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| Einvernehmliche Lösung mit Exe |
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Geschrieben von: DerSchmidt - 08-08-2010, 15:16 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo Leidensgenossen,
habe heute mal wieder versucht eine einvernehmliche Lösung mit der Exe zu finden. Aber sie ist nichtmal drauf eingegangen, sie läßt es lieber über die Behörden laufen und bekommt schlussendlich weniger als ich ihr angeboten habe. Wie doof und sturr kann man sein?
Ein weiterer Resignierter
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| Erstausbildung |
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Geschrieben von: DerSchmidt - 07-08-2010, 09:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo Väter,
weiß jemand wie es sich verhält wenn die Erstausbildung ein Studium ist. Sind bei einem Bachelorstudium dann drei Jahre Erstausbildung und beim Examen 4,5 Jahre Erstausbildung?!
Hintergrund ist, dass ich Jura studieren will und mit dem Bachelorabschluss kann ich nichts anfangen, der Master baut darauf auf, aber entspricht ja quasi einer Zweitausbildung. Ich befürchte, dass sich das JA dann nach drei Jahre meldet und meint ich solle die Ausbildung abbrechen, um die volle Leistungsfähigkeit zu erbringen.
Danke für Eure Hilfe
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| Sorgerecht - klagen oder warten? |
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Geschrieben von: sorglos - 06-08-2010, 00:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (62)
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Nach der Entscheidung werden sich viele fragen, ob sie nun klagen sollen - oder noch auf die neue gesetzliche Regelung warten sollen?
Evtl. wäre es auch sinnig, zuerst mal einen "letzten Einigungsversuch" zu machen und die Mutter schriftlich aufzufordern oder zum Termin zu einer Sorgeerklärung beim Jugendamt zu bitten?
Erste Pressemleungen gibt es jedenfalls:
Zitat:Väter zeigen Interesse an Sorgerecht
05.08.10 | 15:10 Uhr
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum gemeinsamen Sorgerecht für uneheliche Kinder sind die Anfragen von nichtverheirateten Männern bei den Gerichten in Sachsen-Anhalt angestiegen.
http://www.ad-hoc-news.de/vaeter-zeigen-...s/21529375
Wie seht ihr das?
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| Pathologisierung von Minderjaehrigen |
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Geschrieben von: Master Chief - 19-04-2010, 19:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Mahlzeit!
Melde mich zurück nach 3-4 turbulenten Wochen.
Kurz vor meinem Abschied von Singapur war ich noch kurz in Melbourne. Schöne Stadt, angenehmes Klima und freundliche Menschen, aber wie wir alle wissen ist Australien leider auch fest im Griff des internationalen Feminats.
Meine Expatriation endete leider vorzeitig, aber dafür kann ich meinen Sohn jetzt (hoffentlich) öfter sehen. In Deutschland werde ich vorübergehend OFW sein bzw. eine Wohnung anmieten, bevor meine wieder frei wird.
In eigener Sache nebenbei habe ich noch eine kleine Umfrage aus "sicherer" Entfernung lanciert. Hintergrund ist die Situation "Unterhaltsbedarf wegem schwierigem Kind" oder "Wie bekomme ich mein Kind ohne Zustimmung des anderen Elternteils in eine Psychotherapie?".
Vorausgesetzt das gemeinsame Sorgerecht besteht, dann bremst die Berufsordnung der Kammer in den meisten Ländern die vermeintlich fürsorgliche Mutter aus. Tenor: Gemäß BGB und geltender Rechtsprechung gibt es eine Therapie nur dann, wenn beide Eltern zustimmen bzw. ein Urteil vorliegt.
Die Minderheit der psychotherapeutischen Länderkammern in der bundesrepublikanischen Peripherie läßt ihren niedergelassenen Psychologen freie Hand in dieser Hinsicht und entläßt die betroffenen Elternteile damit in die Niederungen der deutschen Jurisdiktion, vulgo: "...dann gehen sie doch vor Gericht, wenn es ihnen nicht paßt."
Der Bundesverband der Länderkammern hat dazu folgendes angemerkt: "Kammerrecht ist Länderrecht." - und ist dem damit - auch in Bezug auf Bundesgesetze - völlig Schnurz.
