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Termin beim Anwalt. Einschätzung vorab? |
Geschrieben von: Angel - 02-10-2010, 08:17 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Hallo,
Mein Mann und ich haben demnächst einen Termin beim Anwalt. Wir möchten gerne den Titel von einem dynamischen befristeten auf einen statisch befristeten (mit einem festen Unterhaltsbetrag) ändern lassen. Im Moment müsste er lt. Düdo Tabelle mehr als 400 Euro zahlen. Eine utopische Summe bei einem Bruttoeinkommen von nicht mal 1.300 Euro.
Im Moment zahlt er ja keinen Kindesunterhalt, weil er seit 2006 (seit er nach 8 Jahren bei seiner alten Firma wegen Krankheit entlassen wurde) immer nur gering bezahlte Arbeitsstellen (teilweise nur 6,00 Euro die Stunde) bei Zeitarbeiten fand, dazwischen immer wieder arbeitslos wurde usw. Aufgrund seiner chronischen Krankheit (durch mehrere fachärztliche Atteste belegbar) kann er leider keinen körperlich anstrengenden Beruf mehr ausüben und wenn dann nur für max. 3 Stunden täglich.
Er hat leider einen Bauberuf erlernt und da eine gut bezahlte Bürostelle als ungelernter zu finden. Naja, die Chancen stehen eher besch…. Umschulung war schon 2 x beantragt, wurde aber abgelehnt. Ist aber ein anderes Thema.
In ca. drei Monaten kommt unser gemeinsames Kind auf die Welt. Da ich leider schon 1 Jahr krankgeschrieben bin (Op an der Schulter mit schweren Komplikationen) werde ich nur den Mindestsatz Elterngeld von 300 Euro bekommen, da Krankengeld nicht als Lohn angesehen wird, sollte ich zu Hause bleiben.
Mein Mann wird ab Dezember zwar in eine höhere Lohnstufe fallen (bekäme dann ca. 1.500 brutto), aber trotzdem hätten wir dann nach Abzug aller Kosten (Miete, Nebenkosten, Rentenvers., weiterbild. Schule) nur ca. 500,00 netto zu dritt zur Verfügung. Wenn wir davon dann noch über 400 Euro Unterhalt leisten sollten, na dann gute Nacht!
Was meint ihr. Wie hoch stehen die Chancen, eine Abänderung zu bekommen?
Wie viel Unterhalt müsste mein Mann bei seinem Einkommen denn überhaupt noch leisten, wenn Kind Nr. 2 auf der Welt ist und ich daheim bleib.
Ich weiß zwar, dass mir hier keiner eine rechtsfundierte Auskunft geben kann (das kann nur der Anwalt), aber wenn ich vorher schon in etwa eine Ahnung habe, wird der Schock vielleicht nicht so groß.
Danke schon mal für die Antworten
Angel
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Ermittlungsverfahren wegen Verletzung der Unterhaltspflicht |
Geschrieben von: pinselpaul - 02-10-2010, 07:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Hallo zusammen.
Nachdem ich im Zeitraum zwischen 2002 und 2004 zweimal wegen Verletzung der Unterhaltspflicht angeklagt wurde, zwei Wohnungsdurchsuchungen miterleben musste und das Verfahren jeweils eingestellt wurde habe ich jetzt erneut eine Vorladung zur Befragung als Beschuldigter zum gleichen Vergehen erhalten !!
Die letzten Jahre hatte ich von meiner Ex und derem RA nichts mehr gehört. Nur das Jugendamt hätte gern den geleisteten Unterhaltsvorschuss von mir zurück. Stecken die dahinter ??
Ich habe schon 2002 die EV abgegeben und verdiene nicht mehr als 900 Euro brutto.
Bin gespannt, was jetzt auf mich zukommt. Werde mir wohl kurzfristig einen Anwalt suchen müssen...
