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  Altersvorsorge bei KU
Geschrieben von: eve1510 - 17-12-2013, 15:03 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen!

Ihr habt mir echt schon viel weiter geholfen. Jetzt hab ich allerdings doch nochmal eine Frage.

Kann man die 4% für die Altersvorsorge komplett anrechnen oder muss man dazu spezielle Nachweise haben?

Mein mann hat eine Altersvorsorge in die er momentan 60 Euro im Monat zahlt. Die 4% werden ja vom Jahresbruttoeinkommen berechnet. Somit hätte mein Mann Anspruch auf ca. 130 Euro im Monat. 60 hat er ja schon angerechnet bekommen. Bleiben noch ca. 70 Euro.

Mein Mann legt sich jeden Monat per Dauerauftrag 100 Euro zur Seite. Kann das als private Altersvorsorge geltend gemacht werden???

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten.

Lg

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  Umgang
Geschrieben von: misterxx - 16-12-2013, 20:01 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (16)

Hi

bei mir ist alles ziemlich schwierig und ich bitte um eine nette antwort....mein ziel ist das ich kontakt/umgang zu meinem Sohn habe....


mein kind ist am 14.7.2013 geboren. ich als vater erfuhr es von der mutter jedoch erst einen monat danach per telefon wo sie mir mitteilte das sie meinen namen dem jugendamt angegeben hätte und die sich bei mir in nächster zeit melden würden...

jegliche kontaktaufnahme von mir zur mutter wurde von der mutter unterbunden und ich bekam von ihr entweder eine sms oder eine email mit dem wortlaut "lass mich in ruhe"...Sad

bis heute habe ich nicht einmal ein bild von meinem sohn.....SadSadSadSad

ich habe sie nie gestalkt sondern seit februar seit ich wusste dass sie schwanger ist in einem 2 wöchigen turnus ihr eine email oder sms geschrieben und nur gefragt wie es ihr so gehen würde...

ich bekam seit der geburt unseres sohnes kein bild von ihr zugeschickt trotz meiner nachfrage und auch sonst keine infos...

heute war ich auf dem jugendamt und gab eine vaterschaftsanerkennung ab, dort erfuhr ich dass sie meine vaterschaftsanerkennung wohl nicht akzeptieren wird und diese nicht unterschreiben wird...dies sagte mir eine frau von der beistandsschaft.....


was kann ich tun wenn ich kontakt zu meinem sohn will...

ist es möglich als hartz 4 empfänger( der in einer umschulung ist...) prozesskostenhilfe zu beantragen und im besten fall eine vaterschafsanerkennung vor gericht + mehr (sorgerecht...) durchzuboxen....??? was muss ich dafür tun...???


(ich tue dass nicht für mich sondern für meine krebskranke mutter die gerne mal ihren enkel sehen würde...)
HuhHuhConfusedConfusedConfused


grüße
florii

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  Heidelberger Konferenz: Internationale Unterhaltsrealisierung in der EU und weltweit
Geschrieben von: p__ - 16-12-2013, 11:46 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Riesiger Aufwand und endlos Geld wird in den Fetisch gepumpt, grenzenlos Unterhalt abzukassieren. Im März dieses Jahres gab es eine grosse Konferenz dazu: "230 Fachleute aller mit Unterhalt befassten Akteursgruppen aus 43 Ländern rund um die Welt zur Internationalen Unterhaltsrealisierungskonferenz 2013 in Heidelberg eingefunden: Richter/innen, Anwält/inn/en, Behörden- und Regierungsvertreter/innen, Professor/inn/en, Vertreter/innen der Privatwirtschaft etc.". Wie üblich unter Juristen (denn es sind alles Juristen, egal welches Titelmäntelchen) geht es immer nur ums maximale abkassieren, nie ums erwirtschaften. EU-gefördert!

http://www.dijuf.de/internationale-heide...-2013.html

Grosses wird angekündigt: "Wenn wir einen Blick in die Zukunft wagen, so können wir bereits verraten, dass ein internationales Unterhaltsrealisierungsnetzwerk entstehen und wachsen wird, welches Grundlage einer effektiven und zielführenden Umsetzung der geschaffenen Rechtsinstrumente sein wird. Als Plattform dieses Netzwerkes und all derer, die sich beruflich dem Unterhaltsrecht widmen oder von der Materie privat betroffen sind, wird eine Webseite geschaffen werden, die als erster Anlaufpunkt dabei behilflich sein wird, den ersten Schritt in die richtige Richtung zu gehen."

