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Geschrieben von: Jens - 19-11-2010, 12:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (52)

Hallo zusammen,

eigentlich habe ich keinerlei Probleme, sondern ich möchte einem guten Nachbarn und mittlerweile Freund helfen.

Folgende Situation:

Seit mehr als 20 Jahren ist Herr A. verheiratet. Aus dieser Ehe stammen 4 Kinder, wobei noch 3 (6,9,17 Jahre alt) zuhause wohnen. Seine Ehefrau treibt seit 2 Monaten die Familie in den Ruin, da sie ihre Konten alle überzogen hat…eine Handy-Rechnung von 1700,-Euro nicht zahlen kann…und ihre Kreditkarten total überzogen hat. Grund dafür ist eine Urlaubsbekanntschaft…

Gestern kam es zum Konflikt, als Herr A. seine Frau zur Rede stellte. Sie weigert sich seit 2 Monaten Miete und Strom zu bezahlen. Kindergeld etc. werden von seiner Frau dazu benutzt, um angeblich Schulden abzutragen.

Frau A. griff darauf ihren Mann an und machte auch nicht Halt vor den beiden jüngsten Kindern, wobei sie das jüngste Kind am Türrahmen würgte. Er versuchte dann die Kinder zu schützen und floh mit ihnen in meine Wohnung. Ich habe mir erlaubt, die Polizei zu benachrichtigen und diese hat dann Frau A. ein 10tägiges Hausverbot erteilt.

Das Jugendamt wurde ebenfalls informiert und mehrfach um Hilfe gebeten. Doch aus dieser Richtung kommt keinerlei Unterstützung. Ebenso wurden sämtliche Hilfsorganisationen (Caritas..profamilia...etc) kontaktiert, jedoch ohne einen einzigen Erfolg! Wäre Herr A. eine Frau….wäre alles kein Problem! Aber als Mann? Nichts….

Da Frau A. die Hauptverdienerin der Familie war und sich Herr A. um die Kinder kümmert steht die Familie vor dem Ruin. Miete und Strom nicht bezahlt….keinerlei Hilfe durch die Ämter in Aussicht. Lediglich der Hinweis des Jugendamtes, einen Anwalt einzuschalten um die Scheidung zu vollziehen…..

Frage:

Habt ihr eventuell eine Idee, was Herr A. unternehmen kann, um aus dieser Situation zu kommen???

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Sad Gehaltspfändung
Geschrieben von: firefox - 17-11-2010, 16:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (34)

Hallo,

meine "noch Eherfrau" hat mir nun eine Gehaltspfändung verpasst.
Was kann ich dagegen tun ??

Mir bleiben vom November Gehalt, gerade mal 800 € übrig.
Das reicht für die Miete und den Kredit, das war es dann aber auch schon. Sad

Gruß
Firefox

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  Ich will Umzug der Kinder verhindern - was muss ich beachten?
Geschrieben von: Michael - 16-11-2010, 20:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (81)

Hallo,

habe gerade dieses Forum entdeckt und hoffe auf Unterstützung!

Meine Ex hat mir eröffnet, dass sie mit den Kids (12 und 8) 700 (!!!) km wegziehen will.

Ich habe ihr unmissverständlich klargemacht, dass ich definitiv keine Zustimmung geben werde.

Wer hat sowas schon erlebt? Was muss ich beachten? Hat sie eine Chance, mit den Kindern gegen meinen Willen wegzuziehen?

Wir leben seit 3 Jahren getrennt, bislang habe ich die beiden alle 14 Tage gesehen. Aber geschieden sind wir noch nicht, wir wollten das demnächst in Angriff nehmen. Kann es für mich Vorteile haben, wenn wir noch verheiratet sind?

Sie behauptet, die Kinder wollen den Umzug mitmachen, aber ich vermute eher, sie hat sie beeinflußt.

Was kann ich tun?

