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| §170 |
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Geschrieben von: Skippie - 27-01-2012, 18:21 - Forum: Konkrete Fälle
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Nochmal ne kurze Frage zum 170er an die wissenden:
Angenommen habe Einkommen unter 500€ finanziere meinen Lebensunterhalt durch freiwillige Zuwendungen dritter. Also soweit nicht Leistungsfähig, jedoch Nicht Arbeitssuchend gemeldet und keine Bewerbungen; also gegen die gesteigerte Erwerbsobligenheit verstoßen !!! Ist das im Strafprozess ein Verurteilungsgrund der auch alle Instanzen durchsteht ?? Oder steht da der Staatsanwalt auf dünnem Eis ???
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| Aufenthaltsbestimmungsrecht |
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Geschrieben von: ramses72 - 26-01-2012, 22:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (91)
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Ich weiss nicht, wie lange Ich meine Ehe noch ertragen kann. Mit meiner Frau verbindet mich nichts mehr. Ich bin den ganzen Tag auf der Arbeit und Sie sitzt zu Hause vorm Pc oder tv. Der Haushalt wird vernachlässigt und in meinen Augen auch unsere beiden Kinder auch. Wenn ich nach Hause komme, gehe Ich mit den Kindern vor die Tür (dazu hat Sie keine Lust) und anschließend kümmere Ich mich um die Wohnung so gut ich kann. Wenn die Kinder nicht wären, hätte Ich mich längst getrennt. Sie hat gerade ihre Ausbildung unterbrochen und Ich bin Polizist. Ich weiss nicht was Ich machen soll. Gesprache habe ich in den letzten Jahren unzählige geführt, ohne Erfolg. Ich liebe meine zwei kinder (2 Jahre alt) über alles und Ich könnte es nicht ertragen, sie nicht mehr um mich zu haben. Wie realistisch ist es denn, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu kommen? Meine Eltern wohnen im selben Haus und wären auch für die Kinder da. Mein Job würde es mir erlauben, drei Tage die Woche von zu Hause aus zu arbeiten. Vielleicht ist meine Fragestellung naiv, aber ich möchte mich jetzt umfassend informieren, um die Trennung klug angehen zu können. Habe demnächst auch einen Termin beim Anwalt. Meine Frau ist keine deutsche Staatsbürgerin, aber das tut bestimmt nichts zur Sache. Vorab vielen Dank für eure Meinungen.
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| Antrag Verfahrenskostenhilfe |
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Geschrieben von: SweetBee - 26-01-2012, 12:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo,
wie verfasst man einen ordnungsgemäßen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe, was muss da alles drin stehen??
Das Formular zur Erklärung über persönliche und wirtschaftliche Verhältnisse haben wir schon ausgefüllt.
Es geht nur noch um den eigentlichen Antrag.
SweetBee
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| Anzeige wegen 170er, Polizei besteht auf Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten |
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Geschrieben von: Clint Eastwood - 23-01-2012, 10:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Hallo Gemeinde,
wohne im sicheren Ausland, weit weg von Deutschland. Muss mich allerdings demnächst aus administrativen Gründen fur kurze Zeit in Deutschland anmelden, ohne dass ich mich dort grossartig physisch aufhalten werde.
Meine Ex kriegt keinen KU mehr von mir, ich zahle den Unterhalt nun an die Staatsoberkasse (Jugendamt).
Nachehelichen Unterhalt gibt es dank fiktivem Einkommen auch nur fiktiv.. 
Nun hat sie mich wegen §170 angezeigt und die lieben Polizisten behelligen Freunde und Verwandte von mir in Deutschland, so dass ich Kontakt zur Staatsanwaltschaft aufgenommen habe, die allerdings nicht direkt geantwortet hat, sondern einen Polizisten mit mir Kontakt aufnehmen lies. Ich rief ihn an und er konnte mir nicht mal genau sagen, worum es ging, aber er nahm an, es war die Unterhaltsgeschichte.
