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  Tipps für den Umgang mit den Kettenhunden gesucht
Geschrieben von: Armer Tropf - 09-04-2010, 15:04 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (45)

Kurz und knapp gesagt, mir wurde ein Kind untergejubelt. Das Gummi ist geplatzt und jetzt bin ich zur wirtschaftlichen Ausschlachtung freigegeben. Das Risiko beim Geschlechtsverkehr mit einer Frau hat inzwischen untragbare Dimensionen erreicht, ich kann es jeden nur empfehlen zu einer Prostituierten zu gehen oder sich nur an eine Frau ran machen, wenn man sich der Vasektomie unterzogen hat.

Ich hab demnächst die ganzen Termine bei Jugendamt, des Weiteren muss ich der ARGE der Austrägerin Auskunft erteilen, weil ich für ihren Unterhalt aufkommen soll. Meine Frage ist nun, wie soll ich vorgehen und was soll ich beachten? Ich bin auf jeden Fall ein Mangelfall-Exemplar und mein Plan ist es auch nicht der ewige Zahltrottel zu sein. Ich bleib aber ganz gelassen, denn mein altes Leben ist sicherlich zerstört, aber dass heisst noch lange nicht, dass ich arm sein muss und dass es mir schlecht gehen muss. Jetzt ist halt bisschen mehr Köpfchen gefragt als vorher und das bekomm ich auch noch hin.

Übrigens, mein Hausarzt hat mir Depressionen und psychisches Belastungssyndrom attestiert, ich hab eine Überweisung in die Psychiatrie bekommen, dies alles aufgrund der Zerstörung meines zuvor geordneten Lebens. Ich denke wenn ich auf dieser Schiene fahre, kann ich bald meinen Job an den Nagel hängen, ehrlich gesagt hab ich keine Lust für 900 Euro arbeiten zu gehen und langfristig gesehen werde ich auch auswandern. Ich mach jetzt bald erst mal Urlaub und danach gehe ich in die Psychiatrie und lass mich krankschreiben und behandeln.

Also liebe Freunde, wie soll ich mich der ARGE und dem JA gegenüber verhalten? Bis jetzt hab ich nichts unterzeichnet, nichts anerkannt und keinerlei Auskünfte erteilt.

P.S.
Bitte keine Tipps dass ich grad im Urlaub bleiben soll und nie mehr zurück kehren, ich hab noch wichtige Gründe warum ich mindestens noch 3 Jahre hier bleiben muss und solange wollte ich mich evtl. krank schreiben lassen, arbeiten kann ich gesundheitlich nicht mehr.

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  Droht eine Pfändung?
Geschrieben von: Milander - 09-04-2010, 00:26 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (24)

Folgende Situation:
Für mich wird Unterhaltsvorschuss bezahlt, eine Beistandschaft wurde eingerichtet, die mich seit längerem unter Druck setzt, irgendwas zu unterschreiben, was ich bisher nicht getan habe. Ich bin seit vielen Jahren arbeitslos und das war ich auch schon länger vor der Geburt des Kindes. Durch eine Erbschaft bekam ich Geld, das ich angab und wovon ich seitdem meinen eigenen Unterhalt bestreite und wovon ich auch eine Zeitlang Kindesunterhalt entrichtete, den ich aber einstellte, weil ich für meinen eigenen Unterhalt ein paar tausend Euro zurückbehalten wollte. Davon lebe ich momentan, verbrauche allerdings relativ wenig, da ich keine eigene Wohnung habe, usw. Jetzt fordert die Unterhaltsvorschusskasse Einkommensnachweise für das letzte Jahr und drohen mit Gericht, wenn ich keine Auskunft erteile. Ich soll ein Formular (Einkommen u. Vermögen) ausfüllen, mit welchem ich auch einwillige, dass man alle Auskünfte bei Finanzbehörden über mich einholen kann. Dazu folgende Fragen:

1) Wenn die erfahren, dass ich noch genug Geld auf dem Konto habe, von dem ich Unterhalt hätte bezahlen können, werden die mir das pfänden, oder? Kann ich das irgendwie abwenden?
2) Kann ich kurzfristig mit dem Geld noch was machen, um es zu retten?
3) Muss ich das Formular mit der entsprechenden Passage... dass man alle Informationen über mich einholen kann... unterschreiben?

Huh

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  Eine lange Geschichte...aber wie geht sie weiter?
Geschrieben von: Pandora - 07-04-2010, 02:41 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo!

Ich bin quasi ein Leidgenosse des ganzen Systems hier und sehe mich z.T in der Opferrolle was in meinem Umfeld oft auf negative Äusserungen stößt (Du bist Moralisch verpflichtet etc..)

Nun, ich bin 24 und habe ein Kind Das in den nächsten Monaten 6 Jahre alt wird. Als ich das damals erfuhr, war ich geschockt. Ich rede eigentlich nicht gerne über die Zeit mit meiner Ex da ich immer wieder höre, dass es reines Susfluchts-gerede sei, aber ich denke (und hoffe) hier vll. ein paar Sachliche Antworten zu bekommen von Leuten, die nicht an das höchste Moralische Gut auf Teufel komm raus und Absoluter zweifelsfreier Gesetztestreue glauben, wie ich es bisher immer und immer wieder erlebt habe.

