Themabewertung:
  • 1 Bewertung(en) - 4 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Jugendamt hat Unterhalt erhöht
#1
Hallo zusammen!

Ich bin so langsam total am verzweifeln. Confused

Zu erst mal eine kurze Erläuterung:
Mein Ehemann hat einen Sohn von einer früheren Beziehung. Der kleine ist 5 Jahre. Mal abgesehen davon das sie den kleinen vernachlässigt und psychisch Manipuliert hat sie das Jugendamt aufgefordert den Unterhalt zu überprüfen.

Die wollten natürlich sämtliche Sachen von meinem Mann und mir. Wir haben nur die Gehalstabrechnungen meines Mannes angegeben, da wir Angst hatten das mein Gehalt mit angerechnet wird und wir mehr zahlen müssen. Ich habe einen Teilzeitjob und verdiene nur 408 Euro. (dann habe ich noch einen Nebenjob wo ich ca. 450 Euro verdiene und ein Kleingewerbe wo ich momentan allerdings mehr Ausgaben wie Einnahmen habe)
Mein Mann hat ein Durchschnittsgehalt von ca.2450 Euro.
Sein Sohn bezieht 215 Euro Kindergeld da er das 5 Kind der Mutter ist. Wobei der älteste kein Kindergeld mehr bekommt da er arbeitet.

Dann sind noch Schulden von einer Wohnung da die er damals mit der KM gekauft hat. (Sie steht natürlich nicht im Kaufvertrag, das hat sie gut hinbekommen) Die Wohnung konnte er alleine nicht mehr halten und musste sie, leider auch noch mit Verlust, verkaufen. Wir mussten den Bausparvetrag auflösen da die Wohnung ja nicht mehr als Sicherheit da ist. Mein Mann hat alleine keinen Kredit bekommen, also haben wir ihn gemeinsam aufgenommen.

Jetzt kommt das Jugendamt und sagt, das der Kredit nicht angerechnet wird!!! Zudem wird er noch eine Gehaltsklasse hochgestuft da er nur einem Kind unterhaltspflichtig ist.

Jetzt zu meinen Fragen:

1. Die Schulden müssen doch mit berücksichtigt werden da sie gemeinsam mit der KM entstanden sind, oder nicht????

2. Da ich ja nur gering verdiene (Nebenjob und Gewerbe werden glaub ich nicht angerechnet) ist er mir ja auch Unterhaltspflichtig, daher dürften sie meinen Mann ja nicht nach oben Stufen, oder???

3. Was kann man gegen das Jugendamt unternehmen? Muss man da Einspruch erheben oder sich einen Anwalt suchen???

Bitte helft mir!!!

Die Mutter ist so eine Typische Geldgeile Person, die immer mehr möchte.

Versteht mich nicht falsch, der kleine hat selbstverständlich Anspruch auf Unterhalt, aber 273,50 sind definitiv zu viel, da das Geld nicht beim Kind ankommt sondern in die Schönheitsop's der Mutter investiert wird.
Mal abgesehen müssen wir ja auch noch unsere Sachen zahlen können.


Vielen Dank schon mal im Vorraus für die Antworten.

Lg eve1510
Zitieren
#2
Ohne Anwalt wird das nicht gehen.

Austriake
Bibel, Jesus Sirach 8.1

Zitieren
#3
(18-11-2013, 13:07)Austriake schrieb: Ohne Anwalt wird das nicht gehen.

Austriake

Wie viel wird so was kosten????
Zitieren
#4
1. Leider nicht. Nicht bei Kindesunterhalt, beim Ehegattenunterhalt wäre das eher möglich.
2. Kommt auf dein Einkommen an. Bei 858 EUR Einkommen bei dir wird das Jugendamt sagen, dass du dich selbst unterhalt kannst und deswegen nicht als Unterhaltsberechtigte zählst. Du musst auch keine Auskünfte über dein Einkommen geben. Du wirst dann einfach nicht berücksichtigt.
3. Das Jugendamt legt keinen Unterhalt fest. Die rechnen irgendwas aus und sagen dem Pflichtigen, das müsse er zahlen. Muss er aber nicht. Es wird aber je nach Lage der Dinge verklagt werden, wenn er es nicht tut. Unterhalt rechtsgültig festlegen kann nur ein Richter, nicht das Jugendamt.

