| Hallo, Gast |
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.
|
| Foren-Statistiken |
» Mitglieder: 1.752
» Neuestes Mitglied: Cuibono
» Foren-Themen: 8.259
» Foren-Beiträge: 152.247
Komplettstatistiken
|
| Aktive Themen |
ZEIT: Meine Ehe hat mich ...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
Gestern, 14:57
» Antworten: 4
» Ansichten: 342
|
zusätzliches Taschengeld ...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: Alimen T
Gestern, 14:53
» Antworten: 5
» Ansichten: 2.969
|
Erfahrungen Protokollberi...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
Gestern, 02:42
» Antworten: 2
» Ansichten: 333
|
Schwedische Polizei nimmt...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Alimen T
15-11-2025, 21:34
» Antworten: 9
» Ansichten: 333
|
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
13-11-2025, 23:26
» Antworten: 102
» Ansichten: 12.629
|
Missbrauchslügen verwirke...
Forum: Gerichtsurteile
Letzter Beitrag: p__
13-11-2025, 22:21
» Antworten: 0
» Ansichten: 127
|
Informationen über das de...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Paul Rosenberg
13-11-2025, 22:17
» Antworten: 15
» Ansichten: 949
|
SGB II - Freibetrag für U...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Paul Rosenberg
13-11-2025, 20:53
» Antworten: 37
» Ansichten: 4.508
|
Ich werde wohl Alleinerzi...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
13-11-2025, 18:04
» Antworten: 70
» Ansichten: 25.188
|
Mediation Vor/nach Gerich...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
12-11-2025, 18:23
» Antworten: 19
» Ansichten: 3.633
|
|
|
| Wie Unterhaltsanspruch deckeln? |
|
Geschrieben von: IWAN - 06-12-2010, 14:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
|
 |
Hallo,
habe mich nach langem Einlesen hier mal angemeldet da ich einen Rat brauche.
Nach gefühlten 100 Jahren Trennungskrieg, haben wir uns jetzt verglichen, Richterspruch steht noch aus.
Ein Teil der Vereinbarung ist, xxx % zahl ich nach Düsseldorfer für mein Kind.
So weit so gut, hab ich kein Problem mit, wie kann ich aber verhindern, dass die Gegenseite in der Zeit bis 18 nachkartet.
d.h. mein Einkommen alle zwei Jahre prüft und mit Abänderungsklagen kommt.
Wäre der Satz:
„von weitergehenden Unterhaltsansprüchen wird im Innenverhältnis freigestellt“
geeignet um mich dahingehend in Sicherheit zu wissen?
Oder gibt es eine bessere (sicherere) Formulierung?
Grüße
IWAN
|
|
|
| Kinder besuchen trotz Unterhaltsschulden |
|
Geschrieben von: libertas - 04-12-2010, 20:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
|
 |
Hallo Leute,
habe jetzt seit 4 monaten keine mail mer bekommen vom sozialamt im alpenland.
Meine kinder darf ich auch nicht mehr ueber skype sehen.Angeblich wollen sie nicht.Das sagt die Mutter.Naja!!!
Nachdem ich das Sozialamt auf kindesentzug aufmerksam gemacht habe,klappte es eine weile,aber weil der grund sich geaendert hatt werden sie (sozialamt) nicht mehr mit der mutter reden,denke ich.
Ich ueberweise danke hilfe vom ehefrau und familie monatlich ein kleinen beitrag,aber wofuer?einkommen habe ich null!!bim zwar als selbtstaendig angemeldet hier im Euro2004 aber habe leider noch nichts verkauft.Zum glueck bezahlt mir der staat hier fuer das erste jahr als selbstaendiger sozialversicherung.
Naja..habe mir schon ueberlegt meine Kinder besuchen zu gehen(moechte es der mutter nicht gerade einfach machen,evtl eine anzeige vor ort wegen kindesestzug) was meint ihr dazu
Koennen die mir da behalten?Schweizer staatsbuerger bin ich nicht mehr.Habe es abgegeben!!!.
Da ich kriminell bin wuerden die mich sowieso ausweisen.Danke SVP!!!
Bin jetzt wieder reinrassig!!hehe
liebe gruesse aus dem naechsten pleiten land der EU.geile sache diese EURO!!der staat schuldet milliarden.ich ein paar tausend....
|
|
|
| Wenn Mutter den Vater nicht angibt |
|
Geschrieben von: Skipper - 29-11-2010, 11:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
|
 |
Ohne konkreten Bezug geht es mir hier nur um nicht-eheliche Elternschaft bzw. um die Feststellung der genetischen Vaterschaft; Zeugung auf natürlichem Wege ohne Gewalt usw.
Die Mutter steht mit Geburt fest. Selbst wenn Mutter und vermeintlicher Vater einer Eltern-/Vaterschaft aus freien Stücken zustimmen, so ist die genetische Vaterschaft nicht sicher. Letzte Gewißheit bringt nur ein Gentest.
