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  Für Rückkehrer nach Deutschland
Geschrieben von: messifressi - 03-09-2010, 02:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo gleichgesinnter,

mit regem Interesse habe ich deine Beiträge gelesen - entschuldige wenn ich altbekannte Fragen frage.

Ich bin unterhaltspflichtig, es besteht kein Unterhaltstitel, arbeite zur Zeit in Spanien, meine Adresse ist dem JA und Ex unbekannt, jedoch wissen diese dass ich mich in Stadt/Land befinde.

Frage 1: ich habe eine e-mail vom JA bekommen, juristischer Weg wird angedroht. kann man hier von einer rechtswirksamen zustellung sprechen? ich habe natürlich nicht geantwortet. solange ich nichts im briefkasten bekommen habe, kann ich mich doch "dumm" stellen, oder?

Frage 2: da ich in ein paar jahren wieder nach deutschland zurückkehren werde und in dtl eine meldepflicht existiert, kann das JA mich ausfindig machen - besteht so etwas wie ein "permanenter Suchauftrag"? muss ich dann rückwirkend Zahlen / habe ich Schulden gesammelt?

danke

Antwort gleichgesinnter

Servus,

zur Beantwortung deiner Fragen ist es wichtig, das du folgendes beachten musst. Du wirst wieder zurück nach Deutschland gehen und das ist gravierend und kann sich später in Deutschland negativ für dich auswirken.

Den Briefen/E-Mails vom JA muss man, auch in Deutschland, keine Beachtung schenken, wenn man nicht will, sie haben keine juristische Wirkung in dem Sinne, das sie jetzt pfänden können. Dazu müssen sie klagen.
Sie haben dich aber somit in Verzug gesetzt wenn sie klagen. Es gilt also das Datum des Briefes (email)für die spätere Unterhaltsfestsetzung.

Es besteht KEIN permanenter Suchauftrag, sowas nennt man Vermisstensuche, das gibt es aber nur, wenn man noch in Deutschland gemeldet ist und nicht auffindbar ist.

In Spanien hier braucht man, sofern man hier bleibt, im Moment absolut keine Angst zu haben wegen Unterhaltsschulden aus dem Ausland. Vollstreckungen aus dem Ausland werden in der momentanen Krise hier nicht durchgeführt und noch nicht mal bearbeitet.

Im Moment habe ich zu 18 vermeintlichen Unterhaltsschuldnern in Spanien Kontakt, die alle in Deutschland bei diesem Thema Schulden haben. Keiner wurde bisher behelligt.

Auch gibt es Deutsche, die hier eine zeitlang in Spanien gearbeitet haben und trotz Unterhaltsschulden in Deutschland wieder zurückgegangen sind, aber in eine andere Stadt. Durch die Meldepflicht sind sie aber bisher trotzdem meist noch nicht gefunden worden, das ist aber keine Sicherheit denn sie könnten trotzdem gefunden werden. Hier ist also Vorsicht geboten.

Bei mir ist es so, ich habe jetzt alles durch und die geben jetzt Ruhe. Dadurch, das sie wissen, das ich in diesem Forum hier jeden Schachzug von denen breitgetreten und kommentiert habe, haben sie natürlich ein besonderes Interesse gezeigt mich fertig zu machen. Ist ihenen jedoch nicht gelungen und sie sind kläglich gescheitert. Das ist aber nur deswegen so, weil ich hier bleibe und Deutschland für mich in der Weltkarte nicht mehr existiert.
Wer aber wieder zurückwill oder muss, der sollte vorsichtiger sein denn dort ist man wieder greifbar...

gleichgesinnter


----> Folgefragen messifressi

Folgendes Szenario...

Situation:
- im September 2010 wird in Dtl geklagt - ich werde nie ein Schreiben bekommen denn Sie haben keine Adresse von mir.
- ich bin ab 2013 wieder in Deutschland.
- in 2015 haben Sie mich in Deutschland gefunden.

Muss ich Prozesskosten/Anwaltskosten eines wohl noch laufenden Verfahrens fuer 5 Jahre zahlen (gibt es Verjaehrungsfristen)?

Schulde ich Unterhalt der letzten 5 Jahre seit Anfang der Klage 2010 oder faengt die Uhr der Unterhaltskosten erst mit der rechtswirksamen Zustellung der Klage in 2015 an? oder doch rueckwirkend auf 2013 da in diesem Zeitraum eine Vollstreckung nach deutschen Recht erfolgt haette koennen?

