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  Bausparvertrag fürs Kind gekündigt, Scheidung stockt
Geschrieben von: Lelja - 09-01-2014, 01:29 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (100)

Hallo, ihr lieben!!! Ich brauche einen Rat.

Folgende Situation:

Mein Freund ist seit 2 Jahren getrennt, Scheidungsantrag wurde im Dezember 2012 gestellt. Er zahlt Unterhalt für 3 Kids 2x11 und 1x16 Jahre alt (dynamische zeitlichunbegrenzte JA Titel), zahlt das Haus ab (wo natürlich seine Ex mit Kids residieren), zahlt zum glück momentan kein Trennungsunterhalt, da er nicht mehr leistungsfähig ist. Seine Ex arbeitet aufgrund ihre "Erkrankung" nicht.

Und jetzt zum Problem:
Für das ältere Kind wurde etwa gleich nach der Geburt ein Bausparvertrag gemacht, der auch aufdem Namen des Kindes lief. Etwa 2 Jahre vor der Trennung wurde dieser Vertrag aus finanziellen Gründen der Familie gekündigt. Die Ex hat die Kündigung persönlich mitunterschrieben. Das Geld wurde auf das gemeinsame Konto, das im Minus war, gezahlt. Nun fordert die Ex die komplete Summe zurück, naturlich "zum Wohle des Kindes", und natürlich die Summe dazu, entstanden wäre, wäre der Vertrag weiterbezahlt ( ich meine die letzten 4 Jahren, also zum jetztigem Zeitpunkt). Die Foderungen sind momentan nur durch ihre Anwältin.

Fragen:
1. Darf sie die komplette summe fodern? (Sie hat die Schulden aufdem Konto auch verursach)
2. Darf sie überhaupt das fodern?

Ich bitte um Hilfe. Wir wissen nicht weiter.

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  Familiengericht: ist eine Rechtschutzversicherung nützlich?
Geschrieben von: Zubizareta - 08-01-2014, 23:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

und wenn ja, ist es glaubwürdig, wenn man nach den drei Monaten Wartezeit mit einem Beratungswunsch bei einem Familien-RA um die Ecke kommt?

Erfahrungen?

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  So weit so gut, aber was kommt dann??
Geschrieben von: ramses72 - 08-01-2014, 19:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo zusammen, hebe meine Geschichte hier schon in diversen Beiträgen erzählt, daher Kurzfassung: Bin getrennt lebend seit August letzten Jahres, Frau, Rumänin, in Ausbildung befindlich, ist ausgezogen. Wir haben zwei Kinder, welche wir im Wechselmodell betreuen, Mo-Mi bei mir und jeden zweiten Sonntag auch, den Rest bei ihr. Wir haben ins im Zuge einer Mediation bei einem Anwalt gütlich über alles geeinigt. Wir sind jetzt beide gleich arm und führen unser eigenes Leben. Die Ausbildung der Ex dauert noch 1,5 Jahre, dann befürchte ich, dass sie mit den Kinder wegziehen will, evtl zu ihrem neuen Partner (200 Kilometer weg) Im Moment ist es so, dass ich die Kinder ehr öfter habe als sie (Abweichungen zu o.g. Regel, haben wir auch im Mediationsvertrag so festgehalten) da sie mit Berufsschule sonst in Konflikt kommt. Ich habe Telearbeit und bin Mo, Mi, Fr. zu Hause. Die Kinder gehen bei mir am Ort weiterhin in den Kindergarten. An den Tagen, an denen sie bei der Ex sind (sie wohnt 40 km entfernt), werde sie gefahren. Meist ist es so, dann ich die Kinder von Mittwoch auf Donnerstag auch bei mir habe, und sie dann früh in den Kindergarten bringe, die Ex sie am Abend von dort abholt und mit zu sich nimmt. Die kinder sind gerade vier geworden. Grundsätzlich bin ich, im Vergleich zu vielen Fällen hier, recht zufrieden, aber ich habe Angst vor der Zeit wenn die Ausbildung der Ex beendet ist. Sie hat auch schon gemeint, dass die Einschulung definitiv wo anders stattfinden soll. Ich denke es wird wohl auf einen Kampf um das alleinige ABR rauslaufen. Wie würdet ihr euch verhalten, was kann ich tun, um meine Ausgangslage zu verbessern. Ich habe mit der Mutter eigentlich ein gutes Verhältnis und die Kinder lieben sie auch (bei ihr gibt es bedeutend weniger Regeln als bei mir, diese Unterschiedlichkeit hat auch die Ehe zum Scheitern gebracht), dennoch kann ich doch in eineinhalb Jahren nicht tatenlos zusehen, wie sie die Kinder mit in ein neues soziales Umfeld schleppt und ihnen ggf. nen neuen Papa vorstellt????