Anzumerken ist im speziellen noch folgender Aspekt: Da mir die Zusammenhänge bewußt wurden, mich im Zweifel im Gerichtssaal wiederzufinden (naemlich dann, wenn dem Willen der Mutter nicht entsprochen wird), habe ich die Kammer nicht wegen ihrer Mißachtung geltender Bundesgesetze in ihrer Satzung angerufen, sondern wegen der Begründung der behandelnden Psychotherapeutin, die mit nur einer Unterschrift lustig drauflostherapierte. Herhalten mußte in Frau Doktors Antwort dafür die Dringlichkeit der Behandlung (gerne genommen bei Not-OPs u.ä., aber völlig aus der Luft gegriffen bei ambulanter Psychotherapie).
Das war eine bewußt irreführende und medizinisch unzutreffende Aussage und deswegen hatte ich die Kammer dem Grunde nach angeschrieben.
Auch hier dieselbe Reaktion: "Ist uns latte, verklagen sie die Therapeutin doch.".
Interessanterweise geht es bei der PKSH offensichtlich eine eindeutige Richtung:
Keine Informationen oder Bestimmungen über das gemeinsame Sorgerecht, stattdessen fokussiert man intensiv auf die ausufernde männliche Massengewalt innerhalb der Familie und wie der Behandelnde die lästige ärztliche Schweigepflicht umgeht, so z.B. in der Broschüre "Datenschutz und familiäre Gewalt" - Hinweise und Tipps zum Datenschutz bei Kooperationen zwischen dem Jugendamt und anderen Stellen; Hrsg. Ministerium für Bildung und Frauen des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2005.
Jetzt nun zu dem Aspekt für die tfaq: Ist man sich einigermaßen sicher, daß die Ex das eigene Kind nicht zu jedem Preis pathologisiert oder gerichtlichen Prozessen aussetzen will, dann sollte man sich nicht zu sicher sein in Deutschland.
Eine kurze Autofahrt über die Landesgrenze z.B. von Niedersachsen nach Hamburg und schwupps ist das eigene Kind in der Therapie, ohne selber zugestimmt zu haben.
Vor allem für die Unterhaltszahler in den betroffenen Ländern daher folgende Übersicht (Aufstellung nach Eingang der Antwort (S.-H. und Niedersachsen ausgenommen)):
PTK / Satzungsgebunden an das Sorgerecht / Satzungsartikel / Anmerkung
===================================================
S.-H. / nein
Hamburg / nein / §4 (3) / Kindeswohl!
Niedersachsen / ja / §12 (3 und 5)
NRW / ? / Verweis auf die Hotline für Mitglieder - eher §12 (3) und ja
Hessen / ja / §14 (3)
BW / ja / §9 (3a)
OPK / ja / lt. Antwort
Rheinland-Pfalz / nein / Einzelfallentscheidung d. Arztes
Bremen / ja / §12 (2 und 3)
Bayern / nein / Hinweis §1 (2): Psychotherapie nur im Rahmen der gesetzlichen Regelungen
Saarland / ja / § 12 (2 und 3)
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| Kontaktabbruch |
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Geschrieben von: Jigsaw - 18-04-2010, 10:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Ich hatte jetzt mehrfach angerufen auf den Anrufbeantworter von der Ex.
Keine Reaktion. Auf E-Mail gibt es auch keine Antwort.
Möchte halt zu dem Geburtstag meiner Tochter anfang Mai und das will Ex wohl nicht.
Kein Sorgerecht, nur die Zahlpflicht. Zahle immer regelmässig, aber das reicht dem Jugendamt nicht.
Mich kotzt es dermassen an, diese Situation beenträchtigt mein Leben und das geht mir auf den Geist!!!!!!!!!
Ausserdem zahle ich 225 Euro und hab null Rechte!!!!!!!!!!!
Insgesamt inklusive Kindergeld über 400 Euro für einen Säugling. Ticken die noch richtig und das reicht immer noch nicht.
Scheiss Staat!
