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  Sohn Ausbildung geschmissen macht 400 Euro Job
Geschrieben von: neuleben - 24-03-2011, 14:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (52)

So, jetzt ist es amtlich.
Mein Jüngster aus erster Ehe hat die Berufsausbildung geschmissen.
Will ab nächsten Monat einen 400 Euro Job machen.
Ist beim Arbeitsamt Arbeit suchend gemeldet.
Da wo er den 400 Euro Job macht, soll er angeblich ab September seine Ausbildung fertig machen, gleiche Branche.
Hat aber keinerlei Verträge.

Was mich am meisten ärger..............., die Berufsausbildung habe ich ihm besorgt, weil er mich darum bat, er selbst nichts gefunden hatte.
Der Personaler ist ein Bekannter von mir.
Der ist jetzt natürlich stinke sauer................

Was meint Ihr, muß ich was beachten ?
Ein Jahr ALG1 müßte ihm sicher sein.
Was er natürlich mit dem 400 Euro Job verschenkt, wenn das überhaupt stimmt..........???????????????
Och Mann!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! ist das jetzt alles wieder chaotisch!!!!!!!!!!!!!!
Aber dann............. er fällt noch unter die U25-Regelung.
Jetzt geht der ganze Zirkus womöglich wieder von vorne los...........

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  Wie werde ich meinen Job los?
Geschrieben von: FreiHerr - 23-03-2011, 18:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

wie kriege ich meinen verdammten Job los?

Der AG will mir nicht kündigen, obwohl ich seit drei Wochen krank geschrieben bin. Ich habe ihn über meine Probleme informiert, hilft nichts. Auch die Perspektive das ich mehrere Monate lang krank sein könnte...

Ist selbst kündigen wirklich tödlich? Ich meine nicht wegen der Schulden, sondern wegen dem §170. Es ist noch nichts in dieser Richtung, könnte aber in paar Jahren aktuell werden und dann wird mich diese Selbstkündigung schwer belasten, oder?

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  Frage zu Unterhalt / Unterhaltspflichtverletzung
Geschrieben von: Nappo - 22-03-2011, 17:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo ! Ich würde mich freuen, wenn mir jemand helfen könnte bzw. einen Tipp/Verweis geben könnte bezügl. nachfolgenden Sachverhaltes :

1. Anwalt der Ex-Frau erläßt Anzeige nach § 170 StGB/Unterhaltspflichtverletzung
Die Staatsanwaltschaft stellt das Verfahren nach meiner Einlassung ein.
2. Anwalt der Ex-Frau legt Beschwerde ein.
Die Staatsanwaltschaft veranlasst Klageschrift mit entsprechendem Termin des Amtsgerichtes.
Frage :
In Brief meines Anwaltes an mich steht u.a. wie folgt :
.... " Die in Ihrer Einlassung erklärte Auffassung, dass die Bedürftigkeit der Kinder zu prüfen ist, ist unrichtig. Auch ist nicht erforderlich, dass der Lebensbedarf der unterhaltsberechtigten Kinder gefährdet ist, um eine Unterhaltsverpflichtung zu begründen......."

Nochmals zur Erinnerung. Es geht hier um eine Strafanzeige nach § 170. Nicht um ein zivilrechtliches Verfahren.
Auf der Seite "trennungsfaq.com" steht :
• Ist der Taterfolg überhaupt eingetreten, also die Gefährdung des Lebensbedarfs des Kindes, weil sich der Unterhaltsverpflichtete seiner Pflicht entzogen hat?
Weiterhin :
• Wurde die Bedürftigkeit der Kinder überhaupt festgestellt? Wenn die Mutter genug Geld verdient, sind die Kinder nicht bedürftig.

Die Gefährdung des Lebensbedarfs war nicht gefährdet!
Die Muter verdient als Grundschullehrerin entsprechend.
Außerdem habe ich Unterhalt gezahlt, jedoch nicht die geforderte Summe, da ich das Geld schlicht und ergreifend (nachweisbar) nicht hatte.

Frage: Im "Trennungsfaq-Test" wäre ein Verweis auf ein urteil/Gesetz (?) hilfreich.
Was ist zu dem Satz des Anwaltes zu sagen?

Würde mich wirklich sehr freuen, konstruktive Tipps hierzu zu erhalten.

Vielen Dank an Alle im Voraus !

