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  Hilfeaufruf: Kay kennt es - Mutter entführt Kind
Geschrieben von: StrengGeheimerInformant - 19-11-2013, 22:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hi

eine gute Freundin bat mich um Hilfe:

Hilferuf schrieb:Robert Pfeifer (Musikproduzent aus Hollywood) hat einen Sohn, Jerry.

Die slowakische Mutter ist auf die glorreiche Idee gekommen, Jerry (10) und seinen Halbbruder Sasha (4) aus USA zu entführen. Die hat ein Obsorgeverfahren verlogen (mit dem anderen Vater des zweiten Kindes) und ist "auf Urlaub" geflogen...

Sie sind seit 17 Monate auf der FLucht, FBI, Interpol, etliche Privatdetektive.. etc... alle sind dran. Du brauchst nur "Jerry Pfeifer kindapped" googeln, die AmiPresse ist überall dran.

Robert ist am verzweifeln gerade. Gestern tauchte ein Video auf... die gute arbeitet als Escort und lässt es sich gut gehen. Den kleinen Buben verkleidet sie als Mädchen, etc.
[Bild: boysnames.png]
Hier die Facebookseite: "Bring Jerry home"

Die verzweifel aufrufende Website dazu: www.bringjerryhome.com

Falls jemand von euch Geknechteten einen Facebook- oder Twitter-Account hat, bitte dupliziert es. Hier die Kinder, nebst Papa noch mal:

[Bild: bobandjerry1b.jpg]

Jerry & Sasha:

[Bild: boysnames.png]

help is wellcome!

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  17 J Tochter ist von der Mutter abgehauen.
Geschrieben von: Zahlknecht - 19-11-2013, 22:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (44)

Hi ich bräuchte mal eure Hilfe.

Meine Tochter 17J. ist von der KM abgehauen.Aufgrund jahrelangen Psychischen Manipulation hat meine Tochter es nicht mehr ausgehalten bei der KM.Sie bat mich Sie aufzunehmen nur leider ist es mir nicht möglich. Sie lebt jetzt seit fast 1 Mon.bei ihrem Freund 22 J.ohne Finanzielle Mittel.
Die Kindesmutter bekommt weiterhin das Kindergeld und Kindesunterhalt

Was kann ich in die Wege leiten das Sie das Geld bekommt.
KM hat gegen mich ein Gerichtlichen Beschluss auf Unterhaltszahlung.

PS:Was sagte meine Tochter zu mir (ich möchte mit Mama nie wieder was zu tun haben Sie hat mich nur als Unterhaltsgeisel gehalten ich hasse diese Frau)Huh

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  Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit
Geschrieben von: Corvette - 18-11-2013, 21:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (29)

Meine lieben Leidensgenossen,

vorab:
Ich bin eine Frau!
Ja, es gibt dieses Problem auch umgekehrt...
Ich bin seit 10 Jahren getrennt, habe drei Kinder, die beim Papa leben.
Er macht mir seit 10 Jahren das Leben zur Hölle und es hört einfach nicht auf...

Mein konkretes Problem:
Ich zahle Unterhalt, seit Jahren.
Natürlich Mangelfallregelung, welcher normalsterbliche Mensch kann lt. Düsseldorfer Tabelle für 3 Kids zahlen?
Im Januar diesen Jahres erstattete der Papa Anzeige wg. Verletzung der Unterhaltspflicht, da es ihm wohl nicht genug war, was ich zahlte.
War bei der Polizei, wurdé 2 Stunden "vernommen", die übliche Denunziation eben...
Das Gericht ließ das Verfahren ruhen und machte mir zur Auflage bis Dezember diesen Jahres einen bestimmten Betrag monatlich zu zahlen ( den ich eh schon die ganze Zeit zahlte...)
Ich habe im letzten Monat meinen Arbeitsplatz gewechselt, war wegen dem Bewerbungsprozess 3 Wochen arbeitslos und habe deshalb im letzten Monat fast die Hälfte meines normalen Nettolohns herausbekommen.
Ich stellte dem Jugendamt die betreffenden Belege zur Verfügung um für diesen "Übergangsmonat" den Unterhalt berechnen zu lassen und mir wurde heute mitgeteilt, dass der Unterhalt für diesen Monat auf keinen Fall verringert werden kann, da der Vater dann sicherlich "weitere Schritte" einleiten würde.
Ich solle doch den kompletten Betrag wie gehabt überweisen.
Würde ich dies tun, hätte ich für diesen Monat lediglich 350,- zur Verfügung...

