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  KM liest Wohnungsanzeigen
Geschrieben von: kämpfender Vater - 18-01-2010, 00:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hi,

verheiratet, noch zusammenlebend, mit Kindern, ...

AngryHuh

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  Welche Informationspflichten hat die Kindesmutter?
Geschrieben von: Jigsaw - 17-01-2010, 14:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo,

mal eine Frage. Hat die KM bezüglich unserer gemeinsamen Tochter irgendwelche Informationspflichten (Zeugnisse, Arztbesuche...)?
Ich habe kein Sorgerecht.

Danke

F.

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  Kinderunterhaltsberechnung Jugendamt
Geschrieben von: rechtelos - 16-01-2010, 19:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,
Eure Meinung zu meinem Fall würde mich interessieren:
Habe bis jetzt immer fleißig den regulären Satz nach Stufe 1 bezahlt.
Mitte letztens Jahres wollte das JA den Unterhalt (neu) berechnen da die KM eine Beistandschaft für mein Kind eingerichtet hat.
Ich bin selbstständig. Habe dem JA die Steuerbescheide der letzten Jahre gegeben. Für 2008 hatte ich noch keinen deshalb wollten die eine Schätzung meines Steuerberaters für 2008 und das laufende Jahr 2009 habe ich auch gemacht (obwohl eine Schätzung natürlich Schwachfug ist als Selbständiger weiß man nie was morgen ist).
Dann kam im Juli 2009 ein Brief dass bis zur Vorlage des Steuerbescheides 2008 vorbehaltlich der bisher gezahlte Betrag gilt. Den Steuerbescheid für 2008 konnte ich dann erst Ende Dezember einreichen (mein Steuerberater ist überlastet) die Bestätigung über dessen Erhalt bekam ich Anfang Januar vom JA.
Heute hab ich jetzt einen Brief erhalten dass ich ab 01.01.2010 aufgrund des Wachstumsbeschleunigungsgesetz monatlich den um 13% höheren Betrag zu zahlen hätte. Diesmal kein Wort von vorbehaltlich oder von neuer Berechnung.
Meine Fragen dazu:
-Kann ich jetzt davon ausgehen dass ich die nächsten zwei Jahre meine Ruhe habe, ich mein das in Bezug auf Steuerbescheide und Verdienstnachweise oder Schätzungen, oder kann das JA da wir bereits 2010 haben jetzt noch den Steuerbescheid von 2009 verlangen (und eventuell eine Schätzung für das Jahr 2010) um endlich Ihre Berechnung zu machen?
-Bei Selbständigen zählt ja der Verdienst der letzten drei Jahre, 2006 und 2007 waren äußerst schlechte Jahre für mich (ich hab damals von meinem Angesparten gelebt). Dadurch wäre ich wenn man rein vom Verdienst der letzten drei Jahre ausgeht definitiv ein Mangelfall, allerdings habe ich noch ein kleineren 5stelligen Betrag an Erspartem aus besseren Zeiten und besitze als Teil einer Erbengemeinschaft die Hälfte einer Drei-Zimmer-Wohnung. Was mich halt ärgert dass das JA ohne Grund (hab ja immer bezahlt) ganz harte Geschütze gegen mich aufgefahren hat (als verlängerter Rachearm der Mutter die einfach nur beleidigt ist weil ich mit Ihr keine Beziehung will) aber offensichtlich nur dann wirklich bereit ist eine Berechnung zu machen wenn man mehr rausholen kann als den Mindestbetrag aber wenn man dann eigentlich ein Mangelfall ist dann verlangt man nur Bescheide ohne Ende und tut dann nichts.


- noch eine Frage bezahle immer auf das Konto der KM, die Mutter macht aber auf ARGE (und ich denke das wird so bleiben) warum muss ich in so einem Fall nicht den KU an die ARGE oder das JA zahlen?

