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  Vaterschaftsfestellungsklage - eure Meinung ist gefragt
Geschrieben von: AirWolf - 28-01-2011, 04:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Hallo liebe Forenmitglieder,

les schon eine ganze Weile interessiert mit und hab schon sehr viele wertvolle Tipps bekommen.

Meine Frage:
Traut ihr einem Gutachten, das durch ein Gericht in Auftrag gegeben wurde?

Hab irgendwie Bauschmerzen bei dem Gedanken, dass da alles mit rechten Dingen zugeht und sich da nicht gegenseitig von Ämtern in die Karten gespielt wird.
Schließlich besteht ja großes Interesse daran, einen Zahlvater für das Kind zu haben.

Die Aussichten auf eine Vaterschaftsanfechtung ständen eher schlecht, wenn das Gutachten durch die vom Gericht beauftrage Rechtsmedizin positiv ausfallen würde - das ist mir so weit bekannt. Habe beispielsweise keine konkreten Beweise für einen Mehrverkehr ihrerseits.

Seitdem ich auf diesem Portal lese... naja... beten? beten? und nochmal beten? Was bleibt mir jetzt noch anderes...
Ich freue mich auf eure Antworten und möchte noch kurz betonen, dass euer Engagement auf diesem Portal meinen größten Respekt hat!

AirWolf

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  Wie es so kommen kann
Geschrieben von: bio - 28-01-2011, 01:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Guten Tag Allerseits

Ich möchte mal in Kürze berichten was mir passiert ist.
Die Eckdaten: ich bin Deutscher, meine Frau Chinesin. Kennenlernen vor 3-4 Jahren. Heirat vor 2 Jahren. Tochter seit 15 Monaten.
Als meine Tochter das halbe Jahr rum hatte, fing es an. Sie entwickelte Hass auf meine Familie (Gründe sind fadenscheinig) und wollte Kontakt der Tochter zu ihnen verbieten. Wie so oft versucht Mann, die Situation mit externer Hilfe,sprich gemeinsame Psychologen, Caritas zu klären. Es scheitert. Nun beginnt Psychoterror, das Kind wird einbezogen. Da ich mir mein Recht als Vater herausnehme und alleinige Spaziergänge unternehme, fangen bald die Kindesverweigerungen an. Kommunikation in solchen Phasen nicht möglich. Androhung von Polizei, es steht bald der Vorwurf des Missbrauchs im Raum (Mann versucht gelegentlich mit lauter Stimme für Ruhe zu sorgen). Ich bekomme also mit, dass sie daraufhin Kontakt zu Interventionsstelle und Kinderschutzbund aufnimmt. Oder wurde das von der Stadtmission/Caritas (hier war sie auch) initiiert? Jedenfalls schafft sie es eines Tages eine Situation zu schaffen, in der sie in der Lage ist, die Polizei zu rufen und ins Frauenhaus zu "fliehen". Die Polizisten kommen dem Wunsch nach, unsere gemeinsame Tochter mitnehmen zu dürfen, wortwörtlich "die Frau hat hier höhere Rechte". Obwohl häusliche Gewalt ausdrücklich nicht festgestellt wurde. Es kommt als zur Gerichtsverhandlung zum ABR. Verfahrenspfleger für unsere Tochter sieht mich nicht, sondern trifft sich lediglich mit der Mutter. JA-Mitarbeiterin meinte auf meinen Einwand, dass die Mutter mir das Kind über Wochen vorenthalten und eine normale Vater-Kind-Beziehung torpediert hatte, sowas wie 'sie hätte bestimmt einen Grund dafür' oder 'na Sie werden schon was gemacht haben'.

Achja beim Jugendamt war ich auf Eigeninitiative zuvor schon einmal. Es ging um die Kindesverweigerungen in der Ehe. Es seien ihnen die Hände gebunden, solange ich nicht getrennt bin. "Und bevor Sie ausziehen, klären Sie das ABR" Hmm...also vor Gericht später bestand dann überhaupt kein Zweifel, auf wessen Seite das JA steht. Verfahrenspfleger und JA erkärten sich für die Mutter. Als das klar war blieb mir nur ,einen Vergleich anzubieten (Auszugsfrist und Umgangsregelung, Kind bleibt bei der Mutter) und ABR unberührt zu lassen.

