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Ausgewandert in die USA - Jugendamt will Unterhalt und Vaterschaftsanerkennung
#1
Hallo,

Ich hoffe das mir jemand weiterhelfen kann. Ich habe mir einiges bereits durchgelesen hier im Forum und habe trotzdem noch einige Fragen.

Zum Beispiel habe ich das hier gelesen: http://www.trennungsfaq.com/unterhalt.html#auswandern

Hier ist meine Situation:

Ich bin in die USA ausgewandert und habe mich hier selbstaendige gemacht und es laeuft gut. In Deutschland ist eine Ex-Freundin die sagt das ich der Vater ihrer Tochter (5 Jahre alt) bin und das koennte wahr sein aber ich weis es nicht sicher da wir zu dem Zeitpunkt als sie Schwanger wurde nicht mehr zusammen waren und sie einen anderen Freund hatte.

Ich habe ein gutes Verhaeltnis zu ihr und jedes Jahr im Sommer komme ich nach Deutschland um Familie und Freunde zu besuchen. Diesen Sommer habe ich mich zum ersten mal mit der Mutter und ihrer Tochter getroffen und war hatten eine grossartige Zeit und jetzt sind wir in Kontakt via Skype.

Sie persoenlich hat mich nie auf Unterhalt angesprochen aber ich habe folgende email vom Jugendamt bekommen:

---------------------------------------------------------------
[i]
leider müssen wir feststellen, dass Sie die Vaterschaft zu Ihrem Kind (name) immer noch nicht anerkannt haben.

Wir geben Ihnen eine letzte Gelegenheit die Vaterschaft und die Unterhaltsverpflichtung bei dem Deutschen Konsulat oder Botschaft anzuerkennen.

Hierzu geben wir Ihnen eine Frist von 4 Wochen. Am 30.09.2011 endet die Frist und wir werden dann den Antrag auf Feststellung der Vaterschaft mit Unterhalts-
Verpflichtung bei dem Amtsgericht (vorheriger Wohnort) einreichen.

Sollten Sie bereit sein, die Vaterschaft anzuerkennen, mailen Sie uns kurz an und teilen uns mit, ob Sie einen Termin zur Anerkennung der Vaterschaft beim Deutschen Konsulat vereinbaren konnten.
[/i]
------------------------------------------------------


Ich will nicht Unterhalt fuer die letzten 5 Jahre bezahlen, vor allem da ich nicht weis ob ich wirklich der Vater bin. Ich habe mit der Mutter gesprochen und sie ist damit einverstanden das ich ein Konto anlege und Geld einzahle bis das Kind 18 ist.

Meine Fragen:

In dem link oben heisst es das es einfacher ist in den USA Unterhaltsforderungen zu vollstrecken. Falls dies der Fall ist, was habe ich zu befuerchten?

Habe ich es richtig verstanden das ich okay bin solange meine Adresse nicht in Deutschland bekannt ist? Offensichtlich hat das Jugendamt meine Adresse und eventuall ist es einfach fuer das Jugendamt meine Adresse uber das Deutsche Konsulat anzufordern?

Falls ich die emails ignoriere, was wird passieren? Habe ich das richtig verstandend das ich okay bin solange die Mutter mich nicht anzeigt (wie gesagt ich habe ein gutes Verhaeltnis zu ihr) oder ist das egal weil das Jugendamt oder der Staat mich am Ende anzeigen wuerde da die ich ja nicht den Unterhalt Zahle.

Dann andererseits ist ja nicht klar ob ich der Vater bin da ja noch eine Vaterschaftserkennung vorhanden ist.

Wie ihr seht bin ich im unklaren hier aber die email oben macht dir doch ziemliche Sorgen und wie gesagt ich wuerde gerne jeden Sommer nach Detuschland kommen zu Besuch und ich will nicht das ich eines Tages mal in eine Polizeikontrolle gerate zufaellig und die mich dann in Untersuchungshaft stecken zum Beispiel.

Jede Hilfe um das ganze besser zu verstehen weis ich wirklich zu schaetzen.