Auf meine erneute Bitte, den Unterhalt für diesen Monat bitte auszurechnen, teilte man mir mit, ich könne das zahlen, was ich zahlen könne und den Rest dann im nächsten Monat oder in Raten...auf keinen Fall aber könnte der Unterhalt für diesen Monat verringert werden.

Nun meine Frage:

Es kann doch nicht sein, dass ich den gleichen Betrag zahlen muss und somit als voll berufstätige Person nur 350,- Euro zur Verfügung hätte?!
Außerdem hatte meine Tochter im betreffenden Monat Geburtstag und ich habe sie für nachweislich 200,- Euro eingekleidet und die Geburtstagsfeier mit 10 Kids bei mir veranstaltet...
Da ich ja unter diesen Auflagen "stehe", muss diese Angelegenheit schnellstens geklärt werden, denn das einzige was der Kindsvater möchte, ist, mich zu ruinieren und der erneute Gang zur Staatsanwaltschaft könnte mir zu allem Übel noch eine Vorstrafe bescheren...

Kann ich darauf bestehen, dass der Unterhalt für diesen Monat neu berechnet wird, bis im nächsten Monat die endgültige Neuberechnung aufgrund der neuen Arbeitsstelle gemacht werden kann?!

Vielen Dank vorab!

D.

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  Wie läuft das mit dem Umgang wenn er auf Feiertage wie zb. Ostern fällt?
Geschrieben von: L3NNOX - 18-11-2013, 18:56 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Ich habe einen gerichtlichen Umgangsbeschluß, habe das Kind alle geraden Kalenderwochen von Freitag bis Sonntag.
Wie ist das jetzt, wenn Ostern nächstes Jahr genau da rein fällt?

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  Frage zu Umgangskosten...
Geschrieben von: pudding - 18-11-2013, 16:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Zitat:Sie begründeten ihre Entscheidung damit, es genüge, dass Kinder mit einer gewissen Regel­mäßigkeit länger als einen Tag bei einem Elternteil wohnen, um eine so genannte temporäre Bedarfsgemein­schaft anzunehmen. Dem Kläger steht daher nach Ansicht der Richter Sozial­geld in Höhe von 1/30 des Monatsbe­trags für solche Tage zu, für die er nachweisen kann, dass er sich über­wiegend – in der Regel länger als zwölf Stunden pro Kalendertag – bei dem umgangsberechtigten Vater aufhält. Er sei für diese Zeiträume hilfebedürftig, weil seine Mutter ihm für die Besuche beim Vater weder Geld noch Essen mitgebe und sein Vater ALG II-Leistungen nur für sich selber beziehe.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen , Urteil vom 20. Februar 2011 – L 7 AS 119/08
- See more at: http://www.hartzbote.de/anteiliges-sozia...BK81C.dpuf

Würde eventuell ein vom Notar erstellter und von der Kimu unterschriebener Schrieb, dass die Kinder an zwei Tagen/Woche beim Papi sind, als dauerhafter Nachweis insofern helfen als dass dann die Vorlage eben dieses Nachweises ans Jobcenter alle halbe Jahre wegfällt ?
Falls nicht, wie kann dann die halbjährliche Vorlage entfallen ? Taugt eventuell nur ein Gerichtsbeschluss dafür oder gehts überhaupt gar nicht ?

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  Jugendamt hat Unterhalt erhöht
Geschrieben von: eve1510 - 18-11-2013, 12:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (55)

Hallo zusammen!

