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Vorbereitung Umgangsverfahren |
Geschrieben von: wackelpudding - 27-12-2011, 20:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (69)
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Hallo @all,
ich beginne mit ersten Vorbereitungen für einen § 155 FamFg Erörterungs- und Anhörungstermin in der 2. Hälfte Januar 2012 und würde mich über Meinungen, Kommentare und Hinweise zu nachfolgenden Überlegungen freuen:
Mitte 08/11 hatte ich der KM U-Termine für 2012 vorgeschlagen und Mitte 09/11 die Antwort angemahnt - ohne Reaktion. Dann wurden Hilfen zur Erziehung eingerichtet und der Betreuer meines Kindes sollte lt. JA die Umgangssache vermitteln. Nach 2maliger Terminverlängerung teilte er Mitte 12/11 mit, dass er keine Möglichkeit zur Vermittlung sähe, was meinerseits unmittelbar zum Antrag auf eA führte.
Mein Ziel ist Umgang im bisherigen Umfang (jede 3. Woche voll) fortzusetzen, Ferien wie bisher im jährlichen Wechsel bzw. Sommerferien jährlich geteilt. Mein Kind (10+) hätte gerne mehr Umgang; da wir 400 km auseinander leben, ist mir mehr wirtschaftlich nicht möglich.
Fragen
1. Mit welcher Begründung könnte eine Reduzierung des Umganges (Ziel der KM) versucht werden?
2. Der Gerichtstermin sichert den nächsten turnusmäßigen Umgangstermin nach der ausgelaufenen Regelung nicht - sprich ein nicht geregelter Zustand. Was könnte mir als geS-Vater vorgehalten werden, wenn ich mein Kind einfach wie bisher nach Schulschluß abhole?
3. Mit der Ladung kam eine Anregung des Gerichtes zu den Sommerferien: Der Vater des Geschwisterkindes hat bereits mittels gerichtlicher Vereinbarung die 2. Hälfte der Sommerferien zugestanden bekommen, sodass dies jetzt auch hier geschehen solle, damit KM die erste Hälfte mit beiden Kindern verbringen könne. Weshalb sollte die Familie, die mein Kind und ich bilden, sich danach richten, was die Familie Geschwisterkind-Vater tut? Immmerhin war mein Vorschlag "1. Ferienhälfte" der KM vor der Einigung mit dem anderen KV bekannt. Da die KM die (nur) ihr bekannte Interessenskollision für nicht beachtenswert fand - womit könnte sie jetzt argumentieren? Und überhaupt: Mir gegenüber hat KM sich ja noch gar nicht geäußert. Was soll ich da von der Anregung des Gerichtes halten?
Da z. Z. mein Kind bei mir ist, kann ich eventuell nur verzögert antworten - dafür schon ´mal vorab: Entschuldigung.
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Auskunftpflicht volljähriges Kind (nicht priviligiert) |
Geschrieben von: Arbosch - 26-12-2011, 20:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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Hallo,
erstmal ein dickes Lob über dieses Forum - definfitiv das Beste was ich im Netz bislang zum Thema gefunden habe ;-))
Nun zu meiner Frage:
Bin seit ein paar Monaten geschieden (und ja, der gleiche Rosenkrieg wie so viele andere hier), habe 3 Kinder und diese leben im gemeinsamen Haus mit meiner Ex (zahle an Ex und alle 3 Kinder Unterhalt). Seit mehr meinem Auszug aus dem gemeinsamen Haus Anfang 2009 habe ich aber keinen Kontakt mehr zu den Kindern, bzw. sie zu mir. Mein ältester Sohn ist in diesem Jahr 21 geworden und studiert (angeblich?), aber alles was ich bislang an Nachweisen bezüglich Unterhaltsanspruch von ihm bekommen habe, waren Kopien der Immatrikulationsbescheinigung seiner Hochschule (jeweils einmal im Jahr auf meine Nachhaken -und die hat mir auch noch meine Ex geschickt, nicht er selbst). Was wie ich finde etwas mager ist, siehe auch Thema Nachweise bei Trennungsfaq/Unterhalt an volljährige Kinder. Hat jemand von euch Erfahrung damit was ein Kind so alles als Nachweisen liefern muss, wie z.B. Ergebnisse von Semersterarbeiten etc? Was ist angemessen?