Es grüsst Euch der Pinselpaul
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Spanien: Väter haben Anspruch auf "Stillurlaub" |
Geschrieben von: borni - 01-10-2010, 13:46 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 30.09.2010
EuGH C-104/09
Die spanische Regelung, wonach ein abhängig beschäftigter Vater den sog. "Stillurlaub" nur dann anstelle der Mutter seines Kindes in Anspruch nehmen kann, wenn diese abhängig beschäftigt ist, stellt eine Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts dar.
Der Gerichtshof stellt fest, dass diese Diskriminierung weder mit den Zielen des Schutzes der Frau noch mit der Förderung der Chancengleichheit für Männer und Frauen gerechtfertigt werden kann.
http://euzine.eu/2010/09/urteil-in-der-r...na-ett-sa/
Die Väterdiskriminierung scheint ein EU-weites Problem zu sein.
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Kann Antrag aufs Sorgerecht erfolg haben?? |
Geschrieben von: Brina86 - 30-09-2010, 11:31 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (92)
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Hallo,
mein Name ist Sabine, ich bin ganz neu in dem Forum und benötige euere Hilfe, bzw. eueren Rat!
Ich hoffe ihr könnt entschuldigen wenn ich mir jetzt die Finger wund tippe und euere Augen damit quäle... aber ich denke je besser ich unsere Situation erkläre, desto besser können eurer Ratschläge sein.
Wer Tippfehler findet darf diese übrigens gerne behalten ;-)
Ich bin nun seit neun Jahren mit meinem Freund zusammen, wir wollen nächstes Jahr heiraten.
Er hat aus vorheriger Beziehung (war nicht verheiratet) eine jetzt zwölf Jährige Tochter. Mein Freund war vier Jahre mit seiner Ex zusammen und die beiden haben zusammen gelebt bis die Kleine zwei war. Dann hatte die Mutter eine Krankheit. Als sie wieder gesund war meinte sie "leben" zu müssen und war von heut auf morgen mit dem Kind weg! Die Mutter hat alleiniges Sorgerecht. Sie ist jetzt verheiratet und hat noch zwei weitere Kinder mit dem neuen Mann.
Mein Freund hat damals schon einen Antrag auf gemeinsames SR gestellt, aber wie jeder hier weiß hatte er keine Chance.
So weit, so gut.
Es war auch eigentlich immer alles relativ einfach geregelt. Mein Freund hat alle zwei Wochen am Wochenende seine Tochter, zahlt regelmäßig Unterhalt und wir haben ein sehr gutes Verhältnis zu der Kleinen!
Es gab zwar immer Punkte, die uns missfallen haben, denn das Kind war mehr bei Freunden, Bekannten, Oma, Opa etc. als zu hause (die Mutter fährt auch regelmäßig ihne die Tochter in Urlaub) und vorallem hatte die Kleine kaum Kleider die ihr passten! Schuhe waren fast ausschließich die abgelegten der Mutter, auch wenn diese zu groß waren, aber gegen solche Dinge hat man leider keine Handhabe. Also sind wir regelmäßig, zusätzlich zum Unterhalt, noch mit ihr einkaufen gefahren!
Aber ansonsten ging es ihr relativ gut.
Dann kam die Wende!
Die Mutter hat den Nachnamen der Tochter einfach ändern lassen. Dies kann sie ohne Zustimmung des Vaters. Mein Freund wurde auch nicht darüber informiert! Scheinbar muss man in Deutschland nicht wissen wie sein Kind heißt :-(
Aber es kommt noch dicker: Die Mutter hat dem Kind befohlen uns anzulügen und unter keinen Umständen von dem neuen Namen zu erzählen, da mein Freund natürlich nicht begeistert war.
Aber das war dann schon ein Hammer und nachdem es rauskam waren erstmal elle verletzt. Das gab so einen Kleinen knick. Wir hatten sie vier Wochen nicht bei uns!
