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§ 1579 BGB - Verwirkung |
Geschrieben von: Austriake - 23-01-2014, 08:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo an alle,
gibt es hier jemanden, der erfolgreich die Verwirkung von Unterhaltsansprüchen nach § 1579 BGB durchgesetzt hat?
Wenn Exe das Gericht nachweislich getäuscht hat, genügt das oder muss parallel Strafantrag bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden, um der Sache den nötigen "Nachdruck" zu verleihen?
Gibt es eigene Erfahrungsberichte?
In meinem Fall täuscht Exe seit Jahren Krankheit und Arbeitsunfähigkeit vor; bislang hat sie eher durch passives Verschweigen von Nebeneinkünften das Gericht getäuscht. Seit gestern aber habe ich den Beweis, dass sie das Gericht aktiv belogen hat hinsichtlich einer weiteren Nebentätigkeit und Einkünften. Von dem lila Pudel von Familienrichter, der meine Scheidung bearbeitet, kann ich nicht erwarten dass er was tut. Er macht jetzt schon akrobatische Rückgratverbiegungen, um meiner Exe irgendwie doch noch zu unbefristetem nachehelichem Unterhalt zu verhelfen - aktuell lässt er ein bereits erstelltes Gutachten noch mal machen, weil das Ergebis des Gutachtens nicht in seinem Sinne war.
Soll ich meine Anwältin beauftragen, bei der Staatsanwaltschaft Strafantrag wegen Prozeßbetrugs zu stellen?
Austriake
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Wie kann man die Tochter finden? |
Geschrieben von: Pebbles0001 - 22-01-2014, 11:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo ihr lieben,
ich bin neu hier und schreibe mal im Namen meines Freundes, da er zwar deutsch spricht aber nicht so gut schreiben kann ;-)
Er hat eine 6-jährige Tochter und war mit einer Deutschen verheiratet (Scheidung vor ca 3 Jahren). Beide hatten das gemeinsame Sorgerecht (er ist im Übrigen Brasilianer). Letztes Jahr wollte die ExFrau nach Portugal zurück gehen (wo sich auch beide kennengelernt haben) und hat das alleinige Sorgerecht beantragt. Er hat es (leider sein größter Fehler) auf Raten seines Anwaltes und des Richters freiwillig abgegeben, da er ihr auch keine Steine in den Weg legen wollte. Auflage war, dass wenn sie nach Deutschland kommt, er seine Tochter unverzüglich besuchen darf/kann/soll und der Kintakt bestehen bleibt. Nun ist es allerdings so, dass die Dame untergetaucht ist. Sie hat ihm keine Adresse mitgeteilt und er hat seine Tochter seit 1 Jahr nicht mehr gesehen. Das Schlimme an der Sache ist, dass er seit der Sorgerechtsabgabe nun in der Duldung ist und der Pass bei der Ausländerbehörde liegt. Und er auch Deutschland nicht verlassen darf!! Er leidet wahnsinnig darunter und will nichts anderes als Kontakt zu seiner Tochter haben. Der Rest der Familie seiner Ex-Frau (Schwestern, Großeltern) leben in Deutschland. Wir haben die Schwestern auch bereits bei Facebook gefunden (Seine Ex-Frau im Übrigen auch). Sie scheint sehr wahrscheinlich in Portugal zu leben, nur traut er sich nicht sie anzuschreiben, da er Angst hat jeglichen kleinen Hinweis zu verlieren... Was sollen wir bitte tun? Gibt es jemanden der Erfahrung diesbezüglich hat? Er würde das Sorgerecht auch gerne wieder einklagen, nur stehen die Chancen sehr schlecht. Und Umgangsrecht einklagen? Geht das? Bitte, vielleicht hat jemand eine Idee... Einen Anwalt hat er bereits. Allerdings konzentriert sich gerade alles mehr auf seine Duldung bzw. Abschiebung. Er lebt seit 10 Jahren in der EU (4 in Potugal, 6 in Deutschland)... Er arbeitet, hat einen festen Wohnsitz, spricht deutsch, Tochter in der EU etc... Dass er aufgrund des neuen Abschiebestopps gute Chancen hat, werden wir sehen... Aber er will zur Zeit nur Kontakt zu seiner Tochter haben. Wo kann man sich in Portugal nach Adressauskunft informieren?
