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  brauche schnelle hilfe - wohnung kaufen
Geschrieben von: stafford - 20-10-2009, 12:38 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

ja ich weiss... situation schon oft beschrieben... egal, jetzt müssen wir handeln, und das möglichst richtig.

folgendes:
bis jetzt gibt es 2 eigentumswohnungen. beide laufen auf meinen freund. die, in der wir leben ist bereits abbezahlt. die andere trägt sich selbst durch die miete und wird voraussichtlich in 9 jahren abbezahlt sein.

er ist unterhaltspflichtig für 2 kinder. seine exfrau wurde damals abgefunden, mit der anderen war er nicht verheiratet.

jetzt haben wir ein gutes angebot für die dritte wohnung bekommen. diese soll nur auf mich laufen, d.h. nur ich soll im grundbuch stehen.
eigenkapital kommt von uns beiden zu gleichen teilen. für den rest muss er einen kredit aufnehmen, da ich keinen bekommen würde, da ich ja momentan keine einnahmen habe.

dazu kommt, dass wir heiraten wollen.
auf den unterhalt wird sich das bei uns nicht auswirken, da wir das mit den exen so geregelt haben, dass dieser gleich bleibt.

fragen:

sollten wir VOR oder NACH dem kauf der wohnung heiraten????

uns geht es hauptsächlich darum was passiert falls er aus irgendeinem grund sterben sollte?
haben seine kinder dann irgendeinen anspruch auf die wohnung weil er der kreditnehmer war?
wie sieht es mit unterhalt aus? jetzt ist das ja geregelt, aber falls wir verheiratet sind, müsste ich den im todesfalle weiterbezahlen?
wie lange können die kinder den zu wenig bezahlten unterhalt zurückfordern? und könnten sie diesen sogar von mir zurückfordern?
wie sollte das testament aussehen?
ich gehe ja davon aus, dass ich auch wieder arbeiten gehen werde. deshalb möchte ich nicht irgendwann mal dastehen (so mit ca. 60 jahren), der freund bzw. mann stirbt und dann soll ich wegen seinen kindern alles verkaufen.... das kann es dann auch nicht sein.

wäre schön wenn jemand dafür eine lösung hätte bzw. brauchbare tipps.

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  "Es besteht Haftbefehl"
Geschrieben von: malko - 12-10-2009, 18:12 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (68)

Hallo Freunde,

wie mir soeben mitgeteilt wurde, besteht in der Bundesrepublik Deutschland Haftbefehl gegen mich. Ich hab ne Zeitlang mit jemandem zusammen gelebt, der Besuch von der KriPo hatte, die ihm natürlich nicht viel sagen wollte, aber Konaktdaten hinterlassen.

Kurzer Anruf, "wir müssen ihnen etwas zustellen, da sie hier noch gemeldet sind", was aber nicht sein kann - da ich Detlefs Rat aufs peinlichste genau befolgt habe. Kurz erläutert, ich habe mich ordnungsgemäß abgemeldet, sowie sogar Stellen wie Jugendamt meine Adresse hinterlassen ...

Somit stehe ich nun auf der Liste der gesuchten und bin offiziell ein flüchtiger "Straftäter" ...

Meine Frage somit, was für Besonderheiten bestehen jetzt, was für Möglichkeiten hat die Gegenseite? Läuft ab jetzt die 5 bzw 10 jährige Verjährungsfrist? Heisst das, die Info stehen ab jetzt im SIS und somit ist jedes EU Land bzgl Einreise/Urlaub zu meiden? Vielleicht ists auch nur ein Haftbefehl bzgl Verhandlung oder so, die wollten keine Details nennen am Telefon - jemand ne Adresse von nem guten/günstigen Anwalt der sich das mal mit AZ ansehen kann?

Lieben Gruß
malko aka der Rastlose

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  KM will während der Trennung zum Neuen
Geschrieben von: Dieter67 - 11-10-2009, 17:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Nachdem meine Nochfrau mir vor kurzem die Trennung offenbarte, hab' ich ihr das gemeinsame Auto weggenommen und das alleinige ABR beim FamG für die 4 und 7jährigen Kinder beantragt. Auch die Kontovollmacht entzogen. Das alleinige ABR habe ich leider nicht erhalten. Nun möchte sie zum ihrem neuen Lover, den sie im Chat kennengelernt hat, mit den beiden Kindern fahren. Ca. 300km, in die Nähe von Dresden. Ich hab' ihr gleich gesagt, sie könne sich das abschminken. Fahren könne sie ja, aber ohne die Kinder.

