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Schweiz: Durchsetzung des Umgangsrechts |
Geschrieben von: Petrus - 14-10-2010, 21:31 - Forum: Konkrete Fälle
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Eins vorweg: In der Schweiz kann ein Vater bis heute das Umgangsrecht mit seinem Kind gegen den Willen der Mutter praktisch nicht durchsetzen.
Mal angenommen, es liegen keine Vorwürfe in Sachen Gewalt oder Missbrauch vor, dann sieht es rechtlich so aus:
- In der Regel wird es einen Umgangsrechtstitel aus dem Trennungs- oder Scheidungsurteil geben und die Mutter verweigert den Umgang.
- Dann kann man zur Polizei gehen und um die Durchsetzung des Titels bitten - das lehnt die Polizei aber grundsätzlich (und rechtswidrig) ab - man kann auch darüber diskutieren, welchen Einfluss ein solcher Einsatz auf den Sprössling hat.
- Der nächste Anlaufpunkt ist die Vormundschaftsbehörde. Die wird die Verhältnisse prüfen und ggf. Massnahmen gestützt auf ZGB Art.307 ergreifen. Das kann Gespräche mit der Mutter bis hin zu strafbewährten Weisungen nach Art. 292 StGB umfassen. Allerdings ist mir kein Fall bekannt, wo eine solche Weisung erlassen wurde.
- Wenn das Gespräch mit Mutter, Polizei und Vormundschaftsbehörde ergebnislos verläuft, hat man einen Titel, der sich mit normalen Mitteln nicht durchsetzen lässt. Dann wird man ggf. wieder an das Bezirksgericht verwiesen, wo ein Audienzrichter über die Umsetzung des vom selbigen Gericht ausgesprochenen Titels entscheidet. - Hier beisst sich aber die Katze in den Schwanz, denn ein neuer Titel ist genausowenig durchsetzbar, wie der erste.
Zum letzten Punkt muss noch ergänzt werden, dass hier kostspielige Anwälte anzuraten sind und der Audienzrichter keine Entscheidung ohne Rücksprache mit der Vormundschaftsbehörde fällen wird. Daher kann ein solcher Schritt nicht nur teuer werden, sondern ggf. auch noch nach hinten losgehen, wenn dem Vater nämlich Querulantentum unterstellt und der Umgang noch weiter eingeschränkt wird - natürlich alles zum Wohle des Kindes.
Was theoretisch sonst noch möglich ist, kann man hier nachlesen: http://www.gl.ch/xml_1/internet/de/appli.../f1164.cfm
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Umzug UK |
Geschrieben von: Panto - 12-10-2010, 15:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Hallo,
seit einiger Zeit lese ich regelmäßig die Beiträge dieses Forums und finde sie sehr hilfreich. Auch habe ich das Kapitel 4 mit dem Paragrafen “Auswandern” gelesen. Sollte die ganze Sache bei mir recht sauer ausgehen, spiele ich mit der Gedanken nach England zu gehen.
• Gerne hätte ich mehr über Vollstreckung deutscher Unterhaltforderungen und zivielrechtliche Gerichtsverfahren bzgl. D/UK erfahren – wer kann helfen?
• Hat jemand schon mal einen Kapitalgesellschaft in UK gegründet?
• Wie “frei” kann man sich dort “bewegen” im Sinne von Adresse, National Insurance und Bank?
Last but not least - Ausschnitt aus Kapitel 4:
„Anzeigen wegen Unterhaltspflichtverletzung werden eingestellt, wenn nicht schlüssig nachgewiesen werden kann, dass der Verpflichtete absichtlich ins Ausland umgezogen ist, um keinen Kindesunterhalt zu zahlen. Internationale Haftbefehle wegen Unterhaltspflichtverletzung gibt es nicht, auch keine EU-Haftbefehle. Verurteilungen in Deutschland verjähren gemäss §78 StGB nach fünf Jahren, was kürzer als die Wohlverhaltensphase einer Privatinsolvenz ist.“ -
Meine Jobchancen sind dort sogar besser als hier in Deutschland > sollte es hier den Bach runter gehen wäre dies doch einen Grund mein “Glück” dort zu suchen?
Gibt es websites oder sogar jemand mit wem ich mich außerhalb dieses Forums bzgl. UK unterhalten könnte?
Zusätzliche praktische Tipps / do’s and dont’s bzgl. England wären sehr hilfreich.