Das Kind entstand aus sehr kurzen Beziehung die knapp 5 wochen dauerte.Sie Flirtete mich Intensive in der Disco an. Sie war etwas, dass ich so nie erlebt hatte.. Kinder entstehen nunmal durch Sex und was mich wunderte (ich aber als Mann auch fleißig ausgenutzt habe) war, dass sie davon Beachtlich viel wollte. Ich kürze den Rest der Geschichte etwas ab...
Nach 5 Wochen brach der Kontakt ab - Wurde völlig ignoriert
Kontaktaufnahme wurde verweigert, selbst persöhnlicher (sie wohnte 20km entfernt)
Einen Monat lang, versuchte ich es.. Erfolglos
Knapp ein halbes Jahr später, treffe ich zufällig auf ihre Schwester (Die beiden verstehen sich nicht und Schwester lebt bei Vater, Ex, bei Mutter) die mir erzählt, dass meine Ex seit 2 Jahren einen Freund hat und immer unbedingt Kinder haben wollte, Arbeit wäre nichts für sie und Mutter sein, wäre eine Lebenserfüllung. Wie sich im Gespräch rausstellte, ist ihr Freund jedoch Zeugungsunfähig gewesen... da ging mir ein Licht auf.

Das Unvermeidliche passierte, als dann ein Brief vom Familienanwalt eintraf in dem ich zum Vaterschafttest aufgefordert wurde den ich selbst bezahlen sollte. Da war ich grade 18 und Arbeitslos, dass Geld, haben mir meine Eltern. Ich erfuhr, dass neben mir 3(!) weitere Kerle für einen Test herrangezogen wurden, was die sache mit dem "Zeugungsunfähigen Freund" in ein immer Intensiveres Licht warf. Na, und da ich derjenige bin, der nun hier Tippt ist auch wohl klar, wer die vielen Neunen auf seinem Gentest Zettel stehen hatte.

Es folgte, was folgen musste, das Gericht. Ich nahm mir einen Anwalt per Rechtsbeistand der mir gleich Null Chancen Prognostizierte da rauszukommen und mir (ernsthaft) mit traurigem Blick sagte, dass ich auf gut Deutsch die nächsten 18 Jahre tierisch am [Unterschreitung des Mindestniveaus] sei wenn ich kein Gutverdiener bin. Wir gingen alles durch und Einige Zeit später, fand ich mich vor Gericht wieder für das ich Gerichtskostenbeihilfe beantragen musste. Ein Urteil wurde verhängt (ein Urteil, dass ich der Vater bin und Zahlen muss... wie kann man jemanden zum Vater verurteilen?) Und ich durfte gehen. Sie würdigte mich keines Blickes und Sprach kein Wort mit mir.

Gefühlt, ging alles rasend schnell.. ich bekam Post, sollte zum Amt bei uns in der Stadt und die Vaterschaft anerkennen, da begann die erste große ungerechtigkeit für mich, als der Mann am Schreibtisch vor mir auf meine Frage;"was wäre, wenn ich das nicht unterschreibe?" antwortete: "Dann wird ERZWINGUNGSHAFT gegen dich beantragt und die dauert an, bis du unterschreibst" (Stand im Grundgesetzt nicht was von - Niemand kann gegen seinen Willen zu Etwas gezwungen werden?) Das versetzte mir als Amtsfremden, Naiven und Bereits eingeschüchternen 18 Jährigen einen gewaltigen Schock und ich unterschrieb...

In den Jahren darauf, bekam ich immer wieder Post. Vom Jugendamt und von ihrem Anwalt. Alle mit dem ziehmlich gleichen Inhalt, Zahl! Richtig, Zahl, was heißt, dass ich es dato nicht getan habe, weil ich selber kein Geld hatte. Ich wohnte noch zu Hause als die Sache vor Gericht ging. Die Richtern Urteilte, dass mein Selbstbehalt auf 0€ gesenkt wird, so lange ich zu Hause Wohne. Man könne davon ausgehen, das zu Hause wohnen, niedrigere Kosten verursacht als selbstständig zu wohnen und ich keine Miete zahlen müsste und wenn, dann weitaus weniger ausgaben hätte, als bei einer eigenen Wohnung. Ich sah das nicht ein, wie Richter stehende Gesetzte individuell nach Laune und Lust verdrehen können, um den der auf der Anklage Bank sitzt zu dem zu Nötigen, was Herr/Frau Richter/in gerne möchte. Ich habe also nicht gearbeitet.

