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| Unterhaltstitel oder DDT? |
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Geschrieben von: Shalom Aleichem - 20-09-2010, 19:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
ist schon witzig - fast hab ich das Dilemma hier hinter mich gebracht und blicke immer noch nicht durch, hier das Problem:
Ich unterwerfe mich also folgender Regelung:
ab 01.01.2009
114% des jew. Regelbetrags der 3. Altersstufe gem §1 der Regelbetragsverordnung abz. z.B. Kindergeld
also nachgugg
§ 1
Festsetzung der Regelbeträge
Die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, betragen monatlich
1. in der ersten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 202 Euro,
2. in der zweiten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 245 Euro,
3. in der dritten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 288 Euro.
I nehm die drei 
114% * 288 Euro = 328,32 Euro
- Kindergeld 92,00 Euro
Zahlschuld: 236,32
Das hab ich dem JA so vorgerechnet, welches mir erläuterte, daß ich dumm bin und gefäälligst die zweite Stufe der DDT zu zahlen hätte - das wären nur 105% (Glückspilz also)
Aber was steht da für ein Müll in meiner Urkunde? Für was issn die gut??? Bin ich dumm? 
Gilt der Titel überhaupt noch oder kann ich den gleich mit aufn Lokus nehmen?
ich versuche mal zu beantworten und zwar mit dem in der Urkunde genannten §:
§ 323
Abänderung von Urteilen
(1) Enthält ein Urteil eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt.
(2) Die Klage kann nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch nicht möglich ist oder war.
(3) Die Abänderung ist zulässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit der Klage.
(4) Liegt eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vor, ist die Entscheidung unter Wahrung ihrer Grundlagen anzupassen.
Kommt direkt die nächste Frage: Warum hat mich das JA nicht verklagt sondern einfach so zum Spass mal umgestellt???
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| Schweiz: Abmeldung trotz Steuerschulden (BGE 127 I 97) |
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Geschrieben von: Petrus - 18-09-2010, 21:55 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Wer sich schon einmal in Zürich abgemeldet hat, weiss, dass er zuerst zum Steueramt geschickt wird, dass dann prüft, ob auch alle Steuern bezahlt sind - im Bruch mit Schweizer Bundesrecht:
Zitat:Es verstösst gegen das Willkürverbot, einer Person die polizeiliche Abmeldung nicht zu bestätigen, weil sie offene Steuerschulden hat.
Der Streit ging von einer Person aus, die sich Altersvorsorgeleistungen zum Umzug nach Italien auszahlen lassen wollte, um sich dort niederzulassen. Die Vorsorgeeinrichtung lehnte die Auszahlung ohne Abmeldebestätigung ab und die Abmeldebehörde lehnte die Bestätigung ohne Begleichung der Steuerschuld ab. Natürlich musste erst das Schweizer Bundesgericht eingeschaltet werden, um festzustellen, dass die Personenfreizügigkeit ein von Steuerschulden unabhängiges Grundrecht ist.
Interessant ist jedoch, dass die Eidgenossen das trotzdem bis heute praktizieren.
Und noch interessanter ist, dass die Abmeldung nur ein formal behördlicher Akt ist, der mit dem juristischen gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht unbedingt überein stimmt. Letzterer ist nämlich da, wo man sich bettet und gewöhnlich tatsächlich aufhält - und nicht da, wo man vielleicht noch gemeldet ist.
Für Unterhaltspflichtige kann das wichtig sein, wenn sie die Schweiz verlassen wollen und die Eidgenossen wieder einen Zahlungsausfall wittern - dann reicht es nämlich aus, die Grenze zu übertreten und sich allenfalls danach noch schriftlich abzumelden - das spart auch die in der Schweiz fälligen Abmeldegebühren.
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| Maßnahmenkatalog gegen saugende Exe?! |
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Geschrieben von: DerSchmidt - 18-09-2010, 15:00 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Hallo Leute,
habe mal drüber nachgedacht einen entsprechenden Katalog für Väter( welche sich in einer aussichtslosen Situation meinen) zu erstellen. Der Katalog könnte wie folgt aussehen( Ergänzungen/Erfahrungen etc. sind willkommen):
1. Vaterschaft abklären, wer ist der Vater?!
2. Versuchen mit der Exe eine einvernehmliche Situation herbeizuführen und ggf. beim JA festhalten lassen
3. Zur Vaterschaftsanerkennung einen "Protokollanten" mitnehmen, um alles festzuhalten und keine Titel unterzeichenen
4. Sollte die EXE sich nach der Geburt nicht melden, Leistungfähigkeit festellen lassen( beim JA, Amtgericht,Notar,Behörden---weiß nicht, ob dies überall geht, habe es aber gerade in einer nicht verfizierten Quelle gelesen), damit nicht rückwirkende Forderungen, bei Leistungsunfähigkeit verlangt werden.