Im Voraus vielen Dank.

high54life
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#2
(26-09-2011, 02:42)high54life schrieb: Dann andererseits ist ja nicht klar ob ich der Vater bin da ja noch eine Vaterschaftserkennung vorhanden ist.

Ist denn nun eine Vaterschaftserkennung bereits vorhanden oder meintest du "...noch KEINE Vaterschaftserkennung vorhanden ist".

Wie kommt das JA auf die Idee, dass du der Vater bist? Hat deine Freundin dich verraten?
Auf meinem Grabstein soll stehen: "Guck nicht so doof! Ich läge jetzt auch lieber am Strand!"
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#3
Einfach nichts machen. Nichts unterschreiben, nichts anerkennen und nicht melden. Die Rechtsmittel bis zum Vaterschaftstest dauern mindestens 4 Jahre. In diesen 4 Jahren hast Du gut Zeit Dich arm zu machen. Als Selbstaendiger geht es auch mal bergab.

Dem Jugendamt nicht antworten.
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#4
Könntest Du nicht ein Haar von dem Kind mit in die USA nehmen, da sind meines Wissens DNA Tests noch nicht verboten.
Je nachdem, ob Du der leibliche Vater bist, könntest Du Deine Verteidigungstaktik aufbauen.
GRuss
Heinrich
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#5
Solange die Vaterschaft nicht durch einen DNA-Test erwiesen und keine Vaterschaftsanerkennung unterschrieben ist, solange ist man auch nicht der Vater und nicht unterhaltspflichtig.

Bis zum amtlichen Nachweis oder Deiner Anerkennung der Vaterschaft können auch keine Unterhaltsforderungen vollstreckt werden, weil dazu jede Rechtsgrundlage fehlt. Das weiss das Jugendamt genau, deshalb schreibt es ja, bei fruchtlosem Ablauf der Frist den Antrag zur Feststellung der Vaterschaft beim deutschen Amtsgericht einzureichen. Das wird dauern.

Ich habe auch mal den Fehler gemacht, mit dem Jugendamt per Email zu kommunizieren. Bald hatte ich alle 3 Tage ein Email mit irgendeiner neuen Mitteilung oder Forderungen mit absurden Fristsetzungen von denen im Postfach. Das nervt und genau das ist deren Absicht, Dich mürbe zu machen und weichzukochen bis Du alles tust, um wieder Ruhe zu haben. Das Beste ist, die auf die Spamliste zu setzen und deren Emails automatisch und ungelesen zu löschen.

Ich habe mein Emailkonto gleich ganz gelöscht, damit blieb nur noch der mühsame und langwierige Postweg. Ausserhalb Europas kann es auch durchaus vorkommen, dass das ein oder andere Schriftstück auf dem Postweg abhanden kommt.















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#6
Komisch wenn ich was per mail schreibe, verweisen die Behörden auf den Postweg. Und die dürfen per Mail?
Und wenn ich es richtig verstehe geht es um Vaterschaftsanerkennung und nicht um Kindesunterhalt, Wenn du mit deiner Freundin ein Abkommen hast, und Sie keine Vorauszahlungen vom JU bekommt, fordern die auch nichts. (An Geld)
Und bei Deinem Link den du eingefügt hast heißt es NACHWEISLICH Kenntnis erlangt.
Also nicht Antworten, und e-mail addy ändern.
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#7
Der Knackpunkt ist die Vaterschaftsfeststellung. Wenn die gelingt, gibt es keine Grenze für Durchsetzung von sehr viel Unterhalt. Das ist auch nicht besonders schwierig, da entsprechende Abkommen (wie z.B. das US-amerikanische UIFSA) schon lange existieren, Dank der "Hinterlassenschaften" mehrerer Generationen von US-Soldaten in Deutschland und das DIJuF die rechtliche Durchsetzung organisiert. Ich würde sogar sagen, die Durchsetzung ist in den USA viel leichter und härter wie in vielen EU-Staaten.
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#8
Wenn's drauf ankommt, haben Emails null Beweiswert. Also am besten das Postfach löschen oder die Emails ignorieren. Könnte ja genauso gut sein, dass irgend ein Scherzkeks eine Email-Adresse mit deinem Namen betreibt.

