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  Neues 170ger Verfahren?
Geschrieben von: Ibykus - 20-12-2011, 18:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

das erste Verfahren wurde ja auf Vorschlag des Gerichts Ibbenbüren mit meiner und mit Zustimmung der StA Münster ohne Auflagen eingestellt.
Damit ist für den angeklagten Zeitraum Strafklageverbrauch eingetreten.

Das zweite Verfahren (RA Borkenkäfer!) wurde von der Staatsanwaltschaft eingestellt, bevor öffentliche Klage erhoben wurde. Die Einstellung war Anfang November!

Nun ruft mich eine Freundin an und teilt mit, sie wäre zu Mitte Januar von der Polizei Osnabrück (für mich ist die StA Münster zuständig!) als Zeugin geladen und solle gehört werden in Sachen Unterhaltspflichtverletzung.

Die Polizei erklärt auf telefonische Anfrage, die zuständige Sachbearbeiterin käme erst am 10. Januar aus dem Urlaub zurück - bis dahin könne man die Akte nicht einsehen, was natürlich eine dreiste Lüge ist. Denn die Polente kann natürlich in ihrem Computer die Strafanzeige einsehen und insoweit auch mitteilen, ob überhaupt eine StrAnzeige vorliegt.

Was also ist zu tun?
Natürlich erst mal Akteneinsicht erfordern, wenigstens eine Kopie der erneuten Anzeige (wer könnte dahinter stecken?).

Dann -wenn keine solche vorliegt- muss man sich wohl mal Gedanken darüber machen, ob es um willkürliche Schnüffelei geht, also um rechtsgrundlose Ermittlungen (weil ich ihnen wohl mit meinem vorlautem Gebaren auf den Keks gehe), gegen die ich mich dann bis zum Petitionsausschuss d. nrw-Landtags beschweren werde ....

Ich sehe darin eine weitere Gelegenheit, die man mir freundlicherweise zur Verfügung stellt, Unrecht anzuprangern!

Wie wichtig ist man diesem Konglomerat eigentlich?

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  Einkommensteuer
Geschrieben von: Panto - 19-12-2011, 17:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo alle zusammen,

toll - Mit 2 Kinder (3 J. & 15 M.) wofür ich bis einschliesslich 15. Lebensjahr zahlen sollte und, natürlich alles rechtens, selbstverständlich als Single veranlagt werde, habe ich jetzt als indirekte Folge der Trennung jetzt auch noch mit einer heftigen Steuernachzahlung für 2010 zu kämpfen.

1. Da ich momentan über zu recht wenig Mittel verfüge hoffe ich dass das Finanzamt eine Ratenzahlung erlaubt – was sind eure Erfahrungen dazu?

2. Mir wurde von jemand empfohlen persönlich die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt ab zu geben das dies möglich größere Erfolgsaussichten hatte – wie sollte ich da vorgehen?

3. Gäbe es alternativweise ein ähnliches Forum für Steuerfragen?

Vielen Dank im Voraus für eure Ratschläge
Bitch

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  KU ohne "Verzug" Nachzahlung
Geschrieben von: mike68 - 18-12-2011, 18:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo erstmal, habe nun einige Beiträge hier im Forum gelesen, ich zahle seid 13 Jahre pünklich meinen Unterhalt für meinen Sohn, nun habe ich mich selbständig gemacht, anfangs lief es natürlich nicht so doll undc ich zahlte weniger, aber heute bin ich eigentlich zufrieden.Im März 2010 wurde wurde meine BWA zwecks Überprüfung (damals von der ARGE ) meines Gewinns geprüft und zahlte dann weniger, nun hat das JA meine Aktuellen BWA von mir bekommen und ich soll mehr zahlen was auch ok ist, allerdings stand dann ganz mal eben das sie den in der Zeit zu wenig gezahlten Unterhalt in monatlichen Raten an meine EX mit übweisen soll,
mal eben 2800€ , meine Ex hat einen Titel das ich 100% des Regelsatzes der 3 Altersstufe zahlen muß, in dem Brief der Berechnung der ARGE stand nicht drinn daß ich in "Verzug" bin, muß ich nun den Betrag nachzahlen ?? Bin über jede Hilfe dankbar.

