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Kind geht es angeblich nach Umgängen schlecht
#1
Hallo zusammen,

ich hab mal eine Frage, vielleicht könnt ihr mir helfen.

Die KM meines Sohnes (knapp 3 Jahre alt) behindert massivst den Umgang, setzt sich immer wieder über Vereinbarungen und Urteile hinweg. Zunächst hat sie es auf der Nötiger-Schiene probiert - ich wurde angeklagt und freigesprochen. Danach kam die Stalker-Schiene (Verfahren liegt noch beim StA). So, ihr neuster Versuch, den Umgang zu verweigern besteht darin, zu behaupten, der Umgang würde meinem Sohn nicht gut tun, er hätte Albträume und müsse sich Nachts erbrechen (sicher kennt das der ein oder Andere hier). Nur: Wie reagiert man darauf - das Gegenteil kann ich schlecht beweisen, ich bin ja nicht dabei - lediglich, dass der Kurze bei mir überaus fröhlich war. Vorschläge?

Danke, mischka.
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#2
zwei Möglichkeiten

Nr. 1:
zwei Kosovoalbaner beauftragen, der KM ins Gewissen zu reden ..

Nr. 2:
Ordnungsgeldantrag stellen (wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen) und klarstellen, dass die KM mit dieser "Masche" den Umgang zu boykottieren beabsichtigt.
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#3
Typische Masche.

Die Kausalität muß aufgebrochen werden!

Kind geht es bei Mutter schlecht, weil SIE mit dem Kind nicht klar kommt, sie es nicht adäquat in Empfang nehmen kann.

Dem Gericht mitteilen, das Kind sei von Anfang bis Ende beim Vater unauffällig.

Der Vater soll dieser offenbar überforderten Mutter großzügig Hilfe anbieten, ggf. bei Amt und Gericht anregen, ihr eine Erziehungshilfe evtl. einen Erziehungsbeistand nach § 27 iVm § 30 SGB VIII (letzte Maßnahme vor Sorgerechtentzug) zur Seite zu stellen. Smile

Ich empfehle die Doppelzange: Mit Güte und Konsequenz Wink
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#4
also eins meiner geschwister war nach jedem umgang mit dem vater immer völlig durch den wind. sowas gibt es wirklich. in dem fall war aber ein schwerer konflikt zwischen den beiden schon lange vor der scheidung da. was der vater natürlich weder damals noch heute wahrhaben wollte Smile also sowas gibt's tatsächlich, andererseits ist das natürlich auch eine praktische begründung um den umgang zu verweigern, die man kaum beweisen bzw widerlegen kann.
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#5
Jedenfalls hat das BVerG dazu mal geurteilt, dass solche Begründungen nicht ausreichend sind, wenn nicht geklärt wurde, warum es einem Kind nach dem Umgang schlecht geht. Es geht um Verletzung des Elternrechts, dass sich aus GG §6 etc. ergibt.
In meinem Fall verhindert diese Feststellung (Kind weint nachts regelmäßig nach Umgängen) längere Umgänge nud Ferienumgang. Für künftige Verhandlungen werde ich nun dieses BverG Urteil hernehmen. Vielleicht hilft es ja. So oder so sollte man auf vollständige Klärung pochen.
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