Mir ging es dabei um 2 Dinge. Querstellen und sich nicht verantwortlich fühlen. Und genau das ist der Knackpunkt. wie kann und soll ich mich für ein Kind verantwortlich fühlen, bei dessen Zeugung ich zwar anwesend war, dessen Vater (im Sinne der Erziehung) ich aber nicht bin, dass ich nie gesehen habe, dass mir aus meiner Sicht untergejubelt wurde und ich mich als Mittel zum Zwecke des Glückes eines anderen Menschen sehe? Scheinbar sehen sie es alle anders, denn immer wieder höre ich vorwürfe über meine Ansicht. Nun jeder Mensch ist anders, jeder hat andere Verhaltensweisen, muss ich plötzlich Vatergefühle entwickeln für eine Entscheidung (sich einen Typen zu suchen der sie Schwängert und dann das Kind zu kriegen) die SIE getroffen hat? Ich denke nicht. Ich stehe zu dem Kind so, als wäre es aus einer Samenspende, denn aus meiner Sicht ist es auch nicht viel anders ausser, dass Sex im Spiel war.
Nun, ich habe imemr wieder per Einschreiben mitgeteilt, dass ich kein Einkommen habe, und von meinem 152€ Kindergeld im Monat, den Lebensunterhalt bei meinen Eltern bestreite. Dann wurden verlang, Beweise für Arbeitsbemühungen darzulegen, die fürs Jugendamt schein nie gut genug waren... Letzendlich, ließen sie sich aber immer wieder damit abspeisen. Ich selber, habe wegen des Tots meiner Oma (die für mich meine Mutter war, da ich bei meinen Großeltern aufgewachsen bin und auch immer noch da lebe) in der Schule versagt.. Leistunsgdruck und Trauer ergänzen sich nicht, was darin resultierte, dass ich in der binnen 1,5 Jahren von einem Notendurchschnitt von 2,4 Realschule, auf 4,6 Hauptschule Absank (Gesammtschule). Was mich so sehr deprimierte, bis ich richtig mist (aus meiner heutigen Sicht) gebaut habe und geschwänzt habe, da ich eh keinen sinn mehr sah. Letztendlich, habe ich heute nur einen 9.te Klasse Abschluß, mit schnitt 4,6 (Der mir anchträglich ausgestellt wurde). Damit eine Ausbildung zu finden, ist schwer, was mir aber erleichterte, keine Ausbildung zu finden. (Es wurde Gnade walten gelassen, die mich doch sehr überraschte, da die suche nach einer ausbildung so lange ich unter 21 sei, vorrangig vor einer normalen Arbeit,wäre).

Ich habe viel gerechnet, wenn mir Freunde sagten :"Hey, schau mal, die suchen Leute, bewerb dich) und bin bei dem was ich dort verdienen in der Klasse an Arbeit, die ich erreichen könnte, immer aufs gleiche Ergebniss gekommen. Zu viel zum Sterben aber zu Wenig zum Leben. bei 750€ Netto(Und das is der gute Mittelwert von dem was ich aus Std Löhnen errechnet habe, von den "Läden" wo ich mich Beworben habe oder die mir angepriesen worden), bleibt kaum genug um ein Anständiges leben zu führen, und wie viele andere es sehen, sich eine 26qm² wohnung zu nehmen und von Wasser und Brot zu leben um für das Kind aufkommen zu können, ist nicht das, was ich mir für die nächsten 10 Jahre vorgestellt habe und auch nicht das, was ich tun werde. Dazu sei gesagt, ich habe keine hohen Ansprüche an einen Lebensstandart, ich komme mit 150 euro für einen Monat aus, von daher.. Nein mir gehts ums Prinzip. Wenn ich Arbeite dann doch um meinen Standart zu sichern und nicht, um so klein es geht (in meinem Falle) zu leben nur damit ich den Zahlungen nachkommen kann. Versteht mich nicht falsch, ich würde bedenkenlos ohne mit der wimper zu zucken zahlen, wenn ich genug für mich zum leben hätte, zumindest so viel, wie ich als genug erachte, und das sind 900-1000€ netto. Denn, dass ist lohnenswert mehr als Hartz4 für mich alleine. Aber in meiner Situation is das nur mit Glück möglich.
Ich sollte vll auch dazu erwähnen, dass die Kindesmutter selber in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes mit ihrem Freund zusammen gewohnt hat und er Vollzeit berufstätig war und gut verdient hat. Er hatte kein problem damit, für das Kind aufzukommen und wollte Vater sein. Heißt, sie hatten genug Geld um damit nach meiner Ansicht gut und bequem leben zu können. Aber sie hat ihn in den Wind geschossen.
Nun wird das Kind bald 6 Jahre alt und heute Trudelte wieder ein Neuer Brief ein (Einschreiben mit Rückschein)von: siehe da, neuer Familien Anwalt, der noch nich in meinem Ordner einen Platz gefunden hat. Er Verlangt, die offenlegung meiner Einkünfte, sonst ziehe er vor Gericht.. erzählt mir auch noch, welche Kosten das bringen würde. Nun, einem 24 Jährigen, der durch die Unterhalts/gerichts/Anwalts Geschichte bereits über 32.000€ Schulden hat und schon einen Offenbarungseid leisten musste (Nicht wegen dieser Sache im Speziellen) schockt das kaum noch. Aber ich frage mich nun ernsthaft, wie ich reagieren soll? soll ich jetzt einfach wieder fortfahren wie bisher und nachweise erbringen, dass ich keine Einkünfte habe? wie genau mache ich das? Bewerbungen wird der Advokat wohl kaum Akzeptieren... Ich habe nun auch viel gelesen und als die Worte "Haftstrafe" zu dem Thema auftauchten, konnte ich nur noch unverständnissvoll Schmunzeln.
Es ist nicht, dass ich Angst vor dem Knast habe, ich fühle mich schon viel zu zerstört als das mir meine Freiheit noch so viel wert wäre, dass Gefängniss eine Strafe für mich wäre. Aber ich frage mich, ob wenn ich nun wieder (da neuer Anwalt) das gleiche mache wie vorher auch, die ganze sache wieder vor Gericht und im schlimmsten fall im Knast endet?