Hat jemand von Euch ähnliche Erfahrungen gemacht?

Beste Grüße
Dieter

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  Kindesunterhalt im Steuerrecht
Geschrieben von: marecello - 11-10-2009, 15:35 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Viele Männer können den Kindesunterhalt steuerrechtlich nicht absetzen.
Zudem rutschen sie nach der Trennung im darauf folgenden Jahr in die Steuerklasse 1.
Trotz Trennung bleiben sie doch objektiv gesehen eine Familie.
Ein Mann der zum Unterhalt (Ehegattenunterhalt EU und Kindesunterhalt KU) verplichtet ist, ist verpflichtet nun für zwei Familien finanzell aufzukommen.

Gibt es Urteile oder Verfahren, wo versucht wurde oder wird den Kindesunterhalt und den Steuerklassenwechsel steuerrechtlich anzugehen?

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  KM soll ausziehen, ohne Kinder
Geschrieben von: kämpfender Vater - 08-10-2009, 22:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Hi,

am liebsten wäre es mir, wenn die KM ohne Nutzung von Rechtsmitteln einfach aufgeben und ausziehen würde. Natürlich ohne Kinder.

Das ist eine sehr grosse Herausforderung. Möglicherweise in Deutschland fast unmöglich.

Welche Tipps und sonstigen Massnahmen könnt ihr empfehlen ?

Was hättet ihr damals am Tag vor der Trennung aus heutiger Sicht evtl. anders gemacht ?

Welche psychologischen Kampfmassnahmen sind sinnvoll ?

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Exclamation Lohnpfändung wegen Unterhaltsschulden
Geschrieben von: Maddog - 08-10-2009, 00:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Moin moin !!!

bin leider erst Heute auf Euch gestoßen Sad

kurz info: bin seid Dez. 2004 getrennt von meiner Ex... und seid Nov. 2006 endlich geschieden (Gott sei Dank) habe zwei Kinder, ein Sohn 8 Jahre und eine Tochter die wird im Dez. 12.

haben gemeinsames Sorgerecht nur leider habe ich meine Tochter seid Jan. 2006 und meinen Sohn seid Mai 2007 nicht mehr bei mir gehabt.Warum ??? naja wissen wir hier ja alle warum ...gelle Tongue
habe am 30.10 wieder einen Gerichtstermin (mittlerweile mein dritter Versuch um Umgang zubekommen) .... nach dem letzten Gutachten diesen Jahres sehe ich leider schwarz das ich meine Kinder so schnell nicht wiedersehen werde...*schnief* (will aber versuchen Sie vors OLG zu kriegen)

so nun zum eigentlichen ....

Es gibt einen vollstreckbare Ausfertigung des Versäumnisurteils und eines Vergleiches vom 11.11.2005 wegen Unterhaltszahlungen (441,-€)

obwohl ich zu den damaligen Zeitpunkt Arbeitslos (Mittellos) war !!!

seid Feb.2007 bin ich in die PrInsol. gegangen ( dank meiner Ex... )

im April hat dann der Anwalt meiner Ex... versucht Klage einzureichen obwohl er von meiner PrInsol. gewußt hat und der Streitwert über 20.000,- war ... mußte ich mir einen Anwalt nehmen der mich 700,- Euronen gekostet hat die ich nur brav abstottere.... Natürlich sind Sie wegen meiner PrInsol. abgeblitzt Tongue

es dauerte nicht lange und schon tauchte der Gerichtsvollzieher mit einer Lohnpfändung bei mir in der Firma auf ( bin Angestellter und endlich wieder seid letzten Nov. in Lohn und Brot )

konnte die Pfändung leider erst nach drei Monaten abwenden da die Pfändung nach § 850 c ZPO und nicht nach § 850 d ZPO war
mußte die drei Monate nun mit 672,- netto aus kommen (wohl auch ein bischen Schuld von dem Lohnbüro meiner Firma) ... kann ich das Geld eigentlich zurückforden und von wem und wenn ja wie ?

und nun nach dem ich diesen Monat wieder mein eigentliches Gehalt bekommen habe .... na na ratet mal Huh wer Gestern wieder bei mir in der Firma war ....