Ich freue mich sehr über Ratschläge... ;-)
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Konkrete Fälle - erfolgreiche Strategien im Scheidungskrieg ?? |
Geschrieben von: Heiratsphobiker - 20-01-2014, 20:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (27)
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Als Neuling fällt mir beim Lesen der vielen Beiträge ganz besonders auf, welches Leid eine Scheidung sowohl psychisch, als auch finanziell auslösen kann. Viele Geschichten hier im Forum haben mich erschüttert und ich habe mir immer wieder die Frage gestellt: gibt denn überhaupt noch anständige Frauen (sofern sich der Mann auch anständig verhält) ?
Da entsteht leicht der Eindruck, dass nahezu jede gescheiterte Ehe im heftigsten Scheidungskrieg endet. Denn Berichte über Scheidungen, die von beiden Seiten als fair empfunden wurden, finden wohl eher nicht den Weg in dieses Forum. Dieses Phänomen ist vergleichbar mit der Gesundheit: Solange man gesund ist, gibts ja keine Probleme. Tritt aber ein komplizierteres Leiden auf, so ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass im Internet in diversen Foren recherchiert und das eigene Leid mit der Hoffnung auf Lösung beschrieben wird.
Insgesamt fällt mir auf, dass hier im Forum vielfach das zweifelsohne vorhandene Leid beklagt wird und darauf eine mehr oder wenige sachliche, oftmals ergebnisfreie Diskussion folgt.
Was ich allerdings vermisse, das sind Erfolgsgeschichten, die es zweifelsohne doch auch gibt. Oder etwa nicht ?
Fakt ist doch, dass ein Scheidungskrieg auch psychologische Kriegsführung bedeutet. Man(n) braucht eine individuelle, kreative Strategie, ähnlich wie beim Schach oder Poker.
Ein Forumsmitglied hat mal geschrieben, dass der Frieden gesichert wird, indem der Krieg im Vorfeld geplant wird. Das hat mir wirklich gut gefallen... .
Wäre es nicht toll, wenn hier auch über noch so kleine Teilerfolge berichtet würde, quasi individuelle Strategien, wie man(n) zumindest den Kopf ein wenig aus der Schlinge bekommt, ohne gleich das ganze Leben im Sinne einer Auswanderung als ultima ratio auf den Kopf zu stellen ? Quasi ein kleiner Werkzeugkoffer von Gegenstrategien ? Wie habt ihr eure Ex dazu gebracht, doch noch ein wenig einzulenken und nicht auf das Maximum zu pochen, was per Gesetz und Rechtsprechung zusteht ?
Vielleicht könnte man hierfür sogar eine eigene Kategorie "praxiserprobte Gegenstrategien" einrichten.
Viele Grüße,
der Heiratsphobiker ;-)
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unzumutbares (bzw. überobligatores) Einkommen |
Geschrieben von: kidispapa - 17-01-2014, 20:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Hallo,
Ich suche Infos bzw. Urteile....und euer wissen... zum Thema:
Unzumutbares (bzw. überobligatores) Einkommen bei K.U..im mangelfall....
meine Situation
Habe ein Einkommen aus meiner BU-Versicherung.....abzüg. Freiwilige-KK...
diese bekomme ich da ich eine Krankheit habe...diese durch Attest...Stationäre Krankenhausaufenthalte ...und Therapie...und einer abgrochene Reha belegt und nachweisbar ist....dauer meiner BU schon 5 Jahre....
Ich muss nicht arbeiten aber ich darf wenn es geht.....und da ist das problem...