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  Fragen zur Kindesunterhaltsberechnung
Geschrieben von: Ostvater - 15-01-2010, 08:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Ein freundliches Hallo an alle.
Auch ich habe vor kurzen ein Schreiben des JA in DGF erhalten. Nach erfolgter Unterhaltsberechnung und meiner komkreten Anfrage, warum z.B. bestimmte Schicht und Erschwerniss- Zuschläge zu 2/3 angerechnet werden (die die mit ein paar Euronen im Monat zu Buche schlagen) und andere (die im guten 2 stelligen Bereich) voll, obwohl es ein älteres Urteil des OLG München (NJW 1982,835) zur Anrechnung von allen !!! Zuschlägen für Schichtarbeiter gibt.
Kam die Antwort: im Übrigen teilen wir Ihnen mit, dass wir uns nach diesem Schreiben (das zur Unterhaltsberechnung) nicht weiter schriftlich oder telefonisch zur Unterhaltsberechnung selbst äußern werden, da wir nun die Unterhaltsberechnung als abgeschlossen betrachten.

So kanns mans auch sagen, wenn man sich nciht mehr erklären kann. ist das nicht ein zeichen für eine mutwillige Berechnung? Wird nicht damit staatgegeben, das man was zu Gunsten der KM hoch gerechnet hat, aber ebend keine Begründung hat?
Ein konkrete Frage hätte ich noch: Was wird als Schulden angerechnet?
Welchen Ermessungsspielraum sieht zum Beispiel ein Gericht, wenn die Unterhaltsbelastung in ca 1 1/2 Jahren beendet ist? Würde einem das Gericht noch zu einer Insolvenz zwingen, nahelegen, oder einen Teil doch anrechnen?
Was ist z.B. mit Zahnersatzkosten? der Einbau einer Brücke als Regelleistung, (Zuzahlungsbetrag von ca 800€) ist sicherlich nicht im Selbstbehalt irgendwo versteckt.Welche "Kosten" sind konkret im "fiktiven" Selbstbehalt vom 900€ versteckt? Wie schlüsselt sich dieser nach Abzug der fiktiven Miete von 360 € auf?

Vielen Dank

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  Was kostet ein Kind wirklich?
Geschrieben von: Heinrich - 15-01-2010, 08:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Es wird viel über Unterhaltsbeträge diskutiert, reichen 300, 500 Euro im Monat oder kostet ein Kind sogar 1000 Euro im Monat?
Wie kommen die Beträge zustande und was kostet ein Kind wirklich?

-Kleidung ist in den letzten Jahren erheblich preiswerter (dank Chinas Werkbank) geworden.
-Lebensmittel sind in D sehr preiswert
-Wohnraum: Ein Kinderzimmer kann auch nicht die Welt kosten, Mietsteigerungen gab es kaum
-Bildung: Ok, Schulbücher sind teurer geworden, aber auf ein Monat umgerechnet macht das den Kohl auch nicht fett!
-Elektronische Unterhalt: Hier wird es teuer, Standard für ein Kind ist ein Handy mit Klingeltönenabo und Internetzugang, PC, Spielkonsolen, Flachbild TV! Denke das wird der größte Geldfresser sein.
-Unterhaltung (Verein, Kino, Kurse), Taschengeld ?

Wieviel Geld kostet ein Kind nun wirklich? Sollte nicht dafür mal ein Gutachten erstellt werden?

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  KU-Forderung
Geschrieben von: beppo - 14-01-2010, 13:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (30)

Moin, ich brauche auch mal n Rat.


ich habe mal wieder RAttendreck im Briefkasten.

Ich habe ein Scheidungsurteil von 2008, in welchem KU und EU jeweils statisch in einem festen Betrag festgelegt wurden.

Dagegen (EU) hat die gegnerische Partei Berufung beim OLG eingelegt, worüber immer noch nicht entschieden wurde.

Ein halbes Jahr später wurde mein älterer Sohn 12 und RAtte forderte entsprechend mehr KU.
Ich habe dem widersprochen, mit der Begründung, er müsse erst den EU-Titel raus geben, da dieser dann ja gesenkt werden müsse.

Nun fordert er das erneut, zusammen der Rechnung für seine Mahnung und, natürlich, die Erhöhung für 2010.

Wie gehe ich damit um?
Zumindest nach dem neuen FamG vom 1.9.2009, müsste ich ihn ja nun aussergerichtlich auffordern können, den EU-Titel ändern zu lassen.
Wie mache ich das, bei laufender OLG-Berufung.

Was antworte ich ihm? Tu ich das überhaupt?
Muss ich Gegenklage einreichen?

Hat das irgendeine Wirkung, wenn ich ihm schreibe, dass ich zahle, sobald der EU-Titel geändert ist?
Er hat mich ja schon in Verzug gesetzt, wie mache ich das bei ihm?

