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Vorbereitung Umgangsverfahren - wackelpudding - 27-12-2011

Hallo @all,

ich beginne mit ersten Vorbereitungen für einen § 155 FamFg Erörterungs- und Anhörungstermin in der 2. Hälfte Januar 2012 und würde mich über Meinungen, Kommentare und Hinweise zu nachfolgenden Überlegungen freuen:

Mitte 08/11 hatte ich der KM U-Termine für 2012 vorgeschlagen und Mitte 09/11 die Antwort angemahnt - ohne Reaktion. Dann wurden Hilfen zur Erziehung eingerichtet und der Betreuer meines Kindes sollte lt. JA die Umgangssache vermitteln. Nach 2maliger Terminverlängerung teilte er Mitte 12/11 mit, dass er keine Möglichkeit zur Vermittlung sähe, was meinerseits unmittelbar zum Antrag auf eA führte.

Mein Ziel ist Umgang im bisherigen Umfang (jede 3. Woche voll) fortzusetzen, Ferien wie bisher im jährlichen Wechsel bzw. Sommerferien jährlich geteilt. Mein Kind (10+) hätte gerne mehr Umgang; da wir 400 km auseinander leben, ist mir mehr wirtschaftlich nicht möglich.

Fragen

1. Mit welcher Begründung könnte eine Reduzierung des Umganges (Ziel der KM) versucht werden?

2. Der Gerichtstermin sichert den nächsten turnusmäßigen Umgangstermin nach der ausgelaufenen Regelung nicht - sprich ein nicht geregelter Zustand. Was könnte mir als geS-Vater vorgehalten werden, wenn ich mein Kind einfach wie bisher nach Schulschluß abhole?

3. Mit der Ladung kam eine Anregung des Gerichtes zu den Sommerferien: Der Vater des Geschwisterkindes hat bereits mittels gerichtlicher Vereinbarung die 2. Hälfte der Sommerferien zugestanden bekommen, sodass dies jetzt auch hier geschehen solle, damit KM die erste Hälfte mit beiden Kindern verbringen könne. Weshalb sollte die Familie, die mein Kind und ich bilden, sich danach richten, was die Familie Geschwisterkind-Vater tut? Immmerhin war mein Vorschlag "1. Ferienhälfte" der KM vor der Einigung mit dem anderen KV bekannt. Da die KM die (nur) ihr bekannte Interessenskollision für nicht beachtenswert fand - womit könnte sie jetzt argumentieren? Und überhaupt: Mir gegenüber hat KM sich ja noch gar nicht geäußert. Was soll ich da von der Anregung des Gerichtes halten?

Da z. Z. mein Kind bei mir ist, kann ich eventuell nur verzögert antworten - dafür schon ´mal vorab: Entschuldigung.






RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - p__ - 27-12-2011

Für einen neuen Thread fehlt etwas der Kontext. Was macht die Ex? Wie wurden denn bisher der Umgang vereinbart? Verstehe ich das richtig, dass du diese Regelung bloss fortführen willst und es eigentlich nur an der Rückmeldung der Mutter dazu fehlt, inclusive der Insuffizienz des Betreuers?

Zu Deinen Fragen:

1. Oje, das wäre eine lange Liste. Ist aber nicht relevant, viele Argumente können je nach Richter auch nach hinten losgehen. Hat sie früher schon einmal für eine Reduzierung plädiert? Wenn ja, was hat sie da gebracht?

2. Desinteresse

3. Du willst die zweite Hälfte, das Gericht findet das gut, wo hakt es noch? Wenn sie das umwerfen will, kann sie wieder mit Vielem argumentieren. Am häufigsten sind berufliche Zwänge, dann familiäre Zwänge einer neuen Familie ("mein Mann kriegt nur an XX frei und wir wollen auch mal zusammen mit dem Kind in den Urlaub, der Vater hat demgegenüber keine Verpflichtungen und könnte leicht genausogut die erste Hälfte nehmen")

Die Geschichte mit den Ferienhälften hat meine Ex so wie viele andere derartige Dinge bis zum Exzess getrieben und sie kam immer damit durch. Ausnahmslos. Hoffe also ja nicht auf rationale Entscheidungen des Gerichts.


RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - wackelpudding - 27-12-2011

(27-12-2011, 21:19)p schrieb: Für einen neuen Thread fehlt etwas der Kontext. Was macht die Ex?
Die läßt sich gerade scheiden und arbeitet Vollzeit. 2 Kinder (10+ und 4+)
in Schule/Schulhort bzw. Kita betreut. Neben der AZ fällt täglich mind. 1 Std. Fahrtzeit an

(27-12-2011, 21:19)p schrieb: Wie wurden denn bisher der Umgang vereinbart?[
2007 letzter gerichtlicher Vergleich. Nach Trennung der KM von ihrem Ehemann ständige Änderungen ihrerseits, Anfang 2011 dann Vereinbarung konkreter Termine, die in 2011 auch alle durchgeführt wurden.

(27-12-2011, 21:19)p schrieb: Verstehe ich das richtig, dass du diese Regelung bloss fortführen willst und es eigentlich nur an der Rückmeldung der Mutter dazu fehlt, inclusive der Insuffizienz des Betreuers?
Ja, ich will eigentlich nur fortführen. Die KM will wohl zurück zu Wochende alle 2 Wochen... (weiß ich aber nicht von ihr, sondern interpretiere den Betreuer so) was aber die Fremdbetreuung meines Kindes gegen dessen Willen erhöhen würde.