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  Auskunftspflicht der KM
Geschrieben von: Blumentopferde - 08-01-2014, 14:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Krieg an allen Fronten.
Neben der Unterhaltsabänderungsklage und dem 170er habe ich seit Jahren das Problem, dass ich keinerlei Informationen von meinen Kindern bekomme.

Der Eintrag des Users und meine Erfahrungen sind erschreckend gleich (sprechen die sich ab?):
http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...p?tid=7140

Von Seitens der KM kommt immer wieder selbige Antwort: "Ich bin nicht deine Sekretärin, du kannst nach Terminabsprache gerne vorbeikommen und dir das Zeugnis ansehen"

Sie und ihre RAtte erzählt auch überall rum, dass es kein Problem wäre dass ich Einsicht in die Zeugnisse bekommen würde und, dass ich jederzeit Umgang mit den Kindern haben könnte, jedoch nicht will bzw. die Kinder nicht wollen. BLA BLA BLA, kenn mer alles hier aus dem Forum (PAS): Zahl, halts Maul und bleibt sonst weg.

Wie muss ich bei einer Klage zur Auskunftspflicht vorgehen? Was muss ich beachten? Wo sind die Fallstricke?

Mein ANwalt meinte noch ich solle mit der Auskunftsklage abwarten bis die Abänderung und die Sache mit dem 170er durch iss, damit nicht 3 Verfahren gleichzeitig laufen und sich gegenseitig behindern. - IBYKUS? Rat?

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  Vaterschaftanerkennungsklage / Jugendamt / Schulden
Geschrieben von: tobi1983 - 08-01-2014, 02:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (284)

Hallo Zusammen,
ich weiß gar nicht wo ich anfangen soll, mir steht das Wasser bis zum Hals und kann nicht mehr ruhig schlafen seit einer Email.

Vor ~6 Jahren hatte ich eine längere Beziehung (dürften fast 3 Jahre gewesen sein) die ich irgendwann aber beendete. Heute flatterte mir eine Email in mein Postfach von meiner Ex in der steht dass ich eine 5 Jährige Tochter hätte und Sie mich auf Vaterschaftsanerkennung verklagen will, ausser ich gehe freiwillig zum Jugendamt.

Ich hab die Email bestimmt 20 mal gelesen und dachte es handelt sich um einen sehr schlechten und verfrühten Aprilscherz.

Auf die Rückfrage warum Sie nach 5 Jahren daherkommt, kam nur, das Sie die anderen "potentiellen" Väter angegeben und getestet hatte, ich ihr damals aber nicht einfiel und der Vater als "unbekannt" eingetragen wurde. Ein weiterer Tiefschlag wenn man erfährt dass Sie mit mehreren Typen fremdgegangen ist und das auch noch ohne Gummi...

Soweit so gut, ich hab mich inzwischen zwar etwas schlau gelesen was ich tun kann, aber viel ist das jedenfalls nicht.

