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  18 jahre
Geschrieben von: camparso - 07-11-2010, 19:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

so, langsam wirds ernst, das jahr neigt sich dem ende. kommendes jahr (genauen zeitraum nenne ich mal nicht will ja doch lieber unerkannt bleiben) wird der nachwuchs 18. möchte noch auf die FOS gehen. wie sollte ich vorgehen??? es besteht kein titel o.ä. ich zahle jeden monat brav und warte bis die "volljährigkeit" eingetreten ist... deshalb möchte ich möglichst gut vorbereitet sein auf tag X!! danke für jegliche hilfe!!!

hätte ich fast vergessen: ich vollzeit - ex vollzeit

C

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  Vaterschaftstest?
Geschrieben von: solidario - 07-11-2010, 15:36 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Wie kündige ich ihn am Besten an und wo kann ich ihn machen lassen?

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  Nachweis einer Betreuungsmöglichkeit
Geschrieben von: blue - 05-11-2010, 19:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (66)

Wie wir ja wissen, ist die unterhaltsfordernde Mutter in der Beweispflicht, nachzuweisen, dass es keine ausreichenden Betreuungsmöglichkeiten für´s Kind gibt.

Wie wir aber auch wissen, ist die Beweispflicht in der Praxis schleichend umgekehrt worden.
Gesetze sind natürlich nicht da, damit Familiensenate sich dran halten müssen. Wink

Meine Frage bezieht sich auf den ersten Leitsatz aus BGH XII ZR20/09

Wie kann ein Unterhaltsknecht also vorgehen, um aufzuzeigen, dass es genügend
Betreuungsmöglichkeiten gibt, damit die UHN an ihrem Job wieder gefallen findet?

Der erste Schritt ist auf jeden Fall die gemeinsame Betreuung

Was aber, wenn die Entfernung zum Kind 100Km und mehr ist?

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Question Auskunftsverweigerung ARGE
Geschrieben von: Siwej - 05-11-2010, 15:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (21)

Hallo Leute!
Wir sind seit 12 Jahren verheiratet und haben eine gemeinsame 13-jährige Tochter.
Mein Mann hat Post von der ARGE bekommen, es geht um Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner 18 jährigen Tochter aus 1.Ehe.

Da wir so einen Antrag noch nie ausgefüllt haben, stehen wir vor lauter Rätseln, ob man wirklich alles angeben muss, was die wissen möchten?

Vor allem die Angaben über die Ehegattin. Ich gehe momentan nicht arbeiten, beziehe auch kein anderes Einkommen. Vor 4 Monaten habe ich eine Eigentumswohnung gekauft (Geld war eine Schenkung meiner Eltern,die wiederum ein Wohnhaus verkauft hatten),in der wir inzwischen auch wohnen.
Der Grundbucheintrag lautet also nur auf meinen Namen.
Wenn wir das jetzt angeben, muss ich mal erst ein Wohneigentumsformular anfordern, und dann nimmt das kopieren bestimmt kein Ende.
Was ist, wenn wir die Auskunft einfach verweigern? Schließlich bezahlen wir keine Miete, sondern Hausgeld, das muss ich ja auch eintragen.
Und was schreibt man bei Bargeld und Bankguthaben hin? Das sind doch Zahlen, die sich täglich laufend verändern?
Bevor jetzt einer meint, wir wären vermögend, wir haben nur die Wohnung schuldenfrei kaufen können. Ansonsten ist mein Mann Bäcker, da sind gerade mal 1700€ netto drin, 568€ Hausgeld gehen ab und ständig irgendwelche Handwerkerkosten, die man ja als Eigentümer selber zahlen muss. Nächstes Jahr brauchen wir für eine Sonderumlage noch 5000€, für die wir wahrscheinlich noch einen Kredit aufnehmen müssen.

Also, falls da einer Erfahrung hat: Ist es negativ für uns, die Eigentumswohnung anzugeben, kann man die Auskunft überhaupt verweigern? Undecided

LG Siwej

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  Düsseldorfer Tabelle bei 4tem Kind
Geschrieben von: JahJahChildren - 03-11-2010, 13:57 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Servus liebe Leute,

habe mal eine Frage zur DDT und dem Zahlbetrag.

Meine geschiedene Ehefrau (gE) und ich haben 1 gemeinsames Kind. Für sie ist es das 4te und erhält auch Kindergeld in entsprechender Höhe (€200+).

Nun steht mir ja das halbe Kindergeld zu, auch wenn es bei mir nur das erste (und dauerhaft das einzige) ist.

