Hallo, Gast
Du musst dich registrieren bevor du auf unserer Seite Beiträge schreiben kannst.

Benutzername
  

Passwort
  





Durchsuche Foren

(Erweiterte Suche)

Foren-Statistiken
» Mitglieder: 1.746
» Neuestes Mitglied: D.S.1990
» Foren-Themen: 8.223
» Foren-Beiträge: 151.702

Komplettstatistiken

Aktive Themen
Unterhalt Frau mit kind g...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
Heute, 00:48
» Antworten: 28
» Ansichten: 1.203
Wie an das Schulzeugnis k...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Paul Rosenberg
18-09-2025, 18:06
» Antworten: 16
» Ansichten: 1.205
JA will Auskunft. Bräucht...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
18-09-2025, 15:29
» Antworten: 13
» Ansichten: 753
Unterhalt Verzug
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Alimen T
17-09-2025, 22:57
» Antworten: 8
» Ansichten: 478
Steakhouse-Erbin lässt Ki...
Forum: Medien, Veranstaltungen
Letzter Beitrag: Nappo
16-09-2025, 17:50
» Antworten: 58
» Ansichten: 6.258
Wie stehen die Chancen?
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nintendo
15-09-2025, 17:07
» Antworten: 16
» Ansichten: 2.400
Auf Teilzeit runter gehen
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: p__
15-09-2025, 11:32
» Antworten: 1
» Ansichten: 217
Erziehungsbeistandschaft
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: tomtom
14-09-2025, 19:04
» Antworten: 46
» Ansichten: 15.047
Eventuell Vater widerwill...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: väterchen_frust
11-09-2025, 15:33
» Antworten: 82
» Ansichten: 12.800
Hilfe bei Trauer, Beerdig...
Forum: Konkrete Fälle
Letzter Beitrag: Nuffü
11-09-2025, 06:43
» Antworten: 38
» Ansichten: 9.513

 
  Aufstockung
Geschrieben von: Petrus - 06-01-2014, 16:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Folgender Fall: Papi lebt in Deutschland und seine Kinder im Ausland, für die er unterhaltspflichtig ist. Leider reicht sein Verdienst nicht aus, sein Leben in DE und den Kindesunterhalt im Ausland zu decken. Da stellt sich die Frage, ob das Jobcenter trotz hoheitlicher Abwesenheit der Kinder für die Aufstockung des Einkommens zuständig ist. Hat jemand Erfahrungen damit ?

Drucke diesen Beitrag

  Fragen eure Kinder nach Mama, wenn sie da sind?
Geschrieben von: Antragsgegner - 06-01-2014, 01:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Moin,

ich und meine Partnerin wundern uns manchmal, dass das Kind, wenn es bei uns ist, über alle redet, nur nicht über die Mama.

Wir beeinflussen das Kind nicht, reden nicht negativ und wenn es zurück soll mach ich ihr auch bewusst Vorfreude auf die Mama.

Aber es kommen immer Sätze wie "Mein Papa, meine Oma" etc.
Wenn ich nicht da bin oder jemand anders fragt es "Papa arbeiten?" und so weiter.

Wenn sie bei der KM ist, kommt es manchmal vor, dass sie mit mir telefonieren will. Klappt auch wunderbar.

Nun war sie mal längere Zeit bei mir aber es kam nicht einmal der Wunsch die KM anzurufen.

Würde einfach mal gern eure Erfahrungen hören, wie das bei euch so ist.

Drucke diesen Beitrag

  Leben in Spanien, Unterhalt für Volljährige in D
Geschrieben von: Zahlmeister - 05-01-2014, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Heute möchte ich mal meinen Fall hier zur Diskussion stellen.

Ich habe mehrere Kinder welche ihre Ausbildung noch nicht abgeschlossen haben (bzw. noch nicht mal begonnen haben). Alle sind schon volljährig bis auf die Jüngste, die wird im Sommer volljährig. Die Jüngste lebt bei ihrer Mutter, es gibt auch einen Unterhaltstitel welcher auf das 18. LJ begrenz ist. Somit wäre ich aus der Unterhaltsnummer (zumindest was bestehende Titel betrifft) im Sommer raus.