Deine Ex wird wohl Unterhaltsvorschuss vom JA erhalten und da nerven die regelmäßig Muddi, ob sie denn nicht die Namen einiger portentieller Väter rausrücken könnte. Deine ex wird wohl so dämlich gewesen sein und hat deinen Namen rausgerückt. Vielleicht hat sie auch den anderen Kerl gleich mit angegeben. Daher würde ich mich zunächst mal zurücklehnen, wenn der andere nämlich in D verweilt, werden sie sich zuerst auf den konzentrieren. (größere Erfolgsaussicht)

Das Gute bei den USA ist, dass es 52 Staaten mit sehr unterschiedlichen Rechtslagen gibt. Vielleicht ist einer dabei, der eine Entnahme von Genmaterial für unzulässig hält. (so wie in Spanien) Vielleicht ist das dann dein neuer Wohnsitz.
Weiterhin gibt es in den USA auch kein Melderecht wie bei uns, solange du beweglich bist, erschwert das dein Auffinden.
Du bist in Kontakt mit deiner Ex? Warum legst du nicht ne falsche Spur: Umgezogen nach Mexiko oder Spanien? Da kriegen die beim JA gleich mal die Motten...

Einreise direkt nach D ist natürlich nicht empfehlenswert, aber ins Nachbarland und dann per Mietwagen oder Zug rüberfahren ist relativ risikolos. U-Haft droht dir nicht, nur eine Aufenthaltsfeststellung. Ausserdem stehst du höchstens vorübergehend in der Datenbank.

Das Kind ist 5, angenommen Muddi hat 5 jahre lang Unterhaltsvorschuss kassiert, dann ist sie jetzt im letzten Jahr und kriegt dann nichts mehr, ergo kann sie die Beistandsschaft wieder aufheben und mit dir einen Deal machen. Wie lange das JA dann noch nervt, ist schwierig zu sagen, da ja auch Muddi ab diesem Zeitpunkt den Vaterschaftstest verweigern könnte.
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#9
Richtig, mach mit der Mutter Eures Kindes einen Deal. Ihr seit doch erwachsene Menschen. So wie sich das darstellt, steht die auf Dich. Also gib Ihr das Gefühl, dass Du sie und das Kind gerne habt. Freue Dich auch, dass Du möglicherweise eine Frau glücklich gemacht hast, die nicht auf Konfrontation aus ist.
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#10
Es gibt keinen "Deal", denn das Jugendamt ist längst beteiligt. Das sorgt für die rücksichtslose baldmöglichste Durchsetzung des Maximums. Ein Beendigung der Beistandschaft ändert überhaupt nichts, denn die Forderungen sind mit der Bezahlung von Unterhaltsvorschuss aufs Jugendamt übergegangen und werden unabhängig von der Mutter nach Kräften beigetrieben. Da verjährt auch nichts.

Ein paar andere Sachen an der Geschichte geben mir zu denken. Wenn damals ein anderer Freund für die Vaterschaft in Frage gekommen ist, hat sie das sicherlich längst mit einem billigen Test geprüft, ihr ist vermutlich schon lange klar wer der Vater ist. Es könnte auch sein, dass der Freund wirklich der Vater ist, sie aber im Jugendamt dich als Verdächtigen angegeben hat, weil sie damit Unterhaltsvorschuss bekommt und es dir vermeintlich nicht schadet, weil du ja weit weg in den USA bist. Ich würde mal ein ruhiges Gespräch mit ihr über diese Dinge führen.