5.Sollte eine Leistungsfähigkeit über dem Selbstbehalt liegen, genauen Unterhaltsbetrag berechnen lassen, Einkommen bereinigen.
6.Wie soll das Sorgerecht aussehen, alleinig oder gemeinsam. Wie die Exe euch das gemeinsame Sorgerecht vorenthalten. Antrag zur mündlichen Vorsprache beim JA beantragen. Lehnt die Exe dort ab, Antrag beim Familiengericht beantragen.
ff.
Ich weiß einiges steht im FAQ, aber nicht alles bzw. nicht auf neustem Stand der Gesetzgebung.
Was haltet ihr davon, natürlich muss noch einiges ergänzt werden?!
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| getrennte Steuererklärung |
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Geschrieben von: Angel - 18-09-2010, 08:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (13)
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Hallo,
der Kindesunterhalt für das unehel. Kind meines Mannes wird seit 4 Jahren erst durch JA und jetzt durch die Arge getragen.
Wir haben jetzt vom FA die Aufforderung bekommen, die Lohnsteuererklärung für 2009 zu machen. Da ich aber im Jahre 2009 eine lange Zeit Krankengeld bezogen habe, ist bei mir mit einer nicht geringen Rückzahlung zu rechnen.
Da es aber sein kann, dass sich das Amt diese Rückzahlung krallt, wenn wir zusammen Veranlagen, möchte ich nun eine getrennte Steuererklärung abgeben, damit wenigstens meine Rückzahlung erhalten bleibt.
Jetzt habe ich aber im Internet gelesen, dass das erst beim FA zu protokoll gegeben muss. Stimmt das wirklich, oder reicht es wenn ich es auf dem Formular ankreuze?
Danke schon mal für die Antworten
Gruß
Angel
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| Grobe Unbilligkeit der Exe bei BU? |
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Geschrieben von: DerSchmidt - 17-09-2010, 10:53 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (11)
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Hallo Unterdrückte,
Kurz zum Sachverhalt:
Exe zieht aufgrund von besseren Betreuungsmöglichkeiten in ihre Heimatstadt( in unmittelbarer Nähe von Mami und Papi). Somit gibt Exe zukünftig ihre Arbeitsstelle im alten Wohnort auf, trotz Mutterschutz. Exe hat einen Uniabschluss und mach nach der Elternzeit eine Weiterbildung.
Exe beantragt über JA BU vom KV!
Das kann doch wohl nicht sein,oder?!
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| Kompliment |
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Geschrieben von: Panto - 16-09-2010, 12:39 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hi there,
heute morgen war ich bei neuer Anwaeltin; durchaus positive Erfahrung.
Eben kurz erwaehnt dass ich regelmaessig dieses Forum lese, worauf sie antwortete derartige Foren sehr zu schaetzen. (sie wuerde vor 10 Jahre von Ehemann verlassen als ihr Kind 10 Tage alt war)
Was sind so eure Erfahrungen bzgl. Stundensaetze fuer (Fach)anwaelte?
Gruss
McCloud
(ein Schotten wenn's ums Geld geht!)
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| Kinder adoptieren? |
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Geschrieben von: Lediger - 16-09-2010, 09:30 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Ich frage mich gerade, wie man sich, wenn man total am Ende und finanziell ausgeblutet ist, noch beim Staat und seinen Kindsmüttern "bedanken" kann.
Wie wärs damit, einfach massenhaft Kinder zu adoptieren?
Da war doch mal ein Artikel in den Medien, dass jemand aus Rache an den Staat Tausende von ausländischen Kindern adoptiert hat.
Was haltet ihr davon?
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| Frage zu Verzögerungen |
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Geschrieben von: Wusi - 16-09-2010, 08:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (5)
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Hallo Forum.
In meinem schon lange andauernden Fall sollte im Juli ein Urteil gesprochen werden, dies wurde aber aus dienstlichen Gründen zuerst auf August, dann auf September verschoben.
Daraufhin kam sofort der Einwand von der gegnerischen Anwältin, nun (ab September) doch bitte das neue Gesetz zum Versorgungsausgleich anzuwenden, dass mich als Ausgleichspflichtigen mit Betriebsrente mal wieder schlechter dastehen lässt.
Nun wurde der Verkündungstermin erneut verschoben, vermutlich wegen der nun fälligen Neuberechnung.
Wie kann ich mich gegen solche Verzögerungen wehren, die mich noch dazu in der Zukunft teuer zu stehen kommen?
Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.
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