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| Jugendamturkunden / Frage |
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Geschrieben von: Nappo - 25-03-2011, 11:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Im Jahre 2006 ( Jahr der Trennung ) wurde ich zum Jugendamt geschickt - ich war ja Trennungstechnisch noch grün hinter den Ohren - und durfte dort die Urkunden in Bezug auf Kindesunterhalt unterschreiben. Vorher war ich mal im Forum des vafk und erkundigte mich nach den versch. Formen dieser Beurkundung.
Im Jugendamt, den zuständigen Bearbeiter dazu befragend, sagte dieser : "So was machen wir hier nicht. Wir machen nur die Dynamischen."
Weiter befragte ich meine Anwältin (!) - Bitte nicht schlagen ;-) - ob ich das nun tun müsse, woraufhin sie hysterisch in den Hörer rief : "Ja Ja ! Sie MÜSSEN dahin. Das geht nicht anders! Sie müssen !"
Nun gut......
Nun habe ich diese Dinger am Hals, die mir ein Jugendamtmitarbeiter ausstellte, mit dem ich mich dann noch unterhielt. Dessen Zitate im Übrigen, möchte ich Euch nicht vorenthalten ! Ich werde sie NIE vergessen !
1. "Ich habe die Brühe schon selber ausgelöffelt ! (Zwischendrin rief seine EX an und meinte, Er solle mal die Kinder von der Schule holen...Grins). Ich weiß worum es geht.
2. Ich habe zweimal auf die Verfassung des Landes (Bundesland) geschworen. Kommen Sie mir nicht mit Rechtsstaat!
3. Machen Sie mal ruhig. Wenn heutzutage eine Frau sie fertig machen will, dann schafft die das auch.
4. Man weiß doch mittlerweile, warum Männer ab 35 sich verweigern wieder Kinder zu bekommen. Aber da hat keiner Interesse daran , dies öffentlich zu machen.
Gut ne?
Nun weiter : Ab November 2009 konnte ich beim besten Willen den Gesamtbetrag des Unterhaltes nicht mehr aufbringen. Derzeit zahle ich also weniger.
Dadurch erhöhen sich die Schulden. Also ging ich zu meiner (neuen) Anwältin (!) und meinte, wir müssen diese bei Gericht abändern lassen.
Sie beantragte PKH - die Gegenseite schrieb sich die Finger Wund.
PKH vom Amtsgericht abgelehnt- Die Gegenseite schreibt....
Sie beantragt PKH / Beschwerde beim Landgericht
Ergebnis : PKH abgelehnt - Gegenseite schreibt wie ein Weltmeister und hält erfolgreich dagegen.
Daraufhin : Still ruht der See.
Ich bekomme zwei Rechnungen a 50 € von den Gerichten wegen der Kosten. Diese wurden nie angemahnt und also von mir auch nicht bezahlt ;-)
Anwältin macht nichts mehr. Punkt !
Also gehe ich letztens zu Ihr und meine, Sie solle nun endlich das Verfahren fortsetzen und ich würde dann die Gerichtskosten schon irgendwie aufbringen und einzahlen können. Dies ist Stand heute!
Zum Schluß :
In der Zwischenzeit kommt die Gegenseite auf mich zu, und jetzt wird es nochmal für den geneigten Leser (hoffentlich) spannend.
Der Ehemann der KM hat ein Verfahren (Er ist Lehrer) am laufen wegen
- Mißbrauch Schutzbefohlener und
- Körperverletzung im Amt
(Das Jugendamt weiß davon, scheint aber nicht sonderlich beeindruckt)
Das Verfahren wurde eingestellt.
Zwischenzeitlich läuft ein neues Verfahren, da Er die erwachsenen Kolleginnen nicht minder attraktiv fand, was nicht zwingend auf Gegenliebe stieß.
Nun gut: Er hat ja nun meine EX (auf gleichem wege aufgerissen). Jeder bekommt eben was er verdient....Grins.
