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  § 33 Meldegesetz - EMA Anfrage
Geschrieben von: firefox - 20-11-2010, 19:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Hallo,

meine Frau hat sich für Ihre neue Adresse nach § 33 Meldegesetz eine Auskunftssperre eintragen lassen. Obwohl mein Anwalt triftige gründe vorgetragen hat, verweigert das Melderegister die Auskunft.

Was für Möglichkeiten gibt es noch, an die Ladungsfähige Anschrift meiner Frau zu kommen ??

Oder ist es als Schuldner einfach so leicht seinen Gläubigern zu entkommen. Sprich umziehen und sperre setzen lassen. Fertig ??

Gruß
Firefox

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  Bedarfsgemeinschaft mit Volljährigem Kind
Geschrieben von: Shalom Aleichem - 19-11-2010, 20:17 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Hallo,

ich habe da einmal eine Frage - selbstverständlich vollkommen hypothetisch ohne Bezug zu lebenden oder verstorbenen Personen.

Mann (Hubert) hat mit Frau (Christel) ein Kind (Beelzebub) - diese trennen sich und Hubert muß löhnen. Da Hubert aufgrund seiner Zahlungen stehts am Existenzminimum krebst, bleibt ihm die gesellschaftliche Anerkennung und eine nennbare Karriere erspart.

Christel lernt einen neuen Mann kennen (Thordal Eyersson) und bekommt ein entzückendes kleines Kind namens Hasso, da ist Beelzebub - sagen wir - 14 Jahre alt.

Vier Jahre später will Hubert auch einmal nach Athen in Urlaub fahren und plant Christel an den Zahlungen für das Kind zu beteiligen.

Christel verdient 0 Euro netto
Hubert verdient 1250 Euro netto

Abzüglich Selbstbehalt ist also Hubert weiterhin der Depp, da Christel aufgrund der Erziehung von Hasso, Thordal Eyerssons Ebenbild nicht zu einer Vollzeitarbeit herangezogen werden kann.

Nun, aber was kann Hubert dafür?

Also fordert Hubert Herrn Thordal Eyersson auf seine Lebenspartnerin in soweit finanziell zu unterstützen als daß sie den hälftigen Kindesunterhalt zahlen kann, denn T.E. verdient rassige 4000 Euro netto im Monat.

Frage 1
Geht das so wie Hubert sich das ausgedacht hat? (6 P.)

Frage 2
Muß Hubert im Erfolgsfall auch noch die Gerichtskosten tragen? (2 P.)

Frage 3
Wenn Thordal Eyersson und Hubert 400 km voneinander entfernt losfahren, Hubert mit dem Rad und 20 km/h und Thordal mit dem Audi A8 mit 200 km/h - wieviele Kilometer sind dann beide bis zum Vereinbarten Gerichtermin gefahren? (1 P.)



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  zugewinn
Geschrieben von: helly - 19-11-2010, 14:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

hallo zusammen,bin durch zufall auf dieses forum gestoßen,und muß sagen : HUT AB !!!
vielleicht habe ich hier die möglichkeit etwas mehr zu erfahren ,so das ich mich auch richtig verhalte !!!
meine geschichte in kurzform :
bin das 2 mal verheiratet, scheidung kein problem ,keine kinder keine finanziellen belastungen,also alles abgeschlossen !!!
nun bin ich das 2mal verh. (11 jahre) und meine ehe droht zuzerbrechen ,grund hierfür meine frau liebt mich halt nicht mehr sondern sieht mich nur als guten freund !!!
2 kids (mädels 10 +14 ),beides papakinder !!! ich habe in unsere ehe ein haus mitgebracht was vollkommen bezahlt war-und ist ,bei der eheschließung steckten wir schon in einer umbauphase die sich ca. auf 100000,- belief ,wurde von mir cash bezahlt,das einzige was über finanzierung ging war ein bausparvert.über 20000,- ! meine frage was passiert im scheidungsfall ,Frage 1 : was muß ich leisten !! zudem habe ich vor mir eine wohnung zu nehmen ,auf jeden fall fürs trennungsjahr und meiner noch das haus zu überlassen und ALLE kosten weiter zu tragen,zum kindswohl, möchte sie nicht aus ihrer umgebung rausholen,wenn nätürlich eines der kinder mit mir ausziehen will muß ich die lage nochmal überdenken ,dann werde ich wohl die karten neu mischen !!! warum soll ich dann ausziehen ?? bei der scheidung denke ich schon das meine große bei mir bleiben will !! dann werde ich wieder einziehen und meine noch ausziehen ??? frage 2 . wenn ich einmal draußen bin ist das dann auch so einfach wie ich es mir vorstelle ??? rechtlich gesehen ?????
freue mich auf eure hilfestellung !!! gruß helly