Vielen Dank an euch allen,
McCloud
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Abschiebung durch Mutter |
Geschrieben von: sorglos - 12-10-2010, 04:21 - Forum: Konkrete Fälle
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Zitat:Mutter wollte Kinder nach Afrika abschieben
12.10.2010
Eine Frau aus Kamerun hat gestern Mittag am Düsseldorfer Flughafen versucht, ihre beiden Kinder auszusetzen. Der neunjährige Junge und seine siebenjährige Schwester sollten in Begleitung von zwei Fremden in das afrikanische Land ausgeflogen werden.
http://nachrichten.rp-online.de/regional...n-1.102936
Wenn das geglückt wäre - wie lange sie wohl noch Kindergeld oder Hartz4 für die Kinder bezogen hätte?
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Falsche Medikamente für 7-jährigen |
Geschrieben von: Terbeck - 11-10-2010, 21:13 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hab nun meinen Sohn für die hälftige Ferienzeit bei mir. Er wurde mir mit Durchfall und von meiner Holden mit angebl. Schleimhautentzündung übergeben. War und ist mir egal, wollte meinen Sohn wie vereinbart während der hälftigen Ferien.
Medikamente wurden mit eingepackt.
Stellte zu meinem Entsetzen fest, dass meinem Sohn ein Medikament verabreicht werden sollte, das lt. Beipack keinesfalls Jugendlichen unter 16 Jahren gegeben werden dürfte, weil es äußerst schädliche Nebenwirkungen verursachen könnte/würde. Dieses Mittel war gegen Sodbrennen einzusetzen.
Daneben fand ich im Koffer ein Astma-Mittel (obwohl er keine dahingehenden Anzeigen bislang hatte) sowie ein Mittel gegen Durchfall.
Angeblich waren dem Kind auch bereits Antibiotika verabreicht worden.
Ich bin entsetzt, dass meine Ex offensichtlich die Beipackzettel nicht liest und dem Kind sorglos (oder sogar hirnlos) Medikamente zuführt, die mehr als schädlich sein können.
Mein Apotheker, dem ich heute das Medikament für über 16 Jährige zeigte und um den ich um Rat fragte, erklärt nur, dass man einen derartigen Arzt dringend vor den Kadi schleppen müsste.
Was kann/soll ich nur tun, außer diese Medikamente einzukassieren?
Sollte mein Anwalt ihrer Anwältin dazu etwas Deutliches schreiben oder wäre es hilfreicher, die Familienrichterin darüber zu informieren?
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Wer zahlt den Anwalt? |
Geschrieben von: Nona - 11-10-2010, 18:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (17)
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Hallo, ich bin ganz neu hier und hoffe das uns jemand helfen kann. Wir haben folgendes Problem.
Mein Mann hat eine Tochter aus erster Ehe. Der Unterhalt für das Kind wurde bisher vom Vater selber ausgerechnet. Nun wird sie bald 12 und die nächste Berechnung steht an. Die Mutter will nun zum Anwalt gehen und den Unterhalt dort berechnen lassen. Wer trägt dafür die Kosten? Mein Mann würde den Unterhalt weiterhin gerne selber berechnen. Hat auch bisher immer alles korrekt bezahlt, die Tochter soll ja ihr Recht bekommen.
Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?
Danke
Anja
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Einfach Mutter werden |
Geschrieben von: JoeDalton - 06-10-2010, 22:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (1)
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Scheisse, das wir Männer sind.
Warum sich Mutter werden lohnt
oder wieso man einem Mann ab 2K Einkommen ein Kind andrehen sollte...
Scheiss Job, der Chef nervt, die Ausbildung nervt oder einfach nur arbeitslos? Schon mal über ein Kind nachgedacht?
Dann werden sie doch Mutter
Im ersten Jahr:
300 Erziehungsgeld monatl., bei Erwerbstätigkeit mehr
184 Kindergld
260 Kindsunterhalt, mindestens
770 Betreuungsunterhalt, mindestens
macht 1514€ monatlich, mindestens, das muss man erst mal verdienen.
danach werden es immer noch
1214€ mindestens, immer noch gut, dafür, dass das Sozialamt nicht mehr nervt. Wer reichere Männner wählt, bekommt mehr.
Und die Kinder? Die kommen in die Ganztagsbetreuung und der Vater muss zahlen. Und jedes 2. Wochenende kriegt die der Papa. Da ist dann auch frei!
