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  Aus dem Ausland zurückkommen
Geschrieben von: flieger - 12-02-2010, 02:59 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Hallo Leute,

ich bin auch ein Vater der kein Unterhalt zahlen kann, da ich Rentner bin aber letztes Jahr durch meine Krankheit ein wenig ins Ausland bin, habe kein Wohnsitz und kein Girokonto, habe auch Logische weise kein Geld von der LVA erhalten. Nun sollte ich mich hier in Germanisten Anmelden sagt mein Arzt, um meine Erwerbsminderungsrente von 900.-€ zubekommen. Zahlen hätte ich an die Ex 1000€ Nachehelichenunterhalt und für die Tochter 389€ mit mein Einkommen von 1780€ in einem schlechten mon.
Bliebe mir dann ca. 380.-€ hatte auch ein Abänderungsklage gestellt gehabt, dem das Gericht statt gegeben hat, bin aber nicht erschienen, habe auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Präsident geschrieben, leider ohne erfog, Es hieß, Sie müssen sich an nächst höhere Gericht wenden.
Meine frage an euch, hat den jemand einen Plan wenn ich mich jetzt in Germanisten anmelde was auf mich alles zukommt?
Ich bin auch jetzt bereit ein Vollpension auf kosten von Steuerzahler zunehmen, da ich ehe wie ein Weinachsganz auseinander genommen worden bin.

Danke schön
flieger in Asia
[Selbstquoting gelöscht + ins richtige Unterforum verschoben]

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  exe wird gierig
Geschrieben von: stafford - 11-02-2010, 13:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (14)

gestern sms von exe meines mannes:
sie möchte ab märz 30 euro mehr kindesunterhalt, damit sie schon mal für die klassenfahrt im sommer sparen kann und ausserdem ist der junge jetzt auch in einem alter, in dem man mehr geld brauchen würde für handy usw.

sicher... mein mann bezahlt bis jetzt nur die hälfte des unterhaltes und komischerweise hat das ja auch jahrelang funktioniert. der junge wird 15... irgendwie werde ich das gefühl nicht los, dass sie jetzt noch schnell kohle rauspressen möchte bevor er 18 wird.
und wer weiss... kommt dann im märz die nächste forderung für april? Confused

die tochter meines mannes bekommt schon seit jahren diese 30 euro mehr, aber auch nur deshalb weil da das verhältnis stimmt. die tochter kommt gerne zu uns, hat ein herzliches verhältnis zur gesamten familie. über den umgang mit ihr können wir uns in letzter zeit auch nicht beklagen, wenn wir sie sehen wollen dann ist das kein problem und sie kommt auch von sich aus.

der junge dagegen... so hart es klingt... aber so jemand ist in meinen augen nicht einen cent wert.
wir sollen mehr bezahlen für:
-jemand, der uns im großen stil beklaute
-jemand, der mir bis heute nicht meinen mp3-player zurückgegeben hat, welcher nur geliehen war
-jemand, der seinem vater hass-briefe schreibt, bei welchen sogar die mutter (exe) sagte er kann das so nicht schreiben weil es zu hart ist
-jemand, der seinen vater nicht sehen möchte, obwohl exe nichts dagegen hat und ihn auch nie gegen den vater aufhetzte
-jemand, der systematisch unsere beziehung zerstören wollte und bis zur hochzeit immer wieder versuchte diese zu verhindern
-jemand, der exe lügen über die stiefmutter erzählt, so dass exe von heute auf morgen nicht mehr mit mir reden wollte (weiss bis heute nicht was er ihr erzählt hat)

keine rechte - keine pflichten, meine meinung! er möchte von seiner mutter ALLEIN erzogen werden, dann soll sie das doch auch ALLEIN tun, und zwar ALLEIN mit ihrer kohle, denn nur das bedeutet ALLEIN(v)erziehend.