Michael

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  Notfallplan
Geschrieben von: Lediger - 15-11-2010, 17:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo Leute,

ich habe intensiv nachgedacht und mich dafür entschieden, dass ich mittelfristig doch heiraten und Kinder bekommen will, das volle Programm also.
Im materiellen Single-Dasein werde ich mein Glück nicht finden können, daher ist der Weg für mich alternativlos und muss es daher riskieren.
Dies bitte ich zu respektieren.

Aber: Ich weiß natürlich, auf welches Risiko ich mich da einlasse und will einen „Notfallplan“ haben, damit ich im Fall der Fälle, SCHNELL und vor allem RICHTIG reagieren kann.

Also würde ich gerne so viel wie möglich vorausplanen:
- Welche Länder eignen sich am besten zur Flucht?
- Welche Fremdsprachen sollte man erlernen? (spanisch?)
- Sollte ich, bevor Kinder gezeugt werden, irgendwas „vertraglich“ aufsetzen lassen? Bzw. irgendwas diesbezüglich in den Ehevertrag schreiben?
- Wie kann ich sicherstellen, dass ich die gemeinsam genutzte Wohnimmobilie, die aber zu 100% in meinem Eigentum wäre, ohne Einschränkungen und schnell zu Geld machen kann? (schnell=unter Marktwert, aber inwiefern ist man da eingeschränkt bei Heirat & Co? Güterstand wäre eine modifizierte Zugewinngemeinschaft)
- WANN wäre der richtige Flucht-Zeitpunkt, wenn ich feststelle, dass eine Trennung definitiv ansteht?
Schon vor der Scheidung? Während der Scheidung? Nach der Scheidung?
- Was könnte sich sonst noch präventiv vorbereiten/planen für den Notfall?


Ich danke euch für die Mithilfe.

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  Umgang. Nur Vereinbarung oder Beschluß?
Geschrieben von: Skipper - 15-11-2010, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Moin.
Ich habe vor Jahren einen Antrag auf Umgangsregelung gestellt.
Mein Vorschlag wurde in einer Anhörung in eine Elternvereinbarung überführt, der das Gericht 'beigetreten' ist, so das Protokoll der Anhörung. Mit einem 'Beschluß' wurde das Verfahren nicht abgeschlossen.
Bislang konnte mir niemand so recht sagen, was das jetzt genau ist: Ist es eine Vereinbarung, ein Vergleich oder ein Beschluß?

Die Frage dahinter ist nämlich, ob dieses Ding nur mit einer Abänderungsklage abänderbar ist.

Das JA meint, ich müsse klagen, sieht sich von der Leistungspflicht zu Beratung und Vermittlung gem. § 18 SGB VIII befreit. Mutter wolle an der Regelung festhalten, das JA sei an die Vereinbarung gebunden. Da könne man nichts machen.

Die Regelung muß den stark veränderten Bedingungen, insbesondere den Bedürfnissen und dem Alter der Kinder angepaßt werden, wird längst nicht mehr wie festgelegt praktiziert.

Wer weiß 'was dazu?

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  Österreich: OGH Geschäftszahl 7Ob155/08g vom 11.09.2008
Geschrieben von: Petrus - 14-11-2010, 08:58 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

OGH 7Ob155/08g vom 11.09.2008

Dieses Urteil hat Europäische Bedeutung hinsichtlich der Zuständigkeit der Gerichte mit Bezug auf die EuEheVO (Brüssel IIa).

Hintergrund: Eine Österreicherin heiratet einen Italiener in der Schweiz. Nach einigen Jahren trennen sie sich in der Schweiz wieder. Weil Österreich aber noch restriktiver gegenüber Männern ist, als es die Schweiz ohnehin schon ist, zieht die Österreicherin in ihr Heimatland um und reicht dort umgehend die Scheidung ein. Das angerufene Österreichische Gericht muss nun aufgrund der EuEheVO klären, ob es zuständig ist.

Um es vorweg zu nehmen - es hat sich für unzuständig erklärt, was schließlich vom Obersten Gerichtshof in Österreich mit dem zitierten Entscheid bestätigt wurde.