Daneben kann man arbeiten gehen und alle erzielten Einkünfte sind überobligatorisch...
Und nach den ersten drei Jahren? Entweder findet man einen neuen Mann, mit dem man die Nummer abzieht, oder man argumentiert gut. Man wird sicher immer kindsbezogene oder Elternbezogene Gründe finden...
Dann kommen die Kinder in die Ganztagsbetreuung, sie gehen halbtags arbeiten und der Mann zahlt den Rest. Ode sie gehen ganztags arbeiten, machen dies aber wegen Ihrer Belastung als überobligatorisch geltend. Dann gibts neben dem Kindergeld und dem Kindsunterhalt noch mal Betreuungsunterhalt oben drauf. Obwohl gar nicht viel betreut wird.... Ist das nicht irre? Und jedes zweite Wochenende ist sturmfrei.
Mehrere Kinder sind da der absolute Joker, da macht man Belastung geltend, bis die Kinder 16 sind. Und der Kindsunterhalt erhöht sich schön mit dem Alter und dem Einkommen des Mannes. Und wenn alles richtig gemacht wird, hört dieses Einkommen selbst mit 18 nicht auf. Arbeitslosigkeit und hörige Kinder sind da der Schlüssel. Aber sie haben es ja in der Hand. Endlich am Verdienst dritter partizipieren. Da träumt so mache Bank von. Und die zusätzlichen Betreuungskosten, weil sie die Blagen nicht den ganzen Tag zu Hause haben wollen? Die übernimmt der Mann! Schließlich ist Kindsunterhalt und Kindergeld kein Einkommen. Außerdem hat der Ihnen einfach so ein Kind angedreht! Wenn das nicht DER Weg zur Studienfinanzierung ist. Alles ganz fair nach dem deutschen Familienrecht. Übrigens: Bei Heirat oder Leuten, die vorher verdient haben, gibts noch weitere Schmankerl. Also: Vergessen sie die Pille noch heute.
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"Ihre Frau will Ihnen nichts Böses..." |
Geschrieben von: Griminalpolidei - 06-10-2010, 18:35 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (26)
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Hallo Gemeinde,
lese nun schon einige Zeit mit und bin noch mitten im Rosenkrieg.
Meine Situation: Die Forderungsorgie der Gegenseite läuft auf Hochtouren, KU-Titel sind erzwungen unterzeichnet und siehe da: Der erste Pfüb ist beim Arbeitgeber gelandet und Abänderungsantrag meinerseits (Klage) läuft.
2 gesunde Kinder im Alter von 11 + 12 Jahren verstehen die Welt nicht mehr, Papa hatte seinen Zusammenbruch und ist nach der Reha wieder im Job, um deutlich über Mindestunterhalt zu zahlen.
Die EX möchte nur das, was ihr zusteht. Das würde ich ihr zu gern geben, nur kann ich mir in meiner Position keine Verfehlungen leisten...!
Mein Anwalt sagt mir immer: " Ihre Frau will Ihnen nichts böses...! Nein, schon klar. Außer die Kinder, meine Gesundheit, das Haus, das Auto, das Boot und geringe Mengen an Barunterhalt.
Weiß gar nicht, wen ich im Moment lieber habe: Meinen Anwalt oder meine bescheidene EX.....
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Kindesunterhaltzahlung ab 18 Jahre? |
Geschrieben von: ottmar schmidt - 05-10-2010, 13:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (4)
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Hallo wer kennt sich aus? Folgende Situation!
Ich wohne im eigenen bezahlten Haus, das meine einzige spätere Rente darstellen sollte. Ich habe meiner Frau bei der Scheidung ein Haus schuldenfrei überlassen, sie hat noch mehrere ETW,gen, Zinseinkünfte aus Barvermögen, Mieteinnahmen, und Geldeinkünfte aus nichtselbstständiger, sowie aus selbstständiger Erwerbstätigkeiten in Höhe von ca. € 1500,- dazu kommt das Kindergeld und ein sogenannter Mietwohnwert in Höhe von ca. € 1500,- der als Einkommensquelle herangezogen wird.
