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  Gütertrennung! Und dann rechtlos?
Geschrieben von: teamlead - 30-12-2010, 12:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Hallo,

meine Frau und ich leben in Trennung. Das heißt, eigentlich leben wir in einem Vernichtungskrieg. Meine zukünftige Exfrau meinte sie hätte sich weiterentwickelt. Nun gut. Allerdings scheint sie sich zu einem Wesen weiterentwickelt zu haben, das ich hier kaum jugendfrei beschreiben kann. Erst fahre ich in Absprache mit ihr die Firma runter weil wir unsere Zukunft anders geplant haben. Dann sagt sie mir: "Pack Deine Klamotten!". Das nach 23 Jahren Ehe.

Wir haben vor 15 Jahren auf Ihren Wunsch hin eine Gütertrennung vereinbart, da ich selbstständig war/bin um im Falle eines GAU's nicht vollkommen mittellos da zu stehen. Wie sagte sie noch bei Notar so schön? "Wenn wir uns mal trennen, dann teilen wir natürlich!" Ja ich weiß, ich bin blöde und/oder naiv. Aber so war es nun mal. Mittlerweile ist es so, dass sie sogar die Dinge beansprucht die definitiv mir gehören. Hole ich das Bügeleisen aus dem Haus das ich bei unserer letzten Trennung kaufen musste bzw. geschenkt bekam, dann bekomme ich eine Diebstahlsanzeige. "Wir" (das heißt natürlich sie) haben ein Haus. Das Haus würde 5 Jahre nach der Gütertrennung angeschafft. Ich habe in dieses Haus sei es durch Geschenke meiner Eltern (Bargeld und Material) oder durch eigenes Geld runde 40.000 € alleine an Umbau- und Renovierungskosten gezahlt.

Habe ich eigentlich eine Chance auch nur Ansatzweise an dieses Geld zu kommen? Irgendwie kann es doch nicht sein, das man vollkommen rechtlos ist. Was ist zum Beispiel mit den Schenkungen meiner Eltern? Mein Anwalt meinte die könnte man nur widerrufen, wenn es sich um größere Summen handelt. Witzig, für mich sind Beträge über 1.000 Euro größere Summen.

Es kann doch auch nicht sein, dass meine Frau ihr Haus in Teilbereichen durch mich renovieren läßt. Ich zahle das Material und die Zeit um zum Beispiel die Treppe über drei Etagen zu renovieren. Das sind alleine an Stundenlöhnen geschmeidige 4.000 Euro zzgl. Material und kann dann so etwas nicht geltend machen? Ich meine, das ist ja nur ein Beispiel. Sie hat mit meiner Hilfe ein Darlehen ihrer Eltern in Höhe von 25.000 Euro mal eben so in 3 Jahren nebenbei zurückgezahlt. Das kann ich jetzt beliebig weiterführen.

Ich möchte ja nichts haben was mir nicht zusteht, aber zumindest meine Hälfte! der Dinge die ich! nach der Gütertrennung gezahlt habe möchte ich haben. Ich denke, dass ist nicht unbillig.

Für jeden Rat oder Hinweis bin ich dankbar.

Gruß

teamlead

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  Berechnung Unterhaltsrelevantes Einkommen
Geschrieben von: vorsichtiger - 30-12-2010, 08:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Folgnder Sachverhalt:

Herr und Frau H leben getrennt, Scheidung ist eingereicht. Sie haben 2 gemeinsame Kinder und 2 Immobilien.

1 Immobilie wird von Frau H mit den Kindern bewohnt, die andere ist ehegemeinsam angeschafft worden und mit einer Summe X noch belastet. Ausserdem ist sie fremdvermietet. Die Eigentumsverhältnisse sind notariell und aussergerichtlich geregelt worden:

Frau H behält das Haus und trägt alle darauf bestehenden Hypothekenkosten alleine.
Herr H erhält die Eigentumswohnung sowie diverse unbebaute / unbelastete Grundstücke und eine Summe X in bar. Diese Summe ist deckungsgleich mit der Belastung, die noch auf der vermieteten Wohnung ist. Die Mieteinnahmen belaufen sich ziemlich genau auf die gleiche Höhe wie die Finanzierungsraten für diese Wohnung. Nebenkosten werden gesondert abgerechnet.
Saldiert ergibt sich das Ergebnis:
Frau H hat ein belastetes Haus übernommen, Herr H hat keine Belastungen.