(27-12-2011, 21:19)p schrieb: 1. Oje, das wäre eine lange Liste. Ist aber nicht relevant, viele Argumente können je nach Richter auch nach hinten losgehen. Hat sie früher schon einmal für eine Reduzierung plädiert? Wenn ja, was hat sie da gebracht?
Na ja, sie will immer weniger Umgang als mein Kind möchte; ist ihr einfach zuviel Vaterzeit... Bisher hat mein Kind ja 2x im gerichtlichen Vergleich den Umgang bekommen, den es wollte...

(27-12-2011, 21:19)p schrieb: 2. Desinteresse
Wie jetzt? Ich mache Umgang mit meinem Kind -den es auch will!- obwohl da zeitlich keine Regelung mehr für erreicht werden kann.

(27-12-2011, 21:19)p schrieb: 3. Du willst die zweite Hälfte, das Gericht findet das gut, wo hakt es noch? Wenn sie das umwerfen will, kann sie wieder mit Vielem argumentieren. Am häufigsten sind berufliche Zwänge, dann familiäre Zwänge einer neuen Familie ("mein Mann kriegt nur an XX frei und wir wollen auch mal zusammen mit dem Kind in den Urlaub, der Vater hat demgegenüber keine Verpflichtungen und könnte leicht genausogut die erste Hälfte nehmen")

Die Geschichte mit den Ferienhälften hat meine Ex so wie viele andere derartige Dinge bis zum Exzess getrieben und sie kam immer damit durch. Ausnahmslos. Hoffe also ja nicht auf rationale Entscheidungen des Gerichts.
Ob erste oder 2. Hälfte ist mir eigentlich schnuppe; nur die Termine im eA-Antrag sind auf 1. Hälfte abgestimmt. Und ich bin etwas irritiert, dass das Gericht vermutete mütterliche Interessen berücksichtigt - bekannt ist ja mütterlicherseits nix - jedenfalls nicht mir.

Wäre wahrscheinlich vernünftig, Alternativtermine mit 2. Hällfte Sommerferien vorzubereiten. Ich frag´mal: Hat so ´ne Abänderung die Erhöhung von Gerichtskosten zur Folge? ...ich muß das nämlich allein zahlen.



RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - p__ - 27-12-2011

(27-12-2011, 22:29)wackelpudding schrieb: Ja, ich will eigentlich nur fortführen.

Dann siehts doch gut aus. Fortführen ist auch für Richter immer das Naheliegendste. Gewichtige Gründe dagegen sind ja nicht aufgetaucht. Und das Kind will auch. Dein Antrag ist also nicht schlecht positioniert.

Zu 2: Damit war das vermutliche Argument der Ex gemeint, wenn du nicht auftauchst. Wenn du auftauchst, missachtest du die Vereinbarung, du holst das Kind ohne dass ein neuer Termin vereinbart wurde. Merkst du es? Egal was du machst, die Ex kann es negativ ausschlachten. Das ist die übliche Strategie.

Die Gerichtskosten sind von den Anträgen unabhängig. Du kannst sogar später im Gerichtsaal noch zusätzliche Anträge stellen, ohne dass es anderen Kosten was ändert. Teurer wirds, wenn weitere Instanzen, Verfahren, Gutachten etc. stattfinden.


RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - wackelpudding - 27-12-2011

Na, dann ist ja alles klar. Werde ich mein Kind ´mal turnusmäßig abholen.

Und danke für den Kostenhinweis. Die bisherigen Umgangstermine waren anwaltsbegleitet. Kann ich mir inzwischen auch nicht mehr so richtig leisten...


RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - wackelpudding - 26-01-2012

(27-12-2011, 23:02)wackelpudding schrieb: Na, dann ist ja alles klar. Werde ich mein Kind ´mal turnusmäßig abholen.

Und danke für den Kostenhinweis. Die bisherigen Umgangstermine waren anwaltsbegleitet. Kann ich mir inzwischen auch nicht mehr so richtig leisten...

Gemeint sind natürlich die Gerichtstermine wg. Umgang.

Vor diesem Termin hatte ich aber dann noch richtige Probleme. Der TÜV legte mein WOMO still, mit dem ich den Umgang mache. Das war ziemlich umfangreich, was ihm nicht gefiel. Mußte dann erst ´mal schauen, wieviel Geld braucht´s, woher kriegen, was wo reparieren, wie lange dauert´s? Na ja, am Nachmittag vor dem Umgangstermin hatte ich dann wieder TÜV und konnte die Alternativplanung zum beantragten Umgang glücklicher Weise wegschmeißen.

Mein Kind konnte ich also vor dem Gerichtstermin nicht wie geplant abholen. Weshalb ich dann Umgang nach dem Termin hatte. In diese Zeit fielen auch noch Termine beim Jugendamt und beim Träger der Hilfen zur Erziehung, die für mein Kind eingerichtet sind. Zu letzteren aber, so wie ich dazu komme, mehr im entsprechenden thread.

Ich hatte also wenig Zeit, mich im Forum blicken zu lassen, habe aber immer ´mal reingeguckt: War beruhigend zu wissen, dass ich hier die Information finden würde, wenn es denn etwas für mich aktuell relevantes Neues geben würde.