Gruß Mike

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  Betreuungsunterhalt Beispiel
Geschrieben von: MiMa - 17-12-2011, 14:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (63)

Hallo liebe Gemeinde Smile

seit August 2011 zähle auch ich zu den Unehelichen Vätern und bin seitdem um einige Jahre gealtert.

Ich zahle der Kindsmutter zur Zeit 450,-€ Unterhalt. 250,-€ für das Kind, 200,-€ Betreuungsgeld.

Nun zu meinem Anliegen!
Die Kindsmutter bzw. deren Anwalt ist der Meinung ist müsste noch mehr bezahlen, was ich völlig absurd finde.

Sie hat als Flugbegleiterin im Schnitt 1600,-€ (Schätzung Anwaltsbrief) Netto erhalten. Ist soweit auch Okay.

Aber laut meiner Rechnung ist sie mit meinen 450,-€ schon weit über den 100% Einkommensansprüche.

1600-65%= 1040€ Elterngeld
1040+180 Kindergeld = 1220€
1220+250KU + 200BU= 1670€ Monatlich

Lieg ich da jetzt falsch?

Mein Einkommen liegt bei ca. 2000,-€ Netto abzgl. 5% = 1900€

Vorab danke Shy

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  Was also können wir tun .. ?
Geschrieben von: Ibykus - 15-12-2011, 18:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Die Diskussion rund um's Thema "§ 1626a BGB" zeigt, dass 'man' keineswegs eine Dringlichkeit dafür sieht, die menschenrechtswidrigen Verhältnisse in einem uns Vätern zufrieden stellendem Maße zu ändern.

Ich habe den Eindruck, dass wir insoweit entweder nicht ernst- oder nicht wahrgenommen werden.

Ich benutze deswegen bei jedem Schriftwechsel -egal wohin die Post geht- das Briefpapier mit dem Logo des Väterwiderstand.de und dem Slogan "Kein Sorgerecht - Kein Unterhalt. Basta!", den ich zusätzlich auf alle Briefumschläge stempele.

Was gibt es noch für Möglichkeiten, auf das uns und unseren Kindern widerfahrene Unrecht aufmerksam zu machen?

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  Auskunft über aktuelle Adresse
Geschrieben von: darkangel666 - 14-12-2011, 14:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo Zusammen...
Sied Jahren gab es keinen Kontakt zum Vater, da er ihn abgebrochen hat. Jetzt nach ewigkeiten(11Jahre) ist endlich der Kontakt zu den Kinder langsam wieder im Aufbau...
Nun will er unsere neue adresse haben, die er für irgendwelche Steuern braucht.
Die letzten 10Jahre hat er nicht einmal eine aktuelle Adresse gebraucht. Da der Kontakt zu den Kindern erst vor einer Woche hergestellt wurde, bin ich noch nicht wirklich bereit, meine Adresse weiter zu geben.
Für meine Steuer brauchte ich nie die komplette Adresse von meinem Ex...weiß jemand, ob ich ihm die mitteilen muss??? Huh

Darkangel

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  Bin ich noch zu retten? Vor Vaterschaftstest & Unterhaltstitel
Geschrieben von: unbekannt4321 - 13-12-2011, 17:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (31)

Hallo liebes Board,
ich wende mich vertrauensvoll an euch weil ich einfach mal total
im Dilemma stecke... ich schreib hier am besten mal meine ganze Story und hoffe, dass mir hier jmd sinnvolle Tipps geben kann, um das Unheil zu verkleinern oder vllt sogar abzuwenden.