Irgendwer sagte mir mal, dass es in Deutschland kein Gesetzt gebe, dass jemanden zur Arbeit zwingen könne... also, wenn ich dazu nicht gezwungen werden kann, kann ja auch kein Geld für sie fließen und selbst wenn, wie will man mich zwingen, wenn Haft nichts erreicht? Folter ist EU weit verboten und Erzwingung durch brechen des Willens, macht einen Menschen zum Sklaven, was wiederrum auch verboten ist. Ich will, (auch wenn es den anschein macht) keinesfalls als Arbeitsfaul oder Rebellischer "F*CK THE LAW" Punker darstehen, so ist es nämlich nicht. Ich merke bei den ganzen Sache nur eine menge Ungereimtheiten und hinbiegen und auslegen von Gesetzteslagen zu Gunsten der Mutter, die ich nicht einsehe und damit meinen Protest bekunde. Wer aus Angst macht was ihm sagt, trifft keine freie Entscheidung...

Ohje, dass ist ein Wahnsinns Text geworden..
Sicher wird hier mancher anderer Meinung sein und mich vll sogar auf schärfste verurteilen, dazu hat ja auch jeder das Recht, aber ich habe noch die Hoffnung, dass mich mal Jemand versteht und sich die mühe gemacht hat, all dies zu lesen und einen guten Rat für mich hat.
Vielen dank...

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  Zwangsgeldbewehrte Umgangsregelung durchsetzen
Geschrieben von: blue - 01-04-2010, 18:02 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (6)

Mal angenommen, eine gerichtliche, mit Zwangsgeld bewehrte Umgangsregelung, existiert.
Die Durchsetzung müßte ja jetzt, nach neuen FamFG, mit Ordnungsmittel beantragt werden.

Das Vorgeplänkel mit dem JA, diesen Schritt nicht unternehmen zu müssen, ist fehlgeschlagen.

Wie könnte ein/e Formulierung/Antrag aussehen?


Sehr ähnlich diesem Fall:
http://www.ra-kotz.de/umgangsrecht7.htm

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Lightbulb Kindesunterhalt bei selbständigen
Geschrieben von: jimmy - 30-03-2010, 17:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

Hallo,

im großen und ganzen ist mir die Kindesunterhaltsberechnung bekannt. Ich habe nur aktuell noch ein paar konkrete Fragen - vielleicht kann Sie mir ja jemand von euch beantworten.

Kindesunterhalt bei selbständigen Vater (nicht sozialversicherungspflichtig, da GmbH Geschäftsführer)

1. Wieviel Altersvorsorge darf ich von meinem Brutto oder netto Einkommen abziehen - um auf mein tatsächliches Netto Einkommen lt. Düsseldorfer Tabelle zu kommen. Ich hörte mal was von 24% - weis aber nicht ob von brutto oder netto Einkommen.

2. Wird die 24 % Altersvorsoge nur von meinem Sozialversicherungsfreien Einkommen als Geschäftsführer abgezogen - oder von meinen gesammten Jahreseinkommen (Gehalt/Miete/Zinsen/Steuerrückerstattung)

3. Private Krankenkasse darf komplett von meinem netto abgezogen werden, oder ?

Vielen Dank!

Jimmy

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  Sie will wegziehen - hab ich eine Chance, die Kinder zu behalten??
Geschrieben von: Simon - 30-03-2010, 09:00 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (44)

Hallo zusammen,

gerade habe ich das Forum beim Googeln gefunden und möchte Euch mal mein Problem erzählen.

Wir sind seit 2 Jahren getrennt, noch nicht geschieden. 2 Söhne, 11 und 9.

Jungs sind i.d.R. alle 14 Tage übers WE bei mir, Hälfte der Ferien, das Übliche.

Wir haben keine offizielle Unterhaltsregel, wir haben das unter uns geregelt, ich zahle Miete und Nebenkosten für Haus plus einen geringen Festbetrag jeden Monat, sie verdient unregelmäßig auf Honorarbasis (Tourismus).

Klappt im Prinzip gut, Ex und ich haben auch ein recht entspanntes Verhältnis zueinander.

Nun hat sie leider in den Kopf gekriegt, dass sie mit den Kindern in ihre Heimatstadt zurückziehen will.

Dort lebt ihre 81jährige Mutter, die verwitwet ist und wohl nicht mehr allein leben kann/will. Nun will Ex in diese Stadt ziehen, weil ihre Mutter ihre Unterstützung braucht. Es gibt keine Geschwister, also entweder sie kümmert sich oder Heim.

Dass Mutter hierher zieht, ist definitiv keine Option.

Es lägen dann etwas mehr als 300 km zwischen uns.

Ich habe ein Superverhältnis zu meinen Kids und will alles tun, was in meiner Macht steht, dass die Kinder NICHT umziehen.

Was kann ich tun? Einstweilige Verfügung?

Die rechtlichen Grundlagen sind mir natürlich bekannt. Offiziell darf sie ohne meine Zustimmung mit den Kindern nicht umziehen.

Aber wie wird das in der Realität umgesetzt bzw. WIRD es umgesetzt?