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| das recht der exe am namen |
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Geschrieben von: stafford - 16-04-2010, 14:50 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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was mich gerade tierisch ärgert...
die exe meines mannes trägt ja weiterhin (seit ca. 15 jahren) seinen nachnamen, den sie damals bei der hochzeit angenommen hatte.
da wir ja jetzt verheiratet sind und ich auch seinen namen angenommen habe, bin ich der meinung, dass es an der zeit wäre (bzw. eigentlich ist es schon lange überfällig), dass exe endlich seinen namen ablegt.
frage:
kann man exe irgendwie dazu zwingen???
immerhin pimpert sie sich durch die halbe weltgeschichte und zieht so unseren namen durch den dreck. wenn wir jetzt müller heissen würden, würde nicht jeder sofort auf uns schliessen, aber da unser name in unserer region sonst nicht vorkommt, ist das eben nicht so toll den selben namen zu haben, zumal ich schon desöfteren von aussenstehenden auf sie angesprochen wurde (immer im negativen sinne).
weiss nur, dass der mann früher das recht hatte die frau zum ablegen des namens zu zwingen unter bestimmten umständen, z.b. auch wenn die frau sich einem anderen mann zugewandt hatte, was ja damals bei der scheidung so war.
habe allerdings nirgends gefunden ob dieses recht heute noch anwendbar wäre??
wie haben eure exfrauen denn das mit dem namen gehandhabt? behalten oder abgelegt?
ps: am meisten ärgert mich, dass exe neulich meinte sie wolle mit unserer familie nichts mehr zu tun haben.... ach ja... aber unseren namen möchte sie behalten  
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| Urkundliche Anerkennung... |
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Geschrieben von: couvi - 16-04-2010, 12:38 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (10)
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Hallo zusammen,
brauche umbeding euren rat, hier mal meine Geschichte in kurzform...
Ich habe 2 Kinder geb 96 und 98.
Trennung dann 2000 und seit 2001 keinen Kontakt mehr zu den Kindern.
Schicke aber seit 2000 immer regelmäßig meine Lohnbescheide zum JA und brauchte bis jetzt nichts zu bezahlen da ich immer unter dem Selbsbehalt lag oder wie die letzten Jahre grad mal 50 Euro darüber.
Gestern bekam ich dann mal wieder Post vom JA in dem mir Mitgeteilt wird das die gute Frau vom JA den Untaerhalt für die beiden Kinder berechnet hat und ich dieses doch urkundlich Anerkennen lassen muß.
Ich habe jetzt mal meine Lohnunterlagen der letzten 12 Monate durchgerechnet und bin zu einem Durchschnittseinkommen von 994€ gekommen(miteingerechnet sind Anwesenheitsprämie, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld und Leistungsprämie)
Nun steht da:
ab de 01.04.2010 mtl 100% des jeweiligen Minestunterhaltes der 3. Alterstufe
Danach ergibt sich folgender Zahlbetrag:
ab 01.04.2010 mtl 426 € abzgl 92€ Kindergeld = 334 €
Nach erfolgter Titulierung wird der Unterhalt auf die aktuelle Leistungsfähigkeit von 24 € monatlich beschränkt.
Kann mir da jemand weiterhelfen? Dürfen die so einen hohen Unterhalt festsetzen auch wenn man nicht viel verdient? Bis jetzt hat sich die Dame vom JA nie gemeldet , (diesmal hat aber eine Kollegin den Fall bearbeitet weil meine Sachbearbeiterin im Urlaub ist) deshalb bin ich immer davon ausgegangen das ich zu wenig verdiene.
Mein Verdienst hat sich zum letzten Jahr auch nicht wirklich erhöht deshalb vertehe ich das jetzt nicht..
Vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen, ich hoffe das es jetzt nicht zu konfus geschrieben ist!! :-)
Ein ziemlich ratloser
Couvi
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| Wie soll ich vorgehen? |
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Geschrieben von: kirikari - 16-04-2010, 11:29 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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Hallo Trennungsväter,
ich möchte hier mal meine Trennungsgeschichte so kurz wie möglich aufschreiben und mir hoffentlich gute Tipps geben lassen.
