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Gehaltskonto in Österreich - Druckversion

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Gehaltskonto in Österreich - Austriake - 06-12-2010

Hallo miteinander,

bin derzeit noch im Trennungsjahr. Im Januar wird der Antrag auf Ehescheidung gestellt, in Deutschland. In Deutschland steht auch das gemeinsame Haus, ich wohne seit ein paar Wochen woanders. Meine Firma sitzt ebenfalls in Deutschland, gehört aber zu einem internationalen Konzern.
Ab Januar werde ich die Hypothekenzahlungen für das gemeinsame Haus einstellen, da ich ab Januar wohl in die Steuerklasse 1 wechseln muss. Meine Noch-Ehefrau hat seit März keinen Handstreich mehr gearbeitet und macht auf krank/bedürftig.

Da zu befürchten steht, dass sowohl die Ex als auch die Bank versuchen werden an Geld zu kommen, habe ich vorsorglich aus meinem Gehaltskonto ein P-Konto gemacht. Ich traue aber nicht, von daher überlege ich, nächste Woche ein Gehaltskonto in Österreich zu eröffnen und dieses von Deutschland aus als Online-Banking-Konto zu betreiben. Nur Beträge unterhalb der Pfändungsgrenze von ca. 985.- Euro würde ich dann noch hierher auf mein deutsches Gehaltskonto überweisen (notfalls eben drei Mal im Monat...), um von diesem Konto dann eben Kindes- und Trennungsunterhalt usw. zu überweisen.

Im Falle einer Lohn- oder Gehaltspfändung wäre dieser Schritt mit dem Konto in Österreich zwar überflüssig, weil die Kohle dann direkt vom Arbeitgeber abgeholt wird- aber dafür braucht Exe erst mal einen vollstreckbaren Titel. Hat sie nicht, wird auch noch dauern. Aber vor dem Zugriff der Bank wäre das Geld in Österreich doch wohl sicher, oder?

Grüsse

Austriake


RE: Gehaltskonto in Österreich - p__ - 06-12-2010

(06-12-2010, 17:37)Austriake schrieb: Aber vor dem Zugriff der Bank wäre das Geld in Österreich doch wohl sicher, oder?

Nein. Das deutsche Mahnverfahren geht auch in Österreich, die Vollstreckung ebenso. Nach österreichischem Recht. Es ist gar kein Problem für die Bank oder die Ex, dein Geld in Österreich einzukassieren.


RE: Gehaltskonto in Österreich - Petrus - 07-12-2010

Die Vollstreckung ist kein Problem, wenn sie das Konto kennt. Das Österreichische Bankengeheimnis steht in der Verfassung verankert.