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Unterhalt bei kurzfristiger Arbeitslosigkeit
#1
Meine lieben Leidensgenossen,

vorab:
Ich bin eine Frau!
Ja, es gibt dieses Problem auch umgekehrt...
Ich bin seit 10 Jahren getrennt, habe drei Kinder, die beim Papa leben.
Er macht mir seit 10 Jahren das Leben zur Hölle und es hört einfach nicht auf...

Mein konkretes Problem:
Ich zahle Unterhalt, seit Jahren.
Natürlich Mangelfallregelung, welcher normalsterbliche Mensch kann lt. Düsseldorfer Tabelle für 3 Kids zahlen?
Im Januar diesen Jahres erstattete der Papa Anzeige wg. Verletzung der Unterhaltspflicht, da es ihm wohl nicht genug war, was ich zahlte.
War bei der Polizei, wurdé 2 Stunden "vernommen", die übliche Denunziation eben...
Das Gericht ließ das Verfahren ruhen und machte mir zur Auflage bis Dezember diesen Jahres einen bestimmten Betrag monatlich zu zahlen ( den ich eh schon die ganze Zeit zahlte...)
Ich habe im letzten Monat meinen Arbeitsplatz gewechselt, war wegen dem Bewerbungsprozess 3 Wochen arbeitslos und habe deshalb im letzten Monat fast die Hälfte meines normalen Nettolohns herausbekommen.
Ich stellte dem Jugendamt die betreffenden Belege zur Verfügung um für diesen "Übergangsmonat" den Unterhalt berechnen zu lassen und mir wurde heute mitgeteilt, dass der Unterhalt für diesen Monat auf keinen Fall verringert werden kann, da der Vater dann sicherlich "weitere Schritte" einleiten würde.
Ich solle doch den kompletten Betrag wie gehabt überweisen.
Würde ich dies tun, hätte ich für diesen Monat lediglich 350,- zur Verfügung...

Auf meine erneute Bitte, den Unterhalt für diesen Monat bitte auszurechnen, teilte man mir mit, ich könne das zahlen, was ich zahlen könne und den Rest dann im nächsten Monat oder in Raten...auf keinen Fall aber könnte der Unterhalt für diesen Monat verringert werden.

Nun meine Frage:

Es kann doch nicht sein, dass ich den gleichen Betrag zahlen muss und somit als voll berufstätige Person nur 350,- Euro zur Verfügung hätte?!
Außerdem hatte meine Tochter im betreffenden Monat Geburtstag und ich habe sie für nachweislich 200,- Euro eingekleidet und die Geburtstagsfeier mit 10 Kids bei mir veranstaltet...
Da ich ja unter diesen Auflagen "stehe", muss diese Angelegenheit schnellstens geklärt werden, denn das einzige was der Kindsvater möchte, ist, mich zu ruinieren und der erneute Gang zur Staatsanwaltschaft könnte mir zu allem Übel noch eine Vorstrafe bescheren...

Kann ich darauf bestehen, dass der Unterhalt für diesen Monat neu berechnet wird, bis im nächsten Monat die endgültige Neuberechnung aufgrund der neuen Arbeitsstelle gemacht werden kann?!

Vielen Dank vorab!

D.
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#2
Das was das JA dir erzählt entspricht der üblichen "Rechtsprechung" in Deutschland.

Arbeitslosigkeit wird für mindestens 6 Monate als vorübergehendes Ereignis gewertet und deswegen ignoriert, bzw. es wird erwartet, dass man den Unterhalt aus "Rücklagen" weiter bezahlt.
Selbstverständlich kann die Bildung solcher Rücklagen auch nicht angerechnet werden.

Aber hast du schon mal über die Beantragung von aufstockendem Hartz4 nachgedacht?

Wenn du durch die Zahlung von Unterhalt unter den Hartz4-Satz zuzüglich Freibeträge rutscht, kannst du erfolgreich Hartz4 beantragen und damit den Unterhaltsbütteln den Stinkefinger zeigen.
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#3
Danke für die schnelle Antwort...
Ich DARF dank meiner Privatinsolvenz aufgrund der Firma meines Verflossenen keine Rücklagen bilden...Ich hAé die Schulden mitgenommen, er hat alles behalten und bekommt Unterhalt.
Alles was ich in irgendeiner Form zurücklegen würde, würde ich eh abgeben müssen.

