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Wie soll ich vorgehen?
#1
Hallo Trennungsväter,

ich möchte hier mal meine Trennungsgeschichte so kurz wie möglich aufschreiben und mir hoffentlich gute Tipps geben lassen.
Ich habe eine Frau und zwei Kinder, die ältere ist 15 Jahre alt und nicht mein leibliches Kind. Die Jüngere ist 5 Jahre alt und unser gemeinsames Kind. Wir haben ein gemeinsames Haus, wo beide ins Grundbuch eingetragen sind. Von meiner Frau habe ich mich nun nach diversen Querelen am Ostersamstag getrennt. Der ausschlaggebende Punkt war, dass Ihr Job als Kassiererin wegen Diebstahls gekündigt wurde und sie mir diverse Sachen nicht erzählt hat. Mein Grund für die Trennung ist, das schon seit langem nicht mehr vorhandene Vertrauensverhältnis.
Ihre Ex-Chefin hat mich zum Gründonnerstag um ein Gespräch gebeten. Sie erzählte mir, dass meine Frau schon seit Längerem unter Verdacht stehe, diversen Sachen entwendet zu haben. Nun wurde sie erwischt und fristlos entlassen. Darauf hin ging natürlich in unserem kleinen Ort, ca. 5000 Einwohner, die Nachricht wie ein Lauffeuer um. Auch meine Schwiegermutter setzte eins oben drauf und erzählte im Ort, dass meine Frau psychisch krank sei und dass es ja keinen Falschen treffe, die haben ja genug Geld. Diese Sache wollte die Ex-Chefin nun mit mir klären, da wir uns auch noch recht gut kennen. Ich erfuhr nun die ganze Geschichte, die in der Firma ablief.
Kurzum ich habe die Beziehung nachdem ich meine Frau darauf angesprochen habe, sie natürlich alles abgestritten hat, ich mich nochmals mit der Chefin für sie einsetzte, sie aber Beweise für einige Entwendungen hat, sie dann Ihre Mutter vorschob, nun endgültig beendet. Aber auch schon vorher kriselte es häufig in unserer Beziehung. Meine Frau war häufig mit anderen Männern zusammen, mit oder ohne Fremdgehen ist mir nicht bekannt. Auch hat sie es vorgezogen mit anderen weiblichen Bekannten öfters mal auszugehen, was dann oft genug bis weit nach Mitternacht andauerte. Alle Gespräche fruchteten nicht, bis ich dann irgendwann zu gemacht habe und ich mein eigenes Leben in unserer Beziehung begann. In unserem Ort geht zusätzlich das Thema um, dass sie auch noch fremdgegangen ist.
Sie hat nun eingesehen, dass sie in unserem Ort keine Chance mehr hat, daraufhin einigten wir uns, dass sie auszieht.
Nun möchte sie mit den Kindern in die nächst größere Stadt ziehen. Allerdings möchte die Große, die ich seit dem 4. Lebensjahr kenne, bei mir bleiben, da sie demnächst auf die Oberschule geht und ihre Freunde hier hat. Nun besteht bei mir natürlich die Hoffnung, die Kleine auch hier zu behalten, was meine Frau natürlich nicht möchte. Zusätzlich Hoffnung gibt mir, dass meine Frau sich seit einem halben Jahr in psychischer Behandlung befindet, um ihre schlechte Kindheit aufzuarbeiten. Außerdem leben meine Eltern und meine Schwiegermutter im Ort.
Zusätzlich möchte ich noch sagen, dass beide Kinder absolute Vaterkinder sind.
Wenn sie in die nächst größere Stadt ziehen will, ich in der Nähe arbeite, also weiterhin Hoffnung besteht, dass ich die Kleine sehen kann, vorausgesetzt die Große bleibt.
Wir uns bestmöglich ohne Rosenkreig einigen wollen.
Wenn ich alleine bleibe, das gemeinsame Haus verkauft wird und beide große Schulden haben werden.
Ich habe Gleitzeit und könnte die Kleine weiterhin zum Kindergarten bringen. Sie wäre dann ab mittags von Schwiegermutter und meinen Eltern versorgt. Diese Woche bin ich mit den Kindern alleine zuhause, da die Frau im Urlaub ist. Läuft super!
So nun meine Fragen an alle:
Wie soll ich weiterhin vorgehen?
Wie stehen meine Chancen die Kleine auch zu behalten?
Soll ich einen Beratungstermin beim Anwalt nehmen?

