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Hiiilfe!!! brauche tipps zum nachweis einer verfestigten lebensgemeinschaft der ex |
Geschrieben von: sascha - 24-08-2010, 21:52 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (25)
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hallo an alle!
ich stehe kurz vor dem scheidungstermin und die klärung des nachehelichen unterhalts steht an. meine ex hat seit der trennung vor 3 jahren einen neuen festen partner. selbst vor den 2 kindern haben die beiden bis vor 1 1/2 Jahren die beziehung unter dem mantel einer freundschaft versteckt und erst seitdem schläft er bei ihr immer. sie leugnet noch immer, dass es sich um eine feste beziehung handelt. inzwischen ist meine ex vor 2 monaten umgezogen, er hat seine alte eigene wohnung behalten, also seinen eigenen haushalt, übernachtet aber weiterhin täglich bei ihr. die beiden treten öffentlich bei besuch von freunden etc. als paar auf. sie sind auch finanziell miteinander verbunden: sie hat auf dringen des richters hin eine teilzeitstelle aufgenommen, die merkwürdigerweise so schlecht bezahlt ist, dass sie ihre anwaltskosten nicht selbst zu tragen braucht, und dazu umso mehr von meinem einkommen anteilig erhält. sie arbeitet nebenher für ihren freund, der vor 1 jahr mit ihrer hilfe eine inzwischen gut laufende firma gegründet hat, und macht zuhause die recherchen für die aufträge und den papierkram, aber genaues weiß ich nicht.
jetzt will sie eine außergerichtliche einigung auf eine ziemlich hohe summe für 3 weitere jahre. ich kann mir gut vorstellen, dass ihr freund nach abschluss der vereinbarung bald ganz zu ihr zieht (sie hat für "sich" ein ziemlich großes haus mit 6 zimmern angemietet, wobei ich mir nicht sicher bin, ob nicht ihr freund im mietvertrag steht oder ihr die miete bezahlt)
was ich gegen sie in der hand habe sind: fotos seines seit 1 monat vor ihrem haus abends/nachts geparkten firmenwagens, nachweisen kann ich, dass das auto, das immer vor ihrem haus geparkt ist und fast nur von ihr genutzt wird, auf den namen ihres freundes läuft. was ich nicht nachweisen kann durch dokumente oder zeugen sind ihr erscheinen als paar in der öffentlichkeit und ihre finanzielle verbindung, um auch den richter zu überzeugen (diejenigen, die dies am besten bezeugen könnten, sind aber nur meine bei ihr wohnenden 2 kinder, von denen keine aussage zu erwarten ist, und treue freunde der ex und ihres partners). gibt es denn da gar keinen weg, sie zu entlarven ?
ich bin für jeden tipp dankbar, gerne auch unter private nachrichten...
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Familiengericht und Familienrichterin |
Geschrieben von: Terbeck - 24-08-2010, 21:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Nachdem die Kindesmutter szt. die Mediation abgebrochen hat, weil es nicht nach ihrer Nase ging und sie daraufhin die Beraterin als befangen und parteiisch deklariert hat, ging der "Diskussionsbedarf" mit ihr über Umgang und Ferienregelung ständig weiter. Sie weigerte sich, mir den Kinderausweis für die Zeit der hälftigen Ferien herauszugeben mit der Begründung, ich würde mit dem Kind ins Ausland "abhauen". Der daraufhin beantragten und bewilligten einstw. Anordnung folgte die Aufforderung des Jugendamtes zu einem Gespräch mit mir, wobei ich wieder auf die einstige Tante traf, der meine mit meinem Sohn seit acht Monaten praktizierten täglichen Telefonate nicht passten, weil ich "loslassen" müsste und dem Kind die Gelegenheit, sich mit der neuen Situation abzufinden.
In dieses gleiche Horn stieß sie nun wieder, auch wenn ich versuchte, ihr die Gründe zu nennen, u.a. meinen zumindest abendlichen telefonischen Kontakt während des gerade begonnenen ersten Schuljahres, um mich mit ihm, seiner schulischen Ereignisse auszutauschen und ihm auch ggf. Mut zuzusprechen.