Eine zwangsweise Vaterschaftsfeststellung in den USA, initiiert in Deutschland ist möglich, aber angeblich nicht billig, da in den USA ein Anwalt beauftrag werden soll. Inwieweit das deutsche Konsulat oder das Bundesamt für Justiz da mitmischt und die Dinge "beschleunigt" weiss ich nicht. Ich würde mich aber wie gesagt nicht darauf verlassen, dass man in den USA sicher ist. Die Wege dorthin sind einfach zu ausgetreten, zu eingeübt. Sicherlich gibts in den USA keine Meldepflicht, trotzdem wird man dort als Ausländer ziemlich leicht gefunden. Die Überwachung und Kontrollen sind sehr rigide geworden, Datenschutz gibt es nicht, selbst in Freizeitparks kommt man nur mit Identitätskontrolle, geschweige denn in ein Flugzeug.
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#11
Gespräch ist nie verkehrt, versuche Informationen zu beschaffen.
Sieht "dein" Kind dir ähnlich? Verwandte und Freunde können das oft relativ gut einschätzen. Im Zweifel kannst du ja versuchen einen privaten Test zu machen, vielleicht mit Hilfe von Muddi. Durch Info an das JA hat sie sich auch selbst ihre Möglichkeiten eingeschränkt.

Solange du nicht als Vater festgestellt bist, hast du keine Unterhaltspflicht, ergo kannst du nicht dagegen verstoßen.
Bei USA solltest du an folgendes denken: Hundertausende GIs waren in der BRD stationiert, viele von denen hatten mit deutschen Frauen Kinder, auch von denen war eine erhebliche Anzahl von Trennungen betroffen, ein Teil hat nicht bezahlt und ist in die USA zurück gezogen. Also die Prozedur der Vaterschaftsfeststellung ist mit den USA eingespielt. Du kannst also höchstens Zeit gewinnen, sonst nichts.
Momentan dürfte sich der Forderungsbetrag des JAs bei ca 8000€ bewegen wenn du der Vater bist, Tendenz steigend. Muddi, bzw. ihr möglicher Sozialträger könnte auch noch mal was drauf satteln, abhängig von deinem Einkommen.

Das JA wird die Sache relativ emotionslos durchziehen, ohne besondere Eile, normaler Behördenweg. Hast du keine Lust drauf Vater zu sein, musst du weiterziehen und damit leben, dies noch öfter tun zu müssen.


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#12
Ich habe auf den Vaterschaftstest im Ausland bestanden und nichts anerkannt. Das ist ein langwieriger Prozess und die Rechtsabteilung der Botschaft wird aktiv werden. Da die Anschrift bekannt ist, duerfte die USA als zustellfaehig gelten. Damit koennte man das Verfahren noch deutlich strecken, aber nicht verhindern.

Ich sag immer: Abwarten und einen Kaeffchen trinken. Wenn man doch Pappi wird, dann muss man eben neu ueberlegen. Man kann es eh nicht aendern. Aber bis dahin vergehen einige Jahre und das ist ein Vorteil.
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#13
(26-09-2011, 19:16)Exilierter schrieb: Da die Anschrift bekannt ist, duerfte die USA als zustellfaehig gelten.

Schon seit 1965, den Haager Zustellungsübereinkommen (BGBl 1977 II, 1453).
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#14
Hi und vielen Dank fuer die Antworten!

In meinem ersten Post hatte ich geschrieben: Dann andererseits ist ja nicht klar ob ich der Vater bin da ja noch eine Vaterschaftserkennung vorhanden ist.

Ich meinte natuerlich 'da ja KEINE Vaterschaftserkennung' vorhanden ist.

Und ja, die Mutter hat mich als Vater angegeben da sich felsenfest davon ueberzeugt ist das ich der Vater bin und seit dem bekommt sie auch die Zahlungen vom Jugendamt.

Bevor dieser email hatte ich eine andere email bekommen in der gesagt wurde das ich 13 Tausend Euro schulde, das ist jetzt ca. 6 Monate her.

Eine Sache die ich nicht verstehe ist das sich das Jugendamt nicht schon frueher in Bewegung gesetzt hat um die Vaterschaftsfeststellung an das Gericht weiterzuleiten - ich meine die hatten 5 Jahre Zeit das zu machen und erst jetzt stellen die mir eine Frist. Vielleicht ist das so weil die erst jetzt meine email rausgefunden haben?

Also bis jetzt habe ich sehr verschiedene antworten bekommen und wenn ich euch richtig verstehe dann sollte ich einfach nichts machen, nicht antworten und sehen was passiert.