Nun streiten sich die beiden über die Höhe des unterhaltsrelevanten Einkommens zur Berechnung des KU.

Herr H verwendete die Barsumme nicht zur Ablösung der Finanzierung der Immobilie sondern lässt diese (als Abschreibungsodell ?) weiter belastet. Er meint, die Mieteinnahmen wären demnach nicht unterhaltsrelevant, weil sie der Tilgung zugeführt werden.

Frau H meint, die Tilgungsraten sind unerheblich, da sie der Vermögensbildung dienen - siehe ständige Rechtsprechung. Demnach sind die Mieteinnahmen (bereinigt) sehr wohl Einnahmen und zur Berechnung des KU heranzuziehen.

Die von mir gefundene Rechtsprechung geht allerdings nur auf Ehegattenunterhalt ein, den Frau H nicht beansprucht. Einen Rückschluss auf die Regelung in Sachen KU konnte ich nicht finden. Es geht letztlich nicht um Unterschreiten des Mindestunterhaltes sondern um die Frage ob die Einstufung in der DT in der Stufe 3 oder 4 zu erfolgen hat.

Ich würde folgendes meinen:

Festzustellen ist, welche monatlichen Zahlungsverpflichtungen auf die Immobilien im Rahmen des Unterhaltsrechtes berücksichtigungsfähig sind. Unterhaltsrechtlich relevant sind jedenfalls nicht die auf Tilgung der Immobilienfinanzierung gerichteten monatlichen Zahlungen. Hier gilt der Grundsatz, dass der Unterhaltsverpflichtete grundsätzlich nicht berechtigt ist, auf Kosten des Unterhaltsberechtigten Vermögen zu bilden.
Grundsätzlich sind von den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung unterhaltsrechtlich zunächst die sonstigen öffentlichen Abgaben abzuziehen. Auch notwendige Reparaturkosten sind absetzbar. Abzugsfähig sind daneben Gebäudeversicherung, Öltankversicherung, sonstige das Grundstück betreffenden Versicherungen und die so genannten Werbungskosten. Nicht abzugsfähig sind Ausbauten an der Immobilie, die deren Wert steigern oder sonstige Verbesserungen, die nicht der notwendigen Erhaltung des Objektes dienen.

Die Frage, ob Herr H verpflichtet ist, die Summe X zur Deckung der Restschuld zu verwenden, ist unerheblich. Er hätte dies jedenfalls tun KÖNNEN und dann keine Schulden anbringen können.
Alternativ und ergänzend bliebe zu argumentieren, dass Herr H einerseits in einer Wohnung gegen Mietzahlung wohnt, andererseits aber eine Eigentumswohnung besitzt, welche er quasi kostendeckend vermietet. Er könnte ebensogut selbst in der Eigentumswohnung wohnen und hätte sich demnach dann fiktive Einnahmen wegen mietfreien Wohnens anrechnen zu lassen.

Hat jemand dazu weiterführende Erkenntnisse?

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  Umgangsrecht erweitern/ Umgangsvereinbarung
Geschrieben von: marecello - 30-12-2010, 07:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (215)

Es existierte bereits ein Strang von mir zu diesem Thema der leider bis heute verschwunden ist.