Sie schilderte mir Kontaktaufnahme der Kindesmutter mit dem Jugendamt, wobei ich vermutete, aber nicht äußerte, dass die Kindesmutter ihrer ständigen Strategie des Lügens gefolgt war.
Allerdings äußerte ich meine Bedenken über die ständig wechselnden Lebensabschnittsgefährten, die in unserer früher gemeinsamen Wohnung aus- und eingehen. Sie versprach, sich vor Ort ein Bild zu machen und vor Allem sich mit meinem Sohn allein unterhalten zu wollen.
Doch gerade das unterließ sie, sondern palaverte lange mit der Kindesmutter im Garten, weil (Zitait) der Junge mit Spielen beschäftigt gewesen sei (er saß vor dem TV und sah ein Video, das Mama ihm angestellt hatte).
Der anstehende Familiengerichtstermin verlief völlig daneben.
Die jugendliche Fam.Richterin befand auf Anraten der Jugendamtstante, dass täglich abendliches Telefonieren zu viel sei und auf 1 x wöchentlich zu beschränken wäre. Zudem änderte sie das vierzehntägig sonntägliche Zurückbringen von 19 Uhr auf 17,45 Uhr (bis dahin haben wir immer gemeinsam zu Abend gegessen), richtete aber in grenzenloser Gnade für mich in geraden Wochen eine mittwöchliche Umgangszeit von 11,40 Uhr bis 17,30 Uhr ein. Dass ich nicht Beamter, sondern in leitender Position in einem Großunternehmen tätig bin und deshalb allein schon nicht ständig abkömmlich bin, schien die beamtete Jung-Richterin nicht zu interessieren.
Vielmehr hatte ich den Eindruck, dass die Kindesmutter in Abstimmung mit der Jugendamtstante diese Strategie abgestimmt hatte, um damit den Beweis antreten zu können, dass ich das nun verordnete Umgangsrecht nicht verlässlich wahrnehmen würde. Ich habe regelmäßige Dienstreisen in die VAE zu absolvieren und kann manche Termine nur von Montag bis Donnerstag absolvieren, weil Freitags in diesen Ländern nicht gearbeitet wird. Die Kindesmutter weiß das und bezweckt damit, den Beweis zu führen, dass ich im Kindesumgang unzuverlässig bin.
Mein Sohn wurde vor dem Gerichtstermin n i c h t gehört, obwohl das OLG Oldenburg dies zwingend vorschreibt.
Das von mir angeforderte Protokoll der Mediation wird mir verweigert, weil sich der Inhalt, insbesondere der über die vereinbarten Umgangsregeln und -termine, für mich als Beweis darstellt, von der Behörde aber als geheim eingestuft wird, obwohl zwischen den Gesprächsteilnehmern keine Geheimnisse verabredet oder festgelegt wurden.
Ich bin in einer Sch....-Situation und brauche Tipps.
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Trennungsdatum & -unterhalt |
Geschrieben von: Panto - 23-08-2010, 13:23 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo,
seit einige Monate leben meine Frau/Kinder und ich getrennt. Meine Frau reagiert nicht auf meine Anfrage das Trennungsdatum zu bestaetigen. (Sie is am 30/12 und Ende Januar und letztlich am 18. Mai endgueltig ausgezogen – sie kann waehlen!). Sie wohnt derzeit bei ihre Eltern in Solingen und bezieht per 1. Oktober ein Haus in der gleichen Stadt das sie sich neulich gekauft hat.
Was kann ich machen. Ich moechte allerdings nicht fuer jedes Ding zum Anwalt rennen.
Ihre Anwaeltin hat Trennungsunterhalt berechnet den ich auch brav bezahle, jedoch unter Vermerk „unter Vorbehalt“. So hat dies mir meinen Anwalt geraten.