Mein sekundäres Problem, ich habe Schulden und tilge die gerade. Zwar verdiene ich mit knapp 2000 Netto recht gut, aber mir bleiben gerade mal 450 Euro für den Haushalt übrig, der Rest wird von Miete (~400), Sprit (~200), Strom (~80, dank Almado! Ist aber ein anderes Thema), Telefonanschluss(~30) und Schulden(~640) aufgefressen. Die Schulden bilden sich aus einem "normalen" Kredit, Altlasten die ich zurückzahle und die größte "Belastung" ein Mitarbeiterdarlehen welches für einen Neuwagenkauf aufgenommen wurde. Ich brauchte einfach ein Auto das mich zuverlässig und kostengünstig in die Arbeit bringt. Es ist auch keine Nobelkarosse sondern ein Hyundai i20 als Reimport. Laut meinen Berechnungen komme ich mit diesem Auto und den Raten billiger als mit einem Gebrauchtwagen (die in der Regel 1-1,5 Jahre halten) und immer wieder Reparatur und Tüv verlangen (ich hab da einfach immer Pech gehabt) sowie Spritfresser sind.

Wenn ich von dem verbleibenden Geld noch Unterhalt zahlen muss, kann ich gleich daheim bleiben und einen auf Hartz IV machen.

Natürlich verstehe ich auch irgendwo meine Ex, da es den Unterhaltsvorschuss maximal 6 Jahre lang gibt. Jetzt braucht Sie eine neue Einnahmequelle. Anscheinend hat Sie auch immer noch keinen Job, da Sie mir schrieb Sie hat kein Geld von der Arge bekommen und kann daher das Kind nicht mehr ernähren. Geld für einen Telefonanschluss hat Sie offenbar aber noch. Man muss eben Prioritäten setzen Wink

Also meine Leidgenossen, wie soll/kann ich mich verhalten? Erstmal abwarten ist klar, ich werde nichts freiwillig unterzeichnen, vielleicht will Sie mir auch eins unterschieben. Soll ich warten bis Sie vor Gericht zieht?

Muss ich eigentlich die Summe zurückzahlen die der Staat im voraus geleistet hat? Da ich ja nichts von dem Kind wusste?!

Ich nehme nicht an, das es ein legales Mittel gibt den Unterhalt zu umgehen oder? Wie steht es bei z.b. einer Nadelphobie bzgl. der Blutabnahme? Hier habe ich etwas von einem Zwischenverfahren gelesen, allerdings gibt es ja heutzutage auch Speicheltests?!

Auch wurde ich hier nicht wirklich gefragt ob ich das Kind will (bzw. darauf hätte ich als Mann ja eh keinen Einfluss) und wenn man es genau sieht hat man mich um 5 Jahre mit meiner Tochter betrogen, sofern es denn meine ist. Ich finde das echt unfair vom Gesetzgeber... die Zeit gibt mir keiner zurück, Mitspracherecht hab ich auch keins aber zahlen ist in Ordnung.

Hoffentlich könnt ihr mir etwas Angst / Sorgen nehmen oder habt Ratschläge für mich sofern Sie nichts mit Suizid zu tun haben Wink

bye
Tobi

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  Elternzeit
Geschrieben von: Micha aus Bayern - 07-01-2014, 22:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo Väter,

ich bin auf euer Forum gestoßen und habe direkt eine Frage.
Ich bin seit geraumer Zeit geschieden und bezahle für meine Kinder Unterhalt. Aber weniger als den Mindestsatz da ich nicht genug verdiene. Nun bekommen meine neue Frau und ich ein Kind. Da meine neue Frau erheblich mehr verdient als ich, will ich in Erziehungsurlaub gehen. Eine Kündigung von meinem Chef würde ich ohne Probleme bekommen. Somit könnte ich auch arbeitslos sein. Wovon hätte ich mehr? Für meine anderen Kinder kann ich ja dann keinen Unterhalt mehr bezahlen. Der Unterhalt ist zwar betitelt, aber denn könnte ich ja dann ändern lassen.