Hintergrund der Entscheidung ist die Ausschließlichkeit der EuEheVO bei der Klärung der Zuständigkeit und die Anknüpfbarkeit des Beklagten an einen Europäischen Staat - die Schweiz ist Drittland, genauso wie zB. die Türkei.

Nach EuEheVO Art.3 "Allgemeine Zuständigkeit" Abs 1 a) gibt es sechs Regeln, nach denen ein Gericht zuständig wäre - dabei wäre allenfalls die letzte für die Österreicherin anwendbar:

Zitat:Artikel 3
Allgemeine Zuständigkeit
(1) ... die Gerichte des Mitgliedstaats [sind] zuständig,
a) in dessen Hoheitsgebiet
...
- der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
wenn er sich dort seit mindestens sechs Monaten
unmittelbar vor der Antragstellung aufgehalten hat
und
entweder Staatsangehöriger des betreffenden Mitgliedstaats
ist oder, im Fall des Vereinigten Königreichs und
Irlands, dort sein „domicile“ hat;
Sie (also "er" im Text) könnte Österreichische Gerichte anrufen, wenn sie sich schon seit sechs Monaten dort aufhalten würde - eine Frist, die sie nicht eingehalten hat. Dabei ist aber auch entscheidend, dass der Italiener die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, nämlich Italien, hat. Er ist damit durch die Ausschließlichkeitsbestimmungen aus Art.6 geschützt:
Zitat:Artikel 6
Ausschließliche Zuständigkeit nach den Artikeln 3, 4
und 5

Gegen einen Ehegatten, der
a) seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines
Mitgliedstaats hat oder
b) Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist oder im Fall des
Vereinigten Königreichs und Irlands sein „domicile“ im
Hoheitsgebiet eines dieser Mitgliedstaaten hat,

darf ein Verfahren vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats
nur nach Maßgabe der Artikel 3, 4 und 5 geführt werden.
Das kann man wohl nur als Pech bezeichnen. Anders sehe die Lage aus, wenn ihr Ehegatte aus einem nicht EU Staat, wie Nigeria käme. Dann würden die Ausschließlichkeitsbestimmungen nicht gelten und damit Art.7 zur Anwendung kommen:
Zitat:Artikel 7
Restzuständigkeit
(1) Soweit sich aus den Artikeln 3, 4 und 5 keine Zuständigkeit
eines Gerichts eines Mitgliedstaats ergibt, bestimmt sich
die Zuständigkeit in jedem Mitgliedstaat nach dem Recht dieses
Staates.
...
Genauso sieht es auch das OGH Österreichs:
Zitat:Der Beklagte wäre also dann nicht durch Art 6 EuEheVO geschützt, wenn er weder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats wäre
noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat hätte. Nur in diesem Fall wäre der Ehefrau -
mangels Vorliegens der Voraussetzungen für die „Ausschließlichkeit der in den Art 3 bis 5 EuEheVO
festgelegten Zuständigkeiten, die die Zuständigkeitsvorschriften des nationalen Rechts verdrängen"- durch Art 7 EuEheVO die nationale
Restzuständigkeit nach § 76 Abs 2 Z 1 JN eröffnet
festgelegten Zuständigkeiten, die die Zuständigkeitsvorschriften des nationalen Rechts verdrängen"
...
Mit anderen Worten wäre die Frau in Österreich durchaus mit ihrem Scheidungsantrag erfolgreich gewesen, wenn ihr Gatte Nigerianer gewesen wäre, weil er dann eben nicht durch die EuEheVO geschützt gewesen wäre.

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  Gelder im Ausland
Geschrieben von: p__ - 13-11-2010, 22:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Die Schweiz ist Out, Singapur und Hongkong sind im Kommen:

http://de.news.yahoo.com/2/20101113/tbs-...1e315.html

"Mit Hongkong hat Deutschland laut "Spiegel" kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, der Vertrag mit Singapur lasse Lücken bei der Amtshilfe. Schnelle Abhilfe ist dem Bericht zufolge nicht in Sicht, weil sich Finanz- und Wirtschaftsressort über grundlegende Fragen der Besteuerung deutscher Unternehmen in Singapur streiten."