In der Familienrechtszeitung ist nun ein grosser Beitrag dazu erschienen und auch sonst tippen die gutbezahlten Juristen heftig auf den Tastaturen. Viele Workshopthemen sind online, z.B. "Praxisprobleme des Haager Protokolls 2007", "Strenge Beschränkungen im Haager Unterhaltsübereinkommen 2007 und in der EU-Verordnung 4/2009: Gibt es einen Ausweg?", "Erfahrungen der schweizerischen Zentralen Behörde", "Gerichtsstandsvereinbarungen in Unterhaltssachen" und schliesslich die Forderungen des Schlusspapiers.

Die Vorschläge darin bedeuten ein Ermächtigungsgesetz jenseits aller Bürgerrechte. Man fordert Abschaffung aller Datenschutzreste, sollten sie irgendwie dem grossen Ziel hinderlich sein, möglichst radikalen Unterhaltsdurchgriff zu realisieren. Man fordert Einführung europaweiter Suche nach Schuldnern. Man fordert "globle Netzwerke" mit weiten und tiefen Verästelungen, man fordert Geld und Material und technische Systeme, man kündigt Bücher und Publikationen an, man möchte Werbung machen, man möchte die Öffentlichkeit manipulieren damit sie weltweiten Unterhaltswahnsinn leichter akzeptiert, schliesslich geht es ja um "lives of children and their emotional, physical, spiritual and moral well-being". Hallejuja, ihr vollgefressenes staatsbezahltes Lügenpack!

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  Erneut angezeigt...
Geschrieben von: OfellO - 13-12-2013, 10:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo zusammen,

hab mich nun auch angemeldet nachdem ich mal wieder selbst Betroffener der staatl. Verfolgung bin und diesmal etwas anders machen möchte.
Von diesem Beitrag erhoffe ich mir Ratschläge zur weiteren Vorgehensweise. Ich muss mich diesem Thema endlich stellen, weiß aber nicht wie. Zunächst schreibe ich mir mal alles von der Seele und schaue, welche Sichtweise Aussenstehende haben. Da hier 11 Jahre aufgearbeitet werden bitte ich um Verständnis für den langen Text.

Bin 2002 ungewollt Vater geworden, war damals 21 und mit der KM nur wenige Wochen zusammen. Als mir die KM seinerzeit sagte, dass sie ein Kind erwarte habe ich ihr geraten es nicht zu bekommen, da weder Sie noch ich in gesicherten Verhältnissen lebten (beide zu jung und unerfahren, beide kein Geld, beide keine Ausbildung, beide kein Job). Weiterhin teilte ich ihr mit, dass ich ihr zwar nicht verbieten könne das Kind zu gebären, jedoch müsse Sie es allein versorgen falls Sie es bekommen möchte. Damit war die KM einverstanden.
In der Schwangerschaft habe ich mich getrennt.
Heutzutage ist die KM verheiratet und hat mittlerweile 3 Kinder von 3 Männern.
Kurz nach der Geburt ging es dann los: Vaterschaftsfestellungs- und Unterhaltsklage (d.h. gerichtl. Anordnung der Blutentnahme, Familiengerichtstermin).
Die Klage ergab, dass ich zu 99,9% der Vater bin und im weiteren Verlauf trotz Erwerbslosigkeit zu 100% des Regelbedarfs nach DD-Tabelle verurteilt wurde.
Das Kind habe ich bis heute nie gesehen. Da ich keinerlei Bezug zur KM oder zum Kind habe wurde auch die ersten 6 Jahre kein Unterhalt gezahlt.