Gruß Kirikari
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#2
(16-04-2010, 11:29)kirikari schrieb: Wie soll ich weiterhin vorgehen?
Wie stehen meine Chancen die Kleine auch zu behalten?
Soll ich einen Beratungstermin beim Anwalt nehmen?

1. Die Tips im ersten Teil der Tfaq beachten und wirklich ernst nehmen. Nicht ausziehen!
2. Du bist nicht Vater der 15jährigen (wo ist der eigentlich? Hat der leibliche Vater Sorgerecht?) und kannst nicht bestimmen, wo sie lebt. Andererseits ist sie in einem Alter, in dem sie ihren Willen mit Macht vortragen kann. Darin besteht die Chance, die Mutter dazu zu bewegen, das Kind dort zu lassen, wo es ist. Rechtlich gesehen hast du eine ganz schwache Position.
3. Ja. So bald wie möglich.
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#3
Vielen Dank erstmal für die erste schnelle Antwort.

Der Vater lebt ca. 80 km entfernt. Die Große hat keinen Kontakt zu ihm. Ich bin Ihr Vater und wenn sie bei mir bleiben will, ist das ganz allein ihre Entscheidung. Ich dränge sie zu nichts, lasse nur die Taten sprechen, das Getuschel hinter ihrem Rücken kriegt sie auch mit. Das hat hier eine Eigendynamik genommen, wozu ich auch nur in keinster Weise beigetragen habe. Die einzigen Gespräche zur Trennung führte ich bislang mit meinen Eltern und meinen beiden Freunden, die nicht hier leben. Ich kann der Großen nur mein Ohr zum Zuhören anbieten.

Rechtlich habe ich mir schon gedacht, daß ich schlechte Karten habe. Allerdings hoffe ich durch die psychische Erkrankung der Frau, hat durch unsere Trennung vor der Großen schon von Selbstmord gesprochen und der Kleptomanie, sowie der nicht vorhandenen Arbeit auf Chancen.
Hat die Frau dann eigentlich Anspruch auf Unterhalt oder/und wird ihr nahegelegt möglichst schnell wieder Arbeit zu finden?

Zum Anwalt werde ich am nächsten Dienstag gehen, da ist bei meiner Versicherung immer ein Anwalt vor Ort.
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#4
wenn du mit ihr verheiratet warst (bzw. noch bist), wirst du wohl auch für die frau unterhalt bezahlen müssen.
was die kinder angeht: gute chancen hast du wenn du dir sicher bist dass die große wirklich bei dir bleiben möchte, also wenn sie bei ihrer meinung auch dann bleibt wenn die mutter sie beeinflussen möchte. sie müsste 100 % hinter dir stehen und darf dann bei gesprächen vor gericht bzw. jugendamt nicht kippen.
dann könnte vielleicht auch die kleine bei dir bleiben, denn geschwister sollte man nicht trennen wenn es möglich ist.
wie bereits erwähnt: ab zum anwalt und auf keinen fall selbst aus dem gemeinsamen haus ausziehen.
wenn alle das täten, was sie mich könnten, käme ich nie zum sitzen
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#5
(16-04-2010, 14:11)kirikari schrieb: Allerdings hoffe ich durch die psychische Erkrankung der Frau, hat durch unsere Trennung vor der Großen schon von Selbstmord gesprochen und der Kleptomanie, sowie der nicht vorhandenen Arbeit auf Chancen.
Hat die Frau dann eigentlich Anspruch auf Unterhalt oder/und wird ihr nahegelegt möglichst schnell wieder Arbeit zu finden?

