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| Fragen zu 50/50 Deutschland und Ausland Leben |
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Geschrieben von: Armer Tropf - 22-12-2011, 12:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo
Gibt es hier Leute, die einen großen Teil des Jahres im Ausland verbringen, aber noch in Deutschland angemeldet sind und was dazu berichten können?
Hintergrund meiner Anfrage ist die, dass es für mich eine interessante Vorstellung ist, 50/50 im Wechsel in Deutschland und in Asien zu verbringen. Ganz möchte ich Deutschland nicht den Rücken zuwenden und möchte hier auch weiterhin krankenversichert und angemeldet bleiben usw. und auch für meine Familie da sein.
Ich bin jetzt bereits 2 Monate in Asien (längster Aufenthalt bis jetzt am Stück) und ich habe gemerkt, dass sich meine Lebensqualität hier enorm verbessert hat. Meine Arbeit für einen deutschen Betrieb, kann ich auch von hier verrichten und mit meinem kleinen Gehalt komm ich hier viel besser über die Runden. Ich brauche zum Leben hier ca. 500 Euro im Monat, da ist aber dann schon alles drinnen, inkl. Unterkunft, Verpflegung und ca. alle 2 Tage gehe ich auswärts Essen. Mir geht es hier sehr gut mit dem relativ wenigem Geld was mir zur Verfügung steht! Muss zudem sagen, dass ich einfache Verhältnisse bevorzuge, die Hauptsache für mich ist Sauberkeit und Sicherheit, bin kein Barhopper und hab auch keine Frauengeschichten am Laufen.
Was ich sehr zu schätzen weiss, ist dass der deutsche Behördenterror mich hier nicht erreichen kann.
Wie lange kann man im Ausland bleiben und trotzdem in Deutschland angemeldet bleiben? Ich meine man muss mindestens das halbe Jahr in Deutschland verbringen um hier angemeldet zu sein, richtig? Welche Vorteile oder Nachteile hab ich als Unterhaltspflichtiger, der aber nichts bezahlt, wenn ich 50/50 Leben in Deutschland und Asien anstrebe?
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| Mal was positives... |
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Geschrieben von: Myronn - 21-12-2011, 16:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
ich habe hier ja auch schon einige Male geschrieben, einige erinnern sich vielleicht. Für die anderen:
- Trennung der Frau Dez. 2009
- 5-jähriger Junge will beim Papa leben
- Gericht -> ABR-Antrag, volles Programm, Rosenkrieg vom Feinsten
- Wechselmodell vereinbart, wobei faktisch das Kind zu 80% beim Papa war
Sommer 2010: Richterliche Befragung des damals 5-Jährigen
- Sommer 2010: psych. Gutachten im Auftrag des Gerichts/der Eltern
- Feb. 2011: Erneute Befragung des Kindes
- Feb. 2011: Einstweilige Anordnung Fam.-Gericht: Lebensmittelpunkt des Kindes ist beim Vater, Mutter hat Umgang alle 2 Wochen für 4 Tage
- im Sommer Fortsetzung des Krieges seitens der Ex
- August: Einschulung des Kindes, Zuspitzung der Probleme
- Okt. 2011: Mein Antrag beim Fam.-Gericht auf Fortsetzung des Hauptverfahrens und Herbeiführung einer Entscheidung im ABR-Verfahren
- Nov. 2011: Das Kind weigert sich inzwischen konsequent und vehement zur Mutter zu gehen, bzw. dort zu bleiben, bringe ihn (wie im Modell vereinbart immer hin, muss ihn nach wenigen Stunden aber abholen fahren)
Nun erfolgte die Verhandlung im Hauptverfahren und ABR-Verfahren. Außerdem wurde zwischendurch die Scheidung in 3 Minuten vollzogen.
Ergebnis:
Die KM tauchte mit 3 (!!!) Anwälten auf. Der neue, dritte Anwalt, machte sich sogleich beim Richer beliebt mit der Aussage: Egal was Sie entscheiden, ich bereite eh schon den Einspruch für das OLG vor... Lässt sich denken, dass er im Richter keinen neuen Freund gewonnen hat. 
Um die Sache kurz zu halten: Meine Ex fing nach altem Muster an, Schmutzwäsche zu waschen. Die hat aber niemanden interessiert. Sodann wurden Jugendamt und Verfahrensbeistand befragt. Beide sprachen sich einhellig und ganz klar dafür aus, dass das Kind beim Vater bleiben solle. Die Mutter solle einen Umgang alle 2 Wochen am WE erhalten. Zudem berichteten die beiden von beobachteten Manipulationsversuchen der Mutter, die das Kind zu gewissen Aussagen drängte.