Ich muss bis auf den selbsbehalt für nicht erwerbstätige diese Rente abgeben...möchte aber mit meinen kinder nach wie vor was unternehmen......dies ist auch seitens der KM alles in ordnung...und kontakt ist gut...aber da ist die beistandschaft des JA die für das wohl der kinder nichts übrighaben und nur für das Job_center das geld eintreib da die KM...3 Kinder(meine) nicht arbeiten kann wegen betreuung....ist auch ok...sie ist eine gute Mutter....
So jetzt habe ich nach langer suche einen betrieb gefunden der mich für 60std. einstellen würde voll sozi-versichert...Ca. 900,- Brutto ca.600-700 netto im monat...das die mir nicht alles lassen wegen mangel-fall ist mir klar...aber auch egal..wenn nur die hälfte davon nicht berücksichtigt wird wäre das für mich ...eine möglichkeit Vater sein zu dürfen da vom selbstbehal ja nur ich leben kann....wenn mann das leben nennen kann....
ich wäre für infos dankbar......
P.S bitte keine sinnlosen kommentare wie ich sie hier schon mal hatte...sonder bitte nur auf meine frage eingehen...danke
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Titulierung beim Notar |
Geschrieben von: pharrell - 17-01-2014, 11:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo zusammen,
ich möchte vorneweg sagen, dass mir diese Seite in meiner aktuellen Trennungssituation bislang sehr viel Mut verliehen und Rückhalt gegeben hat. Ohne die Infos und Diskussionen, hätte ich vermutlich den ein oder anderen Fehler gemacht und wäre schlecht dabei weggekommen oder hätte mich nicht getraut meine Rechte begründet vorzutragen. Vielen Dank an alle die dieses Forum mit Leben füllen.
Leider habe ich aber nun ein Problem, bei dem ich nicht weiterkomme und auch nichts aktuelles dazu in den Foren finde.
Ich will den Unterhalt für mein Kind (welches bei der Mutter lebt) titulieren. Ich habe die Vorlage genommen, habe mir angeschaut, was das alles kosten wird und habe mich für den Notar entschieden. Jetzt habe ich bereits 5 oder 6 Notare hinter mir, die mir alle erklären, dass sich die Gebühren vom Streitwert der Ehe bzw vom Jahreswert des Unterhalts ergeben. Die Kosten, die mir genannt werden gehen von 125 bis 250 Euro.
Im FAQ steht, dass Beurkunden nach der Kostenordnung für Notargebühren §55a Beurkundungen nach § 62 Abs. 1 des Beurkundungsgesetzes sind gebührenfrei sind. Allerdings ist die Kostenordnung mit Wirkung vom 01.08.2013 aufgehoben und mit dem Gerichts und Notarkostengesetz ersetzt worden. Da konnte ich aber keine Kostenbefreiung bislang nicht finden.
Weiß jemand, ob die Kostenfreiheit überhaupt noch gilt? Und wenn ja, welcher Paragraph. Ich will den Notaren immerhin etwas zum Nachschlagen geben, bevor ich mich bei der Notarkammer über den Zustand beschwere.
Vielen Dank im Voraus.
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Typisches Verhaltensmuster von Müttern nach der Trennung |
Geschrieben von: bluegene - 16-01-2014, 00:14 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Liebe Forenmitglieder,
seit 18 Monaten praktizieren wir ein paritätisches Wechselmodell. Die Mutter möchte dies aber seit geraumer Zeit nicht mehr (wollte es noch nie) und hat erneut einen Antrag auf Aufenthaltsbestimmungsrecht gestellt. Die Kinder (7/13) sollen bei ihr leben. Seither werden ständig Vorfälle an den Haaren herbeigezogen. Ein Gespräch mit der Lehrerin wird als Vorfall deklariert. Zusätzlich wäre die Kommunikation zwischen der Mutter und mir gestört, obwohl sie blockt und mich ständig übergeht etc.. Fünf Minuten zu spät bei der Übergabe gleichen einen Weltuntergang...
Ohne meinem Anwalt von dem persönlichen Fall/Leidensweg zu berichten, hat er mir erzählt, was derzeit passiert und gemeint, es wäre typisch unabhängig vom Wechselmodell.