Kleine Einleitung: Meine Ex Frau (Äthiopierin, seit 2005 in Deutschland) und ich haben eine Tochter die 2011 im Juli 5 Jahre alt wird.
Meine Ex und ich sind geschieden, unsere Tochter lebt bei der Mutter (ABR), in Frankfurt.
Unsere Tochter besucht ab 2011 einen Ganztagskindergarten.
Wir haben im Jahr 2008 mit dem Familiengericht eine Umgangsvereinbarung beschlossen.
Umgang mit dem Vater wie folgt:

in den ungeraden KW von Samsatg, 10 Uhr, bis Sonntag 18 Uhr,
in den ungeradne KW am Samstag, 10 Uhr, bis 18 Uhr.

Die Eltern sind sich darüber einig, dass sie im Anschluss an den Umgang vom 26.12.2008 bis 28.12.2008 gemeinsam überlegen, ob ein dreitätiger Umgang von Freitag, 17 Uhr, bis Sonntag, 18 Uhr, als regelmäßiger Umgang in den geraden KW fortgesetzt wird.
Den dreitätigen Umgang haben wir wie in der Umgangsvereinbarung beschrieben, praktiziert.

Seit geraumer Zeit entstehen immer wieder boykottähnliche Praktiken seitens der Kindsmutter (KM).
Gespräche mit der Kindsmutter über eine altersgerechte und erweiterte Umgangsvereinbarung mit unserer Tochter wurde von der KM rigoros abgelehnt und als Kriegserklärung gegen sie, bezeichnet.

Desweiteren habe ich das Jugendamt eingeschaltet zwecks Vermittlung einem erweiterteten Umgang mir unserer Tochter, hälftige Ferien usw.
Ich habe eine zweifache unterschriftsreife Umgangsvereinbarung mit Frist bis 5 Januar 2011 per Einschreiben an meine Ex gesandt.

Vor Weihnachten hatte ich an mehreren Tagen an die hundert Anrufe getätigt um einen Umgang mit unserer Tochter mit der KM zu vereinbaren, die Anrufe wurden nicht entgegengenommen und ignoriert.
Es war im Gespräch die Polizei einzuschalten um mit Nachdruck den Umgang (wie in der Umgangsvereinbarung vereinbart) einzufordern und ein Protokoll der Staatsorgane für eine bevorstehende Gerichtsverhandlung
Anstatt am Heiligabend (ungerade KW) bekam ich meine Tochter erst am zweiten Weihnachtsfeiertag bis Mittwoch den 29.12.

Unsere Tochter erzählte mir, dass die Mutter unserer Tochter ihr verboten hat, ans Telefon zu gehen. Unsere Tochter wusste das es der Papa war, der angerufen hat.
Unsere Tochter erzählte mir, dass ihre Mama einkaufen geht und sie allein in der Wohnung bliebe.

Am 28.12. übergab ich, wie mit meiner Ex Frau vereinbart, unsere Tochter in deren Wohnung.
Ich habe meiner Ex mitgeteilt, dass ich unsere Tochter, wie in der Umgangsveinbarung beschrieben, am Freitag den 31.12. (gerade KW) abholen möchte.
Meine Ex reagierte empört und hysterisch, "Nein, ich hätte sie gerade gehabt" schrie mich an, ich sei ein "A....loch", nahm einen Schuh und schmiss nach mir, riss an meiner Jacke und befahl mir zu gehen, was ich umgehend tat, ich wollte keine Eskalation.
Ich zog im Hausflur meine Schuhe an, KM öffnete die Tür und schrie, "ich brauche überhaupt nicht mehr zu kommen um unsere Tochter abzuholen.
Mein einziger Kommentar dazu" du bist krank!"

Ich habe vor, am Freitagnachmittag zur Wohnung meiner Tochter und Ex Frau zu fahren um meine Tochter für den Umgang mit ihrem Vater abzuholen.
Sollte sie nicht darauf reagieren und die Umgangsveinbarung einhalten, werde ich die dortige Polizei anrufen und um ihre Hilfe bitten.
Ich möchte gerne wissen, welches Argument ich der Polizei mitteilen soll, dass sie einschreitet, bzw. zu der Ex Wohnung kommt um ein Gespräch mit der Ex zu führen.
Ich weiß, wenn die KM das Kind nicht herausgibt, auch die Polizei machtlos ist, keine Eskalation, keinen Streit sind mir sehr wichtig.
Was meint ihr?