Frauen bekommen sogar die Kinder wenn sie ins Gefängnis müssen und das Kind wächst hinter schwedischen Gardinen auf. Wenn die Frau das Kind nicht haben will, dann hast du realistische Chancen. Aber warum soll sie ihre Sofortrente aufgeben? Und wenn die Frau nicht arbeiten gehen kann weil sie sich um das Kind kümmern muss, dann bezahlst du, egal ob du verheiratet bist oder nicht. Und da sie ja wie du schreibst psychische Probleme hat, wirkt sich das auch nicht grad positiv auf eine Festeinstellung aus. Ich denke, dass ihre Psychoprobleme ein Freifahrtschein für die Nichtbeschäftigung werden könnten bei ihr, das bedeutet für dich zahlen und von 900 Euro monatlich leben.
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#6
(16-04-2010, 14:11)kirikari schrieb: Der Vater lebt ca. 80 km entfernt. Die Große hat keinen Kontakt zu ihm. Ich bin Ihr Vater und wenn sie bei mir bleiben will, ist das ganz allein ihre Entscheidung.

Du bist nicht ihr rechtlicher Vater. Die Entscheidung, wo sie lebt obliegt den Sorgeberechtigten. Ein Kind kann nicht einfach ausziehen und woanders leben. Wenn strittig ist, ob es beim Vater oder der Mutter leben wird, hat es ab 14 eine sehr grosse Mitsprachemöglichkeit, aber eben nicht wenn es zu einem Dritten will.

Meine Frage nach dem Vater und dem Sorgerecht zielte auf den Willen des leiblichen Vaters ab. Als Sorgeberechtigter könnte er auch mitbestimmen, wo das Kind lebt. In solchen Fällen zahlt es sich aus, wenn man schon vor der Trennung Kontakte zwischen den Familienangehörigen gepflegt hat, anstatt einander auszugrenzen.

(16-04-2010, 14:11)kirikari schrieb: Hat die Frau dann eigentlich Anspruch auf Unterhalt oder/und wird ihr nahegelegt möglichst schnell wieder Arbeit zu finden?

