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Geschrieben von: netteschubse - 12-11-2010, 04:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (19)
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Ein nettes Hallo an alle hier,
ich bin neu im Forum und habe mit großem Interesse Eure Beiträge gelesen....Ihr habt mich bestärkt, darin, ebenfalls meine Geschichte zu schreiben.
Ich bin Vater einer 8 jährigen Tochter . Kein Sorgerecht da unehelich. Bis vor 4 Jahren habe ich in der gleichen Stadt gelebt wie sie. Wenn die KM es wollte konnte ich meine Kleine sehen, das kam ganz auf Ihre Tagesform an. Jedoch kam es auch vor das vereinbarte Tage nicht eingehalten wurden, wie z.B. den Weihnachtsabend mit mir bei meiner Familie zu verbringen und ich vor der Tür stand, klingelte, anrief und nach einer Stunde wieder fuhr....ohne meine Tochter,ohne ein Gespräch oder eine Erklärung.
Als ich von meinem damaligen Arbeitgeber versetzt wurde musste ich einwilligen da ich sonst meine Arbeitsstelle verloren hätte. Also ging ich schweren Herzens 400 km....
Dort lernte ich meine heutige Ehefrau kennen und lieben.
Ich zahlte den KU und hatte jedoch keine Chance mehr meine Tochter zu sehen. Nur noch über den Umweg das meine Eltern sich sehr gut mir der KM stellen mussten um meine Tochter zu bekommen konnte ich 400 km dorthin fahren um für ein Wochenende meine Tochter zu sehen.
Ich suchte mir eine neue Arbeitsstelle da ich bei der alten jedes Wochenende arbeiten musste....so hätte ich sie nicht mehr sehen können. Jedes Mal ein rießen Herzschmerz, sie wollte mitkommen und nicht mehr zu Ihrer Mutter. Wir entdeckten u.a. Hautabschürfungen ebenso wie Verhaltensveränderungen an Ihr die zu Ihren Aussagen gegen die KM passten. JA Aussage nach vorsprechen....Wir haben uns bei der KM angemeldet und waren im Haushalt. Es ist alles in Ordnung und solange noch nichs passiert ist unternehmen wir nichts. Es wurden ausführliche Gespräche geführt und es gäbe keinen Anlass zur Sorge. Ich solle die Mutter Mutter sein lassen und mich um meine Angelegenheiten kümmern ....nee, is klar ! Es ging soweit das meine Tocher sogar ausgebüchst ist als sie erfuhr das Sie wieder zu Mama gebracht wird. Von solchen Vorfällen könnte ich noch mehrere Seiten füllen....
Und jetzt kommt der Knaller....Madame erwirkte eine Lohnpfändung mit eigenem Antrag wegen NICHT GEZAHLTER UNTERHALTSZAHLUNGEN....Hallo ???????????
Und ich durfte die Firma verlassen. Sie erkundigte sich auch noch kurz vorher dort ob ich denn dort arbeite....SIE WUSSTE ES NICHT VON MIR !
Ich konfrontierte die KM und diese lachte mich aus. Schöne Sache!
Die Sache wird noch immer geprüft denn ich hatte Belege und Sie zwei Bankkonten ! Nun bekomme ich ALG1 und habe aber zumindest den Prozess gegen meinen Ex-Chef gewonnen. Und Unterhalt wird mir jetzt direkt von diesem abgezogen....direkt an die KM. Somit bleiben mir 800 Euro und 380 gehen an sie. Somit bleiben uns mit dem Job meiner Frau nach allen Abzügen ca. 300 Euro zum leben und die AA schreibt nun überschreitendes Einkommen und somit keine extra Zahlungen....DIE RECHNEN DAS VOLLE ALG1 AN !
Ostern diesen Jahres sollte ich ihr dann 800 Euro bezahlen. Auf meine Frage des warum kam die Antwort durchs Telefon.....tata....dann kannst Du Deine Tochter sehen ....naja, schriftlich wollte sie mir das nicht geben und somit gab es auch kein Geld von mir, das es so oder so nicht gegeben hätte .
Und nun hört es eigentlich auch auf....denn meine Tochter ist seit Mai 2010 verschwunden und die KM auch. Andere Adresse, andere Handynummer, andere Stadt ! Nur Post im Oktober 2010 von einem anderen JA das meine Tochter nun in diesem Landkreis wohnt.