Der Sohn selbst reagiert weder auch Emails, noch auf Einschreiben/Briefe - auf meine Anfragen bekomme ich keine Antworten... was kann ich tun?
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nun ist es auch mir passiert |
Geschrieben von: patrick M - 26-12-2011, 01:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (45)
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jetzt ist es auch mir passiert. Meine Frau hat mich nach 12 Jahren sang und klanglos verlassen. Es ist alles so wie beschrieben: Familie sogar meine, Freunde, Nachbarn, Schule wurden generalstabsmäßig informiert.Alle und jeder scheint sie zu verstehen.Ich bin der Böse, obwohl Sie gegangen ist, warum auch immer. Eine Wohnung gemietet, der Hausstand aufgeteilt, Sparbücher etc. Ich war völlig überrumpelt. Kindergeld auf sie übertragen. Braucht es dafür eigentlich nicht mein Einverständniß? Jetzt geht es um den Unterhalt: Wieviel muß ich zahlen. Mein Verdienst nach der neuen Steuerklasse 1 (hat sie auch schon organisiert) ist nur noch 1450 €. Ferner bleiben mir noch gemeinsam gemachte Schulden von 300€. Miete 350€, Strom, Tel. etc. Der Junge ist 11 und soll alle 2 WE bei mir sein. Ferienregel steht noch aus. Wer kann etwas zum Unterhalt sagen, denn wenn ich alle laufenden Kosten abziehe, bleiben mir, wenn ich nach der DD Tabelle gehe, grad mal 45€ zum leben übrig. ist das richtig ? Ihr Verdienst ist übrigens 1500€ + Ki.Geld +? Unterhalt.
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Wer kann mir helfen wegen einer Verhandlung. |
Geschrieben von: haraldfrank - 25-12-2011, 23:15 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (16)
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Hallo meine Situation ist folgende.
Ich war bislang selbständig. Habe alles verkauft und zu Geld gemacht und bin ins europäische Ausland.
Vor einem halben Jahr als ich noch in Deutschland war kam das erste mal ein Schreiben von der Polizei.
Vorladung wegen Verletzung der Unterhaltspflicht. Bin dort nicht hin und Habe denen geschrieben dass ich keine Kohle habe die über den Freibetrag hinausgeht.
Dann kam prompt Monat später auch noch in Deutschland an meine damalige deutsche Anschrift die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft wegen Verletzung der Unterhaltspflicht nach 170.
Bin dann zu einem deutschen Anwalt der zur zeit noch das Mandat hat. Der hat die Akte angefordert. Ein riesen teil.
Die Staatsanwaltschaft hat all meine Geschäftskonten und Privatkonten in deutschland rückwirkend durchleuchtet und festgestellt dass ich trotz Einnahmen und ausgezahltem Gehalt zu dem damaligen Zeitraum keinen Unterhalt bezahlt habe.
Jetzt hat mich mein Anwalt informiert und mir den Gerichtstermin zugesendet soll demnächst Mitte Februar die Gerichtsverhandlung in Hannover stattfinden.
Hab meinem Anwalt vor Wegzug gesagt dass ich in Deutschland leider keinerlei berufliche Zukunftschancen sehe und daher ins Ausland vorher muss.
Mein Anwalt meinte ich müsse dann aber trotzdem zum Termin erscheinen denn wenn ich nicht erscheine wird man mich irgendwann per Haftbefehl suchen.
Die Beweise sprechen während des Zeitraums den die Staatsanwaltschaft mir vorwirft gegen mich so dass ich wohl bei erscheinen mit einer Verurteilung rechnen muss.