Aus den 273 EUR Forderung (Kindergeld bereitsabgezogen) bei vier kindergerldberechtigten Kindern schliesse ich, dass er in Stufe 5 eingeordnet werden soll? Dann steigt der Unterhalt bald weiter, in der nächsten Altersstufe auf 329,50 EUR. Sein Verdienst liegt in Gruppe 4, ein Berechtigter, somit Höherstufung auf Stufe 5.

Die Risiko ist gross, dass das auch ein Richter bestätigt. Die Argumente, um eine Stufe herunterzugehen wäre die hohe Schuldenbelastung und eine überdurchschnittliche Mitbetreuung des Kindes durch den Vater. Mit einer Herunterstuzfung hat man manchmal Chancen, wenn das in den höheren Regionen wie hier passiert, von Stufe 5 auf 4 geht leichter wie von Stufe 2 auf 1.

Seid ihr in Steuerklasse 4/4?
Zitieren
#5
Aber warum werden die schulden nicht angerechnet??? Wäre der Vater noch mit der Mutter zusammen würden die Schulden ja auch noch da sein und somit das Geld auch nicht für Mutter bzw. für das Kind zur Verfügung stehen!!!

Mein sicheres Einkommen sind lediglich 408 Euro. Der Nebenjob ist keine sichere Einnahme und das Gewerbe erbringt kein Gewinn!! Und von 408 Euro kann ich nicht Leben!!!

Wenn das Jugendamt nichts fest legt, sonder der Richter, wäre es eine Möglichkeit einfach nicht zu reagieren und ab zu warten bis die den Anwalt einschalten???

Ja er ist auf Stufe 5 gesetzt worden. Und ja bald wird es nochmal mehr. Und dann sind wir pleite. Das können wir dann auch nicht mehr zahlen wenn ich mich mit 408 Euro selbst unterhalten soll und die ganzen Schulden...

Nein mein Mann hat die bessere Steuerklasse. 4/4 würde gar nicht gehen denn er muss in die bessere wenn er mehr verdient wie ich.

Naja wir wollen erreichen in Stufe 3 bzw. sogar in Stufe 2 zu kommen. Die Schulden sind viel...

Lg
Zitieren
#6
Dass die Schulden nicht angerechnet werden ist eben die vollkommen schwachsinnige Rechtssprechung des Unterhaltsrechts. Dass sie unlogisch ist und nur vom Unterhaltsmaximierungsprinzip geleitet, wissen wir, aber das hilft uns auch nichts. Dass die Lebensverhältnisse des Vaters viel schlechter sind wie das nackte Einkommen dies vermuten liesse, interessiert schlicht niemand, jedenfalls keinen Richter.

Wie hoch dein Einkommen wirklich ist, muss du mal ausrechnen. Einnahmen der letzten 12 Monate dividiert durch zwölf.

Wenn der Vater Stufe 4 bezahlt, wird das Jugendamt je nach Streitlust klagen oder nicht. Zahlt er Stufe 3 oder weniger, werden sie ziemlich sicher klagen. Ihr könnt es probieren: Stufe 4 zahlen, Klage abwarten. Anschliessend braucht ihr aber einen Anwalt, das kostet heftig. Das Jugendamt machts für die Mutter kostenlos, die hat keinerlei Risiko. Das Risiko liegt ganz auf der Seite des Vaters.
Zitieren
#7
(18-11-2013, 13:29)eve1510 schrieb: Mein sicheres Einkommen sind lediglich 408 Euro. Der Nebenjob ist keine sichere Einnahme und das Gewerbe erbringt kein Gewinn!! Und von 408 Euro kann ich nicht Leben!!!

Hast Du eigentlich nie daran gedacht, richtig zu arbeiten?

Also, eine erwachsene Frau ohne Kinder, die nicht mehr als 408 Euronen verdient und dann herumjammert, dass das Kind des Mannes unterhaltstechnisch an erster Stelle kommt, ist schon irgendwie eine eher traurige Gestalt.