Daraufhin (Einstellung des 1. Verfahrens) sucht Er mich raus ( ich musste auch als Zeuge aussagen ) und zeigt mich an auf
- Unterlassung
- Schadenersatz
Nun gut, denke ich. Mach mal ! Als die Gegenseite merkt, dass ich nicht klein bei gebe, legt die Gegenseite (!) einen Vergleichsvorschlag vor - vor dem Landgerichttermin! - der folgendermaßen lautet :
- Wir (die Gegenseite ) ziehen die Anzeige zurück, wenn Ihr Mandant zukünftig eine Summe X an Unterhalt zahlt.
-Weiterhin Ihr Mandant (also ich) der KM die ihm verbliebene fremdvermietete Haushälfte schenkt.
- Weiterhin eine Urkunde unterschreibt, dass Er sich zu keinem Zeitpunkt in der Zukunft mehr zu dem Lehrer äußern darf. Auch nicht in strafrechtlichen Verfahren.
Jetzt mache ich gerade eine Pause - grinse - und trinke einen Schluck Kaffee.
Meine Anwältin ruft mich an und meint : "Machen Sie das doch. Dann sind Sie alles los!"
"Die wollen nämlich den aufgelaufenen Unterhalt (also die Schulden) dann verrechnen mit der Haushälfte die Sie der KM übertragen!"
ICH erkläre dann der Anwältin, was das denn für ein Vergleich sein soll und das man Kindesunterhalt nicht verrechnen dürfe und dieser nicht zur persönlichen Bereicherung der KM dient!
Die Anwältin meint, ich hätte dann doch eine schriftliche Bestätigung, dass die Verrechnung gelte und man auch nicht mehr vollstrecken könne.
Ich bin hart geblieben und habe gesagt, dass das nicht geht und jeder Familienrichter mir das Ding soweiso um die Ohren haut.
Dannn würde es heißen : Haushälfte weg! Unterhaltsschulden immer noch da! Lach....
Weiter gehts :
1. Termin beim Landgericht. Mit Beweismittel ohne Zeugen.....(Das ist der Termin wegen der Anzeige gegen mich, auch wenn es jetzt nichts mit den JA-Urkunden zu tun hat)
Meine Beweismitel reichen nicht aus (was meine Anwältin hätte wissen müssen) und die Gegenseite verweigert sich, jetzt noch Zeugen zu zu lassen. (Die wissen auch genau , warum....)
Das Verfahren führe quasi Ich ! Die Anwältin sagt im Grunde nichts....
Der Richter prüft den Sachverhalt und läßt die Hauptbelastungszeugin, nach Überprüfung, einige Tage später zur zweiten Verhandlung zu!
Diese Verhandlung ist am 31.03.2011. Bin gespannt. Die Zeugin hat eine Heidenangst vor dem Lehrer und hat sich schon einmal krank schreiben lassen. Deshalb wurde der Gerichtstermin verschoben....
So kann's gehen.
In der Zwischenzeit ( die Gegenseite muß ja viel Angst haben) bekam ich den Vergleichsvorschlag noch zweimal (!) vorgelegt.
Ich habe abgelehnt... So ein böser Mann - ich aber auch....
Nun habe ich soeben die Anwältin angemailt, ob sie denn jetzt wegen der Urkunden entsprechendes Verfahren "beantragt" hat.
Sollte sie nicht innerhalb 3 Tagen antworten, muß ich mir wohl wieder Jemand Anderes suchen.
Und wenn sie nicht gestorben sind......
Geht die Geschichte noch sehr lange weiter.......
In Memoriam an den JA-Mitarbeiter : "Kommen Sie mir nicht mit Rechtsstaat...."
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| zustimmung zur Adoption notwendig? |
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Geschrieben von: bubble - 25-03-2011, 01:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo Leute,
ich habe eine Wissensfrage.
Unverheiratetes Paar hat ein Kind. Alleiniges Sorgerecht liegt bei der KiMu. Trennung, Kind bei Mutti, Mutti lernt neuen LAP kennen, große Liebe, Überlegung zu heiraten, Kind "Einzubenennen", ... Ziel: "perfekte "Familie".
Nun die Frage: Muss der Vater des Kindes bei einer Adoption gefragt werden und zustimmen, wenn Mutti und LAP auf den Gedanken kommen, Kind zu adoptieren?
Danke schonmal!
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| Sohn Ausbildung geschmissen macht 400 Euro Job |
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Geschrieben von: neuleben - 24-03-2011, 14:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (52)
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So, jetzt ist es amtlich.