Dazu müssen eure persönlichen und finanziellen Verhältnisse unter die Lupe genommen werden. Aus dem Stand heraus kann dir das niemand sagen.
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#7
Eine lange Zeit ist nun vergangen. Meine Frau ist mit den Kindern in eine neue Wohnung, 10 km entfernt, gezogen. 3 Wochen lebte ich alleine, hatte an einem Wochenende die Kleine und der Kontakt zur Großen war ok. Meine Ex hat sich ihre neue Wohnung von ihrem neuen Lover einrichten und bezahlen lassen, gleich in der ersten Nacht ist er dort geblieben, mit der Aussage von meiner Ex zur Großen: Dein Freund ist ja auch da, dann kann ich ihn ja auch da lassen, ich will nun ein wenig Spaß haben. Wir sind nicht zusammen. Erzähl aber nichts Papa. Er blieb dann auch in der nächsten Nacht, wo der Freund der Großen schon nicht mehr da war. Ich freute mich auf die 4 Wochen Kur, wo ich die Kids dann haben würde. Die Große hat mir bei jedem Treffen berichtet, was alles vorgefallen war. Dann bekam ich eine Mail von einer unbekannten Frau, in der stand, dass Ihr Freund mit meiner Ex im Frühjahr 2009 ein Verhältnis hatte und sie immer noch zu ihren jetzigen Ex Kontakt hat. Besorgt um sie und ihre Kinder und Neugierig was dort vorgefallen sein soll schlug ich ein Treffen vor. Wir unterhielten uns, es war ein sehr netter Kontakt. Sie gab mir eindeutige Mailausdrucke mit, die beweisen, dass Sie ein Verhältnis mit ihm hatte. An meinem letzten Arbeitstag vor dem 3 wöchigem Urlaub, die Kinder waren schon 4 Tage bei mir, bekam ich dann Post von der Arge, wo berechnet werden soll, ob ich unterhaltspflichtig für die Ex bin. Natürlich war mein Laune erst einmal dahin, aber ich habe die Unterlagen eingereicht. Die Kur dauerte dann 5 Wochen, einmal habe ich sie mit den Kindern besucht. Danach rief sie mich einige Male an, sie müsse mit mir reden, einiges klarstellen. Ich dachte schon, die Kur hat tatsächlich was gebracht. Ich hatte keine Eile, da keine Lust sie zu sehen, dann saß sie irgendwann doch vor mir und berichtete mir, dass die Arge ihr schon errechnet hat, dass sie ca. 200 € von mit verlangen könne. Es fehlen allerdings noch Unterlagen. Sie verzichtet aber auf Unterhalt. Dann kam sie aber raus mit der Sprache, sie habe in der Kur einen neuen Mann kennengelernt. Sie hat schon die Wohnung gekündigt, die Große hat sie einen Tag nach der Kur die Wahl gelassen, dass sie bei mir bleiben könne oder mitkommen könne. Die Kleine nimmt sie natürlich mit. Wenn sie eines auf der Kur gelernt hat, dann dass sie erstmal an sich denken soll! Die Große hat sich für mich entschieden, ich bekomme den Unterhalt vom leiblichen Vater und sie zieht ca. 500km weit weg in den Süden. Den Vorgänger hat sie schon in die Wüste geschickt, das war alles ein großer Fehler und jetzt ist es die Große Liebe. Ich war völlig down, glaubte Ihren Worten nicht, mit Allem habe ich gerechnet aber nicht mit so was. Einmal war natürlich die Freude, dass die Große zurück kommt, dadurch ist aber die Kleine weg. 500 km ist ja kein Weg, meine Ex werde so oft wie es geht hier her kommen um die Große zu sehen. Ich kann dann jederzeit in den Süden kommen, um die Kleine zu besuchen. Völlig sprachlos habe ich sie weg geschickt. Besorgt habe ich dann erstmal die Große angesimst, dass sie mich jederzeit erreichen kann um mit mir zu reden und das ich immer ihr Papa bleiben werde. Wir vereinbarten ein Gespräch. Die arme kleine Maus hat mir dann alles erzählt, was wieder vorgefallen ist (Ich könnte noch viel mehr schreiben). Ich habe ihr gesagt, dass ich um die Kleine kämpfen werde, wenn sie es denn will. Sie erwiderte dann, dass sie das gehofft habe und somit bin ich nun mit meinem Anwalt tätig und der wird hoffentlich das richtigen Schritte einleiten. Nun ist meine Hoffnung aber nicht allzu groß, da wie auch auf dieser Seite immer wieder zu lesen, die Männer keine Großen Rechte haben. Meine Große Hoffnung ist der Heimarbeitsplatz, der mir nachmittags in Aussicht gestellt wird. Dann, das die Große auch bei mir ist, obwohl mir schon ein anderer Anwalt sagte, dass der Alterunterschied (fast 11 Jahre) zu groß ist, obwohl sie ein Herz und eine Seele sind. Dann die Arbeitslosigkeit der Mutter und des neuen Freundes, hat nach einem Burn Out Syndrom seinen Job gekündigt. Dann das soziale Umfeld, beide Großeltern wohnen hier, dann das die Kleine nur noch unregelmäßig in den Kindergarten gebracht wird und natürlich die vielen wechselnden Männergeschichten, wer weiß ob das der Letzte ist?
Auch alle Gespräche, die ich mit meiner Ex führte, hatten keinen Erfolg. Sie hält an Ihrer Meinung fest, gemeinsames Annähern ist wie immer schon nur von mir möglich. Nur Ihre Meinung zählt, alle meine Argumente bezüglich Fahrtkosten und Zeitaufwand kommen wirklich null an. Die ist Aalglatt und sagt zu mir, das ich sie besuchen kann und dort im Haus schlafen kann, es geht ja schließlich um die Kinder, das würde sie andersherum genauso tun. Die Kosten sind nicht sehr hoch, sie ist das letzte Mal für 70€ hin und zurück gefahren.
Ich bin mittlerweise nervlich total am Ende, habe von dem Gequatsche wirklich dermaßen die Nase voll. Ich habe riesige Angst vor einer Entfremdung der Kleinen und das wir sie dann noch viel seltener sehen werden.
Nun noch einige Fragen:
Was ist das für eine Frau die sich einen Kerl nach dem anderen schnappt und sich von denen aushalten läst, ihr großes Kind hier läst und die Kleine aus dem Gewohnten Umfeld rausreißt, ihr den Vater und die Schwester nimmt?
Habe ich realistische Chancen auf die Kleine oder verpulvere ich nur noch mein letztes Geld?
Kann die Mutter ohne meine Zustimmung mit dem gemeinsamen Kind wegziehen?
Kann ich für die Große (nun 16 Jahre) auch Unterhalt von der Frau verlangen?
Hat die Frau nicht auch Pflichten, die sie nachkommen muss?
Gibt es weitere Tipps, die Ihr für mich habt.
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#8
Kinder in Deutschland zu haben ist Scheiße.
Ich hatte auch ein Stiefkind. Das ist besonders beschissen.

