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Hallo,
mein Name ist Sabine, ich bin ganz neu in dem Forum und benötige euere Hilfe, bzw. eueren Rat!
Ich hoffe ihr könnt entschuldigen wenn ich mir jetzt die Finger wund tippe und euere Augen damit quäle... aber ich denke je besser ich unsere Situation erkläre, desto besser können eurer Ratschläge sein.
Wer Tippfehler findet darf diese übrigens gerne behalten ;-)
Ich bin nun seit neun Jahren mit meinem Freund zusammen, wir wollen nächstes Jahr heiraten.
Er hat aus vorheriger Beziehung (war nicht verheiratet) eine jetzt zwölf Jährige Tochter. Mein Freund war vier Jahre mit seiner Ex zusammen und die beiden haben zusammen gelebt bis die Kleine zwei war. Dann hatte die Mutter eine Krankheit. Als sie wieder gesund war meinte sie "leben" zu müssen und war von heut auf morgen mit dem Kind weg! Die Mutter hat alleiniges Sorgerecht. Sie ist jetzt verheiratet und hat noch zwei weitere Kinder mit dem neuen Mann.
Mein Freund hat damals schon einen Antrag auf gemeinsames SR gestellt, aber wie jeder hier weiß hatte er keine Chance.
So weit, so gut.
Es war auch eigentlich immer alles relativ einfach geregelt. Mein Freund hat alle zwei Wochen am Wochenende seine Tochter, zahlt regelmäßig Unterhalt und wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu der Kleinen!
Es gab zwar immer Punkte, die uns missfallen haben, denn das Kind war mehr bei Freunden, Bekannten, Oma, Opa etc. als zu hause (die Mutter fährt auch regelmäßig ihne die Tochter in Urlaub) und vorallem hatte die Kleine kaum Kleider die ihr passten! Schuhe waren fast ausschließich die abgelegten der Mutter, auch wenn diese zu groß waren, aber gegen solche Dinge hat man leider keine Handhabe. Also sind wir regelmäßig, zusätzlich zum Unterhalt, noch mit ihr einkaufen gefahren!
Aber ansonsten ging es ihr relativ gut.
Dann kam die Wende!
Die Mutter hat den Nachnamen der Tochter einfach ändern lassen. Dies kann sie ohne Zustimmung des Vaters. Mein Freund wurde auch nicht darüber informiert! Scheinbar muss man in Deutschland nicht wissen wie sein Kind heißt :-(
Aber es kommt noch dicker: Die Mutter hat dem Kind befohlen uns anzulügen und unter keinen Umständen von dem neuen Namen zu erzählen, da mein Freund natürlich nicht begeistert war.
Aber das war dann schon ein Hammer und nachdem es rauskam waren erstmal elle verletzt. Das gab so einen Kleinen knick. Wir hatten sie vier Wochen nicht bei uns!
Danach hat mein Freund sich mit seiner Tochter ausgesprochen, aber die Wochenenden waren jedesmal Katasrophal! Die Kleine hat überhaupt nicht mehr gehört, ist weggelaufen und meinte einfach tun zu können was sie will.
Nachdem wir ihr gesagt haben dass es so nicht weitergehen kann meinte sie zum Vater: "Die Mama hat gesagt dass du nix zu sagen hast, ich brauch nicht auf dich zu hören. Du musst nur mein Essen bezahlen!"
Das war ein Schlag ins Gesicht. Aber was soll man machen wenn die Mutter die Autorität des Vaters untergräbt????
Nunja jedenfalls hatten wir sie jetzt etwa drei Monate nicht mehr abgeholt. Die Kindesmutter hat auch keinen Wert darauf gelegt.
Plötzlich rief die Oma der kleinen bei uns an (Die Mutter der Mutter).
Und wollte mt meinem Freund reden.
Da kam raus dass die Mutter schon lägere Zeit vom Jugendamt betreut wird. Es liegen mehrere Anzeigen wegen sexueller Delikte gegen den "neuen Vater" vor. Und die Eigene Mutter wil ihrer Tochter die Kleine wegnehen und ist um deren Sicherheit besorgt.
Darufhin haben wir beschlossen dass wir für das Wohl der Kleinen einfach kämpfen müssen!
Ein Termin zu einem Gespräch auf dem Jugendamt steht bereits, aber die Mutter wird das gemeinsame SR mit Sicherheit ablehnen, wenn sie überhaupt erscheint.
Parallel haben wir jetzt auch einen Termin beim Anwalt gemacht. Wir wollen dass mein Freund ein gemeinsames Sorgerecht mit seiner Ex bekommt. Diese trifft nämlich auch keine besonders gute Entscheidungen für die Zukunft des Kindes. Bsp.: Die kleine hat bereits die erste Klasse doppelt machen müssen, bekommt nur dreien, vieren und mal ne fünf, aber geht jetzt auf Gymnasium. Die Mutter selber hat gar keinen Abschluss und hilft der Kleinen nicht bei Hausaufgabe..... Ist das nicht schon im Vorhinen zum Scheitern verurteilt??
Am Wochenende hatten wir sie wieder... so erzählfreudig war sie noch nie. Sie hat von den Leuten erzählt die sie immer beobachen und dass ihre Mama sich vor ihr ekelt und sie nicht anfasst oder ihr sagt dass sie sie lieb hat.