komisch... mein erstes eigenes handy hatte ich mit 17 oder 18. ja... es gab schon früher handys... und trotzdem lebe ich noch. kann ja wohl nicht sein, dass das heutzutage zu den grundbedürfnissen eines kindes gehört.

und das mit der klassenfahrt war eigentlich auch schon besprochen, dafür sollte er geld bekommen.

warum kommt sie jetzt so???? endlich haben wir ruhe vor den intrigen, machtkämpfen, lügen und stress, weil es so gut wie keinen kontakt gibt, und dann sowas!
jetzt soll der sms-papa mehr bezahlen für ein kind von dem er GAR NICHTS hat, ausser alle paar monate eine sms mit der frage wie es ihm geht. juhuuuu über so ein kind kann man sich freuen....

was mich an der ganzen sache auch noch stört ist, dass dieses kind 40 euro taschengeld im monat bekommt. hallooooo, das kind ist krank, extreme fettsucht. ich meine... da wäre es doch sinnvoller das geld direkt bei ihm einzusparen, denn 40 euro sind nunmal 40 hamburger im monat für jemanden, der mit geld nicht umgehen kann.

wie gesagt, es geht hier nicht um die 30 euro, sondern ums prinzip.
klar, sie könnte jederzeit zum jugendamt rennen und das doppelte fordern...
problem ist auch, dass ein sogenannter "familienhelfer" zwei mal pro woche bei exe ist weil sie zu dumm ist ihr kind allein zu erziehen. dieser mensch hat sich bis heute nicht nach dem vater bzw. den stiefgeschwistern des jungen erkundigt. vielleicht sollte man den besser als "exenhelfer" bezeichnen.
da weiss man jetzt eben auch nicht inwiefern dieser exenhelfer da involviert ist. kann gut sein, dass das von ihm kommt... aber dann würde sie wohl doch den vollen betrag fordern denke ich.
ist jetzt eben die frage wie wir damit umgehen sollen?
einfach die klappe halten und bezahlen?
erstmal abwarten was passiert wenn wir den gleichen betrag wie immer überweisen?
oder ihr eine "nette" sms schreiben und erstmal den betrag abziehen, den der junge uns noch schuldet, dann würde sie nämlich 2 monate null unterhalt bekommen.

wie würdet ihr jetzt reagieren? wir dürfen jetzt eben nicht aus wut einen fehler machen.

ps: ich bin ansich kein gewaltbereiter mensch... aber es wäre besser wenn sie mir nicht begegnet CoolAngel

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  Mutter des Enkels hat Alkohol- und andere Probleme, will Kind
Geschrieben von: r1schnecke - 10-02-2010, 08:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (33)

Mein Sohn hat ein gemeinsames Kind mit seiner Exfreundin. Der Kleine ist nun 3 Jahre alt und lebte bisher mehr schlecht wie recht bei seiner Mutter.
Über die ganzen 3 Jahre gab es immer wieder Theater, da sie den Kleinen gar nicht oder verspätet bei meinem Sohn abgeholt hat, nachdem er ihn von Freitag bis Sonntag bei sich hatte. Mein Sohn ist ( war bis 12.2009 ) berufstätig und bezahlte bisher regelmäßig den Unterhalt für sein Kind.
Seine Ex ist Alkoholikerin und jedes Mal wenn der Kleine bei ihm ist, geht sie tagelang auf Sauftour. Auch bringt sie über Nacht den Kleinen zu ihrer Mutter, die ebenfalls Alki ist um Party zu machen. Letzes Wochenende hat sie auch in der Ausnüchterungszelle verbracht. Fördermaßnahmen, die schon vor langer Zeit vom Kinderarzt für wichtig erachtet wurden, hat sie erst gar nicht angetreten!
Auf Grund all dieser Vorkommnisse hat mein Sohn nun gehandelt. Seid 28.1.2010 ist mein Enkel nun bei meinem Sohn. Sie war damit einverstanden. Außerdem muss sie noch diesen Monat aus ihrer Wohnung und hat sich noch um gar nichts gekümmert.