Ein Bekannter meinte Bei nichterscheinen darf man aber kein Urteil verkünden allerdings wird man dann zur Fahndung ausgeschrieben und es kann ein Haftbefehl erlassen werden. Ob das stimmt weiss ich nicht und wende mich daher an dieses Forum.
Was soll ich jetzt tun und welche Konsequenzen werden mich erwarten wenn ich da nicht erscheinen sollte? Und angenommen es wird ein Haftbefehl erlassen wird der dann nur in der BRD ausgeschrieben oder auch in Europa? Und wie lange wird sowas ausgeschrieben? Und verjährt sowas? Wäre echt dankbar für eure hilfe.
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Neu und verwirrt... |
Geschrieben von: Fnordicus - 25-12-2011, 00:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (28)
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Hallo,
bevor ich es vergesse erstmal herzlichen Dank an die Betreiber und Kontributoren dieser Site.
Ich bin mit der gesamten Situation ebenso wenig vertraut wie die KM. Für uns beide kam das Thema Betreuungsunterhalt mehr oder weniger unvorbereitet auf. Ich habe mich mit solchen Themen nie wirklich befasst. Leider bin ich auch im Steuerrecht sehr unbedarft. Nach Lektüre einiger einschlägiger Sites und Threads hier bin ich doch einigermassen schockiert. Glücklicherweise bleibe ich (bislang zumindest - toi toi toi) mit der KM auf relativ gutem Fuße. Einige Geschichten hier im Unterforum sind ja wirklich Haarsträubend. Man kann den Betroffenen nur Stärke wünschen.
Einige Fakten als Kontext für die folgenden Fragen:
- Ich bin bis Mitte Januar ALG-II Empfänger. Die KM hat seit Jahren kein eigenes Einkommen. Ab diesem Zeitpunkt werde ich ein Bruttoeinkommen von 2800 - 3000/Monat haben. Vermutlich kommen noch zusätzliche Einkünfte aus Nebenerwerb dazu.
- Bis zu diesem Zeitpunkt bezogen die KM und ich, die fast 2 Jahre zusammen gelebt haben, ALG-II mit nur geringen Nebeneinkommen.
- Das Kind wurde vor kurzem 1 Jahr alt. Wir sind unverheiratet. Die KM ist mit dem Kind Mitte Dezember in eine eigene Wohnung gezogen.
Ohne jetzt unnötig weiter auszuholen - vielleicht poste ich die "Story" noch ausführlicher in dem passenden Subforum, aber eine Story hat ja bekanntlich jeder, und meine ist im Vergleich mit dem, was ich dort lesen durfte nicht weiter bemerkenswert - einige Kernfragen, die ich in der FAQ so nicht direkt gesehen oder übersehen habe:
- Ist ein Anwalt nötig? Mir scheint, das allein das Berechnen des Standardfalls schon für "Normalsterbliche" fast unmöglich mit einiger Verlässlichkeit durchzuführen ist. Empfehlungen zu Kanzleien und Handlungsweisen sind willkommen.
- Welche Stellen sind an dem ganzen Prozedere beteiligt? Welche Rolle spielt das Jugendamt?
- IMHO bezahlt das Jugendamt der KM für die Zeit von Auszug bis zu meiner Zahlungsfähigkeit (etwa 1 Monat) einen KU-vorschuss. Wie und an wen muss dieser zurückgezahlt werden? Der Betreuungsunterhalt ist ja hoffentlich durch ALG-II abgegolten, oder muss ich auch diesen noch "zurück"zahlen?
- Bei einem Bruttoeinkommen um die 2900 EUR rechne ich derzeit damit, das ich beiden Unterhaltsforderungen (KU, BU) in zumindest nahezu der vollen Höhe nachkommen kann (können muss.) Ist dies auch eure Einschätzung?
- Wie realistisch ist die oft zitierte Selbstbehalt-Höhe von 950 EUR zu bewerten? Die Zahl wird zwar überall wiederholt, unterliegt aber scheinbar der individuellen Entscheidung der OLGs?!