Dann hat sie noch ein paar Sachen erzählt, die euch die Socken ausziehen würden. Ich saß echt da uns hatte Tränen in den Augen. Die Mutter hat ihr auch jeglichen Kontakt nach außen verboten, vorallem zur Oma!
Ich hab der Maus dann erkärt dass sie mit zwölf selber entscheiden kann wo sie wohnen mag. Sie sagte auch dass sie zu uns will, aber sie hat zu viel Angst vor der Mutter!
Sie ist einfach noch nicht bereit eine solche Entscheidung zu treffen, da brauchen wir wohl noch Geduld, aber wir möchten nicht tatenlos zusehen wie das Kind kaputt geht und falsche Entscheidungen für sie getroffen werden.
Wie schätzt ihr unsere Chancen ein?
Habt ihr einen Tipp für uns?
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Für einen Wechsel zum Vater benötigt der Vater mindestens das gemeinsame Sorgerecht. Die Beziehung zum Kind und das Kind selbst scheinen aber nicht tragfähig genug, um einen Wechsel übers Gericht durchzuziehen. Nach dem gemeinsamen Sorgerecht müsste er noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei sich festlegen. Das ist ein lange Weg, wenn das Kind sich nicht standhaft und klar dafür ausspricht, wird er scheitern. Bei dieser Mutter wird ein Schwall an Manipulation und Druck auf das Kind hereinbrechen, wenn der Vater vor Gericht geht.
Zunächst sollte er mal zum Jugendamt, vielleicht zusammen mit der Oma. Er soll sich dort bekannt machen als jemand, der durchaus in der Lage wäre, das Kind weiter zu betreuen und sehr besorgt ist über die jetzige Situation. Der Türöffner ist ein Beratungstermin wegen der Schwierigkeiten und dem Benehmen des Kindes während des Umgangs.
Erschwerend ist, dass ein Wechsel der Tochter eine Geschwistertrennung bedeuten würde. Ein weiteres Problem ist, dass ihr vermutlich nicht ahnt, was auf euch zukommt, wenn das Kind tatsächlich wechseln. Ihr habt jemand vor euch, der eine völlig vermurkste Erziehung genossen hat und wahrscheinlich ein Garant für sehr viel Stress bei euch sein wird. Ich bin eigentlich skeptisch bei solchen Fällen. Erst darf die Mutter kraft ihres alleinigen Sorgerechts das Kind kaputtmachen, manipulieren, ihm schwere Gewichte für sein gesamtes weiteres Leben auf die Seele legen und wenn die Probleme nicht mehr zu ignorieren sind und alles zusammenzubrechen droht, dann darf schliesslich mal der Vater ran, um die Scherben zusammenzukehren? Und wenn er damit scheitert, kriegt er die Schuld daran auch noch ab: "Der Vater war auch nicht besser, er hats auch nicht hinbekommen".
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Genau aus dem Grund wollen wir ja erstmal das gemeinsame Sorgerecht erwirken, damit die Tür offen ist und das Kind kommen möchte wenn sie will!
Die Kleine sagt ja selber dass die Mutter eine "schlechte Mama" ist.
Und ich glaube dass sie in einem Jahr oder so emotional soweit ist um von sich aus zu sagen dass sie bei uns leben will. Daran kann sie doch dann keiner hindern oder??
Aber wir brauchen zumindest das gemeinsame Sorgerecht!
Noch ist nicht alles verloren. Die Mutter kümmert sich zwar nicht, aber die kleine ist stark!
Ich denke wenn sie nicht allzu spät in unsere Familie kommt hat sie noch eine Chance!
Mit den Geschwistern hat sie auch keine allzu starke Bindung, da sie von Anfang an von der "Familie" ausgegrenz wird!
Deshalb hatte die kleine ja die Hoffnung dass es mit der Namensänderung besser würde, dass sie dazu gehören würde.... aber sie wurde enttäuscht!
Das gemeinsame Gespräch beim Jugendamt soll nächste Woche sein!
Die Oma des Kindes war schon mehrfach dort, deshalb auch der Streit zwischen Mutter und Oma....
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(30-09-2010, 11:58)Brina86 schrieb: Die Kleine sagt ja selber dass die Mutter eine "schlechte Mama" ist.
Und ich glaube dass sie in einem Jahr oder so emotional soweit ist um von sich aus zu sagen dass sie bei uns leben will. Daran kann sie doch dann keiner hindern oder??
Aber wir brauchen zumindest das gemeinsame Sorgerecht!
Wenn das Kind wirklich zu euch will und diese Ansicht standhaft gegen Mutter, Richter, Jugendamt vertritt, dann sind die sorgerechtlichen Verhältnisse nicht mehr so wichtig. Auf Aussagen wie die von "der schlechten Mama" darf man aber nichts geben, wichtiger ist ihre Haltung, wenn sie von Mutter und Richter in die Zange genommen wird.
Ich würde mit dem Gerichtskram und dem gemeinsamen Sorgerecht erst anfangen, wenn auch das Kind so weit ist und das durchstehen kann.
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Hi Brina.
Das JA würde ich nur einschalten, wenn gewiß ist, daß die Eure Pläne nicht hintertreiben, der Mutter max. Hilfen zukommen lassen usw.
Ämter reagieren geradezu reflexhaft, wenn einer Mutter, egal in welchem Zustand, 'das Kind weggenommen werden soll'. Man muß seitens dieser Ämter wirklich mit dem schlimmsten rechnen und Gerichte folgen diesen in der Regel.