Inwieweit werden die Kinder mit einbezogen, falls es hart auf hart kommt und vor Gericht geht? Der Jüngere will mit ihr gehen, der Ältere ist eher neutral, ich glaube, er würde lieber hierbleiben, allerdings habe ich das Gefühl, dass sie ihn lockt mit evtl. Versprechungen.

Ich muss dazusagen, ich bin voll berufstätig und ca 12 Std. aus dem Haus...

Habe ich IRGENDEINE Chance??

Wäre es machbar, dass wenigstens einer hierbleibt? Fände ich zwar blöd, die Geschwister zu trennen, aber...

Möglicherweise gibt es zu diesem Thema hier schon 3 Millionen Beiträge, falls ja, sorry. Ich hab keine Zeit mich hier lange durchzulesen...bin im Büro und kann nicht unbegrenzt privat surfen...

Freue mich auf Antworten!

LG; Simon


Nachtrag:
Habe mir überlegt, für den Fall, dass sie ernstmacht, das ABR zu beantragen. Hätte das irgendeine Chance?

Und nochwas: Sollte die Geschichte vor Gericht gehen, wer zahlt Gerichts- und Anwaltskosten? Ex verdient wie gesagt nur geringfügig...sollten die ganzen Kosten an mir hängenbleiben, kann ich mich gleich aufhängen.

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  Beleg: Aus 250 Mark (2001)-> 272 Euro (2010) pro Kind
Geschrieben von: Vater - 29-03-2010, 16:30 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (23)

Ich habe dank toller Hilfe von p mal hochgeladen, was genau aufzeigt, daß es wirklich so ist. mit der Steigerung von 2001 bis 2009. Gab sich das Amt für soziale Angelegenheiten im Oktober 2001 noch mit 250 Mark pro Kind zufrieden, sollen es heute 272 Euro fürs selbe Kind sein (siehe Anhang).

Also aus 127.82 Euro (laut Euro-DM Rechner) wurden 272 Euro.

127.82 = 100 %
272.00 (TB neu 2 Altersklasse) = x

x= 272 x 100 / 127.82 = 212, 72 %

Die Steigerung des KU durch höheres Alter des Kindes und Tabellenbetrag beträgt 112,72 %. Dies entspricht also 212,72% Unterhalt. Wer also sich 2001 vorgestellt hat, ok für ein Kind muss ich im Trennungsfall rund 125 Euro zahlen, als folglich für 4 Kinder rund 500 Euro, der liegt heute bei ebenfalls 4 Kindern über 1000 Euro Mindestbetrag allein an KU. Andere Faktoren gar nicht mit eingerechnet. Damit ist Kinderkriegen endgültig passe.

Selbst bei genommenen gleichen Alter ergibt sich:

127.82 Euro = 100%
225,00 Euro (TB neu) = x

x= 225 x 100 / 127.82 = 176,02%.

Die Steigerung des KU ohne höheres Alter, nur durch Tabellenbetrag beträgt 76,02%. Dies entspricht 176,02% Unterhalt.

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  KM will mit Sohn 400 km wegziehen.
Geschrieben von: BillyJoeArmstrong - 29-03-2010, 15:09 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (13)

Hallo zusammen,

hier mal meine Sorgen, vielleicht könnt ihr mir da etwas Unterstützung geben.

KM und ich sind seit 8 Jahren getrennt, seit 7 Jahren geschieden. Sohn ist jetzt 14. Wir haben das gemeinsame Sorgerecht ohne irgendwelche Klauseln. Nach der Trennung zogen die beiden in einen etwa 10km entfernten Nachbarort, es gibt keine gerichtliche Besuchszeitenregelung und so machten wir das immer untereinander aus und das klappte zu aller zufriedenheit. der kurze war schätzungsweise von den 52 wochenenden mindestens 40 wochenenden komplett bei mir und in den ferien jeweils immer eine woche.

Nun hat sie vor etwa 3 Jahren übers Netz 400km entfernt jemand kennengelernt, und sie will mit dem Sohn dahinziehen. Gefragt wurde ich überhaupt nicht, ich wurde vor vollendenten Tatsachen gestellt.

Kann die KM so einfach mit dem Sohn so weit wegziehen ohne dass ich da ein Mitspracherecht habe?

Wie ist das mit den 14-tägigen Besuchen die mir zustehen - muss ich ihn dann holen?


dankeschonmal
BJA

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  Post vom Landrat oder wie erkläre ich es meinem Kind
Geschrieben von: Ostvater - 29-03-2010, 08:47 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (4)

Post vom Landrat

Hallo erstmal ein guten Morgen an alle, möchte ich euch kurz meinen Fall schildern und welche Antwort ich erhalten habe

Betreffs: Qualitätssicherung in Jugendämter.

An den Landrat

Im Sommer 2008 wandte sich die KM …. an das JA … mit der Bitte um Unterhaltsauskunft.
Nach mehrmaliger Rücksprache sicherte mir das JA im Schreiben vom …2008 und …2008 konkrete Hilfe beim Umgang zu. Ich legte unter anderem die schwierige Problematik mit der KM, die weiten Entfernung und der finanziellen Mittel ausreichend dar. Auch erfolgte die dringliche Bitte eines Vergleiches auf Basis eines vernünftigen Umgangsrechts und deriger Kosten Berücksichtigung. Dies verweigerte jedoch die KM. Spätestens jetzt hätte d as JA erkennen müssen, das bei einer derartigen Unterhaltserhöhung ( von 154 auf 295€ ) es dem Vater finanziell nicht mehr möglich sei kann, den Umgang wahr zu nehmen.
Das JA hätte das Wohl des Kindes und das Recht auf einem Umgang mit dem leiblichen Vater höher bewerten müssen, als die Forderung der KM nach einem höheren Zahlbetrag.