2005 wurde ich zum ersten Mal wg. §170StGB rechtskräftig verurteilt zu 6 Monaten Haft, die zur 3-jährigen Bewährung ausgesetzt wurden. Ohne Verteidiger. Rein,Urteil,raus - Sache von 20 Minuten. Ich verlies das Gericht ohne Geldstrafe, ohne Sozialstunden, ohne Bewährungsauflage. So gesehen keine wirkliche Strafe für mich, Geldstrafe hätte mich wesentlich härter getroffen.
Weiterhin Kopf in den Sand gesteckt und kein Unterhalt gezahlt. Die KM erhielt Unterhaltsvorschuss und Hartz4.
Kurz nach Ablauf der Bewährungsstrafe dann 2008 das gleiche Spiel, erneut Anzeige, erneut Verurteilung. Die Bewährung wurde diesmal auf 5 Jahre (bis Anfang 2013 also) festgesetzt.
Wieder habe ich nicht das Gefühl gehabt bestraft worden zu sein.
Aufgrund des halbjährigen Verfahrens mit zwei Terminen und der erst kürzlich abgelaufenen ersten Bewährung riet mir mein Anwalt damals aufgrund meines Einkommens von etwa 1500€ 55€ monatlich Unterhalt zu zahlen. Dieser Betrag wurde vom Richter und Staatsanwaltschaft als angemessen erachtet. Verurteilt wurde ich trotzdem für die Monate vor Klageerhebung, aber die zweite Verurteilung wurde wenigstens auch zur Bewährung ausgesetzt. Dank Job und guter Sozialprognose wurde ich also nicht ins Gefängnis gesteckt.

2008 hatte ich in etwa 200€ weniger Einkommen wie heute (allerdings auch weniger Miete und berufsbedingte Aufwendungen), der Unterhalt von 55€ wurde seitdem regelmäßig/lückenlos gezahlt.
Anfang 2013 endete der Anspruch der KM auf Unterhaltsvorschuss. Sie hat dann eine Beistandschaft eingerichtet.
Der Beistand hat mich kontaktiert und Einkommensnachweise gefordert.
Da ich im Jahr zuvor erst Nachweise erbracht habe, habe ich dies abgelehnt. Daraufhin hat der Beistand sich die gewünschten Daten ohne mein Wissen direkt beim Arbeitgeber eingeholt und eine Neuberechnung des Unterhalts vorgenommen, sprich Jahreseinkommen geteilt durch 12 minus 5% pauschal Abzug.
Zudem noch Drohung mit Anzeige nach §170StGB und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen wegen mittlerweile knapp über 6000€ rückständigem Unterhalt. Meine Ausführungen was ich alles zahlen muss, meine Gesamtschuldenlage und persönliche Verhältnisse interessieren den Beistand nicht, er hat sein 11 Jahre altes Urteil und will vollstrecken wenn ich nicht nach seiner Pfeife tanze.
Daraufhin habe ich seit Mai diesen Jahres monatlich widerwillig und eingeschüchtert den Mindestunterhalt gezahlt (272€, obwohl seit seiner Berechnung 290€ plus mindestens 29€ Schuldentilgung, also insgesamt 319€ fällig wären).
Klingt nicht nach viel Geld, ist es aber für mich. Ich lebe in einer Großstadt und die Mieten sind enorm (ein Drittel des Einkommens geht für Miete drauf), dann weitere berufsbedingte Aufwendungen, Strom,Tel,Auto,etc. pp, kein Luxus, keine Urlaube, keine Altersvorsorge....nur überleben.
Da bleibt nach Abzug der laufenden Kosten und Unterhalt nurnoch maximal der H4-Regelsatz zum Leben. Dazu "verdammt" zu sein buckeln zu müssen für eine Person, die ich garnicht kenne...da komme ich nicht mit klar.
Schon garnicht, wenn mir trotz Vollzeitarbeit bei einer Pfändung nach $850d ZPO nurn Tausender bliebe.

Und gestern fische ich wieder eine Vorladung wg. §170 StGB aus dem Briefkasten, soll mich bei der Polizei äußern.
Ich fass es nicht, so gehts nicht mehr weiter.
Tatzeit soll der Vormonat sein indem ich die erste Zahlung ans JA sendete.