Ich hoere aber auch heraus das wenn ich nichts mache die mich doch eines Tages dazu zwingen koennen, auch hier in den USA, den Unterhalt nachzuzahlen.

Ich habe tatsaechlich ein gutes Verhaeltnis zu der Mutter und sie ist damit einverstanden das ich jetzt anfange 200 euro monatlich auf die Seite zu legen fuer die Kleine allerdings wird mir das nicht viel helfen da ja das Jugendamt logischerweise trotzdem die 13 Tausend Euro (und dann noch viel mehr) zurueck will.

Die Mutter wuerde bestimmt bereit sein dem Jugendamt zu sagen das ich nach Mexico gezogen bin aber ich weis nicht ob das wirklich hilft.

Wie gesagt ich moechte halt weiterhin in der lage kommen Deutschland zu besuchen ohne befuerchten zu muessend das ich Aerger bekomme wenn ich einreise oder zufaellig in eine Polizeikontroll gerade Abends.

Ich bin fuer jede Hilfe oder Meinung dankbar.

High54Life

(26-09-2011, 11:01)MitGlied schrieb: Bei USA solltest du an folgendes denken: Hundertausende GIs waren in der BRD stationiert, viele von denen hatten mit deutschen Frauen Kinder, auch von denen war eine erhebliche Anzahl von Trennungen betroffen, ein Teil hat nicht bezahlt und ist in die USA zurück gezogen. Also die Prozedur der Vaterschaftsfeststellung ist mit den USA eingespielt. Du kannst also höchstens Zeit gewinnen, sonst nichts.

(26-09-2011, 10:40)p schrieb: Es gibt keinen "Deal", denn das Jugendamt ist längst beteiligt. Das sorgt für die rücksichtslose baldmöglichste Durchsetzung des Maximums. Ein Beendigung der Beistandschaft ändert überhaupt nichts, denn die Forderungen sind mit der Bezahlung von Unterhaltsvorschuss aufs Jugendamt übergegangen und werden unabhängig von der Mutter nach Kräften beigetrieben. Da verjährt auch nichts.

Genau das macht mir eben Sorgen!

Fuer wie lange wird das JA die Mutter unterstuetzen, wie viele Jahre? Das gibt mir vielleicht eine Idee wie viel ich am Ende dem JA angeblich schulde.

Momentan ist ja noch nichtmal festgestellt das ich der Vater bin und ich fuehle mich schon wei ein Verbrecher aber die Chance das ich der Vater bin besteht halt und die Mutter ist ueberzeugt davon daher moechte ich mir ueber eventuelle Folgen im klaren sein.

Ich werde es dem Jugendamt allerdings nicht leicht machen. Falls allerdings es so enden wird das ich Probleme bekommen koennte wenn ich nach Deutschland zum Urlaub komme dann muss ich wohl in den Sauren Apfel beisen eines Tages und die Vaterschaftsfestellung durchziehen und fals positiv, das ganze Geld nachzahlen - da ich wirklich weiterhin in der Lage sein will meine Familie und Freunde zu besuchen.
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#15
(27-09-2011, 00:47)high54life schrieb: Wie gesagt ich moechte halt weiterhin in der lage kommen Deutschland zu besuchen ohne befuerchten zu muessend das ich Aerger bekomme wenn ich einreise oder zufaellig in eine Polizeikontroll gerade Abends.

Erst nachdem Deine Vaterschaft rechtskräftig festgestellt ist kann es Ärger geben, vorher nicht. Den Ärger gibt es dann aber allenfalls an Deinem Wohnsitz in den USA, sofern Du keinen Wohnsitz und kein Vermögen in Deutschland hast und Dein Einkommen, auch über Umwege, nicht aus deutschen Quellen stammt.

Der Ärger in den USA sieht so aus, dass sie dort versuchen könnten, Dich zu leerzupfänden.

