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Wenn das unehel. Kind eine Ausbildung anfängt
#1
Wir haben die Vermutung, dass das unehel. Kind meines Mannes im September dieses Jahres eine Ausbildung angefangen hat. Steht die Mutter da nicht theoretisch in der Pflicht, das dem Vater mitzuteilen?

Mein Mann hat für die Jahre 2007-2010 keinen Unterhalt bezahlt (krank, arbeitslos, geringverdienend, krank etc.) und musste deshalb 1.800 € Unterhalt an das JA zurückzahlen. Gefordert hatte das Amt ursprünglich an die 3.800 €, was unser Anwalt jedoch auf 1.800 € drücken konnte, obwohl auch der Anwalt der Meinung war, dass er schuldlos wenig verdiente und eigentlich nichts hätte zahlen müssen. Auf eine Gerichtsverhandlung wollten wir es aber auch nicht ankommen lassen, deshalb dieser Vergleich.

JA wollte monatlich 200 € Rückzahlung, wir wollten 50 € Rückzahlung. JA meinte, dass sie sich nur auf 50 € Raten einlassen, wenn der volle KU bezahlt wird. Auf die geforderte Neuberechnung wegen unseres gemeinsamen ehel. im Jahre 2011 geborenen Kindes hat das JA einfach ignoriert. So zahlten wir 200, dafür aber keinen Unterhalt.

Achja, für 1 Jahr (2011-2012) zahlte mein Mann mit Zustimmung der Kindsmutter keinen Unterhalt, da sind schon mal keine Schulden aufgelaufen.

Wie sieht es aber für die Zeit aus, in der wir bzw. mein Mann die 200 € monatlich gezahlt hat? Er konnte da nicht noch zusätlich den vollen KU zahlen, die Aufforderung zur Neuberechnung hat das JA aber - wie schon erwähnt - einfach ignoriert.

Mal angenommen, das Kind geht jetzt in die Lehre, wie würde sich das auf den KU auswirken. Kann mir das mal Jemand am folgenden fiktiven Beispiel erklären?

Bereinigtes Nettoeinkommen Mann 1.700 (LSt-Klasse 3)
1 im Haushalt lebendes Kind unter 3 Jahren
Ehefrau krankheitsbedingt nicht arbeitsfähig
Lehrlingsgehalt unehel. Kind 500 €
Titel, befristet mit 106%

Macht es - falls das Kind in Ausbildung ist - überhaupt Sinn den Titel noch abändern zu lassen? Es sind "nur" noch knapp 2 Jahre zu zahlen.
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#2
Kommt drauf an. Auf http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3719 die restlichen Punkte, z.B. ist das Kind volljährig?
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#3
(02-12-2013, 21:33)p schrieb: Kommt drauf an. Auf http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=3719 die restlichen Punkte, z.B. ist das Kind volljährig?

Geht es um Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Trennungsunterhalt, Elternunterhalt? Es geht um Kindesunterhalt

Wie alt sind die Kinder, bei wem leben sie? Wenn sie volljährig sind: Sind es privilegierte Unterhaltsberechtigte, d.h. besuchen sie noch eine allgemeinbildende Schule? Das Kind ist 16, vermutlich besucht es keine Schule mehr, sondern ist seit September in Ausbildung

existieren bereits neue oder alte Unterhaltstitel, Gerichtsurteile, Vereinbarungen? Es existiert ein Unterhaltstitel, sowie die Vereinbarung für das Jahr 2011 keinen Unterhalt schuldig zu sein


Wie hoch ist das bereinigte Nettoeinkommen aller Beteiligten? Wie wird es erwirtschaftet, Selbständigkeit, lohnabhängige Arbeit, Rendite, Unterhalt, Renten? Bereinigtes Netto von meinem Mann 1.700 € (Angestellter), ich bekomme lediglich nur das Kindergeld für unser gem. Kind

Was verlangt der Unterhaltsberechtigte, was bietet der Unterhaltsverpflichtete? Die Exe verlangt schon lange nix mehr (hat es aufgegeben), sie bezieht/bezog für das uneheliche Kind Hartz IV

Wird bereits etwas bezahlt, wenn ja wieviel? Existieren Rückstände oder eine Überzahlung? Nein, es wird im Moment nix bezahlt, da das JA den Unterhalt nicht neu berechnet. Wenn Rückstände offen sind, so sind sie an das Jobcenter zurückzuzahlen, da sie nicht mehr Unterhaltsvorschussberechtigt ist.