Ich bin so langsam total am verzweifeln. Confused

Zu erst mal eine kurze Erläuterung:
Mein Ehemann hat einen Sohn von einer früheren Beziehung. Der kleine ist 5 Jahre. Mal abgesehen davon das sie den kleinen vernachlässigt und psychisch Manipuliert hat sie das Jugendamt aufgefordert den Unterhalt zu überprüfen.

Die wollten natürlich sämtliche Sachen von meinem Mann und mir. Wir haben nur die Gehalstabrechnungen meines Mannes angegeben, da wir Angst hatten das mein Gehalt mit angerechnet wird und wir mehr zahlen müssen. Ich habe einen Teilzeitjob und verdiene nur 408 Euro. (dann habe ich noch einen Nebenjob wo ich ca. 450 Euro verdiene und ein Kleingewerbe wo ich momentan allerdings mehr Ausgaben wie Einnahmen habe)
Mein Mann hat ein Durchschnittsgehalt von ca.2450 Euro.
Sein Sohn bezieht 215 Euro Kindergeld da er das 5 Kind der Mutter ist. Wobei der älteste kein Kindergeld mehr bekommt da er arbeitet.

Dann sind noch Schulden von einer Wohnung da die er damals mit der KM gekauft hat. (Sie steht natürlich nicht im Kaufvertrag, das hat sie gut hinbekommen) Die Wohnung konnte er alleine nicht mehr halten und musste sie, leider auch noch mit Verlust, verkaufen. Wir mussten den Bausparvetrag auflösen da die Wohnung ja nicht mehr als Sicherheit da ist. Mein Mann hat alleine keinen Kredit bekommen, also haben wir ihn gemeinsam aufgenommen.

Jetzt kommt das Jugendamt und sagt, das der Kredit nicht angerechnet wird!!! Zudem wird er noch eine Gehaltsklasse hochgestuft da er nur einem Kind unterhaltspflichtig ist.

Jetzt zu meinen Fragen:

1. Die Schulden müssen doch mit berücksichtigt werden da sie gemeinsam mit der KM entstanden sind, oder nicht????

2. Da ich ja nur gering verdiene (Nebenjob und Gewerbe werden glaub ich nicht angerechnet) ist er mir ja auch Unterhaltspflichtig, daher dürften sie meinen Mann ja nicht nach oben Stufen, oder???

3. Was kann man gegen das Jugendamt unternehmen? Muss man da Einspruch erheben oder sich einen Anwalt suchen???

Bitte helft mir!!!

Die Mutter ist so eine Typische Geldgeile Person, die immer mehr möchte.

Versteht mich nicht falsch, der kleine hat selbstverständlich Anspruch auf Unterhalt, aber 273,50 sind definitiv zu viel, da das Geld nicht beim Kind ankommt sondern in die Schönheitsop's der Mutter investiert wird.
Mal abgesehen müssen wir ja auch noch unsere Sachen zahlen können.


Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Antworten.

Lg eve1510

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  Aufforderung zur Abgabe des Steuererklärung 2012
Geschrieben von: Knecht - 17-11-2013, 22:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hallo und guten Abend,

ich wurde aufgefordert, meine Steuererklärung 2012 abzugeben.

Für das Jahr 2011 hat trotz des gemeinsamen Haushalts meine Frau im Herbst 2012 eine Einzelveranlagung abgegeben. Nach einer Gerichtsverhandlung musste sie das erhaltene Geld zurücküberweisen und ich musste nicht die horrende Summe wie gefordert an das Finanzamt überweisen. Nach der besagten Gerichtsverhandlung wurde ich erneut aufgefordert eine Steuererklärung für das Jahr 2011 abzugeben.
Der Witz war, dass KM trotz mehrmaliger Bitte meinerseits wieder nicht darauf reagierte und seitdem ist auch nichts mehr geschehen.
Beginnt jetzt wieder das kostspielige Procedere? Nachdem wir offiziell auch 2012 noch das erste Halbjahr zusammenlebten, sollte doch auch für diesen Zeitraum eine gemeinsame Veranlagung abgegeben werden?!
Für Ratschläge bin ich wie immer dankbar.
LG