Ich würde das zunächst nur über die gute herzliche Beziehung regeln, über Ausbau des Umgangs in alle Richtungen usw. Dazu sind Vorwürfe, Vorhaltungen, Angriffe auf die Mutter unzweckmäßig.
Kinder werden von zwei Dingen getrieben:
- Wohlfühloptimierung
- Streß- und Angstvermeidung
Punkt 2 wirkt doppelt. Einmal sind sie noch vom Wohlwollen des Elternteils abhängig, wo sie wohnen, zum anderen können sie vom gekränkten Elternteil verstoßen werden, wenn sie mal gewechselt haben.
Nach meinen Beobachtungen gehen Mütter da erheblich aggressiver vor.
Kinder bilanzieren das sehr fein und können dann zu unerwarteten Ergebnissen kommen, die nicht im Einklang zu ihren erklärten Wünschen zu stehen scheinen. Meine Kinder sagen ganz klar mir !, daß sie gern wechseln würden, spüren aber, was ihnen dann seitens der Mutter blühen könnte. So kommen sie zum Ergebnis, daß es insgesamt erträglicher sein könnte, bei der Mutter zu bleiben, bis hin zum Theaterspiel dort.
Paradox: Am Ende bleiben Kinder bei dem Eltzernteil, von dem sie am meisten zu befürchten haben.
Schutz der Kinder durch den Vater kann u.U. darin bestehen, diesen Wechsel nicht zu früh und zu stark zu forcieren.
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Erstmal danke für die netten Antworten!
Aber in erster Linie, zum jetzigen Zeitpunkt, geht es ja gar nicht darum das Kind zu uns zu holen.
Wir möchten ja nur das gemeinsame Sorgerecht, damit die Mutter nicht alleine zu viele Fehlentscheidungen trifft!
Das mit der Schule war schon ein sehr großer Fehler!
Wir möchten doch nur wichtige Dinge mitentscheiden dürfen und z.B. auch dass mein Freund an Elternabenden teilnehmen kann usw.
Besteht überhaupt die Chance einen Teil des Sorgerechts zu erhalten?
Die Mutter des Kindes wird ja sowiso schon vom Jugendamt betreut, weil sie mit den Kindern nicht klarkommt. Damit haben wir ja gar nichts zu tun....
Ich freue mich auf viele Meinungen.
Gruß Brina86
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(30-09-2010, 15:35)Profiler schrieb: Das JA würde ich nur einschalten, wenn gewiß ist, daß die Eure Pläne nicht hintertreiben, der Mutter max. Hilfen zukommen lassen usw.
Jemand vom Jugendamt wird aber sowieso im Gerichtssaal sitzen, wenn es um Veränderungen am sorgerechtlichen Status geht. Da sie sowieso involviert werden, sollte man dort schon vorher (positiv!) bekannt sein. Die Frage ist auch, wie hoch der Wasserstand im Jugendamt hinsichtlich der Mutter bereits ist. Da würde ich unbedingt hingehen, um dies festzustellen. Möglicherweise erwägt das Jugendamt bereits weitergehende Massnahmen, ein unterstützender Vater käme da gerade recht.
(30-09-2010, 17:42)Brina86 schrieb: Wir möchten ja nur das gemeinsame Sorgerecht, damit die Mutter nicht alleine zu viele Fehlentscheidungen trifft!
Das mit der Schule war schon ein sehr großer Fehler!
Schon klar, aber das Sorgerecht ist in Deutschland ein Recht, das man nur bekommt wenn man es nicht braucht. Mit anderen Worten, wenn die Richter Uneinigkeit in sorgerechtlich relevanten Fragen diagnostizieren, so dass sich die Eltern nicht einigen können, dann ist Alleinsorge ihre "Therapie". Mit einem riesigen Mütterbonus.
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Im Klartext also:
Egal was wir versuchen, es wird uns negativ ausgelegt??
Was ist denn wenn das JA weiß dass es da drunter und drüber geht... eine Frau von JA hat ja zur Kleinen selber schon gesagt dass wenn sie das will dass sie sofort zum Papa gefahren wird.... hat zumindest die Kleine erzählt.
Zählt denn nicht in erster Linie das Wohl des Kindes?
Sollen wir einfach Tatenlos zusehen wie die Kleine kaputt gemacht wird??
Wie kommen uns so hilflos vor.... :-(
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(30-09-2010, 18:31)Brina86 schrieb: Zählt denn nicht in erster Linie das Wohl des Kindes?
Das Wohl des Kindes wird immer genannt, wenn es in Wirklichkeit um Eigeninteressen geht oder als Schlagwort ohne definierbaren Inhalt. Der Begriff gehört gestrichen, und durch "Interesse des Kindes" ersetzt.
Geht mal ins Jugendamt und berichtet dann, wie es dort lief. Vorher in der Trennungsfaq die Tips lesen zum Umgang mit Jugendamtsmitarbeiterinnen.
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(30-09-2010, 18:35)Ralf G. schrieb: tja, dann frag mal, wie es so manchem Vater geht ... dem sein Kind schon vollkommen entfremdet wurde ...
Nur zur Info Ralf, das Kind hat einen Vater, dessen Lebensgefährtin sich hier schlau macht. Dieses, bäh da siehste mal als Frau wie das ist, hilft hier irgendwie nicht weiter.