Fliessen irgendwelche Sozialleistungen zu einem der Beteiligten?
Besteht eine Beistandschaft für den Unterhaltsberechtigten? Gab es andere Anspruchsübergänge, z.B. zum Jobcenter?
In welchem Stadium befindet sich der Sachverhalt? Überlegung, Gespräch, vor einer Klage, anhängige Klage, abgeschlossenes Verfahren? Sind bereits Anwälte eingeschaltet?
Ja, vermutlich bekommt Exe immer noch Hartz IV, Ansprüche nur noch gegenüber Jobcenter, Kontakt besteht keiner, kommuniziert wird nur noch über Jobcenter, JA oder Anwalt

Das Jobcenter war in der Vergangenheit immer ziemlich schnell, was die Anforderung aktueller Lohnzettel war, weil Exe für das Kind Hartz IV beantragt hatte. Aber seit einer gewissen Zeit kommt da gar nix mehr, also gehen wir davon aus, dass das unehel. Kind nicht mehr Hartz IV berechtigt ist, da vermutl. in Ausbildung. Wie kriegt man das raus?
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#4
Es fliesst also momentan kein Geld und wird auch keins gepfändet, obwohl weiterhin ein Unterhaltstitel besteht.

Da das Kind weiterhin zu Hause bei Mutti wohnt, wird seine Ausbildungsvergütung nur zur Hälfte auf den Unterhalt angerechnet. Das reicht in der Regel nicht, um den unterhaltsrechtlichen Bedarf voll zu decken. Ihr könnt also davon ausgehen, dass entweder weiterhin voller Unterhalt verlangt werden kann (Kind in der Schule oder in Ausbildung mit keiner/geringer Vergütung) oder teilweise (Kind in Ausbildung mit besserer Ausbildungsvergütung).

Aufgund des Titels laufen so oder so weiterhin Schulden auf. Ihr müsst also Auskunft verlangen, Schulbescheinigung oder Ausbildungsvertrag des Kindes vorlegen lassen. Wird das nicht gegeben oder stellt sich heraus, dass es eine Ausbildungsvergütung erhält, muss der Titel nach unten angepasst oder ausgeliefert werden. Freiwillig oder per Gericht. Leider herrscht Anwaltszwang.

Anders sieht es aus, wenn der Vater aufgrund aufgelaufener Unterhaltsschulden ohnehin die Insolvenz plant. Dann kann er auch noch bis zur Volljährigkeit und dem damit verbundenen Wegfall seiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit warten, Titel einkassieren und in Insolvenz gehen. Was bis dahin noch an Schulden aufläuft, spielt auch keine Rolle mehr.
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#5
Es fliest kein Geld und es wird keines gepfändet. Korrekt

Unser Anwalt wollte einen neuen Titel (Korrektur nach unten) erwirken, aber trotz mehrmaliger Aufforderung um Neuberechnung, kam das JA dem nicht nach (mal fehlten Unterlagen, mal kam gar keine Reaktion, mal kam ein Brief angeblich nicht an). Wir hatten dann ein paar gesundheitliche Probleme und haben das auch nicht weiter verfolgt.

Eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat mein Mann aufgrund zahlreicher attestierter, chron. Krankheiten und GdB nicht. Hatte das JA auch erst versucht, von wegen fiktives Einkommen bla, bla. Ging aber nicht durch.

Was heißt "Titel muss ausgeliefert werden" konkret?
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#6
Das Vorgehen war falsch. Das Jugendamt mag berechnen, was es will, das spielt keine Rolle. Man stellt eine klare Forderung an die Mutter oder an die Beistandschaft (wenn sie eine hat) mit Fristsetzung: Ausbildungsnachweise vorlegen. Wenn die Gegenseite nichts macht, nach Fristende sofort vor Gericht. Titel auf Null weil Kindes keine Nachweise über irgendeine Tätigkeit oder Schule hat, ansonsten Neufestsetzung gemäss der nachzuweisenden vermutlichen Ausbildungsvergütung.

Nicht reden, nicht verhandeln, Anwalt erst vor Gericht hinzuziehen. Berechtigte Forderung mit Frist, dann sofortige Klage. Jede andere Sprache wird nicht verstanden, stattdessen wird der Pflichtige endlos für dumm verkauft.
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#7
Da muss ich p vollkommen recht geben. gerade das JA verarscht einen (!) nach Strich und Faden.

Ich musste das schmerzhaft lernen als das JA von mir Unterhaltsvorschuss zurückverlangt hat und ich Depp auch noch gezahlt habe obwohl ich zu der Zeit als die KM UHV bekommen hat nicht leistungsfähig war und somit nicht zur Rückzahlung herangezogen werden hätte können. Von Zahlungseinstellungen hat mir mein damaliger Anwalt abgeraten da ich mit der 1. Zahlung praktisch meine Schuld zugegeben hätte.

Immer genau auf die Schreiben vom JA schauen. Ist alles voller Drohungen und § haben wie EVTL. das Recht auf ihrer Seite, sollten die aber plötzlich solche Dinge wie "bitte" und "könnten" usw. ins Schreiben setzen und nicht mit § drohen wollen sie dich verarschen.

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