Im Okt habe ich ein Mädel kennengelernt, die minderjährig ist. Ich habe mich ein paar mal mit ihr getroffen, auch die Mutter wusste Bescheid(hab quasi beide zusammen kennengelernt) und hat mir z.B. aus dem Fenster gewunken als ich Tochterchen mitm Auto abgeholt habe. Das Mädel machte einen normalen Anschein, wir haben normal gequatscht und was man halt so macht. Ein paar Treffen fanden statt, sie hat vorher auch schon gesagt, dass sie mit mehreren Männern Verkehr (7-10) hatte und naja, sie kifft auch ab und an und trinkt Alk, was ihre Mutter nicht wusste.
Wie es dann so kommen musste, hab ich sie irgendwann mal mit nach Hause genommen und es gab natürlich auch Alk und sie hat auch son Joint besorgt, leider auf meine Kosten "ich hab keine Knete mehr.. legst mir was aus?" (naiv wie ich bin.. ja klar, wie viel brauchst?) Ich selbst hab keine Ahnung von sowas und sie meinte, ist ganz normal und so wie Zigaretten rauchen..

Es kam auchnachm 6. Treffen oder so zum Verkehr. Danach war eigentlich alles Friede Freude Eierkuchen, man hat sich nochmal getroffen und naja sie fing langsam an in die Schiene "öfter Treffen für Geld/Joints" zu rutschen, sms nachrichten mit inhalten wie "300€ im monat will ich haben für das und das(gemeint sex) und ich hab scherzhaft natürlich auch sowas geantwortet wie "nee max.200 oder ach du kannst bei mir dafür wohnen"...

Auf einmal dann nix mehr... sie hat sich anderthalb Monate nicht gemeldet.

Vor 4 Tagen kommt urplötzlich ein kleiner hässlicher 25-29jähriger Mann zu mir(sieht aus wie ein Affe) auf Arbeit und bezeichnet mich lautstark in aller Öffentlichkeit als Kinderficker. Er gibt sich als ihr Freund aus und bezichtigt mich der Schwängerung von ihr, weil er zeugungsunfähig ist.
Danach kamen noch ein paar SMS mit Inhalten wie dass sie mir helfen werden, meine Pädophälie loszuwerden, dass sie einen Vaterschaftstest einklagen und dass sie eine Anzeige "wg Verführung Minderjähriger unter Ausgabe von Alkohol und finanzierung von THC" machen werden.

Nun bin ich erst einmal geschockt und weiß nicht was ich machen soll.
Meine Theorie ist, dass dies alles eine Masche war... die beide sind zusammen, können kein Kind kriegen...also suchen sie sich jmd der es fremdfinanziert. Mädel macht den Jungs schöne Augen, huscht auch nich gleich ins Bett sondern macht erst einen auf die "ich bin nicht so Schiene" und natürlich nimmt sie die Pille...
Nun ist sie wahrscheinlich von mir schwanger...(kA), die verklagen mich wg sonem Scheiss (die Nachrichten per SMS kann man so oder so auslegen denk ich mal) und wenn sie Recht bekommen, bin ich ja mehr oder weniger ein Sexualstraftäter. Wenn ich dann der biologische Vater bin wird es sicher schwer mit dem Sorgerecht bei so einer Sache.

Heißt das jetz quasi für mich: ich werde mein Leben lang zahlen müssen für ein Kind, für das ich wahrscheinlich nie sorgen darf?


Was kann ich tun?
Also sie kann max. 8 Woche sein, Ende Mai kommt frühestens das Kind.
Wie lang dauert es, bis so eine Anzeige be mir aufm Tisch landet?
Kommt gleich die Polizei zu mir?
Ab wann können die die Vaterschaftstests einklagen?

Soll ich selbst zur Polizei gehen wg irgendsoetwas wie arglistiger Täuschung?

Was kann ich da tun?

Zu meiner Person: bin zwischen 20 und 25, nie irgendweche Vorstrafen bekommen oder krummen Dinger gedreht, nicht mal geklaut. Keine Drogen genommen. Nix. Habe immer gleich alte oder ältere Freundinnen gehabt.
Bin selbstständig.
Habe nicht mal ne RS Vers gehabt, habe jetz eine abgeschlossen. Aber glaub die eine wirds nicht bringen oder?