Da mir nur noch einige Jahre bis zum Rentenalter fehlen habe ich mir überlegt meinen Job hier in D zu beenden und Mitte des Jahres nach Spanien überzusiedeln. Ich arbeite aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen Teilzeit und bekomme eine Erwerbsminderungsrente (ca. 800 Euros/Monat).

Jetzt die spannende Frage: ich hätte bis auf die Erwerbsminderungsrente keine weiteren laufenden Einkünfte. Kann die Justiz in D diese Rente pfänden? Da ich ja vermutlich ab Sommer in Spanien wohne und dort gemeldet bin, gilt dann spanisches oder deutsches Recht?

Die Mutter ist selbständig in D und erzielt selbstverständlich keine nennenswerten Einkünfte....

Schon mal im Voraus vielen Dank für Eure Beiträge.

Drucke diesen Beitrag

  Nach Pfändung wegen TU kein Geld mehr für KU - was tun?
Geschrieben von: Antragsgegner - 05-01-2014, 01:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Moin,

habe zwar schon privat regen Kontakt mit Experten, aber ich will einfach mal noch in die Runde fragen, wer Erfahrung oder Tipps hat.

Demnächst wird mein Gehalt gepfändet wegen TU, rückständig und laufend, weil nie bezahlt. Angeordnet wurde es per EA, aktuell wollen wir per Gericht der Ex auferlegen ein Hauptsacheverfahren zu eröffnen um den TU abzuwenden... aber das dauert!

Bis dahin bin ich ab sofort erstmal in der Lohnpfändung. Nach aktuellem Stand kann ich den nächsten Monat nur überleben wenn ich weder fahre noch esse (also auch kein Umgang) oder die Zahlung des KU einstelle.

KU sind 257,- € nach DDT, notariell betitelt von mir.

Die Exe wird das natürlich dann auch pfänden wollen. Gut für mein Gewissen, dass die Pfändung des KU natürlich Vorrang vor TU hat und somit der TU-Betrag geringer ist, wobei TU ja noch komplett streitig ist...

Frage ist nur, ob bei KU noch strenger gepfändet wird als bei TU? Aktuell habe ich ein Freibetrag von ~850€ + ½ vom Netto darüber. Der KU ist in dem Betrag überhaupt nicht berücksichtigt, obwohl es ein Ankreuzfeld im Formular dafür gibt und eine Seite vorher auch steht, dass ich ein unterhaltsberechtigtes Kind habe.

Drucke diesen Beitrag

  Illegal in den USA
Geschrieben von: Leutnant Dino - 03-01-2014, 21:15 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Als Deutscher braucht man für die USA kein Visum. Wer schon einmal dort war und dann bei der US-Botschaft in Deutschland ein Visum für einen längeren Aufenthalt beantragt, erhält ein 10 Jahresvisum, wobei es aber ein Touristenvisum ist.

Die Flughafenkontrollen sind eindeutig: Bei der Einreise wird streng kontrolliert und bei der Ausreise wird lediglich der Ausweis auf Echtheit gecheckt, aber niemals der Einreisestempel. Das ist auch der Grund warum Mexikaner easy in ihre Heimat von den USA aus fliegen, aber die Einreise nur illegal machen können.

Ein Illegaler kann natürlich auch arbeiten, denn dafür gibt es eine Sammelsteuernummer. Die USA ist wenigstens so schlau, dass sie von den Illegalen Steuern verlangen. Deswegen können in den USA Millionen von Illegalen wunderbar leben ohne dass sie auffliegen. Ausser man baut einen Unfall oder begeht Straftaten.

