ganzen Rest nichts mitbekommen hatten, fielen (scheinbar?) aus allen Wolken.
Seither bin ich in deren Augen ein aggressives, sprunghaftes und unberechenbares A-Loch.
Und das, wo sie mich nur dieses eine Mal so erlebten und von nichts(?) wussten ...

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  Für Spanien Auswanderer NIE-Nummer und Residencia in Spanien beantragen
Geschrieben von: ali mente - 30-12-2010, 21:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Liebe Leidensgenossen,

unter folgendem Link findet ihr einen guten Artikel bzw. eine Hilfestellung zur Beantragung der NIE- Nummer bzw. der Residencia in Spanien.

Ersteres ist zwingend notwendig, wenn man sich in Spanien niederlassen will.

NIE und Residencia beantragen

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  Gerichtsakte an Gutachten-Beauftragten
Geschrieben von: blue - 30-12-2010, 20:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Es wird ein Gutachten in Auftrag gegeben. Kennen viele hier von uns.

In meinem aktuellen Fall, nicht bei mir persönlich!, wird die Gerichtsakte an die psychologische Dame, ... tschuldigung... Psychologin weitergegeben.

Sie ist vom Gericht damit beauftragt, ein Gutachten zu erstellen, ob der Umgang von Geschwistern dem Wohl der Kinder entspricht.

Meine Frage: Wie/Wo ist geregelt, dass das Gericht die Akten des Verfahrens der Gutachterin zu Verfügung stellt?

Bisher bin ich davon ausgegangen, dass alleine die Fragestellung des Gerichtes an diese Person ausreicht, damit ein Gutachten erstellt werden kann.

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