Kann ich nicht auf einer Berechnung für diesen Monat bestehen?
Es ist ja wirklich nur eine kurzfristige Arbeitslosigkeit gewesen und betrifft nur diesen Monat.
Außerdem widerspricht sich das sowieso alles...der Unterhalt ist doch so berechnet, dass nur das Existenzminimum bleibt...
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#4
Nein, kannst du nicht.
Da würde kein Gericht mit gehen.
Aber du bist auf das Hartz4 nicht eingegangen.
Hast du das mal in Erwägung gezogen?
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#5
Wenn ich normal verdiene ( wie jetzt wieder ) bekomme ich kein Hartz 4, ich lebe in einer eheähnlichen Gemeinschaft und das Einkommen meines Lebensgefährten würde angerechnet werden, oder?
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#6
...und wie ist das mit Naturalunterhalt?
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#7
Wie Beppo schon sagte, rechtlich ist da über eine Neuberechnung für einen Monat nichts zu machen. Leider. Du warst allerdings auch etwas blauäugig, Shopping und Partys für mehrere hundert Euro sind in solchen Zeiten nicht zu empfehlen. Der Rat, Aufstocker zu werden ist gut, hast du das schon einmal probiert? Was verdient eigentlich der Vater? Sehr viel mehr?

Dein Verhalten bei der Anzeige war nicht optimal. Du hast sicher alles mögliche bei der Polizei geredet. Richtig wäre gewesen, gar nichts zu sagen. Eine Verurteilung ist nahezu ausgeschlossen, wenn es zum Verfahren kommt. Akzeptiere dann nur Freispruch oder Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen. Pflichtverteidiger beantragen, wenn es überhaupt eröffnet wird. Strafbefehlen ebenfalls widersprechen.

Wie kam es denn, dass alle Kinder beim Vater bleiben? Das passiert selten.
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#8
Im TFAQ nachlesen wie man sich bei Strafanzeigen verhalten sollte. Anwalt für Strafrecht sollte hier Pflicht sein. Er kann sich als Pflichtverteidiger bestellen lassen, wenn es zu einem Verfahren kommen sollte.

In der Privatinsolvenz besteht Vollstreckungsverbot. Das weiß Dein Ex. Er wird zivilrechtlich nichts weiter unternehmen. Deshalb versucht er es über die Staatsanwaltschaft.

Im Zweifel wegen des einen Monats Deiner auf ein Verfahren ankommen lassen. Du hast Dich nicht schuldhaft der Zahlungspflicht entzogen. Wenn der Amtsrichter das Verfahren wieder aufnimmt, dann die Istanzen bis zum OLG durchlaufen um da raus zu kommen. Achte dann auf die Wahl des Anwalts!

Nach der Privatinso bist Du erst mal die Altschulden los. Bezüglich der laufenden Unterhaltsbeträge solltest Du mal Zahlen nennen einschl. Einkommen. Das hilft, die Sache zu beurteilen.

Das Jobcenter wird Euch als Bedarfsgemeinschaft sehen. Es hängt also davon ab was Dein LG verdient. Wenn Du die Zahlen postest, ist es erkennbar, ob ALGII eine Chance hat.
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#9
Ich war immer berufstätig, er aufgrund der kaputten Firma Zuhause, die Kids waren klein.
Hätte ich sie mitgenommen, hätten sie Schule und Kindergarten wechseln müssen.
Ich war damals so gutmütig und habe dem zugestimmt, was ich bitterst bereue.

Mein LG ist selbstständig, da ist es nicht so einfach zu sagen, was er verdient, aber für die Berechnung bzgl Hartz 4 sicherlich zu viel.
Hatte die ganze Zeit 2.700 Brutto, 1.747 netto, musste 660.- Euro Unterhalt zahlen.
Hatte im letzten Monat 1.000 netto und soll nun 660 Euro zahlen!
Nun verdiene ich 2.200 Brutto, noch keine Lohnabrechnung bekommen eines vollen Monats, werden wohl ca. 1.500 netto sein.
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#10
Da wäre es zu überlegen, ob ihr nicht offiziell zwei Wohnungen nehmen sollt, damit das Thema Bedarfsgemeinschaft geknackt wird...
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#11
Ach ja, was ist eigentlich genau "aufstocken"?
Und was der Vater verdient weiß ich nicht...Er hat 8 Jahre lang gar nicht gearbeitet, seit ca 1 Jahr ist er wieder berufstätig.
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#12
...ich habe für ca. 500 Euro getankt...da ich in Einarbeitung weiter weg war...da hätte ich schon 150,- Minus gemacht...und das Haus ist seines ( meines LG), ich beteilige mich an den Unterhaltskosten...offiziell 2 Wohnungen macht da wenig Sinn...
Gibt es eigentlich auch Leidende hier, die so eine ewige Trennung mitmachen, die nach 10 Jahren (!!!!) immer noch nicht abgeschlossen ist, da der Expartner sich ein Feindbild aufgebaut hat?!
Ich weiß nicht, wie lange ich das nervlich noch aushalte...schließlich soll ich ja auch nich arbeiten und an den Wochenenden noch eine gute Mama sein....
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#13
...vaterfeindliche Helferindustrie?
Weißt du, wie du als Mutter angeschaut wirst, wenn die Kinder nicht bei dir wohnen?
Ich geh schon automatisch in die Verteidigungsposition, wenn ich drauf angesprochen werde...
Was ich für Schikanen über mich ergehen lassen musste ist nicht in Worte zu fassen.