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  BGB1603 Jugendamt holt unberechtigt Geld über Finanzamt
Geschrieben von: calcaneus - 22-03-2011, 14:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo,

ich streite mich seit einiger Zeit mit dem JA rum und komme auf keinen grünen Zweig.
Vor 1,5 Jahren war ich 5 Monate arbeitslos, dementsprechend konnte ich keinen Unterhalt für meine beiden Kinder leisten. Nun hat das JA einfach die 5 Monate auflaufen lassen und mich danach zur Zahlung "gebeten" (ja, wenn sie im Unrecht sind bitten sie einen). Ich habe sie darauf hingewiesen, dass ich lt. §1603 BGB zur angegebenen Zeit nicht unterhaltspflichtig gewesen bin.
Damit war erstmal Ruhe, bis ich meine Steuer gemacht habe, dann hat das Finanzamt einfach die Steuerrückzahlung einbehalten - und das nur aufgrund dessen, dass das JA hier eine Schuld angegeben hat.
Das Kranke an der Sache ist, dass das JA sagte, dass - wäre ich über 6 Monate arbeitslos gewesen - wäre dieser Fall nicht eingetretren.
Man kann hier nur jedem raten darauf zu achten, dass man mind. 6-7 Monate arbeitslos bleibt da man sonst nen Haufen Schulden an der Backe hat.

Nun meine Frage - wie kann ich gegen dieses willkürliche Verhalten vorgehen?

Grüße
Tom

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  Trennung - Umzug mit Kind
Geschrieben von: lunimuc - 21-03-2011, 16:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo zusammen!

Mein erster Beitrag hier und gleich ein Problem. Sad Aber ich denke, dass sich die meisten ja deswegen hier angemeldet haben.

Zu meiner Situation. Meine Partnerin hat sich wegen einem anderen von mir getrennt. Wir sind nicht verheiratet haben aber beide das Sorgerecht. Unser Junge ist 8 Jahre alt. Aktuell ist es so, dass ich des Friedens willen und auch finanziell gesehen meiner Ex-Partnerin gestatte in der Wohnung zu bleiben. Das ist nicht so schlimm, da Sie dennoch die meiste Zeit bei Ihrem neuen Freund ist. Was aber nur eine Übergangslösung ist.. Ist ja klar! Ich kümmer mich also um unseren Sohn. Wecken, Brotzeit alles halt, was so nen Alltag ausmacht. Smile

Dies tue ich nun schon (gern) auch so seit 6 Jahren. Also Kindergarten, Schule, Hort usw. alles organisiere ich, da dies meine Arbeitszeiten zulassen und sie im Schichtdienst ist und keine Möglichkeit hat, das Kind kontinuierlich zu versorgen/betreuen.

Jetzt meine Frage. Ich könnte aktuell eine Wohnung bekommen, die auch näher an der Schule ist, wo mein Sohn hingeht. Das würde ihn auch riesig freuen, da er dann ja auch direkt bei seinen Freunden wäre. Aktuell fahre und hole ich ihn immer, wenn er bei seinen Freunden sein möchte. Der Unterschied zur jetzigen Wohnung wären ca. 2 km.

Im vorfeld sagte mir meine EX, dass der kleine bei mir bleiben kann/wird, da sie weiss, dass sie dem kleinen das Herz brechen würde, da wir zwei über die ganzen Jahre hin eine sehr enge Bindung haben. Er ist ein Papakind durchunddurch. Smile

Jetzt wo ich Sie mit der neuen Wohnung konfrontiert habe, heisst es auf einmal, neee das Kind will sie behalten (man merkt ganz klar es geht nur um ärgern). Die Frage ob sie es bekommt stell ich erstmal nicht, da dies richterlich entschieden wird.

Mir geht es nur darum, darf ich bei so einem kleinen Radius umziehen ohne das sie mir einen Strich durch die Rechnung machen kann. Der Umzug ist zum Wohle des Kindes und wenn meine EX bei ihrem neuen Lover bleibt, würde ich sogar ihr entgegenziehen. Also es würde sich nichts verschlechtern... Darf ich das dann ohne zu fragen?

Weil es gibt Anwaltsseiten im Netz die sagen ja und dann halt Seiten, wo es heisst, ... alles nicht so einfach. Sad

Danke für Info.

Gruss, Nico

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  Ehevertrag - jetztige Lage?
Geschrieben von: Panto - 21-03-2011, 16:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo Zusammen,

meiner Frau ist unter Umstände noch zu einem heftigen Streit zu zu muten -

Ehevertrag abgeschlossen in 2000 – wirksam nach deutschem Recht. Die wichtigste Klausel sind:

• Jeder Ehegatte kann über sein Vermögen im Ganzen sowie im gehörige Gegenstände des Hausrats frei verfügen
• Zugewinnausgleich findet nicht statt
• Zuwendungen der Ehegatten untereinander de Ehre sollen beim erwerbenden Ehehatten verbleiben
• Ausschluss des Versorgungsausgleichs entfällt - es gibt zwei Kinder (2.5 J + 6Mnt).
• Nachehelichen Unterhalt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen §1569 ff jedoch onhne § 1573 Absatz 2 BGB, bis das jüngste Kind das 15. Lebensjahr vollendet hat. Ab da gilt der vollständige Unterhaltsverzicht

Allerdings seit 09/2009 gelten doch teilweise geänderte Gesetzgebung - welchen Einfluß hat die in meinem Fall?

