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  Australien: Ausreiseverbot für Unterhaltsverweigerer
Geschrieben von: lordsofmidnight - 05-12-2010, 10:55 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Wer in Australien nach gescheiterter Beziehung keinen Unterhalt für seine Kinder bezahlt, könnte in diesem Jahr um seinen Weihnachtsurlaub im Ausland kommen. 841 überwiegend männliche Zahlungsverweigerer dürfen in dieser Hochsaison das Land nicht verlassen, wenn sie nicht zuvor die ausstehende Beträge zahlen, sagte Sozialministerin Tanya Plibersek.

Nur vorbildliche Bürger dürfen ausreisen, wie damals in der DDR. Umgangsboykottierende Mütter gehören offenbar zu dieser privilegierten Gruppe.


http://anonym.to/?http://nachrichten.t-o...0536/index

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  Kinder besuchen trotz Unterhaltsschulden
Geschrieben von: libertas - 04-12-2010, 20:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo Leute,
habe jetzt seit 4 monaten keine mail mer bekommen vom sozialamt im alpenland.
Meine kinder darf ich auch nicht mehr ueber skype sehen.Angeblich wollen sie nicht.Das sagt die Mutter.Naja!!!
Nachdem ich das Sozialamt auf kindesentzug aufmerksam gemacht habe,klappte es eine weile,aber weil der grund sich geaendert hatt werden sie (sozialamt) nicht mehr mit der mutter reden,denke ich.
Ich ueberweise danke hilfe vom ehefrau und familie monatlich ein kleinen beitrag,aber wofuer?einkommen habe ich null!!bim zwar als selbtstaendig angemeldet hier im Euro2004 aber habe leider noch nichts verkauft.Zum glueck bezahlt mir der staat hier fuer das erste jahr als selbstaendiger sozialversicherung.
Naja..habe mir schon ueberlegt meine Kinder besuchen zu gehen(moechte es der mutter nicht gerade einfach machen,evtl eine anzeige vor ort wegen kindesestzug) was meint ihr dazu
Koennen die mir da behalten?Schweizer staatsbuerger bin ich nicht mehr.Habe es abgegeben!!!.
Da ich kriminell bin wuerden die mich sowieso ausweisen.Danke SVP!!!
Bin jetzt wieder reinrassig!!hehe

liebe gruesse aus dem naechsten pleiten land der EU.geile sache diese EURO!!der staat schuldet milliarden.ich ein paar tausend....

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  Schweiz: Weiterbildung zur Alimentenfachperson
Geschrieben von: Nathan - 29-11-2010, 15:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Ein interessanter Einblick in den Werkzeugkasten der Alimentenhilfe in der Schweiz.

http://anonym.to/?http://www.sozialearbe...rson_4.pdf

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  Schweiz: Leitfaden Inkasso Unterhaltsbeiträge
Geschrieben von: Nathan - 29-11-2010, 14:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Ein Leitfaden des Kantons Thurgau beschreibt sehr ausführlich die Themen rund um Alimentenbevorschussung und Alimenteninkasso in und aus der Schweiz.

http://anonym.to/?http://www.fuersorgeam...traege.pdf

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  Wenn Mutter den Vater nicht angibt
Geschrieben von: Skipper - 29-11-2010, 11:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Ohne konkreten Bezug geht es mir hier nur um nicht-eheliche Elternschaft bzw. um die Feststellung der genetischen Vaterschaft; Zeugung auf natürlichem Wege ohne Gewalt usw.

Die Mutter steht mit Geburt fest. Selbst wenn Mutter und vermeintlicher Vater einer Eltern-/Vaterschaft aus freien Stücken zustimmen, so ist die genetische Vaterschaft nicht sicher. Letzte Gewißheit bringt nur ein Gentest.