@Brina
Erst mal meine absolute Anerkennung das Du Dich so um die Tochter Deines Freundes kümmerst, das ist leider nicht so bei allen "neuen" Lebenspartnern.
Wie P schon schrieb, wichtig ist die Behörden mit ins Boot zu bekommen, wenn die hinter einem stehen, dann hat man Narrenfreiheit. Auf jeden Fall sollte Dein Freund sich für dieses Gespräch eine Strategie überlegen, welche Message will ich transportieren (guter Vater der sich sorgt, trotzdem mit der Mutter zusammen arbeitet ...) etc. Und egal was ist, egal welche Vorwürfe oder sonstwas da kommen mag, ruhig bleiben. Die bringen das und konstruieren irgend einen Schwachsinn, damit die Mutter nicht ganz so schlecht da steht (kann sein, muss aber nicht) ...
Ich würde vorherr noch mit der Schule sprechen, auch wenn keine Auskunft kommt, so hat man noch einen Aufhänger. Man kümmert sich und ist besorgt, kann aber nix machen ... Wenn man Auskunft bekommt, umso besser ...
Kindwohl:
Nun, es wird immer zum Wohl des Kindes entschieden. Da grundsätzlich Aufgrund der Tatsache das ein Kind neun Monate im Bauch der Mutter verbringt, hier eine innige und herlzliche Beziehung besteht, ist es immer das Kindswohl wenn dieses bei der Mutter lebt (habe ich eigentlich auch eine Innige Beziehung zu meinen Bandwürmern, die leben schon länger in mir?). Dies ist in unserer Gesellschaft ein allgemein Konsens, alles andere ist ein Tabu!!! Deshalb, nie die Mutter direkt schlecht machen, denn Mütter sind immer entschuldigt in unserer Gesellschaft. Es gibt in unserer Gesellschaft keine schlechten Mütter, wenn doch, so sind diese depressiv, psychisch Krank etc. Aber Vorsicht, solche Behauptungen müssen ggf. auch bewiesen werden. Deshalb: Man kann sich halt nicht erklären was da los ist ...
Zitat:Was ist denn wenn das JA weiß dass es da drunter und drüber geht... eine Frau von JA hat ja zur Kleinen selber schon gesagt dass wenn sie das will dass sie sofort zum Papa gefahren wird.... hat zumindest die Kleine erzählt.
Oh, wenn das stimmt, würde ich da mal nachfragen, wenn die kleine ohne Euer Zutun da schon rumtanzt, dann ist mehr im Busch. Deshalb Jugendamt, FAQ zu Jugendamt lesen, Strategie für das Gespräch vorbereiten und die Message (ich als Vater bin Da, bin Da und immer bereit transportieren). Du solltest Dich dabei erst mal im Hintergrund halten, nicht das die denken das Papa Töchterchen bei der neuen lâsst und den Unterhalt versaufen geht. Klar machen das auch seine Partnerin dahinter steht, aber er ist der, der die Tochter nimmt.
Wenn die Tochter schon bei Euch wohnt und das seit einiger Zeit und noch mit Zustimmung des JA, ist eine Sorgerechtsentscheidung wesentlich einfacher ...
/* ACHTUNG irgendwo hier beginnt IRONIE */
Zitat:Ich bin nun seit neun Jahren mit meinem Freund zusammen, wir wollen nächstes Jahr heiraten.
Hast Du Angst wir überzeugen Deinen Freund noch von diesem Auslaufmodell Ehe Abstand zu nehmen oder warum schreibst Du hier?
@P
Sorry, ich schon wieder
Hier in Frankreich ist es halt das "Interesse des Kindes" bei der Mutter zu wohnen, die ja eine so innige Beziehung hat wie ich zu meinen Bandwürmer ...
Das Interesse des Kindes (oder Kindswohl oder sonstwas) gehört vom Gesetzgeber bestimmt, frei nach dem Motto, das Interesse des Kindes ist es mit beiden Eltern einen ausgeglichenen Umgang zu pflegen, von diesem Interesse ist abzusehen wenn:
1. Mutter oder Vater diesem Interesse durch Äusserungen oder Handlungen dem Kind gegenüber klar zuwieder handeln
2. Aufgrund von Umzug einer der Eltern eine räumliche Distanz geschaffen hat, das Kind bleibt an dem Ort, der vorherr sein Lebensmittelpunkt war und sein soziales Umfeld vorhält.
3. ...
Gruss
PP
Der "moderne" Feminismus ist nicht männerfeindlich,
er ist frauenfeindlich, er lässt keinen Zweifel an der Theorie,
Frauen können einfach nicht logisch denken...
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(01-10-2010, 15:01)PapaParis schrieb: Hier in Frankreich ist es halt das "Interesse des Kindes" bei der Mutter zu wohnen, die ja eine so innige Beziehung hat wie ich zu meinen Bandwürmer ...