Asien ist im Kommen :-) Zumindest für die, die noch Geld vor dem Unterhaltswahnsinn zu retten haben.

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Information WO IST MEIN KIND ?! Verzeifelter Hilferuf eines Vaters VORSICHT LANG
Geschrieben von: netteschubse - 12-11-2010, 04:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

[font=Verdana]

Ein nettes Hallo an alle hier,
ich bin neu im Forum und habe mit großem Interesse Eure Beiträge gelesen....Ihr habt mich bestärkt, darin, ebenfalls meine Geschichte zu schreiben.

Ich bin Vater einer 8 jährigen Tochter Heart. Kein Sorgerecht da unehelich. Bis vor 4 Jahren habe ich in der gleichen Stadt gelebt wie sie. Wenn die KM es wollte konnte ich meine Kleine sehen, das kam ganz auf Ihre Tagesform an. Jedoch kam es auch vor das vereinbarte Tage nicht eingehalten wurden, wie z.B. den Weihnachtsabend mit mir bei meiner Familie zu verbringen und ich vor der Tür stand, klingelte, anrief und nach einer Stunde wieder fuhr....ohne meine Tochter,ohne ein Gespräch oder eine Erklärung.
Als ich von meinem damaligen Arbeitgeber versetzt wurde musste ich einwilligen da ich sonst meine Arbeitsstelle verloren hätte. Also ging ich schweren Herzens 400 km....
Dort lernte ich meine heutige Ehefrau kennen und lieben.
Ich zahlte den KU und hatte jedoch keine Chance mehr meine Tochter zu sehen. Nur noch über den Umweg das meine Eltern sich sehr gut mir der KM stellen mussten um meine Tochter zu bekommen konnte ich 400 km dorthin fahren um für ein Wochenende meine Tochter zu sehen.
Ich suchte mir eine neue Arbeitsstelle da ich bei der alten jedes Wochenende arbeiten musste....so hätte ich sie nicht mehr sehen können. Jedes Mal ein rießen Herzschmerz, sie wollte mitkommen und nicht mehr zu Ihrer Mutter. Wir entdeckten u.a. Hautabschürfungen ebenso wie Verhaltensveränderungen an Ihr die zu Ihren Aussagen gegen die KM passten. JA Aussage nach vorsprechen....Wir haben uns bei der KM angemeldet und waren im Haushalt. Es ist alles in Ordnung und solange noch nichs passiert ist Angry unternehmen wir nichts. Es wurden ausführliche Gespräche geführt und es gäbe keinen Anlass zur Sorge. Ich solle die Mutter Mutter sein lassen und mich um meine Angelegenheiten kümmern Huh....nee, is klar ! Es ging soweit das meine Tocher sogar ausgebüchst ist als sie erfuhr das Sie wieder zu Mama gebracht wird. Von solchen Vorfällen könnte ich noch mehrere Seiten füllen....

Und jetzt kommt der Knaller....Madame erwirkte eine Lohnpfändung mit eigenem Antrag wegen NICHT GEZAHLTER UNTERHALTSZAHLUNGEN....Hallo ???????????
Und ich durfte die Firma verlassen. Sie erkundigte sich auch noch kurz vorher dort ob ich denn dort arbeite....SIE WUSSTE ES NICHT VON MIR !
Ich konfrontierte die KM und diese lachte mich aus. Schöne Sache!
Die Sache wird noch immer geprüft denn ich hatte Belege und Sie zwei Bankkonten Big Grin ! Nun bekomme ich ALG1 und habe aber zumindest den Prozess gegen meinen Ex-Chef gewonnen. Und Unterhalt wird mir jetzt direkt von diesem abgezogen....direkt an die KM. Somit bleiben mir 800 Euro und 380 gehen an sie. Somit bleiben uns mit dem Job meiner Frau nach allen Abzügen ca. 300 Euro zum leben und die AA schreibt nun überschreitendes Einkommen und somit keine extra Zahlungen....DIE RECHNEN DAS VOLLE ALG1 AN !