Danach hat mein Freund sich mit seiner Tochter ausgesprochen, aber die Wochenenden waren jedesmal Katasrophal! Die Kleine hat überhaupt nicht mehr gehört, ist weggelaufen und meinte einfach tun zu können was sie will.
Nachdem wir ihr gesagt haben dass es so nicht weitergehen kann meinte sie zum Vater: "Die Mama hat gesagt dass du nix zu sagen hast, ich brauch nicht auf dich zu hören. Du musst nur mein Essen bezahlen!"
Das war ein Schlag ins Gesicht. Aber was soll man machen wenn die Mutter die Autorität des Vaters untergräbt????
Nunja jedenfalls hatten wir sie jetzt etwa drei Monate nicht mehr abgeholt. Die Kindesmutter hat auch keinen Wert darauf gelegt.
Plötzlich rief die Oma der kleinen bei uns an (Die Mutter der Mutter).
Und wollte mt meinem Freund reden.
Da kam raus dass die Mutter schon lägere Zeit vom Jugendamt betreut wird. Es liegen mehrere Anzeigen wegen sexueller Delikte gegen den "neuen Vater" vor. Und die Eigene Mutter wil ihrer Tochter die Kleine wegnehen und ist um deren Sicherheit besorgt.
Darufhin haben wir beschlossen dass wir für das Wohl der Kleinen einfach kämpfen müssen!
Ein Termin zu einem Gespräch auf dem Jugendamt steht bereits, aber die Mutter wird das gemeinsame SR mit Sicherheit ablehnen, wenn sie überhaupt erscheint.
Parallel haben wir jetzt auch einen Termin beim Anwalt gemacht. Wir wollen dass mein Freund ein gemeinsames Sorgerecht mit seiner Ex bekommt. Diese trifft nämlich auch keine besonders gute Entscheidungen für die Zukunft des Kindes. Bsp.: Die kleine hat bereits die erste Klasse doppelt machen müssen, bekommt nur dreien, vieren und mal ne fünf, aber geht jetzt auf Gymnasium. Die Mutter selber hat gar keinen Abschluss und hilft der Kleinen nicht bei Hausaufgabe..... Ist das nicht schon im Vorhinen zum Scheitern verurteilt??
Am Wochenende hatten wir sie wieder... so erzählfreudig war sie noch nie. Sie hat von den Leuten erzählt die sie immer beobachen und dass ihre Mama sich vor ihr ekelt und sie nicht anfasst oder ihr sagt dass sie sie lieb hat.
Dann hat sie noch ein paar Sachen erzählt, die euch die Socken ausziehen würden. Ich saß echt da uns hatte Tränen in den Augen. Die Mutter hat ihr auch jeglichen Kontakt nach außen verboten, vorallem zur Oma!
Ich hab der Maus dann erkärt dass sie mit zwölf selber entscheiden kann wo sie wohnen mag. Sie sagte auch dass sie zu uns will, aber sie hat zu viel Angst vor der Mutter!
Sie ist einfach noch nicht bereit eine solche Entscheidung zu treffen, da brauchen wir wohl noch Geduld, aber wir möchten nicht tatenlos zusehen wie das Kind kaputt geht und falsche Entscheidungen für sie getroffen werden.
Wie schätzt ihr unsere Chancen ein?
Habt ihr einen Tipp für uns?
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Vorstellung |
Geschrieben von: Baum - 29-09-2010, 21:57 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (12)
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Hallo zusammen,
ich lese nun schon seit einiger Zeit in diesem Forum mit, ohne tatsächlich betroffen zu sein.
Nachdem ich über ein Dorfforum (ja, auch Dörfer are going Internet) auf Detlefs (ich hoffe, dass ich Detlef sagen darf ) HP aufmerksam wurde welche ja nun leider offline zu sein scheint, bin ich hier gelandet und es lies mich nicht mehr los.