Es erfolgte dann eine Unterhaltsneuberechnung mit einer Verdopplung des Zahlbetrages von 154 € auf 295 € durch Frau Z. Meine mehrmalige Nachfragen, woher sie die verschiedenen Auslegungen nehme, mit der Bitte, mir doch die Rechtsgrundlage, woher sie diese Berechnungen beziehe, zu geben, wurde abgelehnt mit Schreiben vom ….2008.
In diesem Schreiben wurde nochmals beteuert, das ein Gespräch mit der KM stattfinden sollte, zwecks Umgangsregelung. Auch das ist bis heute nicht passiert. Auch wurde mir, obwohl dringendster Gesprächsbedarf bestand, dieses explizit verneint.
Das Frau Z es offenbar nicht nötig hat, ihre E Mails zu Signieren wie es bei den hiesigen JA,s üblich ist, empfinde ich nur noch als abartig. Ebenso die Stellungsname der Frau A vom zu diesem Thema. In jeder Firma gibt es einen Code of Kontakt, nur auf dem JA in .. ist das nicht üblich. Ich kann wohl erwarten, zu wissen, mit wem ich es tun habe. Offensichtlich ist dies auch bei dem Herrn an der Anmeldung …. so, der mir trotz mehrmaliger Nachfrage nicht seinen Namen nennen will und offensichtlich „Anmeldung“ heißt.

Die weiteren Unterhaltsberechnungen übernahm auf meine Bitten nochmals dann die Frau Y. Nach einem weitern halben Jahr war sie zu dem Ergebnis gelangt, das eine UH - Höhe von 210 € gerechtfertigt währe (Mail vom Januar.2009) und die Modalitäten dazu wurden nochmals telefonisch besprochen. Tatsächlich erreichte ein Bescheid in Höhe von 220€ ein paar tage später mich.
Warum nun nochmals 10 € aufgestockt wurden, entzieht sich meiner Kenntnis. Nun wurde damit argumentiert, ich möchte mich alleine mit der KM über den Umgang einigen. Dass das nicht funktioniert, hätte das JA bereits im Vorfeld erkennen müssen. In allen anderen Fällen möge ich mich kostenpflichtig an einen Anwalt wenden. Ich wurde dann an den sozialen Dienst Herrn B verwiesen. Dieser betreut die Familie seit Jahren und steht weiterhin in erfolglosen Umgangs-Bemühungen seit Jahren mit mir und der KM. Nachdem dieser offensichtlich auch nichts erreicht hat und viel Zeit ins Land gegangen ist, wurde ich an Frau C.. verweisen. Diese führte wiederum Gespräche mit der Kindesmutter zwecks Umgangsfindung.
Nun wurde damit argumentiert, nach 1 ½ Jahren Umgangsverweigerung durch die KM, ich möchte doch dem 16 jährigen Kind erstmal wieder handschriftliche Briefe schreiben, bevor erneut ein Umgang befürwortet werden kann, wie dieser evtl. finanzeiert werden sollte, ist natürlich weiterhin offen. Was das für ein Schlag für den Vater ins Gesicht ist, brauch ich ihnen sicherlich nicht begreiflich zu machen.
Frau K..vom JA argumentierte auf ähnlicher Schiene und zwar das mehrfach Vorschläge gemacht wurde…die nichts gebracht haben.

Meine Frage nun an das sie:
- ist es ortüblich, das (Ost) deutschen Männer nicht geholfen wird?
- Ist es üblich, das im Zuge eines möglichst hohen Barunterhaltes der berechtigte Umgang des KV mit seinem Kind auf der Strecke bleibt?
- Warum hat das JA die schwierige Lage völlig verkannt und die schwierige Problematik des Umgangs nicht berücksichtigt?
- Hat das JA nicht erkennen können, das bei einer Verdopplung des Zahlbetrages und der bisherigen Weigerung der KM dem KV es nicht mehr möglich ist, sein Kind zu sehen?
- Waren dazu meine Hinweise und Anmerkungen im Vorfeld nicht eindeutig genug?
- Ist es ortsüblich, dass einem Vater die Frage nach der Rechtsgrundlage der offensichtlich mutwilligen Berechnungen nicht beantwortet wird?
- Hat das JA in….. nicht erkannt, das beide Elternteile zum Wohle eines Kindes beitragen und nicht nur die Mutter in Form von Betreuung und der Vater in Form eines möglichst hohen Barunterhaltes? Ist der Begriff Kindeswohl in … nur in Form einer Geldleistung zu ermessen?
- Warum werde ich an einen (kostenpflichtigen) Anwalt mit der Durchsetzung eines bestandenen Umgangs verwiesen, den offensichtlich nun das JA im Einverständnis mit der KM verhindert? Hat hier das JA versagt? Werden auf dem JA ... nur Mütter kostenlos betreut und beraten?
- Warum verweigert mir Frau A eine Dienstaussichtsbeschwerde vom 03.02.gegen Frau Z, obwohl diese offensichtlich nach Auskunft von Herrn „Vermittlung“ noch am 23.02.2010 anwesend war?