Der Richter berichtete von seiner Befragung des Kindes. Hierbei hat sich der Junge ganz klar und nachdrücklich positioniert. Zudem meinte er, seine Mama würde ihm keine Chance lassen, bei seinem Papa zu sein und würde immer NEIN NEIN NEIN schreien.
Schon im Gutachten wurden ihre Manipulationsversuche und Gewaltausbrüche protokolliert...
Gutachter, Jugendamt, Kinderhort, Verfahrensbeistand, Schule, Richter - alle am Verfahren Beteiligten waren sich ganz klar einig, dass das Kind beim Vater bleiben soll.
Das schriftliche Urteile wird unmittelbar nach den Weihnachtstagen zugestellt. Meine Ex wird wahrscheinlich versuchen, vor das OLG zu ziehen. Aber klar ist auch, dass sie da wenig Chancen hat. Das Urteil ist bestens begründet und die Faktenlage so eindeutig, dass es ihr schwerfallen wird, vor dem OLG mehr Erfolg zu haben.
Zugleich wurde wegen des Unterhalts verhandelt. Auch hier musste sie zähneknirschend eine deutliche Höhereinstufung hinnehmen. Die Urkunde wird entsprechend abgeändert.
Nun herrscht also erstmal rechtliche Klarheit. Das Gezerre von ihr wird wohl weitergehen, aber ihre Karten werden davon nicht besser. Eine neue Begutachtung wird das Gericht zweifellos nicht durchführen. Das Kind lebt seit gut 2 Jahren bei mir, bis das OLG mal soweit ist, vergehen wieder etliche Monate... wer will an dem Zustand etwas ändern? Da helfen auch keine weiteren Anwaltskanzleien, die sie aussaugen bis aufs Blut.
Ich werde nun Weihnachten in Ruhe als freier Mann genießen und den Stress der letzten Monate abbauen. Mit neuer Kraft geht es dann ins neue Jahr. Primär wichtig ist, dass das Kind zur Ruhe kommt und geschützt wird, auch und vor allem, wenn ihre Übergriffe fortgesetzt werden.
Viele Grüße
Myronn
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| Fragebogen Versorgungsausgleich - Was zum Datenschutz beachten ? |
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Geschrieben von: StayinAlive12 - 21-12-2011, 00:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo,
muss bis spät. Donnerstag meinen (3-fachen) Fragebogen zum Versorgungsausgleich zwecks Scheidung beim Familiengericht (FG) abgeben.
Was macht das FG genau damit? Schickt es Anfragen zum Rentenversicherungsträger (OK) dem "Riester-Rente" Träger (na gut) UND meinem ehemaligen Arbeitgeber (arrgh!)?
Möchte AUF KEINEN FALL, dass mein Ex-Arbeitgeber meine derzeitige Situation (Arbeitslosigkeit) erfährt !
Habe deswegen die Felder "erlernter Beruf" (Industriekaufmann) und "derzeit ausgeübter Beruf" (->Arbeitssuche) bewusst freigelassen.
Führt das zu Nachfragen seitens FG und wie kann ich sicherstellen, daß meine persönlichre Situation (ich nenne es "Privatsphäre") geschützt bleibt ??
Vielen Dank für schnelle Ratschläge!
vG
Jan
P.S. Könnte das auch meinen Anwalt fragen, aber der ist leider schon in Weihnchtsurlaub "verschwunden"...
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| Unterhaltsklage |
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Geschrieben von: mari.mand - 20-12-2011, 22:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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So nun hab ich Post vom AG ich soll Stellung nehmen zu der Klageeinreichung des Anwaltes meiner Ex. Sie hat nun im Namen der Kinder Klage einreichen lassen (Kinder sind fast 16 und fast 18) und möchte mehr Kindesunterhalt. Jetzt versuchen die aus einem für rechtsungültig erklärten Notarvertrag Unterhaltsgelder einzuklagen. Die Unterhaltsberechnung meiner Anwältin tun sie ab, als hätte es die nie gegeben und fordern weil angeblich gab es ja keine neuberechnung - den Betrag aus dem ungültigen vertrag. Er meint, weil es angeblich keine Neuberechnung gab, lebt der ungültige Vertrag wieder auf. D.h. er will dann wohl natürlich auch noch Rückwirkend Unterhaltsschulden aufrechnen. Es gibt aber keinen Titel. Der Anwalt der exe will gerne meine Gehaltsabrechnungen haben um nach deutschem Recht den Unterhalt zu berechnen und zu betiteln. Ich lebe aber nicht in Deutschland - nicht mal in der EU.
Was meint ihr dazu?
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| Neues 170ger Verfahren? |
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Geschrieben von: Ibykus - 20-12-2011, 18:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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das erste Verfahren wurde ja auf Vorschlag des Gerichts Ibbenbüren mit meiner und mit Zustimmung der StA Münster ohne Auflagen eingestellt.