Interessant ist auch die Möglichkeit der Selbständigkeit und die damit verbundene Work Permit. Das regeln die Städte jedoch unterschiedlich. Ich hatte mal in einer kleinen Gemeinde bei St. Louis nachgefragt. Kein Problem, wenn man in naher Zukunft 1 oder 2 neue Arbeitsplätze schafft. Eine Greencard kann durchaus geschickt umgangen werden. Im Zweifelsfall muss man eben eine Amerikanerin heiraten Smile

Drucke diesen Beitrag

  Konsequenzen bei Nichterscheinen vor Schweizer Gericht
Geschrieben von: Zip - 02-01-2014, 19:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (17)

Hallo,

Habe folgenden Fall:

Bin Deutscher und habe in der Schweiz eine Frau geheiratet, die nie gearbeitet hat und mit der ich 2 Kinder habe (beide jünger als 7 Jahre).

Vor 3 Jahren hat Sie die Trennung eingereicht und es gibt eine vom Schweizer Gericht abgesegnete Scheidungsvereinbarung, die u.a. auch die Unterhaltszahlungen regelt.

Ich bin nach der Trennung wieder nach Deutschland zurückgekehrt und habe dort, nachdem ich 1 Jahr wieder in Deutschland wohnhaft war, die Scheidung eingereicht. Das Deutsche Gericht hat sich international und örtlich zuständig erklärt. Allerdings wurde der Scheidungsantrag meiner Ex vom Deutschen Gericht postalisch (per Einschreiben, auch der Empfang wurde bestätigt) und nicht auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe in die Schweiz zugestellt. Im Anschluss daran hat die Ex weder auf Schreiben des Deutschen Gerichts geantwortet, noch ist sie jemals einer Einladung zum Hauptverfahren nachgekommen, sprich persönlich vor Gericht erschienen oder hat sich durch einen Rechtsvertreter vertreten lassen. Deshalb hat das Deutsche Gericht dann die persönliche Anhörung auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe initiiert.

Nach 2-jähriger Trennungszeit hat die Ex dann die Scheidung in der Schweiz eingereicht. Der Antrag wurde mir auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe vom Deutschen Gericht zugestellt. Im Scheidungsantrag der Ex verweist ihr Anwalt darauf, dass ich aufgrund der postalischen Zustellung keine Rechtshängigkeit meines Verfahrens in Deutschland erreicht habe und das Schweizer Gericht deshalb zuständig sei.

Das Deutsche Gericht ist aufgrund dieses Formfehlers, sprich der unkorrekten Zustellung des Scheidungsantrags, mittlerweile von seiner Zuständigkeit zurückgetreten und hat das Verfahren in die Schweiz gegeben. Dort bin ich nun zum Gerichtstermin vorgeladen. Obwohl ich meinem Deutschen Anwalt gesagt habe, er soll Einspruch beim Deutschen Gericht einlegen, dass das Verfahren in die Schweiz geht, hat er das nicht gemacht und mittlerweile ist auch die Frist verstrichen. Was passiert wenn ich in der Schweiz vor Gericht nicht Erscheine? Wird dann das Verfahren in meiner Abwesenheit fortgeführt und ich müsste dann später gegen das Urteil Einspruch einlegen oder müsste ich dann ebenfalls in Deutschland auf dem Wege der internationalen Rechtshilfe angehört werden?

Vielen Dank im Voraus für Euere Hilfe.