Könnte in einer Partnerschaft nicht dazu übergegangen werden, einmal gemeinsam die Einnahmensituation zu optimieren anstatt sich darüber aufzuregen, dass ein Kleinkind nun einmal auf Unterhalt angewiesen ist?
Zitieren
#8
harte worte - theobald - aber leider wahr!

bb
netlover
Zitieren
#9
So weit ich verstanden habe, ging es ihr nie darum, selber zu kassieren, sondern die Schulden des Vaters aus Ehezeiten mit der Ex sind das grosse Problem. Abgesehen davon zahlt sie mit ihren drei Jobs auch selber einen Teil des Unterhalts, indem sie nämlich eine schlechte Steuerklasse zugunsten ihres Mannes nimmt - dessen Steuerersparnis auf ihre Kosten führt also zu mehr Unterhalt. Ich würde es darüber hinaus keinesfalls als moralische Verpflichtung der Next sehen, Schulden mit abzutragen die zugunsten der Ex standen sind.

Der Vater hätte dieselben Probleme, wenn sie nicht existieren würde. Wie hoch ist denn die Schuldenlast?
Zitieren
#10
(18-11-2013, 15:26)p schrieb: Der Vater hätte dieselben Probleme, wenn sie nicht existieren würde. Wie hoch ist denn die Schuldenlast?

Danke, das hier noch jemand den Sinn der Frage versteht!!! Auf solch Antworten reagiere ich gar nicht.

Das ist wirklich krass. Wir müssen halt auch schauen wie wir alles hin bekommen. Wir haben eben auch einen Kinderwunsch. Und wir wollen auch leben und nicht jeden Cent 5 mal umdrehen.

Wenn ich mein Einkommen von allen drei nehme, kann ich dann die Ausgaben von meinem Gewerbe abziehen?

Naja das Risiko eingehen ist so ne Sache, hätten wir das Geld würden wir es drauf ankommen lassen, wobei wenn wir es hätten dann müssten wir nicht klagen...

Die Schulden belaufen sich auf fast 600 Euro im Monat und das noch für die nächsten 6 Jahre.
Wenn man dann noch Miete und Versicherungen abzieht bleibt nicht mehr viel zum Leben.
Vor allem wenn man mit dem Kind auch viel machen möchte wenn er mal da ist.
Ihm soll es ja an nichts fehlen. Wir haben für Ihn ein Zimmer, Spielsachen und Klamotten, da die Mutter nie was mitgibt. Sozusagen alles doppelt.

(18-11-2013, 14:56)Theo schrieb: Also, eine erwachsene Frau ohne Kinder, die nicht mehr als 408 Euronen verdient und dann herumjammert, dass das Kind des Mannes unterhaltstechnisch an erster Stelle kommt, ist schon irgendwie eine eher traurige Gestalt.

Das kann ich nicht so auf mir sitzen lassen. Hier geht es nicht darum dem Kind keinen Unterhalt zu zahlen!!! Sonder das die Schulden die KM und KV ZUSAMMEN gemacht haben angerechnet werden. Denn das Geld würde ebenso fehlen wenn die beiden noch ein Paar wären. Meinen Mann in der Tabelle hoch zu stellen ist nicht gerechtfertigt wenn er mir ebenso verpflichtet wäre Unterhalt zu zahlen.

Ich müsste Ihm ja auch Unterhalt zahlen wenn er ein Mangelfall wäre. Denn dann wäre ich ihm Unterhaltspflichtig damit er das Kind zahlen kann. Das ist auch nichts anderes.

Ich arbeite nur Teilzeit weil ich mir meinen Traum der Selbständigkeit erfüllen möchte. Ich mach das ganze noch nicht mal ein Jahr und da ist es normal das man noch mehr Ausgaben wie Einnahmen hat. Das wird sich ja auch bald ändern. Und es ist ja wohl nicht verboten sein eigenes Leben haben zu dürfen!!!
Zitieren
#11
eve: dann soll er eine abänderungsklage einreichen!

die muß aber hiebundstichfest sein mit der aufstellung etc.

hat die das jugendamt berechnet? wenn ja - ist diese sowieso falsch - eher passt hier die düsseldorfer tabelle:

da liegt er bei 5 einhalb jahren bei 437 euro.

aber - wenn du selbständig bist, ergibt sich auf grund deines einkommens eine unterhaltspflicht auch für dich! da ergäbe sich dann auf grund dein EÜR ein entsprechendes bild...also kosten verursachen und unterhaltsberechtigt sein....

hat er sich den verlust der wohnung in die lstkarte eintragen lassen? ich glaube, sowas geht irgendwie...denn wo spekulationsgewinn sollte auch spekulationsverlust sein...??? ich weis es nicht - aber andre vielleicht!

bb
netlover
Zitieren
#12
Willkommen in der Welt der Väter!