Die Verhandlung dauerte drei Stunden. Anwesend waren eine Richterin, eine JA-Mitarbeiterin, die KM und ihre Anwältin ... und eben ich. Ich habe mich entschlossen, das positiv zu sehen: Wann hat man(n) sonst schon die ungeteilte Aufmerksamkeit von 4 Damen? Sie endete in einer Vereinbarung, von der ich hoffe, dass sie den Bedürfnissen meines Kindes nach Umgang mit seinem Vater weit gerecht wird.

Ich hatte ja schon berichtet, dass es zum Umgang in den Sommerferien eine an den mütterlichen Bedürfnissen ausgerichtete Anregeung des Gerichtes gegeben hatte. Obwohl ich tatsächlich gegen die Anregung nichts hatte, störte mich dennoch, das hier von vornherein mütterliche Positionen präferiert wurden, weshalb ich dem Gericht schrieb:

"...unter Bezugnahme auf die mit der Ladung ergangene Anregung zur Teilung der Sommerferien gebe ich Folgendes zur Kenntnis:

Der Antragsgegenerin war zum Zeitpunkt der Vereinbarung von Sommerumgang für ihre Tochter mit deren Vater der Vorschlag des Antragstellers bekannt. Sie hat jene Regelung vereinbart, ohne Bemühungen um den Umgang ihres Sohnes mit dessen Vater. Wie anders als Desinteresse am Wohl ihres Sohnes kann dies gewertet werden? Rechtfertigt solches Desinteresse eine jetzige Berücksichtigung der von der Antragsgegnerin geschaffenen Situation zu Lasten des Sohnes und seinem Vater? Oder gibt es Gründe dafür, die Dispositionen der Familie Tochter-Vater als maßgeblich für die Familie Sohn-Vater zu betrachten? Ist es nicht so, dass nach dem Familienverständnis des EGMR alle Familien gleichermaßen Rechteträger sind? Gilt dies nicht auch für die mütterliche Familie? Und in Bezug auf den Sohn: Inwieweit entspricht die Priorisierung einer mütterlichen Möglichkeit Artikel 3 der UNKRK?

Als Zeichen des guten Willens ist der Antragsteller aber bereit, die Anregung aufzunehmen und beantragt..."

Dies hatte dann gleich zu Beginn eine sehr ausführliche Erklärung (es ab Gründe so zu verfahren) der Richterin und den Hinweis zur Folge, ich müßte mich dadurch nicht nicht diskriminiert fühlen. Ich entgegnete, dass dies meine grundsätzliche Postion darstellen würde, ich aber ja einen entsprechenden Vorschlag unterbreitet hätte und bei entsprechender Einigung die Position ja keine Rolle spielen müßte.

Weshalb ich das so ausführlich schreibe? Nun, ich vertrete ja die Ansicht, dass wir die Rechte unserer Kinder selbstbewußt einfordern sollen. Das heißt für mich: Mein Kind und ich haben Anspruch auf dikriminierungsfreie Behandlung ... und darüber rede ich bei mehr oder weniger passenden Gelegenheiten, eben auch bei Gericht, wenn von dort nicht begründete Anregungen kommen, die für mich den Anschein einer Diskriminierung haben. Ich möchte hier schon einmal sagen, dass ich nicht feststellen konnte, dass mir das geschadet hat.

Ich will aber auf zwei Aspekte hinweisen:

-Wäre es mir mit einem/r Anwalt/Anwältin möglich gewesen, die oben beschriebene Botschaft los zu werden?

-Bisher ist KM immer auf VKH gereist, während ich meine -und als Steuerzahler ja auch immer ihre- Rechnungen bezahlt habe. Nun war sie wieder mit Anwältin da - der VKH-Antrag ist allerdings abgelehnt.

So, das als Einstieg. Ich bin ja gerade erst zurück und will mich erstmal weiter sortieren.






RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - p__ - 26-01-2012

Das war jetzt ein guter Appetithappen :-) Wenn du mehr Zeit hast, bin ich gespannt auf weitere Details. Wie die Vereinbarung aussieht zum Beispiel oder wie sich die Personen in der Verhandlung positioniert haben. Wieso es sage und schreibe drei Stunden gedauert hat.

Wenn die Ex keine Verfahrenskostenhilfe bekam, wird sie wohl an den Kosten für die Show beteiligt, siehe Kostengrundentscheidung und dann vielleicht Kostenfestsetzungsbeschluss.

Wie es mit einem Anwalt auf deiner Seite gelaufen wäre, hängt vom Anwalt ab. Aber offenbar hat sich auch in deinem Fall bewahrheitet, dass man ohne Anwalt in Umgangsverfahren besser und billiger fährt.


RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - blue - 26-01-2012

(26-01-2012, 21:33)wackelpudding schrieb: Dies hatte dann gleich zu Beginn eine sehr ausführliche Erklärung (es ab Gründe so zu verfahren) der Richterin und den Hinweis zur Folge, ich müßte mich dadurch nicht nicht diskriminiert fühlen.

Hehe,....Das übliche Geblubbere....

Meine Ex hatte auch "ausführliche" Erklärungen dafür, weswegen sie mich des Kindesmißbrauchs beschuldigte....

Und selbstredend schreibe ich nicht aus dem Knast....Big Grin



RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - wackelpudding - 26-01-2012

Ich bin jetzt bei der 2. Waschmaschine und habe das Womo weitgehend ausgeräumt; war also noch nichts mit "sortieren".

