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  Wer hatte schon Erfahrung mit auslandsinkasso?
Geschrieben von: libertas - 24-08-2010, 11:34 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (1)

Leute!! Wer vom euch hatt schon direkte erfahrung gehabt mit Inkasso im Rahmen der konvention zum eintreiben zahlungen vom unterhaltspflichige die im Ausland wohnen?

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  Trennungsdatum & -unterhalt
Geschrieben von: Panto - 23-08-2010, 13:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (12)

Hallo,

seit einige Monate leben meine Frau/Kinder und ich getrennt. Meine Frau reagiert nicht auf meine Anfrage das Trennungsdatum zu bestaetigen. (Sie is am 30/12 und Ende Januar und letztlich am 18. Mai endgueltig ausgezogen – sie kann waehlen!). Sie wohnt derzeit bei ihre Eltern in Solingen und bezieht per 1. Oktober ein Haus in der gleichen Stadt das sie sich neulich gekauft hat.
Was kann ich machen. Ich moechte allerdings nicht fuer jedes Ding zum Anwalt rennen.

Ihre Anwaeltin hat Trennungsunterhalt berechnet den ich auch brav bezahle, jedoch unter Vermerk „unter Vorbehalt“. So hat dies mir meinen Anwalt geraten.
Die Summen sind stolz und jetzt schon rutsche ich pro Monat ueber €300 ins Minus. Bald ziehe ich um in eine kleinere Wohnung und wird diesen Minus „nur“ noch €160 pro Monat. Allerdings, unter Beruecksichtigung der Steuerklasse 1, gerate ich pro Monat gegen €700 ins Minus – dies macht mich bald pleite. Habe auch kein Spargeld worauf ich zurueckgreifen kann. Nur noch eine Lebens- und Rentenversicherung. Sollte ich nur fuer meine zwei Kinder bezahlen, koennte meine Frau die Versicherungen beschlagnahmen?

Vielen Dank,
JK

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  2te mahnung.
Geschrieben von: libertas - 20-08-2010, 14:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (40)

hi Leute, bin nun seit 8 monate im meine EU Heimat land, habe zwar noch keinen job, werde aber vom verwandten und meine neue Ehefrau mit lebensmitteln und alles lebensnotwendige untertutzt.werde mit aber als verkaufer selbststaendig machen damit ich meine alimentepflicht wenigstens teilweise gerecht werden kann.sonnst musste ich hier im land sozialhilfe beziehen.

Habe nun Folgendes mail bekommen aus der Fraenkliland:

Sehr geehrter Herr xxxxxx

Unterdessen sind bereits x Monate vergangen …. und wir unterstützen Ihre Kindern mit Alimenten im monat mit = x‘xxx.—

Ihre Schulden sind somit bis und mit August auf 15‘000.—aufgelaufen !!!!!

Wir gedenken Sie, uns diese Bevorschussungen und die kommenden Alimentenverpflichtungen zu finanzieren. Wir erwarten Ihre Nachricht bis xx. August 2010, denn es ist uns ein Anliegen, dass die Alimentenschuldner zur Verantwortung gezogen werden.

Wir haben auch im Ausland die Möglichkeit, Strafklage zu erheben, was sicherlich nicht in Ihrem Sinne ist. Wir sind jedoch überzeugt, dass Sie in der Schweiz diese Alimentenverpflichtungen erfüllen könnten, falls Sie im Ausland keine Arbeit finden sollten.

Bitte geben Sie uns Bericht, wie Sie diese Angelegenheit erledigen möchten.

Wir benötigen noch Ihre genaue aktuelle Anschrift, um die Alimentenunterlagen entsprechend zuzustellen.

Bitte um sofortige Mitteilung – Danke!
Freundliche Grüsse

--------------------------------------------------------------

ich ueberlege mich ob ich ueberhaup antworten soll.....

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  Einkommen bereinigen?
Geschrieben von: DerSchmidt - 18-08-2010, 22:08 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (19)

Hallo Leute,

welche Ausgaben kann ich bei der Bereinigung veranschlagen?! Ich studiere und zahle Studiengebühren,Materialkosten, Versicherungen etc

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  Gemeinsames Sorgerecht - wer hat bereits nach neuem Urteil geklagt oder Erfahrungen?
Geschrieben von: jimmy - 12-08-2010, 14:44 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (151)

Hallo Leute,

ich weis die Frage kommt sehr früh, denn das neue Urteil für ledige Väter ist erst ne Woche alt - aber startet jetzt der großteil von euch betroffenen mit dem Antrag auf gemeinsames Sorgerecht per Familiengericht - oder hofft Ihr auf ne gesetzliche Regelung? Ich vermute Mal, das die gesetzliche Regelung in erster Linie für "neue Kinder/neue Fälle" sein wird + das den "Altfällen" vermutlich nur der gerichtliche Weg bleibt. Die Mutter meines Kindes hat mir gestern zu verstehen gegeben, das Sie auf gar keinen Fall dem gemeinsamen Sorgerecht freiwillig zustimmen wird + bei allen Pressemeldungen im TV schaltet Sie sofort auf den nächsten Spielfilm um....

Die Frage die sich mir stellt ist, handeln wirklich alle Richter an jedem kleinen Amtsgericht bereits nach dem neuem BGH Urteil? den das Europa Urteil von Ende letzten Jahres hat ja viele Richter auch nicht interessiert...