Ostern diesen Jahres sollte ich ihr dann 800 Euro bezahlen. Auf meine Frage des warum kam die Antwort durchs Telefon.....tata....dann kannst Du Deine Tochter sehen Exclamation....naja, schriftlich wollte sie mir das nicht geben und somit gab es auch kein Geld von mir, das es so oder so nicht gegeben hätte Wink.
Und nun hört es eigentlich auch auf....denn meine Tochter ist seit Mai 2010 verschwunden und die KM auch. Andere Adresse, andere Handynummer, andere Stadt ! Nur Post im Oktober 2010 von einem anderen JA das meine Tochter nun in diesem Landkreis wohnt.
Mein Ra bekam ebenso wenig Auskunft wie ich über die neue Adresse, die auch in keinem Schreiben von diesem JA stand....es bestände Gefahr für das Kind Exclamation und das Telefonat war beendet bzw. der Schriftverkehr von Seiten des JA.
Da fällt mir ein....Würde eine Strafanzeige Sinn machen auch wenn der Aufenthaltsort in Deutschland ist und unter welchem Tatbestand ?

Nun werde ich auf eigene Faust jedoch im Sinne der Gesetze handeln und rechagieren !

Falls Ihr mögt, folgt weiterer Input.
Gleichgesinnte Grüße !
[/font]
der geschubste

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  Hat die Ex irgendwas in der Hand ?
Geschrieben von: Schwerter - 10-11-2010, 14:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (36)

Hallo,
kurz zur augenblicklichen Situation. Nach meiner Scheidung habe ich 1 Jahr lang, wie vom Richter befohlen, an meine Ex Unterhalt gezahlt. Dieser Zeitraum stand so im Scheidungsurteil. Danach habe ich natürlich nichts mehr gezahlt. Heute morgen ruft mich meine Ex an und erzählt mir, das sie kein Hartz 4 bekomme, weil wir noch ein gemeinsames Haus haben, welches vermietet ist. Außerdem fände sie trotz aller Anstrengungen keine Arbeit. Deshalb MÜSSE ich ihr jetzt Unterhalt zahlen !!! Unser Sohn, der bei der Ex wohnt ist jetzt 9 Jahre alt.

Ist das nur eine dreiste Forderung von der Ex oder haben sie und ihr RA irgendwas juristisch verwertbares in der Hand ?
Zuerst musste ich bei ihrer Forderung am Telefon laut lachen, da ich aber auch durch den Irrsinn des deutschen Familienrechts gegangen bin, kommen mir nun Bedenken, ob sie nicht doch was abschröpfen kann.

Gruß
Schwerter

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  Scheidungsantrags-Unterlagen futsch
Geschrieben von: Terbeck - 10-11-2010, 12:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Meine Erfahrungen/Erlebnisse mit dem zuständigen Familiengericht und dem offensichtlich gleichgeschalteten JA füllen ja bereits unzählige Seiten und anteilig die Haarfarbe mit grau.
Jetzt aber der Hammer.
Mein Anwalt fragt beim zuständigen Familiengericht an, wie der Stand des von ihm für mich eingereichten Scheidungsantrages sei, da er seit Anfang vergangenen Monats auf eine Reaktion warte. Zudem sei er verwundert, dass noch keine Rückmeldung über die Befindung des OLG hinsichtlich der von der Familienrichterin "kalkulierten" Unterhalbsbeträge seit nunmehr 9 Monaten erfolgt sei.
Nichts bekannt, war die Antwort, ein Scheidungsantrag liegt hier nicht vor, muss wohl verloren gegangen sein.

Das war Stand gestern abend.
Ob es nun nicht wohl an der Zeit ist, etwas deutlicher zu werden bzw. die Frage zu stellen, ob die Qualifikation der zuständigen Richterin wohl ausreiche, derartige Verfahren überhaupt führen zu können?

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