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  Unterhaltsklage bei ALG II
Geschrieben von: GeckoMan - 07-01-2014, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo,

heute flattert mir ein Verfahrenskostenhilfegesuch für ein Unterhaltsklage in´s Haus. Ich habe 3 Wochen Zeit Stellung zu nehmen. Letztendlich wird dies ja wohl gewährt werden, da Kind ja nicht vermögend. Wobei kürzlich Ex-Schwiegermutter verstorben ist und Sohn geerbt haben könnte. Zwar unwahrscheinlich, aber spielt das evtl. Erbe eine Rolle?

Hier die Vorgeschichte zur Klage

Ich hatte der RAtte damals mit Verweis auf §1605 BGB und 15 Bewerbungsanschriften geantwortet. RAtte zog daraus Rückschlüsse in Bezug auf Mehrfachbewerbungen, fehlende überregionale Bewerbungen, Teilzeit etc.
Diese habe ich als Spekualation zurückgewiesen, bei Fragen hierzu stünde ich ihm zur Verfügung.

RAtte behauptet nun weiterhin ich hätte mich nicht ausreichend bemüht (das darf er ja leider) diesen Schluss zieht er aus o.g. Bewerbungszeitraum von 18 Tagen ( dazu gelieferte 15 Bewerbungsadressen)

Wie geh ich jetzt am besten vor?
a. Ich bezieh weiterhin ALG II -> nicht leistungsfähig
b. eigener Titel beim Notar ? - allerdings befürchte ich, dass das JC dann Stress macht. Dazu gibt es ja verschiedene Meinungen.
c. zu KU verurteilen lassen und dann an´s JC weiter reichen ?

btw Kann ich für diese Klage PKH beantragen ? Würde das gerne von RA machen lassen, da ich anderweitig mit der ALG II Schikane nervlich kpl. ausgelastet bin.

Vielen Dank

PS: Bei Fragen, fragen Big Grin

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  NZZ berichtet aus der Schweiz: "Weniger Schutz für Ehefrauen"
Geschrieben von: steinlaus - 07-01-2014, 09:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hi,
finde ich erfreulich, vermute aber, dass die angestrebten Reformen durch eine Frauenmehrheit per Volksabstimmung abgeschmettert werden. Interessant ist uebrigens, dass hier ein SVP-Vertreter (diese Partei wuerde in Deutschland vermutlich vom linken Mainstream als "rechtspopulistisch" oder "rechtsextrem" bezeichnet) fuer das schnelle Ende des nachehelichen Unterhalts plaediert. Der SVP wird normalerweise nicht nachgesagt, dass sie die Axt an ueberholte Rollenbilder legt.
Viele Gruesse
SL

http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/wenige...1.18215869

Einige Zitate:
"Sie empfinden die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach einer Mutter eine teilzeitliche Berufstätigkeit erst zugemutet werden kann, wenn das jüngste Kind zehn Jahre alt ist, als überholt und Ausdruck eines veralteten Rollenbilds. Der Bundesrat hat Verständnis für diese Kritik. So hat er sich für einen Vorstoss von Nationalrat Sebastian Frehner (svp., Basel-Stadt) ausgesprochen, der verlangt, dass Mütter vollständig für sich selber aufkommen müssen, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist. "

"Claudia Giusto betrachtet die Entwicklung eher mit Skepsis. Den Müttern werde mit Kinderbetreuung und Teilzeitberuf schon heute sehr viel aufgebürdet, meint sie. Schaffe man den nachehelichen Unterhalt ab, setze dies eine Belastbarkeit voraus, die nicht alle Frauen besässen."

Der letzte Satz ist einfach wunderbar....

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  Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
Geschrieben von: Heiratsphobiker - 06-01-2014, 19:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (41)

Hallo !
Nach langjähriger Beziehung wird´s ernst: meine Freundin möchte heiraten und ein Kind von mir bekommen.

Gegen die romantische Seite der Ehe habe ich nichts einzuwenden, gegen die rechtliche hingegen schon, so dass ich von dieser Idee wenig begeistert bin, ich es meiner Freundin zuliebe aber durchaus wagen möchte, zumal ich kein schlechtes Gefühl für unsere Zukunft habe.

Sollte es aber dennoch schief gehen, sind wir uns einig, dass ich im Scheidungsfall lediglich Unterhalt für das Kind zahlen werde und sie für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgt.