Auf @blue kann ich aber wohl auch unsortiert antworten: Ich habe das nicht als Geblubbere verstanden, sondern als Versuch, mir die Anregung des Gerichtes zu begründen. Irgendwo war schon gesehen worden, dass KM sich selbst in eine unschöne Situation gebracht hatte. Das Gericht hat dann unterstellt, dass es im Kindeswohl läge, wenn die Kinder gemeinsam mit der Mutter Urlaub machen können. Ich stelle mir mal vor, ich frage meinen 10jährigen Sohn, ob er lieber mit 5jähriger Halbschwester und Mutter Urlaub machen will oder mit Papa... aus meiner Sicht ist die von der Richterin gegebene Begründung tradierte Praxis ... aber damit Kindeswohl meines Kindes? Na ja, mußte ja nicht ausdiskutiert werden...



RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - Pistachio 00 - 27-01-2012

@wackelpudding
Sende der KM doch mal diesen Link, habe ich auch vor, vielleicht bewirkt es irgendwas ...
http://www.freiewelt.net/nachricht-6369/%22trennungskinder-klagen-an!%22.html


RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - wackelpudding - 27-01-2012

(26-01-2012, 21:48)p schrieb: Wieso es sage und schreibe drei Stunden gedauert hat.

Ein Grund war sicherlich, dass die Gegenseite ihren Antrag erst im Termin vorlegte und die Richterin es ablehnte, diesen zu lesen; ich schloß mich da sofort an, was dann dazu führte, dass die Gegenseite alles mündlich abarbeiten wollte.

Eine Frage hier an dieser Stelle mit Blick auf mögliche weitere Verfahren: Wenn die Richterin nicht von sich aus das Lesen dieses Antrages verweigert hätte, hätte ich es dann tun können? Zumal ich ja ohne Anwalt da war. Ich meine, so mehrere Seiten Anwaltsschreiben unmittelbar im Termin: Das ist doch für einen rechtlichen Laien eigentlich nicht zumutbar.

Ein weiterer Grund war sicherlich, dass die Schwierigeiten beim praktizierten einwöchigen Umgang eben auch Auswirkungen auf Themen der geS mit sich bringen. Dies schien für die Gegenseite nicht so klar; insbesondere nicht für die KM, die sich wohl erst noch daran gewöhnen muß, dass ich seit Ende 2010 die eS mit ihr teile. Will heißen, es kamen eben recht weit Fragen des Kindeswohls in die Diskussion. Hier war mein Eindruck schon, dass (Un)möglichkeiten der Mutter unter dem Aspekt der Alltagsbewältigung zu wenig hinterfragt sind. Ich war schon gefordert darzulegen, dass die Grenzen der Mutter nicht automatisch die Grenzen des Kindes sein können, wenn es dem Kindeswohl dienlichere Optionen gibt. Hier war die Tatsache hilfreich, dass das JA die Notwendigkeit von Hilfen zur Erziehung sieht, d. h. mir eröffnete sich Möglichkeiten des kritischen Hinterfragens. Die habe ich auch ausführlich genutzt, was ein weiterer Grund für die lange Dauer war.

Zur Diskussion selber: Natürlich sollte man übliche Regeln der Höflichkeit einhalten, anderseits konnte ich aber sehr wohl in der Sache fest und in der Aussage zugespitzt agieren. Ist dann aber auch schon i. O., wenn man ein entsprechendes Echo kriegt. Die hier oft geäußerte Befürchtung, dass dies zum KV-Nachteil ausschlägt, wird von meinem Erleben nicht bestätigt. Ich kann eigentlich nur raten, mögliche Diskussionsräume zu nutzen. Aus meiner Sicht liegt hier durchaus eine Chance, wenn man ohne Anwalt aufläuft: Was soll denn passieren, wenn sich 3 Juristen [RichterIn/eigene® RAIn, gegenerische®RAIn] zum xten Male routiniert über über das gleiche unterhalten? Wahrscheinlich doch das, was dann schon immer passiert ist. Da ist doch so ein unbefangener Elter Farbe im grauen Arbeitsalltag...

Last ut not least: Die Positionen waren ja auch weit auseinander;
-KM: Umgang von Freitag Schulschluß bis Montag Schulbeginn
-KV: Umgang von Dienstag Schulschluß bis Dienstag Schulbeginn




RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - Skipper - 27-01-2012

Hi wp.

Das sind Tricksereien von Krawallanwälten, überraschend umfangreiche Stellungnahmen, Beweise usw. vorzulegen und weitere Anträge im Termin zu stellen. Ob die Vorlage des Hauptantrages erst in der Anhörung zulässig ist, weiß ich nicht.

Ohne eigenen Anwalt ist das im Termin kaum zu bewältigen, die Folgen unabsehbar. Um das Material sorgfältig sichten zu können, würde ich zumindest auf Unterbrechung der Anhörung besser auf Neuterminierung bestehen.
DAS könnte aber zu einer erheblichen (und uU gewollten) Verfahrensverzögerung führen; in Umgangssachen nicht immer hilfreich. Der Druck könnte in solchen Momenten schon gewaltig sein.


RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - wackelpudding - 27-01-2012

(27-01-2012, 13:07)Skipper schrieb: Ob die Vorlage des Hauptantrages erst in der Anhörung zulässig ist, weiß ich nich.

