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| Schweiz: Index der Bundesgerichtsentscheide ab 1954 |
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Geschrieben von: Petrus - 02-09-2010, 22:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Hier:
http://relevancy.bger.ch/cgi-bin/IndexCGI?lang=de
Wenn man zur Einstiegsseite navigiert, findet sich auch eine Übersicht auf die die Schweiz betreffenden EUGMR Entscheidungen. Die EMRK ist in der Schweiz direkt anwendbares Recht, womit praktisch der EUGMR die höchste Gerichtsinstanz darstellt. Im Unterschied dazu hat Deutschland sich lediglich verpflichtet, die EUGMR Entscheidungen anzuerkennen und Umzusetzen. In der Praxis hilft das aber nicht - die Schweizer mögen nichts weniger als die Einmischung ausländischer Institutionen in Schweizer Entscheidungen. Lediglich die Zahlung von Geld ist noch unbeliebter, weshalb das Schweizer Bundesgericht in der Regel Entscheidungen auf ihre Beständigkeit im Sinne der EMRK prüft, um Bussgelder zu vermeiden. Nützt aber nichts - die Statistik kann man hier nachlesen:
http://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4...sstatistik
Und die sagt aus, dass die Schweiz genauso viele unfaire Verfahren durchführt, wie die Bundesrepublik Deutschland, nämlich neun. Und das obwohl die Schweiz nicht einmal 10% soviele Einwohner hat.
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| Schweiz: BGE 117 II 353 - Kein Vorrang der Mutter bei Obhutszuteilung |
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Geschrieben von: Petrus - 02-09-2010, 22:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Keine Antworten
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Art. 156 Abs. 1 aZGB, 274 Abs. 2 ZGB. Kriterien der Kinderzuteilung bei
Scheidung. Ein Vorrang der Mutter bei der Zuteilung von Kleinkindern ist in
jedem Fall dann zu verneinen, wenn das Kind seit seinen ersten Lebensmonaten neben der Mutter auch vom Vater intensiv betreut worden ist.
Das schliesst natürlich nicht aus, dass auch in anderen Fällen Väter gleichberechtigt berücksichtigt werden. Bedauerlich ist nur die Eltern zentristische Sichtweise der ganzen Angelegenheit - schliesslich geht doch ums Kindeswohl.
Eine gute Darstellung findet sich auch hier:
http://www.scheidungjetzt.ch/kinder/
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| Schweiz: Gesetzestexte und Rechtsgrundlagen |
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Geschrieben von: Petrus - 02-09-2010, 22:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Das Schweizer Pendent zum Deutschen BGB ist das ZGB (Zivilgesetzbuch).
Und das findet sich hier:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/index.html
Wer darin ein bischen liest, stellt schnell fest, dass die Gesetzte wunderbar neutral und menschenrechtskonform geschrieben sind. Die Probleme, besonders im Familenrecht (Zweiter Teil) ergeben sich im wesentlichen aus der ziemlich einseitigen Anwendung des Rechts zugunsten von Müttern mit Kindern. Das führt Regelmässig zu familiären Katastrophen - ein weites Feld. Ein besonders krasser Fall war ein Vater, der seinen Sohn abgöttisch geliebt hatte. Die Mutter bekam die Obhut und wollte dann den Vater loswerden, was in der Schweiz kein Problem ist - der Wille zur Ausgrenzung reicht bei der Mutter. Dann gab es ein letztes Besuchswochenende, dass der offensichtlich angeschlagene Vater nutzte, sich zusammen mit seinem Sohn vor einen Zug zu schmeissen.
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| Schützt Gütertrennung vor Supergau bei Scheidung? |
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Geschrieben von: Heinrich - 01-09-2010, 09:48 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Gütertrennung besagt ja, dass kein Zugewinn in der Ehe vereinbart wird.
Folglich müßte eine Gütertrennung dem Mann nützen.
Mich würde mal interessieren, ob die Richter bei einer Scheidung und Aufteilung des Vermögens in dieser Sache unterscheiden, ob eine Zugewinngemeinschaft, modifizierte ZG oder Gütertrennung vereinbart wurde?
