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  Schweiz: Gesetzestexte und Rechtsgrundlagen
Geschrieben von: Petrus - 02-09-2010, 22:06 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Das Schweizer Pendent zum Deutschen BGB ist das ZGB (Zivilgesetzbuch).
Und das findet sich hier:
http://www.admin.ch/ch/d/sr/210/index.html
Wer darin ein bischen liest, stellt schnell fest, dass die Gesetzte wunderbar neutral und menschenrechtskonform geschrieben sind. Die Probleme, besonders im Familenrecht (Zweiter Teil) ergeben sich im wesentlichen aus der ziemlich einseitigen Anwendung des Rechts zugunsten von Müttern mit Kindern. Das führt Regelmässig zu familiären Katastrophen - ein weites Feld. Ein besonders krasser Fall war ein Vater, der seinen Sohn abgöttisch geliebt hatte. Die Mutter bekam die Obhut und wollte dann den Vater loswerden, was in der Schweiz kein Problem ist - der Wille zur Ausgrenzung reicht bei der Mutter. Dann gab es ein letztes Besuchswochenende, dass der offensichtlich angeschlagene Vater nutzte, sich zusammen mit seinem Sohn vor einen Zug zu schmeissen.

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  Anrechnung der KV
Geschrieben von: solidario - 01-09-2010, 15:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Hab leider keine konkrete Antwort gefunden.

Ich bin seit 3 Jahren privat versichert und habe dafür einen recht niedrigen monatlichen Beitrag gezahlt, da ich noch in der Ausbildung war. Jetzt habe ich meine Lehre beendet und stehe vor der Entscheidung ob ich weiter dort versichert bleiben möchte, natürlich zu einem wesentlich höheren Beitrag.

Da meine Ausbildung beendet ist, muss ich dem Jugendamt und dem Anwalt meiner Ex-Freundin meine aktuellen Vermögensverhältnisse übermitteln damit der KU und der BU berechnet werden kann. Ich versuche natürlich mein bereinigtes Nettoeinkommen so weit wie möglich nach unten zu drücken und ich denke eine teure KV wäre dafür gut geeignet.

Gibt es eine Obergrenze für den KV Beitrag der abgezogen werden kann oder nicht? Sofern es keine Obergrenze gibt, könnte ich ja weiterhin bei der privaten KV versichert bleiben und einen schönen Luxustarif nehmen Big Grin

Jemand eine konkrete Antwort für mich?

Beste Grüße,

solidario

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  Schützt Gütertrennung vor Supergau bei Scheidung?
Geschrieben von: Heinrich - 01-09-2010, 09:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Gütertrennung besagt ja, dass kein Zugewinn in der Ehe vereinbart wird.
Folglich müßte eine Gütertrennung dem Mann nützen.
Mich würde mal interessieren, ob die Richter bei einer Scheidung und Aufteilung des Vermögens in dieser Sache unterscheiden, ob eine Zugewinngemeinschaft, modifizierte ZG oder Gütertrennung vereinbart wurde?
Bei meiner Scheidung wurde dank meines Ehevertrages und Gütertrennung kein Versorgungsausgleich vorgenommen.
Gruss
Heinrich

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  Österreich: Unterhalt mit dem Umgangsrecht verknüpfen
Geschrieben von: lordsofmidnight - 31-08-2010, 12:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Die österreichische Justizministerin Bandion-Ortner hat sich noch weiter vorgewagt. Sie spricht sich dafür aus umgangsverweigernden Müttern der Kindesunterhalt eingefroren wird.

http://www.salzburger-fenster.at/redakti...plant.html

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  Diskussion zu: SchweiZausbruch
Geschrieben von: expat - 29-08-2010, 08:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