Also für mich war das das erste Schriftstück, das ich von der Gegenseite gesehen habe.




RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - Pistachio 00 - 27-01-2012

(27-01-2012, 12:30)wackelpudding schrieb: Wenn die Richterin nicht von sich aus das Lesen dieses Antrages verweigert hätte, hätte ich es dann tun können?
Nein, auch die Richterin hat sich m.W. nicht korrekt verhalten.
Damit könnte ein Verstoss gegen das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs vorliegen.
Beide Seiten können auch noch während der mündlichen Verhandlung Anträge stellen.

(27-01-2012, 12:30)wackelpudding schrieb: Zumal ich ja ohne Anwalt da war. Ich meine, so mehrere Seiten Anwaltsschreiben unmittelbar im Termin: Das ist doch für einen rechtlichen Laien eigentlich nicht zumutbar.
Zumutbar hin oder her - wenn Du Dich entschlossen hast ohne RA aufzutreten, ist das allein Deine Entscheidung, auf die das Gericht keine Rücksicht nehmen muss.




RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - beppo - 27-01-2012

M.M.n. musste sie sich so verhalten.
Anträge müssen nach dem neuen FamFG 14 Tage vorher eingereicht werden.


RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - wackelpudding - 27-01-2012

(27-01-2012, 14:27)beppo schrieb: Anträge müssen nach dem neuen FamFG 14 Tage vorher eingereicht werden.

@beppo

Ich hab´s nicht gefunden. Hast Du es vielleicht ein wenig genauer?




RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - beppo - 27-01-2012

Ne, habs auch nicht wiedergefunden, bin mir allerdings ziemlich sicher.
Nützt nur in der Praxis auch nicht viel, weil auch das der Richter eben nach Gutdünken entscheidet.


RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - Skipper - 27-01-2012

§ 23 FamFG könnte 'was hergeben.


RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - wackelpudding - 27-01-2012

(27-01-2012, 14:06)Pistachio 00 schrieb: Damit könnte ein Verstoss gegen das Recht auf Gewährung rechtlichen Gehörs vorliegen.
Beide Seiten können auch noch während der mündlichen Verhandlung Anträge stellen.

Ich konnte für mich die hier gestellte Frage nicht abschließend klären. Dass rechtliches Gehör verweigert wurde, meine ich aber nicht, da die Gegenseite ihre Position und ihre Anträge ja mündlich vorbringen konnte und dies auch ausführlich nutzte. Nach meinen Notizen und ohne Anspruch auf Vollständigkeit und richtige Reihenfolge wurden z. B. gegen eine einwöchige Umgangsdauer ins Feld geführt:

-Es gelte noch die letzte gerichtliche Vereinbarung, zu der auch recht umfangreich ausgeführt wurde. Die Richterin entgegnete, dass der Urlaub des letzten Jahres ja nach einer vorliegenden Elternabsprache realisiert worden sei.

-Das Kind sei gezwungen mit dem Vater in einem Bett zu schlafen, da es weder im Wohnmobil noch beim Ferienumgang beim Vater zu Hause ein eigenes Bett habe. Das nahm ich dann zum Anlaß, mich erfreut darüber zu zeigen, dass nun der letzte Verfahrensbeteiligte angekommen sei. Nachdem er ja bereits in den letzten beiden Verfahren pünktlich zur Stelle war, hätte ich ihn diesmal schon richtig vermißt, den schwanzgesteuerten Pädophilen. Die Richterin fragte dann nur, ob dem Kind ein eigenes Bett zur Verfügung stünde. Ich bejahte das und bot an, dass wie beim ersten Mal gerne jemand vorbeikommen könnte um sich zu überzeugen. Wollte sie aber nicht und meinte nur noch, dass es in Ordnung sei, wenn Kinder mit ihren Vätern kuscheln.

-Der KV nehme den Umgang nicht wie vereinbart war. Als Beispiel kam, dass ich infolge eines Starterausfalls und des anschliessend notwendigen Austausches mein Kind einfach einen Tag später (angekündigt!) abgeholt hätte als geplant. Ich hätte in diesem Fall den ursprünglichen Termin einhalten müssen und dann eben im Hotel übernachten. Hier stellte ich dar, dass ich gerade aktuell viel Zuspruch und Unterstützung erfahren hätte, als die Leute hörten, wofür ich mein Womo brauche und auch die Werkstatt sei sehr bemüht gewesen, mir wieder rechtzeitig zum TÜV zu verhelfen - und jetzt käme ich mir wie in einem Paralleluniversum vor, wo ich mich quasi dafür entschuldigen solle, dass ich mir den Hintern aufreisse, damit mein Kind Umgang haben kann, wie es ihn liebt. Es sei aber schon keck, wie die Gegenseite versuche, darüber hinweg zu täuschen, dass eine Vielzahl von Änderungen aus der instabilen Lebenssituation der KM resultierten und ganz klar sei, dass mein Kind keinen Vater mehr hätte, wenn ich nicht immer in der Lage gewesen wäre, darauf flexibel zu reagieren. Die Richterin meinte, es sei in Ordnung, wenn ich meine wirtschaftlichen Belange bei der Umgangsdurchführung berücksichtige.

