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  Steuerklassenänderung
Geschrieben von: Panto - 07-06-2011, 17:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen,

bei mir geht es jetzt in die nächste phase!

Am Jahrestag des Auszuges meiner noch-Frau fladderte schon den ersten Brief ihrer Anwältin auf die Matte. Laut RA-in geht es nur noch um zwei finanziellen Angelegenheiten:
Unterhalt und die Hälfte ein in meinem Nahmen geführten Depot mit gemeinsam angesparte Summe.

1. Neben von mir möglich zu wenig bezahlten Unterhalt (meint meinen RA) bezieht meine Frau noch Kindergeld – für dieses habe ich keine Unterschrift geleistet da ihre Umsatzerlösen auf teilweise fiktiven Einkünfte basiert ist.

2. Das Depot müsste ich verkaufen wgn. Finanzierung Umzug, Küche, Fahrzeug, usw. Die noch-Frau hat unser gemeinsam bezahltes Fahrzeug einbehalten da sie meint mit 2 kleinen Kinder recht drauf dies zu haben. Auch die gemeinsamen Hochzeitsgeschenke hat sie mitgenommen.

Oh ja, es sollte alles fair zugehen meinte Frau RA-in! Ich weiss, alles pille palle, aber Fairness fängt meines Achtens nicht an und hört nicht mit Geld auf! “Kleinigkeiten” wie einmalige Vorenthaltung meines Sohnes an seinem Geburtstag, die nicht existierende Kommunikation bzgl. KiTa/KiGa oder Ärtzeuntersuchung schmerzen mich!

Wo geht es jetzt um – Die Anwältin hat meine Gehaltsabrechnungen schon bekommen. Allerdings werde ich natürlich bald in Steuerklasse 1 eingestuft und verliere damit die günstigere Steuerklasse 3. Meine Lohnbuchhaltung hat berechnet dass mein Gehalt hiermit um einiges weniger wird.

Könnt ihr mir sagen was die Grundlage meiner neuen Unterhaltsberechnung wird? Netto Gehalt der StKl 1 oder StKl 3?

Vielen Dank im Voraus

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  ZPO - Kommentar
Geschrieben von: Ibykus - 07-06-2011, 16:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Ich benötige -wegen drohender Verfristung gaaanz dringend- eine Kommentierung zu § 321a ZPO!

Verfügt jemand über einen Thomas/ Putzo (besser noch wäre der Zöller) ?

Ibykus

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  Abschluss meines Beitrages
Geschrieben von: Dresden - 06-06-2011, 22:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,
ich will meine Geschichte nun abschließen. Hab verloren, bin WE Papa zweier Kinder und Zahlesel. Zudem hat mich die Sache Krank gemacht (Job weg), geht wieder aufwärts. Keine Rechte für echte Väter, welche auch Väter sein wollen. Wenn die emanzipierten Frauen an die Macht kommen, droht Bürgerkrieg. Es gibt auch noch ehrliche Frauen, hab Eine davon abbekommen. Doch all die Emanzen und Frauen die mit "Merk..." o.ä. beginnen, taugen nichts. Aber wehe der Wasserhahn tropft ... doch die Baumarktwerbung sugeriert auch Frauen können auch das, wahrscheinlich macht das Marketing auch eine Frau.

Bleibt schön gesund. Wir kämpfen weiter !!! Forum hat echt geholfen.


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  Anmeldung und Abmeldung in Deutschland
Geschrieben von: Leutnant Dino - 05-06-2011, 21:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (38)

Ich bin zum Einwohnermeldeamt einer Kleinstadt in Bayern gegangen, ich habe mich angemeldet und bei der Anmeldung gleich den neuen (großen) Reisepass und das Führungszeugnis beantragt. Woher ich kam, hat niemanden interessiert.

Gut 2 Wochen Wartezeit.

Reisepass ist eingetroffen, den ich in Empfang genommen habe und ich habe mich sofort wieder ins Ausland abgemeldet - beides in einem Atemzug. Ein Auswanderungsland musste ich nicht angeben.

Die Staatsangestellte schaute zwar ein wenig skeptisch, aber sie hat sich jegliches Hinterfragen verkniffen. Ich war begeistert von der sauberen und zügigen Arbeit dieser deutschen Behörde!