In Deutschland erwartet Dich dazu vergleichsweise wenig bis nichts, sofern dort bei Dir nichts zu holen ist und Du strafrechtlich sauber bleibst.
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#16
Ich bin der einzige in dieser Runde, der eine strittige Vaterschaftsanerkennung und DNA Test im Ausland durch gezogen hat. 4 Jahre haben die gebraucht obwohl der Botschafter sich um mein persoenliches Wohl kuemmerte.

Und wenn der Kollege jetzt 200 Scheine zurueck legt in Abstimmung mit Mama, dann ist ihm nicht zu helfen.
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#17
(27-09-2011, 00:47)high54life schrieb: Fuer wie lange wird das JA die Mutter unterstuetzen, wie viele Jahre? Das gibt mir vielleicht eine Idee wie viel ich am Ende dem JA angeblich schulde.
Maximal 72 Monate. Und ab dem Zeitpunkt, an dem die Vaterschaft festgestellt wurde, hast Du eben Schulden, die bei Dir eingetrieben werden können. Das JA stößt das an, egal, was Mutter sagt oder tut. Und mindestens 30 Jahre hast Du damit zu rechnen, dass jemand bei Dir anklopft und versucht zu pfänden.
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#18
Das mit den Schulden ist nicht so leicht zu beantworten. Der erste grosse Schuldenhaufen kommt mit der Vaterschaftsanerkennung und ist sogleich vollstreckbar. Wird nicht bezahlt, so kann das Kind ab 18 die Schulden selbst eintreiben. Ab dem 18. Geburtstag gilt die normale Verjährung und Verwirkung, das Thema Schulen geht also mindestens bis zum 21. Geburtstag des Kindes.

Über so lange Zeiträume kann kein Mensch planen und mit solchen Bomben im Untergrund lebt sichs auch nicht so entspannt.
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#19
Zunächst muss erst mal die Vaterschaftsanerkennung durch sein. Falls du Wege findest dem zu entkommen, hat sich das nachfolgende erst mal erledigt. Du kannst Katz und Maus spielen. Mit einem amerikanischen Pass geht das sogar leichter. Aber das musst du sehr lange durchhalten. Ob die Strategie von Erfolg gekrönt sein wird, bleibt abzuwarten. Die Mühlen des Staates mahlen langsam aber gründlich. Es ist auf jeden Fall ziemlich stressig immer zu wissen, dass dich deine Verfolger wieder mal einholen können. Willst du diesen Weg unbedingt gehen, musst du dich über die Arbeitsweise der Bürokratie schlau machen. Da gab's mal ein Forum "Der Beistand", da ham sich die Typen die dich jetzt stressen ausgetauscht. Einfach Aussitzen und die Behörden einfach machen lassen kannst du normal vergessen, es sei denn du wirst deine zukünftige Erwerbstätigkeit stets darauf trimmen offiziell nur ein pfändungssicheres einkommen zu haben.

Bist du Vater, hast du es mit folgenden Gläubigern zu tun:
- Jugendamt: die wollen von dir bis zu max 6 Jahre Unterhaltsvorschuss zurück haben. 130-140€/monatlich x 12 x 6
- weiterhin wird das JA im Auftrag der Mutter auch die Differenz zwischen dem Unterhaltsvorschuss und dem Regelbetrag von ca 225€ einzutreiben versuchen. also noch mal ca 100€ x 12 x 6
Möglicherweise hat Mutti diese Forderung an den Sozialhilfeträger abgetreten, dann wird die ARGE das Geld wollen.
Hat Mutti keine Sozialhilfe beantragen müssen, kannst du mit ihr bezüglich dieser ca. 100€ einen Deal machen.

Nach Ablauf dieser 6 Jahre kriegt Mutti keinen Vorschuss mehr vom JA, d.h. jetzt muss sie die ganze Forderung bei dir eintreiben (ca 272€/monatl.) Dabei wird ihr das JA helfen, aber nicht mehr ganz so motiviert als wenn Vorschuss fliessen würde. Allerdings kann Mutti auch ab jetzt das JA raushalten und mit dir einen Deal machen. Wichtig: aber nur dann, wenn sie nicht noch Sozialhilfe bezieht, dann wird sie nämlich aufgefordert die Forderung an das Sozialamt abzutreten, dann meldet sich die ARGE bei dir und will die Kohle.