Ich würde mich freuen, von Ihnen nun eine detaillierte Rückantwort zu erhalten.


Nun die Antwort:
Sehr geehrter Herr F, mit Email vom … beschwerten sie sich gegen die Vorgehensweise des KJA im Zusammenhang mit Umgangs und Unterhaltsrechlichen Fragen. Hierzu darf ich ihnen folg. Mitteilen:
Der Unterhaltsanspruch eines Kindes gegen seinen Vater und das Umgangsrecht des Vaters mit dem Kind sind 2 verschiedene Rechtsverhältnisse, die nicht gegeneinander aufgehoben oder verrechnet werden können. Das JA hat die Aufgabe, sowohl in Unterhaltssachen wie auch beim Umgangsrecht unterstützend tätig zu sein. Wer vom JA in welcher Weise zu unterstützen ist, ist in § 18 SGB VIII geregelt. Demnach ist zu unterscheiden:
1. gesetzlicher Auftrag des JA in Unterhaltssachen
Nach 318 ABS 1 Nr.2 SGB VIII kann sich der Elternteil, bei dem das Kind lebt, an das JA wenden und um Unterstützung in Unterhaltssachen ersuchen. Das JA übernimmt dann eine anwaltsähnliche Funktion für das Kind, ist also parteiisch. Nicht zuständig ist dagegen das JA, den unterhaltspflichtigen Elternteil zu beraten, dieser hat bei Bedarf einen Rechtsanwalt in Anspruch zu nehmen, so will es der Gesetzgeber.
2. gesetzlicher Auftrag des JA beim Umgangsrecht
Bei der Ausübung des Umgangsrechts haben Vater, Mutter und Kind gemeinsam einen Anspruch auf Unterstützung. Daraus ergibt sich, dass das JA nur vermittelnd tätig werden kann und eine Umgangsregelung nur zustande kommen kann, wenn alle Beteiligten an einer gemeinsamen Lösung arbeiten. Das JA kann deshalb keinem der Beteiligten eine Anweisung erteilen, sondern nur beraten. Kommt keine Einigung zustande, muss das Fam.-Gericht eine Entscheidung treffen, wann und in welchem Umgang ein Umgang stattfinden soll.
Nach ihren Unterlagen haben wiederholt Kontakte zu Ihnen stattgefunden Dokumentiert sind Vorgänge in den Jahren 2007, 08, 09 usw.
Ihnen wurde auch mitgeteilt, dass das Kind gerne die Besuchsangebote ihres Vaters annehmen würde (2007) Eine Vermittlung scheiterte vorrangig daran, da sie nie konkrete Zusagen bezüglich Zeit und Regelung der Fahrtkosten machen konnten.
Frau KM verwies in Fragen der Umgangsregelung immer auf die Bindungswünsche des Kindes und hat auch zugesagt, das Kind ggf. zum Bahnhof nach P zu bringen (wurde vom KV angeregt!!) oder zum M. Flughafen zu begleiten. Eine Umsetzung scheiterte an den konkreten Vorgaben und Zusagen ihrerseits, so das es keinen Sinn macht, diese Thematik wieder zu erörtern.
Leider führte das erneute Vermittlungsangebot von Frau D. im Nov. 09 zu keinem konkreten Ergebnis. Das Kind äußerte, das es nun einen brieflichen Kontakt wünsche (klar kost kein Geld und muss man ja nicht antworten) Das Kind äußerte welche Themen ihr Vater nicht ansprechen darf. (Thema Scheidung Unterhaltschwierigkeiten usw.). Dies wurde Ihnen von der Sachbearbeiterin schriftlich mitgeteilt.
Eine Umsetzung des brieflichen Kontaktes liegt in der Verantwortung der beteiligten Parteien. Laut der KM nahmen sie diese Möglichkeit nicht ernsthaft war. Das Kind hatte von Ihnen einen aussagekräftigeren Brief von Ihnen erwartet.
Bisher haben sie auch nicht versucht, die Besuchsregelung gerichtlich zu klären lassen. Sie wurden darauf hingewiesen, dass für dieses Verfahren kein Anwaltzwang besteht und deshalb die Kosten gering sind. Auch in diesem Fall müssten sie dem gericht konkrete Vorschläge für einen Umgangsreglung machen. Um auf ihren Fragekatalog abschliesend einzugehen, ist festzuhalten, dass Emails im Schriftverkehr mit Behörden üblicherweise nicht mit Signaturen versehen werden. Auch hat Ihnen Frau…A richtig mitgeteilt, das Frau Z am.. ihren letzten Arbeitstag am Landrat hatte und eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihre Person ins Leere läuft.

Mit freundlichen Grüßen….

Tja.. ist man halt wieder der böse Vater, der vor lauter Arbeit (56hWoche im 4 Schichtsystem) keine Zeit hat, konkrete Zusagen über Jahre hinaus zumachen. Als kleine Notiz, wie eine Umgangsvermittlung im 08 ablief:

Kind Besuch

2008.
Über Ostern eingeladen - von der Kindesmutter abgeblockt ist zu kurzfristig
Im Mai vom ….- bis ...- mit dem Zug in AA gewesen
Anfang Juli wieder 4/5 Tage für ende August eingeladen, ist geplatzt, weil die Kindesmutter es nicht gebacken bekommt, die Jugendliche zum Zug zu fahren, bzw. mir behilflich zu sein, eine Möglichkeit von Z zum nächsten Bahnhof zu suchen.