Damit ist für den angeklagten Zeitraum Strafklageverbrauch eingetreten.
Das zweite Verfahren (RA Borkenkäfer!) wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, bevor öffentliche Klage erhoben wurde. Die Einstellung war Anfang November!
Nun ruft mich eine Freundin an und teilt mit, sie wäre zu Mitte Januar von der Polizei Osnabrück (für mich ist die StA Münster zuständig!) als Zeugin geladen und solle gehört werden in Sachen Unterhaltspflichtverletzung.
Die Polizei erklärt auf telefonische Anfrage, die zuständige Sachbearbeiterin käme erst am 10. Januar aus dem Urlaub zurück - bis dahin könne man die Akte nicht einsehen, was natürlich eine dreiste Lüge ist. Denn die Polente kann natürlich in ihrem Computer die Strafanzeige einsehen und insoweit auch mitteilen, ob überhaupt eine StrAnzeige vorliegt.
Was also ist zu tun?
Natürlich erst mal Akteneinsicht erfordern, wenigstens eine Kopie der erneuten Anzeige (wer könnte dahinter stecken?).
Dann -wenn keine solche vorliegt- muss man sich wohl mal Gedanken darüber machen, ob es um willkürliche Schnüffelei geht, also um rechtsgrundlose Ermittlungen (weil ich ihnen wohl mit meinem vorlautem Gebaren auf den Keks gehe), gegen die ich mich dann bis zum Petitionsausschuss d. nrw-Landtags beschweren werde ....
Ich sehe darin eine weitere Gelegenheit, die man mir freundlicherweise zur Verfügung stellt, Unrecht anzuprangern!
Wie wichtig ist man diesem Konglomerat eigentlich?
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| Einkommensteuer |
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Geschrieben von: Panto - 19-12-2011, 17:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo alle zusammen,
toll - Mit 2 Kinder (3 J. & 15 M.) wofür ich bis einschliesslich 15. Lebensjahr zahlen sollte und, natürlich alles rechtens, selbstverständlich als Single veranlagt werde, habe ich jetzt als indirekte Folge der Trennung jetzt auch noch mit einer heftigen Steuernachzahlung für 2010 zu kämpfen.
1. Da ich momentan über zu recht wenig Mittel verfüge hoffe ich dass das Finanzamt eine Ratenzahlung erlaubt – was sind eure Erfahrungen dazu?
2. Mir wurde von jemand empfohlen persönlich die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ab zu geben das dies möglich größere Erfolgsaussichten hatte – wie sollte ich da vorgehen?
3. Gäbe es alternativweise ein ähnliches Forum für Steuerfragen?
Vielen Dank im Voraus für eure Ratschläge
Bitch
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| KU ohne "Verzug" Nachzahlung |
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Geschrieben von: mike68 - 18-12-2011, 18:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo erstmal, habe nun einige Beiträge hier im Forum gelesen, ich zahle seid 13 Jahre pünklich meinen Unterhalt für meinen Sohn, nun habe ich mich selbständig gemacht, anfangs lief es natürlich nicht so doll undc ich zahlte weniger, aber heute bin ich eigentlich zufrieden.Im März 2010 wurde wurde meine BWA zwecks Überprüfung (damals von der ARGE ) meines Gewinns geprüft und zahlte dann weniger, nun hat das JA meine Aktuellen BWA von mir bekommen und ich soll mehr zahlen was auch ok ist, allerdings stand dann ganz mal eben das sie den in der Zeit zu wenig gezahlten Unterhalt in monatlichen Raten an meine EX mit übweisen soll,
mal eben 2800€ , meine Ex hat einen Titel das ich 100% des Regelsatzes der 3 Altersstufe zahlen muß, in dem Brief der Berechnung der ARGE stand nicht drinn daß ich in "Verzug" bin, muß ich nun den Betrag nachzahlen ?? Bin über jede Hilfe dankbar.
Gruß Mike
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| Was also können wir tun .. ? |
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Geschrieben von: Ibykus - 15-12-2011, 18:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Die Diskussion rund um's Thema "§ 1626a BGB" zeigt, dass 'man' keineswegs eine Dringlichkeit dafür sieht, die menschenrechtswidrigen Verhältnisse in einem uns Vätern zufrieden stellendem Maße zu ändern.
Ich habe den Eindruck, dass wir insoweit entweder nicht ernst- oder nicht wahrgenommen werden.
Ich benutze deswegen bei jedem Schriftwechsel -egal wohin die Post geht- das Briefpapier mit dem Logo des Väterwiderstand.de und dem Slogan "Kein Sorgerecht - Kein Unterhalt. Basta!", den ich zusätzlich auf alle Briefumschläge stempele.
Was gibt es noch für Möglichkeiten, auf das uns und unseren Kindern widerfahrene Unrecht aufmerksam zu machen?
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