Die Summen sind stolz und jetzt schon rutsche ich pro Monat ueber €300 ins Minus. Bald ziehe ich um in eine kleinere Wohnung und wird diesen Minus „nur“ noch €160 pro Monat. Allerdings, unter Beruecksichtigung der Steuerklasse 1, gerate ich pro Monat gegen €700 ins Minus – dies macht mich bald pleite. Habe auch kein Spargeld worauf ich zurueckgreifen kann. Nur noch eine Lebens- und Rentenversicherung. Sollte ich nur fuer meine zwei Kinder bezahlen, koennte meine Frau die Versicherungen beschlagnahmen?
Vielen Dank,
JK
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2te mahnung. |
Geschrieben von: libertas - 20-08-2010, 14:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (40)
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hi Leute, bin nun seit 8 monate im meine EU Heimat land, habe zwar noch keinen job, werde aber vom verwandten und meine neue Ehefrau mit lebensmitteln und alles lebensnotwendige untertutzt.werde mit aber als verkaufer selbststaendig machen damit ich meine alimentepflicht wenigstens teilweise gerecht werden kann.sonnst musste ich hier im land sozialhilfe beziehen.
Habe nun Folgendes mail bekommen aus der Fraenkliland:
Sehr geehrter Herr xxxxxx
Unterdessen sind bereits x Monate vergangen …. und wir unterstützen Ihre Kindern mit Alimenten im monat mit = x‘xxx.—
Ihre Schulden sind somit bis und mit August auf 15‘000.—aufgelaufen !!!!!
Wir gedenken Sie, uns diese Bevorschussungen und die kommenden Alimentenverpflichtungen zu finanzieren. Wir erwarten Ihre Nachricht bis xx. August 2010, denn es ist uns ein Anliegen, dass die Alimentenschuldner zur Verantwortung gezogen werden.
Wir haben auch im Ausland die Möglichkeit, Strafklage zu erheben, was sicherlich nicht in Ihrem Sinne ist. Wir sind jedoch überzeugt, dass Sie in der Schweiz diese Alimentenverpflichtungen erfüllen könnten, falls Sie im Ausland keine Arbeit finden sollten.
Bitte geben Sie uns Bericht, wie Sie diese Angelegenheit erledigen möchten.
Wir benötigen noch Ihre genaue aktuelle Anschrift, um die Alimentenunterlagen entsprechend zuzustellen.
Bitte um sofortige Mitteilung – Danke!
Freundliche Grüsse
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ich ueberlege mich ob ich ueberhaup antworten soll.....
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Gemeinsames Sorgerecht - wer hat bereits nach neuem Urteil geklagt oder Erfahrungen? |
Geschrieben von: jimmy - 12-08-2010, 14:44 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (151)
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Hallo Leute,
ich weis die Frage kommt sehr früh, denn das neue Urteil für ledige Väter ist erst ne Woche alt - aber startet jetzt der großteil von euch betroffenen mit dem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht per Familiengericht - oder hofft Ihr auf ne gesetzliche Regelung? Ich vermute Mal, das die gesetzliche Regelung in erster Linie für "neue Kinder/neue Fälle" sein wird + das den "Altfällen" vermutlich nur der gerichtliche Weg bleibt. Die Mutter meines Kindes hat mir gestern zu verstehen gegeben, das Sie auf gar keinen Fall dem gemeinsamen Sorgerecht freiwillig zustimmen wird + bei allen Pressemeldungen im TV schaltet Sie sofort auf den nächsten Spielfilm um....
Die Frage die sich mir stellt ist, handeln wirklich alle Richter an jedem kleinen Amtsgericht bereits nach dem neuem BGH Urteil? den das Europa Urteil von Ende letzten Jahres hat ja viele Richter auch nicht interessiert...