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  Nachbar (Vater) in Not...
Geschrieben von: Jens - 19-11-2010, 12:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (52)

Hallo zusammen,

eigentlich habe ich keinerlei Probleme, sondern ich möchte einem guten Nachbarn und mittlerweile Freund helfen.

Folgende Situation:

Seit mehr als 20 Jahren ist Herr A. verheiratet. Aus dieser Ehe stammen 4 Kinder, wobei noch 3 (6,9,17 Jahre alt) zuhause wohnen. Seine Ehefrau treibt seit 2 Monaten die Familie in den Ruin, da sie ihre Konten alle überzogen hat…eine Handy-Rechnung von 1700,-Euro nicht zahlen kann…und ihre Kreditkarten total überzogen hat. Grund dafür ist eine Urlaubsbekanntschaft…

Gestern kam es zum Konflikt, als Herr A. seine Frau zur Rede stellte. Sie weigert sich seit 2 Monaten Miete und Strom zu bezahlen. Kindergeld etc. werden von seiner Frau dazu benutzt, um angeblich Schulden abzutragen.

Frau A. griff darauf ihren Mann an und machte auch nicht Halt vor den beiden jüngsten Kindern, wobei sie das jüngste Kind am Türrahmen würgte. Er versuchte dann die Kinder zu schützen und floh mit ihnen in meine Wohnung. Ich habe mir erlaubt, die Polizei zu benachrichtigen und diese hat dann Frau A. ein 10tägiges Hausverbot erteilt.

Das Jugendamt wurde ebenfalls informiert und mehrfach um Hilfe gebeten. Doch aus dieser Richtung kommt keinerlei Unterstützung. Ebenso wurden sämtliche Hilfsorganisationen (Caritas..profamilia...etc) kontaktiert, jedoch ohne einen einzigen Erfolg! Wäre Herr A. eine Frau….wäre alles kein Problem! Aber als Mann? Nichts….

Da Frau A. die Hauptverdienerin der Familie war und sich Herr A. um die Kinder kümmert steht die Familie vor dem Ruin. Miete und Strom nicht bezahlt….keinerlei Hilfe durch die Ämter in Aussicht. Lediglich der Hinweis des Jugendamtes, einen Anwalt einzuschalten um die Scheidung zu vollziehen…..

Frage:

Habt ihr eventuell eine Idee, was Herr A. unternehmen kann, um aus dieser Situation zu kommen???

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Sad Gehaltspfändung
Geschrieben von: firefox - 17-11-2010, 16:22 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (34)

Hallo,

meine "noch Eherfrau" hat mir nun eine Gehaltspfändung verpasst.
Was kann ich dagegen tun ??

Mir bleiben vom November Gehalt, gerade mal 800 € übrig.
Das reicht für die Miete und den Kredit, das war es dann aber auch schon. Sad

Gruß
Firefox

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  Ich will Umzug der Kinder verhindern - was muss ich beachten?
Geschrieben von: Michael - 16-11-2010, 20:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (81)

Hallo,

habe gerade dieses Forum entdeckt und hoffe auf Unterstützung!

Meine Ex hat mir eröffnet, dass sie mit den Kids (12 und 8) 700 (!!!) km wegziehen will.

Ich habe ihr unmissverständlich klargemacht, dass ich definitiv keine Zustimmung geben werde.

Wer hat sowas schon erlebt? Was muss ich beachten? Hat sie eine Chance, mit den Kindern gegen meinen Willen wegzuziehen?

Wir leben seit 3 Jahren getrennt, bislang habe ich die beiden alle 14 Tage gesehen. Aber geschieden sind wir noch nicht, wir wollten das demnächst in Angriff nehmen. Kann es für mich Vorteile haben, wenn wir noch verheiratet sind?

Sie behauptet, die Kinder wollen den Umzug mitmachen, aber ich vermute eher, sie hat sie beeinflußt.