Aber jetzt kommts:meine Frau wollte sich noch gar nicht trennen. Sie bekniete mich zu bleiben. Sie wusste um die schwere Zeit der Umgewöhnung nach dem Babyjahr und da ich ohne Arbeit bin, konnte ich vortrefflich als Betreuer dienen, vor allem den täglichen KITA-Besuch erledigen. Den Kontakt meiner Familie zu meiner Tochter hat sie nach wie vor argwöhnisch begleitet, aber wegen der Umgangsregelung zunächst hingenommen. Ich blieb also noch eine Weile in der Wohnung. Auch weil ich noch nicht so weit war, meine Tochter zu verlassen (gerade 1 Jahr alt). Dann Ende November doch die Aufforderung zum Auszug. Okay dachte ich, wenn es so sein soll, dann bitte. Dann ist sie eben mit der Kleinen allein und dann sehen wir mal wie sie klar kommt.

Ich wollte Weihnachtsregelung für den Umgang und bat sie um 3 Tage, die sie mir einräumte. Eine Woche vor Weihnachten wurde die Zusage zurückgenommen. Ich also zum Anwalt. Über ihren Anwalt wurden dann diese 3 Tage fix gemacht. Okay, am 22.12. abends, dem Abend, an dem sie nur mit viel Überredungskunst zur Weihnachtsregelung überredet werden konnte, flippte sie aus. Wüste Beschimpfungen und Herabsetzungen,schließlich Faustschläge und Fußtritte. Unsere Tochter hatte sie dabei auf dem Arm. Ich rufe also die Polizei. Sie ebenfalls, allerdings wegen Kindesmisshandlung. Nur eine Streife kommt und es beginnt die Routinebefragung. Als klar wurde, dass meine Frau nicht geschlagen wurde und auch mir dem Kind nichts passiert war, wurde ich für 14 Tage der Wohnung verwiesen. Tja so ist das. Warum konnte das passieren? Weil ein Schriftstück existiere, in dem der Vergleich vor Gericht dokumentiert ist und meine Frau nun darauf bestand, dass ich der Wohnung nicht mehr wohnen dürfe.
Ich bin also 14 Tage später zurück in die Wohnung.
Jetzt habe ich bald meine eigene Wohnung und kann der Hölle entfliehen.
Zum besseren Verständnis füge ich hinzu, dass meine Frau wahrscheinlich an einer Borderline-Störung leidet.

Aktuell versuche ich eine neue Umgangsregelung - Wechselmodell - zu bekommen. Bisher ist sie stumm. Über ihre Anwältin ist nicht viel zu erfahren. Meine Frau fährt eine Hinhaltetaktik.
Gerade habe ich erfahren, dass sie eine Leihoma sucht.

Tja, es wird noch lange kein Ende in Sicht sein.

Für Meinungen, Ratschläge bin ich sehr offen.

Grüße
Bio

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  Vor der Trennung -> Strategie / Fragen zu Berechnung TU/KU?
Geschrieben von: Papa44 - 27-01-2011, 12:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hallo Gemeinde,

leider ist mein Thread im Rahmen des teilweisen DB-Verlusts im Dezember verlorengegangen, deshalb hier erneut (nochmals):
Mal angenommen, ich wollte mich trennen, habe die wichtigsten Fragen der TFAQ beachtet und z.T. umgesetzt, aber meiner DEF noch nichts von meinen Absichten kundgetan.
Situation ist wie folgt: Verheiratet seit 10 Jahren, 3 Kinder von 5 - 11, wir arbeiten z. Zt. beide Teilzeit (ich 60%, Frau 35%), ich betreue die Kinder, wenn sie arbeitet, bzw. umgekehrt.
Wir wohnen in meinem EFH, ich möchte nicht ausziehen, eine räumliche Trennung wäre durch Bezug einer ELW innerhalb des Hauses von meiner Seite möglich.

Meine Fragen: Gesetzt den Fall, wir könnten uns nicht einvernehmlich über eine Trennungsphase (Geld, Betreuung Kinder etc.) einigen, welche "wahrscheinlich durchsetzbaren" Forderungen kommen auf mich zu, bzw. wie kann ich mich am besten dagegen wappnen (TU, KU?).
Wie würde eine Rechnung bzgl. TU/KU ausssehen, bzw. was könnte ich ihr vorschlagen?
Habe schon einiges recherchiert, aber wenig zu dieser Konstellation gefunden. Zur Info folgende Geldflüsse:
- Zahlungen leiste z. Zt. alle ich (Verbindlichkeiten, NEbenkosten, Vereinsbeiträge etc.)
- Kindergeld geht auf mein Konto

Die schematischen Rechnungen gehen immer davon aus, dass ich einer von Partner + KINDER "trennt" ? Wie würde das in meinem Fall aussehen, da wir ja beide wechselseitig die Kinder betreuen?