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  Anwaltsschreiben: Forderung von VA, Unterhaltszahlung, etc. ...
Geschrieben von: Supulanul - 17-12-2010, 00:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Guten Tag, ich bin neu hier und hoffe ihr könnt mir mehr oder weniger helfen ...

Zu meiner Situation:
Anfang dieses Jahres wurde ich von meiner damaligen Freundin verlassen, als diese feststellte dass sie schwanger wurde. Höhstwahrscheinlich (aber für mich nicht sicher) wurde sie durch mich schwanger. Sie ignorierte mich die Monate über und gab´ keine Chance auf eine "gemeinsame Zukunft zu Dritt" ...

Nachdem Ende Oktober das Kind geboren wurde bekam ich letztes Wochenende einen Brief von einer Rechtsanwältin, welche die rechtlichen Interessen "meiner" Tochter vertritt und mich zu mehreren Dingen auffordert. Ich soll ...
- die Vaterschaft anerkennen, wobei mir eine Vaterschaftsfeststellungsklage angedroht wird...
- fälliges Kindesunterhalt mit Wirkung ab Geburt auf eines der Konten der Anwältin zahlen ...
- zukünftige Zahlungen auf das Konto der Kindesmutter zu zahlen ...
- den Unterhalt titulieren lassen ...
- Auskunft über meine derzeitige Einkommens- und Vermögensverhältnisse geben ...
Als Frist zur Erfüllung all dem ist mir der 23.12.2010 (knapp 13 Tage Zeit) gegeben worden ...

Wie sollte (oder könnte) ich nun vorgehen? -und an wen in wie fern wenden? -Jugendamt? -einen Anwalt? ...
Ich möchte auf jeden Fall die Gewissheit haben dass ich wirklich der Vater bin. Soll ich schlichtweg eine schriftliche Aufforderung zum Vaterschaftstest an die Kindesmutter schicken? -oder an die Rechtsanwältin? (oder gar´ beide?) -und wie würde/sollte dieser dann gemacht werden? ...

Danke im Vorraus ...

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  [split] Diskussion zu: Sie will einfach zu viel
Geschrieben von: blue - 16-12-2010, 19:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Zur Geschichte zu dieser Diskussion, bitte hier entlang!

(16-12-2010, 18:56)Flüchtiger schrieb: Geht es euch auch so?
Jeder Brief vom Anwalt oder Gericht bringt einem zum Kochen, ...
Im Laufe der Jahre wird es nicht mehr so sein. Meist kommen die Dinger am Wochenende. Dann grundsätzlich erst einmal nicht öffnen!

Ein Mod wird zu diesem Thema demnächst abtrennen, da die Diskussion nicht hierher gehört.

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  Neues Bundeskinderschutzgesetz
Geschrieben von: blue - 14-12-2010, 23:13 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Der für mich wichtigste Punkt:

Eine Befugnisnorm für Berufsgeheimnisträger (wie zum Beispiel Ärzte oder
Psychologen) schafft Klarheit hinsichtlich der Weitergabe von Informationen
an das Jugendamt. Bei gewichtigen Anhaltspunkten für die Gefährdung des
Kindeswohls dürfen künftig Informationen an das Jugendamt weitergegeben
werden.


Dädäräää läßt grüßen! Big Grin

Der Rest:

http://www.bmfsfj.de/


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  Anwalt wechseln - Kostet??
Geschrieben von: firefox - 11-12-2010, 22:32 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo,

mein Anwalt teilte mir telefonisch mit. Zitat "Sie kosten ein Haufen Zeit und dafür kommt zu wenig bei rum", "5 Mandanten wie Sie und ich würde meinen Job aufgeben".

Der hat also keine Lust mehr und wäre wohl sicher froh wenn ich mir jemand anderes suche. Das würde erklären warum es bei mir einfach nicht weiter geht.

Weis jemand, welche Kosten auch mich zukommen wenn ich mir einen "neuen" suche??