In Deutschland fährt man mit Männern (Vätern) Achterbahn und die sind in ihrem eigenen Leben nur Passagier und haben auf ihre wichtigen Lebensentscheidungen kaum noch einen Einfluss.
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#9
(14-09-2010, 14:52)kirikari schrieb: Was ist das für eine Frau die sich einen Kerl nach dem anderen schnappt und sich von denen aushalten läst, ihr großes Kind hier läst und die Kleine aus dem Gewohnten Umfeld rausreißt, ihr den Vater und die Schwester nimmt?

Die Frage zeugt davon, dass du die Paarebene noch nicht verlassen hast und dich zu noch zu stark in ungerichteten Wirbeln verzettelst. Was die Frau ist, hat keinerlei Rolle mehr für dich zu spielen. Was sie ist, mit wem sie ins Bett geht, ist egal. Ihre Verlogenheit und Promiskuität ist ihre Sache. Was sie mit den Kindern macht und wohin sie sie verbringt, ist jedoch nicht egal. Das solltest du aber nicht bewerten, sondern etwas dagegen tun.

(14-09-2010, 14:52)kirikari schrieb: Habe ich realistische Chancen auf die Kleine oder verpulvere ich nur noch mein letztes Geld?

Wenn die Grosse dein leibliches oder adoptiertes Kind gewesen wäre, hätte ich sofort zum Antrag aufs Aufenthaltsbestimmungsrecht geraten. Auch wenn der Altersunterschied gross ist, spricht die Geschwistertrennung zusammen mit den anderen Argumenten für den Verbleib bei dir. Ansonsten schätze ich die Chancen auf 20-50% ein, so einen Antrag durchzubringen. Wahrscheinlicher ist, dass die Mutter einfach die Grosse wieder einkassiert und damit die Geschwistertrennung "geheilt" wird.

(14-09-2010, 14:52)kirikari schrieb: Kann die Mutter ohne meine Zustimmung mit dem gemeinsamen Kind wegziehen?

Theoretisch nicht, da ihr gemeinsames Sorgerecht habt. Wenn du das Kind zu dir holen willst, dann jetzt sofort. Es gibt keinen besseren Zeitpunkt.

(14-09-2010, 14:52)kirikari schrieb: Kann ich für die Große (nun 16 Jahre) auch Unterhalt von der Frau verlangen?
Hat die Frau nicht auch Pflichten, die sie nachkommen muss?

Wenn sie mit der Einwilligung ihrer Eltern bei dir wohnt, bist du unterhaltsberechtigt. Auseinandersetzungen darüber würde ich aber zurückstellen, bis der Verbleib des anderen Kindes geklärt ist.

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#10
P hat erstmal volkommen Recht mit Seinen Annahmen. Vor allem lös Dich auf Paarebene, gut sie hat Dich auch vorherr schon betrogen, na und? Ein Grund mehr Froh zu sein das sie weg ist, aber Du brauchst Dich nicht mehr mit den Details zu Quälen.

Wenn Du Deine Kleine zurück haben möchtest, dann sofort. Wenn Du Nachmittags schon zu Hause arbeitest, dann mach das so schnell klar wie möglich. Versuch aber so schnell wie Möglich von Ihr ein Schreiben zu erhalten (formlos) das die Grosse bei Dir wohnt... So kannst Du eine Geschichte und Strategie aufbauen, der liebende Vater, der sogar sein Stievkind aufnimmt, weil das Kind es will. Das kann ja nun kein schlechter Vater sein, sondern ist die bessere Mutter. Richter entscheiden nicht nach Gesetz, sondern nach dem Bauch, und der sagt sehr oft, die Mutter ist der besssere Elternteil. Deshalb bringt Schlecht machen (auch wenn es die Wahrheit ist) nichts. Aber wenn sie sich selbst ausmanövriert oder Argumente bringt Big Grin

Jedoch kann sie jederzeit die Grosse bei Dir abholen, sie ist die Erziehungsberechtigte!!!