Ich weiß, es müsste an mir abprallen, das ist aber leichter gesagt als getan.

Bin froh, dass es dieses Forum gibt!
Ich werde mich öfter hier melden und es tut gut mit Leuten zu kommunizieren, die wissen was das alles bedeutet!

Danke!
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#14
(18-11-2013, 22:20)Corvette schrieb: Gibt es eigentlich auch Leidende hier, die so eine ewige Trennung mitmachen, die nach 10 Jahren (!!!!) immer noch nicht abgeschlossen ist, da der Expartner sich ein Feindbild aufgebaut hat?!

Also ich bin ein Kind von Leuten, die sich so lange "getrennt" haben.
Dafür könnte ich meinen Eltern heute noch eins über die Löffel geben.
Über 15 Jahre haben meine Eltern ihren Rosenkrieg in die Gerichtssääle
und in die Wohnzimmer getragen. Mitunter absurde Händel wegen
irgendwelcher Nippesfiguren aus dem Hausrat. Ich war noch vor meinem
12. Lebensjahr mit Rechtsanwälten, Jugendamtsleuten und Richtern per du.
Bei mir selber war die schlimmste Zeit eigentlich die letzten 2/3 meiner Ehe.
Seitdem hat sich meine Lebensqualität doch deutlich gesteigert, trotz
Unterhalt und Privatinsolvenz.
Vielleicht magst du für deinen Fall ja ein Thema in dem Forum
"Meine Geschichte" aufmachen:

http://www.trennungsfaq.com/forum/forumd...php?fid=11
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#15
(18-11-2013, 22:20)Corvette schrieb: ...offiziell 2 Wohnungen macht da wenig Sinn...

Es geht um was anderes. Es geht darum, dass du Aufstocker werden kannst, damit wären die Probleme mit dem Unterhalt gelöst. Um Aufstocker zu werden, musst du die Bedarfsgemeinschaft mit deinem Freund beenden.

Das heisst NICHT, sich von ihm menschlich zu trennen. Ihr müsst nur Eure Lebensbereiche offiziell trennen. Zieh offiziell in eine eigene kleine Wohnung, stelle eine Lebensgemeinschaft mit deinem Freund ab dann vor der Arbeitsagentur in Abrede.

(18-11-2013, 22:20)Corvette schrieb: Gibt es eigentlich auch Leidende hier, die so eine ewige Trennung mitmachen, die nach 10 Jahren (!!!!) immer noch nicht abgeschlossen ist, da der Expartner sich ein Feindbild aufgebaut hat?!

Aus Sicht von vielen Trennungsvätern ist das der Normalfall. Und auch die Katastrophen mit dem Unterhalt. Es gibt für all dies auch keine Patentlösungen. Manchmal kann man etwas verbessern, mehr ist selten drin.
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#16
Bin selbst alleinerziehender Vater und wir bekommen dank FG und JA und anderen Saftsäcken in Brüssel keinen Unterhalt.
Mit der Konsequenz dass wir verarmen.

Frage: Wenn Corvette aufstockt - und die Zahlen deuten dieses an - wie gestaltet sich dann der Unterhalt ?
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#17
(20-11-2013, 15:24)gegen-das-system schrieb: gestaltet sich dann der Unterhalt ?