- Was ist bei der Berechnung des anrechenbaren Einkommens zu beachten? Einerseits lese ich, das alle möglichen Ausgaben (selbst Zeitungsabonnements etc.) angegeben werden sollen, andererseits lese ich, das in der Praxis die Anrechnung von über die 5% Werbungskosten u.ä. explizit gesetzliche erwähnten Beträge hinaus so gut wie nie anerkannt wird.
- Wie ist die Situation der KM einzuschätzen? Mit Mindest-BU (770), KU, Kindergeld, Wohngeld würde sie vermutlich aus dem ALG-II Bezug herausfallen. Wie ist in diesem Fall die Krankenversicherung zu regeln?
- Wenn die KM zusätzliche Einkünfte erziehlt, was ändert sich dann am BU? Gibt es hier Richtlinien? Wie ändert sich der BU mit der Einkommenssituation der KM, wenn überhaupt?
- Unter welchen Umständen ist damit zu rechnen, das der BU über den Mindestzeitraum von 3 Jahren hinaus verlängert wird?

Ich kann mir kaum vorstellen, das diese - doch noch nicht einmal ungewöhnliche oder besonders angespannte - Situation ohne einen wirklich guten Anwalt zu regeln ist. Ich hoffe mal, ich irre mich da, oder finde recht schnell einen passenden... Muss die Tage gleich mal wegen Rechtsschutzversicherungen schauen, vermute ich mal. =o
Der KU ist ja ok, damit habe ich - hoffentlich auch in Zukunft - kein Problem, da die KM zwar so Ihre Macken hat, aber doch halbwegs zuverlässig ist und das Kindswohl im Auge hat. Der BU allerdings, nah das ist ja eine Sauerei...
Schöne Feiertage (hurr, hurr)
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Steuerrecht |
Geschrieben von: 'c' - 22-12-2011, 23:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo,
hab heute meinen Sohn mit Nebenwohnsitz bei mir gemeldet.
Natürlich waren die Reflexe des Beamten erstmal:
"Geschieht das im Einvernehmen der Mutter?"
blablablablabla.
Naja, hab sofort gesagt, bitte schriftlich die Voraussetzungen mitteilen.
Dann ging's aufeinmal schwuppdiwupp.
Jetzt die Frage:
Ich hab das vor allem gemacht, weil meiner Kenntnis nach es so ist,
dass der Steuerfreibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (also nicht der Kinderfreibetrag!), auch mir hälftig zusteht, wenn das Kind nur einen Tag im Kalenderjahr bei mir gemeldet ist und zwar auch, wenn es nur mit Nebenwohnsitz gemeldet ist.
Klingt gut, oder?
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Fragen zu 50/50 Deutschland und Ausland Leben |
Geschrieben von: Armer Tropf - 22-12-2011, 12:08 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo
Gibt es hier Leute, die einen großen Teil des Jahres im Ausland verbringen, aber noch in Deutschland angemeldet sind und was dazu berichten können?
Hintergrund meiner Anfrage ist die, dass es für mich eine interessante Vorstellung ist, 50/50 im Wechsel in Deutschland und in Asien zu verbringen. Ganz möchte ich Deutschland nicht den Rücken zuwenden und möchte hier auch weiterhin krankenversichert und angemeldet bleiben usw. und auch für meine Familie da sein.
Ich bin jetzt bereits 2 Monate in Asien (längster Aufenthalt bis jetzt am Stück) und ich habe gemerkt, dass sich meine Lebensqualität hier enorm verbessert hat. Meine Arbeit für einen deutschen Betrieb, kann ich auch von hier verrichten und mit meinem kleinen Gehalt komm ich hier viel besser über die Runden. Ich brauche zum Leben hier ca. 500 Euro im Monat, da ist aber dann schon alles drinnen, inkl. Unterkunft, Verpflegung und ca. alle 2 Tage gehe ich auswärts Essen. Mir geht es hier sehr gut mit dem relativ wenigem Geld was mir zur Verfügung steht! Muss zudem sagen, dass ich einfache Verhältnisse bevorzuge, die Hauptsache für mich ist Sauberkeit und Sicherheit, bin kein Barhopper und hab auch keine Frauengeschichten am Laufen.