Was kann ich tun?

Michael

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  Notfallplan
Geschrieben von: Lediger - 15-11-2010, 17:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo Leute,

ich habe intensiv nachgedacht und mich dafür entschieden, dass ich mittelfristig doch heiraten und Kinder bekommen will, das volle Programm also.
Im materiellen Single-Dasein werde ich mein Glück nicht finden können, daher ist der Weg für mich alternativlos und muss es daher riskieren.
Dies bitte ich zu respektieren.

Aber: Ich weiß natürlich, auf welches Risiko ich mich da einlasse und will einen „Notfallplan“ haben, damit ich im Fall der Fälle, SCHNELL und vor allem RICHTIG reagieren kann.

Also würde ich gerne so viel wie möglich vorausplanen:
- Welche Länder eignen sich am besten zur Flucht?
- Welche Fremdsprachen sollte man erlernen? (spanisch?)
- Sollte ich, bevor Kinder gezeugt werden, irgendwas „vertraglich“ aufsetzen lassen? Bzw. irgendwas diesbezüglich in den Ehevertrag schreiben?
- Wie kann ich sicherstellen, dass ich die gemeinsam genutzte Wohnimmobilie, die aber zu 100% in meinem Eigentum wäre, ohne Einschränkungen und schnell zu Geld machen kann? (schnell=unter Marktwert, aber inwiefern ist man da eingeschränkt bei Heirat & Co? Güterstand wäre eine modifizierte Zugewinngemeinschaft)
- WANN wäre der richtige Flucht-Zeitpunkt, wenn ich feststelle, dass eine Trennung definitiv ansteht?
Schon vor der Scheidung? Während der Scheidung? Nach der Scheidung?
- Was könnte sich sonst noch präventiv vorbereiten/planen für den Notfall?


Ich danke euch für die Mithilfe.

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  Umgang. Nur Vereinbarung oder Beschluß?
Geschrieben von: Skipper - 15-11-2010, 13:49 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Moin.
Ich habe vor Jahren einen Antrag auf Umgangsregelung gestellt.
Mein Vorschlag wurde in einer Anhörung in eine Elternvereinbarung überführt, der das Gericht 'beigetreten' ist, so das Protokoll der Anhörung. Mit einem 'Beschluß' wurde das Verfahren nicht abgeschlossen.
Bislang konnte mir niemand so recht sagen, was das jetzt genau ist: Ist es eine Vereinbarung, ein Vergleich oder ein Beschluß?

Die Frage dahinter ist nämlich, ob dieses Ding nur mit einer Abänderungsklage abänderbar ist.

Das JA meint, ich müsse klagen, sieht sich von der Leistungspflicht zu Beratung und Vermittlung gem. § 18 SGB VIII befreit. Mutter wolle an der Regelung festhalten, das JA sei an die Vereinbarung gebunden. Da könne man nichts machen.

Die Regelung muß den stark veränderten Bedingungen, insbesondere den Bedürfnissen und dem Alter der Kinder angepaßt werden, wird längst nicht mehr wie festgelegt praktiziert.

Wer weiß 'was dazu?

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  Österreich: OGH Geschäftszahl 7Ob155/08g vom 11.09.2008
Geschrieben von: Petrus - 14-11-2010, 08:58 - Forum: Konkrete Fälle - Keine Antworten

OGH 7Ob155/08g vom 11.09.2008

Dieses Urteil hat Europäische Bedeutung hinsichtlich der Zuständigkeit der Gerichte mit Bezug auf die EuEheVO (Brüssel IIa).

Hintergrund: Eine Österreicherin heiratet einen Italiener in der Schweiz. Nach einigen Jahren trennen sie sich in der Schweiz wieder. Weil Österreich aber noch restriktiver gegenüber Männern ist, als es die Schweiz ohnehin schon ist, zieht die Österreicherin in ihr Heimatland um und reicht dort umgehend die Scheidung ein. Das angerufene Österreichische Gericht muss nun aufgrund der EuEheVO klären, ob es zuständig ist.

Um es vorweg zu nehmen - es hat sich für unzuständig erklärt, was schließlich vom Obersten Gerichtshof in Österreich mit dem zitierten Entscheid bestätigt wurde.

Hintergrund der Entscheidung ist die Ausschließlichkeit der EuEheVO bei der Klärung der Zuständigkeit und die Anknüpfbarkeit des Beklagten an einen Europäischen Staat - die Schweiz ist Drittland, genauso wie zB. die Türkei.