Mein RA meint dass ich mich auf mindestens 3 Jahre Unterhalt vorbereiten sollte (Stand vor ein Paar Monate). Wie ist dies mit den Kindern?

Meine Frau hat das gemeinsam bezahlte Auto, Geschirr und ein gemeinsames Hochzeitsgeschenk mitgenommen, mit beträchtlich grösseren Wert als ich jetzt noch an Gegenstönde besitze.

Wie is eure Meinung?

Alles Gute

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  Projekt: Verfassungsbeschwerde nach Reform des § 1626a BGB
Geschrieben von: Skipper - 18-03-2011, 11:58 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Nach Zaunegger und Sommer-Urteil des BVerfG hat der Gesetzgeber den § 1626a BGB zu reformieren. Es ist mE abzusehen, daß eine Norm etabliert wird, die NICHT unseren Vorstellungen und den Interessen unserer Kinder, insbesondere nicht den Anforderungen der UN-KRK, der EMRK und dem Wesensgehalt des GG entsprechen wird. Eine gleichberechtigte elterliche Sorge ohne Weiteres ab Geburt (genauer: ab Feststellung der biologischen Vaterschaft) für nicht mit der Mutter verheiratete Väter wird es vermutlich nicht geben.

Dagegen möchte ich ggf. Verfassungsbeschwerde einreichen und bei Zeiten eine Vorlage erarbeiten, die von möglichst vielen unmittelbar betroffenen Vätern genutzt werden kann.

Wer hat Interesse? Wer entwickelt mit?
Gibt es u.U. schon Muster/Vorschläge für eine solche Beschwerde?

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  Konsens
Geschrieben von: Skipper - 17-03-2011, 18:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Eigentlich besteht doch längst Konsens unter uns Vätern:

- Eltern eines Kindes sind Frau und Mann, die es gezeugt haben.

- Elternrecht und damit Sorgerecht eines jeden Elternteiles gilt ohne Weiteres vom Zeitpunkt der Feststellung der biologischen Vaterschaft.

- Familie und Familienleben stehen unter dem Schutz des GG und der EMRK. Nach einer Trennung der Eltern bestehen zwei unabhängige Familien fort: Die der Mutter mit den Kindern und die des Vaters mit den Kindern.

- In bestehenmdes Elterrecht darf nur ex post mit triftigen Gründen eingegriffen werden.

---
Jede einfachgesetzliche Norm hat sich daran zu messen, ist dahingehend auszulegen und anzuwenden, hat sich an der UN-KRK, der EMRK und dem Wesensgehalt des GG zu orientieren. Gibt es unauflösbare Kollisionen, dann könnte und müßte jedes Gericht beim BVerfG vorlegen.

Wir benötigen mE keine neuen Gesetze, sondern Rechtsanwender, RichterInnen, Rechtssprechungen, die in der Lage sind, bestehende Vorschriften richtig und frei von Ideologie anzuwenden.

Gesetze müssen in gewissen Grenzen unbestimmt sein, um entsprechende Lebensachverhalte erfassen und abbilden zu können. Nachteil sind Interpretation und Ermessen der Gerichte. In DIESEN Einzelfall- Spielräumen finden mE die Sauereien statt.





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  JA und Täuschung
Geschrieben von: Skipper - 16-03-2011, 15:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Ich bin üblen Machenschaften auf der Spur...

Da gibt es eine Erziehungsberatungsstelle, die sich offiziell als freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe ausgibt, tatsächlich aber eine Abteilung des Jugendamtes ist. Informationen zu Kindern, Eltern und Familie werden mit dem ASD in Team- und Krisensitzungen usw. usf. munter ausgetauscht...

Ist das so in Ordnung?Sad

Wie seht Ihr das? Was sagen hier die Juristen und 'Juristen' dazu?

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  Betreuungsunterhalt - Fragen
Geschrieben von: batman - 15-03-2011, 14:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,
folgendes problem:
ich habe mit der exfreundin (nie mit ihr zusammengelebt, oder verheiratet gewesen) eine gemeinsame tochter von 2 monaten.
Die Exfreundin war bereits vor der Schwangerschaft aufgrund körperlicher probleme krank gesschrieben und wird in kürze ausgesteuert. d.h im normalfall würde sie dann alg 1 erhalten. wie schaut es denn in dieser situation aus? wird sie ebenfalls alg1 beziehen, oder wird man nun zwecks betreuungsunterhalt auf mich zukommen? falls ja, gibt es "jetzt" noch möglichkeiten mein bereinigtes netto durch z.b einen autokredit zu minimieren?

gruß
thomas

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