M.E. ist es genauso wie "p" sagt. Ginge es um TU, könnte man etwas bewirken. Bei KU wird's schwierig.
Auf Zeit spielen und bißchen taktieren ist die einzige Möglichkeit. Weiterhin Stufe 3 zahlen. Warten was das JA macht. Klagen. Und auf Glück hoffen.

Deine Schlußfolgerungen die allesamt logisch sind, sind zusätzlich auch noch alle richtig.
Sie sind schon wie oft Grundlage von Gerechtigkeitsdiskussionen gewesen. Nur interessiert sich im deutschen Familien- und Unterhaltsmaximierungsrecht keiner dafür.
Zitieren
#13
wie und wo reicht man sowas ein??

Ja das hat das Jugendamt berechnet. Die haben nach der Düsseldorfer Tabelle gerechnet. Er liegt in der Gehaltsklasse 2.300-2.700 Euro und wurde dann eine Stufe höher gestellt also bei 2.701-3100 Euro. Mit Abzug der hälfte vom Kindergeld (107,50) muss er 273,50 Euro bezahlen.
Die 437 Euro sind erst ab 6 Jahre. Der kleine ist 5 Jahre.

Was ist das für eine Karte???
Ach ja, das es sowas heut zu Tage noch gibt ist eigentlich echt traurig. Es gibt gewiss Mütter mit Kindern denen es schlecht geht und die auf das Geld angewiesen sind. Aber ich finde der Vater sollte auch das Recht haben neu anzufangen, genauso wie die Mutter.
Dann müssen wir wohl abwarten bis eine klage kommt und hoffen das wir auch mal etwas Glück haben und es doch noch so was wie Gerechtigkeit gibt!!!
Zitieren
#14
(18-11-2013, 16:26)eve1510 schrieb: Ja das hat das Jugendamt berechnet. Die haben nach der Düsseldorfer Tabelle gerechnet. Er liegt in der Gehaltsklasse 2.300-2.700 Euro und wurde dann eine Stufe höher gestellt also bei 2.701-3100 Euro. Mit Abzug der hälfte vom Kindergeld (107,50) muss er 273,50 Euro bezahlen.
Die 437 Euro sind erst ab 6 Jahre. Der kleine ist 5 Jahre.

Die Sache ist eigentlich ziemlich einfach:

Dem Jugendamt einen Zweizeiler schreiben, daß man den errechneten KU für zu hoch hält und nicht bereit ist, diesen zu zahlen.

Eine Begründung ist gar nicht notwendig!

Dann abwarten, ob sie klagen (die bis dahin kommenden Drohbriefe kann man ignorieren).

Wenn sie klagen: guten Anwalt suchen (am besten schon vorher auch Unterstützung bei einer örtlichen Väterselbsthilfegruppe wie dem VAFK oder anderen - welche gerade in der Nähe ist - suchen. Erstmal können die einem oft gute Tips zum Umgang mit dem JA geben und oft kennen sie auch gute Anwälte).

Grundsätzlich gilt (es wurde weiter oben schon gesagt):

Das JA muß klagen (!!!), wenn es den höheren KU durchsetzen will!

Die Chancen, daß das JA damit durchkommt, dürften in Eurem Fall nicht allzu groß sein.

Simon II
Zitieren
#15
@Simon
Vielen Dank für deine Antwort, das ermutigt mich wieder etwas.
Zitieren
#16
(18-11-2013, 16:16)netlover schrieb: eve: dann soll er eine abänderungsklage einreichen!

So weit waren wir schon längst in der Diskussion... nochmal, da es offenbar unklar geschrieben war: Weder die Schulden noch sonstige hier vermutete Gründe für niedrigeren Unterhalt sind für die Rechtspflege stichhaltig. Stufe 4 ist das höchste der Gefühle, das dieser Vater erreichen kann, aber das Jugendamt hat gute Chancen, ihn erfolgreich auf Zahlung nach Stufe 5 zu verklagen.