Du sagst immer wieder solche Sätze über Frankreich, bringst aber nie Nachweise. Bei genauerem Nachsehen zeigt sich eigentlich immer das Gegenteil: Schon vor zehn Jahren gab es beispielsweise in Frankreich zwei Millionen Alleinerziehende. Davon waren 15% Männer (siehe http://www.kas.de/wf/doc/kas_2451-544-1-30.pdf ) , in Österreich im Jahre 2009 7,6%, in Deutschland im Jahre 2007 10% (siehe Bundeszentrale für politische Bildung, http://www.bpb.de/wissen/2MCCQW,0,0,Alle...hende.html ). Das französische Statistikamt Insee hat sicher neuere Zahlen, ich bin aber zu faul das rauszusuchen und der Anteil in Frankreich ist sicher nicht gesunken. eher gestiegen. Hinzu kommt das Wechselmodell, das in Frankreich auch nochmal einige Prozente mehr ausmacht.
Ich stelle fest: In Frankreich ist die Chance für den Vater, die Kinder nach einer Trennung selbst weiter zu erziehen um 50% höher wie in Deutschland und um fast 100% wie in Österreich. Irgendwas läuft da anders und zwar so, dass dort das Dogma "Kind gehört zur Mutter" vorhanden, aber signifikant schwächer ist.
(30-09-2010, 18:41)p schrieb: (30-09-2010, 18:31)Brina86 schrieb: Zählt denn nicht in erster Linie das Wohl des Kindes?
Das Wohl des Kindes wird immer genannt, wenn es in Wirklichkeit um Eigeninteressen geht oder als Schlagwort ohne definierbaren Inhalt. Der Begriff gehört gestrichen, und durch "Interesse des Kindes" ersetzt. Genau das!
Gerne zitiere ich immer wieder aus dem Titel IX des belgischen ZGB:
[§ 2 - Leben die Eltern nicht zusammen und befassen sie das Gericht mit ihrer Streitsache, wird das Einverständnis über die Unterbringung der Kinder vom Gericht homologiert, es sei denn, dieses Einverständnis steht offensichtlich im Widerspruch zu den Interessen des Kindes.
In Ermangelung eines Einverständnisses in Fällen, wo die elterliche Gewalt gemeinsam ausgeübt wird, untersucht das Gericht auf Antrag mindestens eines Elternteils vorrangig die Möglichkeit, eine unter beiden Elternteilen gleichmäßig aufgeteilte Unterbringung des Kindes festzulegen.
Ist das Gericht jedoch der Ansicht, dass die gleichmäßig aufgeteilte Unterbringung nicht die geeignetste Lösung ist, kann es entscheiden, eine nicht gleichmäßig aufgeteilte Unterbringung festzulegen.
Das Gericht befindet auf jeden Fall durch ein mit besonderen Gründen versehenes Urteil, wobei es den konkreten Umständen in der Sache und den Interessen der Kinder und der Eltern Rechnung trägt.]
Hervorhebungen durch mich.
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02-10-2010, 20:42
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 02-10-2010, 20:46 von Brina86.)
Danke für die Antworten!
Aber um ehrlich zu sein bin ich jetzt bisschen entmutigt....
Habe mir jetzt zwei Tage lang weiter den Kopf zermatert und kam zu einem neuen Entschluss.
Nächste Woche soll mein Freund auf dem JA keinerlei "Angriffe" starten, sondern nur die Botschaft rüber bringen dass er sich gerne mehr kümmern möchte und mehr Verantwortung übernehmen möchte, um den positiven Eindruck zu hinterlassen auf dem JA.
Dann möchte ich mich erstmal mit der Oma der Kleinen treffen um Informationen auszutauschen.
Vielleicht gehe ich auch mal auf Jugendamt und bitte um einen Beratungstermin, "weil ich ein Kind kenne um das ich mich sehr sorge".
Werde die Beziehung zu dem Kind nicht offen legen und auch keinen Namen vom Kind nennen...
Vielleicht kann ich ja, auch wenn ihr das hier wohl keiner gerne hört, einen Frauenbonus ausspielen, in der Hoffnung dass ich ehrlichere Antworten bekomme....
Den Antrag aufs SR werden wir erstmal noch zurückhalten, denn ich glaube mittlerweile verstanden zu haben, dass wir keine Chance aufs gemeinsame SR haben, da mein Freund und seine Ex ja nicht einer Meinung sind. Dann verlieren wir nur und die Kleine muss zu hause wohl darunter leiden!
Also müssen wir uns erstmal genau im Klaren sein was bei den anderen so abgeht. Und warum das JA dort vor Ort ist und was die wissen.
Es ist wohl auch hilfreich wenn wir erstmal abwarten ob es zu einer Verurteilung von ihrem Mann kommt....
Keine Ahnung..... aber wenn ich alles weiß und denke dass wir eine Chance haben wird mein Freund dann doch wohl eher einen Antrag aufs alleinige Sorgerecht stellen.
Alles andere bringt nichts.
Ich habe auch die Hoffnung noch nicht ganz aufgegeben dass die Kleine sich früher oder später dazu entscheidet bei und zu wohnen, zwölf ist sie ja!
Aber dafür hat sie noch viel zu viel Angst vor der Mama....
Aber mit 13, spätestens mit 14 ändert sich das ja, wie jeder weiß aus der eigenen Pubertät! Habe nur Angst dass es dann zu spät ist für sie....
Also, wir sind jetzt noch recht unentschlossen, aber ich halte euch auf dem laufenden!!
Und dass ich da voll hinter meinem Freund stehe und mir große Sorgen um die kleine Maus mache finde ich ne Selbstverständlichkeit!
Ich kenne sie seit sie drei Jahre alt ist!
Wünsche euch noch einen schönen Abend.