Darf ich mir jetzt für den KU den Zahlbetrag aus der Tabelle 4tes Kind herauspicken oder alimentiert Mutter Staat hier auf meine Kosten die gE, respektive hält sich Mutter Staat auf meine Kosten ein stückweit schadlos solange meine gE noch ALG II bezieht?

Ginge es nicht auch, dass ich den Tabellenbetrag an KU zahle und ich 50% KG direkt beziehe? So kann Mutter Staat nicht meine Tochter entreichern um damit die Mutter zu alementieren, denn was das Kind nicht an KG zur Deckung des eigenen Bedarf benötigt, wird unter mutmaßlich bewusster rechtwidriger Ignorierung der €30 Vesicherungspauschale ja als Einkommen der KM zugeschustert.

JJC

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  KU und Steuerschulden
Geschrieben von: JahJahChildren - 03-11-2010, 12:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Moin Moin liebe Leute,

kurze Frage bezüglich KU(neuberechnung) und Steuerschulden:

Mit Scheidung in 2007 (1 Kind, ehelich jetzt 6 J) wurde nach ca 9 Monaten Ehe, 1 Jahr TU ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, dass BU mit €400/Monat und KU mit €196(135% - ich weiss - passt nicht aber war Richters Vorschlag und beide Parteien haben es so geschluckt) bis 12/2010 zu zahlen ist. Also nur noch 1 Mal BU :-)

Nun habe ich erhebliche Steuerschulden (ca 35K) ca hälftig vor Ehe und Geburt und der Rest während Trennung. Das FA pfändet seit gut einem Jahr nunmehr Gehalt und Konten und berücksichtigt dabei 2 Unerhaltspflichtige.

Da ich nun ab Jan 2011 nur noch KU trotz mittlerweile ALG II Bezug der Ex zahlen werde, stellt sich die Frage, ob ich die Pfändung des FA berücksichtigt bekomme. Mein Lohnzettel weisst ja das Netto nach Pfändung aus. Und hier soll natürlich NUR das zukünftige Netto berücksichtigt werden. Ab Januar ist dies geringer, da eine unterhaltsberechtigte Person nach 850 ZPO wegfällt.

Ich gehe davon aus, dass ich dann nur Zeile 1 nach DDT zu zahlen habe, oder irre ich mich?

Danke für eure Meinung!
JJC

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  Europäisches Haftbefehlsgesetz nichtig
Geschrieben von: blue - 03-11-2010, 09:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Urteil vom 18. Juli 2005 – 2 BvR 2236/04

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat mit Urteil vom 18.Juli 2005 das Europäische Haftbefehlsgesetz für nichtig erklärt. Das Gesetz greife unverhältnismäßig in die Auslieferungsfreiheit (Art. 16 Abs. 2 GG) ein, da der Gesetzgeber die ihm durch den Rahmenbeschluss zum Europäischen Haftbefehl eröffneten Spielräume nicht für eine möglichst grundrechtsschonende Umsetzung des Rahmenbeschlusses in nationales Recht ausgeschöpft habe. Zudem verstoße das Europäische aftbefehlsgesetz aufgrund der fehlenden Anfechtbarkeit der Auslieferungs-) Bewilligungsentscheidung gegen die Rechtsweggarantie Art. 19 Abs. 4 GG). Solange der Gesetzgeber kein neues Ausführungsgesetz zu Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erlässt, ist die Auslieferung eines deutschen Staatsangehörigen daher nicht möglich.

http://www.bundesverfassungsgericht.de/p...5-064.html

Gibt es dazu etwas neues?

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  Das Leben der Anderen
Geschrieben von: Bluter - 02-11-2010, 20:11 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Mal eine kleine Anekdote aus dem Leben eines Vaters, in Ehe.

Der möchte gerne mit seinem Winzling (6 Mon.) einen Babyschwimmkurs besuchen und macht sich auf den Weg.
Dieser endet bereits vor der dringend zu erfolgenden persönlichen Anmeldung, Mittwoch vormittags.

Dieser Rabenvater ist einer von der alten Vollzeit-Versorger-Garde und somit schön in den Allerwertesten gekniffen.
Die Kurstermine tun ihr Übriges:
montags 15.30 - 16.00 Uhr (15 - 18 Monate)
mittwochs 10.30 - 11.00 Uhr (6 - 10 Monate)
freitags 10.30 - 11.00 Uhr (11 - 14 Monate)

Ja, wo sind sie nur, die aktiven Väter?

Ich schlug ihm vor, eine entsprechende Mitteilung, inklusive Bitte um Terminverschiebung, an die Veranstalter zu verfassen.
Meine Begründung hierzu: Was die nicht wahrnehmen, wird die nicht zum Denken anregen.