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  Schliessung des OLG Koblenz, Berufungszahlen
Geschrieben von: p__ - 04-06-2011, 09:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Das OLG Koblenz soll geschlossen bzw. mit dem OLG Zweibrücken zusammengelegt werden. Man jammert nun natürlich wegen der längeren Wege. Ein Zeitungsartikel dazu liefert ein paar interessante Hintergründe, z.B. wie oft im Familienrecht das OLG angerufen wird, weil das Amtsgerichtsverfahren in Unzufriedenheit endet: "Am Amtsgericht Altenkirchen geht etwa jede vierte Familiensache in die nächste Instanz"

http://www.rhein-zeitung.de/regionales/a...57760.html

Erstaunlich, wie oft bis zum OLG hoch im Familienrecht gestritten wird. Da sieht mal, was für ein enormes Business im Familienrecht liegt, am OLG liegen Kosten und Gebühren nochmal höher.

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  Steuererstattung und Unterhalt
Geschrieben von: Raban - 29-05-2011, 13:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Wenn ich erst ab 2011 unterhalts(ersatz)pflichtig werde, muss ich die Steuerrückerstattung von 2010 als Einkommen deklarieren?

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  Einschulung
Geschrieben von: marecello - 27-05-2011, 07:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Unsere Tochter wird am 4 Juli 2012 6 Jahre alt.

Für die Einschulung in Hessen gibt es folgende Regelung.
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni sechs Jahre alt werden, werden am 1. August im Bundesland Hessen schulpflichtig.
Kinder, die vom 1. Juli bis 31. Dezember sechs Jahre alt werden, können auf Antrag eingeschult werden – sie sind sogenannte Kann-Kinder.

Die KM möchte das unser Kind noch ein Jahr in die Kita geht.
Sie hat das ohne meine Rücksprache eigenmächtig vollzogen.

Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.

Ich möchte gerne wissen, ob sie nächstes Jahr schon eingeschult werden kann. Was kann ich machen?

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  Auskunft über Lebensverhältnisse vom Kind
Geschrieben von: Onkel - 24-05-2011, 11:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hallo,
seit 16 Jahren bin ich der zahlende Vater und habe nur Gegenwehr erlebt.
Vor einigen Jahren habe ich mir ein Gerichtstitel über den Umgang meines Kindes erkämpft.
Es ging ca. 1 Jahr gut. Seit einigen Jahren wurde der Umgang der KM abgeblockt.

Nun würde ich schon gern wissen, was mein Kind so macht, z.B. Schule? Ausbildung? persönliche Verhältnisse etc.

Nun schein es so, das die alte Adresse nicht mehr aktuell ist (wie so oft)

Kann ich diese Forderungen an das Jugendamt stellen, dass diese weitergeleitet wird?
Gibt es für diese –Auskunftspflicht- irgendwelche Mustertexte?

Für eure Hilfe bedanke ich mich schon mal im Voraus!
LG
Onkel

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  Gerichtskosten / Streitwert
Geschrieben von: i-wahn - 19-05-2011, 18:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo liebe Gemeinde,

es ist soweit, ich trage mich ernsthaft mit dem Gedanken mich vor Gericht zu streiten. ZUnächst wegen der Unterhaltskosten für die KM. Aktuelle Forderung 1.200 €. Aus meiner Sicht kommt nur der Mindestunterhalt von 770 € in Frage. Und auch das nur nach Prüfung der Bedürftigkeit (Vermögen).

Kann ich das so drehen, daß die Prüfung der Bedürftigkeit per Auskunftsklage läuft - mit entsprechend geringen Kosten und gleichzeitig den Streitwert minimieren, indem ich (Bedürftigkeit vorausgesetzt) 770 € anbiete - Streitwert dann nur noch die Differenz (1.100 - 770 = 430 € x 12)?

Was ist, wenn die Gegenseite klagt? Wird ja der Normalfall sein. Schliesslich wollen die was von mir und nicht ich von Ihnen. Ist der Streitwert dann automatisch die ganze Summe (1.200 €)?

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  Verfahrenskostenabzocke ?
Geschrieben von: Ibykus - 19-05-2011, 16:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

sowas gibt's nicht?
Ich warne davor!
Insbesondere jene Väter unter uns, bei denen noch "Kasse" zu machen ist.

Im Gerichtstermin die beantragte gemeinsame Sorge zu übertragen betreffend (gg den Zurückweisungsbeschluss habe ich zwztl. Beschwerde eingelegt), überreichte ich dem Familiengericht (Tecklenburg) und den Beteiligten einen Klageentwurf in dem ich beantragte, dass die KM eine von mir für meine Tochter gekaufte Reitausrüstung heraus gibt (§ 985 BGB). Die KM hatte die Herausgabe dieser Teile mit der Begründung verweigert, es handele sich um das Eigentum der gemeinsamen Tochter.