Anderes Thema ist meine Gesundheit, habe eine chronische Krankheit, die mir zuweilen auch KH-Aufenthalte beschert, zuletzt im Mai.Passenderweise kam im November noch die betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsplatzes hinzu. So werde ich vermutlich bedürftig genug sein pflichtverteidigt zu werden falls Klage erhoben wird.
Im Moment is die "Kacke also richtig am Dampfen": Gesundheit mau, Job weg und wieder ein Verfahren anhängig.

Ich möchte das nun alles aufarbeiten, aber wo anfangen?

Zum Thema Gesundheit würde ich mir gern bescheinigen lassen, dass ich aufgrund psychischer und chronischer physischer Leiden nur bedingt erwerbsfähig bin. Wie stellt man das an?

Beruflich habe ich aufgrund der Aussicht auf Pfändung und derzeitigem Gesundheitszustand keine Motivation mehr mir wieder einen gutdotierten Job zu suchen.
Zumindest nicht bevor ich aufgrund von etwa 25k € Schulden in der PrivInso bin.
Und wie siehts strafrechtlich aus, wird bei einschlägiger Vorstrafe bei erneuter Verurteilung Gefängnis fällig oder ist die Uhr nach Ablauf der Bewährung wieder auf null?

Bitte helft mir...

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  Klageentwurf Umgangsregelung
Geschrieben von: resistance01 - 12-12-2013, 19:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Bitte sagt mir doch mal, was Ihr von angehängtem Entwurf haltet.
Bin für jeden Hinweis dankbar.
Danke! Smile



Angehängte Dateien
.pdf   131212 Klageentwurf.pdf (Größe: 203,99 KB / Downloads: 51)
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  Titulierung des Kinderunterhaltes
Geschrieben von: Joggl63 - 12-12-2013, 18:50 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Hallo

Ich brauche Hilfe

Im November musste ich einen Titel unterschreiben, meine Ex forderte keinen Aufschub auf 01.2014 wegen geringeren Nettoeinkommen.

Nach der Beschreibung die auf eurer Seite ist bin ich zu meinen Notar gegangen, das ist voll in die Hose gegangen.

Beim Notar:
Das einzige was akzeptiert wurde, eine zeitliche Begrenzung, wegen Steuerklasse und geringeren Nettoeinkommen ab 01.2014.
Auf eine Verpflichtungserklärung wie in Mustertext hat er sich nicht eingelassen, dies wäre kein Titel oder wie gefordert: Titulierung des Kinderunterhaltes.

Abgelehnt wurde:
- Auf mindestens 90 % des ausgerechneten Unterhalts
- Meine chronische Herzkrankheit die 2014 zu längeren Verdienstausfällen führt und auf längerer Zeit das Nettoeinkommen vermindert.
- Auch das ich den Titel so erstellen kann wie ich es für richtig halte, wer nicht damit einverstanden ist kann den Gerichtsweg wählen.
Muss eigentlich in den Titel mein Nettoeinkommen und die Berechnung Düsseldorfer Tabelle für den Kindesunterhalt stehen?

Der Titel hat beim Notar 91 € gekostet.

Das selbe soll ich im Januar.2014 wiederholen.

Danke

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  Ausgleichswert nach §18 VersAuslG
Geschrieben von: Knecht - 11-12-2013, 15:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Hallo zusammen,

ich habe folgende Frage:

Der Ehezeitanteil der o.g. Versicherung beläuft sich zum Ehezeitende 30.09.2013 auf 538,35€. der Ausgleichswert beträgt 269,19€.(korrespondierende Kapitalwerte)
Da der Ausgleichswert im Sinne des Paragraphen 18 Versorgungsausgleich geringfügig ist, ist das Anrecht unser Erachtens gemäß Paragraph 18 Absatz 2 nicht auszugleichen.

Was hat das zu bedeuten? Ist das normal? Und warum wurde ich über den Antrag nicht in Kenntnis gesetzt?

Kann mir jemand dazu eine sachdienliche Antwort geben?

Viele Grüße

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  Abholung im Kindergarten
Geschrieben von: Fin - 08-12-2013, 23:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (123)

Hallo zusammen,

ich habe eine grundsätzliche Frage. Zwar ein nebensächliches Thema, aber vieleicht ist es ja auch für anderen Väter interessant, um sich positionieren zu können:

Gemeinsames Sorgerecht. Umgangsbeschluss für jedes 2. Wochenende und jeden Mittwochnachmittag von 15 bis 19 Uhr.