Zunächst dachte ich, dass dieses Forum lediglich von Querulanten, Idioten, alternativen Typen und Irren [Unterschreitung des Mindestniveaus] ist. Nachdem ich mich intensiver mit der Materie beschäftigt habe glaube ich, dass es leider nicht so ist.
Was p und alle anderen User dieses Forums hier auf die Beine stellen, ist sicherlich beispiellos. Man hört in seinem Umfeld nicht selten von Trennungen - ob nun verheiratet oder nicht, ob mit oder ohne Kinder; wobei die Trennungen mit Kindern sicherlich den größten Faktor darstellen.
Wenn man mit Betroffenen spricht zeigt sich oft, dass diese keinerlei Ahnung zu haben scheinen. Man selbst, in meiner Person, wird natürlich nicht ernst genommen, da man selbst als Kinderloser keine Ahnung von der Materie haben kann und nicht haben darf.
Dennoch will ich mich auf alle Eventualitäten vorbereiten. Des weiteren, so bin ich ganz ehrlich, bin ich auch vor der Kinderzeugung wahrscheinlich in absehbarer Zeit von Unterhalt betroffen; dem Elternunterhalt.
Ihr werdet jetzt sicherlich kotzen müssen, dass sich immer mehr von diesen Elternunterhalts-Betroffenen in dieses Forum verirren, welches sich primär mit dem Kindesunterhalt und dem Unterhalt an die Mutter des Kindes im Allgemeinen beschäftigt. Da habt ihr sicherlich Recht.
Dennoch sind die juristischen Grundlagen oftmals identisch und man besitzt ähnliche Intentionen. Gleichzeitig steckt die öffentliche Informationskultur bezüglich des Elternunterhalts noch in den Kinderschuhen obwohl es selbigen immer gegeben hat; das Volk muckt mittlerweile mehr auf - wie beim Kindesunterhalt oder auch dem Betreuungs- sowie dem Ehegattenunterhalt bei Exen und Kindern. Diese Entwicklung ist sicherlich erstrebenswert.
Nachdem der User "Hasserfüllter" bereits seinen Weg in dieses Forum gefunden hat, und hier sicherlich einen besseren Support findet als anderswo, bin ich nicht über ihn über dieses Forum gestolpert sondern wurde nur in meinem Vorhaben bestätigt, mich trotz Nichtbetroffenheit von Exen und Kindern selbst hier zu registrieren. Insbesondere seine Threads in Bezug auf Passentzug im Ausland bei Unterhaltsverpflichtungen könnten ein interessantes Kapitel aufschlagen. In anderen Foren wurden seine Threads zerrissen, hier wird er ernst genommen.
Ich hoffe trotz eines komplett anderen Hintergrundes an diesem Forum aktiv teilhaben zu dürfen, schlussendlich geht es vielleicht um die selbe Sache.
Beste Grüße
Scubainstructor
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Klage wegen Schulrecht |
Geschrieben von: Skipper - 28-09-2010, 10:40 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (34)
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Im Zuge einer Klage gegen das Schulamt wegen Mitwirkung in der Schule (bzw. sorgerechtlicher Einschränkungen) erhielt ich von offizieller Stelle erklärt, ich sei ohne Sorgerecht nicht einmal befugt, das Schulgelände zu betreten. Auf mein Erstaunen hin wurde ergänzt, man wisse ja nicht, ob mir das Sorgerecht fehle, weil ich ein Gewälttäter oder Kinderschänder sei. Es müsse ja schließlich Gründe für das Fehlen bzw. den Entzug des Sorgerechts geben.
Ich dachte, schon alles an absurden Argumenten gehört zu haben.
Meine ungebrochene Schlußfolgerung:
Komplette Streichung von 1626a und 1671 BGB,
automatisch elterliche Sorge ab Feststellung der Elternschaft,
Eingriff in die Grund- und Menschenrechte nur im Zuge von 1666 BGB.