Mein Jüngster aus erster Ehe hat die Berufsausbildung geschmissen.
Will ab nächsten Monat einen 400 Euro Job machen.
Ist beim Arbeitsamt Arbeit suchend gemeldet.
Da wo er den 400 Euro Job macht, soll er angeblich ab September seine Ausbildung fertig machen, gleiche Branche.
Hat aber keinerlei Verträge.
Was mich am meisten ärger..............., die Berufsausbildung habe ich ihm besorgt, weil er mich darum bat, er selbst nichts gefunden hatte.
Der Personaler ist ein Bekannter von mir.
Der ist jetzt natürlich stinke sauer................
Was meint Ihr, muß ich was beachten ?
Ein Jahr ALG1 müßte ihm sicher sein.
Was er natürlich mit dem 400 Euro Job verschenkt, wenn das überhaupt stimmt..........???????????????
Och Mann!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ist das jetzt alles wieder chaotisch!!!!!!!!!!!!!!
Aber dann............. er fällt noch unter die U25-Regelung.
Jetzt geht der ganze Zirkus womöglich wieder von vorne los...........
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| Wie werde ich meinen Job los? |
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Geschrieben von: FreiHerr - 23-03-2011, 18:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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wie kriege ich meinen verdammten Job los?
Der AG will mir nicht kündigen, obwohl ich seit drei Wochen krank geschrieben bin. Ich habe ihn über meine Probleme informiert, hilft nichts. Auch die Perspektive das ich mehrere Monate lang krank sein könnte...
Ist selbst kündigen wirklich tödlich? Ich meine nicht wegen der Schulden, sondern wegen dem §170. Es ist noch nichts in dieser Richtung, könnte aber in paar Jahren aktuell werden und dann wird mich diese Selbstkündigung schwer belasten, oder?
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| Frage zu Unterhalt / Unterhaltspflichtverletzung |
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Geschrieben von: Nappo - 22-03-2011, 17:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo ! Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte bzw. einen Tipp/Verweis geben könnte bezügl. nachfolgenden Sachverhaltes :
1. Anwalt der Ex-Frau erläßt Anzeige nach § 170 StGB/Unterhaltspflichtverletzung
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nach meiner Einlassung ein.
2. Anwalt der Ex-Frau legt Beschwerde ein.
Die Staatsanwaltschaft veranlasst Klageschrift mit entsprechendem Termin des Amtsgerichtes.
Frage :
In Brief meines Anwaltes an mich steht u.a. wie folgt :
.... " Die in Ihrer Einlassung erklärte Auffassung, dass die Bedürftigkeit der Kinder zu prüfen ist, ist unrichtig. Auch ist nicht erforderlich, dass der Lebensbedarf der unterhaltsberechtigten Kinder gefährdet ist, um eine Unterhaltsverpflichtung zu begründen......."
Nochmals zur Erinnerung. Es geht hier um eine Strafanzeige nach § 170. Nicht um ein zivilrechtliches Verfahren.
Auf der Seite "trennungsfaq.com" steht :
• Ist der Taterfolg überhaupt eingetreten, also die Gefährdung des Lebensbedarfs des Kindes, weil sich der Unterhaltsverpflichtete seiner Pflicht entzogen hat?
Weiterhin :
• Wurde die Bedürftigkeit der Kinder überhaupt festgestellt? Wenn die Mutter genug Geld verdient, sind die Kinder nicht bedürftig.
Die Gefährdung des Lebensbedarfs war nicht gefährdet!
Die Muter verdient als Grundschullehrerin entsprechend.
Außerdem habe ich Unterhalt gezahlt, jedoch nicht die geforderte Summe, da ich das Geld schlicht und ergreifend (nachweisbar) nicht hatte.
Frage: Im "Trennungsfaq-Test" wäre ein Verweis auf ein urteil/Gesetz (?) hilfreich.
Was ist zu dem Satz des Anwaltes zu sagen?
Würde mich wirklich sehr freuen, konstruktive Tipps hierzu zu erhalten.
Vielen Dank an Alle im Voraus !