Per Ehevertrag ist sowas ja nicht zu regeln, da es offensichtlich in den Kernbereich des Unterhaltsrechts fällt, ganz zu schweigen vom Altersvorsorgeausgleich und anderen Spitzfindigkeiten des Scheidungsrechts.

Was kann ich also tun, um mich zumindest ein wenig abzusichern, falls zu der o.g. Vereinbarung plötzlich eine "Gedächtnislücke" besteht ?

Gibt eine abstrakte Absicherungsmöglichkeit ?

Ich denke da etwa an einen Schuldschein.

Ich habe meiner Freundin bisher ihr Leben und ihre Ausbildung finanziert, überschlägig sind das ca. 50.000 Euro, die nicht von ihr zurück haben möchte.

Nun überlege ich aber, mir über diese 50.000 Euro von ihr ein Schuldanerkenntnis (ohne irgend einen Verweis auf den Ehevertrag mit der modifizierten Zugewinngemeinschaft) unterzeichnen zu lassen.
Es soll für mich im Scheidungsfall eine Absicherung darstellen, sofern sie abweichend zu unserer Vereinbarung doch Unterhalt für sich verlangen sollte.

Wäre diese abstrakte Forderung eine einigermassen gute Absicherung für mich für den Fall der Fälle ??


Zu unserer Einkommenssituation:
Sie: netto 1.500 Euro p.m. (ohne Vermögen)
ich: netto 3.000 Euro p.m. + Einkünfte aus Kapitalvermögen ca. netto 1.000 Euro p.m.

Der pfändbare Betrag bei 1.500 Euro Monatseinkommen liegt bei Unterhatspflicht für 1 Person bei 30,83€ ;-))
Isofern würde eine Vollstreckung ins Leere laufen.
Aber inwiefern würde eine etwaige Unterhaltszahlung (Trennungsunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt) von mir an sie berücksichtigt ?????
Mein Ziel ist eine Neutralisierung ihrer etwaigen Unterhaltsforderung durch meine Schuldscheinforderung.

Freue mich über kontruktiv-sachliche Gedanken zur Problematik.

Viele Grüße,
HP

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  Aufstockung
Geschrieben von: Petrus - 06-01-2014, 16:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Folgender Fall: Papi lebt in Deutschland und seine Kinder im Ausland, für die er unterhaltspflichtig ist. Leider reicht sein Verdienst nicht aus, sein Leben in DE und den Kindesunterhalt im Ausland zu decken. Da stellt sich die Frage, ob das Jobcenter trotz hoheitlicher Abwesenheit der Kinder für die Aufstockung des Einkommens zuständig ist. Hat jemand Erfahrungen damit ?

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  Fragen eure Kinder nach Mama, wenn sie da sind?
Geschrieben von: Antragsgegner - 06-01-2014, 01:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Moin,

ich und meine Partnerin wundern uns manchmal, dass das Kind, wenn es bei uns ist, über alle redet, nur nicht über die Mama.

Wir beeinflussen das Kind nicht, reden nicht negativ und wenn es zurück soll mach ich ihr auch bewusst Vorfreude auf die Mama.

Aber es kommen immer Sätze wie "Mein Papa, meine Oma" etc.
Wenn ich nicht da bin oder jemand anders fragt es "Papa arbeiten?" und so weiter.

Wenn sie bei der KM ist, kommt es manchmal vor, dass sie mit mir telefonieren will. Klappt auch wunderbar.

Nun war sie mal längere Zeit bei mir aber es kam nicht einmal der Wunsch die KM anzurufen.

Würde einfach mal gern eure Erfahrungen hören, wie das bei euch so ist.

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  Leben in Spanien, Unterhalt für Volljährige in D
Geschrieben von: Zahlmeister - 05-01-2014, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Heute möchte ich mal meinen Fall hier zur Diskussion stellen.

Ich habe mehrere Kinder welche ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben (bzw. noch nicht mal begonnen haben). Alle sind schon volljährig bis auf die Jüngste, die wird im Sommer volljährig. Die Jüngste lebt bei ihrer Mutter, es gibt auch einen Unterhaltstitel welcher auf das 18. LJ begrenz ist. Somit wäre ich aus der Unterhaltsnummer (zumindest was bestehende Titel betrifft) im Sommer raus.