Profiler
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Neuer Rundfunkstaatsvertrag: Folgen für den Unterhalt? |
Geschrieben von: p__ - 27-09-2010, 11:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Ein Entwurf für die geplante Reform der Rundfunkgebühren ist auf der Website der rheinland-pfälzischen Staatskanzlei veröffentlicht worden: http://www.rlp.de/fileadmin/staatskanzle...ertrag.pdf (15. Staatsvertrag)
Ein Thema, das auf den ersten Blick nur entfernt mit Vätern und Familienrecht zu tun hat. Jedoch ändert sich der Charakter der Rundfunkgebühr grundlegend. In Zukunft entspricht die Gebühr einer (einkommensunabhängigen) Kopfsteuer, die voraussichtlich um die 200 EUR pro Jahr betragen wird. Bisher war sie vermeidbar, indem man keine Empfangsgeräte hatte, in Zukunft ist sie nicht mehr vermeidbar, sondern eine generelle Zwangsabgabe, die vollstreckt werden kann.
Sinn und Zweck dieser Kopfsteuer zugunsten der Staatsmedien mit einem Volumen annähernd der der gesamten Kirchensteuer soll hier nicht Thema sein, darüber gibts genügend Artikel und Diskussionen in den anderen Medien, z.B.
http://www.handelsblatt.com/unternehmen/...;2648399;0
http://www.heise.de/newsticker/meldung/E...83616.html
http://www.heise.de/newsticker/meldung/K...73119.html
Sogar im GEZ-Forum:
https://www.gez-meine-meinung.de/fileadm...page=Index
Mein Punkt ist ein anderer. Da die Gebühr nun de facto eine erzwungene und unvermeidbare Kopfsteuer wird, so muss sie für die Unterhaltsberechnung auch vom Nettoeinkommen abgezogen werden. Das betrifft immerhin die eine Million Mangelfälle und einige Fälle, in denen Pflichtige an der Grenze oberhalb einer Einkommensgruppengrenze liegen.
Wie seht ihr das?
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Mechanismen einer Borderline-Beziehung |
Geschrieben von: Bücker der Nation - 21-09-2010, 23:11 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (815)
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Wie der Titel schon besagt möchte ich euch meine Erfahrungen aus einer Borderlinebeziehung berichten. Ich tue dies nicht um mir Luft zu machen, meine Mitmenschen zu nichten oder aus Genugtuung.
Ich möchte schlichtweg nicht dass sich jemand sein Leben in ähnlicher Weise verbaut wie ich es getan habe. Desweiteren habe ich sehr von diesem Forum profitiert und möchte mit meinen Beiträgen etwas zurückgeben.
Ich bin in recht jungen Jahren Vater geworden. Bis zu diesem Zeitpunkt lebte ich schon einige Jahre mit der späteren KM zusammen in einer kleinen Wohnung.
Anmerkung : Dies hier sind meine persönlichen Erfahrungen. Die empirische Grundlage fehlt völlig und es ist in keinster Weise repräsentativ. Den Begriff „Borderliner“ verwende ich hier der Verdeutlichung halber und keinesfalls zur Verallgemeinerung.
Erste Anzeichen für eine Borderlineerkrankung nahm ich schon zu Beginn der Beziehung war, kannte allerdings damals den Begriff der Krankheit noch nicht. Die Anzeichen waren absolutes „Schwarz-weiß-Denken“ auch auf Personen bezogen. Wenn jemand „schwarz“ war konnte er tun was er wollte, jede Handlung und sei sie noch so selbstlos war irrelevant und wurde nicht registriert.
Hinzu kommt die absolute Unfähigkeit wirkliche Kompromisse einzugehen. Da die Welt eines Borderliners aus hell & dunkel besteht und die Fähigkeit zur kritischen Eigenreflexion fehlt, fühlt er sich wenn er/ sie sich etwas in den Kopf gesetzt hat im Recht. Dieser Standpunkt wird bis aufs Messer verteidigt. Das ist kein Scherz.