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| BGB1603 Jugendamt holt unberechtigt Geld über Finanzamt |
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Geschrieben von: calcaneus - 22-03-2011, 14:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo,
ich streite mich seit einiger Zeit mit dem JA rum und komme auf keinen grünen Zweig.
Vor 1,5 Jahren war ich 5 Monate arbeitslos, dementsprechend konnte ich keinen Unterhalt für meine beiden Kinder leisten. Nun hat das JA einfach die 5 Monate auflaufen lassen und mich danach zur Zahlung "gebeten" (ja, wenn sie im Unrecht sind bitten sie einen). Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich lt. §1603 BGB zur angegebenen Zeit nicht unterhaltspflichtig gewesen bin.
Damit war erstmal Ruhe, bis ich meine Steuer gemacht habe, dann hat das Finanzamt einfach die Steuerrückzahlung einbehalten - und das nur aufgrund dessen, dass das JA hier eine Schuld angegeben hat.
Das Kranke an der Sache ist, dass das JA sagte, dass - wäre ich über 6 Monate arbeitslos gewesen - wäre dieser Fall nicht eingetretren.
Man kann hier nur jedem raten darauf zu achten, dass man mind. 6-7 Monate arbeitslos bleibt da man sonst nen Haufen Schulden an der Backe hat.
Nun meine Frage - wie kann ich gegen dieses willkürliche Verhalten vorgehen?
Grüße
Tom
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| Trennung - Umzug mit Kind |
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Geschrieben von: lunimuc - 21-03-2011, 16:07 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Hallo zusammen!
Mein erster Beitrag hier und gleich ein Problem. Aber ich denke, dass sich die meisten ja deswegen hier angemeldet haben.
Zu meiner Situation. Meine Partnerin hat sich wegen einem anderen von mir getrennt. Wir sind nicht verheiratet haben aber beide das Sorgerecht. Unser Junge ist 8 Jahre alt. Aktuell ist es so, dass ich des Friedens willen und auch finanziell gesehen meiner Ex-Partnerin gestatte in der Wohnung zu bleiben. Das ist nicht so schlimm, da Sie dennoch die meiste Zeit bei Ihrem neuen Freund ist. Was aber nur eine Übergangslösung ist.. Ist ja klar! Ich kümmer mich also um unseren Sohn. Wecken, Brotzeit alles halt, was so nen Alltag ausmacht. 
Dies tue ich nun schon (gern) auch so seit 6 Jahren. Also Kindergarten, Schule, Hort usw. alles organisiere ich, da dies meine Arbeitszeiten zulassen und sie im Schichtdienst ist und keine Möglichkeit hat, das Kind kontinuierlich zu versorgen/betreuen.
Jetzt meine Frage. Ich könnte aktuell eine Wohnung bekommen, die auch näher an der Schule ist, wo mein Sohn hingeht. Das würde ihn auch riesig freuen, da er dann ja auch direkt bei seinen Freunden wäre. Aktuell fahre und hole ich ihn immer, wenn er bei seinen Freunden sein möchte. Der Unterschied zur jetzigen Wohnung wären ca. 2 km.
Im vorfeld sagte mir meine EX, dass der kleine bei mir bleiben kann/wird, da sie weiss, dass sie dem kleinen das Herz brechen würde, da wir zwei über die ganzen Jahre hin eine sehr enge Bindung haben. Er ist ein Papakind durchunddurch. 
Jetzt wo ich Sie mit der neuen Wohnung konfrontiert habe, heisst es auf einmal, neee das Kind will sie behalten (man merkt ganz klar es geht nur um ärgern). Die Frage ob sie es bekommt stell ich erstmal nicht, da dies richterlich entschieden wird.
Mir geht es nur darum, darf ich bei so einem kleinen Radius umziehen ohne das sie mir einen Strich durch die Rechnung machen kann. Der Umzug ist zum Wohle des Kindes und wenn meine EX bei ihrem neuen Lover bleibt, würde ich sogar ihr entgegenziehen. Also es würde sich nichts verschlechtern... Darf ich das dann ohne zu fragen?
Weil es gibt Anwaltsseiten im Netz die sagen ja und dann halt Seiten, wo es heisst, ... alles nicht so einfach. 
Danke für Info.