Soll ich präventiv raus aus Deutschland und im Ausland meine Firma machen, damit die mich nicht so einfach kriegen fürn Vaterschaftstest etc oder hierbleiben? Ich bin echt verzweifelt...

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  Bericht des JA !
Geschrieben von: Nappo - 09-12-2011, 08:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Es ist unglaublich. Aufgrund ständiger Beeinflussung und eines Umgangsboykotts, hatten wir einen Termin beim JA. (Freundin und ich).
Anwalt stellte u.a. Antrag auf Verfahrenspflegschaft.
Wir waren 1 1/2 Stunden dort.

Heute kam der Bericht : Auf das von uns Gesagte, geht im Bericht des JA niemand ein ! Stattdessen wird ausführlich erläutert, was die Mammi gesagt hat. Und da diese nicht konnte, wegen eines Babys, wurde ein Hausbesuch gemacht.
Die Kinder wurden dann im Haus der Mutter "verhört" . Der Bericht ist eine absolute Unverschämtheit.

Das JA schreibt, die Kindesmutter habe gesagt, ich hätte psychische Probleme und würde sie ausspionieren. Außerdem würde ich am Haus vorbei fahren und sie beobachten. Ich hätte Wutanfälle und sei unberechenbar.

Dem JA wurde mehrfach mitgeteilt, dass ich gar keinen Kontakt zur Mutter habe. Es gibt gar keine Berührungspunkte und außerdem bin ich im Außendienst und besuche auch in diesem Ort Kunden.

Darüber wird nichts geschrieben. Am Ende befürwortet das JA zwar wieder dann doch einen geregelten Umgang, schreibt aber auch, dass meine Älteste zukünftig ja auch sporadisch und nur wenn sie will, vorbei kommen könne.

Eine Verfahrenspfelgschaft würden sie nicht befürworten.

Außerdem hätte ich ja Unterhaltsrückstände, weshalb die Mutter mich mehrfach angezeigt habe. Was hat das mit dem Umgang zu tun?

Die Sache mit der psychischen Störung ist der Hammer. Ich selbst habe nicht nur - wie gesagt - überhaupt keinen Kontakt zu Ihr, sondern bin auch noch selbst u.a. psych Berater/SfG und habe die Ausbildung zum Heilpraktiker/Psychotherapie gemacht und lasse das in meine Schuldenberatungen einfließen.

Niemals habe ich einen Wutausbruch gehabt oder Ähnliches. Mene Freundin ist so erbost, dass sie eine Diesntaufsichtsbeschwerde machen will - was natürlich unglaublich Erfolg hätte ;-)

Verrückt, was die sich erlauben. Ich hatte sogar noch ein Telefonat mit dem Jugendamt, in dem ich auf Nachfrage erklärte, ich würde sporadische Besuche dort am Haus grundsätzlich nicht machen, um nicht irgendwelche Eskalationen oder Diskussionen zu provozieren.

Kein Wort davon im Nericht!

Habe für den Anwalt eben einen Stapel gegensätzlicher Unterlagen raus gesucht. Geht eh wiede aus wie das Hornberger Schießen....

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  Meldepflicht beim Jugendamt bei erhöhtem Einkommen?
Geschrieben von: Jo-hn - 06-12-2011, 23:07 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Guten Abend

Da ich hier schoneinmal eine Frage gestellt habe, bei denen mir die Antworten viel geholfen haben, möchte ich heute gerne wieder eine Frage stellen.

Vorerst zu meiner Situation:
Ich (Vater) bin unterhaltspflichtig gegenüber einem Minderjährigem Kind (<5 Jahre alt)
Nicht verheiratet (nie gewesen), von Kindesmutter getrennt
Kindesmutter bezieht harz4.. musste daher Beistandschaft bei JA beantragen... kontakt zu meinem Kind und Mutter ist gut.