Wie nennt man dieses Verhaltensmuster der Mütter in der Fachsprache, wenn sie mit allen Mitteln versuchen, die Kinder zu bekommen?
Vielen Dank!
bluegene
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7718
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Unterhaltsrückforderung, ich lebe in Kolumbien. Wie reagieren? |
Geschrieben von: sympathisant - 15-01-2014, 18:24 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (59)
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Hallo Jungs,
gestern erhielt ich eine email vom Jungendamt die mich veranlaste im Netz nach möglichen Konsequenzen zu suchen und ich fand dieses Forum. Ich bin begeistert von den vielen Beiträgen und ich freue mich hier ein neues Mitglied sein zu dürfen. Ich hab heute Nacht einige Zeit hier gelesen, aber nicht das auf mich passende gefunden, deshalb will ich meinen Fall schildern und hoffe auf Tipps wie ich jetzt reagieren soll. Kurz ein paar Worte zu mir: Ich bin 48J. Und lebe seid einiger Zeit in Kolumbien. In Deutschland bin ich nicht abgemedet.
Folgenden Brief, als Anhang in einer email erhielt ich gestern:
Rückforderung von Leistungen nach dem UVG für das Kind........
Sehr geehrter Herr .....
für Ihr oben genanntes Kind wurden in der Zeit vom 01.03.2005 – 25.09.2008 Unterhaltsvorschussleistungen durch... vertreten durch... erbracht.
Unsere Forderungen setzen sich wie folgt zusammen:
vollstreckbare Teilausfertigung der Urkunde der Stadt … vom 25.06.1998 Urk.-Nr.: ….. mit Rechtsnachfolgeklausel vom 04.04.2006
Hauptforderung für den Zeitraum 01.03.2005 – 30.04.2006 2.090,- €
vollstreckbare Teilausfertigung der Urkunde der Stadt … vom 25.06.1998 Urk.-Nr.: ….. mit Rechtsnachfolgeklausel vom 16.04.2007
Hauptforderung für den Zeitraum 01.05.2006 – 30.04.2007 1.812,- €
vollstreckbare Teilausfertigung der Urkunde der Stadt … vom 25.06.1998 Urk.-Nr.: ….. mit Rechtsnachfolgeklausel vom 28.10.2008
Hauptforderung für den Zeitraum 01.05.2007 – 25.09.2008 2.614,19 €
Wir weisen Sie darauf hin, dass ….........auf die Geltendmachung der übergegangenen Unterhaltsansprüche nicht verzichtet. Die oben genannten Forderungen werden in jedem von Ihnen zurückgefordert.
Bitte zahlen Sie den geschuldeten Betrag bis spätestens 07.02.2014 auf folgende Bankverbindung ein: …......
Sollten Sie die Forderung nicht sofort begleichen, bitten wir Sie, zur Überprüfung Ihrer Zahlungsfähigkeit, Auskunft über Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 6 Absatz 1 UHG zuerteilen.
Insbesondere benötigen wir:
Einkommensnachweis der letzten 12 Monate
den letzten Einkommenssteuerbescheid
den aktuellen Sozialleistungsbescheid
Einkommensnachweise über Nebeneinkommen
Nachweis über die Höhe der Mietzahlung
Angaben zu Ihren Kontostammdaten / Bankverbindungen und Depots
Angaben zu sonstigen Einkommen und Vermögen
Ihre Unterlagen erwarten wir bis zum 07.02.2014
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Sollten Sie die geforderten Auskünfte nicht oder nicht fristgerecht erteilen, weisen wir Sie darauf hin, dass die erforderlichen Daten, wegen Ihrer fehlenden Mitwirkung, bei den Sozialleistungsträgern, dem Finanzamt, dem Bundeszentralamt für Steuern oder Ihrem Arbeitgeber erhoben werden.
Mit freundlichen bla bla bla...