Gruss Beppo

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  mein Kind wird 18 und ich bin arbeitslos ! Was nun ?
Geschrieben von: schade16 - 13-01-2010, 19:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (44)

Hallo miteinander,

vor ca. 1,5 Jahren war ich schon aktiv im Forum. Konnte mich jetzt aber nicht mehr einloggen. Habe mich deshalb nochmal neu angemeldet.
Bei mir hat sich einiges getan. Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte.
Vor 1,5 Jahren hat mich das Jugendamt gezwungen einen neuen Titel beim Notar zu unterschreiben. Habe ich auch getan. Allerdings habe ich den Titel bis zum 18. Lebensjahr befristen lassen ! Das Amt war natürlich nicht begeistert !
Nun wird mein Kind demnächst 18 und das Jugendamt, schnell wie es ist, hat mir wieder einen netten Brief geschrieben. Ich soll wieder einmal den Auskunfts- und Ermittlungsbogen und eine Verdienstbescheinigung ausfüllen. Dann wird mein Anteil am Unterhalt berechnet, da ja Mama jetzt auch zahlen muss. Da sich mein Kind über das 18. Lebensjahr hinaus in einer Schulausbildung befindet ist es noch nicht wirtschaftlich selbstständig.
Nun ist die Sache aber so, dass ich seit Oktober arbeitslos bin. Bin aber dabei mich selbstständig zu machen. Den Unterhalt habe ich weitergezahlt und werde es bis zum letzten Monat tun.
Jetzt hatte ich eigentlich vor mir von meinem Kind die Kontonummer geben zu lassen und erstmal einen Betrag X monatlich zu überweisen und wollte warten was für eine Reaktion kommt. Nach dem Schreiben vom Jugendamt sieht natürlich alles wieder anders aus.

Hier nun meine Fragen die mir Kopfschmerzen bereiten :
1. Reicht es wenn ich dem Jugendamt einen formlosen Brief schreibe in dem ich mitteile, dass ich arbeitslos bin und ab dem 18. Lebensjahr die Summe X zahlen werde, da ich nur die Summe X an Arbeitslosengeld erhalte ? Oder muss ich den Fragebogen wieder ausfüllen ?
Mit der Verdienstbescheinigung wird es sowieso kompliziert, da mein früherer Arbeitgeber nach der Insolvenz liquidiert wurde und das Personalbüro evtl. gar nicht mehr existiert.
Außerdem dürfte doch meiner Meinung nach mein Verdienst in der Vergangenheit uninteressant sein, da ich ja jetzt arbeitslos bin. Oder sehe ich das falsch ?

2. Wie verhalte ich mich in Bezug auf meine kommende Selbstständigkeit ?
Hier weiss ich ja schließlich nicht ab wann ich Gewinne erzielen werde !
Muss ich das Jugendamt von meiner Selbstständigkeit jetzt schon in Kenntnis setzen ?

3. Oder wäre es im Moment besser auf das Schreiben vom Jugendamt gar nicht zu reagieren und abzuwarten was passiert ?

Wäre schön wenn Ihr mir bei meinem Problem unter die Arme greifen könntet.

Vielen Dank
Der goldhamster, der sich im Rad dreht !

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  Australien: Geld für Nichtverheiratete
Geschrieben von: p__ - 13-01-2010, 17:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

In Australien wurde zum neuen Jahr 2010 die "de facto Ehe" eingeführt und damit Nichtverheiratete rechtlich gesehen zwangsverheiratet. Das gilt für alle Menschen, egal welches Geschlecht. Ob man damit auch mit seinem Hund verheiratet wird (schliesslich wohnt man ja jahrelang zusammen und sorgt für sich), ist noch nicht ganz klar.