-Das Kind benötige tägliche LRS-Förderung durch seine fachkundige Mutter, die höchstens am Wochenende unterbrochen werden könne, was recht ausführlich seitens der KM ausgeführt wurde. Ich wies darauf hin, dass LRS-Förderung in die geS fällt und die KM bisher nur ungenügend gefördert und mich bewußt außen vor gehalten habe. Ich könnte mangels Info, was KM macht,in der Zeit, wo das Kind bei mir ist, nichts tun, da unabgestimmte Förderung gerade bei LRS schnell zur Quälerei werden könne. Die Richterin faßte hier sehr energisch nach und auch die JA-Mitarbeiterin sowie die Anwältin der KM unterstützten, dass die KM mir für die Zeit, bei der das Kind bei mir ist, die entsprechenden Übungsunterlagen mitzugeben habe. Die RAin wollte dann für mich hierzu noch bestimmte Verhaltensweisen festgehalten wissen. Als ich Gleiches in Richtung KM auszuformulieren verlangte, war das Ganze nicht mehr nötig, weil es sich ja um Selbstverständlichkeiten handele.

-Das Kind würde nicht ordentlich zu Mittag essen, weil es gewöhnlich an der Schulspeisung teilnähme, diese Regelmäßigkeit aber durch die jeweilige Woche mit mir dauernd unterbrochen würde. Ich wies zwar darauf hin, dass es mir doch sehr an den Haaren herbeigezogen erschiene, dass die Woche mit mir daran schuld sei, wenn mein Kind schlecht ißt, mußte mich aber darauf einlassen, dass mein Kind nun Mo - Do in der Schule zu Mittag ißt. Den Umgang verkürzt das nur am Montag um 20 Minuten, weil an den anderen Tagen, das Mittagessen in der großen Pause vor der letzten Unterrichtsstunde stattfindet. Allerdings war mein Kind sehr empört und hat sich schon bei seinem Hilfen-zur-Erziehung-Betreuer beschwert... schaun wir ´mal...

Die JA-Mitarbeiterin unterstützte den von mir beantragten Umgang mit dem Hinweis, dass mein Kind den Umgang so möchte -was auch ein Gespräch mit seinem Betreuer ergeben habe- und dieser Umgang sei ja auch schon über eine längere Zeit problemlos realisiert worden.

Auch die Richterin meinte, diese Woche am Stück sei in Ordnung und wie lange ich denn diesesmal mit meinem Kind zusammen sein wollte, nachdem ich es ja nicht wie vorgesehen abholen konnte. Na ja, die gegenseite hatte noch nicht so ganz begriffen und versuchte, die Diskussion noch ´mal von vorne zu starten...






RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - p__ - 27-01-2012

Jetzt hellt es sich auf, vielen Dank für die Schilderung.

Was für ein zähes, kleinliches Ringen der Gegenseite! Die Versessenheit, dümmliche Vorwürfe Punkt für Punkt durchgehen und kontrovers abarbeiten zu lassen, gibts wohl nur wenn solche Verfahren von ausschliesslich Frauen geleitet und durchgeführt werden. Das ist wie eine Runde Zickenkrieg zwischen Stiefmutter und Drama-Queen, weil sie ja nichts anderes können. Nur, dass es nicht Zicke gegen Zicke ist, sondern Zicke gegen Vater.

Für dich ist es gut gelaufen, du hattest das Glück dass dir nicht das Wort abgeschnitten wurde und du tatsächlich antworten durftest. In solchen Fragenspielen wird den Männern gerne ein Gewicht angehängt, damit sie langsamer sind. Es war ein Erfolg für das Kind und dich.


RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - wackelpudding - 28-01-2012

(27-01-2012, 22:21)p schrieb: Für dich ist es gut gelaufen, du hattest das Glück dass dir nicht das Wort abgeschnitten wurde und du tatsächlich antworten durftest.

Ja, ich wurde anständig behandelt. Aber war das n u r Glück? Ich hatte das JA um Hilfe für mein Kind gebeten. Dies keinesfalls im Kriechgang sondern eher kontrovers, als das nicht so richtig losgehen wollte. Dann aber auch im Sinne meines Kindes voll kooperiert, sowohl mit dem JA, als auch mit dem Maßnahmenträger. Ich hatte das JA (anderer Bereich) um Vermittlung in Sachen Umgang gebeten. Alle mir relevant erscheinenden Informationen gegeben und auch dort darum gebeten, die Dinge aus der Sicht meines Kindes anzugehen. Und ich gehe davon aus, dass auch das Gericht sich ein Bild davon gemacht hat, was ich zuvor außergerichtlich versucht hatte. Meine Anregung ist deshalb auch hier, im Einzelfall zu schauen, wie Unterstützung im Sinne des Kindes organisiert werden kann und sich nicht aus ideologischen Gründen vorhandener Möglichkeiten selbst zu berauben.

Und nun will ich meine Notizen noch abarbeiten:

Es gab einen Disput zwischen der Richterin und mir, als ich den Eindruck bekam, dass über den Rhytmus der Gesamtumgang zu gering ausfallen würde. Ich meinte, darüber würde es keine Vereinbarung geben. Die Richterin fragte, was ich denn davon hätte, wenn sie weniger beschlösse, als die Vereinbarung voraussichtlich hergeben würde. Ich meinte, ich ginge davon aus, dass ich mehr durchsetzen könne, worauf die Richterin sagte, das könne aber dauern. Ich entgegnete, dann sei das eben so. In dieser Zeit trüge sie dann die Verantwortung für das Wohlergehen meines Kindes.