Falls dein Einkommen die letzten 5 Jahre eher sehr gering war (also unter dem Selbstbehalt), dann sind auch keine Unterhaltsverpflichtungen aufgelaufen, dann gehen JA und Mutti zunächst einmal leer aus. Und da du ja was von Selbständigkeit geschrieben hast, würde ich ggf. die Zeit bis sich die Schlinge zugezogen hat genau dazu nutzen, alle Belege dahin gehend zu trimmen, dass du eben in den letzten 5 Jahren nicht unterhaltspflichtig gewesen bist. Das JA wird dann diese Belege sehen wollen. Mittelfristig, also innerhalb von 2-3 Jahren wirst du dann aber zahlen müssen. Deals mit Muddi gehen immer nur dann, solange sie nicht einen Sozialhilfeträger anzapfen muss.

Die vorgestreckte Summe wird zunächst fällig, aber wird normalerweise nicht eingtrieben wenn dadurch kein weiterer Unterhalt mehr bezahlt werden kann. Eine Ratenzahlung ist also normalerweise drin, damit erkennst du aber die Rechtmäßigkeit der Forderung an. Ist dein Einkommen so gering, dass es nur ausreicht um den laufenden Unterhalt zu decken, wird zunächst gestundet. Also Regelunterhalt kommt vor Schuldentilgung.

Mal ehrlich: glaubst du an das Gute in Mutti? Die will auch danach den Regelunterhalt sehen und am liebsten noch 200€ extra auf einem Konto dazu. Und was in Vergangenheit war ist ihr erst mal schnurz, das ist ja ein problem zwischen dir und dem JA


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#20
(27-09-2011, 10:47)MitGlied schrieb: Falls dein Einkommen die letzten 5 Jahre eher sehr gering war (also unter dem Selbstbehalt), dann sind auch keine Unterhaltsverpflichtungen aufgelaufen

Kommt auf die Familienrichterin an. Meine hat sich um die Höhe meines Einkommens nicht interessiert und mein nicht mehr aktuelles Einkommen, fiktiv 3.400 €, zur Grundlage genommen. Gestört hat es mich nicht, denn mein Schuldenberg war ja schon da und wurde eben ein bissel höher.

Unser US-Kollege ist Unternehmer und er wird sich "freuen", wenn er seine Betriebsabrechnungen dem Jugendamt und dem Gericht übermitteln darf, wenn denn die Vaterschaft positiv ist.

high54life klingt brav und anständig. Die Härte und Entschlossenheit wird er noch entwickeln müssen. Man muss sich auch nichts vormachen: Es wird schlimmer als man denkt! Ich will aber mal nicht so schwarz malen, denn es gibt ja auch positive Beispiele hier im Forum, die jahrelang den Unterhalt in voller Höhe und stets pünktlich gezahlt haben und nun es geschafft haben. Irgendwie vermisse ich schon die Hinweise auf die Verantwortungslosigkeit und ein Kind braucht auch Pappi und Geld.




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#21
(27-09-2011, 12:30)Exilierter schrieb: Kommt auf die Familienrichterin an. Meine hat sich um die Höhe meines Einkommens nicht interessiert und mein nicht mehr aktuelles Einkommen, fiktiv 3.400 €, zur Grundlage genommen. Gestört hat es mich nicht, denn mein Schuldenberg war ja schon da und wurde eben ein bissel höher.

Unser US-Kollege ist Unternehmer und er wird sich "freuen", wenn er seine Betriebsabrechnungen dem Jugendamt und dem Gericht übermitteln darf, wenn denn die Vaterschaft positiv ist.

Kommt zuerst mal auf den Jugendamtmitarbeiter und die Belege an.
Unter Umständen streicht der sofort die Segel, wenn das Ganze in zuviel Arbeit ausartet. (Er muss ja im Prinzip als "Anwalt" beim Gericht auftreten und die ganzen Unterlagen entsprechend präsentieren.
War vorher nie ein höheres Einkommen vorhanden, wird das Unterstellen von fiktiven Einkünften für die Vergangenheit schwierig.