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  Schweiz: Index der Bundesgerichtsentscheide ab 1954
Geschrieben von: Petrus - 02-09-2010, 22:47 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Hier:
http://relevancy.bger.ch/cgi-bin/IndexCGI?lang=de

Wenn man zur Einstiegsseite navigiert, findet sich auch eine Übersicht auf die die Schweiz betreffenden EUGMR Entscheidungen. Die EMRK ist in der Schweiz direkt anwendbares Recht, womit praktisch der EUGMR die höchste Gerichtsinstanz darstellt. Im Unterschied dazu hat Deutschland sich lediglich verpflichtet, die EUGMR Entscheidungen anzuerkennen und Umzusetzen. In der Praxis hilft das aber nicht - die Schweizer mögen nichts weniger als die Einmischung ausländischer Institutionen in Schweizer Entscheidungen. Lediglich die Zahlung von Geld ist noch unbeliebter, weshalb das Schweizer Bundesgericht in der Regel Entscheidungen auf ihre Beständigkeit im Sinne der EMRK prüft, um Bussgelder zu vermeiden. Nützt aber nichts - die Statistik kann man hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4...sstatistik
Und die sagt aus, dass die Schweiz genauso viele unfaire Verfahren durchführt, wie die Bundesrepublik Deutschland, nämlich neun. Und das obwohl die Schweiz nicht einmal 10% soviele Einwohner hat.

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  Schweiz: BGE 117 II 353 - Kein Vorrang der Mutter bei Obhutszuteilung
Geschrieben von: Petrus - 02-09-2010, 22:31 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Art. 156 Abs. 1 aZGB, 274 Abs. 2 ZGB. Kriterien der Kinderzuteilung bei
Scheidung. Ein Vorrang der Mutter bei der Zuteilung von Kleinkindern ist in
jedem Fall dann zu verneinen, wenn das Kind seit seinen ersten Lebensmonaten neben der Mutter auch vom Vater intensiv betreut worden ist.
Das schliesst natürlich nicht aus, dass auch in anderen Fällen Väter gleichberechtigt berücksichtigt werden. Bedauerlich ist nur die Eltern zentristische Sichtweise der ganzen Angelegenheit - schliesslich geht doch ums Kindeswohl.

Eine gute Darstellung findet sich auch hier:
http://www.scheidungjetzt.ch/kinder/

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  Schweiz: BGE 131 III 553 Anhörung des Kindes
Geschrieben von: Petrus - 02-09-2010, 22:24 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

Art. 144 Abs. 2 ZGB. Im Sinne einer Richtlinie ist die Anhörung der Kindes grundsätzlich ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr möglich:
http://www.polyreg.ch/d/informationen/bg...I_553.html

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  Schweiz: Gesetzestexte und Rechtsgrundlagen
Geschrieben von: Petrus - 02-09-2010, 22:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Das Schweizer Pendent zum Deutschen BGB ist das ZGB (Zivilgesetzbuch).
Und das findet sich hier:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/index.html
Wer darin ein bischen liest, stellt schnell fest, dass die Gesetzte wunderbar neutral und menschenrechtskonform geschrieben sind. Die Probleme, besonders im Familenrecht (Zweiter Teil) ergeben sich im wesentlichen aus der ziemlich einseitigen Anwendung des Rechts zugunsten von Müttern mit Kindern. Das führt Regelmässig zu familiären Katastrophen - ein weites Feld. Ein besonders krasser Fall war ein Vater, der seinen Sohn abgöttisch geliebt hatte. Die Mutter bekam die Obhut und wollte dann den Vater loswerden, was in der Schweiz kein Problem ist - der Wille zur Ausgrenzung reicht bei der Mutter. Dann gab es ein letztes Besuchswochenende, dass der offensichtlich angeschlagene Vater nutzte, sich zusammen mit seinem Sohn vor einen Zug zu schmeissen.

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  Anrechnung der KV
Geschrieben von: solidario - 01-09-2010, 15:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hab leider keine konkrete Antwort gefunden.

Ich bin seit 3 Jahren privat versichert und habe dafür einen recht niedrigen monatlichen Beitrag gezahlt, da ich noch in der Ausbildung war. Jetzt habe ich meine Lehre beendet und stehe vor der Entscheidung ob ich weiter dort versichert bleiben möchte, natürlich zu einem wesentlich höheren Beitrag.