Das eingebettet in eine hochstrittige Trennung, die unseren Sohn leider ziemlich belastet. Erfreulich gut getan hat es ihm, im Kindergarten einen neutralen Ort zu finden.
Das hat sicherlich auch darum gut geklappt, weil die Kindergärtnerinnen sich erfreulich neutral verhielten. Die haben sich einfach aus dem Konflikt rausgehalten und darauf konzentriert, wie es dem Kind geht.

Wenn ich ihn zum Umgang abholte, dann kam ich meist zwischen 14:40 und 14:50 Uhr in den Kindergarten. Also 10 oder 20 Minuten vor dem gerichtlich festgelegten Umgangsbeginn.
War nie ein Thema. Der Kleine freut sich erstmal, wenn er mich sieht, will meist irgendwas erzählen oder zeigen, klettert auf mir rum, wenn ich ihn anziehen will, seine Freunde belagern mich, die Kindergärtnerin wechselt mit mir ein paar Worte, usw.
Unterm Strich kamen wir kaum jemals früher als 15:00 Uhr raus. Meist eher später.

Vor einem Monat stand ein Wechsel des Kindergartens an. Abholzeit bislang auch kein Thema. Bis letzte Woche die Leiterin als Betreuung da war:

"Sie sind zu früh, Herr Fin. Sie wissen, wir haben unsere Anweisun...also ich meine, ihre Exfrau hat dieses Gerichtsschreiben hinterlegt."

"Der Umgangsbeschluss?"

"Ja, daran müssen wir uns halten."

"Keine Sorge. Ein Umgangsbeschluss bedeutet nicht, dass Kind und Vater sich ausserhalb der Umgangszeiten nicht sehen dürften."

"Nein, nein, nein! In Zukunft klingeln Sie nicht früher als 15:00 Uhr an unserer Tür. OK?"

Der letzte Satz kam in erstaunlich scharfem Ton. Ich werde die gute Frau um ein persönliches Gespräch bitten. Insbesondere möchte ich ihr vorschlagen, sich neutral zu halten.

Vorher möchte ich mich aber informieren, ob ich die Sachlage richtig sehe. Nicht, dass ich ihr Unrecht tue.
Nach meinen Infos ist es so:

Familienrechtliche Beschlüsse sind nicht öffentlich und nur für die Parteien bindend. Also nur für mich und meine Ex.
Für andere Personen kann der Beschluss nicht bindend sein, weil sie keinerlei Berechtigung haben, sich in Umgangsfragen einzumischen - und damit auch keine Verantwortung dafür tragen können, dass der Beschluss umgesetzt wird.

Ich kann mich da beispielsweise an unsere Umgangspflegerin erinnern. Gleich als das Gericht beschlossen hatte, dass sie eingesetzt wird, hab ich sie angerufen - aber sie meinte, bis sie aktiv werden darf, müsse sie noch ein bis zwei Wochen warten, bis die Rechtspfleger ihre Tenorierung ausgestellt und ihr zugeschickt haben. Vorher dürfe sie gar nichts.

Insofern gehe ich davon aus, dass auch der Kindergarten sich nicht in Umgangsfragen einmischen darf.
Wenn ich unseren Sohn um 14:50 Uhr mitnehme, darf die Kindergärtnerin natürlich meine Ex informieren - und die kann dann ein Ordnungsmittel gegen mich beantragen, weil unser Sohn mich 10 Minuten länger sieht, als beschlossen. Aber mehr darf der Kindergarten aus meiner Sicht nicht.

Im Gegenteil geht aus meiner Sicht der Kindergarten auf Kollisionskurs mit dem Sorgerecht der Eltern, wenn er ein Elternteil anweist, nicht vor einer bestimmten Zeit in den Kindergarten zu kommen, weil es einen Umgangsbeschluss gibt.

Sehe ich das richtig?