(18-11-2013, 16:26)eve1510 schrieb: Die 437 Euro sind erst ab 6 Jahre. Der kleine ist 5 Jahre.

Ich weiss, das war als Hinweis geschrieben dass der Unterhalt bald weiter steigt. Du hast schliesslich geschrieben, dass das Kind 5 ist, also wird der 6. Geburtstag in Monaten statt Jahren stattfinden. Dann gehts wieder einen kräftigen Schluck rauf.

(18-11-2013, 17:17)Simon ii schrieb: Die Chancen, daß das JA damit durchkommt, dürften in Eurem Fall nicht allzu groß sein.

Die Chancen sind sehr gut, ihn statt zu Stufe 3 auf Stufe 4 zu verurteilen und Stufe 5 ist auch noch drin, je nachdem wie der Richter drauf ist. Man muss das aber genau abwägen, weil bei einer Klage sofort gewaltige Anwaltskosten entstehen. Die entstehen zwingend, weil Anwaltspflicht für den Vater herrscht. Man muss also den optimalsten Mittelweg zwischen Klagerisiko und Unterhaltshöhe fahren.

600 EUR Schuldenrückzahlung für fünf Jahre, das ist eine Gesamtbelastung von 36000 EUR. Was hat man denn mit dem vielen Geld gemacht? Gibts da noch einen Gegenwert dazu oder wurde die Kohle in der Spielbank verjuxt oder Schrottimmobilien gekauft? Kann man diesen Gegenwert wieder zu Geld machen? Ich kann euch nur raten, sparen zu lernen. Ein teures Bepassungsprogramm mit eigenem Zimmer für das Kind ist eindeutig übertrieben und schadet der Beziehung mehr wie es nutzt. Für Kindersachen gibts Babybazare, wo von Spielzeug bis Kleidung alles gebraucht und bezahlbar ist.

Wurde denn das Nettogehalt des Vaters richtig berechnet? Berufsbedingte Aufwendungen abgezogen? Hast du das entsprechende Kapitel der faq gelesen?
Zitieren
#17
Das sind die Restschulden einer Schrottimobilie... Die Imobilie war kein Schrott als sie gekauft wurde. Es war eine Wohnung in einem Haus mit 3 Parteien. Die unterste Partei hatte mehrere Wasserschäden die jeweils mehrere Monate nicht beseitigt wurden, dadurch ist das Wasser durch die Decke in den Keller. Dort hat sie die Heizungsanlage sowie den Stromkasten ruiniert. Ebenso hat sich der Schimmel die Wände nach oben gefressen. Der Besitzer hat das Geld der Versicherung kassier und nichts gemacht, alle versuche was zu bewirken sind fehlgeschlagen. Daraufhin mussten wir die Wohnung verkaufen, da sie immer mehr kosten verursacht hat die wir nicht mehr zahlen konnten. Mal abgesehen davon das man in der Wohnung nicht mehr wohnen konnte.

Wir sparen schon ordentlich. Aber wir möchten auch noch leben können.

Ein eigenes Zimmer finde ich schon nötig denn in unserem Bett kann er ja nicht wirklich schlafen und eine Couch ist für ein Kind auch nicht das optimale. mal abgesehen davon brauch ein Kind einen Rückzugsraum. Klamotten kaufen wir auf einem Basar oder bekommen sie, aber auch sowas kostet Geld. Vor allem möchte man dem Kind ja auch was Gutes tun. Und du kannst mir nicht erzählen, das du nicht gerne mit deinem Kind was unternimmst. Wir haben ihn nur alle 14 Tage am Wochenende. Natürlich wollen wir Spaß mit ihm haben und er mit uns!!!

Ja Berufsbedingte Aufwendungen wurden abgezogen ca. 130 Euro. Angerechnet werden ca. 2380 Euro und dann die Hochstufung.

Was für ein kapital der fag?
Zitieren
#18
(18-11-2013, 17:45)p schrieb: je nachdem wie der Richter drauf ist.

Eben! Genau darauf kommt es an!

