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Abmeldung beim Einwohnermeldeamt |
Geschrieben von: ali mente - 08-03-2010, 12:49 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (23)
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Es wurde in einigen Threads bereits erwähnt, dass eine Abmeldung schriftlich, am besten vom Flughafen aus, an das zuständige Einwohnermeldeamt gesendet werden soll.
In einigen Fällen ist es aber nötig, im Ausland eine Abmeldebescheinigung aus Deutschland vorzulegen. Das würde aber dann nicht gehen.
Was spricht eigentlich dagegen, sich beim Einwohnermeldeamt persönlich ins Ausland abzumelden - auch um eine Abmeldebescheinigung zu erhalten?
Wenn man noch keine neue Adresse hat oder das tatsächliche Zielland aus bekannten Gründen nicht angeben will - kann man nicht einfach ein Land nennen und sagen, dass man vor Ort erst mal in einer Pension lebt?
Was kann passieren?
Bei mir sieht es so aus, dass ich bis zum Abreisetag immer brav den Unterhalt abgedrückt habe - somit bis jetzt keine Schulden aufgelaufen sind.
Ich müsste mich doch normal abmelden können?
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TU - Nun aber Wohnsitz im Ausland und Ausbildung |
Geschrieben von: Tee-Rak - 06-03-2010, 13:36 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Das ist nun Ausnahmeweise mal nicht ironisch 
Nach wirklich unzähligen Bewerbungsversuchen, kam der Tipp von meinem
Arbeitsvermittler, weiterbilden. Ich hab mich mit dem Gedanken angefreundet,
und werde jetzt 1 Jahre Sprachunterricht, mit einer anschliessenden 3-5 jährigen Ausbildung, mal etwas neues praktisches, der Beruf des Massuers/Krankenpfleger würde mich interessiern und sich als praktisch erweisen.
Jedoch nicht hier in D sondern in Liliput. Ein Sponsor der meine Fähigkeiten erkannt hat, hab ich bereits gefunden, der Sponsor kommt in einer kleinen Form für mich auf, das das Amt der Arbeit, das nicht finanzieren darf. (Ist ausserhalb der EU) Zertifikate / Urkunden bekomme ich auch, also wer hier etwas falsches denkt, nee
Vor einer guten Woche bin ich nun tatsachlich zur Zahlung des Unterhalts verpflichtet worden. Reicht es jetzt aus, wenn ich dem Gericht mitteile, ab X befinde ich mich in einer Ausbildung, ich habe kein Einkommen, und fordere zugleich meine EX auf mir genügend TU zu bezahlen, biete ihr die in Obhubnahme meiner Tochter an, sie sagte ja wegen "ihr" kann sie nicht arbeiten gehn, und wenn sie etwas hat, dann würden omma/opa freunde etc. gebraucht, so konnte ich sie von dieser Last ganz einfach befreien, sie hätte wohl mit ihrer TOP-Ausbildung mehr chancen als ich zumal sie noch wesentlich jünger ist.
Welcher Form bedarf es dieser Mitteilung: "Ich bin ab X nun in Ausbilung", Wie mach ich meinen TU geltend? Gibt es finanzielle Hilfen?
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Endlich hab ich ihn, den Titel |
Geschrieben von: Tee-Rak - 04-03-2010, 13:19 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (7)
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Als bekennender Dübel-Fan wollte ich doch tatsächlich heute morgen früh aufstehn, hatte vor, heute nachmittag ein Vorstellungsgespräch, vom Amt verpasst bekommen, es kam jedoch alles ganz anders.
Es bimmelte Herr XXXX der Postzusteller kennt mich bereits, ich wünsche ihm ja immer einen wunderschönes moin, gleich 3 (drei!) Schreiben vom Amtsgericht an einem Tag, nicht schlecht meinte er. Unterhalt, bestimmt möchte die feministische Richterin auch noch was vom Kuchen, sagte ich, ich wünscht ihm dann ein fröhliches Soi Six. Verstand er natürlich nicht
Schreiben 1: Ablehnung meines Antrages auf Prozesskostenhilfe.
Begründung:
- Die beabsichtigte Rechtsverfolgung bietet keine hinreichende Aussicht auf Erfolg.
Aehm, ich hatte doch geschrieben, dass meine EX möglicherweise doch Geld verdient, sie wollte aufn Strich gehn.
- Schliesslich hat der Beklagte den Vordruck über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Anlagen nicht zur Akte gereicht.
Klar hab ich beantragt, sogar schriftlich, warum sollte ich dafür ein Formular ausfüllen? Vielleicht hätte ich mehr schönschreiben üben sollen.