Mitteilung der Kindesmutter Mitte Juli, Sie würde das Kind (15) am ..08 mitbingen. Rücksprache, Kind kommt am 17. Mit dem Zug, wird am 23. Abgeholt.
Am 28.07. Post vom Jugendamt Unterhaltserhöhung von 154 € auf 288 €. Am selbigen Tage Anruf und mündlicher Vergleich mit KM auf 200 € und 154 € in dem Monat wo Kind kommt. Dies dem Jugendamt mitgeteilt.
Am 11.08 erneute Post vom Jugendamt. Schreiben dazu am 11.08 raus, mit der dringlichen Bitte die Unterhaltserhöhung Auszusetzen und den Besuch zu ermöglichen
Am 12.08 Anruf von Kind, wenn Sie nun kommen kann und wo die Tickets bleiben. Kind die Situation erklärt, das es an der Mutti liegt das sie nicht kommen kann und das ich noch bis Donnerstag Bedenkzeit (siehe Schreiben Jugendamt) haben will.
Schreiben vom Jugendamt am 13.08 erhalten. Dort wird eine Stundung ect. Ermöglicht. Rücksprache mit Frau Y. Die Unterhaltserhöhung ist ab September, Juli/August ist zum alten Preis, per Mail Bestätigung, SMS an Kind, sie kann kommen, abends 22 Uhr noch mal ein Gespräch mit Kind, passt, Zugverbindung durch gegeben, ihr erklärt, das ich die Tickets nicht mehr online bestellen kann und selber nicht mehr holen und verschicken, weil die Ermäßigung mir fehlt. Bitte darum, Tickets selber zu kaufen
Am 14… SMS von Kind und Frau KM, soll wieder anrufen, SMS zurück, bin 22 Uhr zu hause, es erfolgte dann ein Anruf. Dort wurde mir erklärt, das Kind nicht kommt, da urplötzlich abc gebucht sei und dies jetzt angeblich bestätigt wurde. Es solle an mir liegen, das sie nicht kommt. Ihr erklärt das sie den Streit mit der Unterhaltserhöhung ja angefangen habe, den mündlichen Vergleich wiederrufe habe, jetzt sich gegen die Entscheidung des Jugendamtes setze, und den Umgang blockiere. Sie schieb es auf den Anruf vom Kind (12.08), wo ich Ihr die Entscheidungen Ihrer Mutter, die Konsequenzen dazu und die Entscheidungen des Jugendamtes erklärt habe. Das Gespräch verlief streitig, ich legte dann auf, weil ich auf so einem Niveau nicht diskutieren muss. Es kam dann eine SMS mit folgenden Wortlaut: UND WEIL DU DER MEINUNG BIST; JDER TRÄGT SEINEN TEIL DAZU BEI KANNST DU JA DIE HÄLFTE DER abs UND DES Ro... ZAHLEN UND WENN NICHT; DANN LASS DEINEN VORLAUTEN SPRÜCHE DAS GELD (die bereits überwiesenen Fahrtkosten) ÜBERWEISE ICH DIR ZURÜCK: BASTA 22:22Uhr 14.08.


Ehrlich gesagt, habe ich keinen Bock mehr drauf, alles was ich angefangen habe, wurde widerufen, in Frage gestellt, geht nicht, Neue Vorschläge müssen hier, vorm JA (500km weit weg) ganz anders dargestellt usw.

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  unterhalt - wie lange zahlen?
Geschrieben von: stafford - 26-03-2010, 15:52 - Forum: Konkrete Fälle - Antworten (2)

habe jetzt sehr lange gegoogelt...
allerdings nicht das herausbekommen was ich wissen möchte, und zwar:
angenommen das kind ist volljährig, wohnt weiterhin bei mutti, wie lange müsste unterhalt bezahlt werden falls das kind gar keine ausbildung anstrebt???
habe immer wieder gelesen, dass bezahlt werden muss bis das kind auf eigenen beinen steht, bzw. die ausbildung / studium beendet wurde.
beim sohn meines mannes ist es ja so:
er ist 14, geht auf die hauptschule, bereits 1 mal sitzengeblieben, was dieses jahr wohl erneut passieren wird.
was würde denn nun passieren wenn er mit 18 jahren keinen ausbildungsplatz finden würde, da er entweder keinen schulabschluss vorweisen kann, oder sich gar nicht erst um einen ausbildungsplatz bemüht? wie lange muss der vater dann bezahlen?
was wäre wenn er tatsächlich einen ausbildungsplatz hätte (wovon ich leider nicht ausgehe, ich bin realist) und diese ausbildung abbrechen würde weil er keine lust darauf hätte?? müsste danach der unterhalt weiterbezahlt werden??
schulpflicht besteht ja soweit ich weiss nur bis zum 16. lebensjahr. was wäre wenn er dann die schule verlässt (mit oder ohne abschluss) und nur bei mama herumhängt und sich mit der playstation die zeit vertreibt. trotzdem unterhalt????

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