Was ich sehr zu schätzen weiss, ist dass der deutsche Behördenterror mich hier nicht erreichen kann.
Wie lange kann man im Ausland bleiben und trotzdem in Deutschland angemeldet bleiben? Ich meine man muss mindestens das halbe Jahr in Deutschland verbringen um hier angemeldet zu sein, richtig? Welche Vorteile oder Nachteile hab ich als Unterhaltspflichtiger, der aber nichts bezahlt, wenn ich 50/50 Leben in Deutschland und Asien anstrebe?
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Mal was positives... |
Geschrieben von: Myronn - 21-12-2011, 16:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo zusammen,
ich habe hier ja auch schon einige Male geschrieben, einige erinnern sich vielleicht. Für die anderen:
- Trennung der Frau Dez. 2009
- 5-jähriger Junge will beim Papa leben
- Gericht -> ABR-Antrag, volles Programm, Rosenkrieg vom Feinsten
- Wechselmodell vereinbart, wobei faktisch das Kind zu 80% beim Papa war
Sommer 2010: Richterliche Befragung des damals 5-Jährigen
- Sommer 2010: psych. Gutachten im Auftrag des Gerichts/der Eltern
- Feb. 2011: Erneute Befragung des Kindes
- Feb. 2011: Einstweilige Anordnung Fam.-Gericht: Lebensmittelpunkt des Kindes ist beim Vater, Mutter hat Umgang alle 2 Wochen für 4 Tage
- im Sommer Fortsetzung des Krieges seitens der Ex
- August: Einschulung des Kindes, Zuspitzung der Probleme
- Okt. 2011: Mein Antrag beim Fam.-Gericht auf Fortsetzung des Hauptverfahrens und Herbeiführung einer Entscheidung im ABR-Verfahren
- Nov. 2011: Das Kind weigert sich inzwischen konsequent und vehement zur Mutter zu gehen, bzw. dort zu bleiben, bringe ihn (wie im Modell vereinbart immer hin, muss ihn nach wenigen Stunden aber abholen fahren)
Nun erfolgte die Verhandlung im Hauptverfahren und ABR-Verfahren. Außerdem wurde zwischendurch die Scheidung in 3 Minuten vollzogen.
Ergebnis:
Die KM tauchte mit 3 (!!!) Anwälten auf. Der neue, dritte Anwalt, machte sich sogleich beim Richer beliebt mit der Aussage: Egal was Sie entscheiden, ich bereite eh schon den Einspruch für das OLG vor... Lässt sich denken, dass er im Richter keinen neuen Freund gewonnen hat. 
Um die Sache kurz zu halten: Meine Ex fing nach altem Muster an, Schmutzwäsche zu waschen. Die hat aber niemanden interessiert. Sodann wurden Jugendamt und Verfahrensbeistand befragt. Beide sprachen sich einhellig und ganz klar dafür aus, dass das Kind beim Vater bleiben solle. Die Mutter solle einen Umgang alle 2 Wochen am WE erhalten. Zudem berichteten die beiden von beobachteten Manipulationsversuchen der Mutter, die das Kind zu gewissen Aussagen drängte.
Der Richter berichtete von seiner Befragung des Kindes. Hierbei hat sich der Junge ganz klar und nachdrücklich positioniert. Zudem meinte er, seine Mama würde ihm keine Chance lassen, bei seinem Papa zu sein und würde immer NEIN NEIN NEIN schreien.
Schon im Gutachten wurden ihre Manipulationsversuche und Gewaltausbrüche protokolliert...
Gutachter, Jugendamt, Kinderhort, Verfahrensbeistand, Schule, Richter - alle am Verfahren Beteiligten waren sich ganz klar einig, dass das Kind beim Vater bleiben soll.