Du wirst aber, solltest Du Dein Kind zu Dir nehmen und die Grosse behalten, Probleme mit Schulanmeldung etc. haten .... da dann der Kontakt zur Mutter vollkommen gestört ist. Für beide Kinder wird das nicht gerade ein Zuckerschlecken.

(14-09-2010, 14:52)kirikari schrieb: Ich habe ihr gesagt, dass ich um die Kleine kämpfen werde, wenn sie es denn will.

Das Du die Probleme mit der Grossen beredest ist nicht gut, ihr Vater hat sich oder wurde bereits entsorgt, jetzt zieh sie nicht noch in den Konflikt mit der Mutter rein. Wenn sie Fragen hat stehe Rede und Antwort, spreche nicht schlecht von Deiner Ex, es ist IMMER die Mutter der Kinder, daran ändert auch die Trennung nicht. Wenn Du Dich mal so richtig auskotzen willst, gehe in einen Väterverein oder suche Dir einen guten Freund, der am besten nicht im gleichen Dorf ist. Der Satz sagt das nicht, ich möchte Dir auch nichts Unterstellen, doch Dich zumindest darauf hinweisen. Die Haupt Leidtragenden sind die Kinder, immer. Und Dein Stiefkind ist nun doppelt getroffen.

(14-09-2010, 14:52)kirikari schrieb: Sie verzichtet aber auf Unterhalt. Dann kam sie aber raus mit der Sprache, sie habe in der Kur einen neuen Mann kennengelernt.

Nun, sie verzichtet nur solange bis sie alles klar gemacht hat, dann kommt die Forderung wieder auf den Tisch.

(14-09-2010, 14:52)kirikari schrieb: Besorgt habe ich dann erstmal die Große angesimst, dass sie mich jederzeit erreichen kann um mit mir zu reden und das ich immer ihr Papa bleiben werde.

Nun, dann solltest Du so in etwa wissen was mit Deinem leiblichen Kind passieren wird wenn es bei Ihr bleibt.


Gruss
PP
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#11
Vielen Dank erstmal für die ersten Tipps. Ich hatte gestern ein gutes Gespräch mit meinem Freund, der sich auch schon von seiner Frau getrennt hat. Habe schon verstanden, es geht nur noch um die Kinder, nichts anderes mehr. Werde eure Tipps nun nochmal verinnerlichen.

Habe morgen einen Termin beim Anwalt, hier schon mal die ersten Argumente, die für den Verbleib bei mir sprechen, die ich vortragen werde:
1. Suizidgefahr der Mutter, in einem Brief an die Große mitgeteilt: zu hohe seelische Belastung für die Kinder
2.Bedenken um die seelische Unausgeglichenheit meiner Ex, genauso beim neuen Partner, der andere Sorgen hat als sich um das Kind zu kümmern. Wie soll es im Alltag laufen, wenn es bei dem lebhaften Kind unweigerlich zu Problemen kommt?
3. Sorge um das Umgangsrecht und Enfremdung
4. Sorge um den Seelischen Zustand von der Kleinen die ohne ihre Schwester, ihren Vater, ihre Großeltern, ihre gewohnte Umgebung aufwachsen muss
5. Sorge um den Seelischen Zustand von der Großen, die ohne ihre Schwester aufwachsen müßte
7. Die Mutter handelt nicht zum Kindeswohl, sondern zu ihrem Wohl, siehe Die Große, der freigestellt wird hier zu bleiben.
Das sind erstmal die ersten Gedanken, die ich aufgeschrieben habe. Soll natürlich noch verändert werden.

Ich versuche nicht meinen ganzen Müll bei der Großen abzuladen, allerdings möchte sie mit mir darüber reden und läst sich nicht allzu viel vormachen. Sie ist für ihr Alter doch schon recht erwachsen. Aber danke nochmal für den Tipp, ist gut wenn man ab und an daran erinnert wird nicht zu viel und zu negativ über die Mutter zu erzählen.