Was ist aber, wenn die Mutter den Vater nicht benennen kann, weil Flittchen und mehrere Männer infrage kommen, oder sie den Vater des Kindes nicht benennen will, aber könnte.
Ziemlich kompliziert wird es, wenn der Vater u.U. gar nichts von seinem Glück, sprich Kind, weiß.
Eine Mutter hingegen weiß immer (oder kann zumindest eingrenzen), von schweren kognitiven Defekten und einer Jungfernzeugung Wink mal abgesehen.

Ich bin nicht sicher, ob und wie eine Mutter verpflichtet oder sogar gezwungen werden kann, den Namen (oder die infragekommenden) zu nennen. Wie ist die aktuelle Rechtslage?

M.E. spricht aus den Grundrechten des Vater und des Kindes viel für einen Anspruch auf Nennung des Vaters. Wer hat aber welche Ansprüche gegen wen? Wie könn(t)en sie durchgesetzt werden?

Ich befürchte, daß mit der Einführung des automatischen Sorgerechts ab Feststellung der Vaterschaft die Fälle ansteigen könnten, in denen eine Mutter das alleinige Sorgerecht dadurch behalten möchte, indem sie den Vater einfach nicht angibt, die genetische Vaterschaft schwer klärbar wird, der Vater von sich aus nichts unternimmt, weil nicht weiß, weil sich Frau mit Leibesfrucht und männlichen Erbinformationen davon gemacht hat.

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  Zuwenig bezahlt
Geschrieben von: Schwerter - 25-11-2010, 13:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo,
ich habe festgestellt, das ich gemäß DD-Tabelle das ganze Jahr für meinen Sohn zuwenig bezahlt habe. Das schöne daran ist, das die doofe Ex es nicht bemerkt hat. Sollte das irgendwann ihre kümmerlichen Gehirnwindungen erreichen, müsste ich dann nachzahlen oder ist das verwirkt ?

Gruß
Schwerter

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  HKÜ ersetzt MSA
Geschrieben von: Petrus - 21-11-2010, 05:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Am 1.1.2011 wird das Minderjährigenschutzabkommen (MSA) durch das Haager Kinderschutzabkommen (KSÜ). Andere Staaten haben das KSÜ schon früher ratifiziert - Deutschland hinkt hier ein wenig hinterher.

Gründe für eine Neufassung des Abkommens gab es viele: Das Minderjährigenschutzabkommen (MSA) erwies sich in verschiedenen Bereichen als unzulänglich. Die Zuständigkeit der Behörden am gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes (Art. 1 MSA) konkurriert mit der vorrangigen, aber oft wenig sachdienlichen Zuständigkeit des Heimatstaates (Art. 4 MSA), es besteht keine Verpflichtung zur Vollstreckung ausländischer Kindesschutzmassnahmen und die internationale Zusammenarbeit funktioniert nur beschränkt.

Interessant ist, daß die Schweiz wieder eine Sonderregelung braucht, wenn es ums Geld geht:

Zitat:Sodann hat die Schweiz vom Vorbehalt gemäss Art. 55 Abs. 1 Buchst. b HKsÜ Gebrauch gemacht und anerkennt ausländische Schutzmassnahmen oder Entscheidungen über die elterliche Verantwortung insoweit nicht, als diese in der Schweiz belegenes Kindesvermögen betreffen und zugleich mit in der Schweiz getroffenen Massnahmen unvereinbar sind.

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  § 33 Meldegesetz - EMA Anfrage
Geschrieben von: firefox - 20-11-2010, 19:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,

meine Frau hat sich für Ihre neue Adresse nach § 33 Meldegesetz eine Auskunftssperre eintragen lassen. Obwohl mein Anwalt triftige gründe vorgetragen hat, verweigert das Melderegister die Auskunft.

Was für Möglichkeiten gibt es noch, an die Ladungsfähige Anschrift meiner Frau zu kommen ??

Oder ist es als Schuldner einfach so leicht seinen Gläubigern zu entkommen. Sprich umziehen und sperre setzen lassen. Fertig ??

