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durch Krankheit des Umgangelternteils ausgefallene Wochenenden nachholen |
Geschrieben von: stillnowayout - 14-11-2013, 15:51 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo liebe Forumsmitglieder ( ob mit oder ohne Glied ),
bevor ich mein aktuelles Problem/Frage stelle um Eure Meinungen, Rat und Erfahrungen zu erhalten, moechte ich mich im Vorfeld fuer die vielen Genesungswuensche und Aufmunterungen die mich per PN erreicht haben bedanken.
Stecke noch drin im Sumpf aber kann jetzt sagen das ich Moeglichkeiten sehe um im Sumpf nicht unterzugehen. Rauskommen aus dem Sumpf werde ich wohl nie, dafuer sind die juristischen Knebel zu stark, aber ich kann mittlerweile sagen " ich kann leben " und darum geht es letztlich.
so nun zu meiner Frage :
ich war ja nun 12 Wochen in der vollstationaeren Behandlung in der Psychatrie.
Hatte die Wochenenden zwar immer Ausgang mit einer Ubernachtung zu Hause, aber ich fuhlte mich defintiv nicht dazu in der Lage Umgang wahrzunehmen.
anfangs war das sehr schwer, aber mittlerweile sage ich die Entscheidung von mir den Umgang nicht wahrzunehmen war gut und richtig.
Jetzt ist es ja so das 6 Umgangswochenenden ausgefallen sind.
Hatte der KM eine Email ( telefonieren ist ja aufgrund der mangelnden Kommunikationsbereitschaft der Herrscherin nicht moglich ) geschrieben, das unser Kind die ausgefallene Zeit gerne nachholen mochten.
Die Herrscherin gab per schriftlicher Nachricht bekannt.
Es wird keine Nachholwochenenden geben.
Sie wurde sich an die Wochenendtermine halten. Wenn ich diese nicht wahrnehme oder wahrnehmen kann sei das mein Problem. Sie GESTEHT ( was fuer ein Wort in diesem Zusanmenhang ) mir meine Wochenenden zu. Insofern konne ich gerne vor dem Gericht klagen. da wird nichts fuer mich rauskommen.
Hat da jemand Erfahrung von Euch ?
Gibt es hierzu Gerichtsurteile ?
Wie schatzt Ihr das ein ?
bin hier dankbar auf Ruckmeldungen von Euch.
Viele Gruesse aus der Klappse
nowayout
( die Tuere der Gummizelle oeffnet sich naechste Woche )
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Vaterschaftstest in Australien moeglich ? |
Geschrieben von: der-lustige - 13-11-2013, 06:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (34)
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Hey,
meine Ex hat mir neulich geschrieben das ich der Vater von Ihrem nun 1 Jahr altem Kind bin. Dies wird auch zu 99% stimmen, da ihr damaliger geliebter nicht der Vater ist. Dies hat der Test bewiesen. Ich lebe fuer die naechsten 1 1/2 Jahre hier, ist es fuer sie moeglich einen Vaterschaftstest hier einzuklagen?
Danke fuer eure Antworten
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TU nur anteilig zahlen da laut Ehevertrag bis zum Geburtstag vom Kind? |
Geschrieben von: L3NNOX - 12-11-2013, 11:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Kurze Frage...
ich war zwei Jahre verheiratet und muss laut Ehevertrag bis zum fünften Geburtstag des Kindes TU zahlen. Angenommen Kind wird am 16. des Monats Fünf Jahre. .würdet ihr den Trennunsunterhalt für diesen letzten Monat anteilig zahlen? Macht etwa 200 Euro aus..
bei KU ist meines Wissens immer in vollen Monaten zu zahlen, bei TU eher nicht wenn das Ende klar definiert ist. .oder?
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Hilfe für neuen Fall benötigt |
Geschrieben von: DiJu - 11-11-2013, 01:37 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (20)
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Hallo liebe Forenmitglieder,
leider kommt durch mich wieder ein weiterer trauriger Trennungsfall in diesem Forum hinzu und ich hoffe, Ihr könnt mir mit Rat zur Seite stehen.
Meine Lebensabschnittsgefährtin (29) hat mir (42) vor 3 Wochen nach einer 9järigen Beziehung mitgeteilt, dass sie die Beziehung beendet.
Wir haben eine 3-Jährige gemeinsame Tochter und wohnen seit 6 Jahren zusammen in meinem Einfamilienhaus (Ich bin alleiniger Eigentümer und die Finanzierung läuft auch nur über mich).
Ein Mietvertrag mit meiner Ex-Partnerin besteht nicht.