rischtisch ! Der Gerichtvollzieher dieses mal aber mit dem Antrag nach § 850 d ZPO Undecided


kann ich versuchen meinen Selbstbehalt zu erhöhern ???
( habe netto inkl. Dienstwagen 1119,-)

da ich immer von zwei Selbstbehalten gehört habe 750,- für nicht Erwerbstätige und 990,- für Erwerbstätige aber bei mir im Anhang der Vollstreckung die 750,- auftauchen Huh

zusätzlich wurde ich vom Strafgericht zu 50,- € monatliche Zahlungen an die Unterhaltsvorschusskasse bis 30.10.2011 verdonnert

und oder und kann man(n) was gegen den Anwalt meiner Ex... machen der mich nur torpediert um meinen Umgang mit den Kindern zu erschweren (so das ich ganz aus dem Leben meiner Kinder verschwinde oder das meine Ex... darauf hofft das ich bei Ihr angeschiessen komme um meine Kinder frei zugeben) oder sogar was gegen meine Ex... zu unternehmen ( die lebt in Sau`s und Brau`s ) und soooo.... langsam bekomme ich Rachefeldzug gedanken Angry

da leider schon sehr viel in den Jahren ( wo ich immer ruhig geblieben bin ) vorgefallen ist ( z.B. Erschwerung beim Umgang mit meinen Kinder, Termine vom Gericht auferlegt nimmt sie nicht war (Paartherapie), Ihr Lebensgefährte haut meiner Mutter bei beisein meines Sohnes einen Rucksack ins Gesicht ( Anzeige im Sande verlaufen ) und und und ....

wär klasse wenn Ihr mir helfen könntet

lieben Gruß
einer von Euch

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  schöne und hilfreiche Seite
Geschrieben von: Gast - 07-10-2009, 17:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

erst einmal Danke für die vielen Infos. Da kann ich nur von profitieren.

Nun habe ich aber auch mal eine Frage:

Ich habe mich von meiner Partnerin getrennt und bin in eine 2Raum Wohnung gezogen. Da wir zusammen ein Kind habe kommt es alle 14 Tage am Wochenende zu mir.

Hat das Kind somit auch einen Anspruch auf ein eigenes Zimmer? Meine Tochter ist 10 Jahre und wird ja nun nicht immer bei mir mit im Bett schlafen wollen.

Danke schon einmal für die Antworten

Thomas

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  Werde meinen Sohn sehen
Geschrieben von: Schwerter - 02-10-2009, 09:33 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hallo,
jetzt ist es über ein Jahr her, das Exe mit meinem Sohn 600 km weit weggezogen ist. Seitdem habe ich ihn nicht mehr gesehen. Gestern nun trifft mich fast der Schlag. Exe ruft bei mir an und fragt mich, ob ich in den Herbstferien das Kind haben möchte. Sie bringt ihn sogar vorbei ! Verstehen muss ich das zwar nicht, aber das ist auch egal. Ich freue mich, habe aber nach so langer Zeit etwas Bammel.

Gruß
Schwerter

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  Mutter will Informationen...Verpflichtung ?
Geschrieben von: Vater - 01-10-2009, 19:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (15)

Ständig will die Mutter Informationen, wie z.B. das Umgangsrecht wahrgenommen wird, ob man überhaupt Zeit hat, Urlaub hat, wie man das Kind abholt etc. Schön und gut. Natürlich gibts keine Information. Für die Wahrnehmung des Umgangsrecht wird die Krankenkassenkarte von Mama manchmal nicht ausgehändigt. Ich habe mir einen Versicherungsnachweis besorgt und bin zum Arzt mit dem Kind gegangen, um zu kucken, ob z.B. wegen dies und das schwerwiegende Probleme sind. Der Arzt sagte, nein eine Krankheit liegt nicht vor. Die KM will nun unbedingt den Namen des Arztes , z.B. ggf. Berichte (liegt wohl eh nicht vor des Arztes) haben durch mich, bin ich verpflichtet ?

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  Neue Heirats- und Scheidungsregeln in Ungarn
Geschrieben von: Bluter - 30-09-2009, 19:19 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Weder ist mir dieses Land bekannt, noch habe ich weiterführende Informationen.

In den News fand ich eben diese Mitteilung:
Neue Heirats- und Scheidungsregeln in Ungarn
Der dritte Absatz hat es mir irgendwie angetan.
Der enthält eine, mir mittlerweile so vertraute, Kann-Bestimmung, zu einem Thema, das in einer aufgeklärten modernen Gesellschaft möglichst Wertfrei zu stehen hat.
Auch entwickelt sich dort der deutsche Exportschlager "Rechtsprech, mit Entlastungspotential" anscheinend prächtig, denn:

Zitat:... so entsteht nach zehnjähriger Partnerschaft ein eheähnlicher gegenseitiger Versorgungsanspruch.

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