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  Trennung und Kind
Geschrieben von: Ahmed - 07-01-2014, 15:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Liebe Leute,
ich komme mit meiner Partnerin leider nicht mehr klar, wir waren ca. 2 Jahren zusammen und haben ein Baby, der ca. 6 Monate alt ist....
Ich komme leider im Haushalt nicht mehr zurecht und fühle dass ich innerlich kaputt gehe...
Da wir ein Baby haben möchte ich hier folgende Fragen stellen, und um Unterstützung und Hilfe bitten:
Optionen:
1) Ich bleibe bei meiner Partnerin zusammen und verstelle mich und gehe auf Sie gar nicht ein und versuche dem Baby soviel väterliche Liebe zu geben wie möglich; dabei trenne ich mich von meinem sozialen Umfeld wie Familie, Freunde und gehe nur auf Ihren Freundeskreis und Bekanntenkreis ein.
2) Ich trenne mich von Ihr..Falls ich mich trennen würde, könnte ich das Kind auch bekommen?? Sie versucht sich nicht besonders auf das Baby zu kümmern und die Verantwortung auf Ihre Mutter zu übertragen, die von uns nicht weit weg wohnt und ständig bei uns auch zu Hause zu Besuch ist...
Ich kann diesen Zustand nicht ändern und muss dies so auch akzeptieren.

Unter welchen rechtlichen Rahmenbedingungen könnte, ich den Unterhalt für das Baby bekommen??

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  Unterhaltsklage bei ALG II
Geschrieben von: GeckoMan - 07-01-2014, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo,

heute flattert mir ein Verfahrenskostenhilfegesuch für ein Unterhaltsklage in´s Haus. Ich habe 3 Wochen Zeit Stellung zu nehmen. Letztendlich wird dies ja wohl gewährt werden, da Kind ja nicht vermögend. Wobei kürzlich Ex-Schwiegermutter verstorben ist und Sohn geerbt haben könnte. Zwar unwahrscheinlich, aber spielt das evtl. Erbe eine Rolle?

Hier die Vorgeschichte zur Klage

Ich hatte der RAtte damals mit Verweis auf §1605 BGB und 15 Bewerbungsanschriften geantwortet. RAtte zog daraus Rückschlüsse in Bezug auf Mehrfachbewerbungen, fehlende überregionale Bewerbungen, Teilzeit etc.
Diese habe ich als Spekualation zurückgewiesen, bei Fragen hierzu stünde ich ihm zur Verfügung.

RAtte behauptet nun weiterhin ich hätte mich nicht ausreichend bemüht (das darf er ja leider) diesen Schluss zieht er aus o.g. Bewerbungszeitraum von 18 Tagen ( dazu gelieferte 15 Bewerbungsadressen)

Wie geh ich jetzt am besten vor?
a. Ich bezieh weiterhin ALG II -> nicht leistungsfähig
b. eigener Titel beim Notar ? - allerdings befürchte ich, dass das JC dann Stress macht. Dazu gibt es ja verschiedene Meinungen.
c. zu KU verurteilen lassen und dann an´s JC weiter reichen ?

btw Kann ich für diese Klage PKH beantragen ? Würde das gerne von RA machen lassen, da ich anderweitig mit der ALG II Schikane nervlich kpl. ausgelastet bin.

Vielen Dank

PS: Bei Fragen, fragen Big Grin

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  NZZ berichtet aus der Schweiz: "Weniger Schutz für Ehefrauen"
Geschrieben von: steinlaus - 07-01-2014, 09:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (5)

Hi,
finde ich erfreulich, vermute aber, dass die angestrebten Reformen durch eine Frauenmehrheit per Volksabstimmung abgeschmettert werden. Interessant ist uebrigens, dass hier ein SVP-Vertreter (diese Partei wuerde in Deutschland vermutlich vom linken Mainstream als "rechtspopulistisch" oder "rechtsextrem" bezeichnet) fuer das schnelle Ende des nachehelichen Unterhalts plaediert. Der SVP wird normalerweise nicht nachgesagt, dass sie die Axt an ueberholte Rollenbilder legt.
Viele Gruesse
SL

http://www.nzz.ch/aktuell/schweiz/wenige...1.18215869

Einige Zitate:
"Sie empfinden die bundesgerichtliche Rechtsprechung, wonach einer Mutter eine teilzeitliche Berufstätigkeit erst zugemutet werden kann, wenn das jüngste Kind zehn Jahre alt ist, als überholt und Ausdruck eines veralteten Rollenbilds. Der Bundesrat hat Verständnis für diese Kritik. So hat er sich für einen Vorstoss von Nationalrat Sebastian Frehner (svp., Basel-Stadt) ausgesprochen, der verlangt, dass Mütter vollständig für sich selber aufkommen müssen, wenn das jüngste Kind drei Jahre alt ist. "