Da mein Einkommen je nach stundenanzahl im Monat schwankt, wurde vom JA der Durchschnitt errechnet und Unterhalt tituliert.
Da ich nicht den Mindestsatz zahlen kann, bezieht die Mutter Unterhaltsvorschuss.
Unterhalt wird jedes Jahr neu berechnet vom JA (ich weiß... nach BGB §1605, nicht ganz richtig) Der Abschlag wurde jedoch nach Neuberechnung nie herauf oder herabgesetzt.
Die letzte Berechnung war im Oktober 2011 und mit dem letzten Schreiben vom JA, ist der festgesetzte Betrag bis September 2012 zu zahlen.Dann wird neuberechnet.
Unterhaltstitel besteht nicht!
Soo, hoffe hab nichts vergessen...

Jetzt zu meiner eig Frage.
Ab Januar 2012 werde ich einen neuen Job haben. Da werde ich so viel verdienen, dass ich den min. Satz an Unterhalt zahlen kann.

1. bin ich verpflichtet es dem JA zu melden sodas gleich eine Neuberechnung stattfindet

2. wenn ich es nicht melde und das JA dann im Sep 2012 neu berechnet... muss ich dann rückwirkend ab Januar den mindestsatz unterhalt nachzahlen?

Ich denke die unterhaltsvorschussstelle wird da gern die Hand aufhalten, da ich ja in der Zeit (ab Januar 2012) den mindestsatz zahlen hätte können und somit nicht mehr die Unterhaltsvorschusskasse hätte zahlen müssen.

Ich weiß das man den Unterhaltsvorschuss nachzahlen muss wenn man, in der Zeit wo Vorschuss gezahlt wurde, eig selber hätte zahlen können. Auf der anderen Seite denke ich, der Unterhalt wurde vom JA bis sep 2012 tituliert festgesetzt.
Würde ich jetzt noch weniger verdienen, könnte ich ja auch nicht einfach zum JA und nach lust und laune neuberechnen lassen.


Hab das inet schon durchforstet aber nicht wirklich was passendes zu meiner Thematik gefunden.


Danke für euer Feedback.

Jo-hn



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  Umgangserweiterung wurde ja abgelehnt ...
Geschrieben von: Ibykus - 06-12-2011, 21:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

eigentlich ohne Begründung.
Lapidar und dumm (man kommt wohl nicht umhin, das so zu bezeichnen).

Ich hatte den Antrag damit begründet, dass ich meiner Tochter, die in die 5. Klasse einer Gesamtschule gekommen war, in den Fächern der Mittelstufe helfen wollte.
Die KM war natürlich dagegen. Ihr hysterischer Auftritt hatte bei der wohl relativ unbedarften Richterin am AG Tecklenburg seine Wirkung nicht verfehlt.
Und ein intellektuell vergreister Senat des OLG Hamm hatte meiner bescheidenen Meinung nach gar nicht begriffen, worum es geht.
Dem Senat ging es aber ganz offensichtlich NICHT ums Kindeswohl:
wird mir der zutreffenden Begründung des AG Tecklenburg der Antrag abgewiesen...
Es besteht eben kein Bedarf, den -übrigens hochstrittigen- Umgangsbeschluss zu ändern.

Nun muss mein Kind, dass unter Anleitung mütterlicher Intelligenz eine schlechte Klausur nach der anderen abliefert, immer öfter an Umgangstagen Schularbeiten machen, damit es den Anschluss nicht verliert.
Und schon gibt es wieder einen Grund, der Familienjustiz arbeit zu machen (d.h.: im Grunde genommen macht sie sich die Arbeit selbst) und einen neunen Umgangsrechtantrag zu stellen. Keine drei Monate nach Schluss des alten Verfahrens!

Wie begründet man einen solchen Antrag, ohne die Worte dumm, dämlich oder inkompetent zu verwenden?

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