Wenn ich dann jetzt aktuell Klage + der Richter entscheidet sich weiterhin für das alleinige Sorgerecht der Mutter, kann ich dann ich einem Jahr oder so ein weiteres Mal Klagen - in der Hoffnung das bis dahin auch der gesetzliche Rahmen steht + die Richter anders entscheiden, oder habe ich dann bereits keine Chance mehr, weil ich ja jetzt bereits evtl klage + damit verliere?


Und ich bitte auch um Komentare, von denen die bereits jetzt geklagt haben + Ihre Verhandlung die nächsten Wochen haben + dann gleich schreiben können, wie der Richter geurteilt hat - denn der Begriff "zum Wohle des Kindes" wird mit Sicherheit von vielen Amtsgerichten unterschiedlich ausgelegt...


Danke für eure Infos - Jimmy!

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  Hilfe im Kampf gegen die Arge!
Geschrieben von: Angel - 12-08-2010, 11:28 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (26)

Hallo,

mein Mann hat ein uneheliches Kind und da er schon seit geraumer Zeit keinen Unterhalt mehr zahlen kann, hat das erst das Jugendamt übernommen und seit ca. 2 Jahren ist die Arge zuständig. Und genau um die geht es hier.

Im Dezember 2008 (nach Übergang des Unterhaltes) hat die Arge Auskunft über Einkommen verlangt. Haben wir alles gemacht und bis Ende 2009 hörten wir nichts mehr. Dann wieder ein Schreiben, dass er Auskunft geben soll. Wir schrieben zurück, dass das ja schon Ende 2008 geschehen ist und 2 Jahre noch nicht vorbei sind. Das hat die Arge überhaupt nicht interessiert, angeblich haben die nie was bekommen. Nee, ist klar. Also wieder eine Kopie des Arbeitslosengelbescheides und wieder Auskunft gegeben über Miete, zusätzl. Kranken- und Rentenversicherung. Das war im Febr. 2010. Kurz danach fand mein Mann eine Arbeitsstelle und prompt kam wieder ein Schreiben, er möge doch die Kopien der Lohnbescheinigungen der letzen drei Monate hinschicken.

Er hat lediglich schriftlich sein Einkommen preisgegeben, weil wir echt nicht einsehen, noch einen Haufen Kohle für Kopien auszugeben. Aber damit gibt sich die Arge nicht zufrieden, drohen jetzt sogar mit einem Bußgeld.

Ok, dann sollen sie die Kopien halt bekommen. Meine Frage: was kann ich schwärzen. Finde nicht, dass der AG die Konto-Nr., der Firmen-Name oder die Sozialvers.-Nr. meines Mannes etwas angeht. Und es geht die einen Sch...Dreck an was ich verdiene. Ist ja nicht mein Kind. Dieses Kind wird 14 Jahre alt und ich bin der Meinung, dass die Mutter ihren Hintern zum Arbeiten hochkriegen sollte.

Lohnt es sich Widerspruch gegen dieses Schreiben einzulegen. Brauche echt Rat von erfahrenen Kämpfern.

Grüßle
Angel

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  Anrechnung der Kosten für Umgangsrecht
Geschrieben von: marecello - 10-08-2010, 20:27 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Klage vor dem Gericht wegen Kindesunterhalt.

Bekam ein Antwortschreiben bezüglich Mietkosten.
"Eine Erhöhung wegen höherer Mietkosten ist nicht vorgesehen".

Ich will, da ich für meine Tochter ein Kinderzimmer bereit stelle, dass die erhöhten Wohnungskosten (Wohnungsmehrkosten) als Ausgaben für das Umgangsrecht mitgezählt werden.

Ebenso Verpflegung, Fahrtkosten (Holen + Bringen), Kleidung, Urlaub, Zoobesuch, Zirkus, Schwimmbad, Spielzeug, sowie sonstige Lasten.
Zusätzlich zahle ich (ungeminderter) Kindesbarunterhalt.

Praktizierter Umgang ist geleisteter Kindesunterhalt in Form des Naturalunterhalts.
Oder anders gesagt: Wenn ich Umgang mit meinem Kind habe, darf ich gem. §1612 II BGB die Art der Umgangsgewährung bestimmen.




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  Anonymisierung JA-Unterlagen
Geschrieben von: DerSchmidt - 09-08-2010, 13:53 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (3)

Hallo,

hat jemand Erfahrungen mit geschwärzten Unterlagen für das JA, sprich Arbeitgeber geschwärzt etc?! Wie reagieren die Behörden ?

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  Einvernehmliche Lösung mit Exe
Geschrieben von: DerSchmidt - 08-08-2010, 15:16 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (7)

Hallo Leidensgenossen,

habe heute mal wieder versucht eine einvernehmliche Lösung mit der Exe zu finden. Aber sie ist nichtmal drauf eingegangen, sie läßt es lieber über die Behörden laufen und bekommt schlussendlich weniger als ich ihr angeboten habe. Wie doof und sturr kann man sein?

Ein weiterer Resignierter

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  Erstausbildung
Geschrieben von: DerSchmidt - 07-08-2010, 09:48 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Väter,

weiß jemand wie es sich verhält wenn die Erstausbildung ein Studium ist. Sind bei einem Bachelorstudium dann drei Jahre Erstausbildung und beim Examen 4,5 Jahre Erstausbildung?!

Hintergrund ist, dass ich Jura studieren will und mit dem Bachelorabschluss kann ich nichts anfangen, der Master baut darauf auf, aber entspricht ja quasi einer Zweitausbildung. Ich befürchte, dass sich das JA dann nach drei Jahre meldet und meint ich solle die Ausbildung abbrechen, um die volle Leistungsfähigkeit zu erbringen.

Danke für Eure Hilfe

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