Nach EuEheVO Art.3 "Allgemeine Zuständigkeit" Abs 1 a) gibt es sechs Regeln, nach denen ein Gericht zuständig wäre - dabei wäre allenfalls die letzte für die Österreicherin anwendbar:

Zitat:Artikel 3
Allgemeine Zuständigkeit
(1) ... die Gerichte des Mitgliedstaats [sind] zuständig,
a) in dessen Hoheitsgebiet
...
- der Antragsteller seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat,
wenn er sich dort seit mindestens sechs Monaten
unmittelbar vor der Antragstellung aufgehalten hat
und
entweder Staatsangehöriger des betreffenden Mitgliedstaats
ist oder, im Fall des Vereinigten Königreichs und
Irlands, dort sein „domicile“ hat;
Sie (also "er" im Text) könnte Österreichische Gerichte anrufen, wenn sie sich schon seit sechs Monaten dort aufhalten würde - eine Frist, die sie nicht eingehalten hat. Dabei ist aber auch entscheidend, dass der Italiener die Staatsangehörigkeit eines EU-Landes, nämlich Italien, hat. Er ist damit durch die Ausschließlichkeitsbestimmungen aus Art.6 geschützt:
Zitat:Artikel 6
Ausschließliche Zuständigkeit nach den Artikeln 3, 4
und 5

Gegen einen Ehegatten, der
a) seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Hoheitsgebiet eines
Mitgliedstaats hat oder
b) Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist oder im Fall des
Vereinigten Königreichs und Irlands sein „domicile“ im
Hoheitsgebiet eines dieser Mitgliedstaaten hat,

darf ein Verfahren vor den Gerichten eines anderen Mitgliedstaats
nur nach Maßgabe der Artikel 3, 4 und 5 geführt werden.
Das kann man wohl nur als Pech bezeichnen. Anders sehe die Lage aus, wenn ihr Ehegatte aus einem nicht EU Staat, wie Nigeria käme. Dann würden die Ausschließlichkeitsbestimmungen nicht gelten und damit Art.7 zur Anwendung kommen:
Zitat:Artikel 7
Restzuständigkeit
(1) Soweit sich aus den Artikeln 3, 4 und 5 keine Zuständigkeit
eines Gerichts eines Mitgliedstaats ergibt, bestimmt sich
die Zuständigkeit in jedem Mitgliedstaat nach dem Recht dieses
Staates.
...
Genauso sieht es auch das OGH Österreichs:
Zitat:Der Beklagte wäre also dann nicht durch Art 6 EuEheVO geschützt, wenn er weder Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats wäre
noch einen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat hätte. Nur in diesem Fall wäre der Ehefrau -
mangels Vorliegens der Voraussetzungen für die „Ausschließlichkeit der in den Art 3 bis 5 EuEheVO
festgelegten Zuständigkeiten, die die Zuständigkeitsvorschriften des nationalen Rechts verdrängen"- durch Art 7 EuEheVO die nationale
Restzuständigkeit nach § 76 Abs 2 Z 1 JN eröffnet
festgelegten Zuständigkeiten, die die Zuständigkeitsvorschriften des nationalen Rechts verdrängen"
...
Mit anderen Worten wäre die Frau in Österreich durchaus mit ihrem Scheidungsantrag erfolgreich gewesen, wenn ihr Gatte Nigerianer gewesen wäre, weil er dann eben nicht durch die EuEheVO geschützt gewesen wäre.

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  Gelder im Ausland
Geschrieben von: p__ - 13-11-2010, 22:54 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Die Schweiz ist Out, Singapur und Hongkong sind im Kommen:

http://de.news.yahoo.com/2/20101113/tbs-...1e315.html

"Mit Hongkong hat Deutschland laut "Spiegel" kein umfassendes Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen, der Vertrag mit Singapur lasse Lücken bei der Amtshilfe. Schnelle Abhilfe ist dem Bericht zufolge nicht in Sicht, weil sich Finanz- und Wirtschaftsressort über grundlegende Fragen der Besteuerung deutscher Unternehmen in Singapur streiten."

Asien ist im Kommen :-) Zumindest für die, die noch Geld vor dem Unterhaltswahnsinn zu retten haben.

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