Problem Nummer zwei: Die Mutter!
Die (Glucke) hat nämlich Manschetten, dass Papi das nicht hin bekommt, weil er nämlich unterstellt nicht viel richtig macht.
Was sagt mir Papi?
"Sie hat schon recht, ich stelle mich manchmal ein bisschen tollpatschig an."
Meine Antwort:
"Und mit jedem Mal, wenn dir das jemand an den Latz knallt, wird´s zwangsläufig schlimmer.
Das ist auch der Grund, warum Frauen nicht Auto fahren und Einparken können.
Man erwartet von ihnen, dass sie sich dusselig anstellen und dieser Erwartung wird entsprochen - so wie du ihre Erwartung erfüllst."
Meine Gegenfrage:
"Wie soll denn das deiner Meinung nach erst werden, wenn du nun mit deinem Winzling bei diesem Babyschwimmkurs eintrudelst und irgendwelche 5-10 Muttis dich, einzigen Vater, erwartungsfroh anstarren?
Meinst du, dass du dann tiefenentspannt bist?"
Er: "Hm.... nee!"
Ich: "Natürlich nicht! Du wirst vielmehr früher oder später verkrampfen und ihre Erwartungen erfüllen."

Ich bin der Meinung, dass noch einige Muttis erst das Einparken perfektionieren sollten und gleichzeitig die Väter in Ruhe Wickeln, Pudern und Babys baden lassen.
Irgendwann dann, stellt sich auch der gewünschte Erfolg und somit eine mögliche Begegnung der Elternteile auf Augenhöhe ein.
Und ich plädiere für Babyschwimmkurse, zu väterfreundlichen Zeiten!!!

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  Kinder von Mutter entführt
Geschrieben von: lordsofmidnight - 29-10-2010, 19:25 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Und zwar zum wiederholten Male. Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht ist sie inzwischen los. Was für Väter ein absolutes Unding ist, bezeichnet die Münchener Abendzeitung als "Für ihre Kinder ins Gefängnis". Auch die Italiener sind pro Mama:

Die italienischen Medien stehen auf Seiten der Mutter. Tenor der Kampagne: Deutsche Behörden versuchten bei Trennungen, Kinder aus binationalen Ehen mit allen möglichen legalen, aber auch illegalen Tricks im Lande zu halten. „Il Giornale“ titelt „Mutter Courage verhaftet,“ der „Corriere della Sera“ schreibt „Eine Mutter gehört nicht ins Gefängnis“.

http://anonym.to/?http://www.abendzeitun...hen/223184

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  KM mit Kind nicht krankenversichert...
Geschrieben von: JahJahChildren - 29-10-2010, 10:43 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Hallo liebes Forum,

meine Tochter lebt bei meiner geschiedenen Ehefrau (gE) und ist normalerweise über diese in der GKV kostenfrei mitversichert. Ich selbst bin in der PKV und zahle BU+KU lt gerichtlichem Vergleich (zuvor nach Urteil).

Nun habe ich erfahren, dass gE aktuell nicht krankenversichert ist und somit meine Tochter auch nicht.

Hintergrund: gE war kurzzeitig über die ARGE (ALGII) versichert. Im Monat der ALGII Anmeldung hat sie einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, aufgrunddessen zunächst die ARGE mitteilte, dass nunmehr die Leistungen eingestellt werden - obwohl klar war, dass sie weiterhin aufstocken wird. Hier hätte nach Erhalt der ersten Lohnabrechnung ein Folgeantrag gestellt werden müssen.

Zu diesem Zeitpunkt hat sie (im Zorn/Frust) ihren Job schriftlich und fristlos gekündigt (hatte wage Hoffnung auf einen anderen Job) und dann am nächsten Morgen einen schweren Unfall und ist seitdem krankgeschrieben.

Sie hat daraufhin in 08/2010 einen Folgeantrag gestellt, aber die ARGE hat bis dato keinen Bewilligigungsbescheid erlassen, geschweige denn etwas bezahlt und ebensowenig die GKV Beiträge übernommen.

Muss ich hier befürchten, dass ich zumindest für meine Tochter rückwirkend eine PKV abschlissen muss?

UND

Werde ich Schuldner von evtl. anfallenden Arztrechnungen betreffend meiner Tochter? (Meine gE hebt die Finger seit 10+ Jahren - dort ist definitiv über den Tod hinaus nichts zu holen - der GV kommt nur noch zum Kaffeetrinken)

ich ahne ja Übeles Undecided

LG - JJC

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