Als 2012 durchterminiert war, sollte es für 2013 weitergehen. Hier warf ich ein, dass dies doch Sache der Eltern sein sollte, und statt weiterer Termine sollte doch aufgenommen werden, dass die Eltern sich auf die Fortschreibung für 2013 einigen würden. Die JA-Mitarbeiterin unterstützte dies.

Es kam dann aber erstmal zu umfangreicher Diskussion über die Kommunikationsprobleme der Eltern. Ich wies eindringlich darauf hin, dass es sich hierbei um Kommunikationsblockaden der KM handele, die nur SMS-Kommunikation zulasse. Die Gegenseite machte geltend, dass auch der Umgangston sehr zu wünschen übrig lasse. Ich stimmte dem zu und zitierte 2 SMS der KM und fragte nach, ob weiterer Bedarf bestünde, denn ich hätte noch reichlich. Bestand aber nicht. Worauf ich darum bat, Beispiele von mir zu zitieren; gab aber keine. Ich wies darauf hin, dass die Elternkommunikation ja auch Thema bei den Hilfen zur Erziehung sei. Die KM, die bisher dort wenig kooperiert hatte, versuchte dann dass Thema ganz aus der Welt zu schaffen, da dies nach ihrer Meinung gar nicht nötig sei. Ich freute mich, als die Richterin erkennen ließ, dass sie hier gerne ernsthafte Bemühungen sehen würde. Es wurde dann vereinbart, dass wieder email-Kommunikation möglich sein solle und diese und auch die sms-Kommunikation kultiviert ablaufen sollen.

Da KM sich darüber beschwerte, dass ständig ihr Festnetz-Telefon läute und immer Nachfragen von mir nach der Erreichbarkeit meines Kindes auf ihrem Handy aufliefen, kam es zu der Vereinbarung, das ich mein Kind zu festen Zeiten 2mal in der Woche anrufen kann, mein Kind mich jedoch jederzeit anrufen darf, wenn es möchte. Damit kann ich im Grunde gut leben - besser jedenfalls, als mit einer KM, die mit dem Kind immer auf der Flucht ist, um einen Telefonkontakt zu verhindern. Ein wenig in Sorge bin ich, weil hier möglicher Weise mein Kind den Konflikt mit der KM haben wird, den ich bisher hatte. Andererseits hat mein Kind ja einen Betreuer, der es bei der Lösung seiner Probleme unterstützen soll. Ich bin ´mal gespannt, was das wird...

Es wurde dann aufgenommen, dass die Eltern versuchen werden, in den Monaten September bis Novemmber die Umganstermine für 2013 hin zu kriegen. Auf die Frage der Richterin, was sei, wenn nicht, kündigte ich für diesen Fall meinen Antrag im Dezember an. Um hier ggf. nicht in Zeitdruck zu geraten, wurde noch der 1. Termin 2013 festgelegt.

Bei den Umgangsregeln wurde es noch einmal lebhaft, als ich die Regel "Wenn möglich und vom Kind gewünscht geht Betreuung durch den anderen Elternteil Fremd- und Drittbetreuung vor." aufnehmen lassen wollte. Die RAin der KM meinte, das würde die Dispositionsmöglichkeiten der KM unzumutbar einschränken und so etwas gäbe es ja überhaupt nicht und was denn sein solle, wenn das Kind bei Freunden oder so übernachten wolle. Ich hielt dagegen, so etwas gäbe es sehr wohl, und sie möge sich aufs Laufende bringen, den scheinbar kämen wichtige Sachen bei ihr nicht an: Ich hätte vorgeschlagen: Wenn vom Kind gewünscht... Die Richterin schlug dann vor, dass dies ab 3 Übernachtungen gelten solle, was mir nicht reichte, weil ich auch kürzere Zeiträume haben wollte, wenn ich zur Verfügung stünde. Von der JA-Mitarbeiterin kam dann der Vorschlag, dies auch unmittelbar an Umgängen so zu regeln. Das wurde dann auch vereinbart: Ab 3 Übernachtungen oder wenn die Fremd- oder Drittbetreuung unmittelbar vor oder nach einem Umgang liegen sollte, schlägt KM mir die Betreunung vor.

Das war´s.





RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - Ibykus - 28-01-2012

(27-01-2012, 17:55)Skipper schrieb: § 23 FamFG könnte 'was hergeben.
Die Vorschrift gilt NICHT für Ehe- und Familienstreitsachen (hier: sonstige Familiensachen, 266 FamFG) und trifft schon dem Wortlaut nach auch nicht zu.

Ich denke anwendbar ist die ZPO: § 296 i.V.m. § 282!







RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - wackelpudding - 28-01-2012

(28-01-2012, 01:23)Ibykus schrieb: Ich denke anwendbar ist die ZPO: § 296 i.V.m. § 282!

Ja, das könnte es sein. Was mich interessieren würde: Das "Nachfragen" in 282(2) ist das nur bezogen auf die Aufklärung des Sachverhaltes oder gilt das auch für die Abklärung rechtlicher Implikationen? Ich meine, für den juristischen Laien ist die Frage, ob etwas Vorgetragenes auch rechtlich beachtlich ist, in einem mehrseitigen anwaltlichen Schriftsatz sicher sehr viel schwerer zu beurteilen, als für einen Profi, für den das Tagesgeschäft ist; will heissen, ist die Zurückweisung eines Schriftsatzes eventuell dann eher geboten, wenn eine Partei ohne anwaltliche Vertretung ist?