Die ersten 3 Jahre unserer Beziehung ist sie zu mir in meine Mietwohnung gezogen)
Auch ich habe gehofft, dass sich das schon wieder einrenken wird, wenn ich auf sie eingehe. Aber die jüngsten Ereignisse haben gezeigt, dass dies nicht der Fall ist und jetzt folge ich dem Rat aus diesem Forum, sich mit Ihrer Entscheidung abzufinden und benötige Rat für Mein Verhalten in der nächsten Zeit.
Hierzu noch folgende Informationen:
Wir sind/waren nicht verheiratet und wir haben das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter. Andere Kinder existieren nicht.
Meine Ex-Partnerin ist in Ihren Leben nicht sehr Zielstrebig und sehr unselbständig. Sie hat eine Ausbildung und studiert aktuell seit ca. 7 Jahren im Architekturumfeld (verschiedene Richtungen, nicht konsequent, kein Abschluss in Sicht) aktuell in einem Teilzeitstudium.
Ich bin freiberuflicher Tätig und auf dem Papier arbeitet meine Ex-Partnerin seit 4 Jahren Vollzeit für mich und bekommt daher ein Nettogehalt von ca. 2600 EUR im Monat.
Nach Rücksprache mit Ihr werde ich Ihr kündigen,
1. um Sie nicht weiter auszuhalten und
2. sie dann Anspruch auf Arbeitslosengeld zu haben...oder auch nicht, da sie ja dann voll studieren möchte...um irgendwann mal zu arbeiten.
Sie hat also nach der Kündigung keine eigenen finanziellen Mittel zur Verfügung.
Jetzt zu meinem aktuellen Problem:
Sie sieht aktuell nicht die Notwendigkeit, mein Haus und das Schlafzimmer zu verlassen. Sie erwartet, dass ich das Zimmer verlasse.
Folgende Schlafoptionen die ich Ihr angeboten habe werden jetzt von mir abwechselnd genutzt (Argumente gegen eine Nutzung Ihrerseits in Klammern dahinter):
Matratze auf Boden neben dem Bett im Schlafzimmer, (Ich bin kein Hund der Dir zu Füßen schläft)
Couch im Wohnzimmer (Mein Rücken macht das nicht mit)
Gästebett im Keller (Da ist es feucht und ich habe Asthma und das Klo ist so weit weg)
Meine 1. Frage:
Wie bekomme ich sie am schnellsten und rechtlich vertretbar aus meinem Haus und kann trotzdem noch mein Kind sehen?
Eine Aufforderung: Verlass bitte mein Haus bis zum Ende der Woche war wirkungslos: Ausreden: Wo soll ich denn hin? Wenn Du mich erpresst siehst Du Deine Tochter nicht wieder...
Ich sehe nicht, dass sie innerhalb der nächsten 3 Monate eine Wohnung findet oder zu einem Bekannten geht.
Des weiteren würde ich gerne so viel Zeit wie möglich meine Tochter bei mir haben.
Dazu noch folgende Fakten in diesem Umfeld:
Ihre Vorstellungen:
Sie nimmt unsere Tochter mit und ich kann unsere Tochter jederzeit sehen und so viel Zeit wie ich möchte mit Ihr verbringen.
Meine Besorgnis:
Sie ist alleine mit der Versorgung des Kindes, dem Studium und einem Aushilfsjob zur Finanzierung Überfordert,
Sie zeigt meiner Meinung nach (wieder) depressive Tendenzen (Sie war während unserer Beziehung vor der Geburt unserer Tochter 2 Jahre wegen Depression in Behandlung)
Sie ist Phlegmatisch
Bringt nie was wirklich zu Ende und gibt immer anderen die Schuld
Sie macht nichts im Haushalt, (Ist ja nicht ihr Haus)
Im Rahmen des Umgangs mit dem Kind:
Innerhalb weniger Minuten kippt ihre Stimmung von guter Laune zum Schreien.
Sie geht nicht auf Spielplätze, Schwimmbad oder ähnliches: Da sind ja immer so komische Leute.
All meine Eindrücke werden von meinen Eltern und meinen Bekannten ebenfalls so gesehen, sogar von ihrer Mutter.
Tenor: Sie bekommt ihr Leben und die Erziehung nicht auf die Reihe.
Unsere Tochter wäre bei mir besser aufgehoben.
Um es so auszudrücken: Ich sehe das Kindswohl bei einem Aufenthalt bei Ihr gefährdet und hätte unsere Tochter gerne bei mir.