Das schriftliche Urteile wird unmittelbar nach den Weihnachtstagen zugestellt. Meine Ex wird wahrscheinlich versuchen, vor das OLG zu ziehen. Aber klar ist auch, dass sie da wenig Chancen hat. Das Urteil ist bestens begründet und die Faktenlage so eindeutig, dass es ihr schwerfallen wird, vor dem OLG mehr Erfolg zu haben.
Zugleich wurde wegen des Unterhalts verhandelt. Auch hier musste sie zähneknirschend eine deutliche Höhereinstufung hinnehmen. Die Urkunde wird entsprechend abgeändert.
Nun herrscht also erstmal rechtliche Klarheit. Das Gezerre von ihr wird wohl weitergehen, aber ihre Karten werden davon nicht besser. Eine neue Begutachtung wird das Gericht zweifellos nicht durchführen. Das Kind lebt seit gut 2 Jahren bei mir, bis das OLG mal soweit ist, vergehen wieder etliche Monate... wer will an dem Zustand etwas ändern? Da helfen auch keine weiteren Anwaltskanzleien, die sie aussaugen bis aufs Blut.
Ich werde nun Weihnachten in Ruhe als freier Mann genießen und den Stress der letzten Monate abbauen. Mit neuer Kraft geht es dann ins neue Jahr. Primär wichtig ist, dass das Kind zur Ruhe kommt und geschützt wird, auch und vor allem, wenn ihre Übergriffe fortgesetzt werden.
Viele Grüße
Myronn
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Fragebogen Versorgungsausgleich - Was zum Datenschutz beachten ? |
Geschrieben von: StayinAlive12 - 21-12-2011, 00:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo,
muss bis spät. Donnerstag meinen (3-fachen) Fragebogen zum Versorgungsausgleich zwecks Scheidung beim Familiengericht (FG) abgeben.
Was macht das FG genau damit? Schickt es Anfragen zum Rentenversicherungsträger (OK) dem "Riester-Rente" Träger (na gut) UND meinem ehemaligen Arbeitgeber (arrgh!)?
Möchte AUF KEINEN FALL, dass mein Ex-Arbeitgeber meine derzeitige Situation (Arbeitslosigkeit) erfährt !
Habe deswegen die Felder "erlernter Beruf" (Industriekaufmann) und "derzeit ausgeübter Beruf" (->Arbeitssuche) bewusst freigelassen.
Führt das zu Nachfragen seitens FG und wie kann ich sicherstellen, daß meine persönlichre Situation (ich nenne es "Privatsphäre") geschützt bleibt ??
Vielen Dank für schnelle Ratschläge!
vG
Jan
P.S. Könnte das auch meinen Anwalt fragen, aber der ist leider schon in Weihnchtsurlaub "verschwunden"...
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Unterhaltsklage |
Geschrieben von: mari.mand - 20-12-2011, 22:21 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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So nun hab ich Post vom AG ich soll Stellung nehmen zu der Klageeinreichung des Anwaltes meiner Ex. Sie hat nun im Namen der Kinder Klage einreichen lassen (Kinder sind fast 16 und fast 18) und möchte mehr Kindesunterhalt. Jetzt versuchen die aus einem für rechtsungültig erklärten Notarvertrag Unterhaltsgelder einzuklagen. Die Unterhaltsberechnung meiner Anwältin tun sie ab, als hätte es die nie gegeben und fordern weil angeblich gab es ja keine neuberechnung - den Betrag aus dem ungültigen vertrag. Er meint, weil es angeblich keine Neuberechnung gab, lebt der ungültige Vertrag wieder auf. D.h. er will dann wohl natürlich auch noch Rückwirkend Unterhaltsschulden aufrechnen. Es gibt aber keinen Titel. Der Anwalt der exe will gerne meine Gehaltsabrechnungen haben um nach deutschem Recht den Unterhalt zu berechnen und zu betiteln. Ich lebe aber nicht in Deutschland - nicht mal in der EU.
Was meint ihr dazu?
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