Desweiteren fehlt jede Form des Unrechtsbewußtseins. Falls doch soetwas wie scheinbare Reue zu Tage tritt ist diese nur gespielt und dient der Beschwichtigung sowie der Manipulation.
Ein Borderliner hat keine eigene Persönlichkeit. Was man sehen kann ist nichts weiter als Fassade. Die Moral- und Wertvorstellungen des aktuellen/potentiellen Partners werden übernommen und als die eigenen ausgegeben. Ganz böse Falle : Mann glaubt die Traumfrau gefunden zu haben weil man ja so ähnlich tickt und auf der gleichen Wellenlänge ist.
Empathie fehlt völlig. Das bißchen was an Einfühlungsvermögen da ist, dient nur der Manipulation. Dies äußert sich z.B. dadurch dass besonders gutes Zuhören vorgetäuscht wird und gaaanz viel Verständnis aufgebracht wird. Man kann einen ganz einfachen Test durchführen : Lass die Frau einfach mal einschätzen was du selbst in einer bestimmten Situation tun würdest ; wie du auf etwas reagierst.
Der Borderliner hat eine Negativerfolgsquote von nahezu 100 %. Man selbst ist geneigt zu glauben es müsste jedem dieses einfache Muster förmlich ins Auge springen : Tu`immer das Gegenteil und du liegst richtig. Diese Verhaltensform des Borderliners lässt sich leicht mit Dummheit oder Stumpfsinn verwechseln. Es klingt unglaubwürdig, ist aber leider bittere Realität.
Wie beschrieben fühlt sich der Borderliner absolut im Recht bei dem was er tut bzw. einfordert. Zum Erreichen des Ziels ist jedes Mittel Recht. Sie/er nimmt keine Rücksicht ob dein Ruf leidet und es gibt keine Hemmschwelle was Intimitäten betrifft, d.h. intimste Probleme, und damit meine ich wirklich alles, werden nach außen getragen und mit Dritten besprochen und später wenn du von der „weißen“ Seite auf die „dunkle“, aus Sicht des Borderliners, „wechselst“ gegen dich verwendet.
Ein Borderliner übernimmt keine Verantwortung für seine Handlungen bzw. sein Verhalten. Es sind immer die anderen Schuld. Abgegebene Versprechen haben keine Bindung.
Erschwerend kommt hinzu, dass die Fähigkeit Sachverhalte inhaltlich & chronologisch richtig wiederzugeben sehr eingeschränkt ist. Ein Borderliner nimmt sich selbst als „weiß“ wahr, d.h. selbst wenn er sich objektiv daneben benommen hat wird er/sie den Sachverhalt vor Dritten verklären um selbst gut dazustehen und Zuspruch zu erhalten.
Als Konsequenz bedeutet es dass der Borderliner von Dritten gesagt bekommt wie toll er/sie ist und es vom Partner/in berechtigte Kritik gibt. Der Partner gerät „auf die dunkle Seite“ weil er kein unbeschränktes Lob verteilt wie der Rest der Menschheit.
Das hat zur Folge dass die Partnerschaft kippt. Alle Entscheidungen werden nicht mehr mit dem Partner besprochen bzw. getroffen sondern mit Dritten. Vorsicht vor Chatprogrammen aller Art.
Ein weiteres Problem ist der Hang zur Gewalttätigkeit. In meinem Fall war es so, dass ich bei Streitereien daran gehindert wurde den Raum zu verlassen. Ich wurde von der Tür mit vollem Körpereinsatz zurückgeschubst, mein T-Shirt zerissen bis auf die blanke Brust und habe blutige Striemen im Gesicht gehabt.
In solchen Situationen hast du als Mann nicht viele Möglichkeiten : Du kannst sie nicht einfach wie eine hysterische 0815-Zicke festhalten und bändigen. Ein Borderliner hat Schiß und steigert sich in soetwas hinein bis er/sie Todesangst hat.
