Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.764
» Neuestes Mitglied: Jeremias
» Foren-Themen: 8.184
» Foren-Beiträge: 151.096

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Mediation in der Schweiz ...
Forum: Familienrecht, Gesellschaft, Kinder Männer Frauen
Letzter Beitrag: expat
26-07-2025, 06:13
» Antworten: 1
» Ansichten: 126
JA 'ermittelt' gegen Mutt...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
25-07-2025, 17:15
» Antworten: 108
» Ansichten: 15.300
Kindertagesgeldkonto und ...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
25-07-2025, 14:42
» Antworten: 17
» Ansichten: 3.071
Kind über 18 fragt nach U...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
25-07-2025, 12:30
» Antworten: 39
» Ansichten: 2.585
Tagesspiegel: Streit ums ...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: p__
25-07-2025, 12:26
» Antworten: 0
» Ansichten: 131
Umgang und Anpassungsstör...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
25-07-2025, 08:45
» Antworten: 4
» Ansichten: 279
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: väterchen_frust
23-07-2025, 19:54
» Antworten: 46
» Ansichten: 3.877
Haus teilen
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
23-07-2025, 13:30
» Antworten: 2
» Ansichten: 226
Rückfallklausel Immobilie...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nappo
23-07-2025, 13:20
» Antworten: 9
» Ansichten: 565
Es geht grad erst los - b...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Sixteen Tons
23-07-2025, 04:42
» Antworten: 120
» Ansichten: 34.812

 
  Stundung des Unterhaltsvorschußes
Geschrieben von: Siebenberg - 27-10-2013, 15:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (27)

Hi liebe Leser...

ich mache es kurz und knapp.

Ich habe drei Kinder 13/16 und lebe getrennt aber in einvermehmlichen Frieden.

Da aus den ersten Jahren Unterhaltsvorschuss an das JA zurückzuzahlen habe, kommt nun meine Frage.

Wie kann ich erreichen, das die Rückzahlung an das JA verwirkt wird.
Zur Zeit beantrage ich jährlich eine Stundunjg des noch offenen Betrages von ca. 10.000 €
Der laufende Unterhalt ist mit der Mutter gütlich geregelt. Dennoch ist es eine große Belastung, immer wieder diese 10.000 Euro auf der Uhr zu haben. Da ich Geringverdiener bin in der Altenpflege, kann ich bis zum Ende meiner Zeit nur den laufenden Unterhalt zahlen. Eine monatliche Rata an das JA ist ausgeschlossen. Gibt es die Möglichkeit eines "Vergleichs", also wenn ich zB. die Hälfte zahle und mir das Geld bei Familienangehörigen leihe... Ich fühle mich von JA kontrolliert und ausgeliefert und möchte da raus...

Vielleicht hat jemand Erfahrungen damit. Ich freue mich über wertvolle Kommentare Big Grin

Drucke diesen Beitrag

  Diskussion zu: Psych. Folter durch Stiefmutter und sex. Missbrauch durch Stiefcousine
Geschrieben von: Bügeleisen - 26-10-2013, 04:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

[Link zur Geschichte: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=8178]

(26-10-2013, 03:34)Stahlbart schrieb: dass ich selbst nach 38 Jahren unverheiratet bin

Sei doch froh. Du bist ein freier Mann. Andere Männer werden in deinem Alter finanziell und psychisch ruiniert.

Drucke diesen Beitrag

  Vermögensverbrauch für den Betreuungsunterhalt?
Geschrieben von: zahltag - 25-10-2013, 14:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hallo,

ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir bei folgender Fragestellung/ Fall weiterhelfen könntet, ich habe dazu nichts brauchbares im Netz gefunden.


Fall:
Herr Bäcker und Frau Müller führen seit 10 Jahren eine eheähnliche Beziehung.

Beide wünschen sich ein Kind. Frau Müller wird im 12. Jahr schwanger und trennt sich im 6. Monat von Herrn Bäcker - sie zieht aus der gemeinsamen Wohung aus.