Gruß
Firefox

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  Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind
Geschrieben von: Shalom Aleichem - 19-11-2010, 20:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo,

ich habe da einmal eine Frage - selbstverständlich vollkommen hypothetisch ohne Bezug zu lebenden oder verstorbenen Personen.

Mann (Hubert) hat mit Frau (Christel) ein Kind (Beelzebub) - diese trennen sich und Hubert muß löhnen. Da Hubert aufgrund seiner Zahlungen stehts am Existenzminimum krebst, bleibt ihm die gesellschaftliche Anerkennung und eine nennbare Karriere erspart.

Christel lernt einen neuen Mann kennen (Thordal Eyersson) und bekommt ein entzückendes kleines Kind namens Hasso, da ist Beelzebub - sagen wir - 14 Jahre alt.

Vier Jahre später will Hubert auch einmal nach Athen in Urlaub fahren und plant Christel an den Zahlungen für das Kind zu beteiligen.

Christel verdient 0 Euro netto
Hubert verdient 1250 Euro netto

Abzüglich Selbstbehalt ist also Hubert weiterhin der Depp, da Christel aufgrund der Erziehung von Hasso, Thordal Eyerssons Ebenbild nicht zu einer Vollzeitarbeit herangezogen werden kann.

Nun, aber was kann Hubert dafür?

Also fordert Hubert Herrn Thordal Eyersson auf seine Lebenspartnerin in soweit finanziell zu unterstützen als daß sie den hälftigen Kindesunterhalt zahlen kann, denn T.E. verdient rassige 4000 Euro netto im Monat.

Frage 1
Geht das so wie Hubert sich das ausgedacht hat? (6 P.)

Frage 2
Muß Hubert im Erfolgsfall auch noch die Gerichtskosten tragen? (2 P.)

Frage 3
Wenn Thordal Eyersson und Hubert 400 km voneinander entfernt losfahren, Hubert mit dem Rad und 20 km/h und Thordal mit dem Audi A8 mit 200 km/h - wieviele Kilometer sind dann beide bis zum Vereinbarten Gerichtermin gefahren? (1 P.)



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  zugewinn
Geschrieben von: helly - 19-11-2010, 14:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

hallo zusammen,bin durch zufall auf dieses forum gestoßen,und muß sagen : HUT AB !!!
vielleicht habe ich hier die möglichkeit etwas mehr zu erfahren ,so das ich mich auch richtig verhalte !!!
meine geschichte in kurzform :
bin das 2 mal verheiratet, scheidung kein problem ,keine kinder keine finanziellen belastungen,also alles abgeschlossen !!!
nun bin ich das 2mal verh. (11 jahre) und meine ehe droht zuzerbrechen ,grund hierfür meine frau liebt mich halt nicht mehr sondern sieht mich nur als guten freund !!!
2 kids (mädels 10 +14 ),beides papakinder !!! ich habe in unsere ehe ein haus mitgebracht was vollkommen bezahlt war-und ist ,bei der eheschließung steckten wir schon in einer umbauphase die sich ca. auf 100000,- belief ,wurde von mir cash bezahlt,das einzige was über finanzierung ging war ein bausparvert.über 20000,- ! meine frage was passiert im scheidungsfall ,Frage 1 : was muß ich leisten !! zudem habe ich vor mir eine wohnung zu nehmen ,auf jeden fall fürs trennungsjahr und meiner noch das haus zu überlassen und ALLE kosten weiter zu tragen,zum kindswohl, möchte sie nicht aus ihrer umgebung rausholen,wenn nätürlich eines der kinder mit mir ausziehen will muß ich die lage nochmal überdenken ,dann werde ich wohl die karten neu mischen !!! warum soll ich dann ausziehen ?? bei der scheidung denke ich schon das meine große bei mir bleiben will !! dann werde ich wieder einziehen und meine noch ausziehen ??? frage 2 . wenn ich einmal draußen bin ist das dann auch so einfach wie ich es mir vorstelle ??? rechtlich gesehen ?????
freue mich auf eure hilfestellung !!! gruß helly

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