Gesetzt den Fall, sie kündigt, obwohl ich die Kinder betreuuen würde und könnte -> wäre das Verletzung der Erwerbsobliegenheit?

Wie kann ich den Wohnvorteil, bzw. die von mir gezahlten Nebenkosten geltend machen?

Wie sollte man bei gewünschten Veränderungen vorgehen, die man nur unter Einbeziehung der DEF erreichen kann, bzw. wie habt Ihr das geregelt?
Ich meine z.B. die Steuerklassenwahl 4/4 statt 3/5 (nach dem was ich gelesen habe, wäre das doch für meine Situation empfehlenswert?, dazu muß sie doch ihr Einverständnis geben?)
Oder wie sieht das z.B. mit dem Tipp "Auszahlungssperre für Kindersparbücher" aus, könnte sie die nicht einfach wieder rückgängig machen?
Auch eine Trennungsvereinbarung wäre vermutlich hilfreich, wenn man keine endlose Trennungszeit möchte?

Ich meine, irgendwann ist die Katze aus dem Sack (z.B. das mit der Auszahlungssperre -> wenn sie dann mal zur Bank geht und es versucht...) -> Wenn ich mit ihr darüber rede, sollten alle Dinge, die ich im Vorfeld ohne "Verdachtsmomente" regeln kann klar sein.
Mein Problem ist, dass ich im Moment fast gar nicht mehr mit ihr reden kann, geschweige denn über "kritische" Dinge.
Das heißt ich müsste ihr die Dinge, zu denen sie zustimmen muß irgendwie plausibel/schmackhaft machen.
Bitte antwortet nicht mit "Radikal"-Vorschlägen, z.B. Schloß austauschen etc. Das würde nichts bringen, da sie mit Hilfe der Kinder oder auf Umwegen rein kommen würde, wenn ich z.B. auf Arbeit bin.
Mit Gedanken wie auswandern etc. trage ich mich auch nicht, u.a. der Kinder wegen, zu denen ich ein gutes Verhältnis habe. Auch wenn es selten ist, ich spekuliere schon darauf, dass zumindest die beiden älteren Kinder im Scheidungsfall zu mir kommen.

Eigenes Konto habe ich schon, wäre es empfehlenswert, das Geld zum Beginn der "offiziellen Trennung" z.B. auf das Konto meiner Eltern zu transferieren?

Danke für alle Infos, wenn noch mehr benötigt wird, kann ich gern detaillierte Zahlen liefern.
papa44

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  unterhalt
Geschrieben von: didi - 24-01-2011, 18:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

wer was hat ist der dumme. meine frau ist mit ihrem chef durchgebrannt und ich muss bluten.
sie hat ein haus für sich bezahlt es mit meinem geld ab weil ich a: im öffentlichem dienst bin und b: noch ein haus habe das ich vermietet habe . wer kann mir helfen so das ich mir auch wieder eine exiestens aufbauen kann. didi

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  doppelt Unterhalt bezahlt
Geschrieben von: ausgebeuteter - 23-01-2011, 22:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Meine Ex bekommt immer am 1. jeden Monats KU. Ich habe auch noch angeblich einige Rückstände. Jetzt hat sie mitte des Monats den KU mit hilfe eines Gesichtsverziehers nochmal KU von meinem Arbeitgeber geholt.Also doppelt kassiert. Ist das Betrug? Kann ich sie anzeigen?

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Smile Ratschläge nach plötzlicher Trennung
Geschrieben von: Dresden - 22-01-2011, 01:24 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo Leidtragende,
ich möchte, nachdem ich von Euch geholfen wurden, auch etwas zurückgeben. Meine Geschichte kommt jedoch später. Zuerst ein paar Erfahrungen und zugleich eine Anregung noch eine Seite für Ratschläge auf Trennungsfaq zu erstellen!