Er hat mich darum gebeten, zwei Polizisten in Deutschland als "Zustellungsbevollmächtigte" zu benennen, konnte mir aber nicht begründen, wofür das für mich gut sein sollte.
Ich schickte ihm eine Email, um Angaben zur Sache zu machen á la "ich zahle Unterhalt, also kann ja wohl keine Unterhaltspflichtverletzung vorliegen".
Auf Nachfrage nach einer Woche, meinte er dann, dass er die Email erhalten habe, aber dass er dennoch darum bitte, die Zustellungsbevollmächtigten zu benennen.
Keine Ahnung, weswegen das notwendig sein sollte, aber das ist ja wohl bestimmt nicht in meinem Sinne, oder?
Kann mir einer von Euch erklären (@Dzombo, @Exilierter), was für eine Schweinerei da schon wieder läuft? Was soll das für mich bringen?
Sorry, traue diesem Staat nicht weiter als ich jedes beliebige Regierungsmitglied werfen könnte..
Danke für Eure Antworten / Ratschläge
Euer
Clint Eastwood
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| Tochter will zum Vater (derzeit Pflegefamilie ohne Sorgerecht) |
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Geschrieben von: vater2012 - 22-01-2012, 21:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Nehmen wir folgenden Sachverhalt an (hab das so auch im Juraforum gepostet daher das "nehmen wir an")
Trennung nach heftigen Krachs und Streitereien 2004 und Scheidung 2005. Die drei Kinder wurden dem Vater 7 Jahre lang vorenthalten.
Vater verzieht dann ca. 700 km. Er hat jedes Jahr versucht an die Kinderranzukommen. Verlust des Sorgerechts 2007.
Um ihn zu zermürben hat ihn seine Exfrau bei jeder Gelegenheit wegen Unterhaltspflichtverletzung angezeigt. 2011 dann die Nachricht - neue Heirat und der Stiefvater möchte die Kinder adoprtieren. Nach Rücksprache mit dem Jugendamt
und den Kindern (leider auch nur über Jugendamt, die äusserten auch diesen Wunsch) stimmt der Vater zu. Sein Kampf scheint verloren.
Ende 2011 kommt überraschende Post. Seine Tochter ist zum zweiten Mal bereits FREIWILLIG in einer Pflegefamilie.
Um die Jahreswende, folgte eine Kontaktaufnahme seiner Tochter zum Vater - nun will Sie gerne zu ihm ziehen (Die Adoption möchte Sie mittlerweile nicht mehr der Vater hat die Zustimmung zurückziehen können, da die Gegenseite die Adoption noch nicht beantragt hat). Vater bekommt dort im Ort wo sie zur Schule geht auch eine 3-Zi. Wohnung. Arbeit ist vorhanden, die auch so einteilbar ist, dass er genug Zeit für seine Tochter hätte.
Das Jugendamt meint sie unterstützen momentan NICHT zu dass sie zu ihm kommen will. Sie sagen, die Adoptionssache ist das kleinste Problem (was auch bereits
behoben ist), das Sorgerecht hat noch die Kindsmutter. Das Jugendamt möchte aber auch nicht, dass sie zurück zur Mutter und Stiefvater kommt. Die Tochter möchte aber auch nicht mehr dorthin.
Das Jugendamt sagt der Vater sei ja auch ein Fremder für seine Tochter, daher wollen sie auch noch kein persönliches Treffen. Seine Tochter wi rd in zwei Wochen 14 und sieht das, so wie
ich völlig anders. Das Jugendamt legte ihm nahe seiner Tochter nichts zu versprechen und ihr zu sagen dass das alles nicht gehen würde. Das Jugendamt möchte nun als
Langzeitlösung lieber eine Gruppenlösung (die Pflegefamilie war kurzfristig und eine Übergangslösung).
Geht das alles so einfach an Tochter und Vater vorbei? Er würde ja nicht mal sofort das Sorgerecht wollen. Könnte in einem solchen Fall das Jugendamt nicht die Vormundschaft behalten. Sie könnten jederzeit vorbeisehen - und sie könnte ja auch erstmal ein halbes Jahr auf "test" beim Vater sein?