Drucke diesen Beitrag

  Trennungsunterhalt: vermietete Eigentumswohnung verkaufen?
Geschrieben von: sana - 02-01-2014, 12:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo,
ich habe folgende Situation: mein Mann und ich werden uns trennen. Wir haben per Ehehevertrag Gütertrennung vereinbart. Ich hatte bereits vor der Ehe eine Eigentumswohnung, die ich allerdings noch abbezahle. Diese Wohnung ist zur Zeit vermietet. Ich habe im Moment nur ein sehr niedriges Einkommen (ich konnte bisher nicht vollzeit Arbeiten, da wr zwei Kinder haben) und würde wohl im Trennungsjahr Trennungsunterhalt bekommen, da mein Mann ein sehr hohes Einkommen hat. Den Unterhalt im ersten Jahr brauche ich auch, bis ich mich beruflich so orientiert habe, dass ich ausreichend verdiene. Ich möchte von meinem Mann keinen nachehelichen Unterhalt fordern. Kindesunterhalt steht mir natürlich zu, aber den betrifft auch meine Frage nicht:
Ich überlege derzeit die vermietete Eigentumswohnung zu verkaufen. (Miete ohne Nebenkosten zur Zeit 600 Euro). Einmal, damit ich finanziell etwas entspannter in die Trennung gehen kann und zum anderen, weil die Miete ja in die Unterhaltsberechnung miteinfliessen wuerde. Zwar würden auch de Zinsen (soweit ich weiss nicht de Tilgung), die ich auf den noch laufenden Wohnungskredit zahle die Einnahmen etwas reduzieren, aber nicht so stark.
Jetzt ist meine Frage: würde der Betrag, der mir am Ende nach Verkauf der Wohnung, Bezahlung aller Kosten bezüglich des Verkaufs, Ablösung der Kredites etc., den ich dann auf meinem Konto habe (das werden ca. 20.000 Euro sein), den Unterhalt schmälern? Das heisst: wird Vermögen mit in die Unterhaltsberechnung eingerechnet? Wenn ja: Vermögen ab welcher Höhe?
Lieben Gruss,
Sana

Drucke diesen Beitrag

Exclamation Verhandlung gemeinsames Sorgerecht! Was passiert da?
Geschrieben von: goldnero - 23-12-2013, 17:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Erstmal Hallo zusammen,
nachdem ich nun viele Beiträge hier im Forum als Gast gelesen habe, habe ich mich entschieden euch doch auch mal um Rat zu fragen, da ich das Gefühl habe, das es mir mehr bringt als stures dahin lesen anderer Fälle.

Ich will für den Anfang auch garnicht so weit ausholen sondern mich auf das wesentliche Konzentrieren.

erstmal habe ich folgende Fragen...
INFO: Ich habe das gemeinsame Sorgerecht beanztragt!

Wie läuft es bei der Verhandlung vor dem FG ab? sind meine EX und ich zusammen im Saal? was könnte gefragt werden?womit kann man "punkten"?

Was passiert, wenn ich das nciht bekomme?wie gehts weiter?

Fragen über Fragen und ich zermater mir den Kopf=(
Die Verhandlung ist bereits am 8.01.2014


Ich will euch natürlich auch kurz die entsprechenden Hintergrundinfos geben=)

Getrennt habe ich mich von der Kindesmutter all meine Prinzessin ca 1 1/2 war, das war Anfang 2012( heute 3 1/2)
Am Anfang war auch alles Prima, ich habe in der nähe gewohnt und hatte regelmäßigen Umgang. Man kann sich kaum mehr wünschen. Dann bekam ich jedoch von meinem Arbeitgeber ein Jobangebot ca. 650km weit weg von den beiden, was ich annahm als die Kleine 2 wurde, da meine Firma am alten Standort geschlossen hat und ich ja weiterhin gut für mein Kind sorgen wollte.

Genau da fingen dann allerdings auch die Probleme an. Am Anfang war es leider nicht möglich, regelmäßig zu meinem Kind zu fahren, was natürlich nicht gerade optimal war, weder für meine Kleine noch für meine EX. Als ich es dann endlich geschafft habe, eine regelmäßigkeit rein zu bekommen, hat meine EX immer wieder Termine kurzfristig abgesagt oder verschoben. Da ich mir dies nicht auf dauer gefallen lassen wollte, da es ziemlcih oft passiert ist, habe ich ein Gespräch beim Jugendamt vereinbart, zu dem Sie auch erscheinen musste und wo dann eine Vereinbarung zur Umgangsregelung getroffen wurde.

Seither klappt diese Sache auch ganz gut.