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  Verjährung 2020? Mein Fall, was tun?
Geschrieben von: vonmirgibtsnix - 17-11-2013, 20:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Bei der Polizei wurde von der Kindsmutter Anzeige
erstattet fuer den Zeitraum 2004 bis 2010 (72 Monate)
Als geschädigte Institution wird von ihr das Jugendamt angegeben
da es die gesetzlichen 72 Monate seit 2004 Unterhalts
vorschuesse bezahlt hat.

Die Mutter hat bis heute keinen Unterhaltstitel so schreibt das jugendamit auch in den akten.

Der Unterhaltsvorschuss wurde zum 31.06.2009
eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage weil
im april 2009 bis August 2010 Einnahmen auf dem
Konto von 23 000 Euro da waren. Die kontoauszuege hat die staatsanwaltschaft von der bank bekommen. Habe online akteneinsicht beantragt und dort die kontoauszuege gesehen. Fuer die zeitraeume davor also 2004 bis die paar monate 2009 hat sie keine Einnahmen festgestellt. Waren alles bareinzahlungen aufs konto gewesen.

Meine Frage der unterhaltsvorschuss wurde zum
31.06.2009 eingestellt. Die Einnahmen die von
der staatsanwaltschaft in der anklage erhoben werden
bezieht sich auf ca. 3 bis 4 monate bis die unthalts
vorschussleistungen eingestellt wurden. Fuer die
zeit dannach gibt es seitens der Mutter keinen Titel
Ist die Anklage trotzdem rechtens und korrekt?

Die Anklage wurde 2011 erhoben für den zeitraum maerz 2009 bis 2010
Da ich zu dem zeitpunkt nicht mehr in deutschland war ist das verfahren seither nach 205 STPO wegen unbekannten aufenthats eingestellt worden.

Absolute verjährung würde angeblich 2020 sein da die strafanzeige bis 2010 geht (Das doppelte der verjaehrung wären 10 jahre demnach 2020. Zur zeit gibt es einen INPOL Eintrag (DEUTSCHLAND)bis 2014 wegen aufenthaltsermittlung. Ob der 2014 verlaengert weiss ich nicht. Wenn ich die akte 2014 wieder anfordere koennte ich aber so eventuell schlafende hunde wecken und vielleicht wird ja dann verlaengert aber irgendwie muesste man das ja auch noch in erfahrung bringen.

Wie sollte ich nun am besten vorgehen. Bis 2020 warten? Das Kind ist bereits 18 jahre geworden und macht kein studium sondern eine ausbildung und ist damit dieses jahr fertig.

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  Ferienregelung
Geschrieben von: NurPa - 17-11-2013, 16:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo zusammen,

nach einem Jahr Umgangspflegschaft war nun der Termin beim FG wegen dem von mir gestellten Antrag auf Ferienregelung.
Ich war sehr zuversichtlich, dass nun nach über 2 Jahren eine vollständige Umgangsregelung gesprochen wird.

Meine Hoffnung stützte sich auf die Stellungnahme der UP. In diesem Bericht spricht sich die UP ganz klar für eine Ausweitung
der Umgangskontakte aus. Gemeinsame Urlaube wären für das Kind eine Bereicherung. Das Kind hat eine vertrauensvolle
Beziehung zu seinem Vater und ist sich des Vaters sicher. Der Vater übt seine Rolle verantwortungsvoll mit Blick auf das
Wohl seines Sohnes aus.

Die KM konnte in der Stellungnahme nicht berücksichtigt werden, da während der ganzen Zeit kein Kontakt hergestellt werden konnte.