[Diskussion über diesen Beitrag: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=38104 ]

hallo nathan,

erst einmal herzlich willkommen in forum! schade dass es dir so ergangen ist und auch irgendwo mehr als bizarr, dass du als abgeschossener vater in der schweiz zwar auf der eine keinerlei rechte mehr hast, andererseits aber mit sehr erhöhten pflichten konfrontiert wirst. wenn jemand mit intakter familie beschliesst auszuwandern, dann ist es selbstverständlich, dass auch die kinder sich an die wirtschaftlichen verhältnisse im zielland anpassen müssen. ein bekannter von mir in bangkok - hier sind erstaunlich viele trennungsväter - hat mir mal aufgelistet was er im rahmen seiner scheidung an unterhalt für ex-frau und kind bezahlen musste und immer noch muss. das ist wirklich gnadenlos, zumal dessen ex-frau selbst einen guten job hat und nicht schlecht verdient. sie wollte übrigens die scheidung. für normalverdiener - also jemanden der so um den statistischen durchschnittlohn verdient, ist die ehe wirklich ein himmelfahrtskommando. kein wunder dass heute vorwiegend die asozialen und die höheren schichten familien gründen.

praktisch vogelfrei zu sein, weil man sich nicht zum wohle der ex-frau die eigentlich nichts mehr mit einem zu tun haben möchte die gesundheit auf der arbeit ruiniert, das ist schon ein starkes stück. hier in thailand passieren viele krassen sachen, aber derartige abzocken wie in mitteleuropa im rahmen von unterhaltsgeschichten gibt es hier nun doch nicht. wenn es in thailand mit der madam auseinandergeht, kann man maximal alles verlieren was man hat. wenn es in europa zur trennung kommt, kann man zusätzlich auch noch das meiste von dem verlieren was man in den nächsten 20+jahren noch erwirtschaften wird.

gruss und alles gute auch weiterhin im neuen land,

expat

[Diskussion über diesen Beitrag: http://www.trennungsfaq.com/forum/showth...&pid=38104 ]

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  Keine Info über eigenes Kind
Geschrieben von: DerSchmidt - 26-08-2010, 09:18 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (22)

Hallo Väter,

was kann ich eigentlich machen wenn ich keine Info über Gesundheit etc. von meinem eigenen Kind bekomme?!Die KM schaltet auf sturr.

1.Jugendamt?
2.Familiengericht?
3.einstweilige Verfügung?

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  Alternativen bevor Abhauen?
Geschrieben von: Panto - 25-08-2010, 12:20 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hello,
Meine Frau hat vor wenige Zeit schon angekuendigt, Geld „[b]aus mir rausiehen zu wollen, so lange es ihr gelinge”.

Obwohl wir erst im Trennungsjahr sind, ueberlege ich mir die sachen hin zu schmeissen und zu emigrieren, bevor ich mich weiter von ihr auf die Nase herumtanzen lasse.

Allerdings, bevor ich mich mit diesen Gedanke anfreunde habe ich folgende Fragen:

1. Was haltet ihr davon z.B. vorzuschlagen um unsere zwei Kinder steuerlich auf mich weiterlaufen zu lassen, damit ich in Steuerklasse 3 bleiben kann? Als Gegenleistung kann ich mir vorstellen meine Frau zu versprechen (auch schriftlich) immer das Kinderunterhalt zu bezahlen.
2. Koennt ihr mir noch weitere Beispiele geben von plausibelen Eingungsloesungen nach Trennung/Scheidung die mich davon abhalten wuerden zukuenftig alles hinzuwerfen und meine jetztige Frau (und eventuell auch Kinder) moeglich ohne Unterhalt sitzen zu lassen? – habe in Internet nichts so richtiges gefunden.
3. Ich habe gelesen dass man abhauen kann und wenn eine Klage kommt, bleibt man so lange weg bis diese verjaehrt ist – stimmt dies?