rechtlich - finanzielle Regeln (meine persönliche Liste!)
1. Geld und Konto sichern: Vollmachten löschen, Eigenes Konto möglichst bei einem globalen Institut (kann auch erst einmal Kontoführungsgebühr anfallen).
Nicht den Kontoumzugsservice der neuen Bank nutzen! Mitarbeiter der alten Bank können jederzeit die Konten einsehen, die Ex weiß dann wo das neue Konto hinkommt!Huh
2. Unterlagen, PIN und TAN verschließen: Tresor kaufen im Haus o. Wohnung verankern, weitere Unterlagen extern sichern.
3. Wohnungsschloss nach Auszug des Partners wechseln!
4. Bei Kindern Klage beim Familiengericht auf Aufenthaltsbestimmungsrecht. Das geht ohne RA und mit nur einem Antrag. Idea

persönliche Regeln:
1. Nie ungepflegt Aussehen: Rasieren und Duschen, Parfüm benützen, gegen Mundgeruch etwas tun, Notfalls zum Zahnarzt und zum Friseur gehen. Nasenhaare und Fingernägel nicht vergessen!
2. Sachen ordentlich halten: Waschen bei Mutter oder Schwester; Bügeln. Alte Sachen weg! Neues Kaufen, ... alte Unterhosen weg!Idea
3. Kein Alkohol oder Drogen ... Finger weg davon!
4. Ordne dein Leben im Kopf: Was kannst du und was wolltest du schon immer tun. Plane eine Reise, gehe ins Reisebüro und kaufe dir eine Reise.
5. Informiere gefasst aber bestimmt deinen Arbeitgeber, erwarte aber kein Mitleid! Nicht rumheulen auf Arbeit.
6. Gefasst auftreten: keine doofen Sprüche, dem Gegenüber immer in die Augen schauen (vor dem Spiegel trainieren). Ein paar gute Sprüche einprägen und auf Lager haben.
7. An sich denken: Bei deinen Kindern entsprechend lieb und geordnet Auftreten. Vorsicht bei Bemerkungen über die Mama! Sag lieber über sie nicht viel.Exclamation
8. Sex: Ruhig mal in einen Sexshop gehen. Tipp: Tenga (ca. 18,-€)
Es ersetzt zwar nicht hilft aber erst einmal.Heart
9. Bewegung: Sport treiben, Laufen, Inliner, Fahrrad, Volleyball, Fußball; Melde dich in einem Club an!
10. Mit der Trennung nicht brüsten, das isoliert. Nur das nötigste erzählen.Sleepy
11. Adressen und Telefonnummern von Freunden und vorallem Freundinnen sichern.
12. Kontakt zu allein stehenden Frauen aufnehmen. Höre dich um.Idea
13. Meide Kontaktbörsen im Internet! Das Geld ist ohne Ergebnis weg! Meist sind es Institute, welche e-mail nachrichten mittels Autoresponder beantworten.

Kontaktaufnahme: Es sicher mehr oder weniger lang her, daß du Man Kontakt zu einer Frau suchtest. Vorallem keine Angst, die Ex hat ja den Schritt schon lange gemacht, deshalb, das Leben ist zu kostbar, daß man lange wartet.
1. Deine ehelichen Schutzschilde runterfahren: Das ist sicerlich das Schwerste, du wirst merken was dazu gehört fremd zu gehen. Auf Arbeit freundlich sein, auch zu Kollegen. Das bedeutet nicht, daß man automatisch Schwul ist, sondern das spricht sich schnell rum, vorallem sehen und merken das die Frauen.Heart
2. Kein Frauenhaß aufbauen! Es gibt auch vernüftige Frauen Menschen. Flirte lieber, mach nette Bemerkungen, mach vorallem Angebote: Kino, Essen, Fernsehabend, Spaziergang, Wandern auch ruhig mit deinen Kids, wenn du sie mal hast, Rede offen aber versteckt über deine Phantasien (eine Frau die etwas will wendet sich nicht ab, probiers auch erst einmal aus!)Huh
3. Der wichtigste Hinweis: Rede nie schlecht über deine Ex, d.h. natürlich nicht loben, aber nicht sowas wie "Schlam...e o.ä."
4. Gehe nie verschwitzt zu einer neuen Frau! Wenn keine Zeit war zu duschen, dann frage ruhig, ob du mal bei ihr in der Wohnung duschen darfst.
5. Wenn du mit einer Frau zusammen bist, fasse sie an! Berühre sie sanft aber bestimmt. Wenn sie nicht mag, dann wird sie es dir sagen!, Vorrausetzung ist natürlich, dein gepflegtes Äußere. Lasse sie ran an dich, lasse es einfach zu. Gib ihr einfach einen Kuß!Heart
6. Vergleiche deine neue Feundin nie mit deiner Ex, sage es nie. Denke es dir meinetwegen, dann vergiss es einfach wieder
7. Trinkt sie gern Wein, kaufe nur guten Wein, in der Drogerie dm gibt es auch schon verdammt guten Wein für ca. 7,-€. Wie? Kaufe 2 Flaschen, eine verkostest du zu Hause.