Gleich noch eine Verbesserung:
Suizidgedanken nicht Suizidgefahr gegeüber der Tochter
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#12
Hoffentlich hat der Anwalt das geordnet und kräftig umformuliert. Punkt 4 gehört nach vorne und zwar nicht mit dem "seelischen Zustand", sondern mit der Kontinuität der Beziehungen, der sozialen und räumlichen Umgebung. In einer schwierigen Trennungssituation wäre ein so weiter Wegzug noch ein weiterer Schlag für das Kind.

Punkt 6 fehlt. Andere Punkte sind viel zu stark gegen die Mutter gerichtet, z.B. Punkt 7. Weg damit! Es zählt nur, was vom Kind her begründet werden kann. Punkt 1 kann nach hinten ausschlagen. Der Richter wird denken "wenn ich der auch noch das Kind wegnehme, bringt sie sich um". Einem instabilen Elternteil die Kinder zur Stabilisierung, sozusagen als Therapie zu überlassen ist leider gängige Praxis in unserer hirnkranken Familienrichterschaft. Das ist zwar abartig, muss aber von dir als Antragsteller als Faktum berücksichtigt werden. Also nicht die instabile Mutter in den Vordergrund stellen, sondern den stabilen Vater.
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#13
Nein der Anwalt hat noch nichts geordnet, das ist meine Liste, die ich heute morgen in 10 Minuten zusammengeschrieben habe. Werde natürlich die Liste noch ändern.
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#14
Habe morgen einen Termin beim Anwalt, hier schon mal die ersten Argumente, die für den Verbleib bei mir sprechen, die ich vortragen werde:
1. Suizidgefahr der Mutter, in einem Brief an die Große mitgeteilt: zu hohe seelische Belastung für die Kinder
Bewiesen durch was????

2.Bedenken um die seelische Unausgeglichenheit meiner Ex, genauso beim neuen Partner, der andere Sorgen hat als sich um das Kind zu kümmern. Wie soll es im Alltag laufen, wenn es bei dem lebhaften Kind unweigerlich zu Problemen kommt?
Bewiesen durch was????

3. Sorge um das Umgangsrecht und Enfremdung
Ja, interessiert aber in der Regel keinen

4. Sorge um den Seelischen Zustand von der Kleinen die ohne ihre Schwester, ihren Vater, ihre Großeltern, ihre gewohnte Umgebung aufwachsen muss
Ja, überzeugt aber nicht

5. Sorge um den Seelischen Zustand von der Großen, die ohne ihre Schwester aufwachsen müßte
Sie kommt einfach zur Mutter (lass so einen Blödsin bitte daraus)

7. Die Mutter handelt nicht zum Kindeswohl, sondern zu ihrem Wohl, siehe Die Große, der freigestellt wird hier zu bleiben.
Damit entkräftest Du das Argument der Entfremdung, denn die Grosse ist ja bei Dir ohne Probleme und warum das Kindwohl hier verletzt ist wenn sie bei DIR ist, solltest Du mir bitte mal erklären.

Das sind erstmal die ersten Gedanken, die ich aufgeschrieben habe. Soll natürlich noch verändert werden.


Nun, dann sollten wir das mal verändern, denn Du brauchst eine Geschichte, eine Strategie. Warum gibt ein Richter die Kinder immer an die Mutter? Weil er es nicht anders kennt. Die Mutter ist gut, stark (neuerdings auch erwachsen, der mann noch ein bube) und der EINZIGE MENSCH der die Kinder liebt.

Du musst dem Richter jetzt erklären das DU der bessere Vater bist, aber warum sollte der Richter das glauben, deine Kinder leben ja momentan bei der Mutter und bis jetzt hat sich das Jugendamt noch nicht bei ihm gemeldet. Alles Bene, what else?