Freue mich von euch zu hoeren,
McCloud

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  Schweiz: Sorgerechtsentzug um Wegzug der Mutter mit Kind zu legalisieren
Geschrieben von: Petrus - 25-08-2010, 11:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Während der EUGMR versucht Kindern durch gemeinsames Sorgerecht beide Eltern zu erhalten, entziehen Schweizer Gerichte kurzerhand dem Vater das Sorgerecht, um den Wegzug der Mutter mit Kind zu legalisieren. Das Schweizer Bundesgericht ist der Meinung, dass das Obhutsrecht auch ohne Sorgerechtsentzug ausreicht, um mit Kindern ins Ausland ziehen:
http://jumpcgi.bger.ch/cgi-bin/JumpCGI?i...D_171/2009
Und hier der Kommentar vom VEV dazu:
http://www.vev.ch/index.php?option=com_c...&Itemid=48

By the way - die Bundesrichterin mit dem bezeichnenden Namen 'Hohl' war auch diejenige, die in meinem eigenen Fall entschieden hat (http://trennungsfaq.com/forum/showthread.php?tid=1520)

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  Hiiilfe!!! brauche tipps zum nachweis einer verfestigten lebensgemeinschaft der ex
Geschrieben von: sascha - 24-08-2010, 21:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (25)

hallo an alle!
ich stehe kurz vor dem scheidungstermin und die klärung des nachehelichen unterhalts steht an. meine ex hat seit der trennung vor 3 jahren einen neuen festen partner. selbst vor den 2 kindern haben die beiden bis vor 1 1/2 Jahren die beziehung unter dem mantel einer freundschaft versteckt und erst seitdem schläft er bei ihr immer. sie leugnet noch immer, dass es sich um eine feste beziehung handelt. inzwischen ist meine ex vor 2 monaten umgezogen, er hat seine alte eigene wohnung behalten, also seinen eigenen haushalt, übernachtet aber weiterhin täglich bei ihr. die beiden treten öffentlich bei besuch von freunden etc. als paar auf. sie sind auch finanziell miteinander verbunden: sie hat auf dringen des richters hin eine teilzeitstelle aufgenommen, die merkwürdigerweise so schlecht bezahlt ist, dass sie ihre anwaltskosten nicht selbst zu tragen braucht, und dazu umso mehr von meinem einkommen anteilig erhält. sie arbeitet nebenher für ihren freund, der vor 1 jahr mit ihrer hilfe eine inzwischen gut laufende firma gegründet hat, und macht zuhause die recherchen für die aufträge und den papierkram, aber genaues weiß ich nicht.
jetzt will sie eine außergerichtliche einigung auf eine ziemlich hohe summe für 3 weitere jahre. ich kann mir gut vorstellen, dass ihr freund nach abschluss der vereinbarung bald ganz zu ihr zieht (sie hat für "sich" ein ziemlich großes haus mit 6 zimmern angemietet, wobei ich mir nicht sicher bin, ob nicht ihr freund im mietvertrag steht oder ihr die miete bezahlt)
was ich gegen sie in der hand habe sind: fotos seines seit 1 monat vor ihrem haus abends/nachts geparkten firmenwagens, nachweisen kann ich, dass das auto, das immer vor ihrem haus geparkt ist und fast nur von ihr genutzt wird, auf den namen ihres freundes läuft. was ich nicht nachweisen kann durch dokumente oder zeugen sind ihr erscheinen als paar in der öffentlichkeit und ihre finanzielle verbindung, um auch den richter zu überzeugen (diejenigen, die dies am besten bezeugen könnten, sind aber nur meine bei ihr wohnenden 2 kinder, von denen keine aussage zu erwarten ist, und treue freunde der ex und ihres partners). gibt es denn da gar keinen weg, sie zu entlarvenUndecided?
ich bin für jeden tipp dankbar, gerne auch unter private nachrichten...