Bei meiner Scheidung wurde dank meines Ehevertrages und Gütertrennung kein Versorgungsausgleich vorgenommen.
Gruss
Heinrich
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| Diskussion zu: SchweiZausbruch |
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Geschrieben von: expat - 29-08-2010, 08:41 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (14)
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[Diskussion über diesen Beitrag: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=38104 ]
hallo nathan,
erst einmal herzlich willkommen in forum! schade dass es dir so ergangen ist und auch irgendwo mehr als bizarr, dass du als abgeschossener vater in der schweiz zwar auf der eine keinerlei rechte mehr hast, andererseits aber mit sehr erhöhten pflichten konfrontiert wirst. wenn jemand mit intakter familie beschliesst auszuwandern, dann ist es selbstverständlich, dass auch die kinder sich an die wirtschaftlichen verhältnisse im zielland anpassen müssen. ein bekannter von mir in bangkok - hier sind erstaunlich viele trennungsväter - hat mir mal aufgelistet was er im rahmen seiner scheidung an unterhalt für ex-frau und kind bezahlen musste und immer noch muss. das ist wirklich gnadenlos, zumal dessen ex-frau selbst einen guten job hat und nicht schlecht verdient. sie wollte übrigens die scheidung. für normalverdiener - also jemanden der so um den statistischen durchschnittlohn verdient, ist die ehe wirklich ein himmelfahrtskommando. kein wunder dass heute vorwiegend die asozialen und die höheren schichten familien gründen.
praktisch vogelfrei zu sein, weil man sich nicht zum wohle der ex-frau die eigentlich nichts mehr mit einem zu tun haben möchte die gesundheit auf der arbeit ruiniert, das ist schon ein starkes stück. hier in thailand passieren viele krassen sachen, aber derartige abzocken wie in mitteleuropa im rahmen von unterhaltsgeschichten gibt es hier nun doch nicht. wenn es in thailand mit der madam auseinandergeht, kann man maximal alles verlieren was man hat. wenn es in europa zur trennung kommt, kann man zusätzlich auch noch das meiste von dem verlieren was man in den nächsten 20+jahren noch erwirtschaften wird.
gruss und alles gute auch weiterhin im neuen land,
expat
[Diskussion über diesen Beitrag: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=38104 ]
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| Keine Info über eigenes Kind |
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Geschrieben von: DerSchmidt - 26-08-2010, 09:18 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (22)
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Hallo Väter,
was kann ich eigentlich machen wenn ich keine Info über Gesundheit etc. von meinem eigenen Kind bekomme?!Die KM schaltet auf sturr.
1.Jugendamt?
2.Familiengericht?
3.einstweilige Verfügung?
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| Alternativen bevor Abhauen? |
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Geschrieben von: Panto - 25-08-2010, 12:20 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hello,
Meine Frau hat vor wenige Zeit schon angekuendigt, Geld „[b]aus mir rausiehen zu wollen, so lange es ihr gelinge”.
Obwohl wir erst im Trennungsjahr sind, ueberlege ich mir die sachen hin zu schmeissen und zu emigrieren, bevor ich mich weiter von ihr auf die Nase herumtanzen lasse.
Allerdings, bevor ich mich mit diesen Gedanke anfreunde habe ich folgende Fragen:
1. Was haltet ihr davon z.B. vorzuschlagen um unsere zwei Kinder steuerlich auf mich weiterlaufen zu lassen, damit ich in Steuerklasse 3 bleiben kann? Als Gegenleistung kann ich mir vorstellen meine Frau zu versprechen (auch schriftlich) immer das Kinderunterhalt zu bezahlen.
2. Koennt ihr mir noch weitere Beispiele geben von plausibelen Eingungsloesungen nach Trennung/Scheidung die mich davon abhalten wuerden zukuenftig alles hinzuwerfen und meine jetztige Frau (und eventuell auch Kinder) moeglich ohne Unterhalt sitzen zu lassen? – habe in Internet nichts so richtiges gefunden.
3. Ich habe gelesen dass man abhauen kann und wenn eine Klage kommt, bleibt man so lange weg bis diese verjaehrt ist – stimmt dies?
Freue mich von euch zu hoeren,
McCloud
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