Meine Erfahrung ist, daß KU-Erhöhungen durchaus von Richtern verweigert werden, wenn man gute Gründe dafür vorbringen kann.

Man braucht einen guten Anwalt - und er spart im Erfolgsfall mehr Geld ein, als er kostet.

Wie gesagt: Im vorliegenden Fall sehe ich (!) gute Chancen (!), daß das JA mit seiner Forderung NICHT durchkommt.

Aber erst mal abwarten, ob das JA überhaupt klagt.

Simon II
Zitieren
#19
(18-11-2013, 18:12)eve1510 schrieb: Das sind die Restschulden einer Schrottimobilie...

Das klingt danach, als wäre das ein Fall für heftige Gerichtsklagen gewesen, auf Schadenersatz. Geld war beim Schuldigen ja wohl vorhanden, von der Versicherung.

Mit dem Kind etwas unternehmen heisst nicht, Geld hinaus zu blasen. Ich mache immer was mit den Kindern, aber teure und künstliche Spektakel wie Vergnügungsparks gibts halt nicht.

Kann er sein Einkommen noch mit Geld für private Altersvorsorge bereinigen? Die Schulden muss er unbedingt zur Sprache bringen, aber nicht darauf hoffen dass ihn das vor Stufe 5 rettet.
Zitieren
#20
Einfach mal ins Glossar schauen. Da findest Du die Artikel und Infos. @p wird evtl. einen Link senden, dann wirst Du dahin weiter geleitet.

Ich kann Deinen Frust verstehen, aber die finanzielle Situation bei Euch, wirft mir noch Rätsel auf. Evtl. wäre Sparpotenzial zu finden, indem man den Kredit bei einem unabhängigen Makler prüfen lässt und in günstigere Konditionen umschuldet. Mehr kann ich aber nicht sagen, da mir die Daten fehlen.

Besser an den Fronten arbeiten, an denen es was zu gewinnen gibt. Der Familienrichter wird Euch nicht sonderlich zugetan sein, bei dem Einkommen.

So wie ich das sehe, habt Ihr insg. 3.000 Euro netto. Davon kann man m.E. nach (bitte werte das nicht als Angriff !) recht gut leben.
Die meisten hier haben Bruchteile davon.

Ich arbeite i.d.R. mit 1.800 und muss 530 Unterhalt zahlen und lebe trotzdem. Da ist bei Euch eine professionelle Finanzberatung notwendig. Leider gibts hier zu viele Scharlartane..... und ich wohne zu weit weg ;-)

Also, wenn Ihr nicht hin kommt, mal einen Haushaltsplan aufstellen. Die ein oder andere unnötoge Ausgabe läßt sich mit Sicherheit optimieren. Ist halt so!

Deine Selbständigkeit musst Du irgendwann ohnehin in die Gewinnzone drehen. Wenn auch nur geringfügig. Sonst wertet das das Finanzamt nach ca. 3 Jahren ohnehin als Liebhaberei.
Zitieren
#21
wie und wo reicht man sowas ein?? quote

einfach mal googeln oder die faq lesen!

Dann müssen wir wohl abwarten bis eine klage kommt und hoffen das wir auch mal etwas Glück haben und es doch noch so was wie Gerechtigkeit gibt!!!
[/quote]

oje, auf diese Gerechtigkeit warte ich seit vielen Jahren...hör besser auf zu träumen! Vor Gericht geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um materielle Ansprüche, die alleine werden geklärt!

Stell dich drauf ein, dass das Kind bis es eine Ausbildung oder Studium fertig hat euch noch ca. eine halbe Million Euro kosten wird, wenns gut läuft!

Das deutsche Unterhaltsrecht quetscht von Vätern raus, was geht, realiere das besser bald.
Zitieren
#22
Wir haben ihn nur alle 14 Tage am Wochenende.

Ja das ist doch was sicherlich lässt sich über die Unterhaltshöhe immer streiten und sicherlich ist das mit Schulden im Nacken auch sehr schmerzhaft und das wird die nächsten Jahre mit zunehmenden Alter nicht besser !

aber er sieht sein Kind !!!! (noch)

andere sehen Ihr Kind garnicht mehr

Da seine Ex aber offensichtlich geldgeil ist glaub ich werdet Ihr mit der noch sehr viel Spaß bekommen !
Das wird jetzt gerade erst der Anfang sein !