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  Familiengericht und Familienrichterin
Geschrieben von: Terbeck - 24-08-2010, 21:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Nachdem die Kindesmutter szt. die Mediation abgebrochen hat, weil es nicht nach ihrer Nase ging und sie daraufhin die Beraterin als befangen und parteiisch deklariert hat, ging der "Diskussionsbedarf" mit ihr über Umgang und Ferienregelung ständig weiter. Sie weigerte sich, mir den Kinderausweis für die Zeit der hälftigen Ferien herauszugeben mit der Begründung, ich würde mit dem Kind ins Ausland "abhauen". Der daraufhin beantragten und bewilligten einstw. Anordnung folgte die Aufforderung des Jugendamtes zu einem Gespräch mit mir, wobei ich wieder auf die einstige Tante traf, der meine mit meinem Sohn seit acht Monaten praktizierten täglichen Telefonate nicht passten, weil ich "loslassen" müsste und dem Kind die Gelegenheit, sich mit der neuen Situation abzufinden.
In dieses gleiche Horn stieß sie nun wieder, auch wenn ich versuchte, ihr die Gründe zu nennen, u.a. meinen zumindest abendlichen telefonischen Kontakt während des gerade begonnenen ersten Schuljahres, um mich mit ihm, seiner schulischen Ereignisse auszutauschen und ihm auch ggf. Mut zuzusprechen.
Sie schilderte mir Kontaktaufnahme der Kindesmutter mit dem Jugendamt, wobei ich vermutete, aber nicht äußerte, dass die Kindesmutter ihrer ständigen Strategie des Lügens gefolgt war.
Allerdings äußerte ich meine Bedenken über die ständig wechselnden Lebensabschnittsgefährten, die in unserer früher gemeinsamen Wohnung aus- und eingehen. Sie versprach, sich vor Ort ein Bild zu machen und vor Allem sich mit meinem Sohn allein unterhalten zu wollen.
Doch gerade das unterließ sie, sondern palaverte lange mit der Kindesmutter im Garten, weil (Zitait) der Junge mit Spielen beschäftigt gewesen sei (er saß vor dem TV und sah ein Video, das Mama ihm angestellt hatte).
Der anstehende Familiengerichtstermin verlief völlig daneben.
Die jugendliche Fam.Richterin befand auf Anraten der Jugendamtstante, dass täglich abendliches Telefonieren zu viel sei und auf 1 x wöchentlich zu beschränken wäre. Zudem änderte sie das vierzehntägig sonntägliche Zurückbringen von 19 Uhr auf 17,45 Uhr (bis dahin haben wir immer gemeinsam zu Abend gegessen), richtete aber in grenzenloser Gnade für mich in geraden Wochen eine mittwöchliche Umgangszeit von 11,40 Uhr bis 17,30 Uhr ein. Dass ich nicht Beamter, sondern in leitender Position in einem Großunternehmen tätig bin und deshalb allein schon nicht ständig abkömmlich bin, schien die beamtete Jung-Richterin nicht zu interessieren.
Vielmehr hatte ich den Eindruck, dass die Kindesmutter in Abstimmung mit der Jugendamtstante diese Strategie abgestimmt hatte, um damit den Beweis antreten zu können, dass ich das nun verordnete Umgangsrecht nicht verlässlich wahrnehmen würde. Ich habe regelmäßige Dienstreisen in die VAE zu absolvieren und kann manche Termine nur von Montag bis Donnerstag absolvieren, weil Freitags in diesen Ländern nicht gearbeitet wird. Die Kindesmutter weiß das und bezweckt damit, den Beweis zu führen, dass ich im Kindesumgang unzuverlässig bin.
Mein Sohn wurde vor dem Gerichtstermin n i c h t gehört, obwohl das OLG Oldenburg dies zwingend vorschreibt.
Das von mir angeforderte Protokoll der Mediation wird mir verweigert, weil sich der Inhalt, insbesondere der über die vereinbarten Umgangsregeln und -termine, für mich als Beweis darstellt, von der Behörde aber als geheim eingestuft wird, obwohl zwischen den Gesprächsteilnehmern keine Geheimnisse verabredet oder festgelegt wurden.
Ich bin in einer Sch....-Situation und brauche Tipps.

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