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| Chancen beim gemeinsamen Wertdepot? |
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Geschrieben von: Panto - 21-01-2012, 16:10 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben unser Vermögen und Einkünfte immer getrennt verwaltet, allerdings meint RAin meiner Frau jetzt, daß es eine Ausnahme gegeben hat für das Wertpapierdepot. Da sollte unsere damalige gemeinsame Bekannte und Mitarbeiterin unsere Bank uns beraten haben aus Kostenersparnisgründen, das Depot nicht auf zwei getrennten Konten anzulegen.
Das Wertdepot wurde, bis ich es in 2010 verkaufte, in meinem Namen geführt. Den Erlös habe ich zur Finanzierung meiner Umzug, Gebrauchtwagen, neue Küche und/oder ähnliches angewendet. Meine Frau hatte ja schliesslich unser gemeinsamen Familienauto und alle damalige Hochzeitsgeschenken gesichert.
Da, wie jetzt behauptet wird, dieses Wertdepot/mein Konto aus gemeinsamen Einlagen in jeweils gleicher Höhe “gespeist” wurde, beansprucht meine noch-Frau jetzt die Hälfte des Geldes.
Nun ist diese damalige Kundenberaterin, derzeit in gleicher Tätigkeit für Tochterunternehmen unserer Bank, geladen um beweis gegen mich zu liefern damit meine Frau natürlich die hälftige Summe zukommen zu lassen.
Fragen –
• Generell – da das Konto in meinem Namen ausgewiesen wurde bin, ich doch der alleiniger Besitzter?
• Verstoßt die geladene Kundenberaterin nicht irgendwie gegen gewisse Datenschutzgesetze?
da ich mich überhaubt nicht an jegliche Absprachen errinnern kann. Habe auch nichts schriftliches.
Gerne hätte ich eure Kommentare.
Schöne Grüsse und vielen Dank für eure Hilfe
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| Wie gerichtlichen Titel vermeiden? |
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Geschrieben von: harzer - 20-01-2012, 12:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo zusammen,
vor einiger Zeit hattet ihr mir schon einmal sehr geholfen. Bevor ich auf mein aktuelles Problem zu sprechen komme, hier noch einmal kurz meine Situation:
unverheiratet, getrennt lebend, ein Kind, gemeinsames Sorgerecht, ABR lt. EA bei der KM, totale Umgangsblockade, Beistandschaft beim JA ist eingerichtet. Unterhalt kann ich nicht leisten. Ich lebe seit 1,5 Jahren von ALG2, bin seit langem arbeitsunfähig krank geschrieben. Dies belege ich nach monatlicher Aufforderung dem JA, woraufhin ich bislang verschont bleibe.
Inzwischen geht es mir gesundheitlich etwas besser und ich werde voraussichtlich in einigen Monaten wieder etwas belastbarer sein. Aufgrund meines Alters (54) habe ich allerdings kaum eine Chance auf dem deutschen Arbeitsmarkt.
Ich habe in einigen Monaten evtl. die Möglichkeit für knapp ein Jahr lang im außereuropäischen Ausland zu arbeiten. Der Job ist finanziell nicht lukrativ, aber nach der langen Zeit meiner Krankheit bin ich sehr daran interessiert mal wieder etwas Sinnvolles zu tun. Für Unterhalt könnte ich evtl. den Unterhaltsvorschuss zahlen, mehr sicher nicht. Meinen deutschen Wohnsitz werde ich während dieser Zeit nicht aufrecht erhalten können (zu teuer).
Ich befürchte nun, das das JA dann sofort einen gerichtlichen Titel erwirken wird. Da ich dann keine zustellfähige Adresse habe, wird dies wohl ein leichtes Spiel sein. Wenn ich nach einem Jahr wie geplant wieder nach Deutschland zurück komme wäre dies für mich sehr unangenehm, wenn dann der Gerichtsvollzieher in meine letzten Habseligkeiten pfänden würde.
