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Fragebogen Versorgungsausgleich - Was zum Datenschutz beachten ?
#1
Hallo,

muss bis spät. Donnerstag meinen (3-fachen) Fragebogen zum Versorgungsausgleich zwecks Scheidung beim Familiengericht (FG) abgeben.

Was macht das FG genau damit? Schickt es Anfragen zum Rentenversicherungsträger (OK) dem "Riester-Rente" Träger (na gut) UND meinem ehemaligen Arbeitgeber (arrgh!)?

Möchte AUF KEINEN FALL, dass mein Ex-Arbeitgeber meine derzeitige Situation (Arbeitslosigkeit) erfährt !
Habe deswegen die Felder "erlernter Beruf" (Industriekaufmann) und "derzeit ausgeübter Beruf" (->Arbeitssuche) bewusst freigelassen.

Führt das zu Nachfragen seitens FG und wie kann ich sicherstellen, daß meine persönlichre Situation (ich nenne es "Privatsphäre") geschützt bleibt ??

Vielen Dank für schnelle Ratschläge!
vG

Jan

P.S. Könnte das auch meinen Anwalt fragen, aber der ist leider schon in Weihnchtsurlaub "verschwunden"...
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#2
Hatte das gleiche hinter mir.

Auskunft über die Höhe des Ehezeitanteils nach § 1587 a Abs. 2 BGB

http://dejure.org/dienste/lex/BGB/1587/1.html

Das läuft nur über den Rentenversicherungsträger und nicht über dem Arbeitgeber. Also keine Besorgnis.
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