Wenn ich dann jetzt aktuell Klage + der Richter entscheidet sich weiterhin für das alleinige Sorgerecht der Mutter, kann ich dann ich einem Jahr oder so ein weiteres Mal Klagen - in der Hoffnung das bis dahin auch der gesetzliche Rahmen steht + die Richter anders entscheiden, oder habe ich dann bereits keine Chance mehr, weil ich ja jetzt bereits evtl klage + damit verliere?
Und ich bitte auch um Komentare, von denen die bereits jetzt geklagt haben + Ihre Verhandlung die nächsten Wochen haben + dann gleich schreiben können, wie der Richter geurteilt hat - denn der Begriff "zum Wohle des Kindes" wird mit Sicherheit von vielen Amtsgerichten unterschiedlich ausgelegt...
Danke für eure Infos - Jimmy!
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Hilfe im Kampf gegen die Arge! |
Geschrieben von: Angel - 12-08-2010, 11:28 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Hallo,
mein Mann hat ein uneheliches Kind und da er schon seit geraumer Zeit keinen Unterhalt mehr zahlen kann, hat das erst das Jugendamt übernommen und seit ca. 2 Jahren ist die Arge zuständig. Und genau um die geht es hier.
Im Dezember 2008 (nach Übergang des Unterhaltes) hat die Arge Auskunft über Einkommen verlangt. Haben wir alles gemacht und bis Ende 2009 hörten wir nichts mehr. Dann wieder ein Schreiben, dass er Auskunft geben soll. Wir schrieben zurück, dass das ja schon Ende 2008 geschehen ist und 2 Jahre noch nicht vorbei sind. Das hat die Arge überhaupt nicht interessiert, angeblich haben die nie was bekommen. Nee, ist klar. Also wieder eine Kopie des Arbeitslosengelbescheides und wieder Auskunft gegeben über Miete, zusätzl. Kranken- und Rentenversicherung. Das war im Febr. 2010. Kurz danach fand mein Mann eine Arbeitsstelle und prompt kam wieder ein Schreiben, er möge doch die Kopien der Lohnbescheinigungen der letzen drei Monate hinschicken.
Er hat lediglich schriftlich sein Einkommen preisgegeben, weil wir echt nicht einsehen, noch einen Haufen Kohle für Kopien auszugeben. Aber damit gibt sich die Arge nicht zufrieden, drohen jetzt sogar mit einem Bußgeld.
Ok, dann sollen sie die Kopien halt bekommen. Meine Frage: was kann ich schwärzen. Finde nicht, dass der AG die Konto-Nr., der Firmen-Name oder die Sozialvers.-Nr. meines Mannes etwas angeht. Und es geht die einen Sch...Dreck an was ich verdiene. Ist ja nicht mein Kind. Dieses Kind wird 14 Jahre alt und ich bin der Meinung, dass die Mutter ihren Hintern zum Arbeiten hochkriegen sollte.
Lohnt es sich Widerspruch gegen dieses Schreiben einzulegen. Brauche echt Rat von erfahrenen Kämpfern.
Grüßle
Angel
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Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht |
Geschrieben von: marecello - 10-08-2010, 20:27 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (24)
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Klage vor dem Gericht wegen Kindesunterhalt.
Bekam ein Antwortschreiben bezüglich Mietkosten.
"Eine Erhöhung wegen höherer Mietkosten ist nicht vorgesehen".
Ich will, da ich für meine Tochter ein Kinderzimmer bereit stelle, dass die erhöhten Wohnungskosten (Wohnungsmehrkosten) als Ausgaben für das Umgangsrecht mitgezählt werden.
Ebenso Verpflegung, Fahrtkosten (Holen + Bringen), Kleidung, Urlaub, Zoobesuch, Zirkus, Schwimmbad, Spielzeug, sowie sonstige Lasten.
Zusätzlich zahle ich (ungeminderter) Kindesbarunterhalt.
Praktizierter Umgang ist geleisteter Kindesunterhalt in Form des Naturalunterhalts.
Oder anders gesagt: Wenn ich Umgang mit meinem Kind habe, darf ich gem. §1612 II BGB die Art der Umgangsgewährung bestimmen.
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