Bei mir verhält es sich so, das ich aufgrund von sich nicht erholender Wirtschaftskriese, schon 3x mein Haus verkaufen mußte um meine Schulden zu bezahlen, welche sich immer wieder anhäuften und bei Nichthandeln zur Zwangsversteigerung geführt hätten. Ich hatte das Glück stets vorher die Notbremse zu ziehen und rechtzeitig zu inserien, bevor der Kuckuckmann kam. Also mit einem etwaigen Mehrerlös, kaufte ich mir eben wieder ne neue, alte gebrauchte billigere Immobilie um dort so hoffte ich jedesmal in Ruhe meine alten Tage verbringen zu können. Ich bekomme mal € 76,- an Rente, da immer selbstständig gewesen. Nun habe ich mir im Jahr 2009 gerade wiedernmal ein älteres Häuschen angeschafft und zum teil renoviert! Als ich arbeitslos wurde, habe ich mich im Sept. 2009 mit meiner 17 jährigen Tochter zusammengesetzt und ihr mitgeteilt, das Paps die Firmen wegen unrentapilität aufgegeben hätte und nun als Betriebsleiter in einem Friseursalon in Teilzeit zu € 940,- arbeiten werde ab Okt.2010! Deshalb könnte ich die € 334,- monatl. Kindergeld nicht mehr in voller Höhe zahlen, sondern einen geringeren Satz.
Die Mutter schickte direkt den Gerichtsvollzieher, so das ich gehalten war, eine Abänderungsklage ihres Titels zu veranlassen. Mein Anwalt meinte, ich müßte nichts mehr bezahlen, da meine Ausgaben bei aufgelisteten, belegten € 1250,- den Einnahmen von nur € 1140,- gegenüberstehen würden, ohne Essen, Kleidung gerechnet, wo bitte bliebe da was um Unterhalt zu zahlen, so seine Meinung!
Die Richterin sah es anders! die verdonnerte mich zur vollen Zahlung, da ich mich ja noch neben dem 32 Stundenshop um Zusatzarbeit bemühen könnte, mir für mein von mir bewohntes Haus ein sogenannter Mietwohnwert in Höhe von € 500,- angerechnet wurde, käme sie so auf die €1500,- somit wäre ich zur weiteren vollen Zahlung verpflichtet!
Also Auto verkauft, nachgezahlt und dann arbeitslos geworden und nun war ich Hartzer mit € 400,- Einnahmen, nochmals Unterhaltsabänderungsklage eingereicht mit 70 Bewerbungen innerhalb eines Zeitraumes von 3 Monaten! Vom Klomann bis zum Friseurmeister, Auto, Hausverkäufer, Besteckreiniger, hatte ich mich beworben, um eben alles zu versuchen dem Unterhaltsbekehrenden gerecht zu werden. Nur Absagen, anscheinend mit 51 Jahren zu alt? Wiederum verlor ich die Abänderungsklage, nicht genügend beworben!Dann rechnete sie mir einen Wohnwert € 500,- und ich hätte bei genügend Bemühungen meinerseits ein Einkommen von mind. €940,- wie gehabt erzielen können, hätte ich mich denn genügend beworben. Alle Friseure im Umkreis von 30 km habe ich angeschrieben ohne Erfolg! Sie nahm widerrum ein fiktives Einkommen in Höhe von €940,-, sowie Mietwohnwert € 500 und den hartzersatz in Höhe von €400,- als Berechnuungsgrundlage zur Hand, so das ich immer noch € 334,.- zahlen soll! Rückwirkend €3200,- Also Auto verkauft und den Löwenanteil bezahlt, während meine Tochter 3 Wochen Amerika Rundreise veranstaltete! Meine Tochter hat gerade den Führerschein gemacht, fast neues Auto gekauft, wieder Rundreise Italien, will sagen denen gehts suppi auf meine Kosten und ich kann nichts dagegen tun? Jetzt 18 Jahre und ich habe Anwalt gewechselt, klage zum 3.mal auf Unterhaltsabänderung, da jetzt 18 und die geht noch 2 jahre zur Schule, dann will sie studieren bis 27 Jahre, da frage ich mich, soll das so bleiben, das ich widerrum mein gerade erst bezogenes Haus verkaufen, versteigert bekomme nur um verwöhntes Gör ihren Lifestyle zu finanzieren, während ich zum Dauerhartzer werde und um mein ganzes Lebenswerk gebracht werde, zum mittellosen Sozialfall durch Richters Hände gemacht werde? Ist das die Deutsche Gerechtigkeit?
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