Ich hatte den Klageentwurf vorgelegt und darauf hingewiesen, dass die Klage mglw vermieden werden kann, wenn man sich hier (es waren ja immerhin die Richterin und der RA der KM als Berufs-Juristen anwesend!) einigen könnte.

Das war tatsächlich der Fall. Denn die KM erklärte, dass es ihr nicht darum ginge, die Sachen für sich zu behalten - das gemeinsame Kind könne die Gegenstände wieder mit zum Vater nehmen. Im Weiteen wurde der Fall nicht erörtert. Es wurde insbesondere nicht die Rechtslage hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse geklärt.

Zur Übergabe der Reitutensilien hatte ich dem Rechtsanwalt eine 12 Tagesfrist gesetzt - spätestens aber auf den nächsten Wochenendumgang hingewiesen.

Daraufhin protokollierte die Richterin wörtlich:

Richterin am Amtsgericht Tecklenburg schrieb:Da eine Einigung nicht getroffen werden konnte, regte das Gericht dann an, dieses Thema heute auszuklammern und den Klageentwurf als gesondertes Verfahren DANN eintragen zu lassen.

Nachdem ich die Klamotten von der KM erhalten habe, bittet mich das Gericht schriftlich, wegen des im SR-Termin übergebenen Herausgabeantrages um Angaben zum Wert der Gegenstände, weil danach der vorläufige Streitwert festgesetzt würde, nachdem ich Gerichtskostenvorschuss einzuzahlen hätte.

Ich antworte, dass ich die Angelegenheit als erledigt betrachte, nachdem die KM im Termin erklärt hatte, die Sachen herauszugeben.

Das Gericht schreibt daraufhin, mit Einreichung des Antrags sei gem. § 9 FamGKG die Verfahrensgebühr fällig geworden ....
Sollte ich keine Angaben machen, würde der Streitwert vorläufig auf 500 € festgesetzt.

Ich antworte, das prozessualrechtlich kein Antrag gestellt wurde.
Die Angelegenheit habe sich -ohne das Klage eingereicht oder Anträge gestellt werden mussten- erledigt, weil insbesondere mit der Vorlage des Klageentwurfs weder ein verfahrenseinleitender Schriftsatz , noch eine Antragsschrift als Voraussetzung für die Erhebung von Gerichtsgebühren i.S.d. § 9 FamGKG vorliegen würde.

Daraufhin setzt die Richterin den Verfahrenswert vorläufig auf 500 € fest.

Es bezieht sich auf mein Schreiben und verweist auf das Protokoll, indem von den Beteiligten unwidersprochen- diktiert worden sei, dass "eine Einigung nicht getroffen werden konnte und der Klageentwurf NUN als gesondertes Verfahren eingetragen werden soll."

Ich antworte:
Zitat:.... wird im Schreiben des Gerichts vom 04.05.2011 der Wortlaut des Protokolls, die Verfahrenssache xxxxxx betreffend, falsch wiedergegeben.

Nach dem Wortlaut des betreffenden Protokolls wurde festgestellt, dass eine Einigung nicht getroffen werden konnte und der Klageentwurf „dann“ (!) als gesondertes Verfahren eingetragen werden soll.
Dieses „dann“ bezog sich auf die Frist, die ich Herrn RA B. zur Herausgabe der streitgegenständlichen Reitausrüstung gesetzt hatte, bevor der Klageentwurf rechthängig zu machen ist.

Indem das Gericht das Protokoll verfälscht zitiert, suggeriert es eine einvernehmliche Prozesshandlung, die real nicht stattgefunden hatte.

Ich bitte deswegen, die nach allem zu Unrecht erfolgte vorläufige Festsetzung des Verfahrenswertes aufzuheben, andernfalls den Streitwert des Verfahrens rechtsmittelfähig endgültig festzusetzen.

und erhalte heute den Beschluss:
Zitat:Der Verfahrenswert wird auf 500 € festgesetzt.

Gründe:
Das Gericht wertet das Vorbringen aus den Schriftsätzen vom .....
nunmehr als Rücknahme des anhängigen, aber nicht rechtshängigen Herausgabeantrags vom ...
Daher war wegen Beendigung des Verfahrens der Gegenstandswert nicht mehr nur vorläufig festzusetzen.
Die Wertfestsetzung folgt der Schätzung des Gerichts über den Wert der Gegenstände, da der Antragsteller die Frage nach dem Wert der Gegenstände nicht beantwortet.

Nepper - Schlepper - Bauernfänger ?
Man ist -zunächst- sprachlos, oder?


Ibykus

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