An der Gestalt des Unterhalts oder der Unterhaltspflicht ändert sich
gar nichts.
Es fehlen hier aber die Zahlen (Einkommen, Mietkosten, Beträge der Unterhaltstitulierungen), um eine Bedarfsberechnung hierzu durchzuführen,
um einen möglichen Aufstockungsanspruch einmal konkret zu beziffern.
Fakt ist, das man sozialrechtlich in den Genuß von höheren Erwerbstätigenfreibeträgen kommt als im Unterhaltsrecht, was eine enorme finanzielle Entlastung bringt. Darüber hinaus beschert es den Kindern regelmässige und gesicherte Unterhaltszahlungen, was auch die Stimmung und die Gunst beim Betreuungselternteil heben sollte.
Außerdem kann der leistungsschwache Unterhaltspflichte morgens beim Rasieren endlich wieder in den Spiegel schauen, wie Herr Benkelberg das mal
formulierte.

Das war ja auch die eigentliche Intention von dem Gesetzgeber,
den Unterhaltspflichtigen soweit zu entlasten, damit die Kinder
bei mangelnder Leistungsfähigkeit, sei es auch nur temporäre, nicht auch noch in die Grundsicherung fallen und damit weitere Kosten zu Lasten
des Bundes und der Kommunalhaushalte produzieren (Nicht zu vergessen der dadurch ersparte zusätzliche Verwaltungsaufwand).

In dem Fall des alleinerziehenden Vaters funktioniert das aber nicht. Der kann nicht her gehen und zur
unterhaltspflichtigen Mutter sagen: "Geh aufstocken, damit das Kind endlich mal neue Hosen bekommen kann."
Der BGH (und zuvor auch einige OLG) hat jüngst entschieden, das eine Titulierung oder Ausweitung der
bestehenden Unterhaltspflicht unter Berücksichtigung der ALGII-Absetzungsmöglicheit von Barunterhalt
nicht in Frage kommt. Das wäre quasi ein Vertrag zu Lasten Dritter, also der Solidargemeinschaft.
Einen gesetzlichen Zwang, einen Antrag auf Aufstockung zu stellen, den gibt es also nicht.

Soweit ich die Unterhaltstaskforce aus
Brühl verstanden habe, will man ja den Erwerbstätigkeitsanreiz für
Unterhaltspflichtige ja auch noch aus dem Selbstbehalt wegsäbeln. Dann ist quasi jeder Unterhaltszahler, der Otto-Normal verdient, automatisch an oder gar jenseits der Grenze zum Sozialfall angekommen.

Tja, wenn man mal die Düsseldorfer Tabelle als Maßstab zum
gesetzlichen Mindestlohn erheben würde. Aber die 8 Euro fünfzig
bringen ja nicht mal die Hälfte von dem, was ein Zahlesel in der
Lohntüte haben müsste, um dem auch nur ansatzweise gerecht zu werden.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#18
(21-11-2013, 12:42)raid schrieb: Wie soll denn das gehen? Es ist doch keiner so blöd und geht für'n Sozialhilfesatz arbeiten. Als Erwerbstätiger muss man zumindest mehr Geld zur Verfügung haben, als jemand, der im Moment gänzlich von ALG2 lebt.

Wieso? Für das Kind zu arbeiten, soll der höchste Ansporn und Quell
aller Lebensfreude sein.
Hast du doch auch im Rechtspflegerforum gelesen.

(21-11-2013, 12:42)raid schrieb: Meines Erachtens möchte man dies durchsetzen, weil sich aufgrund ständig fallender Löhne und bei Einhaltung des Selbstbehalts kein Unterhalt mehr errechnet.

Eben. Nur noch Mangelfälle, da muß man sehen, wo man noch
was herbekommt. Die Vollbeschäftigung, die in Unterhaltssachen
in Gerichtsverhandlungen progagiert wird, ist nicht existent.
Hat lange gedauert, aber so langsam scheinen sich da Erkenntnisse
zu erschliessen. Falls das hier zu OT ist, bitte verschieben.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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#19
(21-11-2013, 14:09)raid schrieb: Man sollte vielmehr gut bezahlte Arbeitsplätze schaffen.

Dazu bräuchte man eine Gesetzgebung bzw. einen Staat, die/der das auch zuläßt.

Unser Staat hingegen zerstört systematisch gutbezahlte Arbeitsplätze.

Simon II
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#20
Ich habe das auch durch. Wurde arbeitslos und konnte den Unterhalt aus Einkommen Null nicht mehr bedienen, da es in der Schweiz sog. Karenztage gibt, was heißt, dass man einen Monat kein Arbeitslosengeld bekommt. Das interessiert niemanden. Es wird sofort gepfaendet bzw. angedroht. Einen Kredit kann Mann nciht aufnehmen, da keine Arbeit. An dem Punkt habe ich dann beschlossen Europa zu verlassen.

Gruß aus Chennai

Pennfred
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