Letzte Regel: Vertraue deinem Herz. Höre in dich rein und lasse es zu, was dein Herz dir sagt.

Gott beschütze.
Einen schönen Abend!


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  Schulden wegen Unterhalt
Geschrieben von: Shalom Aleichem - 21-01-2011, 19:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo (Überraschung) ich mal wieder,

ich hatte leider etwas Pech in Bezug auf die UZ für mein Kind - mir ist leider der Job entzogen worden, allerdings nicht von mir verursacht (nicht was ihr wieder denken mögt^^)

Meine Gläubiger (Vodafone, TV Hören und Sehen, etc.) haben mir damals die Hölle heiß gemacht und erhebliche Anwaltskosten verursacht, die mir auch leid tun.

Allerdings ist mein Schuldenberg in diesem Jahr, meinem Rosenblütenabfackeljahr, auf ca. 5000 Euro gewachsen (ausgefallener KU gleich mal mit eingerechnet, damit es eine schöne Summe gibt)

Ich höre viel über berücksichtigungsfähige Schulden, kann man etwas dagegen tun, daß ich bis ins Jahr 2020 die Schulden abtragen muß? Zeitweise wurde mir der Selbstbehalt vom JA viel zu niedrig angesetzt und ich bin doch auch nur ein Mensch (jedenfalls sagt das mein Hausarzt).

Das JA läßt mich wie immer mit dieser Frage allein, vielleicht hat einer dort draußen im Universum etwas anderes, brauchbares für mich.

Liebe Grüße
SA

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  Schweiz: Kindesentführungen und Umgangsboykott in Zahlen
Geschrieben von: lordsofmidnight - 21-01-2011, 17:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Aus der Schweiz gibt es einige Zahlen über den weiblichen Anteil von Kindesentführungen und Umgangsboykott:

Entführender Elternteil war häufiger die Mutter (71 % der Fälle). Bei der Verweigerung des Besuchsrechts war der Anteil der Mütter höher (84 % der Fälle).


http://www.news.admin.ch/dokumentation/0...g-id=37323
http://www.tagesschau.sf.tv/Nachrichten/...als-Vaeter

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  Unterhalt
Geschrieben von: Multivitamin - 21-01-2011, 05:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (44)

Hallo zusammen,
Bin seit letzten Jahr im April getrennt und möchte mich auch im April diesen Jahres scheiden lassen.
Leider wie es anscheinend doch so oft ist, werden wir uns nicht einig über die Unterhaltszahlung. Da ich ein überdurchschnittliches Einkommen habe verlangt meine Frau auch dementsprechend. Habe ihr jetzt eine Einmalzahlung unterbreitet womit sie nicht ganz zufrieden ist. Leider kann und werde ich aber die Summe nicht mehr erhöhen, bin an mein maximun angelangt. Habe ihr gedroht wenn sie dieses Angebot nicht akzeptiert könnte ich auch theroretisch einfach wieder auf den Bau gehen oder sogar Arbeitslos werden. Somit könnte sie sich aussuchen was ihr lieber ist.
Jetzt stellt sich bei mir die Frage wenn sie damit nicht einverstanden ist, könnte sie es gerichtlich anfechten und dann sogar bezwingen das ich mein Haus verkaufen muss, was vor der Ehe schon mein Eigentum war?
Was müsste ich unternehmen einfach das „Feld“ zu räumen und Auswandern? Habe keine probleme damit, da mein Arbeitgeber eh aus dem Ausland kommt und ich im 4 Wochen wechsel auch Weltweit tätig bin. Dann stellt sich bloss die Frage ob es nicht zuspät ist all meine Güter wie Haus und Auto, Motorrad zu verkaufen? Aber wenn ich kein Geld bzw. Konto mehr in Deutschland oder Europa habe kann sie auch nichts verlangen??!!
Würde mich freuen wenn jemand auch in solch einer ähnlichen Lage ist oder mir gute Ratschläge geben kann.

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  KM zur Therapie zwingen
Geschrieben von: Anti-JA - 20-01-2011, 23:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Huhu,

wie kann ich die KM zur Familientherapie zwingen ?

Derzeit noch alle zusammenlebend.

Ich war bereits dort - aber die KM hat Null Bock.

Das ganze wird mir zu blöd.

Als KV tue ich alles um die Kiste zu retten und die KM unternimmt nichts.

Ist das Kindeswohl der KM nichts wert ?



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