Nun glaubt sie doch allen Ernstes dass sie von meinem Sohn diesen Monat noch Unterhalt für den Kleinen kassieren kann!!!! Kindergeld will sie auch die Hälfte behalten? Desweiteren behauptet sie ihr stünde ein Teil von seiner Lohnsteuererstattung zu???

Bisher wurde alles in einvernehmlicher Absprache zwischen den Beiden geregelt! Es besteht kein Titel!!! Aber wie sich die Sachen nun entwickelt sieht man ja ganz deutlich, dass es ihr nur um die Kohle geht um ihre Sucht zu finanzieren!

Außerdem hat sie ja auch bereits den Alleinerziehendenzuschlag für diesen Monat schon von der Arge bekommen und bis heute dort noch nicht gemeldet dass der Kleine nicht mehr bei ihr lebt!

Was könnt ihr uns raten???
Gruß
r1schnecke

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  sorgerecht abgeben?
Geschrieben von: nohope - 09-02-2010, 19:40 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

wie denkt ihr darüber?

soll man das gemeinsame sorgerecht abgeben,wenn man in´s ausland zieht und die kids in bananistan bleiben,damit der expartner einfachere und schnellere entscheidungen fällen kann,sei es bei gesundheitlichen problemen,oder wirtschaftlichen (z.B Ausbildungsstelle)??

kann der expartner wegen eines umzuges in´s ausland das alleinige sorgerecht beantragen?

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  unterhaltsschulden bei der mutter einfordern?
Geschrieben von: stafford - 08-02-2010, 13:37 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

war mal im internet unterwegs, u. a. auch in so einer art rechtsforum.
da ging es um folgendes:
laut gesetz darf nicht auf kindesunterhalt verzichtet werden, auch nicht freiwillig.
in diesem forum wurde geschrieben, dass, wenn die mutter immer akzeptiert weniger kindesunterhalt zu bekommen und diesen auch nicht einklagt, das kind beim forderungsübergang (also wenn es 18 wird) das geld dann bei der mutter einfordern müsste anstatt vom vater, denn sie wäre dann diejenige, die verzichtet hätte obwohl sie damit gegen das gesetz verstößt.
stimmt das so? oder sind das wieder nur thesen von irgendwelchen möchtegern-juristen?

bei uns trifft ja genau diese siuation zu...
mein mann ist unterhaltspflichtig und bezahlt aber nur ca. die hälfte von dem was er eigentlich bezahlen müsste.
seine erste exe hatte seit der scheidung nie wieder etwas gefordert. sie akzeptiert das was sie bekommt.
die andere exe lässt sich zwar vom jugendamt immer neu berechnen (alle 2 jahre), akzeptiert dann aber auch den betrag, der tatsächlich bezahlt wird (also nur die hälfte).

wer muss denn nun bezahlen, falls die kinder mit 18 meinen die restsumme einfordern zu müssen?
wie lange ist überhaupt nachweisbar was tatsächlich bezahlt wurde?? bei der bank muss eine privatperson die belege doch nur 5 jahre aufbewahren und die banken selbst (was dann die beweispflicht der exen betrifft) haben doch auch eine frist wann sie diese aufzeichnungen vernichten dürfen (oder müssen). wie lange geht diese frist denn?

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  Berechnung Betreuungsunterhalt
Geschrieben von: Neflecrush - 04-02-2010, 17:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (11)

Guten Tag,

Ich habe eine Frage zur Berechnung des Betreuungsunterhalts.

Nehmen wir mal an, ich würde netto 1600€ monatlich verdienen.
Wie berechnit sich daraus der Betreuungsunterhalt, wenn ich für ein Kind zahlen müsste?

Gibt es da etwas zu beachten, wie Selbstbehalt, Erwerbstätigenbonus, Pauschale für Arbeitsbedingte Aufwenungen?

Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen, da ich langsam am verzweifeln bin.

Gruß

Neflecrush

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  Immer mehr Deutsche wandern aus
Geschrieben von: ausgewandert - 04-02-2010, 02:45 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (10)

Siehe dazu http://www.bild.de/Bild/politik/2010/02/...richt.html
Muss man sich ja nicht wundern! Wuerde mich mal gerne interessieren, wieviel von denen in D. geheiratet haben und nach Scheidung wieder abgehauen sind!! Waere doch auch mal eine Schlagzeile wert!

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  Das Paritätsmodell
Geschrieben von: Myronn - 04-02-2010, 00:23 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Moin zusammen!
Wie in meinem ersten Thread schon geschrieben, befinde ich mich in einer Trennungssituation von meiner Frau. Wir haben einen Jungen im Alter von nun fast 5 Jahren und streiten nun um die Umgangsregelungen...

Da meine Noch-Frau voll berufstätig ist inkl. Außendienst und auswärtiger Übernachtungen (5-10 Nächte im Monat) und ich aber als Hausmann und Student eh schon seit 1,5 Jahren den haushalt führe und damit auch weite Teile der Betreuung unseres Sohnes geleistet habe, habe ich das ABR beantragt und dränge meine Frau zum so genannten Wechselmodell bzw. besser ausgedrückt Paritätsmodell oder Doppelresidenzmodell.

Da ich selbst Psychologie studiere habe ich mich auf die Suche nach verwertbaren Fakten, Untersuchungen, Urteilen und Studien gemacht und dabei festgestellt, dass es im deutschen Sprachraum wenig Material gibt. Aber ich habe eine Seite gefunden, wo es sehr gute Links und Infos gibt:

http://www.carookee.com/forum/VAfK-Forum...86-0-01113

Sehr bemerkenswert ist die Arbeit von Jan Piet H. de Man, Dipl. Kinder- u. Familienpsychologe, anerkannter Scheidungs- und Familienmediator vom "EUROPÄISCHES INSTITUT FÜR DAS WOHL DES KINDES", Sehr lesenswert!

Ebenso sehr lesenswert die Website von Peter Thiel Familienberater in Berlin: http://www.system-familie.de/index.htm weit runterscrollen, da findet man interessante interne Links zu den Themen Bindungstoleranz, Kindeswohl und auch Paritätsmodell.

Jeder Vater, der sich mit dem Gedanken trägt, dieses Modell durchsetzen zu wollen, tut gut daran, diese Quellen zu studieren und die Argumente zu verinnerlichen! Wink

Übrigens in meinem Fall lief das Gespräch beim Jugendamt so ab, dass meine Noch-Frau eine skurrile Vorstellung abgab, um die Symbiose aus Inge Meisel und Ursula von der Leien zu dokumentieren... wobei ich sehr sachlich blieb. Die Jugendamtstante, 63 Jahre alt und vom ganz alten Schlag, hörte anfangs viel mehr meiner Frau zu, kam dann aber immer mehr in meine Richtung... am Ende meinte sie zu meiner Frau: Wissen Sie, Sie haben einen anstrengenden Führungsjob. Sie brauchen die Unterstützung Ihres Mannes doch. Wollen Sie ihn so verärgern?" Und als meine Frau den Knall immer noch nicht vernommen hatte, meinte die JA-Frau: "Wenn Sie sich nicht auf Ihren Mann einlassen, haben Sie einen Feind mehr, gegen den sie kämpfen müssen. Und so wie ich ihn einschätze, wird er nicht aufgeben, bevor er den Jungen hat." Und weiter: "Kein Gericht der Welt wird Ihrem Mann Teile des Sorgerechts wegnehmen und Ihnen zusprechen. Damit kommen Sie nicht durch! Und wo Sie die Hilfe von Freunden, Bekannten und Verwandten in Anspruch nehmen wollen, um das Kind betreuen zu können, kann Ihr Mann eine vollumfängliche Betreuung allein sicherstellen..."