Da mir nur noch einige Jahre bis zum Rentenalter fehlen habe ich mir überlegt meinen Job hier in D zu beenden und Mitte des Jahres nach Spanien überzusiedeln. Ich arbeite aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Teilzeit und bekomme eine Erwerbsminderungsrente (ca. 800 Euros/Monat).

Jetzt die spannende Frage: ich hätte bis auf die Erwerbsminderungsrente keine weiteren laufenden Einkünfte. Kann die Justiz in D diese Rente pfänden? Da ich ja vermutlich ab Sommer in Spanien wohne und dort gemeldet bin, gilt dann spanisches oder deutsches Recht?

Die Mutter ist selbständig in D und erzielt selbstverständlich keine nennenswerten Einkünfte....

Schon mal im Voraus vielen Dank für Eure Beiträge.

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  Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun?
Geschrieben von: Antragsgegner - 05-01-2014, 01:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Moin,

habe zwar schon privat regen Kontakt mit Experten, aber ich will einfach mal noch in die Runde fragen, wer Erfahrung oder Tipps hat.

Demnächst wird mein Gehalt gepfändet wegen TU, rückständig und laufend, weil nie bezahlt. Angeordnet wurde es per EA, aktuell wollen wir per Gericht der Ex auferlegen ein Hauptsacheverfahren zu eröffnen um den TU abzuwenden... aber das dauert!

Bis dahin bin ich ab sofort erstmal in der Lohnpfändung. Nach aktuellem Stand kann ich den nächsten Monat nur überleben wenn ich weder fahre noch esse (also auch kein Umgang) oder die Zahlung des KU einstelle.

KU sind 257,- € nach DDT, notariell betitelt von mir.

Die Exe wird das natürlich dann auch pfänden wollen. Gut für mein Gewissen, dass die Pfändung des KU natürlich Vorrang vor TU hat und somit der TU-Betrag geringer ist, wobei TU ja noch komplett streitig ist...

Frage ist nur, ob bei KU noch strenger gepfändet wird als bei TU? Aktuell habe ich ein Freibetrag von ~850€ + ½ vom Netto darüber. Der KU ist in dem Betrag überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl es ein Ankreuzfeld im Formular dafür gibt und eine Seite vorher auch steht, dass ich ein unterhaltsberechtigtes Kind habe.

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  Illegal in den USA
Geschrieben von: Leutnant Dino - 03-01-2014, 21:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Als Deutscher braucht man für die USA kein Visum. Wer schon einmal dort war und dann bei der US-Botschaft in Deutschland ein Visum für einen längeren Aufenthalt beantragt, erhält ein 10 Jahresvisum, wobei es aber ein Touristenvisum ist.

Die Flughafenkontrollen sind eindeutig: Bei der Einreise wird streng kontrolliert und bei der Ausreise wird lediglich der Ausweis auf Echtheit gecheckt, aber niemals der Einreisestempel. Das ist auch der Grund warum Mexikaner easy in ihre Heimat von den USA aus fliegen, aber die Einreise nur illegal machen können.

Ein Illegaler kann natürlich auch arbeiten, denn dafür gibt es eine Sammelsteuernummer. Die USA ist wenigstens so schlau, dass sie von den Illegalen Steuern verlangen. Deswegen können in den USA Millionen von Illegalen wunderbar leben ohne dass sie auffliegen. Ausser man baut einen Unfall oder begeht Straftaten.

Interessant ist auch die Möglichkeit der Selbständigkeit und die damit verbundene Work Permit. Das regeln die Städte jedoch unterschiedlich. Ich hatte mal in einer kleinen Gemeinde bei St. Louis nachgefragt. Kein Problem, wenn man in naher Zukunft 1 oder 2 neue Arbeitsplätze schafft. Eine Greencard kann durchaus geschickt umgangen werden. Im Zweifelsfall muss man eben eine Amerikanerin heiraten Smile

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  Konsequenzen bei Nichterscheinen vor Schweizer Gericht
Geschrieben von: Zip - 02-01-2014, 19:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo,

Habe folgenden Fall:

Bin Deutscher und habe in der Schweiz eine Frau geheiratet, die nie gearbeitet hat und mit der ich 2 Kinder habe (beide jünger als 7 Jahre).

Vor 3 Jahren hat Sie die Trennung eingereicht und es gibt eine vom Schweizer Gericht abgesegnete Scheidungsvereinbarung, die u.a. auch die Unterhaltszahlungen regelt.