"Claudia Giusto betrachtet die Entwicklung eher mit Skepsis. Den Müttern werde mit Kinderbetreuung und Teilzeitberuf schon heute sehr viel aufgebürdet, meint sie. Schaffe man den nachehelichen Unterhalt ab, setze dies eine Belastbarkeit voraus, die nicht alle Frauen besässen."

Der letzte Satz ist einfach wunderbar....

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  Unterhaltsanspruch mit Schuldschein gegenrechnen ?
Geschrieben von: Heiratsphobiker - 06-01-2014, 19:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (41)

Hallo !
Nach langjähriger Beziehung wird´s ernst: meine Freundin möchte heiraten und ein Kind von mir bekommen.

Gegen die romantische Seite der Ehe habe ich nichts einzuwenden, gegen die rechtliche hingegen schon, so dass ich von dieser Idee wenig begeistert bin, ich es meiner Freundin zuliebe aber durchaus wagen möchte, zumal ich kein schlechtes Gefühl für unsere Zukunft habe.

Sollte es aber dennoch schief gehen, sind wir uns einig, dass ich im Scheidungsfall lediglich Unterhalt für das Kind zahlen werde und sie für ihren eigenen Lebensunterhalt sorgt.

Per Ehevertrag ist sowas ja nicht zu regeln, da es offensichtlich in den Kernbereich des Unterhaltsrechts fällt, ganz zu schweigen vom Altersvorsorgeausgleich und anderen Spitzfindigkeiten des Scheidungsrechts.

Was kann ich also tun, um mich zumindest ein wenig abzusichern, falls zu der o.g. Vereinbarung plötzlich eine "Gedächtnislücke" besteht ?

Gibt eine abstrakte Absicherungsmöglichkeit ?

Ich denke da etwa an einen Schuldschein.

Ich habe meiner Freundin bisher ihr Leben und ihre Ausbildung finanziert, überschlägig sind das ca. 50.000 Euro, die nicht von ihr zurück haben möchte.

Nun überlege ich aber, mir über diese 50.000 Euro von ihr ein Schuldanerkenntnis (ohne irgend einen Verweis auf den Ehevertrag mit der modifizierten Zugewinngemeinschaft) unterzeichnen zu lassen.
Es soll für mich im Scheidungsfall eine Absicherung darstellen, sofern sie abweichend zu unserer Vereinbarung doch Unterhalt für sich verlangen sollte.

Wäre diese abstrakte Forderung eine einigermassen gute Absicherung für mich für den Fall der Fälle ??


Zu unserer Einkommenssituation:
Sie: netto 1.500 Euro p.m. (ohne Vermögen)
ich: netto 3.000 Euro p.m. + Einkünfte aus Kapitalvermögen ca. netto 1.000 Euro p.m.

Der pfändbare Betrag bei 1.500 Euro Monatseinkommen liegt bei Unterhatspflicht für 1 Person bei 30,83€ ;-))
Isofern würde eine Vollstreckung ins Leere laufen.
Aber inwiefern würde eine etwaige Unterhaltszahlung (Trennungsunterhalt bzw. Betreuungsunterhalt) von mir an sie berücksichtigt ?????
Mein Ziel ist eine Neutralisierung ihrer etwaigen Unterhaltsforderung durch meine Schuldscheinforderung.

Freue mich über kontruktiv-sachliche Gedanken zur Problematik.

Viele Grüße,
HP

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