Ich muss sagen, ich war baff erstaunt! Damit hätte ich nicht gerechnet. Da das Gespräch ja von Amts wegen protokolliert und dem Gericht zugeleitet werden muss, habe ich meine Position doch deutlich stärken können und bin weiterhin guter Hoffnung.

Viele Grüße
Myronn

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  Unterhalt Erhöhung 2010 /Einspruch beim JA
Geschrieben von: Nero - 03-02-2010, 08:42 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (9)

Werte Gemeinde!

Folgenden Fall möchte ich berichten:

Ein Freund bekam im Januar 2010 ein Schreiben vom Jugendamt: Inhalt Erhöhung des Kindesunterhalts wegen des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes;
(Im September 2009 war er arbeitslos geworden).

Wir diskutierten kurz seinen Fall. Ich vertrat die Ansicht, dass bei einer Änderung der Zahllast durch ein Gesetz, somit eine Neufestsetzung der Zahllast, auch ein verringertes Einkommen entsprechend berücksichtigt werden muss (ohne Abänderungsklage!).

Auf mein Drängen legte er Widerspruch ein. Die Neufestsetzung müsse auch das gesunkene Einkommen (nun ALG II) berücksichtigen. Nach drei Wochen bekam er die Antwort vom JA und das gesunkene Einkommen wurde voll berücksichtigt!

Ergebnis: Haben sich die tatsächlichen Umstände geändert (gesunkenes Einkommen) ist dies bei einer Neufestsetzung/Erhöhung zu berücksichtigen.

Könnte dem ein oder anderen Zahler hier auch von Nutzen sein.


Grüsse


Nero

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  Neuer Wohnsitz im Ausland
Geschrieben von: blattlaus - 02-02-2010, 19:31 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (28)

Hallo
Ich habe mit interesse in eurem Forum gelesen, weil ich (natürlich) gleiche Probleme mit dem Unterhalt habe wir die meisten hier.
Könnt ihr mir zu folgendem Auskunft geben?

Ich bin Vater eines unehelichen Kindes, für das ich bis zum 18. LebensJahr nach Düsseldorfer Tabelle brav bezahlt habe.
Das war bis November 2009.
Im Januar 2009 habe ich mit 62 J. einen Arbeitgeber mit einer Abfindung verlassen und bin ins Ausland - in die Heimat meiner Frau -gezogen, (noch nicht EU).
Nun kommt mein Sohn mit einem Schreiben und fordert weiteren Unterhalt von mir da er sich auf sein Abitur vorbereitet und studieren will, was ich sehr löblich finde.
Dabei handelt es sich - erstmal - um eine Anforderung.
Er will meine Einkommensnachweise der letzten 12 Monate für die Berechnung des Unterhalts. Gibt es aber keine.
Ich lebe hier im Ausland lediglich von meiner Abfindung, die ich mir so ein/aufgeteilt habe, das ich bis zum Renteneintritt gut auskomme, da ich nicht viel brauche. Ich habe hier auch keine Arbeitserlaubnis, wollte ich auch nicht.
Ich denke, aus der Konstellation kann man erkennen, das ich nicht ins Ausland gezogen bin, um den Unterhalt zu verweigern. Das war auch nie meine Absicht.
Wird mir aber wohl nicht helfen.
Weiß jemand, mit welchen Ansprüchen ich rechnen muß?
Bin ich irgendwie 'gefährdet'?Huh
Spiele ich toten Mann?
Ich bin einfach überrascht und im Moment auch überfordert darauf zu reagieren, da ich bisher noch NIE etwas von meinem Sohn gehört habe.

Danke für eure Unterstützung
Ich werde fleißig mit diskutieren - wenn ich kann.
Aber meine Erfahrungen die ich jetzt sammeln werde, die kann ich dann weitergeben.

Gruß
Blattlaus

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