Gegen die Tatsache das Dein Kind bereits ausgezogen ist wirst Du nicht mehr ankommen, es sei denn Du kannst das irgendwie zurückdrehen. Wenn die Kinder bei Dir sind, so gibt es für den Richter eigentlich keinen Grund das zu drehen. Aber wie das in D läuft habe ich keine Ahnung. In F würde ich meinen Sohn einfach zu mir holen und sagen vorher war eine Regel für den Urlaub.
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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#15
Am Donnerstag nun habe ich beim Anwalt ein Schreiben aufgesetzt, wo wir der gegnerischen Seite mitteilen, daß wir nicht damit einverstanden sind, daß die Mutter das Kind mit in den Süden nimmt. Inhalt ganz klar, daß es um das Kindeswohl geht. Ich habe am Samstagabend die Große angerufen und sie gefragt, ob sie nochmal runter kommt, damit ich ihr und der Kleinen Gute nacht sagen kann. Sie bat mich hoch, da die Mutter nicht da sei- sie ist zum Handball gefahren, um ihren Ex zugucken zu können, natürlich mit seinem Auto. 10 Minuten, die ich genossen habe und mir mal wieder das Leid der Großen anhören mußte. Am Montag nun ist das Schreiben bei der gegnerischen Seite eingetroffen. Heute meldet sie sich und sagt mir, das ich an meinem Vaterwochenende die Kleine nicht holen kann, da sie wegfährt, allerdings sagte sie nicht wohin sie fährt. Ich könne die Kleine dann 2 Wochenenenden haben, natürlich nicht welche. Ich habe aufgelegt und ihr vorher noch mitgeteilt, daß ich es sch... finde. Nach einem Gespräch mit meinem Anwalt rief ich sie nochmal an und sagte ihr, daß ich das Wochennede darauf nicht da bin, da ich von Freitag bis Sonntag wegfahre, ich sie dann 4 Wochen nicht sehen würde. Ich sagte zu ihr, daß sie ja keine Termine am Wochenende haben könne und ich das Kind gerne abholen möchte. Sie verneinte, sie habe einen Termin am Donnerstag und einen am Montag. Ich könne die Kleine ja Mittwoch und Donnerstag haben und sie in den Kindergarten bringen. Ich werde ihr nach dem Wochenende schriftlich mitteilen, das ich ihr Angebot zusätzlich gerne annehmen werde. Das zu der gemeinsamen Absprache. Wie halt immer, es gibt nur ihre Meinung und ich kann mich anschließen. Ich schrieb ihr hinterher nochmal per SMS, daß ich nicht damit einverstanden bin, daß sie mit der Kleinen an meinem Wochenende wegfährt. Nun hat der Krieg begonnen. Die Große habe ich noch gefragt, ob sie Bescheid weiß, sie bejahte. Ich werde sie heute Abend nochmal anrufen und mit ihr reden, ob sie zu mir kommt. Vielleicht kommt die Mutter ja auch nicht wieder.... ich werde weiter berichten, es wird noch spannend.
Übrigens habe ich von meinem Arbeitgeber schriftlich die Heimarbeiterlaubnis bekommen, kann also nachmittags oder abends bei freier Zeiteinteilung zuhause arbeiten. Wunderbar, da ich meine Arbeit zu größten Teil wöchentlich bekommen. Ich könnte auch jederzeit meine Stunden kürzen- Wenn´s genug Unterhalt gibt! Smile Und noch was: Die Ex hat zwei Mietverträge, einen wo der im Ort lebende Ex mit unterschrieben hat, weil sie sonst nicht die Wohnung bekommen hätte und einen wo nur sie unterschrieben hat, damit sie das bei der Arge vorlegen kann. Ob noch weitere Daten manipuliert wurden, weiß ich nicht, z. B. zwei verschiedene Quadrarmeterzahlen. Ich denke nicht ganz unwichtig für die vielleicht noch anstehenden Unterhaltszahlungen.
Weitere Tipps nehme ich gerne an. Aber auch ganz wichtig finde ich, daß alles hier nieder schreiben zu können. Danke fürs zuhören!
Ich glaube ich sollte mal im Kindergarten vorsprechen, nicht das der Kindergartenplatz nachher weg ist.
Ist es vielleicht auch fürs Jugendamt interessant, wenn die wissen, daß die 16 Jährige einfach zuhause gelassen wird. Oder ist die schon alt genug? Ich hätte ja garnicht zuhause sein können. Ich nehme sie natürlich auf, wenn sie es will.
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