Anhängend ein Antrag auf Stundung/Ratenzahlung
Die wissen dass ich in Kolumbien lebe weil ich denen das mal mitgeteil habe. Das Schreiben trägt (m)eine kolumbianische Adresse. Im Stundungsantrag steht meine alte deutsche Adresse.
Über den in deren Schreiben aufgeführten Zeitraum war ich anfangs selbständig mit Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze und später Harzer, hatte also kein pfändbares Einkommen.
Wan meint Ihr, wie soll ich reagieren? Soll ich überhaupt reagieren? Soll ich denen mitteilen dass ich weiterhin in Kolumbien lebe und am Rande des Existenzminimums lebe. Was soll ich machen?
Ich freue mich sehr über Eure Tipps.
Gruß
sympathisant
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§616 BGB, Vorübergehende Verhinderung |
Geschrieben von: Sixteen Tons - 15-01-2014, 17:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hi Folks,
meine Ex startet in den nächsten Tagen eine 2. Karriere
im Gesundheitswesen. Unsere Kinder kränkeln derzeit.
Ex drängt nun darauf, das ich mich im Bedarfs- und Notfall mit den
Kindern krankschreiben lassen soll, damit sie nicht gleich
im ersten Monat wieder aus ihrer Stelle fliegt.
Zwar habe ich einen sehr sozialen Arbeitgeber, aber auch
dessen Verantwortungsgefühl hat Grenzen.
Da mein Arbeitgeber mir schon häufiger entgegen gekommen ist,
möchte ich seine Geduld auch nicht überstrapazieren.
Wie löst man den gordischen Knoten? Ex und Kids hängen lassen
oder den Arbeitgeber? Am Ende sind beide Eltern womöglich noch Herz4. Ex hilft mir nicht weiter, da höre ich immer nur: "Du mußt, du mußt, du mußt und du bist verpflichtet" und "weil du ja den Unterhalt gekürzt hast, muß ich vom JC weg und arbeiten.". Ja also, Letzteres mag zwar stimmen, hilft in der Sache nicht weiter.
Hatte schon mal jemand so ein Malheur (Kinderkrankschreibung)? Wie ist das mit dem §616 BGB und Sonderurlaub von bis zu 5 Tagen? Auf Krankenkasse habe ich keine Lust, zig Seiten Formulare und dem Geld rennt man trotzdem hinterher. Kenne ich auch alles schon.
Mein Erholungsurlaub ist leider auch endlich.
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KU und Aufstocken......wer kann kurz helfen? |
Geschrieben von: Anonymous - 13-01-2014, 04:54 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (135)
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Hallo!
Der eine oder andere kennt meine Geschichte! Nunja, ich muss wohl aufstocken.
Dazu habe ich aber typisch für "Unwissende".... ein paar Fragen. Und ich hoffe ihr könnt mir da helfen. : )
1. Wer in meinem Ort berät mich wohlwollend? JA sicher nicht...Anwalt will richtig Geld. Caritas? Sind die gut und auf meiner Seite?
2. Sollte man den MU statisch bis zum 18ten Lebensjahr titulieren? Oder weniger? Oder kürzer?
3. Was ist mit den Umgangskosten? Ich habe z.B. 400km am WE bei vier Fahrten. Oder dem Essen fürs Kind?
4. Was kann ich beantragen wenn ich mit der kleinen am WE eine temp. Bedarfsgemeinschaft bin?
5. Kann ich den Tagessatz des Kindes am Umgangs-WE mit beantragen?
6. Was bringen mir höhere Wohnkosten durch die temp. Bedarfsg.?
7. Wie sieht es mit Fahrtkosten zur Arbeit und zurück aus wenn man nur ein Fahrrad hat?
8. Wenn an einem WE die KM das Kind bringt und holt? Muss ich die Umgangskosten zurückzahlen? Wer überprüft das?
9. Sollte man überhaupt titulieren? Vielleicht rechnen die bei der Arge ja meinen KU einfach so an. Nicht schlagen bitte! : )
10. die Frage kommt bestimmt kurz nachdem ich den PC runtergefahren hab. : )
Danke im Voraus
Gruß
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