Ich bin nach der Trennung wieder nach Deutschland zurückgekehrt und habe dort, nachdem ich 1 Jahr wieder in Deutschland wohnhaft war, die Scheidung eingereicht. Das Deutsche Gericht hat sich international und örtlich zuständig erklärt. Allerdings wurde der Scheidungsantrag meiner Ex vom Deutschen Gericht postalisch (per Einschreiben, auch der Empfang wurde bestätigt) und nicht auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe in die Schweiz zugestellt. Im Anschluss daran hat die Ex weder auf Schreiben des Deutschen Gerichts geantwortet, noch ist sie jemals einer Einladung zum Hauptverfahren nachgekommen, sprich persönlich vor Gericht erschienen oder hat sich durch einen Rechtsvertreter vertreten lassen. Deshalb hat das Deutsche Gericht dann die persönliche Anhörung auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe initiiert.

Nach 2-jähriger Trennungszeit hat die Ex dann die Scheidung in der Schweiz eingereicht. Der Antrag wurde mir auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe vom Deutschen Gericht zugestellt. Im Scheidungsantrag der Ex verweist ihr Anwalt darauf, dass ich aufgrund der postalischen Zustellung keine Rechtshängigkeit meines Verfahrens in Deutschland erreicht habe und das Schweizer Gericht deshalb zuständig sei.

Das Deutsche Gericht ist aufgrund dieses Formfehlers, sprich der unkorrekten Zustellung des Scheidungsantrags, mittlerweile von seiner Zuständigkeit zurückgetreten und hat das Verfahren in die Schweiz gegeben. Dort bin ich nun zum Gerichtstermin vorgeladen. Obwohl ich meinem Deutschen Anwalt gesagt habe, er soll Einspruch beim Deutschen Gericht einlegen, dass das Verfahren in die Schweiz geht, hat er das nicht gemacht und mittlerweile ist auch die Frist verstrichen. Was passiert wenn ich in der Schweiz vor Gericht nicht Erscheine? Wird dann das Verfahren in meiner Abwesenheit fortgeführt und ich müsste dann später gegen das Urteil Einspruch einlegen oder müsste ich dann ebenfalls in Deutschland auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe angehört werden?

Vielen Dank im Voraus für Euere Hilfe.

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  Trennungsunterhalt: vermietete Eigentumswohnung verkaufen?
Geschrieben von: sana - 02-01-2014, 12:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo,
ich habe folgende Situation: mein Mann und ich werden uns trennen. Wir haben per Ehehevertrag Gütertrennung vereinbart. Ich hatte bereits vor der Ehe eine Eigentumswohnung, die ich allerdings noch abbezahle. Diese Wohnung ist zur Zeit vermietet. Ich habe im Moment nur ein sehr niedriges Einkommen (ich konnte bisher nicht vollzeit Arbeiten, da wr zwei Kinder haben) und würde wohl im Trennungsjahr Trennungsunterhalt bekommen, da mein Mann ein sehr hohes Einkommen hat. Den Unterhalt im ersten Jahr brauche ich auch, bis ich mich beruflich so orientiert habe, dass ich ausreichend verdiene. Ich möchte von meinem Mann keinen nachehelichen Unterhalt fordern. Kindesunterhalt steht mir natürlich zu, aber den betrifft auch meine Frage nicht:
Ich überlege derzeit die vermietete Eigentumswohnung zu verkaufen. (Miete ohne Nebenkosten zur Zeit 600 Euro). Einmal, damit ich finanziell etwas entspannter in die Trennung gehen kann und zum anderen, weil die Miete ja in die Unterhaltsberechnung miteinfliessen wuerde. Zwar würden auch de Zinsen (soweit ich weiss nicht de Tilgung), die ich auf den noch laufenden Wohnungskredit zahle die Einnahmen etwas reduzieren, aber nicht so stark.
Jetzt ist meine Frage: würde der Betrag, der mir am Ende nach Verkauf der Wohnung, Bezahlung aller Kosten bezüglich des Verkaufs, Ablösung der Kredites etc., den ich dann auf meinem Konto habe (das werden ca. 20.000 Euro sein), den Unterhalt schmälern? Das heisst: wird Vermögen mit in die Unterhaltsberechnung eingerechnet? Wenn ja: Vermögen ab welcher Höhe?
Lieben Gruss,
Sana

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