Herr Bäcker ist sich bewusst das er für Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt + Sonstiges zukünftig aufkommen muss.

Gemessen an den aktuellen Einkünften und unter Berücksichtigung eines Selbstbehalts von 1000 EUR wird er nicht in der Lage sein neben dem KU auch den Betreuungsunterhalt für Frau Müller komplett zu begleichen.

Es verbleibt ein Restbetrag für den BU der KM von ca. 300 € im ersten Jahr bzw. 1300 € pro Monat im zweiten und dritten Jahr nach der Geburt.


Herr Bäcker fragt sich jetzt folgendes:

a) Herr Bäcker hat ein liquides Vermögen von 75000 €.
Muss er diese Vermögen aufzehren, um den Restbetrag für den Betreuungsunterhalt der Kindsmutter zu bezahlen?

b) Herr Bäcker hat eine selbstgenutzte Eigentumswohung (50 qm).
Ist diese als Altersvorsorge geschützt oder muss er diese verkaufen um aus dem Erlös den Restbetrag für den Betreuungsunterhalt der Kindsmutter zu bezahlen?

Vielen Dank für Eure Hilfe und Ratschläge vorab!

Grüsse Smile

Drucke diesen Beitrag

  Taschenpfändung im Ausland
Geschrieben von: Hornfrosch - 23-10-2013, 19:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Hallo,

ich wollte einfach mal fragen, ob eine Taschenpfändung im Ausland möglich ist, auch wenn die Adresse des Schuldners im Ausland den Gläubigern in D unbekannt ist? Wenn ja, wird dann bei einer Ausweiskontrolle beim Grenzübergang durch einen Eintrag im SIS oder IPol beim Betroffenen auch durch ausländische Polizisten/Zöllner direkt vollstreckt, sodass er seine Taschen leeren muss und Wertsachen einbehalten werden? Hat jemand hier überhaupt schon eine Taschenpfändung ausserhalb von D erlebt?

Gibt es im Ausland so etwas wie eine Eidesstattliche Versicherung, wenn man sich weigert, seine Vermögensverhältnisse nach erfolgloser Vollstreckung zu offenbaren? Kann man auch im Ausland inhaftiert werden, bis man Auskunft zu seinem Vermögen gibt bzw. dieses herausgibt?

Sorry für die vielen Frage, aber vielleicht kennt jemand von euch einen solchen Fall bzw. hat änliches erlebt...

Schönen Gruß

Hornfrosch

Drucke diesen Beitrag

  KM droht Tochter
Geschrieben von: simsam - 22-10-2013, 10:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hi ihr,

meine Tochter war in den Ferien für ein paar Tage bei ihrer Mutter.
Ich hatte diese zuvor angeschrieben und erfragt, wie wir den anstehenden Schulwechsel regeln wollen (gSR). Sprich kommt sie zu den Infoabenden, worüber möchte sie informiert werden, will sie sich die Schule ansehen, wie kommt es zur Unterschrift...
Am letzten Tag bei der KM hat diese meiner Tochter noch ein tolles Abschiedsgeschenk gemacht und ihr erklärt, sollte ich das ASR beantragen, dürfe Tochter bis sie 18 Jahre alt ist nicht mehr zur KM.
Klar, dass Tochter mehr als verheult hier wieder ankam.
Wie soll ich mit so einer Drohung umgehen?
KM hat sich natürlich nicht zum Schulwechsel geäußert.
Ich muss also davon ausgehen, dass KM nicht so einfach eine Unterschrift leistet und ich vor Gericht muss.
JA riet mir bereits davor zum Antrag auf ASR, da KM nicht erreichbar ist. Nur, wenn sie etwas will.
Meine Tochter hat jetzt riesige Angst, dass ich wieder vor Gericht muss und sie ihre Mutter nicht mehr sehen wird.

Was haltet ihr davon?