Und noch eine weitere Frage, die mir so bei der Beschäftigung mit dem Thema gekommen ist:

§§ 155 und 156 FamFG zielen nach meinem nicht juristischem Verständnis doch darauf ab, in Zeiträumen, die nach kindlicher Zeitwahrnehmung noch verträglich sind, das Elternwissen um die Bedürfnisse des Kindes -denn die kennen in der Regel die Eltern am besten- zum Wohle desselben in einer einvernehmlichen Lösung zu mobilisieren.

Wenn nun eine Partei zu Beginn eines Termins mit einem Schriftsatz konfrontiert wird, den sie nicht mehr hinreichend bewerten kann, bleibt ihr eigentlich nur die Möglichkeit der Nichteinigung, um evtl. Schäden zu vermeiden. Denn geregelt werden müßte der Umgang seitens das Gerichts ja doch im eA-Verfahren? Und danach im Hautsacheverfahren(heißt das so?) wäre man entweder kundig oder würde mit ´nem Anwalt auflaufen. M. a. W.: Wäre die Annahme eines mehrseitigen anwaltlichen Schreibens zu Beginn eines §155-Termins nicht schon deshalb vom Gericht abzulehnen, weil dies den Intentionen der §155/156 FamFG krass zuwider läuft?




RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - Ibykus - 28-01-2012

(28-01-2012, 18:41)wackelpudding schrieb:
(28-01-2012, 01:23)Ibykus schrieb: Ich denke anwendbar ist die ZPO: § 296 i.V.m. § 282!
Ja, das könnte es sein. Was mich interessieren würde: Das "Nachfragen" in 282(2) ist das nur bezogen auf die Aufklärung des Sachverhaltes oder gilt das auch für die Abklärung rechtlicher Implikationen?
ich kann in 282 II nichts von "Nachfragen" lesen!
und ich weiß nicht, was "rechtliche Implikationen" sind.

Zitat: Ich meine, für den juristischen Laien ist die Frage, ob etwas Vorgetragenes auch rechtlich beachtlich ist, in einem mehrseitigen anwaltlichen Schriftsatz sicher sehr viel schwerer zu beurteilen, als für einen Profi, für den das Tagesgeschäft ist; will heissen, ist die Zurückweisung eines Schriftsatzes eventuell dann eher geboten, wenn eine Partei ohne anwaltliche Vertretung ist?
Die Regelung gilt zunächst nicht für die sogen. 'Parteienprozesse' (kein Anwaltszwang) ansonsten entspr. 129 II ZPO, wovon ich in der Regel ausgehe: "... wird Ihnen unter Fristsetzung zum ... Gelegenheit gegeben, Stellung zu nehmen."

Rechtliche Ausführungen (gemeint mit "Implikationen"?) sind davon nicht betroffen. die kann jede Partei haben oder auch nicht. Es gilt: iudex novit curia (das GERICHT kennt das Gesetz)!

Zitat:§§ 155 und 156 FamFG zielen nach meinem nicht juristischem Verständnis doch darauf ab, in Zeiträumen, die nach kindlicher Zeitwahrnehmung noch verträglich sind, das Elternwissen um die Bedürfnisse des Kindes -denn die kennen in der Regel die Eltern am besten- zum Wohle desselben in einer einvernehmlichen Lösung zu mobilisieren.
kindliche Zeitwahrnehmungen sind altersabhängig.
Weder 155 noch 156 stellt darauf ab.

Zitat:Wenn nun eine Partei zu Beginn eines Termins mit einem Schriftsatz konfrontiert wird, den sie nicht mehr hinreichend bewerten kann, bleibt ihr eigentlich nur die Möglichkeit der Nichteinigung, ....
... oder das Vertrauen der am Verfahren beteiligten Professionen darauf, daß kindeswohlorientiert 'verhandelt' wird.

Da fehlt mir bei einem Rechtsanwalt der Glaube deswegen, weil er profitorientiert Mandanteninteressen vertritt und bei einem Jugendamt deswegen, weil es grds mütterorientiert und femokratisch motiviert ist.

Unabhängig davon ist eine vertretbare Einigung zum Wohl des gemeinsamen Kindes im Familienrecht -jedenfalls dem Grunde nach- jederzeit möglich.
Dabei kommt es doch auf das Ergebnis(!) an. Wie die Gegenseite sich vorher schriftsätzlich eingelassen hat, kann im Nachhinein einerlei sein.

Grds gilt:
Wenn sich meine Vorstellung, die ich ja unter Berücksichtigung der Interessen meines Kindes gerichtlich um- oder durchsetzen will, auf diese weise nicht realisieren lassen, werde ich doch sowieso keiner Einigung zustimmen und es dem Gericht überlassen, eine Entscheidung zu treffen, die ich dann mit Rechtsmitteln anfechten kann.
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RE: Vorbereitung Umgangsverfahren - wackelpudding - 28-01-2012

Ähm... habe ich hier http://www.amtsgericht-ulm.de/servlet/PB/show/1259617/Impulsreferat%20Hornikel.pdf einen Juristen ´mal wieder total falsch verstanden?