Mein Ra bekam ebenso wenig Auskunft wie ich über die neue Adresse, die auch in keinem Schreiben von diesem JA stand....es bestände Gefahr für das Kind und das Telefonat war beendet bzw. der Schriftverkehr von Seiten des JA.
Da fällt mir ein....Würde eine Strafanzeige Sinn machen auch wenn der Aufenthaltsort in Deutschland ist und unter welchem Tatbestand ?
Nun werde ich auf eigene Faust jedoch im Sinne der Gesetze handeln und rechagieren !
Falls Ihr mögt, folgt weiterer Input.
Gleichgesinnte Grüße ![/font]
der geschubste
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| Hat die Ex irgendwas in der Hand ? |
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Geschrieben von: Schwerter - 10-11-2010, 14:58 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (36)
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Hallo,
kurz zur augenblicklichen Situation. Nach meiner Scheidung habe ich 1 Jahr lang, wie vom Richter befohlen, an meine Ex Unterhalt gezahlt. Dieser Zeitraum stand so im Scheidungsurteil. Danach habe ich natürlich nichts mehr gezahlt. Heute morgen ruft mich meine Ex an und erzählt mir, das sie kein Hartz 4 bekomme, weil wir noch ein gemeinsames Haus haben, welches vermietet ist. Außerdem fände sie trotz aller Anstrengungen keine Arbeit. Deshalb MÜSSE ich ihr jetzt Unterhalt zahlen !!! Unser Sohn, der bei der Ex wohnt ist jetzt 9 Jahre alt.
Ist das nur eine dreiste Forderung von der Ex oder haben sie und ihr RA irgendwas juristisch verwertbares in der Hand ?
Zuerst musste ich bei ihrer Forderung am Telefon laut lachen, da ich aber auch durch den Irrsinn des deutschen Familienrechts gegangen bin, kommen mir nun Bedenken, ob sie nicht doch was abschröpfen kann.
Gruß
Schwerter
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| Scheidungsantrags-Unterlagen futsch |
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Geschrieben von: Terbeck - 10-11-2010, 12:02 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Meine Erfahrungen/Erlebnisse mit dem zuständigen Familiengericht und dem offensichtlich gleichgeschalteten JA füllen ja bereits unzählige Seiten und anteilig die Haarfarbe mit grau.
Jetzt aber der Hammer.
Mein Anwalt fragt beim zuständigen Familiengericht an, wie der Stand des von ihm für mich eingereichten Scheidungsantrages sei, da er seit Anfang vergangenen Monats auf eine Reaktion warte. Zudem sei er verwundert, dass noch keine Rückmeldung über die Befindung des OLG hinsichtlich der von der Familienrichterin "kalkulierten" Unterhalbsbeträge seit nunmehr 9 Monaten erfolgt sei.
Nichts bekannt, war die Antwort, ein Scheidungsantrag liegt hier nicht vor, muss wohl verloren gegangen sein.
Das war Stand gestern abend.
Ob es nun nicht wohl an der Zeit ist, etwas deutlicher zu werden bzw. die Frage zu stellen, ob die Qualifikation der zuständigen Richterin wohl ausreiche, derartige Verfahren überhaupt führen zu können?
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| 18 jahre |
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Geschrieben von: camparso - 07-11-2010, 19:59 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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so, langsam wirds ernst, das jahr neigt sich dem ende. kommendes jahr (genauen zeitraum nenne ich mal nicht will ja doch lieber unerkannt bleiben) wird der nachwuchs 18. möchte noch auf die FOS gehen. wie sollte ich vorgehen??? es besteht kein titel o.ä. ich zahle jeden monat brav und warte bis die "volljährigkeit" eingetreten ist... deshalb möchte ich möglichst gut vorbereitet sein auf tag X!! danke für jegliche hilfe!!!
hätte ich fast vergessen: ich vollzeit - ex vollzeit
C
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Auskunftsverweigerung ARGE |
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Geschrieben von: Siwej - 05-11-2010, 15:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (21)
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Hallo Leute!
Wir sind seit 12 Jahren verheiratet und haben eine gemeinsame 13-jährige Tochter.
Mein Mann hat Post von der ARGE bekommen, es geht um Unterhaltsverpflichtung gegenüber seiner 18 jährigen Tochter aus 1.Ehe.
Da wir so einen Antrag noch nie ausgefüllt haben, stehen wir vor lauter Rätseln, ob man wirklich alles angeben muss, was die wissen möchten?