Gruß Brina
(02-10-2010, 20:42)Brina86 schrieb: Vielleicht gehe ich auch mal auf Jugendamt und bitte um einen Beratungstermin, "weil ich ein Kind kenne um das ich mich sehr sorge".
Werde die Beziehung zu dem Kind nicht offen legen und auch keinen Namen vom Kind nennen...
Vielleicht kann ich ja, auch wenn ihr das hier wohl keiner gerne hört, einen Frauenbonus ausspielen, in der Hoffnung dass ich ehrlichere Antworten bekomme.... Ganz vorsichtig damit! Die Damen dort lassen sich nicht gerne von "Dritten" reinreden. Wenn Du Dich selbst dort engagierst, könnte das ganz schnell ein Schuss nach hinten werden. Vielmehr solltest Du den Vater des Kindes unterstützen, dieses in die Hand zu nehmen. Da kannst Du ihm bei helfen!
Einige hier haben sehr viele Erfahrungen mit den JÄern gemacht. Auch, wenn sich die "Neue" einmischt. Ich persönlich halte es daher immer für angebracht, dass sich nur die Eltern mit der Sache befassen.
(02-10-2010, 21:07)blue schrieb: Die Damen dort lassen sich nicht gerne von "Dritten" reinreden. Wenn Du Dich selbst dort engagierst, könnte das ganz schnell ein Schuss nach hinten werden. Vielmehr solltest Du den Vater des Kindes unterstützen, dieses in die Hand zu nehmen. Da kannst Du ihm bei helfen!
Einige hier haben sehr viele Erfahrungen mit den JÄern gemacht. Auch, wenn sich die "Neue" einmischt. Ich persönlich halte es daher immer für angebracht, dass sich nur die Eltern mit der Sache befassen.
Ich habe einen Kumpel mal begleitet und als die Jugendämtin den Kindesvater aufforderte, seinen Sohn weniger häufig anzurufen, weil das "nicht gut für das Kind sei", habe ich die Jugendämtin zurechtgewiesen, dass der Kindesvater wohl besser wüsste, was für sein Kind gut sei, da wurde ich ziemlich rüde aus dem Dienstzimmer hinauskomplimentiert. Das sind kleine Göttinnen, die sich sehr viel auf ihr Studium einbilden.
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Der Weg, den ihr vorhabt, klingt schon besser. Bitte berichte hier, wie es weiter läuft, vor allem nach dem Jugendamtstermin.
(02-10-2010, 20:42)Brina86 schrieb: Aber um ehrlich zu sein bin ich jetzt bisschen entmutigt...
Im Forum und der faq ist Realismus angesagt. Falsche Hoffnungen wecken bringen niemand was, man muss die Situation rational und realistisch betrachten um gangbare Wege zu finden. Realismus, nicht Pessimismus.
Der Vater, dein Freund, hat Glück dass er Unterstützung in dir hat, aber er muss seine Sache letztlich selbst tragen und voranbringen. Er ist der Vater. Vor Gericht und im Jugendamt muss er den Mund aufmachen. Du hilfst ihm am meisten, wenn du die Dinge mit ihm diskutierst. In solchen Gesprächen klärt sich vieles von selbst, weil es mal ausgesprochen und explizit gemacht wird. Vertreten muss er dann aber seine Sache selbst.
(02-10-2010, 21:57)Mus Lim schrieb: Ich habe einen Kumpel mal begleitet... Ein Herr XXX vom VafK hatte mich auch einmal beim JA begleitet.
Nachdem er dann von der JA-Dame so beeindurckt war, hatte er zugegeben, dass wohl am Kindesmißbrauch durch mich etwas dran sein müßte.
Er ist nur ein paar Jahre älter als ich, doch sollte er sich wünschen, nie wieder meinen Weg zu kreuzen!
[Klarnamen durch XXX ersetzt]
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Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt...
Ich will hier nicht die Fäden in die Hand nehmen, das muss mein Freund machen. Nach außen hin wird immer er im Mittelpunkt stehen.
Dass ich mit der Oma der Kleinen mal sprechen will ist ja sag ich mal rein privater natur. Will sie darüber aufklären was die Kleine mir letztes Wochenende alles erzählt hat und von ihr wissen was sie alles weiß, vorallem wegen was das JA sich da schon involviert!
Und ich werde nicht aufs Jugendamt gehen wo der Fall betreut wird, sondern in meiner Heimatstadt. Es geht ja nur um allgemeine Informationen. Mal sehen ob die überhaupt mit mir sprechen...
Mit ist schon klar, dass ich nichts unternehmen kann was die Kleine betrifft
Aber es ist doch immer besser so viele Informationen zu bekommen wie möglich
Gruße Brina
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Ich war am Freitag im Jugendamt Waldshut. Die Dame dort war eigentlich sehr freundlich zu mir. Allerdings ist die ebenfalls eingeladene Mami unserer Tochter nicht gekommen. Interessant war, dass sie den Kontakt zu Schweizer Behörden abgelehnt hat - nicht etwa aus rechtlichen Gründen, sondern aufgrund der Erfahrungen, die sie mit Schweizer Behörden gemacht haben.