Du kannst nur durch die Tür marschieren ohne anzuhalten oder lässt die Szene über dich ergehen. Ich wiege fasst 100 kg, bin 1,87 groß und trainiert.
Vorsicht ist geboten beim Thema Geld. Ein Borderliner ist an einer „heilen Welt“ interessiert und lebt diese auch. Er/sie blendet unliebsame Probleme einfach aus. Wenn man zusammen lebt kann es schon einmal vorkommen das man einen gutversteckten Stapel ungemütlicher Post findet. Ein gemeinsames Konto kommt einem finanziellen Harakiri gleich.
Egal was passiert, nach außen ist sie das liebe kleine Mädchen mit den großen Kulleraugen (Kindchenfaktor) dem übel mitgespielt wurde.
Was ich nicht beobachten konnte war selbstverletzendes Verhalten.
Dafür aber Gefühlsausbrüche wegen Kleinigkeiten. Ein „ich hasse dich und bring dich um“ gehörte dazu. Zerstörung deines Eigentums ist dabei obligatorisch.
Borderliner sind geschickt in der Darstellung der eigenen Person nach außen. Durch jahrelange Übung sind sie routiniert im Umgang mit anderen Menschen. Es ist nach meiner persönlichen Erfahrung nahezu unmöglich einen Borderliner aus der Reserve zu locken und ihn/sie vor anderen vorzuführen damit bei den Umstehenden der Groschen fällt.
Es wird kleinlichst und mit höchster Akrebie darauf geachtet das ja kein anderer mitbekommt was der Borderliner mit dir macht.
Es ist die totale Nichtung deiner Person sobald du „dunkel“ bist. Es gibt keine Grenze und der Borderliner kann sich nicht bremsen. Alles – ohne Tabus – wird an dir negiert, auch vor Dritten. Intellektuelle Fähigkeiten, sexuelle Vorlieben, persönliche Ängste, Wünsche, Hoffnungen und Ziele werden gegen dich verwandt.
Es ist die Politik der verbrannten Erde. Freunde, Familie, Kollegen, Arbeitgeber werden gegen dich aufgebracht. Ziel ist die völlige Isolation und der finanzielle Ruin.
Bei einer Trennung werden Vernunft, Kompromissbereitschaft und Freundlichkeit als Schwäche ausgelegt. Dieser Frauentyp will sich reiben und braucht den totalen Krieg ; sie kennt es so und nur auf diese Weise fühlt sie sich wohl. Egal wer die Trennung wollte - Du bist Schuld. Du hast den Borderliner alleine gelassen und ihm die Bindung versagt, die er schon nicht von seiner Mutter erhalten hat. Ein Borderliner kann nicht alleine sein, er bekommt Angst die sich bis zur Existenzangst steigern kann.
Es ist deswegen nicht verwunderlich, dass sie praktisch nahtlos einen neuen Partner hatte.
„Es findet sich immer ein Dummer der den Papa macht“. So ist es.
Zu Beginn der Beziehung ist der Neue der „weiße Reiter“ und wird beinahe glorifiziert – ging mir auch so. Der tiefe Fall danach ist umso härter.
Versucht ihre Exfreunde kennenzulernen oder wenigstens ihren Bekanntenkreis auszuquetschen wie es denn euren Vorgängern ergangen ist.
Ich habe dies getan. Der Ex ist natürlich ein Schwein, hat sie geschlagen, verwaltigt usw. . Ich Idiot sah das arme kleine Mädchen mit den großen Kulleraugen. Mein Nachfolger sieht sie auch so. Der Kreislauf schließt sich und das Staffelholz ging an den Nächsten.
Wie also schützt man sich gegenüber einem Borderliner ?
Ersteinmal muß man diesen als solchen erkennen. Selbst für ein trainiertes Auge ist dies garnicht so leicht. Gröbstes Merkmal ist das ausgeprägte Schwarz-weiß-Denken. Unbedingt herausfinden wie es euren Vorgängern ergangen ist – alle verfügbaren Quellen checken!