Damit gehen auch Kompensationszahlungen am Ende der Beziehung einher. "The laws give some mistresses, as well as de facto and same-sex couples, the same rights as married couples." Jetzt hat sich eine Frau fette 100000$ von ihrem ehemaligen Liebhaber erklagt: http://www.news.com.au/national/k-payout...5795350717

Eingeführt ist damit nicht nur eine de facto Zwangsheirat für de facto Paare, sondern auch eine de facto Polygamie, denn man kann natürlich zu mehreren Partnern feste Beziehungen haben, die nun rechtlich relevant werden. Das alles ist unabhängig von Kindern, auch kinderlose Freunde werden miteinander zwangsverheiratet. Zusammenzuwohnen ist nicht unbedingt Voraussetzung. Ein wichtiger Punkt sind auch die Erbansprüche, die daraus automatisch entstehen. Stirbt ein Vater, so erbt die Freundin vor seinen Kindern: ""We regularly see, as an example, a man aged 65 with adult children, entering a relationship with a woman aged 65 with adult children. "Neither needs the other's money and (they) want their individual inheritance to go to their kids," she said.
Ms Rayward said it was advisable to come to an agreement before any problems arose. "Commonly, they are wishing to secure their assets for their children from a previous relationship," she said." http://www.news.com.au/couriermail/story...72,00.html

Hier noch einige Informationen: http://www.dailytelegraph.com.au/money/w...5777204539
"The term 'domestic partner' has been created to accommodate the new laws and includes a person in a de facto relationship with the deceased for two years or more, or, if less than two years, one that has resulted in the birth of a child," NSW Trustee and Guardian principal legal officer Ruth Pollard said.
Whether or not a person is a de facto spouse depends on such factors as the length of the relationship and public acceptance in the community - in the eyes of friends, for instance.
Under current intestacy laws, estates are divided up on a one-spouse or partner only basis.
But the new laws will mean a mistress may have an equal claim as long as they meet the qualifying criteria of "domestic partner"."
Wenn ein Kind enstanden ist, reicht das, eine weitere Beziehung ist nicht Voraussetzung.

Die einzige Kritik in der Presse (nicht in den Leserkommentaren!) kommt daher, dass das Gedränge der Frauen am Geldtrog eines Mannes grösser werden könne. Das wäre doch unfair, dass jetzt auch die Affäre abkassieren könne, dadurch würde doch der Ehefrau etwas entgehen. Das ist auch deswegen ein Problem, weil in Australien der gesamte Besitz nach einer Trennung verteilt wird und nicht nur das, was die Partner seit der Ehe/Beziehung erworben haben. Natürlich sei alles gut wegen der "Gleichstellung": "It will also remove discrimination in areas like superannuation, social security, taxation, Medicare, veteran's entitlements and workers' compensation." Aber leider gibts ja wie immer die unschuldigen Frauen und Kinder: "But that's one of the occupational hazards of infidelity: if you take up with a married man, you are accepting a risk. The real potential victims of this law are the innocent wives or husbands and children. The wedding ring is no protection for them any more. Imagine the blow of discovering an affair - and then realising that that means everything could be taken away.". Tja, wie schützt man bloss die Rechte der Frau und die Rechte der Freundin gleichzeitig? Bei so viel Recht und Gerechtigkeit kann einem schon mal schwindelig werden. http://www.dailytelegraph.com.au/news/op...1118994169

Wichtig ist das auch für Sozialleistungen. Im Gegensatz zu Deutschland werden gleichgeschlechtliche "de facto" Freunde von der Wohlfahrtsbehörde aufgefordert, für den anderen zu zahlen: "The laws mean gay couples will be treated the same as heterosexual de facto couples in all financial matters, including welfare. Pensioners, NewStart, Austudy and Family Tax Benefit recipients could all be affected." Sie müssen sich selbst melden, ausserdem führt die Behörde eine art Rasterfahnung nach solche Paaren durch. http://www.heraldsun.com.au/news/welfare...1118705089

Hier ist das australischen Familienrecht mit Beschreibungen: http://www.ag.gov.au/www/agd/agd.nsf/Pag...ylawsystem

Man sollte das in Deutschland publik machen. Die Kombination auf dem deutschen Unterhaltsrecht und diesen australischen Ideen wäre sicherlich lustig und würde den Untergang erfreulich beschleunigen.

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  Strafanzeige ohne Titel
Geschrieben von: Skippie - 12-01-2010, 13:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Kurze frage: ist es möglich für den Beistand eine Strafanzeige gem 170 zu stellen ohne über eine Jugendamtsurkunde noch über ein Urteil zu verfügen ??? oder muß erstmal der Unterhalt gerichtlich festgestellt werden ???

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  Melderecht - Sammelthread zu Melderecht und Meldeprozeduren in unterschiedlichen Länd
Geschrieben von: zahltgernviel - 10-01-2010, 22:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

In Deutschland gibt es eine Meldepflicht. Wo gibt es keine?

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