Zum Sorgerecht gibts den Ausführungen von p nicht viel hinzuzufügen, ausser vielleicht nochmal die Tatsache, dass idR. in Deutschland (ausgehend vom EUGMR) das Sorgerecht bei beiden Eltern belassen wird und nur das Aufenthaltsbestimmungsrecht einem Elternteil zugewiesen wird. Letztendlich geht es dann um das ABR. Wenn schon kein gemeinsames Sorgerecht besteht, sollte man aus Gründen des Kindeswohls zuerst wieder das gemeinsame Sorgerecht beantragen - dabei kommt es auch nicht auf die Zustimmung des Kindes an. Beim ABR steht bei einem 12-jährigen Kind sicher der Kindeswille im Vordergrund (in ÖReich und Scheiz nicht). Wichtig ist in jedem Fall die Kenntnis darüber, dass die Familiengerichte sich auf die Auskunft von Drittpersonen verlassen: Jugendamt, Kinderarzt, Beiständ etc. Wenn dort schon Probleme auftauchen, bekommt das Gericht einen negativen Feedback und wird ebenfalls negativ entscheiden. Hier schliesst sich der Teuefelskreis - eine inkompetente Jugendamtsmitarbeiterin fühlt sich überfordert und verfasst eine voreingenommene Stellungnahme, die vom Gericht als neutral gewertet wird und damit zu einem falschen Urteil führt - das ist die Regel und nicht die Ausnahme.
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03-10-2010, 22:07
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-10-2010, 22:08 von Chineke.)
@Brina86
Genauso wie du euer Vorhaben zuletzt beschrieben hast würde ich es auch tun. Deine Umsicht in Sachen Möglichkeiten erkunden und Infos erfragen ist beispielhaft. *Hut ab* äh - hab' ja keinen
Bei der Schule sollte der Vater unbedingt selbst anfragen, ob die Mutter sich bei Sprechtagen gekümmert hat, ob die Fehlzeiten überhand nehmen und ob die Schule einen Bruch in dem Verhalten des Kindes zu welchem Zeitpunkt festgestellt hat. Da der Nachname jetzt ein anderer ist, wird es aber nicht leicht. Mit persönlicher ehrlicher Anteilnahme könnte er aber einige Informationen bekommen, die einen Hinweis beim JA, sich mal bei der Schule zu erkundigen, zusätzliche Fakten zugunsten einer Entscheidung für ihn beitragen könnten.
Alles in allem hat P oben die wichtigsten Aspekte aufgezählt. Wenn das JA selbst eine Entscheidung des Kindes wo sie leben will vorschlägt, dann ist das eine Vorlage für euch. Ihr solltet dann die mögliche Angst des Kindes vor Konsequenzen seitens der Mutter abwägen gegenüber der verlorenen Zeit, die das Kind in einer nicht "wohlbehüteten" Atmosphäre lebt und lernt. - Die Mutter scheint ja mit den anderen Mitgliedern ihrer neuen Familie genug um die Ohren zu haben, sodass ihr ihre Tochter als Altlast erscheint. Also keine Angst wenn das JA eure Sorge teilt und dem Vater etwas vorschlägt, darüber schlafen, Anwalt konsultieren und darauf eingehen. Je früher je besser für das Kind (mit 12 Jahren).
Bin gespannt auf deinen Bericht vom JA
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Alles hat sich geändert!!!
Alles kaputt!!! Aber gleichzeitig vorangegangen....
Bitte dringend um Hilfe!
Am Wochenende war unsere Kleine wieder da und sagte knallhart dass sie endlich bei uns wohnen will! Ich war total überrascht aber auch total froh!
Ich habe ihr dann erklärt dass sie das auf dem JA sagen müsste!
Und später nochmal dem Richter, auch vor der Mutter!
Wir haben ihr auch gesagt dass wir alles versuchen werden ihr zu helfen wenn sie das wirklich will.
Wir haben ihr auch gesagt dass es zwar sein kann dass sie erstmal an einen "neutralen" Ort kommt, aber auch dass es sein kann dass sie bei uns bleiben darf, oder dass sie erstmal zurück muss.
Da sagte sie aber sie hätte Angst vor der Mama und wolle auf keinen Fall zurück.
Also ist mein Freund am Montag auf dem JA gewesen mit der Kleinen.
Sie wurde ne halbe Stunde aleine befragt, danach haben sie sich ne halbe Stunde lang zu dritt beraten.
Danach haben sie zu der Kleinen gesagt dass sie auf keinen Fall beim Papa bleiben kann weil er kein Sorgerecht hat. Also müsse sie ins Heim odr zurück zur Mama. Sie antwortete wie aus der Pistole geschossen "Nä, dann geh ich lieber ins Heim!"
Also mussten wir sie Mittags auf dem JA abgeben! Von dort aus wurde sie in die Wohngruppe gefahren. Der Sachbearbeiter sagte uns dann noch dass die Kleine erstmal keinen Kontakt zu den Eltern haben darf, damit sie sehen können was Melissa wirklich will. Das ist ja soweit ok, aber dann sagte er auch dass die Mutter für uns alle ein absoutes Kontaktverbot ausgesprochen hat!!!!!!!!!!!!
Was heißt das denn jetzt??
Wie lange dürfen wir keinen Kontakt haben? Wie lange darf die Mutter das verbieten?? Wie geht es jetzt weiter???