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  Standardthema: Kind will nicht mehr zurück
Geschrieben von: webmin - 08-12-2013, 00:39 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (70)

Nachdem ich mir den Umgang mit meinem Kind mühsam erkämpft habe, ein paar Ereignisse in jüngster Zeit.
Habe Gem SR und das Umgangsrecht das 4,5 J. alte Kind im 14-Tage Rythmus von Fr. Nachmittag bis Samstag Abend bei mir zu haben.
Zwischenzeitlich hatte sich Exe bereit erklärt (Sonderfall) dass das Kind auch den Freitag dazwischen bei mir sein darf.
Mittlerweile hat sich die KM dazu entschossen, diese Vereinbarung aufzukündigen.
Das Kind spürt seit dem die lange Zeit, die es nicht bei mir sein kann.
Seit dieser Zeit werden die Abschiede schwieriger, muss mich selbst fast zu Ars** machen, die KM in allen Tönen loben.
Ich musste ihn des Öfteren unter dem Arm zappelnd bei der Mutter auf Kindersitz schnallen.
Seit dem die KM es hautnah miterlebt (z.B. nach 14-Tägige Rückkehr vom Urlaub) dass das Kind überhaupt Notiz von ihr nimmt, es definitiv nicht mit ihr nach Hause will, versucht sie alles, den Vater schlecht zu machen.
Ich habe es mir immer zur Aufgabe gemacht, dem Kind eine Konfliktfreie Zone zu bieten, damit er sich immer bei mir wohl fühlt.
Dieses WE war alles anders:
Das Kind war sehr Anhänglich(mehr wie sonst) und abends bei mir im Arm:
Papa, wie kann ich Mama umbringen? (wirklich Origialworte), sie soll einfach weg!
Ich habe ihm ruhig erklärt dass man so etwas nicht macht......u.s.w. und so fort.
Kind sagte dann: warum kann ich nicht immer hier sein?
Auch das erklärte ich ihm Kindgerecht.
Wir hatten dann eine gute Zeit, bis ich ihn langsam darauf vorbereiten wollte dass Mama gleich kommt.
Kind fing bitterlich an zu weinen, ich konnte ihm die Jacke nicht anziehen.
Ich packte ihn dann erst ohne Jacke als dann schon die KM hupte.
Ich legte dann seine Jacke ganz einfach als Umhanh um und ging mit ihm hinaus.
Es strampelte und weinte.
Es schlug auf seine Mama ein. Sie schrie mich an, was ICH wohl mit dem Kind gemacht habe.
Sie schrie herum, warum seine Jacke nicht an ist.
Nach mehrfachen Versuchen gab ich auf, es auf den Kindersitz zu plazieren, da die Gewalt schon zu hoch war.
KM forderte mich energisch auf es noch einmal zu versuchen.
Nun schrie es wie am Spieß, als die KM dann meinte ich würde ihm Mißhandeln.
Ich liess sofort ab und sagte: Na, dann seh mal zu wie du ihn ins Auto bekommst.
Ich ging einfach weg. Das Kind wurde von der KM festgehalten, bis es sich losriss und sich hinter mir versteckte.
Nach einigen vergeblichen Versuchen der KM, das Kind in den Sitz zu loben, fragte ich das Kind ob es einverstanden wäre wenn ich mit in das Auto steigen würde, willigte es sofort ein.
Ich konnte es ohne Widerstand auf dem Kindersitz anschnallen, machte seine Tür zu, wollte vorn einsteigen, da fuhr sie mir fast über die Füße und verschwand. Das Kind fing sofort an zu schreien und schaute mir noch ein paar Meter hinterher...............
Es ist jetzt 4,5 Jahre alt, wie soll es weitergehen?
Die Gründe, warum das Kind gegen die KM eingestellt ist, würden mich hier verraten, aber gern per PN.

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  Pass Visa Vermerke neigen sich dem Ende zu
Geschrieben von: asianfreak - 07-12-2013, 05:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Ich lebe seit über 4 jahren in chiang mai thailand. Men pass geht noch bis 2018. Durch die vielen visa stempel neigt sich der pass langsam dem ende zu. Nach deutschland kann ich nicht da ich wegen aufenthaltsermittlung gesucht werde. Was soll ich nun tun?

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