Liebe Grüße

simsam

Drucke diesen Beitrag

  Diskussion zu: Nicht neues
Geschrieben von: Bügeleisen - 20-10-2013, 23:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

[Link zur Geschichte]

In der Tat nichts Neues.
Trotz Drohungen eine Person zur Verlobten zu erklären, diese zu schwängern und ins Haus zu lassen, das können nur wir Männer.

Drucke diesen Beitrag

  Wie verhält sich die neue Partnerin gegenüber dem Kind?
Geschrieben von: Emaleth - 20-10-2013, 15:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo,
vielleicht kann mir jemand einen Rat geben.
Ich bin in der kuriosen Situation der "alten Neuen" des Kindsvaters.
Mein Mann und ich hatten uns für einige Jahre getrennt, sind jetzt aber wieder zusammen. Wir haben auch einen gemeinsamen Sohn (12 Jahre).
Während unserer Trennung hatte mein Mann eine neue Partnerin, mit der er auch ein kleine Tochter hat. Noch vor der Geburt haben sich die beiden aber wieder getrennt. Ungefähr ein Jahr später haben wir beide uns dann wieder angenähert. Inzwischen ist die Tochter 4 Jahre alt.
Die Trennung meines Mannes und der Kindsmutter war wohl recht unschön, mein Mann hat das gemeinsame Sorgerecht erstritten.

Nun besucht uns seine Tochter also an den Wochenenden, jeweils Sa oder So für ein paar Stunden. Zu Beginn schien alles gut zu laufen, das Kind spielte unbefangen mit ihrem größen Bruder und meinem Mann, mit der Zeit wurde sie auch mir gegenüber immer aufgeschlossener.

Seit kurzem jedoch scheint sich das ganze sehr zu verschlechtern. Sie mag ihre Schuhe oder Jacke nicht ausziehen; wenn mein Mann sie auffordert, ihre Hausschuhe anzuziehen, weint sie.
Plötzlich will sie auch nichts mehr zu Essen annehmen (unterwegs eine Pommes geht, aber nichts von uns gekochtes mehr).
Heute reagierte sie auf das Mittagessen sogar fast panisch, drehte sich entsetzt weg und fing an zu weinen. Sie wolle nur zu Hause essen und überhaupt zurück zur Mama, sie habe Angst.
Ich habe ihr den Teller hingestellt, ihr aber gesagt, daß sie natürlich nicht mitessen müsse, wenn sie nicht wolle.

Ich versuche mich dem Kind wirklich nicht aufzudrängen und bleibe im Hintergrund. Aber vielleicht kann mir jemand raten, wie ich zur Entspannung der Lage beitragen kann?
Laut Verfügung des Gerichtes soll sie bald schon bei uns übernachten. Ich sehe nicht, wie das gehen soll, das sie sich nicht umziehen will, nicht ißt und auch nicht mehr auf die Toilette will. Mir tut die Kleine leid. Schließlich wollen wir sie ja nicht quälen.

Ist so eine Verhalten vielleicht alterstypisch? Ich verstehe es nicht. Leider kann ich die KM nicht um Rat fragen, sie verweigert jeden Umgang. Der einzige Kontakt zwischen meinem Mann und ihr findet bei der "Kinderübergabe" statt, dann oft wortlos.

Ich möchte dem Kind helfen und habe auch ein eigenes Interesse daran, daß unsere Familienwochenenden nicht jedes mal angespannter verlaufen.
Kann mir jemand von euch einen Rat geben?

Drucke diesen Beitrag

  Kind im Heim Belgien-Deutschland
Geschrieben von: Zahlesel - 19-10-2013, 21:05 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo zusammen

brauche mal eure Hilfe.