Vor allem die Angaben über die Ehegattin. Ich gehe momentan nicht arbeiten, beziehe auch kein anderes Einkommen. Vor 4 Monaten habe ich eine Eigentumswohnung gekauft (Geld war eine Schenkung meiner Eltern,die wiederum ein Wohnhaus verkauft hatten),in der wir inzwischen auch wohnen.
Der Grundbucheintrag lautet also nur auf meinen Namen.
Wenn wir das jetzt angeben, muss ich mal erst ein Wohneigentumsformular anfordern, und dann nimmt das kopieren bestimmt kein Ende.
Was ist, wenn wir die Auskunft einfach verweigern? Schließlich bezahlen wir keine Miete, sondern Hausgeld, das muss ich ja auch eintragen.
Und was schreibt man bei Bargeld und Bankguthaben hin? Das sind doch Zahlen, die sich täglich laufend verändern?
Bevor jetzt einer meint, wir wären vermögend, wir haben nur die Wohnung schuldenfrei kaufen können. Ansonsten ist mein Mann Bäcker, da sind gerade mal 1700€ netto drin, 568€ Hausgeld gehen ab und ständig irgendwelche Handwerkerkosten, die man ja als Eigentümer selber zahlen muss. Nächstes Jahr brauchen wir für eine Sonderumlage noch 5000€, für die wir wahrscheinlich noch einen Kredit aufnehmen müssen.
Also, falls da einer Erfahrung hat: Ist es negativ für uns, die Eigentumswohnung anzugeben, kann man die Auskunft überhaupt verweigern? 
LG Siwej
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| Düsseldorfer Tabelle bei 4tem Kind |
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Geschrieben von: JahJahChildren - 03-11-2010, 13:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Servus liebe Leute,
habe mal eine Frage zur DDT und dem Zahlbetrag.
Meine geschiedene Ehefrau (gE) und ich haben 1 gemeinsames Kind. Für sie ist es das 4te und erhält auch Kindergeld in entsprechender Höhe (€200+).
Nun steht mir ja das halbe Kindergeld zu, auch wenn es bei mir nur das erste (und dauerhaft das einzige) ist.
Darf ich mir jetzt für den KU den Zahlbetrag aus der Tabelle 4tes Kind herauspicken oder alimentiert Mutter Staat hier auf meine Kosten die gE, respektive hält sich Mutter Staat auf meine Kosten ein stückweit schadlos solange meine gE noch ALG II bezieht?
Ginge es nicht auch, dass ich den Tabellenbetrag an KU zahle und ich 50% KG direkt beziehe? So kann Mutter Staat nicht meine Tochter entreichern um damit die Mutter zu alementieren, denn was das Kind nicht an KG zur Deckung des eigenen Bedarf benötigt, wird unter mutmaßlich bewusster rechtwidriger Ignorierung der €30 Vesicherungspauschale ja als Einkommen der KM zugeschustert.
JJC
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| KU und Steuerschulden |
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Geschrieben von: JahJahChildren - 03-11-2010, 12:47 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Moin Moin liebe Leute,
kurze Frage bezüglich KU(neuberechnung) und Steuerschulden:
Mit Scheidung in 2007 (1 Kind, ehelich jetzt 6 J) wurde nach ca 9 Monaten Ehe, 1 Jahr TU ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, dass BU mit €400/Monat und KU mit €196(135% - ich weiss - passt nicht aber war Richters Vorschlag und beide Parteien haben es so geschluckt) bis 12/2010 zu zahlen ist. Also nur noch 1 Mal BU :-)
Nun habe ich erhebliche Steuerschulden (ca 35K) ca hälftig vor Ehe und Geburt und der Rest während Trennung. Das FA pfändet seit gut einem Jahr nunmehr Gehalt und Konten und berücksichtigt dabei 2 Unerhaltspflichtige.
Da ich nun ab Jan 2011 nur noch KU trotz mittlerweile ALG II Bezug der Ex zahlen werde, stellt sich die Frage, ob ich die Pfändung des FA berücksichtigt bekomme. Mein Lohnzettel weisst ja das Netto nach Pfändung aus. Und hier soll natürlich NUR das zukünftige Netto berücksichtigt werden. Ab Januar ist dies geringer, da eine unterhaltsberechtigte Person nach 850 ZPO wegfällt.
Ich gehe davon aus, dass ich dann nur Zeile 1 nach DDT zu zahlen habe, oder irre ich mich?
Danke für eure Meinung!
JJC
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