Aktuell laufen:
- Scheidung seit August 2009
- Antrag auf negative Festsetzung Unterhalt
- Gehaltspfändung

Gruß
Firefox
(der so langsam aus dem Fenster springt)


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  Ausländer in Thailand mit Sorgerecht
Geschrieben von: p__ - 11-12-2010, 15:14 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Das "Neue Deutschland" bringt einen aussergewöhnlich ausführlichen und nicht mit Klischees überfrachteten Artikel über ein paar Deutsche in einer thailändischen Stadt: http://www.neues-deutschland.de/artikel/...ekong.html

Auszug: "Von seiner thailändischen Frau hat er sich vor ein paar Jahren scheiden lassen. »Die war nur aufs Geld aus«, sagt Köther. Das hat wohl auch die thailändische Familienrichterin so gesehen, die dem 65-Jährigen nach der Scheidung das Sorgerecht für den heute zehn Jahre alten Sohn Daniel zugesprochen hat."
Kind zu behalten scheint dort nicht unmöglich zu sein.

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  Gehaltskonto in Österreich
Geschrieben von: Austriake - 06-12-2010, 17:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo miteinander,

bin derzeit noch im Trennungsjahr. Im Januar wird der Antrag auf Ehescheidung gestellt, in Deutschland. In Deutschland steht auch das gemeinsame Haus, ich wohne seit ein paar Wochen woanders. Meine Firma sitzt ebenfalls in Deutschland, gehört aber zu einem internationalen Konzern.
Ab Januar werde ich die Hypothekenzahlungen für das gemeinsame Haus einstellen, da ich ab Januar wohl in die Steuerklasse 1 wechseln muss. Meine Noch-Ehefrau hat seit März keinen Handstreich mehr gearbeitet und macht auf krank/bedürftig.

Da zu befürchten steht, dass sowohl die Ex als auch die Bank versuchen werden an Geld zu kommen, habe ich vorsorglich aus meinem Gehaltskonto ein P-Konto gemacht. Ich traue aber nicht, von daher überlege ich, nächste Woche ein Gehaltskonto in Österreich zu eröffnen und dieses von Deutschland aus als Online-Banking-Konto zu betreiben. Nur Beträge unterhalb der Pfändungsgrenze von ca. 985.- Euro würde ich dann noch hierher auf mein deutsches Gehaltskonto überweisen (notfalls eben drei Mal im Monat...), um von diesem Konto dann eben Kindes- und Trennungsunterhalt usw. zu überweisen.

Im Falle einer Lohn- oder Gehaltspfändung wäre dieser Schritt mit dem Konto in Österreich zwar überflüssig, weil die Kohle dann direkt vom Arbeitgeber abgeholt wird- aber dafür braucht Exe erst mal einen vollstreckbaren Titel. Hat sie nicht, wird auch noch dauern. Aber vor dem Zugriff der Bank wäre das Geld in Österreich doch wohl sicher, oder?

Grüsse

Austriake

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  Wie Unterhaltsanspruch deckeln?
Geschrieben von: IWAN - 06-12-2010, 14:21 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hallo,

habe mich nach langem Einlesen hier mal angemeldet da ich einen Rat brauche.

Nach gefühlten 100 Jahren Trennungskrieg, haben wir uns jetzt verglichen, Richterspruch steht noch aus.
Ein Teil der Vereinbarung ist, xxx % zahl ich nach Düsseldorfer für mein Kind.
So weit so gut, hab ich kein Problem mit, wie kann ich aber verhindern, dass die Gegenseite in der Zeit bis 18 nachkartet.
d.h. mein Einkommen alle zwei Jahre prüft und mit Abänderungsklagen kommt.

Wäre der Satz:
„von weitergehenden Unterhaltsansprüchen wird im Innenverhältnis freigestellt“
geeignet um mich dahingehend in Sicherheit zu wissen?

Oder gibt es eine bessere (sicherere) Formulierung?

Grüße

IWAN

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