Hat sie einen ausgeprägten Geltungsdrang ? Vereinnahmt sie euch völlig ? Braucht sie offensichtlich Drama ? Immer sind die anderen Schuld ?!?
Es ist die Kombination dieser Faktoren - kein Anspruch auf Vollständigkeit – die Mißtrauisch machen sollte. Checkt auch unbedingt die Dauer ihrer bisherigen Beziehungen ab.
Das fatale ist, das dies nur Anhaltspunkte sind. Es ist sehr allgemein gefasst – aber es hat sich für mich zur Schnellerkennung bewährt.
Wenn ihr nur den kleinsten Zweifel habt, versucht euer Gegenüber loszuwerden. Geht nicht den leichten, den bequemen Weg. Im Falle einer Trennung zahlt ihr bitterlich drauf.
Der beste Schutz ist ein selbstbewußtes, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Häufige Zielgruppe von Borderlinern sind Menschen mit schwachem Selbstbewußtsein und dafür umso größerem Verantwortungsbewußtsein.
Abschließend möchte ich betonen, dass die Grenzen fließend sind und nicht alle Symptome auftreten müssen.
Dass ich keinen Umgang mit meinem kleinen Sohn habe dürfte niemanden mehr verwundern.
Good luck !!!
Der Bücker der Nation
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Unterhaltstitel oder DDT? |
Geschrieben von: Shalom Aleichem - 20-09-2010, 19:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (2)
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Hallo zusammen,
ist schon witzig - fast hab ich das Dilemma hier hinter mich gebracht und blicke immer noch nicht durch, hier das Problem:
Ich unterwerfe mich also folgender Regelung:
ab 01.01.2009
114% des jew. Regelbetrags der 3. Altersstufe gem §1 der Regelbetragsverordnung abz. z.B. Kindergeld
also nachgugg
§ 1
Festsetzung der Regelbeträge
Die Regelbeträge für den Unterhalt eines minderjährigen Kindes gegenüber dem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, betragen monatlich
1. in der ersten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 202 Euro,
2. in der zweiten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 245 Euro,
3. in der dritten Altersstufe vom 1. Juli 2007 an 288 Euro.
I nehm die drei 
114% * 288 Euro = 328,32 Euro
- Kindergeld 92,00 Euro
Zahlschuld: 236,32
Das hab ich dem JA so vorgerechnet, welches mir erläuterte, daß ich dumm bin und gefäälligst die zweite Stufe der DDT zu zahlen hätte - das wären nur 105% (Glückspilz also)
Aber was steht da für ein Müll in meiner Urkunde? Für was issn die gut??? Bin ich dumm? 
Gilt der Titel überhaupt noch oder kann ich den gleich mit aufn Lokus nehmen?
ich versuche mal zu beantworten und zwar mit dem in der Urkunde genannten §:
§ 323
Abänderung von Urteilen
(1) Enthält ein Urteil eine Verpflichtung zu künftig fällig werdenden wiederkehrenden Leistungen, kann jeder Teil die Abänderung beantragen. Die Klage ist nur zulässig, wenn der Kläger Tatsachen vorträgt, aus denen sich eine wesentliche Veränderung der der Entscheidung zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse ergibt.
(2) Die Klage kann nur auf Gründe gestützt werden, die nach Schluss der Tatsachenverhandlung des vorausgegangenen Verfahrens entstanden sind und deren Geltendmachung durch Einspruch nicht möglich ist oder war.
(3) Die Abänderung ist zulässig für die Zeit ab Rechtshängigkeit der Klage.
(4) Liegt eine wesentliche Veränderung der tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse vor, ist die Entscheidung unter Wahrung ihrer Grundlagen anzupassen.
Kommt direkt die nächste Frage: Warum hat mich das JA nicht verklagt sondern einfach so zum Spass mal umgestellt???
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