Da meine Ausbildung beendet ist, muss ich dem Jugendamt und dem Anwalt meiner Ex-Freundin meine aktuellen Vermögensverhältnisse übermitteln damit der KU und der BU berechnet werden kann. Ich versuche natürlich mein bereinigtes Nettoeinkommen so weit wie möglich nach unten zu drücken und ich denke eine teure KV wäre dafür gut geeignet.

Gibt es eine Obergrenze für den KV Beitrag der abgezogen werden kann oder nicht? Sofern es keine Obergrenze gibt, könnte ich ja weiterhin bei der privaten KV versichert bleiben und einen schönen Luxustarif nehmen Big Grin

Jemand eine konkrete Antwort für mich?

Beste Grüße,

solidario

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  Schützt Gütertrennung vor Supergau bei Scheidung?
Geschrieben von: Heinrich - 01-09-2010, 09:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Gütertrennung besagt ja, dass kein Zugewinn in der Ehe vereinbart wird.
Folglich müßte eine Gütertrennung dem Mann nützen.
Mich würde mal interessieren, ob die Richter bei einer Scheidung und Aufteilung des Vermögens in dieser Sache unterscheiden, ob eine Zugewinngemeinschaft, modifizierte ZG oder Gütertrennung vereinbart wurde?
Bei meiner Scheidung wurde dank meines Ehevertrages und Gütertrennung kein Versorgungsausgleich vorgenommen.
Gruss
Heinrich

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  Österreich: Unterhalt mit dem Umgangsrecht verknüpfen
Geschrieben von: lordsofmidnight - 31-08-2010, 12:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Die österreichische Justizministerin Bandion-Ortner hat sich noch weiter vorgewagt. Sie spricht sich dafür aus umgangsverweigernden Müttern der Kindesunterhalt eingefroren wird.

http://www.salzburger-fenster.at/redakti...plant.html

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  Diskussion zu: SchweiZausbruch
Geschrieben von: expat - 29-08-2010, 08:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

[Diskussion über diesen Beitrag: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=38104 ]

hallo nathan,

erst einmal herzlich willkommen in forum! schade dass es dir so ergangen ist und auch irgendwo mehr als bizarr, dass du als abgeschossener vater in der schweiz zwar auf der eine keinerlei rechte mehr hast, andererseits aber mit sehr erhöhten pflichten konfrontiert wirst. wenn jemand mit intakter familie beschliesst auszuwandern, dann ist es selbstverständlich, dass auch die kinder sich an die wirtschaftlichen verhältnisse im zielland anpassen müssen. ein bekannter von mir in bangkok - hier sind erstaunlich viele trennungsväter - hat mir mal aufgelistet was er im rahmen seiner scheidung an unterhalt für ex-frau und kind bezahlen musste und immer noch muss. das ist wirklich gnadenlos, zumal dessen ex-frau selbst einen guten job hat und nicht schlecht verdient. sie wollte übrigens die scheidung. für normalverdiener - also jemanden der so um den statistischen durchschnittlohn verdient, ist die ehe wirklich ein himmelfahrtskommando. kein wunder dass heute vorwiegend die asozialen und die höheren schichten familien gründen.

praktisch vogelfrei zu sein, weil man sich nicht zum wohle der ex-frau die eigentlich nichts mehr mit einem zu tun haben möchte die gesundheit auf der arbeit ruiniert, das ist schon ein starkes stück. hier in thailand passieren viele krassen sachen, aber derartige abzocken wie in mitteleuropa im rahmen von unterhaltsgeschichten gibt es hier nun doch nicht. wenn es in thailand mit der madam auseinandergeht, kann man maximal alles verlieren was man hat. wenn es in europa zur trennung kommt, kann man zusätzlich auch noch das meiste von dem verlieren was man in den nächsten 20+jahren noch erwirtschaften wird.

gruss und alles gute auch weiterhin im neuen land,

expat

[Diskussion über diesen Beitrag: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=38104 ]

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  Keine Info über eigenes Kind
Geschrieben von: DerSchmidt - 26-08-2010, 09:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo Väter,

was kann ich eigentlich machen wenn ich keine Info über Gesundheit etc. von meinem eigenen Kind bekomme?!Die KM schaltet auf sturr.

1.Jugendamt?
2.Familiengericht?
3.einstweilige Verfügung?

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