Ansonsten schließe ich mich da an auf Gerechtigkeit kann man in der Bananen Republik lange warten.
Der Vater wird ausgepresst wie eine Zitrone ohne Rücksicht auf Verluste
Wer meint eine Ehe ist für die Ewigkeit hat sich geschnitten das einzigste was für die Ewigkeit ist , ist das Minus auf dem Konto
Zitieren
#23
Ja wir sind auch froh das wir ihn alle 14 Tage am Wochenende haben. NUR schreibe ich weil es vor 2 Monaten noch so war das wir den kleinen zusätzlich auch noch einmal unter der Woche hatten. Das hat sie jetzt verweigert, da mein Mann ein Schreiben an den Kindergarten geschrieben hat, das sie keine Informationen weitergibt und der Kindergarten ihm die Informatioenen bitte geben soll. Das gab richtig ärger. Die KM war stink sauer und hat ab dem Zeitpunkt verboten das wir den kleinen auch unter der Woche haben. Echt traurig... der kleine leidet so darunter. Er will nach dem Wochenende gar nicht mehr wirklich heim.
Wir sind im gegesatzt zu KM so fair und reden ihm gut zu und erklären ihm das das halt so ist.
Die KM manipuliert den kleinen und er weiß oft einfach gar nicht wie er sich ferhalten soll...

Ja und gerade weil der kleine mi den Jahren immer mehr kostet wollen wir uns das nicht gefallen lassen. Klar können wir anderswo einsparen und die 273,50 Euro zahlen. Aber nächstes Jahr sind es schon 329,50 Euro. Das sind nochmals 50 Euro mehr. Und da sind Mehkosten für die Schule oder sonstige Dinge noch nicht mit eingerechnet.

Ja mit der KM wird es wohl noch einige Probleme geben, genau deshalb müssen wir ihr zeigen das wir nicht alle Launen von ihr mitmachen und uns wehren.

Der Vorteil von ihr ist das sie das ganze schon mitgemacht hat und wir eben nicht. Sie weiß ganz genau was sie darf. Und wenn sie was nicht darf probiert sie es aus und wartet was wir machen.

Ich finde es einfach nur krass, das der Staat es immer noch nicht hin bekommt die Väter endlich zu stärken.
Zitieren
#24
Falsch gehandelt.

- Briefe an Dritte wie den Kindergarten, die indirekte Anschuldigungen gegen die Mutter enthalten sind Dummheit. Da geht man hin und fragt selber nach, wenn man was wissen will. War doch klar, dass der Kindergarten den Brief der Mutter steckt (Prinzip: Alle Informationen über den Vater an die Mutter geben, Keine Informationen vom Kind und der Mutter an den Vater) und da die Mutter eine Hohlbirne in der Hassfalle ist, prügelt sie natürlich um so heftiger auf das Kind ein.

- Auf gekürzten Umgang SOFORT und eindeutig reagieren. Aufforderung, Gerichtsklage. Nicht weglabern lassen, keine Diskussionen. So war der Umgang, so hat er zu bleiben.

Ihr redet von "sich wehren", habt aber der Umgangskürzung brav zugesehen.
Zitieren
#25
Ihr wollt das Beste und am Ende hat die Mutter den Kleinen ganz!
Sammelt Euch, überdenkt die Vorgehensweisen und ändert die Strategie. Geht Ihr mit Gewalt gegen die Mutter, erzeugt Ihr eine Welle die gegen Euch rollt, der Ihr nicht gewachsen seid.

Verweis: Obiger Tröööt von "p"

Herrgott, was war ICH für ein ESEL !!! Ich habe diesen ganzen Mist fabriziert, den "p" eben mit "Dummheit" betitelte. Zu Recht!
Was tut man nicht alles (falsches), wenn die Birne zeitweise nicht mehr richtig rund läuft. Bedenke: Welcher Rat kann besser sein als derjenige von Menschen, die Euch vor Fehlern bewahren wollen, die sie selbst begangen haben?
Zitieren


Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Erhöht Zimmervermietung die TU-Zahlung ? Spielbank 7 5.824 18-03-2013, 19:30
Letzter Beitrag: beppo

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste