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  Post vom Landrat oder wie erkläre ich es meinem Kind
Geschrieben von: Ostvater - 29-03-2010, 08:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Post vom Landrat

Hallo erstmal ein guten Morgen an alle, möchte ich euch kurz meinen Fall schildern und welche Antwort ich erhalten habe

Betreffs: Qualitätssicherung in Jugendämter.

An den Landrat

Im Sommer 2008 wandte sich die KM …. an das JA … mit der Bitte um Unterhaltsauskunft.
Nach mehrmaliger Rücksprache sicherte mir das JA im Schreiben vom …2008 und …2008 konkrete Hilfe beim Umgang zu. Ich legte unter anderem die schwierige Problematik mit der KM, die weiten Entfernung und der finanziellen Mittel ausreichend dar. Auch erfolgte die dringliche Bitte eines Vergleiches auf Basis eines vernünftigen Umgangsrechts und deriger Kosten Berücksichtigung. Dies verweigerte jedoch die KM. Spätestens jetzt hätte d as JA erkennen müssen, das bei einer derartigen Unterhaltserhöhung ( von 154 auf 295€ ) es dem Vater finanziell nicht mehr möglich sei kann, den Umgang wahr zu nehmen.
Das JA hätte das Wohl des Kindes und das Recht auf einem Umgang mit dem leiblichen Vater höher bewerten müssen, als die Forderung der KM nach einem höheren Zahlbetrag.

Es erfolgte dann eine Unterhaltsneuberechnung mit einer Verdopplung des Zahlbetrages von 154 € auf 295 € durch Frau Z. Meine mehrmalige Nachfragen, woher sie die verschiedenen Auslegungen nehme, mit der Bitte, mir doch die Rechtsgrundlage, woher sie diese Berechnungen beziehe, zu geben, wurde abgelehnt mit Schreiben vom ….2008.
In diesem Schreiben wurde nochmals beteuert, das ein Gespräch mit der KM stattfinden sollte, zwecks Umgangsregelung. Auch das ist bis heute nicht passiert. Auch wurde mir, obwohl dringendster Gesprächsbedarf bestand, dieses explizit verneint.
Das Frau Z es offenbar nicht nötig hat, ihre E Mails zu Signieren wie es bei den hiesigen JA,s üblich ist, empfinde ich nur noch als abartig. Ebenso die Stellungsname der Frau A vom zu diesem Thema. In jeder Firma gibt es einen Code of Kontakt, nur auf dem JA in .. ist das nicht üblich. Ich kann wohl erwarten, zu wissen, mit wem ich es tun habe. Offensichtlich ist dies auch bei dem Herrn an der Anmeldung …. so, der mir trotz mehrmaliger Nachfrage nicht seinen Namen nennen will und offensichtlich „Anmeldung“ heißt.

Die weiteren Unterhaltsberechnungen übernahm auf meine Bitten nochmals dann die Frau Y. Nach einem weitern halben Jahr war sie zu dem Ergebnis gelangt, das eine UH - Höhe von 210 € gerechtfertigt währe (Mail vom Januar.2009) und die Modalitäten dazu wurden nochmals telefonisch besprochen. Tatsächlich erreichte ein Bescheid in Höhe von 220€ ein paar tage später mich.
Warum nun nochmals 10 € aufgestockt wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Nun wurde damit argumentiert, ich möchte mich alleine mit der KM über den Umgang einigen. Dass das nicht funktioniert, hätte das JA bereits im Vorfeld erkennen müssen. In allen anderen Fällen möge ich mich kostenpflichtig an einen Anwalt wenden. Ich wurde dann an den sozialen Dienst Herrn B verwiesen. Dieser betreut die Familie seit Jahren und steht weiterhin in erfolglosen Umgangs-Bemühungen seit Jahren mit mir und der KM. Nachdem dieser offensichtlich auch nichts erreicht hat und viel Zeit ins Land gegangen ist, wurde ich an Frau C.. verweisen. Diese führte wiederum Gespräche mit der Kindesmutter zwecks Umgangsfindung.
Nun wurde damit argumentiert, nach 1 ½ Jahren Umgangsverweigerung durch die KM, ich möchte doch dem 16 jährigen Kind erstmal wieder handschriftliche Briefe schreiben, bevor erneut ein Umgang befürwortet werden kann, wie dieser evtl. finanzeiert werden sollte, ist natürlich weiterhin offen. Was das für ein Schlag für den Vater ins Gesicht ist, brauch ich ihnen sicherlich nicht begreiflich zu machen.
Frau K..vom JA argumentierte auf ähnlicher Schiene und zwar das mehrfach Vorschläge gemacht wurde…die nichts gebracht haben.

Meine Frage nun an das sie:
- ist es ortüblich, das (Ost) deutschen Männer nicht geholfen wird?
- Ist es üblich, das im Zuge eines möglichst hohen Barunterhaltes der berechtigte Umgang des KV mit seinem Kind auf der Strecke bleibt?
- Warum hat das JA die schwierige Lage völlig verkannt und die schwierige Problematik des Umgangs nicht berücksichtigt?
- Hat das JA nicht erkennen können, das bei einer Verdopplung des Zahlbetrages und der bisherigen Weigerung der KM dem KV es nicht mehr möglich ist, sein Kind zu sehen?
- Waren dazu meine Hinweise und Anmerkungen im Vorfeld nicht eindeutig genug?
- Ist es ortsüblich, dass einem Vater die Frage nach der Rechtsgrundlage der offensichtlich mutwilligen Berechnungen nicht beantwortet wird?
- Hat das JA in….. nicht erkannt, das beide Elternteile zum Wohle eines Kindes beitragen und nicht nur die Mutter in Form von Betreuung und der Vater in Form eines möglichst hohen Barunterhaltes? Ist der Begriff Kindeswohl in … nur in Form einer Geldleistung zu ermessen?
- Warum werde ich an einen (kostenpflichtigen) Anwalt mit der Durchsetzung eines bestandenen Umgangs verwiesen, den offensichtlich nun das JA im Einverständnis mit der KM verhindert? Hat hier das JA versagt? Werden auf dem JA ... nur Mütter kostenlos betreut und beraten?
- Warum verweigert mir Frau A eine Dienstaussichtsbeschwerde vom 03.02.gegen Frau Z, obwohl diese offensichtlich nach Auskunft von Herrn „Vermittlung“ noch am 23.02.2010 anwesend war?

Ich würde mich freuen, von Ihnen nun eine detaillierte Rückantwort zu erhalten.


Nun die Antwort:
Sehr geehrter Herr F, mit Email vom … beschwerten sie sich gegen die Vorgehensweise des KJA im Zusammenhang mit Umgangs und Unterhaltsrechlichen Fragen. Hierzu darf ich ihnen folg. Mitteilen:
Der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seinen Vater und das Umgangsrecht des Vaters mit dem Kind sind 2 verschiedene Rechtsverhältnisse, die nicht gegeneinander aufgehoben oder verrechnet werden können. Das JA hat die Aufgabe, sowohl in Unterhaltssachen wie auch beim Umgangsrecht unterstützend tätig zu sein. Wer vom JA in welcher Weise zu unterstützen ist, ist in § 18 SGB VIII geregelt. Demnach ist zu unterscheiden:
1. gesetzlicher Auftrag des JA in Unterhaltssachen
Nach 318 ABS 1 Nr.2 SGB VIII kann sich der Elternteil, bei dem das Kind lebt, an das JA wenden und um Unterstützung in Unterhaltssachen ersuchen. Das JA übernimmt dann eine anwaltsähnliche Funktion für das Kind, ist also parteiisch. Nicht zuständig ist dagegen das JA, den unterhaltspflichtigen Elternteil zu beraten, dieser hat bei Bedarf einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, so will es der Gesetzgeber.
2. gesetzlicher Auftrag des JA beim Umgangsrecht
Bei der Ausübung des Umgangsrechts haben Vater, Mutter und Kind gemeinsam einen Anspruch auf Unterstützung. Daraus ergibt sich, dass das JA nur vermittelnd tätig werden kann und eine Umgangsregelung nur zustande kommen kann, wenn alle Beteiligten an einer gemeinsamen Lösung arbeiten. Das JA kann deshalb keinem der Beteiligten eine Anweisung erteilen, sondern nur beraten. Kommt keine Einigung zustande, muss das Fam.-Gericht eine Entscheidung treffen, wann und in welchem Umgang ein Umgang stattfinden soll.
Nach ihren Unterlagen haben wiederholt Kontakte zu Ihnen stattgefunden Dokumentiert sind Vorgänge in den Jahren 2007, 08, 09 usw.
Ihnen wurde auch mitgeteilt, dass das Kind gerne die Besuchsangebote ihres Vaters annehmen würde (2007) Eine Vermittlung scheiterte vorrangig daran, da sie nie konkrete Zusagen bezüglich Zeit und Regelung der Fahrtkosten machen konnten.
Frau KM verwies in Fragen der Umgangsregelung immer auf die Bindungswünsche des Kindes und hat auch zugesagt, das Kind ggf. zum Bahnhof nach P zu bringen (wurde vom KV angeregt!!) oder zum M. Flughafen zu begleiten. Eine Umsetzung scheiterte an den konkreten Vorgaben und Zusagen ihrerseits, so das es keinen Sinn macht, diese Thematik wieder zu erörtern.
Leider führte das erneute Vermittlungsangebot von Frau D. im Nov. 09 zu keinem konkreten Ergebnis. Das Kind äußerte, das es nun einen brieflichen Kontakt wünsche (klar kost kein Geld und muss man ja nicht antworten) Das Kind äußerte welche Themen ihr Vater nicht ansprechen darf. (Thema Scheidung Unterhaltschwierigkeiten usw.). Dies wurde Ihnen von der Sachbearbeiterin schriftlich mitgeteilt.
Eine Umsetzung des brieflichen Kontaktes liegt in der Verantwortung der beteiligten Parteien. Laut der KM nahmen sie diese Möglichkeit nicht ernsthaft war. Das Kind hatte von Ihnen einen aussagekräftigeren Brief von Ihnen erwartet.
Bisher haben sie auch nicht versucht, die Besuchsregelung gerichtlich zu klären lassen. Sie wurden darauf hingewiesen, dass für dieses Verfahren kein Anwaltzwang besteht und deshalb die Kosten gering sind. Auch in diesem Fall müssten sie dem gericht konkrete Vorschläge für einen Umgangsreglung machen. Um auf ihren Fragekatalog abschliesend einzugehen, ist festzuhalten, dass Emails im Schriftverkehr mit Behörden üblicherweise nicht mit Signaturen versehen werden. Auch hat Ihnen Frau…A richtig mitgeteilt, das Frau Z am.. ihren letzten Arbeitstag am Landrat hatte und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihre Person ins Leere läuft.

Mit freundlichen Grüßen….

Tja.. ist man halt wieder der böse Vater, der vor lauter Arbeit (56hWoche im 4 Schichtsystem) keine Zeit hat, konkrete Zusagen über Jahre hinaus zumachen. Als kleine Notiz, wie eine Umgangsvermittlung im 08 ablief:

Kind Besuch

2008.
Über Ostern eingeladen - von der Kindesmutter abgeblockt ist zu kurzfristig
Im Mai vom ….- bis ...- mit dem Zug in AA gewesen
Anfang Juli wieder 4/5 Tage für ende August eingeladen, ist geplatzt, weil die Kindesmutter es nicht gebacken bekommt, die Jugendliche zum Zug zu fahren, bzw. mir behilflich zu sein, eine Möglichkeit von Z zum nächsten Bahnhof zu suchen.

Mitteilung der Kindesmutter Mitte Juli, Sie würde das Kind (15) am ..08 mitbingen. Rücksprache, Kind kommt am 17. Mit dem Zug, wird am 23. Abgeholt.
Am 28.07. Post vom Jugendamt Unterhaltserhöhung von 154 € auf 288 €. Am selbigen Tage Anruf und mündlicher Vergleich mit KM auf 200 € und 154 € in dem Monat wo Kind kommt. Dies dem Jugendamt mitgeteilt.
Am 11.08 erneute Post vom Jugendamt. Schreiben dazu am 11.08 raus, mit der dringlichen Bitte die Unterhaltserhöhung Auszusetzen und den Besuch zu ermöglichen
Am 12.08 Anruf von Kind, wenn Sie nun kommen kann und wo die Tickets bleiben. Kind die Situation erklärt, das es an der Mutti liegt das sie nicht kommen kann und das ich noch bis Donnerstag Bedenkzeit (siehe Schreiben Jugendamt) haben will.
Schreiben vom Jugendamt am 13.08 erhalten. Dort wird eine Stundung ect. Ermöglicht. Rücksprache mit Frau Y. Die Unterhaltserhöhung ist ab September, Juli/August ist zum alten Preis, per Mail Bestätigung, SMS an Kind, sie kann kommen, abends 22 Uhr noch mal ein Gespräch mit Kind, passt, Zugverbindung durch gegeben, ihr erklärt, das ich die Tickets nicht mehr online bestellen kann und selber nicht mehr holen und verschicken, weil die Ermäßigung mir fehlt. Bitte darum, Tickets selber zu kaufen
Am 14… SMS von Kind und Frau KM, soll wieder anrufen, SMS zurück, bin 22 Uhr zu hause, es erfolgte dann ein Anruf. Dort wurde mir erklärt, das Kind nicht kommt, da urplötzlich abc gebucht sei und dies jetzt angeblich bestätigt wurde. Es solle an mir liegen, das sie nicht kommt. Ihr erklärt das sie den Streit mit der Unterhaltserhöhung ja angefangen habe, den mündlichen Vergleich wiederrufe habe, jetzt sich gegen die Entscheidung des Jugendamtes setze, und den Umgang blockiere. Sie schieb es auf den Anruf vom Kind (12.08), wo ich Ihr die Entscheidungen Ihrer Mutter, die Konsequenzen dazu und die Entscheidungen des Jugendamtes erklärt habe. Das Gespräch verlief streitig, ich legte dann auf, weil ich auf so einem Niveau nicht diskutieren muss. Es kam dann eine SMS mit folgenden Wortlaut: UND WEIL DU DER MEINUNG BIST; JDER TRÄGT SEINEN TEIL DAZU BEI KANNST DU JA DIE HÄLFTE DER abs UND DES Ro... ZAHLEN UND WENN NICHT; DANN LASS DEINEN VORLAUTEN SPRÜCHE DAS GELD (die bereits überwiesenen Fahrtkosten) ÜBERWEISE ICH DIR ZURÜCK: BASTA 22:22Uhr 14.08.


Ehrlich gesagt, habe ich keinen Bock mehr drauf, alles was ich angefangen habe, wurde widerufen, in Frage gestellt, geht nicht, Neue Vorschläge müssen hier, vorm JA (500km weit weg) ganz anders dargestellt usw.

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  unterhalt - wie lange zahlen?
Geschrieben von: stafford - 26-03-2010, 15:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

habe jetzt sehr lange gegoogelt...
allerdings nicht das herausbekommen was ich wissen möchte, und zwar:
angenommen das kind ist volljährig, wohnt weiterhin bei mutti, wie lange müsste unterhalt bezahlt werden falls das kind gar keine ausbildung anstrebt???
habe immer wieder gelesen, dass bezahlt werden muss bis das kind auf eigenen beinen steht, bzw. die ausbildung / studium beendet wurde.
beim sohn meines mannes ist es ja so:
er ist 14, geht auf die hauptschule, bereits 1 mal sitzengeblieben, was dieses jahr wohl erneut passieren wird.
was würde denn nun passieren wenn er mit 18 jahren keinen ausbildungsplatz finden würde, da er entweder keinen schulabschluss vorweisen kann, oder sich gar nicht erst um einen ausbildungsplatz bemüht? wie lange muss der vater dann bezahlen?
was wäre wenn er tatsächlich einen ausbildungsplatz hätte (wovon ich leider nicht ausgehe, ich bin realist) und diese ausbildung abbrechen würde weil er keine lust darauf hätte?? müsste danach der unterhalt weiterbezahlt werden??
schulpflicht besteht ja soweit ich weiss nur bis zum 16. lebensjahr. was wäre wenn er dann die schule verlässt (mit oder ohne abschluss) und nur bei mama herumhängt und sich mit der playstation die zeit vertreibt. trotzdem unterhalt????

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  Es gibt noch Gerechtigkeit...
Geschrieben von: Myronn - 26-03-2010, 08:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (8)

Wie bereits merhfach berichtet, wehrt sich meine Noch-Frau ja vehement dagegen, dass unser Sohn bei mir lebt und wechselseitig betreut wird. Die Realität ist, dass er 60% hier ist und 40% bei ihr. Daher habe ich ihn auch polizeilich bei mir gemeldet, zahle seinen Kindergarten und private Krankenversicherung etc.

Vorgestern nun war erneut ein Gerichtstermin, bei dem es um das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehen sollte. (Beide Seiten haben das ABR beantragt)

Die Mitarbeiterin vom Jugendamt, ein ganz altes Schlachtross wohlgemerkt) zeigte deutlich, dasss es keinerlei Grund gibt, an der jetzigen Regelung etwas zu ändern und gar dem Vater Rechte zu entziehen. Auch der Richter sah das so und fragte meine Frau wörtlich: Frau X. können Sie sich denn vorstellen, vorausgesetzt Ihrem Kind geht es mit dieser paritätischen Betreuung gut, dies als dauerhaftes Modell zu akzeptieren?

Und sie eierte herum und meinte "Nicht wirklich, ich denke das Kind gehört zur Mutter und die ewigen Wechsel erzeugen nur Leid beim Kind", woraufhin sowohl ich als auch der Richter lakonisch antworteten: Das Kind ist ein Trennungskind, Leid ist vorprogrammiert. Das ist leider so... Der Richter wies meine Frau darauf hin, dass er handeln müsse, wenn sie uneinsichtig bliebe und dies dem momentanen Prozess und dem Wohl des Kindes nicht gut tun würde. Ob sie das wirklich wolle...

Ich führte dazu aus, dass es unserem Sohn bestens ergeht. Auch der Kindergarten bestätigt dies ohne wenn und aber. Richter und Jugendamt betonten unisono, dass sie beide den Eindruck haben, dass hier einer der wenigen Fälle vorliegt, in denen das "Paritätsmodell" wirklich klappen kann, da beide Eltern in der Trennung friedlich und harmonisch sind. Ich meinte dann noch, dass unsere Trennung inzwischen harmonischer ist als manche "intakte" Ehe. (skurril sowas...)

Der gegnerische Anwalt merkte dann auch sehr bald, dass ihm die Felle davonschwimmen und bat um eine Sitzungsunterbrechung, um mit meiner Frau zu reden. Nach 10 Minuten kamen sie zurück und verkündeten, dass sie einer Weiterführung des Modells zustimmen, jedoch im Herbst neu prüfen wollten, ob es dem Jungen weiterhin gut geht.

Das Gericht beschloss nun, dass das Modell zunächst bis September weitergeführt wird und wir uns dann erneut treffen. Sollte es unserem Sohn weiter gut gehen, wird das Modell so beschlossen. Sperrt sich meine Frau wird ein Gutachten in Auftrag gegeben. Das aber kann bis zu 1 Jahr dauern und in der Zwischenzeit wird am Zustand nichts geändert! Das bedeutet auch, dass hier Fakten geschaffen werden und das Gericht am Ende diese Fakten auch akzeptiert zum Wohle des Kindes. Mit jedem Tag, den dieses Modell gelebt wird, ist es sicherer, dass es nicht mehr umgestossen werden kann und meine Frau sich die Zähne ausbeißt.

Zumal sie sich mit ihrem uneinsichtigen Verhalten auch die letzten Sympathien des Gerichts und Jugendamts verspielt hat. Ich kann mich nun meinem Kind widmen und versuchen, die Folgen der Trennung für ihn so gering wie möglich zu halten. Meine Frau kann auf ihren Selbstfindungstrip gehen, was auch immer dabei herauskommt. Und jeden Tag verstärkt sich die Bindung zwischen meinem Sohn und mir und in dieser wichtigen Prägephase bin ich an seiner Seite.

Ich werde niemals aufgeben, um das Wohl des Jugen zu kämpfen.

LG Myronn

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  Thailand - Belgien - Deutschland
Geschrieben von: wulf0301 - 25-03-2010, 06:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (20)

Hallo in die Runde!

Ich bin der Wulf und lebe in Thailand. Habe z.Z einen Sorgerechtsprozess hier, da geht es um unsere 7 jaehrige Tochter. Die Mutter ist eine Thai.
Vaterschaftserklaerung auf der deutschen Botschaft hatte ich gemacht.
Die Mutter ist seit einem halben Jahr mit einem Belgier verheiratet und hat vor in Belgien mit ihm zu leben.

Meine Frage an euch:

Sollte die Mutter den Sorgerechtsprozess gewinnen und das Kind mit auf Belgien nehmen. Kann die Mutter Unterhalt in Belgien fuer das Kind einklagen?

Ich lebe hier in Thailand von Mieteinnahmen wo ich aus Deutschland beziehe.
Und das langt gerade so hier. Also viel Spielraum habe ich da nicht.

Wulf

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  VerwG Berlin: Erhebliche Steuerschuld rechtfertigt Passentzug
Geschrieben von: borni - 24-03-2010, 13:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Bei erheblichen Steuerschulden kann deutschen Staatsbürgern, die im Ausland leben, der Reisepass entzogen werden, so das Verwaltungsgericht Berlin.

"Die Richter wiesen die Eilanträge zurück. Laut Urteil haben die Behörden keine andere Möglichkeit, die Steuerschuld einzufordern. Der in Costa Rica lebende Mann hatte den Angaben zufolge 1,6 Millionen Euro an Steuerschulden angehäuft. Er gab an, das Geld auch in Deutschland nicht zurückzahlen zu können, da ihm dort die Existenzgrundlage fehle."
http://www.pr-inside.com/de/beh-ouml-rde...792834.htm

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  Zwangsvollstreckung wegen Unterschulden
Geschrieben von: marecello - 18-03-2010, 09:51 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Vor kurzem hatte ich eine Verhandlung wg. Unterhalt vor dem Familiengericht.
Ich bezahle demnach 105% des Mindestunterhalts.
Ich liege demnach bei 900 Euro Selbstbehalt (Fahrtkosten u.a. für Umgangsrecht wurden mir vom Familiengericht anerkannt).
Durch das neue Unterhaltsrecht muss ich ab Januar 2010 knapp 13% mehr an Unterhalt zahlen.
Dagegen habe ich Berufung eingelegt.

In den Jahren 2008 bis 2009 haben sich bei mir Unterhaltsschulden in Höhe von fast 1000 Euro angesammelt.
Nach der Trennung habe ich zwei Monate keinen Unterhalt gezahlt, weil ich mein Kind nicht sehen konnte.
Und der Unterhaltstitel für Kindesunterhalt war niedriger angesetzt als die Höhe, die jetzt vom F-Gericht festgesetzt wurde.
Ich zahle regelmäßig meinen Unterhalt für mein Kind.
Jetzt hat die Gegenseite mir mit Zwangsvollstreckung gedroht, wenn ich nicht innerhalb von 14 Tagen die Unterhaltsschuld begleiche.

Was kann ich vorgehen, Ratenzahlung oder Verbraucherinsolvenz oder anderes?
Welche Chancen habe ich bei der Berufung wegen der Erhöhung von Kindesunterhalt durch das neue Unterhaltsrecht 2010?

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  Umgang gegen Unterhalt?
Geschrieben von: Projurist - 11-03-2010, 16:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

Die KM verweigert mir - sorgeberechtigter Vater, ABR bei KM - seit 6 Monaten den Umgang mit meinem Sohn - ohne Begründung.

Sie wohnt seit 2 Jahren 1000 Kilometer weit weg, deshalb kann ich dem auch nicht faktisch begegnen.

Nun klagt sie auf Kindesunterhalt und verlangt Aufklärung über meine Vermögensverhältnisse.

Mir ist klar, dass Umgang und Informationsrecht in keinem Gegenseitigkeitsverhältnis stehen.

Aber ich denke schon mal darüber nach, den Grundsatz von Treu und Glauben ins Feld zu führen und zu argumentieren:
solange die KM die Rechte unseres Sohnes missachtet und selbst ihren Pflichten nicht nachkommt, wird keine Auskunft erteilt.

Nebenbei: ich studiere Jura.

Habt ihr damit Erfahrungen? Was denkt ihr?

Beste Grüße
Projurist

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  EV in der Botschaft
Geschrieben von: Tee-Rak - 11-03-2010, 03:10 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Dabei fällt mir gerade auf:

Wesentliche Aufgaben der Vertretungen sind es,

- deutschen Staatsbürgern zu helfen, die in Not geraten sind, Krisenvorsorge zu leisten sowie behördliche und notarielle Funktionen für im Ausland lebende Deutsche zu übernehmen.

Darunter könne man doch verstehen, dass man eine freiwillige EV auch in der Botschaft abgeben kann?

http://dejure.org/gesetze/FamFG/413.html

In Verfahren nach § 410 Nr. 1 kann sowohl der Verpflichtete als auch der Berechtigte die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung beantragen. Das Gericht hat das persönliche Erscheinen des Verpflichteten anzuordnen. Die §§ 478 bis 480 und 483 der Zivilprozessordnung gelten entsprechend.


Da man eh nichts oder wenig hat, wäre es doch wirtschaftlicher. Weiter, wenn ein Gericht dann von mir, im Ausland lebender, ein persönliches Erscheinen verpflichtet, wer bezahlt dann die durch diese Verpflichtung enstandenen Kosten?
Wenn ich diese Reisekosten nicht selbst aufbringen kann?

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  HILFE,was soll ich machen?
Geschrieben von: anna2 - 10-03-2010, 16:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Ich habe heute wieder Post erhalten, Unterhaltszahlung nach zahlen wegen Tabellenerhöhung plus Neuberechnung, also letzte 12 Monate.
Ich habe mich vor 2,5 Jahren selbstständig gemacht. Die aktuelle Unterhaltszahlung für meine 3 Kinder (4,8 und 13 Jahre) ist davor berechnet worden, also als ich noch angestellt war. Jetzt weiß ich nicht was auf mich zukommt, vor allem da ich auch noch einen guten Betrag an das Finanzamt nach zahlen muss von 2008. Ich habe nächste Woche einen Termin beim Anwalt, habe vor meine derzeitigen zu wechseln, auch weil er zu weit weg ist und mir in den letzten Jahren auch nicht wirklich behilflich war.
Ich habe letztes Jahr neu geheiratet aber nun weiß ich nicht wie es weitergehen soll, Auto weg?, neue kleine Wohnung und wieder am Existenzminimum leben, während meine Ex alles für sich einsackt, neu verheiratet ist, natürlich nicht arbeitet und auch ein neues Kind hat.

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  Sorgerecht=Sorgepflicht?
Geschrieben von: Panay - 09-03-2010, 00:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (18)

Vor ein paar Jahren hatte ich versucht das alleinige Sorgerecht für meine zwei Kinder aus erster Ehe zu bekommen. Ex hatte abgelehnt und so haben wir weiterhin das gemeinsame Sorgerecht auch wenn die Kinder mit mir in Asien leben.
Nun wird der Fall eintreten dass ich meine Tochter zurück nach D schicken werde (die Gründe dafür sind zu weitreichend um sie hier zu erörtern).
Die Mutter hatte dazu bereits gesagt dass sie kein Kind aufnehmen werde weil sie nicht genügend Geld hätte.
Mal abgesehen von der finanziellen Situation die sich bestimmt klären ließe, wie sieht es denn aus mit der Sorgepflicht? Kann sich die Mutter denn so einfach weigern ihr Kind in ihrem Haushalt aufzunehmen wenn als Alternative das Kinderheim bliebe welches in diesem Falle auch vom Staat bezahlt werden müsste?
Es geht mir in diesem Thread lediglich um den rechtlichen Aspekt.
Dass die Mutter wohl eine "Rabenmutter" ist brauche ich wohl nicht in Frage zu stellen.

LG
Panay

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