Meine Ex-Partnerin sieht das natürlich anders und wenn ich in diese Richtung etwas vortrage wie: "Unsere Tochter kann doch bei mir bleiben, ich übernehme den Großteil und Du kannst Sie jederzeit sehen"
kommt:
"Du willst mir unsere Tochter wegnehmen! Das lass ich nicht zu! Dann wirst Du unsere Tochter nicht mehr sehen!"
Jetzt die 2. Frage:
Hätte ich überhaupt eine Chance, das alleinige Sorgerecht zu bekommen?
Falls nicht (was ich befürchte), würde ich nämlich gerne versuchen, das Wechselmodell (Wöchentlicher Wechsel) vereinbaren.
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!
Viele Grüße
Diju
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VKH und Versorgungsausgleich |
Geschrieben von: tumi - 08-11-2013, 23:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Habe heute die Formulare für den Versorgungsausgleich bekommen.
In dreifacher Ausführung. Gleichzeitig die Info dass VKH nicht bewilligt wird.
In der Berechnung für VKH sind falsche Zahlen benutzt worden, so das am Ende eine Summe übrig bleibt, von der ich nur träumen kann.
Sollte ich das anfechten? Hat jemand von euch schon mal damit Erfahrung gesammelt?
Zum Versorgungsausgleich: heisst das, das die Scheidung unmittelbar bevorsteht wenn ich die Formulare ausfülle und zurücksende?
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pfändbarkeit von flugtickets |
Geschrieben von: netlover - 06-11-2013, 22:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (15)
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hallo väter!
folgende situation:
exe (brasilianerin) möchte mit kind über ostern nach BR. seit neuestem muß kind, wenn doppelte staatsbürgerschaft vorliegt, mit reisepass BR nach BR einreisen.
sie hat nur reisepass-D. ich müßte mit den BR-reisepass beantragen und alle formalitäten für eine evtl. rückführung bei rumbocken der ex im voraus erstellen.
frage:
1. exe zahlt keinen unterhalt an mich, (habe abr und die kleine wohnt bei uns)
2. sie will ticket buchen und in raten zahlen
3. frage: wenn das jugendamt erfährt wo gebucht, bei welcher airline etc., kann es eine pfändung ausbringen?
4. exe arbeitet so, daß sie keinen unterhalt zahlen muß und somit leistungsunfähigkeit durch JA bestätigt wurde.
warscheinl. muß erstmal ein titel erstellt werden.
was meint ihr?
bb
netlover
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Erklärung Pfändung / Pfändungsfreigrenze / Pfändungstabelle |
Geschrieben von: Antragsgegner - 05-11-2013, 15:34 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (57)
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Moin,
ich weiß, ein häufiges Thema hier, aber schlau werde ich nicht so ganz. Daher mal Frage nach Erfahrung.
1. Pfändung: Wie läuft das ab? GV klingelt, fragt, geht? Oder wird direkt Konto / Gehalt gepfändet? Werde ich vorher oder währenddessen informiert?
2. Pfändungsfreigrenze: Ich leiste KU, bin zu TU verknackt aber zahle nicht. Habe ich jetzt nach der Tabelle 1 oder 2 Unterhaltsberechtigte? In den Fußnoten heißt es, dass nur die gelten, denen man tatsächlich Unterhalt leistet. Wie sieht das aus wenn mir der TU gepfändet wird während ich KU freiwillig zahle?
3. KU auch pfänden lassen: Wäre es sinnvoll den KU auch einfach mitpfänden zu lassen? Soweit ich weiß gilt für KU keinerlei Freigrenze sondern es kann das gesamte Vermögen gepfändet werden?
4. Freigrenzen einrichten: Soweit ich es gelesen habe: Mit Unterlagen zum Amtsgericht, Freigrenze eintragen lassen. Mit dem Wisch zur Bank und dort P-Konto entsprechend einrichten lassen. Muss ich meinem Arbeitgeber auch entsprechend den Wisch vorlegen, damit mir nicht zuviel Gehalt gepfändet wird?
5. Pfändung selber: Laut Internetrechnern können die ja nicht stur über die Freigrenze pfänden sondern von allem muss mir ein bisschen bleiben. Sprich ich hab jetzt mit KU eine Freigrenze von ~1400€, die ich fest habe. Bei einem angenommenen Netto von 2000€ können die mir laut Rechner nur 280€ davon weg pfänden? Das ginge ja noch... der Rest zu den 500€ TU werden warscheinlich im Hintergrund auf der Schuldenuhr laufen? Frage analog mit Frage 2: Gilt da jetzt ein oder zwei Berechtigte? Mit zwei Berechtigten wären es nur noch 137€.
Vielen vielen Dank für die Beantwortung. Weiß es ist umfangreich.
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