Aber da steht doch klar, für mich sogar gut leserlich hiermit beantrage ich Prozesskostenhilfe. Keiner hatte mir gesagt, dass ich erst ein Antrag, für den Antrag, des Antrags auf Prozesskostenhilfe auszufüllen hätte. Wer denkt sich denn so ein Schwachsinn aus. Aber clever, mit Sparwirkung, bekomme ja nix und bin beim Antrag für den Antrags des Antrags auch reingefallen.
Schreiben 2/3: Unterhalt für EXe und Tochter. Berechnungsgrundlage, mein Arbeitslosenbescheid, die überzogenen Forderungen vom gierigen EXen Anwalt abgewendet, schmälert ja auch sein Honorar Naja aber wo sind denn meine Abzüge, nirgendwo ? Selbst der Herr EXn anwalt hat bestätigt dass X und Y abzugsfähig sein, die nette Richterin, lässt das unbeindruckt. Vielleicht gibts hier ja auch ein Formular zum Formular des Formulars .......
wieder mal bestätigt, reine Willkür. Widersprechen kann ich übrigens nicht mehr. Das hatten sie noch fett vermerkt. Der Ganze Zirkus ging nun knappe 7 Monate.
Frage1: Ich meld mich morgen als Freiberufler an, kann/darf ich eine Änderungsklage veranlassen, die mich dann wieder auf 0 setzt?
Frage2: Wenn ich nun in Liliput bin und garkein Einkomen auch nicht mehr Freiberufler bin, sondern Student und mich weiterbilde, darf ich eine Änderungsklage veranlassen, die mich auf 0 setzt?
Frage3: jetzt gibts ein Urteil zum Unterhalt, wiso zieht mit das Amt der Arbeit schon voher irgendwelche Beträge ab?
Da kommt mir noch ne Idee, wenn ich in Liliput kein Einkommen hab, sollte ich vielleicht selbst Unterhalt einfordern von der EXe?
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in holland wohnen, gesetze und behörden |
Geschrieben von: stafford - 02-03-2010, 19:33 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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angenommen jemand möchte von deutschland nach holland umziehen, welche gesetze wären dann für den deutschen staatsbürger maßgeblich?? die deutschen oder die holländischen?
welche behörden sind für diesen deutschen staatsbürger zuständig, die deutschen oder die holländischen? was müsste der deutsche staatsbürger tun, damit sichergestellt ist, dass nur die holländischen behörden für ihn zuständig sind?
kann ein deutscher einfach so seinen wohnsitz nach holland verlegen wenn er dort keine (offizielle) arbeit hätte? wir nehmen an er würde das aus eigener tasche finanzieren...
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titulierung |
Geschrieben von: falke04 - 27-02-2010, 12:06 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (6)
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Hallo zusammen. meine ex verlangt das ich mich bei jugendamt wegen unterhaltsschulden titulieren lasse.
muß ich das und was sind die vor bzw nachteile einer titulierung.
kann seit ca 1 jahr auf grund von krankheit und jobverlust nicht zahlen, davor habe ich immer pünktlich gezahlt. bin im moment(seit 3 monaten) dank meiner ex in Privatinsolvenz.
Danke im Vorraus
Gruß Falke04
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Änderung der Datenlage |
Geschrieben von: kämpfenderVater - 27-02-2010, 00:05 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (3)
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Hi,
ich werde bald arbeitslos.
Der Arbeitgeber bietet 12 Gehälter Abfindung an.
Jetzt möchte ich die Situation optimal für meine Kinder nutzen und nicht auswandern sondern Vollzeit-KV werden.
Einen neuen Job werde ich nicht finden, da ich schwerbehindert und vermutlich nicht vermittelbar bin....
FRAGE: Was ist wirtschaftlich besser ? EU-Rente oder ALG1 und Hartz 4 ?
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Iran |
Geschrieben von: Heinrich - 26-02-2010, 14:01 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (8)
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Werde dienstlich ein paar Tage im Iran sein. Der sogenannte Schurkenstaat ist von der Krise nicht so stark gebeutelt.
Irgendwann wird das Mullah Regime fallen, dann wird es einen wirtschaftlichen Schub geben (wie Kuba).
Werde nach meiner Reise ueber das Land und Chancen berichten.
Eventuell fuer den einen oder anderen interessant.
Gruss
Heinrich
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Kids on tour |
Geschrieben von: Skipper - 25-02-2010, 20:04 - Forum: Konkrete Fälle
- Antworten (9)
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Will meine Kinder allein mit der Bahn anreisen lassen.
Wer weiß, wie das grundsätzlich rechtlich aussieht mit Altersgrenzen usw. ?
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