Daher meine Fragen:
1. Wie kann ich diesen gerichtlichen Titel vermeiden?
2. Wäre ein eigener notarieller Titel über 133€ befristet für ein Jahr ratsam?
3. Ist es ratsam das JA über meinen geplanten Auslandsaufenthalt zu informieren?
3. Ist ein gerichtlicher Titel immer unbefristet, dynamisch?
vielen Dank für eure Hilfe
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| Bitte Modellrechnung... |
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Geschrieben von: Skipper - 20-01-2012, 11:22 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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von den Experten hier.
Gegeben:
Vater, ein Kind bei Ex untergebracht, KU-Titel,
lebt mit neuer Frau zusammen, beide verdienen.
Sie nun schwanger, er Alleinverdiener, Wechsel der Stkl.,
alles hängt nun an seinem Gehalt.
Wie wird nach Unterhaltsrecht, DT gerechnet?
Wie finanzpotent müßte dieser Vater sein, um nicht zum Mangelfall zu werden?
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| Betreuungsunterhalt obere Grenze und Berechnung? |
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Geschrieben von: orphelio - 19-01-2012, 13:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (62)
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Hallo Forum,
aus einer sehr komplizierten und von beiden Seiten zerstörerischen Beziehung ist ein Kind hervorgegangen.
Die Mutter ist nicht Dialogbereit, relativ heftig unterwegs und zieht alle Register.
Ich zahle für den Kindesunterhalt bereits freiwillig (ungeprüft) den Höchstatz (ca. 416 EUR).
Jetzt möchte die Mutter, die in Berlin am Prenzelberg als ehemaliges Party-Gör ihre Erfüllung im Muttersein gefunden hat und sich selbst gerne als "High-Heel-Mom" bezeichnet, natürlich sehr gerne auch Betreuungsunterhalt haben.
Sie hatt einen nicht allzu schlecht bezahlten Job, ca. 3000 EUR netto/mtl. Jetzt erhält sie nach Angaben ihres Anwalts noch ca 2000 EUR/mtl. Sie ist Festangestellte, ich freiberuflicher Mitarbeiter in einem Unternehmen.
Mein Einkommen variiert stark, da es zum größten Teil aus Provisionen zusammengestetzt ist. Einnahmen brutto ca. 7300 /Monat.
Es kann aber eben auch mal ein Monat mit 9.500 EUR sein, oder ein Monat mit 3.800 EUR sein.. Also mal so mal so! Natürlich geht von meinen Einnahmen auch noch sämtliche Kosten ab, Miete, Auto, Lebenskosten, Versicherungen, Private Krankenversicherung, Strom, Wasser, Benzin, Büromiete, Einkommenssteuer, Gewerbesteuer, Soli, etc.....!
Frage I:
Was kann ich denn alles abziehen, was ist der zugrundeliegende Betrag für die Bemessung des Betreuungsunterhaltes?
Frage II:
Wie hoch ist denn der Anspruch einer mit allen Sozialleistungen und Konzernseitig angebotenen Leistungen abgesicherten Frau, wenn man die Situation eines Freiberuflers gegenüberstellt.
Ich habe gestern gehört, dass bei einem verbleibendem Netto der KM von ca. 2000 EUR, die Bedürftigkeit der Mutter eventuell gar nicht gegeben ist! Wie wirkt sich eine eventuelle Erbschaft, oder Aktien und Bankvermögen der KM auf den Betreuungsanspruch aus? Inwiefern kann man die KM auffordern diese Vermögen offen zu legen etc?
Kann dazu jemand was sagen, worauf muss ich mich einstellen.. etc...?
Ich möchte der Frau eigentlich nur einen sehr geringen Betrag zahlen und werde auch den Kindesunterhalt dann auf das reduzieren, was sich errechnet und nicht FREIWILLIG den Höchstsatz zahlen, wenn es keine vernünftige Einigung gíbt.
Aber falls mir jemand mal so eine grobe Hausnummer prophezeihen könnte, was ich der Dame in Zukunft in etwa zu überweisen habe, würde ich mich sehr freuen..
Grüße aus Spandau,
Orphelio
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