Am nächsten Tag sagte der Sachbearbeiter zu meinem Freund Melissa hätte die Aufnahme sehr gelassen genommen und sich gut in die Gruppe integriert. Ihr geht es jetzt definitiv besser als bei der Mutter, vorallem hat sie endlich mal die Möglichkeit ihre Meinung und Wünsche zu äußern und hat mal jemanden der ihr zuhört! Aber das kann doch kein Dauerzustand sein!
Und was ist wenn die Mutter zuerst wieder Kontakt bekommt. Die Mutter wird rumheulen und sie bitten nach hause zu kommen... dann bricht die kleine ein.
Wenn sie jetzt aber zwei Wochen immer wieder sagt dass sie zum Papa will und nur beim Besuch der Mutter sagt dass sie heim geht, lässt das JA sie dann nach hause???? Und vorallem kann die kleine Maus ja nicht ahnen was ihr dann zu hause blüht!
Sollten wir direkt das Sorgerecht beantragen?
Was würdet ihr an unserer Stelle zun?? Für uns ist eine Welt zusammen gebrochen....
Bitte helft mir....
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Nichts ist kaputt. Bleibt mal cool. Dass das alles kein Spaziergang wird, wurde euch ja mehrfach gesagt. Und dass in Deutschland Kinder lieber für teures Geld in "Wohngruppen" gezwungen werden, anstatt zum geliebten und erziehungsfähigen Elternteil zu dürfen ist auch klar. Staatliche Kindesentführung eben.
Ein Kontaktverbot durch die Mutter ist ungültig, die Mutter hat hier überhaupt nichts zu verbieten. Kurzfristig hat der Vater darauf zu bestehen, dass die Umgangsregelung weitergeführt wird, er holt sie eben in der Wohngruppe ab. Kann sein, dass das verweigert wird, meist mit der völlig schwachsinnigen Lüge, das Kind müsse sich eingewöhnen, der Kontakt zu den Eltern schade da nur. Das ist natürlich nur die Verdrehung der Misshandlung, dem Kind alle wichtigen Bezugspersonen zu nehmen.
Wenn verweigert wird, dann muss er sofort zu Gericht. Das ist dann eilig. Ausserdem sollte er, nachdem jetzt die Dinge ins rollen gekommen sein, das gemeinsame Sorgerecht beantragen sowie den Aufenthalt des Kindes bei ihm. Das kann jetzt nichts mehr schaden. Ausserdem sollte er dem Sachbearbeiter höflich, aber mit klaren Ansagen begegnen, damit der merkt dass er es mit einem Vater zu tun hat, der Bescheid weiss. Zum Beispiel mal fragen, wieso er aufgrund einer Sorgerechtslage das Kind in eine Wohngruppe entführt. Das sei doch Quatsch, in der Wohngruppe habe doch auch niemand das Sorgerecht, wieso also Verbringung statt Vater? Niemals der Wohngruppe zustimmen, ausdrücklich dem widersprechen!
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13-10-2010, 16:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 13-10-2010, 16:31 von Brina86.)
Aber die Maus ist ja schon da!
Außerdem bekommen wir durch das fehlend Sorgerecht auch kaum Auskunft!
Und es war ja die Entscheidung der Kleinen ins Heim zu gehen...
Sollten wir das gemeinsame oder das alleinige Sorgerecht beantragen?
Wie lange wird es wohl dauern bis wir die Kleine wieder sehen können??
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(13-10-2010, 16:27)Brina86 schrieb: Und es war ja die Entscheidung der Kleinen ins Heim zu gehen...
Wenn man ihr sagt, dass sie nicht zum Papa darf und das mit fehlendem Sorgerecht begründet, dann will sie natürlich lieber in die Wohngruppe wie zur Mutter, denn zum Vater darf sie ja nicht. Offenbar war das Kind in der Befragung so standhaft, sich strikt nicht wieder zur Mutter schicken zu lassen. Das ist schon mal gut.
Pfeift auf Auskunft, aber sorgt für Umgang! Und lies, was ich geschrieben habe: gemeinsames Sorgerecht beantragen sowie richterliche Festlegung des Aufenthalts des Kindes bei ihm, sofern die Mutter dem nicht zustimmt. Lasst das einen Anwalt formulieren, ihr habt zu wenig Erfahrung im Anträge schreiben. Haltet ihn aber an der ganz kurzen Leine und lasst euch nichts anderes einreden.
(13-10-2010, 16:27)Brina86 schrieb: Und es war ja die Entscheidung der Kleinen ins Heim zu gehen... Hört bitte auf das, was @p geschrieben hat!
Ich kann nur hoffen, dass das Kind (es ist übrigens keine "Kleine" mehr!), entsprechend gefestigt in ihrer Meinung ist.
Das Kind ist nun in den Fängen des Jugendamtes. Ein Vorteil ist, es ist keine fünf, sieben oder neun Jahre mehr!
Das JA wird bald eine "Sachverständige" damit beauftragen, herauszufinden, wo sich das Kind wohl fühlt. Diese wird wahrscheinlich herausfinden, dass es sich in der Wohngruppe wohl fühlt. Somit wird das JA für sich beanspruchen, alles dafür zu tun, diese Situation beizubehalten, bis das Kind wieder so weit ist, zur Mutter zurückzukehren zu wollen.
Der Vater, ohne ABR, hat in diesem Fall so gut wie keine Chance, Kontakte zum Kind knüpfen zu können.
Merkt es euch als Leitsatz: Das JA wird alles tun, damit das Kind wieder zur Mutter kommt!
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