Danach überlegte ich lange, ob ich wirklich das gemeinsame SR beantragen soll, redete mehrmals mit meiner EX darüber, doch Sie lehnte es immer wieder ab, so dass ich dann den Schritt zum Gericht gegangen bin und es beantragt habe. Leider in dem Irrglauben, das sie dann keinen Widerspruch einlegt.

Das genau hat Sie getan, doch ich verstehe nicht, wieso dieser überhaupt in der Form zugelassen wurde, da dort wirklich nur "Bla-Bla" und Vermutungen drin stehen.

Nun habe ich Angst,das ich das gemeinsame SR nicht bekomme und hoffe ihr könnt mir dahingehend tipps geben, wie es klappen könnte.

Bitte versteht es nicht falsch, ich will damit meiner EX nicht nur eine Auswischen, vielmehr tue ich es meinem Kind zur Liebe, da meine Ex einen angeborenen Herzfehler hat und man ja nie wissen kann, wie das ausgeht und das Deutsche Gesetz solch einen Fall leider nirgendwo berücksichtigt soweit ich weiß.

Ich danke euch schon im Voraus für eure Hilfe und wünsche euch besinnliche Feiertage...[/size]

Drucke diesen Beitrag

  Altersvorsorge bei KU
Geschrieben von: eve1510 - 17-12-2013, 15:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen!

Ihr habt mir echt schon viel weiter geholfen. Jetzt hab ich allerdings doch nochmal eine Frage.

Kann man die 4% für die Altersvorsorge komplett anrechnen oder muss man dazu spezielle Nachweise haben?

Mein mann hat eine Altersvorsorge in die er momentan 60 Euro im Monat zahlt. Die 4% werden ja vom Jahresbruttoeinkommen berechnet. Somit hätte mein Mann Anspruch auf ca. 130 Euro im Monat. 60 hat er ja schon angerechnet bekommen. Bleiben noch ca. 70 Euro.

Mein Mann legt sich jeden Monat per Dauerauftrag 100 Euro zur Seite. Kann das als private Altersvorsorge geltend gemacht werden???

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten.

Lg

Drucke diesen Beitrag

  Umgang
Geschrieben von: misterxx - 16-12-2013, 20:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hi

bei mir ist alles ziemlich schwierig und ich bitte um eine nette antwort....mein ziel ist das ich kontakt/umgang zu meinem Sohn habe....


mein kind ist am 14.7.2013 geboren. ich als vater erfuhr es von der mutter jedoch erst einen monat danach per telefon wo sie mir mitteilte das sie meinen namen dem jugendamt angegeben hätte und die sich bei mir in nächster zeit melden würden...

jegliche kontaktaufnahme von mir zur mutter wurde von der mutter unterbunden und ich bekam von ihr entweder eine sms oder eine email mit dem wortlaut "lass mich in ruhe"...Sad

bis heute habe ich nicht einmal ein bild von meinem sohn.....SadSadSadSad

ich habe sie nie gestalkt sondern seit februar seit ich wusste dass sie schwanger ist in einem 2 wöchigen turnus ihr eine email oder sms geschrieben und nur gefragt wie es ihr so gehen würde...

ich bekam seit der geburt unseres sohnes kein bild von ihr zugeschickt trotz meiner nachfrage und auch sonst keine infos...

heute war ich auf dem jugendamt und gab eine vaterschaftsanerkennung ab, dort erfuhr ich dass sie meine vaterschaftsanerkennung wohl nicht akzeptieren wird und diese nicht unterschreiben wird...dies sagte mir eine frau von der beistandsschaft.....


was kann ich tun wenn ich kontakt zu meinem sohn will...

ist es möglich als hartz 4 empfänger( der in einer umschulung ist...) prozesskostenhilfe zu beantragen und im besten fall eine vaterschafsanerkennung vor gericht + mehr (sorgerecht...) durchzuboxen....??? was muss ich dafür tun...???


(ich tue dass nicht für mich sondern für meine krebskranke mutter die gerne mal ihren enkel sehen würde...)
HuhHuhConfusedConfusedConfused


grüße
florii

Drucke diesen Beitrag