Hier wusste der Deliquent ja nichts von seiner Vaterschaft, also kann man ihm auch für die Vergangenheit keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit aufbrummen. (für die Gegenwart/Zukunft schon)

@high54life
Hast du dir schon mal die Belehrung des Jugendamts zur Vaterschaftsanerkennung angesehen. Da kriegt Mann soviel Brechreiz, dass man am liebsten sofort von der Bildfläche verschwinden will.

Nach Anerkennung wird man dir dann die Rechnung präsentieren und dir enge Fristen zur Bezahlung setzen. Dann musst du aktiv werden, nämlich anfechten, dass die Rechnung nicht stimmt (falls du zuwenig verdient hast) - das wird dich jede Menge Zeit, Geld und Nerven kosten, Ausgang ungewiss. Der ganze Papierkrieg muss zig mal über den Atlantik. Du brauchst u.U. einen Anwalt vor Ort, den du erst mal selbst bezahlen musst.
Wichtig: das JA kann nicht einfach Geld von dir verlangen, entweder du erkennst zusammen mit dem JA einen Kompromiss (JA und Kompromiss wird sehr sehr schwer) als gültig an, oder ein Gericht wird eingeschaltet.

Wenn dich die Bezahlung der aufgelaufenen Schulden und der kommende Unterhalt nicht extrem belastet, kommst du evtl. günstiger weg, wenn du einen privaten Test machst um sicher zu gehen und danach die Vaterschaft anerkennst. Ansonsten gerät das Ganze zum unkalkulierbaren Risiko und vielleicht ist es dann doch besser für dich von der Bildfläche zu verschwinden und deinen verfolgern soviel Sand wie möglich ins Getriebe zu streuen.

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#22
(27-09-2011, 13:24)MitGlied schrieb: Nach Anerkennung wird man dir dann die Rechnung präsentieren und dir Fristen zur Bezahlung setzen.

Ein ganz wichtiger Punkt und Meilenstein im Leben. Die Rückzahlung des vergangenen Unterhaltes in Höhe von 15.000 USD und mehr, plus den laufenden Unterhalt zuzüglich Sonderbedarf, Kindergartenkosten ... also da wird ganz sicher Freude aufkommen.

Aber vielleicht ist man als Pappa hoch motiviert, um noch mehr und sehr viel Geld zu verdienen Big Grin


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#23
Soweit ich weiss, sind die Lebenshaltungskosten und damit die Einkommen in den USA landesweit sehr unterschiedlich. Genug Stoff für Meinungsverschiedenheiten, würde ich sagen.
Und du wirst du erst mal mit einem Beistand verhandeln müssen, den nur das finanzielle Wohl des Kindes interessiert. Der will die Maximalforderung durchdrücken.
Danach kommt evtl. ein Richter, der immer noch denkt: USA, da wohnen die Superreichen.
Mit Glück, kommst du bei der Nachzahlung mit einem blauen Auge davon, mit Pech wird alles fällig. In Zukunft ist sowieso nach spätestens 2 Jahren mindestens der Regelsatzbetrag fällig: ~272€ macht weit über US$300 + X. Gibt dein Geschäft genug dafür und für dich her?
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#24
Zitat:Hast du dir schon mal die Belehrung des Jugendamts zur Vaterschaftsanerkennung angesehen.

Hier: http://anonym.to/?http://www.dijuf.de/tl...chrift.pdf
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#25
Meine Lieblingspassage:

"Mit der heutigen Beurkundung unterwerfe ich mich der sofortigen Zwangsvollstreckung. Falls ich nicht den fälligen Unterhalt leiste, kann aufgrund dieser Urkunde sofort mein Vermögen oder auch mein Lohn bzw. Gehalt oder sonstige Einkünfte gepfändet werden. Die vorsätzliche Verletzung der Unterhaltspflicht kann mit Geldstrafe oder mit Haft bis zu drei Jahren bestraft werden."
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