Zu Beginn der Verhandlung erklärte die Richterin aber plötzlich, dass es sich hier nun um ein neues Verfahren handelt und das alte
somit als abgeschlossen gilt. Wir hätten es jetzt mit einem Jahr Umgangspflegschaft versucht, dies würde aber nichts bringen.
Damit war das Thema vom Tisch. Kein Wort zur Stellungnahme der UP, nichts.

Es wurde dann mit KM gesprochen, die wie üblich anfing mit Dreck zu schmeißen und Unwahrheiten zu behaupten. Das Kind wäre nach den
Umgängen unruhig und auffällig in der Schule. Es würde so ein Druck auf dem Kind lasten. Bis hin, dass das Kind ja gar keine Ferien beim Vater machen möchte.

Die Richterin hat sie zwar ein paar mal ermahnt, wegen ihrer Art und Weise, aber passiert ist wie immer nichts. Zwischenzeitlich sah es so aus, als ob die Richterin die Regelung beschließt. Es blieb aber bei den Andeutungen der Richterin.

Letztendlich nahmen KM und Anwalt eine Auszeit und beantragten dann eine Anhörung des Kindes. Das JA und auch die Richterin stellten fest, dass dies eine weitere Belastung für das Kind bedeutet. Angeordnet wurde es aber trotzdem.

Die Richterin protokolierte, dass es zu einer Anhörung des Kindes (7,5 Jahre) kommt und das über die Ausgestaltung der Umgänge an anderer Stelle gesprochen werden kann.

Mir ist es völlig unverständlich warum der UP Bericht überhaupt nicht berücksichtigt wurde. KM verweigert jede Mitarbeit, tischt Unwahrheiten auf nur um die Ferienregelung zu verhindern und Ihr wird geglaubt.


Es fühlt sich wie ein Schlag ins Gesicht an und bezügl. der Kindesbefragung kann ich nur erahnen was KM dem Kleinen so alles erzählen wird.

Ich kehre momentan immer noch die Scherben auf und empfinde Angst wie das nun alles weiter geht.

Gruß NurPa

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  Volljährigenunterhalt. Ist die Mutter in der Pflicht?
Geschrieben von: Jupp - 15-11-2013, 00:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Hallo Forum,
ich habe hier super interessante Beiträge gelesen. Nun bin selbst in der Situation das meine Tochter 18 ist bei der KM lebt und noch min. 2 Jahre zur Schule geht. Bislang habe ich brav den Unterhalt an die KM bezahlt. Titel (Statisch) über JA wegen Unterhaltsvorschuss usw. Zwischenzeitlich habe ich mit Wissen der KM den Job gewechselt. Da ich nun meiner Tochter erklären will das ich den Unterhalt künftig an sie zahlen werde, frage ich mich ob ich den Unterhalt nur nach dem festgelegten Titel zahlen muss, hat der Titel noch Bestand bzw. geht er automatisch auf das volljährige Kind über? Sie hat dieses Jahr 7 Monate bei mir gelebt da es erhebliche Probleme mit KM gab. Nicht das ich meiner Tochter das nicht gönne, wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis, nur muss ich doch auch mal leben können….nur arbeiten für den Unterhalt???? Muss KM nicht auch mal was fürs K machen? [/font]
Ich bin auch noch etwas irritiert was den Unterhalt an geht. Der richtet sich doch nach dem Nettoeinkommen abzgl. volles KG, private Altersvorsorge und berufsbedingten Aufwendungen oder???? Die KM, die ja auch nun Barunterhaltspflichtig ist, hat übrigens offiziell kein Einkommen, wieder verheiratet mit gemeinsamen Kind und Eigenheim aber seit kurzen noch ein Pflegekind über das JA und bekommt lt. meiner Tochter dafür eine Aufwandsentschädigung von ca. 600 – 800 Euros + ein paar Taler macht sie noch schwarz. Komisch….
Wie viel von meinem Unterhalt kann die Exe meiner Tochter weg nehmen für wohnen usw.? Nochmal.... meine Tochter lebt jetzt wieder bei KM.
Wer hat ähnliche Erfahrung?

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