Ich habe eine Frau und zwei Kinder, die ältere ist 15 Jahre alt und nicht mein leibliches Kind. Die Jüngere ist 5 Jahre alt und unser gemeinsames Kind. Wir haben ein gemeinsames Haus, wo beide ins Grundbuch eingetragen sind. Von meiner Frau habe ich mich nun nach diversen Querelen am Ostersamstag getrennt. Der ausschlaggebende Punkt war, dass Ihr Job als Kassiererin wegen Diebstahls gekündigt wurde und sie mir diverse Sachen nicht erzählt hat. Mein Grund für die Trennung ist, das schon seit langem nicht mehr vorhandene Vertrauensverhältnis.
Ihre Ex-Chefin hat mich zum Gründonnerstag um ein Gespräch gebeten. Sie erzählte mir, dass meine Frau schon seit Längerem unter Verdacht stehe, diversen Sachen entwendet zu haben. Nun wurde sie erwischt und fristlos entlassen. Darauf hin ging natürlich in unserem kleinen Ort, ca. 5000 Einwohner, die Nachricht wie ein Lauffeuer um. Auch meine Schwiegermutter setzte eins oben drauf und erzählte im Ort, dass meine Frau psychisch krank sei und dass es ja keinen Falschen treffe, die haben ja genug Geld. Diese Sache wollte die Ex-Chefin nun mit mir klären, da wir uns auch noch recht gut kennen. Ich erfuhr nun die ganze Geschichte, die in der Firma ablief.
Kurzum ich habe die Beziehung nachdem ich meine Frau darauf angesprochen habe, sie natürlich alles abgestritten hat, ich mich nochmals mit der Chefin für sie einsetzte, sie aber Beweise für einige Entwendungen hat, sie dann Ihre Mutter vorschob, nun endgültig beendet. Aber auch schon vorher kriselte es häufig in unserer Beziehung. Meine Frau war häufig mit anderen Männern zusammen, mit oder ohne Fremdgehen ist mir nicht bekannt. Auch hat sie es vorgezogen mit anderen weiblichen Bekannten öfters mal auszugehen, was dann oft genug bis weit nach Mitternacht andauerte. Alle Gespräche fruchteten nicht, bis ich dann irgendwann zu gemacht habe und ich mein eigenes Leben in unserer Beziehung begann. In unserem Ort geht zusätzlich das Thema um, dass sie auch noch fremdgegangen ist.
Sie hat nun eingesehen, dass sie in unserem Ort keine Chance mehr hat, daraufhin einigten wir uns, dass sie auszieht.
Nun möchte sie mit den Kindern in die nächst größere Stadt ziehen. Allerdings möchte die Große, die ich seit dem 4. Lebensjahr kenne, bei mir bleiben, da sie demnächst auf die Oberschule geht und ihre Freunde hier hat. Nun besteht bei mir natürlich die Hoffnung, die Kleine auch hier zu behalten, was meine Frau natürlich nicht möchte. Zusätzlich Hoffnung gibt mir, dass meine Frau sich seit einem halben Jahr in psychischer Behandlung befindet, um ihre schlechte Kindheit aufzuarbeiten. Außerdem leben meine Eltern und meine Schwiegermutter im Ort.
Zusätzlich möchte ich noch sagen, dass beide Kinder absolute Vaterkinder sind.
Wenn sie in die nächst größere Stadt ziehen will, ich in der Nähe arbeite, also weiterhin Hoffnung besteht, dass ich die Kleine sehen kann, vorausgesetzt die Große bleibt.
Wir uns bestmöglich ohne Rosenkreig einigen wollen.
Wenn ich alleine bleibe, das gemeinsame Haus verkauft wird und beide große Schulden haben werden.
Ich habe Gleitzeit und könnte die Kleine weiterhin zum Kindergarten bringen. Sie wäre dann ab mittags von Schwiegermutter und meinen Eltern versorgt. Diese Woche bin ich mit den Kindern alleine zuhause, da die Frau im Urlaub ist. Läuft super!
So nun meine Fragen an alle:
Wie soll ich weiterhin vorgehen?
Wie stehen meine Chancen die Kleine auch zu behalten?
Soll ich einen Beratungstermin beim Anwalt nehmen?
Gruß Kirikari
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