Letzte Woche habe ich die Nachricht bekommen das meine Tochter 13 nunmehr vom Jugendamt in einem Kinderheimin Duisburg untergebracht wurde genauso wie Ihre 3 Geschwister ( 8+5 und 0,5 Jahre alt sind nicht von mir)
Beschluss wohl abgesegnet vom OLG Düsseldorf
Kinder verwarlost und meine Ex scheint wohl ein Messi Problem zu haben
mehr weiss ich im Moment auch nicht Jugendamt hat mir jedenfalls telefonisch mitgeteilt das ich keinen Kindesunterhalt mehr an meine Ex latzen soll bisher 272 €/mtl was jetzt weite passiert Post abwarten meine die Dame vom Jugendamt

Naja sehr ordentlich war die Ex noch nie ausser bei Gerichtlichen Klagen
kost ja nichts als Hartzer

Sorgerecht oder der gleichen habe ich für meine 13 Jährige Tochter seit 2005 nicht mehr.

Ich selbst bin 2006 nach Belgien geflüchtet

Bisher konnte ich alle Schreiben bezüglich der Auskunfstpflicht meines Vermögens nach § 1605 oder so getrost in die Tonne treten habe einfach die 272€ gezahlt und gut ist jede Menge Drohungen sind gekommen Konsequenzen gab es nie Big Grin

Nur jetzt denke ich sieht es etwas anders aus wenn da ein OLG mit drin hängt.

Hat einer Ahnung was da so auf mich zukommt kriegen die mich jetzt doch in Belgien an den Sack ?

Drucke diesen Beitrag

  [geteilt] Ein Kampf gegen Manipulation-Loyalitätskonflikt und das Umgangsrecht
Geschrieben von: netlover - 19-10-2013, 11:40 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

dann ist der richter ein fall für die entsorgung und deportation, namentlich genannt bei der nächsten ethnischen säuberung und der ganze shit hinterher mit beschlußbegründung ein falls fürs OLG!

wenn er da nicht mitgeht, dann spricht das gegen das kindswohl und verstößt gg. die vom emgr erlassene richtung f. väter.

das sollte man dem kerl mal gut vor die nase halten, auch wenn aussicht auf negative entscheidung steht!

bb
netlover

Drucke diesen Beitrag

  Unterhaltsrechtliche Leitlinien OLG Koblenz
Geschrieben von: serie-x - 19-10-2013, 08:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Zur Einleitung vorweg.

Meine mittlerweile 17 jährige Tochter wohnt seit 1.7.13 komplett bei mir. Sie hat jetzt zum 15.10.13 während der Probezeit ihre Ausbildung (MFA) gekündigt, da sie diese auf drängen ihrer Mutter und deren neuen Partners begonnen hatte, sie ihr aber überhaupt nicht liegt.
JA ist darüber in Kenntnis gesetzt worden von mir, ebenso ist dem JA von mir mitgeteilt worden, das meine Tochter ein Langzeitpraktikum (voraussichtlich ohne bezahlung) bis zur aufnahme einer neuen Ausbildungsstelle aufnehmen wird, da ich nicht möchte, dass sie zuhause rum sitzt.

Im Juli hatte bereits das JA in meinem Auftrag KU bei der Mutter eingefordert. Bis heute ist nichts gezahlt worden.
Nach mehrmaligen nachfragen beim JA ist jetzt ein Schreiben an die Mutter raus (Abschrift zu mir), in der sie nochmals gebeten wird, die Zahlungen zu leisten (Mindestunterhalt).


In dem Schreiben steht jetzt aber auch auch:
"Während der Minderjährigkeit wird nach Vorgabe der unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Koblenz das bereinigte Einkommen zu 50% auf die aktuelle Unterhaltspflicht angerechnet.
Da nicht mit einer Anrechnung >200 Euro zu rechnen ist, bitten wir bis zur Vorlage entsprechender Unterhlagen zumindest Unterhaltszahlungen von 134 Euro mit Wirkung ab dem 1.9.13 vorzunehmen."

In einem telefonat mit dem entsprechenden Sachbearbeiter wurde mir lapidar gesagt, das es keine Praktika geben würde, ohne Bezahlung und wir uns 400 Euro anrechenbares Einkommen gefallen lassen müssten. Somit kämen 200 Euro in Abzug auf die Unterhaltsleistung der Mutter.

Ist das korrekt?

Drucke diesen Beitrag