Gruss, Nico
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| Ehevertrag - jetztige Lage? |
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Geschrieben von: Panto - 21-03-2011, 16:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo Zusammen,
meiner Frau ist unter Umstände noch zu einem heftigen Streit zu zu muten -
Ehevertrag abgeschlossen in 2000 – wirksam nach deutschem Recht. Die wichtigste Klausel sind:
• Jeder Ehegatte kann über sein Vermögen im Ganzen sowie im gehörige Gegenstände des Hausrats frei verfügen
• Zugewinnausgleich findet nicht statt
• Zuwendungen der Ehegatten untereinander de Ehre sollen beim erwerbenden Ehehatten verbleiben
• Ausschluss des Versorgungsausgleichs entfällt - es gibt zwei Kinder (2.5 J + 6Mnt).
• Nachehelichen Unterhalt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen §1569 ff jedoch onhne § 1573 Absatz 2 BGB, bis das jüngste Kind das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ab da gilt der vollständige Unterhaltsverzicht
Allerdings seit 09/2009 gelten doch teilweise geänderte Gesetzgebung - welchen Einfluß hat die in meinem Fall?
Mein RA meint dass ich mich auf mindestens 3 Jahre Unterhalt vorbereiten sollte (Stand vor ein Paar Monate). Wie ist dies mit den Kindern?
Meine Frau hat das gemeinsam bezahlte Auto, Geschirr und ein gemeinsames Hochzeitsgeschenk mitgenommen, mit beträchtlich grösseren Wert als ich jetzt noch an Gegenstönde besitze.
Wie is eure Meinung?
Alles Gute
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| Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB |
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Geschrieben von: Skipper - 18-03-2011, 11:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Nach Zaunegger und Sommer-Urteil des BVerfG hat der Gesetzgeber den § 1626a BGB zu reformieren. Es ist mE abzusehen, daß eine Norm etabliert wird, die NICHT unseren Vorstellungen und den Interessen unserer Kinder, insbesondere nicht den Anforderungen der UN-KRK, der EMRK und dem Wesensgehalt des GG entsprechen wird. Eine gleichberechtigte elterliche Sorge ohne Weiteres ab Geburt (genauer: ab Feststellung der biologischen Vaterschaft) für nicht mit der Mutter verheiratete Väter wird es vermutlich nicht geben.
Dagegen möchte ich ggf. Verfassungsbeschwerde einreichen und bei Zeiten eine Vorlage erarbeiten, die von möglichst vielen unmittelbar betroffenen Vätern genutzt werden kann.
Wer hat Interesse? Wer entwickelt mit?
Gibt es u.U. schon Muster/Vorschläge für eine solche Beschwerde?
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| Konsens |
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Geschrieben von: Skipper - 17-03-2011, 18:42 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Eigentlich besteht doch längst Konsens unter uns Vätern:
- Eltern eines Kindes sind Frau und Mann, die es gezeugt haben.
- Elternrecht und damit Sorgerecht eines jeden Elternteiles gilt ohne Weiteres vom Zeitpunkt der Feststellung der biologischen Vaterschaft.
- Familie und Familienleben stehen unter dem Schutz des GG und der EMRK. Nach einer Trennung der Eltern bestehen zwei unabhängige Familien fort: Die der Mutter mit den Kindern und die des Vaters mit den Kindern.
- In bestehenmdes Elterrecht darf nur ex post mit triftigen Gründen eingegriffen werden.
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Jede einfachgesetzliche Norm hat sich daran zu messen, ist dahingehend auszulegen und anzuwenden, hat sich an der UN-KRK, der EMRK und dem Wesensgehalt des GG zu orientieren. Gibt es unauflösbare Kollisionen, dann könnte und müßte jedes Gericht beim BVerfG vorlegen.
Wir benötigen mE keine neuen Gesetze, sondern Rechtsanwender, RichterInnen, Rechtssprechungen, die in der Lage sind, bestehende Vorschriften richtig und frei von Ideologie anzuwenden.
Gesetze müssen in gewissen Grenzen unbestimmt sein, um entsprechende Lebensachverhalte erfassen und abbilden zu können. Nachteil sind Interpretation und Ermessen der Gerichte. In DIESEN Einzelfall- Spielräumen finden mE die Sauereien statt.
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