Was ist aber, wenn die Mutter den Vater nicht benennen kann, weil Flittchen und mehrere Männer infrage kommen, oder sie den Vater des Kindes nicht benennen will, aber könnte.
Ziemlich kompliziert wird es, wenn der Vater u.U. gar nichts von seinem Glück, sprich Kind, weiß.
Eine Mutter hingegen weiß immer (oder kann zumindest eingrenzen), von schweren kognitiven Defekten und einer Jungfernzeugung mal abgesehen.
Ich bin nicht sicher, ob und wie eine Mutter verpflichtet oder sogar gezwungen werden kann, den Namen (oder die infragekommenden) zu nennen. Wie ist die aktuelle Rechtslage?
M.E. spricht aus den Grundrechten des Vater und des Kindes viel für einen Anspruch auf Nennung des Vaters. Wer hat aber welche Ansprüche gegen wen? Wie könn(t)en sie durchgesetzt werden?
Ich befürchte, daß mit der Einführung des automatischen Sorgerechts ab Feststellung der Vaterschaft die Fälle ansteigen könnten, in denen eine Mutter das alleinige Sorgerecht dadurch behalten möchte, indem sie den Vater einfach nicht angibt, die genetische Vaterschaft schwer klärbar wird, der Vater von sich aus nichts unternimmt, weil nicht weiß, weil sich Frau mit Leibesfrucht und männlichen Erbinformationen davon gemacht hat.
Profiler
|
|
|
| Zuwenig bezahlt |
|
Geschrieben von: Schwerter - 25-11-2010, 13:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
|
 |
Hallo,
ich habe festgestellt, das ich gemäß DD-Tabelle das ganze Jahr für meinen Sohn zuwenig bezahlt habe. Das schöne daran ist, das die doofe Ex es nicht bemerkt hat. Sollte das irgendwann ihre kümmerlichen Gehirnwindungen erreichen, müsste ich dann nachzahlen oder ist das verwirkt ?
Gruß
Schwerter
|
|
|
| § 33 Meldegesetz - EMA Anfrage |
|
Geschrieben von: firefox - 20-11-2010, 19:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
|
 |
Hallo,
meine Frau hat sich für Ihre neue Adresse nach § 33 Meldegesetz eine Auskunftssperre eintragen lassen. Obwohl mein Anwalt triftige gründe vorgetragen hat, verweigert das Melderegister die Auskunft.
Was für Möglichkeiten gibt es noch, an die Ladungsfähige Anschrift meiner Frau zu kommen ??
Oder ist es als Schuldner einfach so leicht seinen Gläubigern zu entkommen. Sprich umziehen und sperre setzen lassen. Fertig ??
Gruß
Firefox
|
|
|
| Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind |
|
Geschrieben von: Shalom Aleichem - 19-11-2010, 20:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
|
 |
Hallo,
ich habe da einmal eine Frage - selbstverständlich vollkommen hypothetisch ohne Bezug zu lebenden oder verstorbenen Personen.
Mann (Hubert) hat mit Frau (Christel) ein Kind (Beelzebub) - diese trennen sich und Hubert muß löhnen. Da Hubert aufgrund seiner Zahlungen stehts am Existenzminimum krebst, bleibt ihm die gesellschaftliche Anerkennung und eine nennbare Karriere erspart.
Christel lernt einen neuen Mann kennen (Thordal Eyersson) und bekommt ein entzückendes kleines Kind namens Hasso, da ist Beelzebub - sagen wir - 14 Jahre alt.
Vier Jahre später will Hubert auch einmal nach Athen in Urlaub fahren und plant Christel an den Zahlungen für das Kind zu beteiligen.
Christel verdient 0 Euro netto
Hubert verdient 1250 Euro netto
Abzüglich Selbstbehalt ist also Hubert weiterhin der Depp, da Christel aufgrund der Erziehung von Hasso, Thordal Eyerssons Ebenbild nicht zu einer Vollzeitarbeit herangezogen werden kann.
Nun, aber was kann Hubert dafür?
Also fordert Hubert Herrn Thordal Eyersson auf seine Lebenspartnerin in soweit finanziell zu unterstützen als daß sie den hälftigen Kindesunterhalt zahlen kann, denn T.E. verdient rassige 4000 Euro netto im Monat.
Frage 1
Geht das so wie Hubert sich das ausgedacht hat? (6 P.)
Frage 2
Muß Hubert im Erfolgsfall auch noch die Gerichtskosten tragen? (2 P.)
Frage 3
Wenn Thordal Eyersson und Hubert 400 km voneinander entfernt losfahren, Hubert mit dem Rad und 20 km/h und Thordal mit dem Audi A8 mit 200 km/h - wieviele Kilometer sind dann beide bis zum Vereinbarten Gerichtermin gefahren? (1 P.)
|
|
|
|